Fast nichts ist unmöglich – das wurde gestern mal wieder im Briloner Rat deutlich.
Die Briloner Bürger-Liste (BBL) hatte für die Tagesordnung einen Sachstandsbericht zum Tiefbrunnen Burhagen beantragt. Hierbei handelt es sich um eine jahrzehntelang hervorragend funktionierende Wassergewinnungsanlage am Rande des Briloner Stadtgebiets. Dieser Tiefbrunnen konnte pro Jahr 190.000 m3 einwandfreies Trinkwasser liefern, womit der Bedarf von mehr als 4.000 Menschen gedeckt werden kann.
2006 durfte aber in der Nähe dieses Tiefbrunnens ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt mehrere Gebäude errichten, weil er Großviehhaltung im Außenbereich betreiben wollte. Zwar besaß er bereits in der Nähe ein großes Wohnhaus. Aber kurz vorher hatte der Briloner Stadtrat östlich des Tiefbrunnens mehrheitlich ein sehr umstrittenes Baugebiet genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte in einem später von Nachbarn eingeleiteten Normenkontrollverfahren fest, dass dieses Baugebiet besonders für einen Interessenten geplant worden sei. Und kurz nach dem Beschluß über dieses Baugebiet kam auch dem Nebenerwerbslandwirt die Idee des Neubaus im Außenbereich und im Wasserschutzgebiet, in einem bisher völlig unberührten und besondes schönen Umfeld. Trotz erheblicher Bedenken (z.B. von der BBL) wurde der Neubau genehmigt. Und fortan wurden in der Nähe des Tiefbrunnens ca. 40 Großvieheinheiten gehalten, die sich verständlicherweise um den Futterplatz und die Tränke drängten. Die liegen an der Grenze zum Grundstück mit dem Tiefbrunnen…
Nicht ganz überraschend wurde im November 2007 vom Kreisgesundheitsamt die Schließung des Tiefbrunnens veranlaßt, wegen mikrobieller Verunreinigung des dort gewonnenen Trinkwassers.
Zufällig erfuhr die BBL Anfang des Jahres 2008 davon, dass von der Stadt Brilon ein Gutachten über die Belastung des Tiefbrunnens Burhagen in Auftrag gegeben worden war. Darüber war der Rat bis dato nicht informiert worden. Daher ließ die BBL einen Bericht über den Inhalt des Gutachtens auf die Tagesordnung des Rates setzen. Und der Rat sowie die Öffentlichkeit erfuhren dadurch, dass auch nach den Erkenntnissen dieses Gutachters die Bauten und die Großvieheinheiten des Nebenerwerbslandwirtes im Haupteinstrombereich des Tiefbrunnens stehen, der vorher angeblich in einer anderen Richtung liegen sollte.
Nebenbei stellte sich auf Nachfrage der BBL außerdem heraus, dass eines der von dem Nebenerwerbslandwirt bzw. Makler errichteten Gebäude gar nicht genehmigt war; das bezeichnet man üblicherweise als Schwarzbau. Geschehen ist nichts, trotz Außenbereich und besonders wertvoller Landschaft und Wasserschutzgebiet drumherum.
Seitdem hat sich nichts wesentliches geändert. Der Tiefbrunnen wird seit mehr als 2 1/2 Jahren nicht mehr genutzt, womit übrigens auch erhebliche Investitionen aus den letzten Jahren in diese Wassergewinnungsanlage nutzlos wurden. Mehrere Nachfragen der SBL bei der Kreisverwaltung und der BBL in Brilon erbrachten nur das Ergebnis, es gäbe Auflagen des Kreises und man stünde in Verhandlungen mit dem Immobilienmakler und mit wechselnden Rechtsanwälten wegen eines Beweidungskonzeptes; es sollte weniger Vieh gehalten und das besser verteilt werden. Der HSK wartet derweil auf die Erfüllung seiner Auflagen.
Gestern im Briloner Rat war zu hören, dass man sich bereits einmal über ein Beweidungskonzept geeinigt hätte, das aber am Einspruch der Landwirtschaftskammer gescheitert sei, weil sie die Interessen des Nebenerwerbslandwirtes nicht ausreichend berücksichtigt sah.
Nun also soll es ein weiteres Beweidungskonzept geben. Und anschließend müsse man noch mit dem Nebenerwerbslandwirt bzw. Immobilienmakler über Entschädigungszahlungen verhandeln – wegen der Einschränkungen bei der Viehhaltung… Ein Termin für die Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens ist nicht absehbar.
Fazit: Liebe Leserinnen und Leser, wenn Sie nach Geldquellen suchen, versuchen Sie doch mal, sich für die Haltung von Großvieheinheiten zu interessieren und mit dieser Begründung im Außenbereich, im Wasserschutzgebiet, direkt neben einem Tiefbrunnen und neben einem Naturschutzgebiet, zu bauen, am besten mehr oder anders als beantragt. Es könnte sein, dass Ihnen eine Bauverwaltung so etwas genehmigt bzw. toleriert – trotz erheblichen Schadens für den Boden und für die Trinkwassergewinnung. Damit läßt sich anschließend auf Dauer Geld verdienen! Und die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Trinkwassergewinnung zahlen andere…