Anmeldung zu den Berufskollegs auf verschiedenen Wegen möglich
Am 01.02.2010 beginnt im HSK wieder die Anmeldephase für die Berufskollegs. Der Kreis setzt ein Online-Anmelde-System [http://www.schueleranmeldung.de] ein, das mittlerweile von 14 westfälischen Landkreisen, 2 westfälischen kreisfreien Städten und einem rheinischen Landkreis verwendet wird. Eine Anleitung für einen Teil des Systems findet sich hier; für die anderen Systemteile sind die Anleitungen noch “in Vorbereitung”.
Dieses System ist bereits vor 3 Jahren von der Landesdatenschutzbeauftragten hart kritisiert worden. Auch die SBL ist mit diesem System nicht zufrieden und hat daher bereits mehrere Anfragen gestellt.
Hauptkritikpunkte:
Jede(r) SchülerIn kann sich nur für einen einzigen Ausbildungsgang anmelden, und das muss bereits im Februar geschehen, also ein halbes Jahr vor Beginn des neuen Schuljahres. Dann ist aber häufig noch gar nicht absehbar, ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Name des Systems ist irreführend. Denn bei einer “Anmeldung” kann man erwarten, dass man einen Platz erhält, falls man die formalen Voraussetzungen erfüllt. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine Anmeldung, sondern nur um eine Bewerbung. Über deren Annahme wird dann nach nicht transparenten Kriterien entschieden. Die/der “BewerberIn” erfährt also erst lange nach der “Anmeldung”, ob sie/er den gewünschten Platz auch erhält.
Und falls (meist sehr spät) eine Absage erfolgt, gibt es oft keine passenden Alternativen mehr. Es ist im letzten Sommer 2009 sogar vorgekommen, dass ein “Bewerber” in seinem Online-Account eine Zusage vorfand, dann aber 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Absage von der Schule in Arnsberg erhielt. So ganz perfekt scheint die Koordination noch nicht zu funktionieren…
Wichtig: Kein(e) SchülerIn muss dieses Online-System für die ANmeldung an einem Berufskolleg im HSK benutzen. Auf Anfrage der SBL wurde im Schulausschuss des Kreises zugesagt, dass man sich auch “konventionell” bei den Berufskollegs anmelden kann. Die Verwaltung hat außerdem zugesagt, alle Berufskolllegs darüber zu informieren, dass beide Anmeldemöglichkeiten bestehen.
Falls es dabei Schwierigkeiten gibt: Bitte an die SBL wenden!
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January 27, 2010 @ 11:55 pm
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