Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

By admin at 9:41 am on Wednesday, January 31, 2018

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

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Wie langsam darf eine Verwaltung arbeiten?

By admin at 7:19 pm on Monday, September 18, 2017

Diese Frage konnte man sich heute im Kreisjugendhilfeausschuss stellen. Es ging – mal wieder – um die Einführung der sog. Kita-Card. Sie wurde von der SBL/FW-Fraktion wiederholt beantragt und soll das Anmeldeverfahren für die Kitas wesentlich einfacher und transparenter machen. Alle Eltern, die ein Kind in einer Kita anmelden möchten, erhalten vom Jugendamt eine Karte, auf der sie die 1., 2. und 3. Priorität angeben. Es kommt also nicht mehr zu Vielfach-Anmeldungen, es gibt einen einheitlichen Anmeldetermin, und auch für die Kitas entfällt enormer Aufwand beim Abgleich der Anmeldungen. Zunächst werden die Plätze der als erstes von den Eltern genannten Kitas verteilt, und dann gehen die Karten nach wenigen Tagen weiter an die anderen genannten Kitas. Das Jugendamt mus dafür sorgen, dass alle Kinder einen Platz erhalten.

Nun endlich hatte das Mescheder Kreisjugendamt am 03.08.2017 die Drucksache 9/794 für die heutige Sitzung des KJHA erstellt, in der die Einführung der Kita-Card befürwortet wird.
Aber wann kommt die Kita-Card?

Die Kreisverwaltung erklärte, dass sie eine Online-Lösung anstrebt. Die sei für das nächste Kita-Jahr (das erst am 01.08.2018 anfängt!) noch nicht realisierbar???
Für SBL und Linke schlug ein Ausschussmitglied vor, doch zunächst eine Kita-Card in Papierform einzuführen und später auf eine Online-Lösung umzusteigen, wie andere Jugendämter auch.
Aber was macht das Kreisjugendamt des HSK? Es zieht den Anmeldeschluss noch weiter vor, von bisher 31.01.2018 auf 30.11.2017. Es sollen also alle Anmeldelisten bereits 8 Monate vor Beginn des neuen Kita-Jahres im Kreisjugendamt vorliegen!
Und warum sollen die Anmeldungen so früh erfolgen? Weil sogar für das Kreisjugendamt das jetzige Anmeldeverfahren so aufwendig ist… Und (erst) bis zum 15.03. müssen die Anmeldeergebnisse dem Landesjugendamt vorgelegt werden. Die bisherige Zeitspanne sei für die Kreisverwaltung für die Auswertungen zu knapp gewesen. Also plant man jetzt mehr als 3 Monate für die Kreisverwaltung ein, um die Anmeldungen auszuwerten!?

Das verstehe wer will: Statt das Anmeldeverfahren durch die Einführung der Kita-Card ab sofort zu vereinfachen, wird der Anmeldeschluss noch weiter vorgezogen, und das dient dann gleichzeitig als Argument, dass die Kita-Card noch nicht eingeführt werden kann, weil nicht genug Zeit bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens bleibt???
Die Stadt Siegen hat übrigens bereits einen Kita-Navigator eingeführt, in dem Eltern online eine Kita vormerken können. Auch Siegen gehört zu SÜdwestfalen…

Das sehr frühe Anmeldeverfahren bringt für viele Eltern Nachteile mit sich. Sie müssen sich nun sehr früh entscheiden und gleichzeitig in vielen verschiedenen Kitas anmelden. Das müsste nicht sein, wenn sich das Kreisjugendamt in der Lage sähe, den Vorschlag von SBL und Linken umzusetzen.

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“Die Kleinen hängt man”

By adminRL at 12:58 am on Saturday, January 7, 2017

Gemeinsame Stellungnahme der Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linke und Piraten zur Anklage gegen eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?

Dieses Sprichwort scheint beim Lesen der Pressemitteilungen bezüglich der Anklage gegen die Sozialarbeiterin, die mit dem Fall des später gestorbenen Kindes aus Winterberg betraut war, wieder einmal zu stimmen.

Wie die Staatsanwaltschaft richtig feststellt, ist keine ganze Behörde haftbar zu machen. Das stimmt, man kann aber die Leitung einer Behörde zur Verantwortung ziehen.

Wenn schon keine juristische Verfolgung der Führungsebene erfolgt, so hat die Behördenleitung zumindest politisch die Verantwortung zu übernehmen.
Die Behördenleitung wurde aber erst nach Bekanntwerden der Fehler ihres Jugendamtes tätig und veranlasste u.a. erhebliche organisatorische Veränderungen in der Behörde. Z.B. wurden die vorher viel zu kleinen Einheiten zu größeren Arbeitsgruppen zusammengelegt, in denen nun ein fachlicher Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser möglich ist. Zuvor hatte unser stimmberechtigter Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss, Dietmar Schwalm, der selbst bereits seit vielen Jahren hauptberuflich in der Jugendhilfe tätig ist, die personellen und finanziellen Defizite im Jugendamt zum wiederholten Male anprangert. Lässt sich diese – viel zu späte – Reaktion der Behördenleitung nicht als Eingeständnis werten, dass vorher die Abläufe nicht in Ordnung waren?

Die Diskussion über die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialdienst hat unser Vertreter immer wieder auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen lassen. Aus seiner Arbeit in der ver.di-Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ist ihm bekannt, dass es wichtig ist, ähnlich wie im Bereich Vormundschaften auch für diesen Bereich eine Fallzahlobergrenze einzuführen.

Wir, die 5 Vertreter der Oppositionsfraktionen im Kreistag, bedauern, dass bei der Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre, die Fehler nur bei einer Person aus der “unteren” Ebene festgemacht werden. Solche tragischen Ereignisse wie der Tod eines Kleinkindes müssen Anlass sein, auch die Versäumnisse aufzuzeigen, die die Führungskräfte zu verantworten haben.

Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises war in gewerkschaftlichen Fachkreisen schon vor 2014 dafür bekannt dafür, dass es bei gleicher Einwohnerzahl viel weniger Personal und Finanzen eingesetzt hat als andere kommunale Jugendämter in der Region.

Auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist daher der Vorwurf zu machen, für sie bekannte oder erkennbare Missstände dauerhaft ignoriert zu haben, anstatt beim Landrat auf Abhilfe zu drängen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Interessant wäre auch zu erfahren, warum durch den Inhalt der Aussagen der jungen Sozialarbeiterin in der Gerichtsverhandlung Anfang 2016 beim Amtsgericht Medebach der Eindruck entstehen kann, dass sie weitgehend Schuld auf sich nahm und sich so schützend vor ihre Vorgesetzten und den Landrat gestellt hat?

Es ist bekannt, dass gerade in Berufen, die mit Menschen arbeiten, junge MitarbeiterInnen gar nicht mehr merken, unter welchen extremen Arbeitsbedingungen sie arbeiten und daher bei Befragungen keine Rede von Überlastung ist.

Da die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz gern behalten wollen, gestehen sie sich dauerhaften Stress durch fehlendes Personal, fehlende Finanzen für geeignete Hilfsangebote und mangelnde Unterstützung oft nicht ein.

Sozialpädagogische Kräfte haben in früheren Jahren viel eigenständiger arbeiten können. Heute werden ihnen wegen der Budgetierung von Amtsleitungen stringent die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben. Wenn nur für ein Kind aus einer Familie Hilfen bewilligt werden, dann bleibt oft keine Zeit bzw. wird auch nicht gewünscht, dass sich der/die operativ Beauftragte auch noch um das weitere familiäre Umfeld kümmert.
Abschließend möchten wir aber darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich die personellen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen der letzten Monate aufgrund der erfolgten Vorgaben des Landesjugendamtes begrüßen. Sie werden die Qualität der Arbeit des Kreisjugendamtes langfristig verbessern.

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„Jugendkultur“ im HSK ist Thema beim Arbeitskreis LEADER

By adminRL at 7:02 pm on Wednesday, January 4, 2017

2016
Ärger über das Aus der Kult-Disco „Lichtwerk“
Viele – jüngere und nicht mehr ganz so junge – Leute bedauerten das Ende des „Lichtwerks“ in Schmallenberg. Ein Insider der Sauerländer Unterhaltungsszene machte Ende Mai 2016 in der WP per Leserbrief seinem Ärger über die Schließung der weit über Schmallenberg hinaus bekannten Disco Luft. Drastisch stellte er dar, dass das Sauerland in Sachen Jugendkultur nicht gut aufgestellt sei. Weiter schrieb er sogar von „Beklemmungen“ beim Gedanken an die Zukunft. Von den Kommunalpolitikern wünschte er sich ein klares “Ja“ zu Musikclubs und Jugendpartys.

Stichwort „Kommunalpolitik“
Der Leserbrief war sozusagen der Weckruf für die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), zumal auch ein SBL-Fraktionsmitglied ein begeisterter Stammgast im „Lichtwerk“ war. Die SBL/FW formulierte also im Juli 2016 einen Antrag, der dann auch am 25.10.2016 als Vorlage 9/576 auf der Tagesordnung der Sitzung des Kulturausschusses stand.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6836

Studie über das Kulturverständnis
In der Kulturausschuss-Sitzung im Oktober stellte zunächst ein Mitarbeiter der Verwaltung, so wie von der SBL/FW beantragt, die Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen vor. Die Studie war vom Kulturbüro Sauerland im Frühjahr 2015 beauftragt und von der Fachhochschule Südwestfalen durchgeführt worden. Dabei ging es u.a. um das Kulturverständnis sowie die Nutzung und die Wünsche kultureller Angebote in Südwestfalen. Die Studie steht seit Mai 2016 auf der Internetseite
www.kulturregion-sauerland.de
zum Download zur Verfügung.

Wer interessiert sich für Kultur?
Zitat aus dem Sitzungsprotokoll: „Die Clusteranalyse zeigt, dass Kulturliebhaber eher weiblich sind und mit den Angeboten eher auch unzufrieden sind während die Kulturbanausen eher männlich und mit dem kulturellen Angebot zufrieden sind.”
Immerhin, 51,5 Prozent der Befragten hatten sich die Mühe gemacht, die Frage zu beantworten, was sie unter Kultur verstehen. 48,5 Prozent taten es nicht.
„Was wurde falsch gemacht, dass fast 50 % der Jugendlichen nicht wissen, was „Kultur“ ist?“ hieß es im Kultur-Ausschuss. Die Mitglieder sahen aber nicht nur ein Verständnis-, sondern auch ein Kommunikationsproblem. Kulturelle Angebote seien oft nicht bekannt. Helfen könnten Facebook und Twitter.

Und nun?
Also, wir machen es kurz, der Antrag der SBL/FW fand im Ausschuss offenbar viel Interesse und bot reichlich Diskussionsstoff. Ergebnis: Es geht weiter. Das Thema „Jugendkultur soll 2017 wieder aufgegriffen werden.
Wer alles lesen möchte, das Sitzungsprotokoll der Kulturausschuss-Sitzung vom 25.10.2016 hat der Hochsauerlandkreis auf seinen Internetseiten online gestellt.

2017
Schneller als gedacht
Wir von der SBL/FW hätten nicht gedacht, dass wir mit dem Antrag „Jugendkultur im HSK“ bei den Kommunalpolitikern einen Nerv so mittig treffen!
Denn im Januar geht es tatsächlich schon weiter. Da trifft sich am 17.01.2017 um 18.00 Uhr im „Kloster Bredelar“ in Marsberg_Bredelar der LEADER-Arbeitskreis. Diesmal liegt offenbar sein wichtigster Schwerpunkt bei der „Jugendkultur“. In dem Arbeitskreis soll „über mögliche weitere Ideen für eine Entwicklung und langfristige Etablierung einer Jugendkultur im Hochsauerlandkreis diskutiert werden“. Akteure und Interessierte seien sehr willkommen, ihre Meinung und Ideen mit in den Prozess einzubringen und das Hochsauerland gemeinsam für junge Menschen attraktiver zu machen, heißt es in dem Einladungsschreiben zu der gemeinsa-men LEADER-Arbeitskreissitzung!

Ja, wir freuen uns. Endlich bewegt sich was. Und das ist die Hauptsache.

Übrigens, auch wir greifen Anregungen und Ideen immer gerne auf!

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wünscht ALLEN ein in jeder Hinsicht freundliches und friedliches neues Jahr!

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Kinderkurheim auf Norderney – Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SBL/FW

By adminRL at 12:37 pm on Thursday, September 1, 2016

Der Hochsauerlandkreis betreibt schon lange Zeit ein Kinderkurheim auf der Nordseeinsel Norderney. Das Haus „Arnsberg“ kann man schon fast als historisch bezeichnen. Seine An-fänge liegen beinahe 100 Jahre zurück. Seit dem Jahr 1921 konnten sich dort zunächst Kin-der aus dem Altkreis Arnsberg erholen. Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 ist der Hochsauerlandkreis der Betreiber.
Zurzeit verfügt die Einrichtung über 45 genehmigte Plätze für insgesamt 11 Kuren pro Jahr. Und das ist gut und richtig so und sollte so bleiben!

Mehr dazu? Klick: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/jugend_familie/kinderkurheim/Kinderkurheim_Norderney.php

Mit einem gemeinsamen Antrag möchten die Kreistagsfraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Erfahrung bringen, wie die Personalsituation derzeit im Kinder-kurheim „Arnsberg“ ist. Um Missverständnissen vorzubeugen, der Antrag basiert auf keinem besonderen Anlass, außer auf dem Interesse der beiden Fraktionen am Wohl der Kinder und an der Arbeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hier der Antragstext:

„Arnsberg/Sundern, 21.08.2016

Antrag für die Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 27.09.2016 gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 KrO NRW und § 5 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

unsere Fraktionen stellen folgenden Antrag:

• In die Tagesordnung der auf den 27.09.2016 terminierten Sitzung des KJHA wird der TOP „Bericht über die Personalsituation und die Belegungszahlen im Kinderkurheim Arnsberg auf Norderney“ aufgenommen.

Begründung und Erläuterung:

Bei Besuchen von Mitgliedern unserer beiden Fraktionen ist aufgefallen, dass die Betreuungssituation der sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendlichen nicht ganz zufriedenstellend war.

Um sicher zu stellen, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelt, sollte dem Jugendhilfeausschuss Einblick gewährt werden, wie hoch der Betreuungsschlüssel in der Einrichtung ist.

Da es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Gründe für die Kuraufenthalte gibt (z.B. medizinische und erzieherische), sollten auch die unterschiedlichen Betreuungsschlüssel sowie die Aufteilung der Kinder und Jugendliche nach Unterbringungsgründen und Altersgruppen aufgeführt werden.

Die Bedarfe für die personelle Betreuung bei den verschiedenen Unterbringungsgründen sind unterschiedlich. Gerade bei den Jugendhilfemaßnahmen sollte ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein.

Deshalb wünschen wir uns weiterhin eine Übersicht, welche pädagogische Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Auch sollte in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die personellen Empfehlungen des Landesjugendamtes für Heimeinrichtungen eingegangen werden.“

Unterschrieben ist der Antrag von den Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos (Sauerländer Bürgerliste/FW) und Dietmar Schwalm (DIE LINKE).

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Wie sieht es mit der “Jugendkultur” im HSK aus?

By adminRL at 11:34 am on Friday, July 22, 2016

Für die nächste Sitzung des Kulturausschusses hat die SBL/FW-Fraktion einen Antrag zur Tagesordnung gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

im Zusammenhang mit der Schließung des Lichtwerks in Schmallenberg veröffentlichte die Westfalenpost Meschede in ihrer Ausgabe vom 31.05.2016 einen Leserbrief.

Der Autor bedauert das Ende des Lichtwerks und stellt dar, dass das Sauerland in Sachen Jugendkultur seiner Meinung nach nicht sonderlich gut aufgestellt ist. Dabei weist er auch auf das Ergebnis einer Befragung von 4.151 jungen Menschen im HSK hin, deren Ergebnis am 19.02.dieses Jahres im Kreishaus in Meschede vorgestellt worden ist. Jugendliche wünschen sich demnach viel mehr eigene Konzerte, Festivals, Open-Air-Veranstaltungen, Diskotheken und Partys.

Der Verfasser des Leserbriefs fragt, wo denn das Resultat des Gutachtens sei. Er bekomme „Beklemmungen“ wenn er an die Zukunft denke und wünsche sich von den Kommunalpolitikern ein klares “Ja“ zu Musikclubs und Jugendpartys. In größeren Städten wir Berlin, Hamburg oder Köln würden Musikclubs finanziell gefördert. Diese Clubs gehörten zu den Attraktionen einer Stadt. Kultur könne und müsse auch touristisch vermarktet werden, schreibt er weiter und gibt zu bedenken, dass 95 Prozent aller staatlichen Kulturausgaben an Theater, Opernhäuser, Museen etc. flössen, damit aber lediglich 5 Prozent des kulturinteressierten Publikums erreicht werde.

Ob es wirklich an „Events“ speziell für Jugendliche im HSK fehlt, können wir nicht beurteilen. Wir halten es aber für sinnvoll, sich mit dieser Frage zu befassen. Wir meinen, der Kulturausschuss sollte sich mit dem Begriff „Jugendkultur“ auseinandersetzen.

Was verstehen Jugendliche, was verstehen Erwachsene unter „Jugendkultur“?
Welche Diskrepanz gibt es da?
Wie verändern sich die Wünsche und Bedürfnisse der jungen Leute?
Gibt es hier so etwas wie „Subkultur“?
Wie kann Kultur einen Beitrag dazu leisten, das Bleiben im Sauerland oder den Zuzug in unseren ländlichen Raum attraktiver zu machen?
Und so weiter ….

Daher beantragen wir, Fragen und Anregungen aus dem Leserbrief aufzugreifen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen für Jugendliche sowie interessierte Jugendliche aus dem HSK zu einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses einzuladen, um ihnen Gelegenheit zu geben, den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung ihre Erfahrungen, Ideen und Anregungen vorzustellen. Dabei sollten auch die Ergebnisse der oben erwähnten Befragung eine Rolle spielen. ”

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Papiertiger mit geringem Wert

By adminRL at 5:08 pm on Friday, June 17, 2016

Angekündigt worden war eine Stärken- und Schwächenanalyse des Kreisjugendamtes – und heraus kam ein methodisch sehr dürftiges Ergebnis. Das Landesjugendamt hatte die Aufgabe übernommen, die Arbeit des Kreisjugendamtes des HSK zu untersuchen. Anlass war der Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg vor zwei Jahren gewesen; in diesem Zusammenhang wurden auch vom Richter im Amtsgericht Medebach massive Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt erhoben.

Am Donnerstag trugen zwei Vertreter des Landesjugendamtes ihre Ergebnisse vor. Das Landesjugendamt hatte sich darauf beschränkt, zwei der zahlreichen Dienstanweisungen der Jugendbehörde des HSK zu untersuchen, am eigenen Schreibtisch in Münster. Konkret ging es nur um die Anweisungen “zum Vorgehen und Maßnahmen des Jugendamtes bei Meldungen über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung)” und für “Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII”. Außerdem gab es Gespräche mit der Amtsleitung. Aber es gab keine Gespräche mit Mitarbeitern des Jugendamtes, keine Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Familien, keine Analyse konkreter Fälle, keine Besuche “vor Ort”???! Wie kann man aus 2 Dienstanweisungen auf die Qualität der Arbeit eines Jugendamtes schließen wollen? Denn diese Arbeit findet sich nur zu einem sehr geringen Teil in formellen Dienstanweisungen wieder, die Praxis spielt hier eine sehr viel größere Rolle.

Immerhin ergaben sich sogar aus dieser sehr beschränkten Sichtweise noch einige konkrete Vorschläge:

Die derzeit 9 Außenstellen sollten auf noch etwa 3 reduziert werden, da in den bisher sehr kleinen Teams der fachliche Austausch und Vertretungsmöglichkeiten nicht hinreichend geleistet werden könnten: “Der ASD des Kreisjugendamtes ist auf 9 Außenstellen aufgeteilt und verfügt über insgesamt 12,78 Vollzeitstellen zzgl. 1 Vollzeit-stelle für die ASD-Leitung. Viele Außenstellen sind lediglich mit einer Fachkraft besetzt… Außenstellen mit ein bis drei Fachkräften sind weder fachlich noch organisatorisch angemessen. Erst durch eine Zusammenführung wird Teamarbeit, die für die Qualität der Arbeit des ASD notwendig ist, ermöglicht.”

Eine von unserer Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik äußert auch das Landesjugendamt: “Kritisch sind solche Vorgaben zu bewerten, wie „…grundsätzlich nur eine ambulante Hilfe in einer Familie …“ “.

Und es sei verkehrt, als allgemeinen Grundsatz “ambulant vor stationär” aufzustellen: “Des Weiteren ist das unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ zu hinterfragen. Im Rahmen der Kostendiskussion wurde ein solcher Leitsatz vor ca. 15 Jahren in vielen Jugendämtern formuliert. In der Praxis hat dies häufig dazu geführt, dass stationären Hilfen erst bewilligt wurden, wenn ambulante Hilfen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hatten. Ein solches Vorgehen ist aus fachlicher Sicht kritisch. Es kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Rahmen ambulanter Hilfe zunächst Erfahrungen des Scheiterns machen müssen, bevor eine prekäre häusliche Situation durch eine zum Ziel führende, vielleicht auch nur vorübergehende, stationäre Hilfe bewilligt wird. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist es nicht sinnvoll, zunächst ambulante Hilfen zu initiieren, die nicht den gewünschten Erfolg bringen.”

Den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags wurde die Stellungnahme des Landesjugendamtes leider erst am Tag nach der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Sie kann nun durchgelesen werden (was keine besonderen Anforderungen stellt; s.o.) und soll in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses erneut diskutiert werden.

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Was unternimmt das Kreisjugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls? – SBL/FW stellt Antrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses

By adminRL at 10:02 am on Thursday, February 25, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 23.02.2016 an den Landrat folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses:

„Antrag nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 09.03.2016

Thema: Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender Gefährdung des Kindeswohls

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht Arnsberg verwiesen. In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem „massiven behördlichen Versagen“ ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses „massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat. Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?

2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus? Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?

3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA? 4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?

5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?

6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in den letzten drei Jahren?

7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?

8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder, bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?

9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher“

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Kreisjugendhilfeausschuss tagt am Donnerstag 24.09.2015 …

By adminRL at 6:30 am on Wednesday, September 23, 2015

… um 17.00 Uhr im Sitzungssaal „Sauerland“ im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie verspricht spannend zu werden. Und das steht auf der Tagesordnung:

• Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas. Dazu liegen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor

• Aktuelle Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Änderung der Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreisjugendamtes

• Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgrund des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung

• 46 Jahre Internationale Jugendbegegnung mit Jerusalem

• Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Hochsauerlandkreis – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Bilanz der operativen Jahresplanung 2014

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Weit über 1000 junge Menschen im HSK unter gesetzlicher Betreuung

By adminRL at 2:42 pm on Tuesday, March 31, 2015

Situation in Arnsberg
Die Stadt Arnsberg informierte Anfang dieses Jahres die Öffentlichkeit darüber, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene vom Amtsgericht unter gesetzliche Betreuung gestellt werden. Derzeit würden allein in der Stadt Arnsberg 90 Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren durch Mitarbeiter/innen des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF) betreut. Häufig lägen die Ursachen für Depressionen, Drogen- und Alkoholproblemen und Lebensuntüchtigkeit der jungen Menschen in desolaten familiären Verhältnissen. Ca. ein Drittel der in Arnsberg von sechs hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des SkF betreuten Klienten seien zwischen 18 und 39 Jahren alt. Oft schließe sich die Betreuung für junge Erwachsene direkt an die städt. Jugendhilfe bzw. sozialpädagogische Familienhilfe an.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/gesetzliche-betreuer-kuemmern-sich-um-immer-mehr-junge-leute-id10281146.html

Anfrage der SBL/FW
Diese Pressemeldung veranlasste die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), dem Landrat am 10. März 2015 folgende Fragen zu schicken:

1. Wie viele im Hochsauerlandkreis wohnhafte junge Menschen in der Altersgruppe zwi-schen 18 und 39 Jahren sind derzeit von den Amtsgerichten unter gesetzliche Betreuung gestellt?
2. Wer nimmt deren Betreuung – ehrenamtlich oder hauptberuflich – wahr?
3. Wie hat sich die Anzahl der Betreuten aus dieser Bevölkerungsgruppe in den letzten 5 Jahren entwickelt?
4. Wie viele Menschen stehen insgesamt im HSK unter gesetzlicher Betreuung, auch im Vergleich zum Jahr 2010?

Antwort der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis meldet für die letzten 5 Jahre nahezu unveränderte Zahlen. Die Verwaltung antwortete mit Schreiben vom 17. März:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Daten handelt es sich um die Angaben der Betreuungsstelle HSK (ohne Stadt Amsberg). Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Betreuungsstelle.
Zu 1.: Zum Stichtag 11.03.2015 besteht im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle des Hochsauerlandkreises für 1.132 Personen der Altersgruppe zwischen 18 u. 39 Jahren eine gesetzliche Betreuung.
Zu 2.: Davon werden 477 Betreuungen ehrenamtlich und 655 Betreuungen beruflich geführt.
Zu 3.:
Stichtag / Betreuungen von 18-39 Jahren
31.12.2010 1.105
31.12.2011 1.119
31.12.2012 1.149
31.12.2013 1.175
31.12.2014 1.158
11.03.2015 1.132
Zu 4.:
Zum 31.12.2010 standen 4.828 Menschen im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle HSK unter Betreuung; zum Stichtag 11.03.2015 waren es 4.806 Menschen.“

Bundesstatistiken verraten keine aktuellen Zahlen
Bei der Suche nach aktuellen Zahlen für NRW und Deutschland wurden wir leider nicht fündig. Die Amtlichen Erhebungen vom Bundesamt für Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer, der überörtlichen Betreuungsbehörden, der Bundesnotarkammer sowie des Statistischen Bundesamtes enden mit den Betreuungszahlen 2012 – 2013. Sie liefern, angefangen bei der Anzahl der Betreuungsverfahren pro Jahr, über Vorsorgevollmachten und Betreuerwechsel bis hin zu den Kosten für die Staatskasse, diverse verschiedene Tabellen und Zahlen.
Klack:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/downloads/Statistik_Betreungszahlen/Betreuungsstatistik2012-2013.pdf

Gesetzesänderung = Sparmaßnahme oder Mehrkosten?
Am 1. Januar 2015 trat ein neues Betreuungsgesetz in Kraft. Kritische Stimmen dazu fanden wir in der TAZ. Der Paritätische Wohlfahrtsverband befürchte, mit der Gesetzesänderung solle die Zahl der gesetzlichen Betreuer zu Lasten der Betroffenen gesenkt werden. Hingegen würden sich die Betreuungsbehörden einem erheblichen Mehraufwand an Kosten, Personal und Zeit gegenüber sehen. Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag habe gewarnt, die Kommunen benötigten zusätzliche Mittel von den Ländern.
Siehe:
http://www.taz.de/!118097/

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Kita-Anmeldeverfahren – Warum möchte die Kreisverwaltung keine Kita-Card?

By adminRL at 4:23 pm on Tuesday, March 24, 2015

In den Städten Arnsberg und Soest sowie im Landkreis Soest gibt es sie bereits: Die Kita-Card. Damit soll das Anmeldeverfahren für die Plätze in den Kindertagesstätten transparenter und gerechter werden. Doppelanmeldungen und ganz frühe Anmeldungen können so verhindert werden.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bemüht sich nun schon seit ca. zwei Jahren um die Einführung dieses praktikablen Verfahrens für den Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises, nicht zuletzt auch auf Wunsch von Mitarbeiter/innen einiger Kindertageseinrichtungen. Denn nicht nur in Arnsberg, auch in vielen anderen Kommunen landauf, landab in NRW hat sich das Anmeldeverfahren per Kita-Card schon seit längerer Zeit bewährt. Doch das Jugendamt des Hochsauerlandkreises will es offenbar lieber bei der alten Anmeldemethode belassen. Warum? Das würde die SBL/FW gerne in Erfahrung bringen.

Bei der Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung im Dezember 2014 stand die Kita-Card einmal mehr auf der Tagesordnung. Anscheinend sollte sie endgültig „begraben“ werden. Kürzlich veröffentlichte der HSK das Protokoll dieser Dezember-Sitzung. Eine in dieser Niederschrift vermerkte Aussage nahm die Sauerländer Bürgerliste zum Anlass, noch einmal zum Thema „Kita-Card“ nachzufragen. Die SBL/FW schickte am 10.03.2015 dem Landrat diese Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Protokoll der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 ist auf Seite 7 unter 8. „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes; Möglichkeiten der Gestaltung des Anmeldeverfahrens für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen – Drucksache 9/108“ – eine Aussage von …. vermerkt, wonach sich die Träger gegen die Einführung einer Kita-Card ausgesprochen hätten. Die Bemerkung korrespondiert mit dem Inhalt der Drucksache 9/108. Dort steht u.a.: „ … Als Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere die freien wie auch die kirchlichen Träger einer Änderung des Anmeldeverfahrens ablehnend gegenüberstehen. …“

Die Aussage, die Träger seien gegen die Einführung der Kita-Card, ist uns zu pauschal, zumal der Wunsch nach deren Einführung seinerzeit aus Kita-Einrichtungen an die SBL/FW herangetragen wor-den ist.

Daher fragen wir:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?

3. Wenn Nein, warum nicht?

4. Wenn Ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

5. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?”

Die Antwort des Kreisjugendamtes ist datiert auf den 11.03.2015. Wir veröffentlichen sie hier im vollen Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ziff. 8 des Protokolls der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 bitten Sie um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom
Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

Mit dem nachstehenden Rundschreiben Nr. 5/2014 vom 31.07.2014 wurden alle Träger von
Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Hochsauerlandkreises sowie
Vertreter der Jugendämter Arnsberg, Schmallenberg und Sundern zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eingeladen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
…an einer Besprechung teilzunehmen, in der Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen bei der Bildung von Gruppen in Kitas (Kombination von Gruppenformen) erörtert werden.
Die Veranstaltung wird am
Donnerstag, 25.09.2014 …
stattfinden.
Um sicherzustellen, dass alle Themen ausreichend behandelt werden, bitte ich, Ihre Fragestellungen und Anregungen bis 05.09.2014 schriftlich oder per Mail zu übersenden.”

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?
Ja

3. Wenn nein, warum nicht?
– – –

4. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen? Entsprechend der Aufforderung in dem unter 1. aufgeführten Einladungsschreiben haben verschiedene Träger ihre Fragen vorab übermittelt, die vom Kreisjugendamt zu folgender Tagesordnung zusammengefasst wurden:

1. Begrüßung
2. Fragen (und Antworten) zu den Möglichkeiten der Bildung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen (…)
3. Projekt „Rucksack und Griffbereit” (…)
4. Veränderungen des Anmeldeverfahrens der Kindertageseinrichtungen; hier Softwareunterstützung/Einführung einer KITA-Card (FD 25)
5. Verschiedenes

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4 wurde die Frage der Einführung einer Kita-Card
von Vertretern der Kita gGmbH, der AWO, des DRK, verschiedener Kommunen und Elternvereinen diskutiert und einvernehmlich verworfen. Dabei hat keiner der anwesenden Trägervertreter für die Einführung einer Kita-Card plädiert.

6. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Spekulationen über die Bearbeitungsweise außerhalb meiner Zuständigkeit liegender Dienststellen abgebe.
In der Sache nehme ich Bezug auf die Drucksache Nr. 8/1048, die in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 18.06.2014 erörtert wurde. Hier wurden in aller Ausführlichkeit
die Vor- und Nachteile eines elektronischen Anmeldeverfahrens und der Kita-Card dargelegt.
Der Inhalt dieser Drucksache war auch Gegenstand der Erörterungen mit den Trägern im Rahmen der AG 78 am 25.09.2014.“

Zur Abrundung unseres Beitrags ein Auszug aus einem Pressebericht des „Soester Anzeigers“ vom 28. März 2013. Er zeigt die ganz praktischen Seiten der Kita-Card auf. In Soest läuft es demnach prima …

„Die mit der Kita-Karte verfolgten Ziele seien erreicht worden, heißt es in einem Bericht der Verwaltung an den Jugendausschuss. Das Anmeldeverfahren sei „für Eltern transparenter und nachvollziehbarer geworden“. Mussten Mütter und Väter zuvor einzelne Kitas abklappern und dort ihr Kind anmelden, bekommen sie seit diesem Jahr von der Stadt die Kita-Karte zugeschickt und notieren dort einfach ihre Wünsche. Das Jugendamt vermittelt einen Platz; und sollten selbst alle gewünschten Kitas ausgebucht sein, sucht die Behörde anderweitig nach Betreuungsmöglichkeiten.
Den Eltern, so heißt es im Bericht, biete das neue Verfahren „Überschaubarkeit und Verbindlichkeit“, den Kindergärten Entlastung, weil sie nun ein paar bürokratische Arbeiten abgenommen bekommen und obendrein keine Wartelisten mehr führen müssen. ….”

Klick: http://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/kita-karte-schnell-unkompliziert-kita-soest-3079580.html

Warum möchte „man“ das beim Jugendamt vom Hochsauerlandkreis nicht?

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Kita-Finanzierung – Ein Fall für Finanz-Jongleure und eine Frage der Zukunft?

By adminRL at 10:50 am on Wednesday, March 19, 2014

Am 11.03.2014 tagte im Alfred-Delp-Haus in Brilon der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises. Bei dieser Sitzung ging es u.a. um die Finanzierung der Kindertagesstätten (Kitas) in Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, und Winterberg. Für diese 9 Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Hochsauerlandkreises zuständig. (Anders verhält sich das in Arnsberg, Schmallenberg und Sundern. Diese Kommunen verfügen jeweils über ein eigenes Jugendamt.)

Betrieb und Finanzierung der Kindertagesstätten in NRW beruhen derzeit auf den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ). Das von Anfang an höchst umstrittene Gesetz wurde 2007 von der früheren schwarz-gelben NRW-Landesregierung eingeführt. Auch nach beinahe 7 Jahren erfreut es sich bei den Trägern der Jugendhilfe offenbar immer noch keiner großen Beliebtheit. Das liegt vielleicht am komplizierten „Strickmuster“? Ein neues „Muster“ ist sicher nicht die schlechtste Idee!
Zu den Begrifflichkeiten: Das KiBiz unterscheidet zwischen Kindern im Alter von unter 3 Jahren (U3) und Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3). Eltern müssen sich frühzeitig zwischen einer wöchentlichen 25-, 35- oder 45-Stunden-Betreunng entscheiden. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Kindpauschalen. Die korrespondieren wiederum mit drei verschiedenen Gruppeneinteilungen: Gruppenform (GF) I, II und III. Die Kindpauschalen in den drei (virtuellen) Gruppen sind höchst unterschiedlich. Ein Beispiel: Ist ein U3-Kind der Gruppenform I zugeordnet, erhält die Kita für je ein „45-Stunden-U3-Kind“ 8.058,41 Euro. Würde das gleiche Kind jedoch der Gruppenform II zugeteilt, bekäme die Kita – wohlgemerkt für den gleichen Personal- und Sachaufwand – mehr als den doppelten Betrag, nämlich 16.636,96 Euro. Die Gruppeneinteilung nach I, II und III nimmt das Jugendamt vor und legt dann die Planungen einmal jährlich dem Kreisjugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Und genau darum ging es bei der Sitzung am 12.03.2014 in Brilon.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3999
schon berichteten, wollte die Kreisverwaltung den Ausschussmitgliedern die 255 Seiten starke, klein bedruckte Anlage mit den Angaben über die Gruppeneinteilungen (GF I, II und III) zunächst erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage zukommen lassen. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos intervenierte erfolgreich. So hatten die Mitglieder des Ausschusses wenigstens zwei Tage lang die Gelegenheit, sich mit den Zahlen und Daten in den Unterlagen zu beschäftigen. Das führte bei der SBL wieder zu der alten Erkenntnis: „Kibiz ist Mumpitz“. Das nächste Übel: Wir konnten auch bei noch so viel Hingucken das Mirakel der Gruppenzuordnung nicht lösen. Ein Rätsel von vielen:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita A (die insgesamt 10 U3-Kinder hat) 6 U3-Kinder in GF I und 4 in GF II ein, wenn bei Kita B (die ebenfalls insgesamt 10 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 6 Kinder GF II eingeordnet wurden?
Oder:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita X, (die insgesamt 8 U3-Kinder hat) 8 U3-Kinder in GF I und keins in GF II ein, wenn bei Kita Y (die ebenfalls insgesamt 8 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 4 Kinder GF II eingeordnet wurden?

Zur Erinnerung:
GF I = 8.058,41 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)
GF II = 16.636,96 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)

Auf den ersten Blick ist das nicht einleuchtend. Aber das ist den Vertretern des Jugendamts wohl auch bewusst. Daher präsentierte ein Mitarbeiter der Verwaltung den Ausschussmitgliedern eine Folie mit einigen Erläuterungen. Er erklärte zudem, durch die jährliche Erhöhung der Kindpauschale in Höhe um lediglich 1,5% würde die Finanzierung der Kitas für die Träger immer schwieriger. Derzeit gebe es die GF II immer nur dann, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis vorhanden sei. Der Jugendamtsmitarbeiter führte dann noch folgendes Beispiel an:
Bei der Eingruppierung der U3-Kinder in GF I werden je Kind 5% Arbeitskraft berechnet. Bei der Eingruppierung in GF II aber je Kind 10% Arbeitskraft. Je mehr Kinder also in GF II seien, umso schneller sei das (rechnerische) Besetzungssoll der Kita-MitarbeiterInnen voll. Das ist die Crux!

Die Kita-Finanzierung durch Kibiz leidet offenbar einerseits – wie so viele Aufgaben im sozialen Bereich – unter knappen Kassen. Andererseits kann sie sich aber als freudloses Betätigungsfeld für Rechenkünstler und Finanzjongleure erweisen. Leider kommt dabei aber wahrscheinlich nicht – egal wer da noch so viel rechnet – „Minus mal Minus gleich Plus“ raus?

Nichts desto trotz erwarten die Träger der Kitas zurecht auskömmliche Mittel. Wie sonst sollen sie eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung gewährleisten? Oder sollen Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Kindern und Kita-MitarbeiterInnen ausgetragen werden? Verständlich, dass die ein oder andere Kita bzw. ihr Träger Anstrengungen unternimmt, beim Jugendamt mehr Geld für die eigene Einrichtung herauszuholen. Vielleicht gehen die kleinen Erfolge der einen zulasten der anderen? Vielleicht? Wir wissen es nicht. Doch nach wir vor erscheint uns die aktuelle Kita-Finanzierung nicht schlüssig.

Ist nicht alles eine Frage der Prämissen? Unser Staat, unser Land, unser Landkreis und auch unsere Städte bauen an diversen (angeblich) zukunftsweisenden „Leuchttürmen“. Spontan fallen mir da der Hauptstadtflughafen Berlin, die Elbphilharmonie in Hamburg, das Dortmunder U, das Sauerland-Museum in Arnsberg und der Henne-Boulevard in Meschede ein. Die Liste könnte ich reichlich fortsetzen. Da scheint das Motto „Zukunft ist jetzt“ zu gelten! Doch wie ist das mit der Zukunft unserer Kinder?

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Sparprogramm für U3-Betreuung

By adminRL at 7:54 am on Tuesday, March 11, 2014

Am Dienstag tagt der Kreisjugendhilfeausschuss. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der sog. Planungsbeschluss. Darin wird festgelegt, welche Gruppen in welchen Kitas im kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 wie finanziert werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um “echte”, sondern nur um “virtuelle” Gruppen, die nur für die Finanzierung bestehen.

Das liegt am Kindpauschalensystem, das noch von der CDU/FDP-Landesregierung in Düsseldorf eingeführt worden war. Die Mittel für die Kitas richten sich nach der für die einzelnen Kinder vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) und danach, ob ein Kind der Gruppenform I, II oder III zugeordnet wird. Zur Gruppenform I können Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung gehören, zur Gruppenform II Kinder unter 3 Jahren und zur Gruppenform III Kinder ab 3 Jahren.

Die an die Kitas gezahlten Kindpauschalen unterscheiden sich je nach zuerkannter Gruppenform erheblich, besonders zwischen den Typen I und II. So werden bei 45 Stunden Betreuungszeit in Gruppenform I 8.058,41 Euro pro Jahr gezahlt, in Gruppenform II jedoch 16.636,96 Euro. Auch für die anderen Betreuungsumfänge gibt es in Typ II jeweils mehr als das Doppelte wie in Typ I. Die Zuordnung der 2jährigen Kinder zu Gruppenform I oder II hat also erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und personelle Ausstattung der Kitas und damit auf die Betreuungsqualität.

Der Vorlage für die heutige Ausschussitzung ist zu entnehmen, dass in den 9 Gemeinden, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, insgesamt 4.013 Kinder in Kitas angemeldet sind, davon nur noch 12,51% für 25 Stunden, 41,14% für 35 Stunden und 46,35% für 45 Stunden. Damit hat sich der Anteil der 45-Stunden-Buchungen seit 2008/2009 verdoppelt. 834 Kinder sind unter 3 Jahre alt, und sie belegen 788,63 Plätze, da einige dieser Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres nachrücken. Leider stehen noch 24 Kinder auf Wartelisten, davon allein 10 in Brilon.

Die Verwaltung hatte angekündigt, die Anlage mit der Aufstellung der einzelnen Gruppen in den Kitas erst als Tischvorlage in der heutigen Sitzung vorzulegen. Dagegen hatte die SBL interveniert, und nun – auch durch die Unterstützng des Ausschussvorsitzenden für das Anliegen der SBL – kam die Aufstellung schon am Samstag bei den Ausschussmitgliedern an. Es handelt sich immerhin um 85 Kitas, für die jeweils 3 Seiten mit Zahlen beschrieben sind. 255 Seiten Tischvorlage kann niemand erst während einer Ausschusssitzung zur Kenntnis nehmen!!

Das Mitglied des SBL im Kreisjugendhilfeausschuss, Gabi Joch-Eren, hat die Vorlage ausgewertet und dabei besonders darauf geachtet, in welchem Umfang Kinder den Gruppenformen I und II zugeordnet werden. Das Ergebnis: In Hallenberg (41%) und in Winterberg (37%) erhält ein relativ großer Teil der U3-Kinder die hohe Kindpauschale nach Typ II. In Bestwig sind es nur 20%. Insgesamt werden 289 U3nKider, also knapp 35%, nach Gruppenform II finanziert. Die Kriterien für die Zuordnung sind nicht dargestellt. Nur in 8 Einrichtungen wird eine komplette Gruppe des Typs II mit mindestens 10 Kindern anerkannt, die anderen erhalten nur einzelne Plätze in dieser Gruppenform gefördert, meist 1 bis 3 Plätze je Einrichtung.

Man kann den Eindruck haben, dass die Zuteilung vor allem nach finanziellen Gesichtspunkten erfolgte. Die SBL wird in der heutigen Ausschusssitzung versuchen, die dringend benötigte Transparenz in das Verfahren zu bringen.

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Bildungs- und Teilhabepaket – Wo sind die restlichen Mittel?

By adminRL at 11:06 pm on Tuesday, February 18, 2014

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, stellte dem Landrat Mitte Februar 2014 einige Fragen zu den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Hier der Text seiner Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

mit den Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien verbesserte Bildungsansprüche und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Dafür stehen bekanntlich erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Sie wurden in den letzten Jahren in einigen Kommunen aber nur zum Teil abgerufen und offenbar auch nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Im HSK wurden im Jahr 2012 lediglich 82% zweckentsprechend verausgabt; ca. 267.000 Euro wurden nicht entsprechend genutzt. Die BuT-Mittel wurden bisher pauschal zugewiesen. Die Pauschalisierung kann dazu führen, dass Kommunen, die die BuT-Leistungen wenig ausschöpfen, profitieren, indem sie die Gelder womöglich für andere Zwecke verwenden, z.B. für Bobbahnen oder für den Kauf überteuerter Grundstücke für Erweiterungsbauten. Im Umkehrschluss haben dann die Kommunen Nachteile, die diese Mittel entsprechend einsetzen. Daher plant die NRW-Landesregierung jetzt eine Spitzabrechnung der BuT-Leistungen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:

1. In welcher Höhe erhielt der HSK seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) pro Jahr Mittel für die Förderung von Kindern aus anspruchsberechtigten Familien, z.B. auch für Kinder aus Familien die berechtigt sind, Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

2. Welche Beträge davon wurden für die einzelnen im BuT enthaltenen Zweckbestimmungen verausgabt (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

3. In welcher Höhe wurden nicht zweckentsprechend für das BuT verausgabte Mittel für andere Ausgaben und Leistungen verwendet, dem allgemeinen Kreishaushalt zugeführt und/oder an das Land, das die Mittel pauschal verteilt hat, rückerstattet (pro Jahr und bis heute insgesamt)? Welche Ergebnisse zeigt die KdU-Spitzabrechnung?

4. Welche Bevölkerungsgruppen partizipierten in welchem Maße von den KdU-Mitteln?

5. Hat Ihre Behörde Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass sie ggf. in den letzten Jahren nicht verausgabte oder zweckentfremdet ausgegebene Mittel aus dem BuT rückerstatten muss? Wenn ja, welche?

6. Hat das BuT Ihrer Meinung nach „Konstruktionsfehler“? Wenn ja, welche, und wie sollten sie Ihrer Meinung nach korrigiert werden?

7. Wie hoch beziffern Sie den personellen und kostenmäßigen Verwaltungsaufwand für die Durchführung des BuT? Welche Vorschläge zur Vereinfachung haben Sie?

8. Wird Ihre Behörde zukünftig mindestens jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorlegen? Wenn ja, wann? Oder soll zukünftig regelmäßig im Fachausschuss darüber informiert werden?

9. Ist geplant in diesen Berichten über den Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe der Frage nach-zugehen, in wie weit die Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe bisher erzielt werden konnten und bei dieser Untersuchung folgende Leitfaden mit einzubeziehen:
o Informationsstand der potentiell Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket
o Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen
o Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspruchnahme (differenziert nach Rechtskreisen, Migra-tionsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter)
o Bewertung der Angebote durch die Nutzer und Anbieter
o Nachhaltigkeit der Angebote (z. B. Verbleib in Sportvereinen, Wirkung der Lernförderung)?

10. Ist vorgesehen, die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT auch über das Jahr 2014 hinaus zu finan-zieren und/oder ggf. weitere SchulsozialarbeiterInnen einzustellen? (Hierzu könnten z.B. bisher nicht zweckentsprechend verausgabte Bundesmittel für Schulsozialarbeit und zur Umsetzung des BuT eingesetzt werden, sogar aus dem Jahr 2011.)

Die Beantwortung der Fragen erübrigt sich, wenn ein entsprechender TOP mit einem die Fragen be-ntwortenden Bericht in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GuS-Ausschusses aufgenommen wird.”

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Anfrage der SBL zu den “Gruppenformen” in den Kitas

By adminRL at 2:04 am on Thursday, January 23, 2014

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist für manche ein Buch mit „sieben Siegeln“. Die Regelungen sind nicht auf Anhieb leicht verständlich; denn es gibt verschiedene Kindpauschalen, drei Gruppenformen, bei denen das Alter und die Zahl der Kinder variieren und dazu noch drei verschiedene Betreuungszeiten. Jede Komponente bringt andere Kosten und Zuschüsse mit sich, für die sich verständlicherweise besonders die Kostenträger interessieren.

Und die Einnahmen der Kita-Träger bzw. KOsten für das Jugendamt unterscheiden sich erheblich. Nur ein paar Beispiele: Nach den Tabellen des NRW-Familienministeriums ist die preiswerteste Variante die 25-Stunden-Betreuung in der Gruppenform III (25 Kinder ab dem Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung). In diesem Fall beträgt die monatliche Kindpauschale 3.309,82 Euro. Am teuersten wird es in der 45-Stunden-Betreuung der Gruppenform II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren). Die Tabelle des Familienministeriums weist dafür 15.910,21 Euro aus. Zum Vergleich, in dieser Gruppenform kostet die 25-Stundenbetreuung 9.245,57 Euro und ist damit fast dreimal so teuer wie die gleiche Stundenzahl in der Form III.

Aus einigen Kitas hören wir, die Kostenträger ( = Jugendämter) würden die Gruppenform II aufgrund finanzieller Erwägungen nicht bevorzugen. Viele Kita-Träger und MitarbeiterInnen der Kitas wünschen sich allerdings diese Gruppenform für ihre Einrichtungen. Sie führen dafür neben den finanziellen Gründen auch pädagogische an, weil insbesondere die kleinen Kinder eine intensivere Betreuung benötigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte daher am 21.01.2014 diese Anfrage an den Landrat:

„Die Kindpauschalen bei den drei Gruppenformen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterscheiden sich erheblich. In der Gruppenform II ( Kinder im Alter von unter 3 Jahren) liegen die Pauschalen deutlich höher als in Gruppenform I (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung). Noch größer sind die Unterschiede zur Gruppenform III (Kinder im Alter von 3 Jahren und älter).
Aus Sicht vieler Träger ist es aus pädagogischen Gründen sinnvoll, Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Gruppenform II zu betreuen, weil dann eine wesentlich bessere Personalausstattung möglich ist.

Zu diesem Sachverhalt stelle ich folgende Fragen:

• Wie viele Kinder sind aktuell in allen Kitas des Kreisjugendamtes der Gruppenform I zugeordnet, wie viele der Gruppenform II und wie viele der Gruppenform III?

• Wie ist die Aufteilung der Gruppenformen bezogen auf die Städte und Gemeinden? (Anzahl der belegten Plätze für jede Stadt und Gemeinde nach Gruppenformen)

• Wie ist die Aufteilung nach den gebuchten Betreuungs-Stunden (25, 35 oder 45 Stunden pro Woche) und nach Altersstufe (U3 / ab 3 Jahren) je nach Gruppenform?“

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