Anfrage zu Klagen gegen Hartz IV-Bescheide
Am 27.07.2010 veröffentlichte die Westfälische Rundschau, im Jahre 2009 seien von den Grundsicherungsämtern bundesweit 162.300 nicht korrekte Hartz-IV-Bescheide erlassen worden. Die falschen Bescheide wären aufgrund fehlerhaften Arbeitens in den Grundsicherungsstellen ergangen.
Jeder dritte Widerspruch gegen Hartz IV-Bescheide sei im vergangenen Jahr erfolgreich gewesen. Die Gesamtzahl der Widerspruchsfälle ist für 2009 mit 805 200 angegeben. Als Quelle für diesen Artikel wird ein neuer Statistikbericht der Bundesanstalt für Arbeit angegeben.
Wie viele Klagen 2009 nach durchlaufenem Widerspruchsverfahren bei den Sozialgerichten eingereicht wurden, geht aus dem WR-Artikel nicht hervor. Ende 2008 wurde publiziert, dass 2007 16.300 Klagen mit den Hartz IV-Themen bei den Sozialgerichten eingereicht worden sind.
Seinerzeit war das ein Anstieg um 77 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006.
Im ersten Halbjahr 2008 ging die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Hartz IV noch einmal um gut 36 Prozent in die Höhe und lag, wie damals die Frankfurter Rundschau berichtete, bei 61.970. Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass für das laufende Jahr die Sozialgerichte einen neuen Klage-Rekord erwarten.
Die oben erwähnte Pressemeldung veranlasste Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, folgende Anfrage an den Landrat zu stellen:
Wie hoch war die Zahl der Hartz IV-Bescheide (Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II, einschließlich Aufstocker) im Hochsauerlandkreis im letzten Jahr, wie hoch im ersten Halbjahr 2010?
Gegen wie viele Bescheide wurde im jeweiligen Zeitraum Widerspruch eingelegt (in der Summe und prozentual zur Anzahl der Hartz IV-EmpfängerInnen)?
Welche Begründungen wurden am häufigsten genannt?
Wie vielen Widersprüchen wurde voll oder teilweise statt gegeben?
Wie viele Klagen gegen Hartz IV-Bescheide waren in den Jahren 2008, 2009 und im ersten Halbjahr 2010 beim Sozialgericht Dortmund oder beim Landessozialgericht anhängig (in der Summe und prozentual zur Anzahl der Hartz IV-EmpfängerInnen)?
Wie viele Klagen hatten Erfolg?
Aus welchen Gründen waren Klagen erfolgreich?
Wie häufig kam es zu Nachzahlungen von ursprünglich falsch bemessenen Leistungen?
In welcher Höhe belaufen sich die Nachzahlungen (von – bis in Einzelfällen und in der Gesamtsumme)?
Wie viele MitarbeiterInnen standen bzw. stehen in den Jahren 2009, 2010 und derzeit in der Optionskommune und in den 12 Delegationskommunen für die Aufgabenbewältigung im Bereich Hartz IV und ALG II für die Bearbeitung der finanziellen Leistungen zur Verfügung?
Liegen Daten über die Schulabschlüsse der Kinder aus ALG II-Haushalten im Hochsauerlandkreis vor?