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Kreisverwaltung will Fragerecht der Kreistagsmitglieder einschränken

By admin at 2:02 am on Tuesday, November 3, 2009

Ein bedenkliches Demokratieverständnis offenbart die Kreisverwaltung. In seiner konstituierenden Sitzung am 06.11.2009 soll der Kreistag auch eine Neufassung der Geschäftsordnung beschließen. Die Kreisverwaltung hat einen Änderungsentwurf für die bisherige Geschäftsordnung vorgelegt, der vor allem beim Fragerecht der Kreistagsmitglieder einschneidende Veränderungen enthält.

Normalerweise ist es ja die (gesetzliche) Aufgabe des Kreistags, die Arbeit des Landrats und der Verwaltung zu steuern und zu kontrollieren. Dazu gehört selbstverständlich auch die Möglichkeit für die Kreistagsmitglieder, Fragen an den Landrat und die Verwaltung stellen zu können und darauf Antworten zu erhalten.

Bisher ist dies in der Geschäftsordnung des Kreistags so geregelt, dass jedes Kreistagsmitglied Anfragen an den Landrat richten kann. Die müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden, und außerdem mündlich in dem Gremium (Kreistag und/oder Ausschuss), das der Fragesteller dafür benannt hatte.

Solche “lästigen” Verpflichtungen möchten Landrat und Kreisverwaltung künftig anscheinend nicht mehr haben. Die Kreistagsmitglieder dürfen zwar immer noch schriftliche Anfragen einreichen, aber darüber, wann und wo sie beantwortet werden, wird im Entwurf der Geschäftsordnung nichts mehr gesagt.

Insbesondere ist keine schriftliche Beantwortung mehr vorgesehen. Wenn man an die vielen Unklarheiten bei den PFT-Meßwerten in den letzten Monaten denkt, könnten die nun noch größer werden.

Bisher war jedes Kreistagsmitglied außerdem berechtigt, in den Kreistagssitzungen mündliche Anfragen an den Landrat zu stellen. Das ist künftig nicht mehr vorgesehen. Auffällig: Während der Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung sich sonst eng an die Muster-Geschäftsordnung des Landkreistages anlehnt, weicht er hier erheblich ab. Denn auch diese Muster-GO sieht ein Fragerecht der Kreistagsmitglieder in der Sitzung vor.

Da haben es die Einwohner des Kreises, die nicht dem Kreistag angehören, besser. Sie dürfen in der Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Kreistagssitzung zwei Fragen an den Landrat stellen, ohne sie vorher schriftlich einzureichen. Die Fragen müssen in der Regel gleich beantwortet werden. Daraus könnte sich eine interessante Perspektive ergeben: Ein Kreistagsmitglied, das dem Landrat eine Frage in der Sitzung stellen möchte, könnte das dann wie jeder andere Einwohner von der Tribüne aus machen; so weit ist der Weg ja nicht. Ob das so gewollt ist? Aber vielleicht findet die Verwaltung ja noch einen Dreh, um auch dies auszuschließen…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus2 Comments »

2 Comments

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Pingback by zoom » Umleitung: Bodo Hombach, Meisners Nazi-Vergleich, Uhlenbergs Bäume und der negative Attentismus der Westfalenpost «

November 4, 2009 @ 12:26 am

[…] Ausgefragt: Kreistag beschränkt Mitglieder … sbl […]

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Pingback by zoom » Heute im Kreistag: Die “Lex Loos” «

November 6, 2009 @ 6:07 pm

[…] einer Umleitung: “Ausgefragt: Kreistag beschränkt Mitglieder … sbl” ist das Thema auch hier im Blog angesprochen […]

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