Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger = nur geringe Einsparungen für den HSK

By admin at 1:47 pm on Wednesday, January 2, 2013

Ende des letzten Jahres berichteten die Medien häufig über einen Rekordstand bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte dazu eine Statistik. Demnach sind zwischen August 2011 und Juli 2012 mehr als 1 Million Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ausgesprochen worden. Mehr als zwei Drittel der Strafmaßnahmen/Leistungskürzungen seien, so wurde berichtet, wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt worden, z.B. wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Beratungstermin versäumt hat.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wollte wissen wie die Situation im Hochsauerlandkreis ist und stellte am 10.12.12 die Anfrage „Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger“ an den Landrat.

In der Antwort vom 17.12.12 legt die zuständige Sachbearbeiterin die Zahlen für den Zeitraum Januar 2012 bis einschließlich August 2012 dar. Demnach wurden in diesen 8 Monaten im HSK insgesamt 894 Sanktionen „neu festgestellt“. Zum Vergleich: 2011 seien insgesamt 1.296, 2010 1.419 und 2009 1.611 Leistungsminderungen/Sanktionen ausgesprochen worden. Rechnet man die Ergebnisse aus den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 auf 12 Monate hoch, ergibt sich also eine geringe Steigerung gegenüber 2011.

Die bis August 2012 ausgesprochenen 894 Sanktionsentscheidungen gliedern sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:
256 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Eingliederungsvereinbarungen und Eigenbemühungen,
63 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Aufnahme bzw. Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme,
38 Leistungsminderungen wegen Abbruch der Maßnahme,
4 Leistungsminderungen aufgrund von Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit,
73 Leistungsminderungen wegen Sperrzeit beim ALG I bzw. sperrzeitähnlichen Tatbestand,
460 Leistungsminderungen resultieren aus Meldeversäumnissen.

Meldeversäumnisse sind also auch im Hochsauerlandkreis der mit Abstand häufigste Grund für die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger!

Die SBL hatte auch noch gefragt: „Welche Beträge werden aufgrund dieser Leistungskürzungen im letzten und im laufenden Jahr eingespart?“ und: „Wie wird das so eingesparte Geld verwendet?“
Dazu schreibt die Verwaltung, die Minderung des Arbeitslosengeldes II führe nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Verringerung der Ausgaben. „Sofern die Minderung lediglich die Regelbedarfe betrifft, die vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden, führt eine Minderung demzufolge zu einer Verringerung der Ausgaben des Bundes.“
Weiter heißt es: „Lediglich bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 % nach § 31 a Abs. 2 und 3 SGB II sind auch die Kosten der Unterkunft und damit kommunale Mittel betroffen.“
Und: „Die Höhe der Minderausgaben beziffert sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2012 auf insgesamt 158.288 Euro. Im Jahr 2011 betrugen die Minderausgaben insgesamt 269.268 Euro.”

Unbeantwortet blieb allerdings die Frage der SBL nach eventuellen sogenannten Totalsanktionen (Kürzung des Regelsatzes um 100 Prozent). Die entsprechenden Zahlen werden nach Angaben des HSK statistisch nicht erhoben! Dieses Manko bei der Statistik finden wir schade, zumal doch die Mittel, die durch Totalsanktionen eingespart bzw. nicht ausgegeben werden, in der Kasse des Hochsauerlandkreises verbleiben.

Abschließend wies der HSK in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage darauf hin, die Bundesagentur veröffentliche in der Heftreihe „Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sanktionen“ bezogen auf den jeweiligen Berichtsmonat zahlreiche Angaben zu Leistungsminderungen. Die wesentlichen vorgenannten Zahlen könnten der Auswertung für den Berichtsmonat August 2012 entnommen werden, die am 11. Dezember 2012 veröffentlicht worden sei.

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Will der HSK durch die Mietwerterhebung Kosten sparen – oder wird erneut viel Geld in Bürokratie gesteckt?

By admin at 9:06 am on Wednesday, December 5, 2012

Der Hochsauerlandkreis beauftragte im Herbst 2012 das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen wurden 11.000 Haushalte angeschrieben.

Der Grund: Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

In einer weiteren Entscheidung vom 22.03.2012 (B 4 AS 16/11 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff der “Angemessenheit” als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle unterliegt. Das Gericht stellte klar, dass ohne ein vorliegendes schlüssiges Konzept, die Tabellenwerte des § 8 WoGG, zuzüglich eines Zuschlags von 10% zu berücksichtigen seien. Ds Sozialgericht Dortmund hat seitdem in mehreren Verfahren festgestellt, dass der HSK bisher über kein schlüssiges Konzept verfügt.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsansprüche auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen. Dies kann sowohl die Wohnungsgröße als auch die Miete pro Quadratmeter betreffen. Jobcenter und Sozialämter sehen nun weitere Kosten auf sich zukommen. Sozialkosten werden gerne gedeckelt. Darum möchte der HSK dem „unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im § 22 Abs. 1 SGB II“ auf die Schliche kommen. Die Mietwerterhebung scheint der Behörde dafür das geeignete Instrument zu sein.
Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hatte dem Landrat am 06.11.2012 zur Mietwerterhebung eine schriftliche Anfrage mit 18 Fragen geschickt. Beantwortet wurde sein Schreiben am 26.11.2012. Hier eine Zusammenfassung der Antwort des HSK:

Als angemessene Unterkunftskosten gelten aktuell die Tabellenwerte plus 10 %
„Um weitere Streitverfahren zu vermeiden wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten in
den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises daher aktuell einheitlich anhand der Tabellenwerte zu § 12 WoGG zzgl. 10 % beurteilt.“

11.000 Haushalte angeschrieben
„Neben einer Befragung von Großvermietern (Wohnungsbaugenossenschaften u.a.) wurden im Rahmen einer Mieterberfragung 11.000 Haushalte angeschrieben.“

Adressen wurden bei der Deutschen Post AG gekauft
„Die Adressen der Haushalte wurden von der Deutschen Post Direkt angekauft, da eine Nutzung eigener kommunaler Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dabei wurden per Zufallsstichprobe 11.000 Adressen im Kreisgebiet ausgewählt.“

Teilnahme ist freiwillig und anonymisiert
„Die Teilnahme an der Mieterbefragung ist freiwillig. Die Anonymität der Teilnehmerinnen wird dadurch sichergestellt, dass ein anonymer Erhebungsbogen ausgefüllt wird, der lediglich Rückschluss auf den Wohnort, nicht jedoch auf die konkrete Wohnung (Straße und Hausnummer) gibt. Die Übersendung erfolgt ebenfalls anonym durch einen frankierten Rückumschlag direkt an Analyse & Konzepte. Zudem garantiert Analyse & Konzepte eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und Erhebungsdaten durch eine getrennte Erhebung von Adress- und Mietdaten.“

Ermittlung der Richtwerte für die Wohnungsgröße
„Im Ergebnis werden Richtwerte für verschiedene Wohnungsgrößenklassen, ausgehend von den unterschiedlichen Haushaltsgrößen der Bedarfsgemeinschaften ermittelt (Richtwert für 1 Person bis 50 m2 Wohnungsgröße, Richtwert für 2 Personen bis 65 m2 etc.). Ausgangspunkt ist dabei die sog. Produkttheorie, wonach das Produkt aus Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen sein muss. Um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden, werden unterschiedliche Wohnungsmarkttypen ermittelt, wobei vergleichbare Gemeinden zusammengefasst werden, die sich strukturell nur geringfügig unterscheiden.“

Ergebnis soll spätestens bis Ende Juni 2013 vorliegen
„Mit einem Ergebnis der Untersuchung wird im ersten Halbjahr 2013 gerechnet. Der Hochsauerlandkreis erhält dann eine Richtwerttabelle sowie einen Methodenbericht, der Konzeption, Methode und Herleitung der Richtwerte mit allen erforderlichen Berechnungen und Ergebnissen dokumentiert.“

Kosten liegen bei über 52.000 Euro
„Für die Erstellung einer Vergleichsmietenübersicht durch die Firma Analyse & Konzepte werden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 Kosten von insgesamt ca. 45.000 € kalkuliert. Für den Zukauf der Adressdaten sowie die damit verbundene Auswertung einer größeren Zahl von Stichproben fallen Kosten von 8.211 € an.“

In 2 Jahren die nächste Erhebung
„Eine Fortschreibung ist in 2 Jahren angedacht.“

Warum der HSK ein externes Unternehmen beauftragt hat
„Analyse & Konzepte zeichnet sich dadurch aus, dass bundesweit zahlreiche Leistungsträger erfolgreich mit ihnen zusammenarbeiten. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Jobcenter der Stadt Hamm, des Kreises Unna, des Kreises Minden Lübbecke sowie des Märkischen Kreises ebenfalls für eine Zusammenarbeit bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes entschieden.
Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung orientiert sich der Hochsauerlandkreis an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist damit verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten vorzulegen. Insoweit hat sich der Hochsauerlandkreis entschieden, ein externes Unternehmen mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zu beauftragen, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Mitteleinsatz von ca. 45.000 € langfristig zu deutlichen Einsparungen führt.“

HSK befürchtet, generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge belaste die kommunalen Haushalte höher
„Darüber hinaus ist es im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt, einkommensschwachen
Haushalten nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes geringere Beträge zu gewähren als Haushalten, die bedürftig im Sinne des SGB 111 SGB XII sind. Eine entsprechende generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge nach § 12 WoGG zzgl. 10 % würde unweigerlich zu einer Fallzahlsteigerung im SGB II und SGB XII führen und insoweit die kommunalen Haushalte nachhaltig höher belasten.“

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Wie teuer darf ein Alg2-Empfänger wohnen?

By admin at 2:17 pm on Tuesday, November 27, 2012

Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozial¬gericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist. Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Das zur Theorie.

Wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird, dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 10.09.2012 eine Anfrage an den Landrat. Mit Datum vom 23.11.2012, also über 2 Monate später, kam die Antwort zur „Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft im HSK“.
Die SBL hatte die Verwaltung nach den Maßnahmen und Vorkehrungen gefragt, die der HSK trifft, um das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen. Die Antwort klingt, wie könnte es auch anders sein, bürokratisch. Sie lautet komprimiert, Jobcenter und Sozialämter im HSK seien gehalten, die neuen Angemessenheitsgrenzen (bei den Mieten) entsprechend anzusetzen, auch für die Vergangenheit. Für den Leistungsträger im Rahmen des §§ 44 SGB X bestehe insoweit von Amts wegen eine Verpflichtung tätig zu werden. Eine rückwirkende Neufestsetzung (der Mietzahlungen) in bestandskräftigen Entscheidungen sei wegen der gesetzlichen Fristen längstens bis zum 01.01.2011 möglich. Eine gesonderte Antragstellung durch die leistungsberechtigten BürgerInnen sei daher nicht erforderlich.

Auf die Frage der SBL, ob der HSK diejenigen, die Anspruch auf Nachzahlung der ihnen vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte informiert, wurde vom Jobcenter der Kreisverwaltung mit „entfällt“ beantwortet.

Der HSK reagierte aber zwischenzeitlich ganz praktisch und beauftragte das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen hat dieses Unternehmen nun etliche potentielle Mieter im Hochsauerlandkreis angeschrieben.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos reagierte daraufhin auch. Er stellte am 06.11.2012 per schriftlicher Anfrage 18 Fragen zur „Mietwerterhebung Hochsauerland 2012“ an den Landrat.
Z.B. möchte er erfahren, wie viele Personen angeschrieben wurden, wie die Auswahl der Adressen erfolgt ist, welche Kosten für die Erhebung und die Auswertung kalkuliert sind und warum die Kreisverwaltung den Weg der teuren Studie geht, anstatt die von den Sozialgerichten festgelegten Mieten zu akzeptieren.

Wie das „Hartz-Leben und –Wohnen“ im Hochsauerlandkreis in der Praxis aussieht, schildert ein sehr lesenswerter Bericht der IG Metall Arnsberg. „Bürokratie kontra Mensch“, so könnte die Überschrift lauten.

Klick:
http://www.igmetall-arnsberg.de/153-neues-aus-hartz-oder-warum-wir-im-hsk-einen-obmann-zu-hartz-iv-brauchen.html

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SozialTicket im Regierungsbezirk Arnsberg weit verbreitet – HSK hängt sich ab

By admin at 5:16 pm on Saturday, October 6, 2012

Aus einer Pressemitteilung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 05.10.2012:

“SozialTicket: Ab Januar Fahrten durch den gesamten Kreis möglich.

Der VRR-Verwaltungsrat hat beschlossen, dass das SozialTicket ab 1. Januar 2013 für Fahrten im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis genutzt werden kann. Bisher galt: Fahrten sind nur innerhalb der Preisstufe A und damit nicht durch das gesamte Kreisgebiet möglich. Der Preis bleibt mit 29,90 Euro unverändert, die Bezeichnung “Sozialticket” wird auch auf der Papiervariante durch den Namen “meinTicket” ersetzt. Darüber hinaus wird das Ticket ab 2013 im gesamten VRR Gebiet angeboten.

Diesen Beschluss fassten die politischen Mandatsträger auf Grundlage der gutachterlichen Ergebnisse nach dem einjährigen Pilotprojekt. Voraussetzung ist und war es, dass es durch die Übernahme des SozialTickets in das Regelsortiment nicht zu einer Mehrbelastung der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen oder der Kunden des weiteren Ticketsortiments kommt.

Basierend auf den Erkenntnissen der Evaluation sind tarifliche Mindererlöse durch die Gegenfinanzierung mit Landesmitteln abgedeckt. Auch die künftige Defiziteinschätzung für ein SozialTicket im Regeltarif und mit kreisweiter Gültigkeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitfinanzierung des Landes ausreichend ist. Neben dem Preis von 29,90 Euro bleiben der Berechtigtenkreis sowie die im Pilotprojekt praktizierte Berechtigungsprüfung über die Ämter und Verwaltungen bestehen. Ende August waren im Ennepe-Ruhr-Kreis rund 1.250 Menschen mit dem Sozialticket unterwegs, antragsberechtigt sind rund 41.000 Menschen.”

Leider gilt diese Entwicklung nicht für den HSK! Zwei Anträge der SBL an den Kreistag blieben ohne Erfolg.
In einem großen Teil des Regierungsbezirks Arnsbergs gibt es nun ein Sozialticket, z.B. in den Landkreisen Ennepe-Ruhr, Siegen-Wittgenstein, Unna, der kreisfreien Stadt Hamm und in allen Städten des VRR-Gebiets (z.B. Dortmund, Bochum, Herne).
Es fehlen noch der Hochsauerlandkreis sowie die Landkreise Soest, Olpe und Märkischer Kreis. Damit hängt sich ein Teil Südwestfalens selbst von der allgemeinen Entwicklung ab und verzichtet auf kostengünstige Mobilitätsangebote. Dabei werden die Sozialtickets seit Anfang 2012 vom Land NRW bezuschußt; die für den HSK vorgesehenen Finanzmittel fließen nun in andere Regionen des Landes!

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Kreispolitik: spannend und ernüchternd zugleich

By admin at 11:52 pm on Tuesday, September 25, 2012

Sparen bei den Ausgaben im sozialen Bereich, dass es nur so kracht, Ausgeben bei großen Bauprojekten, dass es nur so knallt. So ungefähr ist das Resümee der Sachkundigen Bürger und Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bei ihrem Treffen Ende September 2012 in Olsberg.

Sie als LeserIn fragen sich jetzt vielleicht: Wie kommen die SBLer zu dieser ernüchternden Einschätzung? Der Inhalt der Verwaltungsvorlagen, die Diskussionen und Entscheidungen in den Ausschüssen und im Kreistag lassen kaum eine Chance für eine andere Wahrnehmung.

Beispiele aus dem Bereich Soziales:
Den Fortbestand beider Kinderhorte in Meschede (qualifizierte über-Mittag- und Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder täglich bis 17.00 Uhr) könnte das Kreisjugendamt langfristig mit einem Betrag von ca. 30.000 Euro pro Jahr sichern. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses entschieden die Ausschussmitglieder, die Zahlung vorerst nur für das Kindergartenjahr 2012/2013 frei zu geben. Damit folgten sie der (Spar-)Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2297

Hauptschulen leiden unter sinkender Akzeptanz, auch im Sauerland. Kommunen und Politik reagieren, auch im Sauerland. Sie denken über neue Schulformen nach, auch im Sauerland.
Gesamtschulen mit Abitur-Option wurden und werden überall eingerichtet, z.B. auch in Menden im Sauerland. Nur im Hochsauerlandkreis sind und bleiben Gesamtschulen strikt tabu. Hier wollen CDU, Landrat und Bürgermeister und wer weiß noch wer die Sparversion „Sekundarschule“ hoffähig machen. Diese „Konsens-Schule“ wird im HSK mit vielen Vorschuss-Lorbeeren bedacht. Bald wird sich zeigen, wo in den neuen Sekundarschulen der Rotstift zuerst angesetzt wird, beispielsweise bei den Schulsozialarbeitern oder bei der Klassenstärke (Vom Schulministerium nun auf 30 atatt der erwarteten 25 SchülerInnen festgelegt)?
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2335

Ein anderes Beispiel ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das bürokratische Monster. Die Almosen, die benachteiligten Kindern per Gesetz zur Verfügung stehen, um z.B. an einem Schulausflug teilzunehmen oder bei einem Sportverein mitzumachen, werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Das nicht beanspruchte Geld bleibt im Kreishaushalt; schließlich ist die Überweisung aus Berlin nicht zweckgebunden. Leider scheint im HSK niemand auf die Idee gekommen zu sein, die übrig gebliebenen Mittel z.B. für die Kinderhorte oder für andere Kindereinrichtungen oder für die Einführung eines Sozialtickets einzusetzen.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2294

Auch bei den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger ist mächtig gespart worden. So stehen jedem Ein-Personen-Haushalt beispielsweise 50 Quadratmeter zu, nicht nur 45 Quadratmeter, wie sie der HSK den Betroffenen bisher zubilligte. Und die Wohnkosten müssen in der tatsächlich entstehenden Höhe übernommen werden, bis zum 1,1fachen Höchstmiete für den Erhalt von Wohngeld. Diesen Sparanstrengungen des HSKzu Lasten der Hilfebedürftigen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Doch es wäre ja viel zu einfach, den Berechtigten ihren tatsächlichen Aufwand im gesetzlich zulässigen Rahmen auszuzahlen. Da finanziert der HSK dafür lieber erst mal einen teuren Gutachter.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2365

Die Sparliste im Sozialbereich ist lang und noch länger; die dadurch geglückten Einsparungen im Kreishaushalt sind jedoch vergleichsweise dürftig. Unwahrscheinlich, dass es sich hierbei um mehrere Millionen Euro handelt.

Die Ausgabenliste im Bereich „Leuchtturm-Projekte“ ist ebenfalls lang, die Ausgaben sind gewaltig. Sicher ist, dass da viele Millionen Euro zusammen kommen.

Beispiele hat die SBL schon mehrfach dokumentiert. Da wären:
Die Musikakademie Bad Fredeburg – Sie hat es sogar in das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler gebracht.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2279

Sauerland Museum Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1901

Blaues Haus Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2381

und das
Feuerwehrzentrum Meschede-Enste
Siehe auch unter:
http://sbl-fraktion.de/?p=1345

30 Millionen Euro sind derzeit geschätzt die Kosten für die vier Leuchtfeuer-Projekte der Regionale 2013, 30 Millionen Euro plus X. Die teuren Steine stehen ja schließlich längst noch nicht alle.

Am Freitag dem 28.09.2012 tagt ab 15.00 Uhr der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung stehen viele interessante Themen …

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Unterkunftskosten müssen erheblich erhöht werden

By admin at 9:29 am on Friday, September 14, 2012

Immer wieder hatte die SBL darauf hingewiesen, dass die Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft, die Empfängern von Arbeitslosengeld II gezahlt werden, in vielen Gemeinden des HSK zu niedrig seien. Im Kreistag und in der Verwaltung gab es dafür keine Unterstützung, aber die Sozialgerichtsbarkeit sorgte nun für Klarheit.

In zwei Entscheidungen sprach das Sozialgericht Dortmund einer alleinstehenden Frau 100 Euro pro Monat mehr zu, als ihr vom Sozialamt der Stadt Brilon und vom zuständigen Fachdienst des Hochsauerlandkreises bewilligt worden war. Die beiden Verfahren waren von der SBL unterstützt worden. Für ihre Wohnung zahlt die nach einem langen Erwerbsleben nur noch eingeschränkt erwerbsfähige, fast 60jährige Frau pro Monat 260 Euro Miete und 100 Euro Nebenkosten. Bisher mußte sie jeden Monat 100 Euro aus dem für ihren Lebensunterhalt bestimmten Geld abzweigen, um ihre Wohnung finanzieren zu können.

Dabei berief sich das Sozialgericht auch auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012. Danach sind als Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft die Beträge aus der Wohngeldtabelle plus 10% anzusetzen, wenn ein Träger der Grundsicherung (also hier der HSK) kein “schlüssiges Konzept” für die Unterkunftskosten hat. Dies ist im HSK der Fall, so das Sozialgericht Dortmund.

Im Sozialausschuss des Kreises erklärte die Verwaltung am 12. September auf Nachfrage der SBL, dass ein Institut mit der Erstellung eines schlüssigen Konzepts beauftragt sei. Die dafür entstehenden Kosten sind uns noch nicht bekannt. Ein Ausschussmitglied schlug vor, auf das teure Gutachten zu verzichten und stattdessen das Geld direkt den Empfängern von Alg2 zukommen zu lassen, indem die vom Sozialgericht festgelegten Unterkunftskosten akzeptiert würden. Eine überlegenswerte Alternative …

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Auch im Sauerland immer mehr Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung

By admin at 12:38 am on Wednesday, September 5, 2012

Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 07.08.2012 stellte der Hochsauerlandkreis am 04.09.2012 einige Zahlen und Daten zur Verfügung.

Demnach bezogen im Jahr 2010 insgesamt 2.420 Personen im HSK Grundsicherung, im Jahr 2011 waren es insgesamt 2.425 (+ 0,2 %) und am Stichtag 30.06.2012 insgesamt 2.602 Personen (+ 7,3 %). Bezogen auf den Stichtag 30.06.2012 lebten 2.272 Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung außerhalb einer Einrichtung; im Umkehrschluss befanden sich also 330 in einer stationären Einrichtung.

Entsprechend angestiegen sind die finanziellen Lasten des HSK durch die Auszahlung der Grundsicherung. Für das Haushaltsjahr 2010 wurden sie von der Verwaltung mit rund 9,47 Millionen Euro netto angegeben, für das Jahr 2011 mit 10,19 Millionen Euro netto, und für das erste Halbjahr 2012 mit 5,18 Millionen Euro netto. Davon wurden im Jahr 2010 1,20 Mio Euro durch den Bund erstattet, 2011 waren es 1,37 Mio Euro, und im laufenden Jahr werden es 4,27 Mio Euro sein, also 2,9 Mio Euro mehr bzw. mehr als dreimal soviel wie im Vorjahr.

Nach einem Gesetzentwurf sollen die Kommunen bis 2014 zu 100 % von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet werden. Dazu schreibt der HSK: „Nachdem der Bund in 2012 bereits 45 % der Netto-Aufwendungen trägt, wird diese Quote in 2013 auf 75 % und ab 2014 auf 100 % angehoben. Für den HSK bedeutet dies in 2013 und 2014 eine jährliche Einsparung von ca. 3 Millionen Euro. Bislang wurde auf der Basis der Vorjahre abgerechnet, künftig werden aktuelle Zahlen herangezogen.“

Der HSK geht davon aus, dass die Zuständigkeiten auf die Städte und Gemeinden verlagert werden könnten. „Einzelheiten bleiben im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzuwarten“, erklärt die Kreisverwaltung.

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Asylbewerberleistungsgesetz: Kreisverwaltung nicht zuständig??

By admin at 2:19 pm on Sunday, September 2, 2012

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte nach den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz …
(siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=2312)

… und erhielt von der Kreisverwaltung die Antwort: „Der Hochsauerlandkreis besitzt keine eigene Zuständigkeit“.

Die HSK-Verwaltung erklärt mit dem Antwortschreiben vom 20.08.2012 auf die Anfrage der SBL vom 14.08.2012, die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien als eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe den Städten und Gemeinden übertragen worden. Die gewünschten Informationen lägen dem Hochsauerlandkreis nicht vor, so dass er gehindert sei, der SBL die Fragen zu beantworten. Dies gelte auch für die Sachverhalte, die von den Fragen 7 und 9 betroffen sein könnten. Der HSK verweist hier auf die Antwort vom 17.02.2012 zu der SBL-Anfrage vom 07.02.2012 zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Fragen 7 und 9 vom 14.08.2012 lauteten:
In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?
Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

Antwort auf die SBL-Anfrage vom 07.02.2012 siehe hier: http://sbl-fraktion.de/?p=1908

Aus ähnlichem Grund, so schreibt die Kreisverwaltung, scheide derzeit die Beantwortung der Frage 8 aus. Der Aufenthaltsstatus hätte für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen keine Bedeutung und sei für die Wahrnehmung der Aufgabe auch datenschutzrechtlich bedenklich.

Der Wortlaut der Frage 8 war:
Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

Die SBL findet es bedauerlich, dass die Kreisverwaltung wenig Interesse daran zeigt nachzuhalten, ob die ohnehin schon spärlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch bei denen ankommen, die es wahrscheinlich besonders nötig haben, bei den Kindern von Asylbewerbern!

Die nächste Fragen könnten sein:
Wie und wann setzen die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes um? Werden sie zur Bewältigung dieser Aufgabe Unterstützung durch die Kreisverwaltung erhalten?
Was macht der Hochsauerlandkreis mit den ca. 0,9 Mio Euro (etwa 60%) der Finanzmittel, die er im Jahr 2011 vom Bund für das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, aber bisher nicht zweckentsprechend verwendet hat?

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Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragt nach den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

By admin at 11:48 am on Monday, August 20, 2012

Dieses Schreiben richtete Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 14. August 2012 an den Landrat:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesverfassungsgericht erklärte am 18. Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig. Materiell hilfebedürftige Asylbewerber haben demnach ab sofort rückwirkend und laufend Anspruch auf höhere Leistungen. Der Regelbedarf liegt nunmehr beim SGB XII-Satz. Das bedeutet, ein Alleinstehender hat Anspruch auf monatlich 374,- Euro Regelleistung, anstatt wie bisher auf 224,97 Euro. Asylbewerberinnen und -bewerber leben seit vielen Jahren erheblich unter dem Existenzminimum. Daher sollte nun unverzüglich gehandelt und anspruchsberechtigten Menschen die ihnen zustehenden Leistung umgehend zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder waren am Stichtag 01.07.2012 im Hochsauerlandkreis anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

2. Welche Geld- und welche Art Sachleistungen erhielten die Anspruchsberechtigten im ersten Halbjahr 2012 sowie im Vorjahr?

3. Wie und wo sind die Asylbewerber in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK untergebracht (Art und Ausstattung, Größe der jeweiligen Unterkunft insgesamt und Wohnraum pro Person sowie Standorte der Unterkünfte)?

4. Wann werden voraussichtlich erstmals die Auszahlungen der erhöhten Asylbewerberleistungen und die Nachzahlungen erfolgen? Soll es gegebenenfalls bald Abschlagszahlungen geben?

5. In welchem Umfang sollen voraussichtlich Sach- anstatt Geldleistungen gewährt werden? Welche Art Sachleistungen werden ggf. zur Verfügung gestellt?

6. Wie hoch sind die Mittel, die das Land den Kommunen für diese Leistungen erstattet(e) (2010, 2011, in der ersten Jahreshälfte 2012 und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012)?

7. In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?

8. Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

9. Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

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Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Geld als Anträge

By admin at 1:18 pm on Tuesday, August 7, 2012

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), fragte Mitte Juli 2012 bei der Kreisverwaltung nach, wie der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist.

Das Jobcenter des Hochsauerlandkreises antwortete am 03.08.2012, es wären insgesamt 16 durch Bundesmittel finanzierte zusätzliche SchulsozialarbeiterInnen eingestellt worden. Zu deren Aufgaben gehöre es, den Anspruchsberechtigten die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket näher zu bringen, um eine verstärkte Inanspruchnahme zu erreichen. Damit im schulischen Bereich die Förderung an den tatsächlichen Bedarfen ausgerichtet werden kann, solle der Schwerpunkt auf örtliche Problemzonen gesetzt werden, heißt es u.a. im Schreiben der Verwaltung.

Die Zahl der Anträge im 1. Halbjahr 2012 wurde laut Antwort des HSK im Vergleich zum Vorjahr um 19% gesteigert. Im ersten Halbjahr 2012 wurden insgesamt 4.834 Anträge gestellt. Bis zum 30.06.2012 seien 3.578 Anträge bewilligt und 195 abgelehnt worden. Über 1.061 Anträge war laut Antwort des Jobcenters zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung getroffen worden.

Die Höhe der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket betrug demnach im ersten Halbjahr 2012 insgesamt 482.000 Euro. Da sich die entsprechenden Bundesmittel aber auf 736.000 Euro belaufen, kamen demzufolge 254.000 Euro, also fast ein Drittel der verfügbaren Gelder, bei den potentiellen Leistungsberechtigten nicht an. Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die Frage der SBL nach der voraussichtlichen Höhe der ungenutzten Bundeszuweisungen in diesem Jahr, es sei mit einem Betrag zwischen 300.000 Euro und 350.000 Euro zu rechnen. Es sei, so schreibt die Verwaltung, noch nicht geklärt, ob der Bund unverbrauchte Mittel für das Jahr 2012 zurückfordert.

Die Information über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolge per Pressemitteilungen, gezielte Anschreiben, Merkblätter, direkte Ansprache potentiell Anspruchsberechtigter durch die Städte und Gemeinden, so die Antwort der Kreisverwaltung auf die letzte Frage der SBL zu diesem Themen-Komplex.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet eine Schulpauschale für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro im August und von 30 Euro im Februar. Der Kreis Soest empfahl daher in einer Pressemitteilung vom 12.07.2012 allen bis zu 25 Jahren alten Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Kreisverwaltung Soest wies in ihrer Veröffentlichung auch daraufhin, dass Eltern von Kindergartenanfängern frühzeitig den Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen sollten und, dass sowohl Schulpauschale als auch Mittagsverpflegung zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr neu zu beantragen sind.

Der Hochsauerlandkreis plant offenbar nicht, eine ähnliche Pressemitteilung wie der Kreis Soest herauszugeben. Die Information der Anspruchsberechtigten bleibt im HSK also den Städten und Gemeinden vorbehalten. Bleibt die Hoffnung, dass die Infos auch in allen Winkeln des Sauerlandes ankommen. Ansonsten berichten wir vielleicht bald wieder:

„Bildungs- und Teilhabepaket – Mehr Geld als Anträge“

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Finanzspritze „Bildungspaket“

By admin at 9:15 am on Tuesday, April 3, 2012

„Bildungspaket nicht gefragt“ schreibt die Westfälische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 27.03.2012.

Der Großteil der Mittel für bedürftige Kinder würde nicht abgerufen. Die Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierten die bürokratischen Hürden, die undurchsichtigen Zuständigkeiten und die weiterhin fehlende Aufklärung der Leistungsberechtigten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichne das Paket als „definitiv gescheitert“, berichtet die WR.

Bundesweit, so die WR, würden laut Hochrechnungen des DGB nur ein Fünftel der Gelder für Nachhilfe, Schulessen oder Musikunterricht verwendet. In NRW sei die Bilanz nach Angaben von Arbeitsminister Guntram Schneider besser. Minister Schneider spräche von „weit über 50 Prozent“ abgerufener Mittel.

Die Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden also längst nicht von allen Antragsberechtigten abgerufen. Genau das geht auch aus der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 17.12.2011 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hervor.

Die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets verursachte dem HSK demnach im Jahr 2011 Kosten in Höhe von 656.000 Euro. Die entsprechende Bundeszuweisung lag aber bei 1.530.000 Euro. Es blieb also ein „Rest“ von 874.000 Euro (und damit deutlich mehr als 50 Prozent) in der Kasse des Hochsauerlandkreises – eine „Etat-Spritze“, die der Bund vom Kreis nicht zurückfordert.

Die Sozialverbände kritisieren laut WR die Praxis bei den betreuenden Optionskommunen. Sie fordern, genau wie Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL), den bürokratischen Aufwand für die Eltern abzubauen. Dazu kann auch der HSK beitragen; denn das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass viele Leistungen aus dem Bildungspaket pauschal mit den Trägern abgerechnet werden können. So könnten weitaus mehr Leistungen als bisher in den betroffenen Familien ankommen. Der „Rest“ in der Kasse des Hochsauerlandkreises würde sich dann allerdings verringern.

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Bildungs- und Teilhabepaket – auch Flüchtlingskinder sind antragsberechtigt

By admin at 8:11 am on Thursday, March 1, 2012

Das ist die Theorie.

Zur Praxis:
Der HSK antwortete auf eine entsprechende Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 17.02.2012, dass dem Hochsauerlandkreis über die Anzahl der anspruchsberechtigten Flüchtlingskinder keine statistischen Daten vorlägen, da dieses Aufgabenfeld in eigener Verantwortung der Kommunen umgesetzt werde.
99 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seien bis zum 31.12.2011 aus diesem Personenkreis gestellt und in 83 Fällen positive Entscheidungen gefällt worden.

Zur besseren Einordnung: Insgesamt wurden im HSK bis zum 31.12.2011 7.273 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt und davon 5.669 bewilligt.

Ob eine deutlich höhere Zahl Flüchtlingskinder leistungsberechtigt sind als bisher Anträge gestellt haben, wissen wir nicht. Wir können es nur vermuten.

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Bildungs- und Teilhabepaket – Wie läuft`s im HSK?

By admin at 9:44 am on Wednesday, February 29, 2012

Schleppend, so könnte man ad hoc die Antwort der Kreisverwaltung vom 17.02.2012 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) interpretieren.

Bis zum 31.12.2011 wurden demnach im HSK 7.273 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt, von denen bis zum 31.12.2011 5.669 bewilligt und 450 abgelehnt worden sind. Das bedeutet, dass 1.154 Anträge (also jeder sechste) bisher noch nicht bearbeitet wurden. Die Kosten durch die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets hätten sich im Jahr 2011 auf 656.000 Euro belaufen.

Die Zahlen und Beträge klingen erst einmal hoch. Doch wer weiß, dass die Bundesregierung dem Hochsauerlandkreis Mittel in Höhe von 1.530.000 Euro zugewiesen hat, fragt sich, ob da etwas falsch läuft!? Im vergangenen Jahr sparte die Behörde also 874.000 Euro ein. 874.000 Euro, eine große Summe, die für bessere Chancen von finanziell schlecht gestellten Kindern hätte aufgewendet werden sollen.

Gibt es einen Fehler im Gesetz und, wenn ja, wo? Ein Grund für die geringe Inanspruchnahme der Mittel ist auch in der Antwort der Kreisverwaltung auf die SBL-Anfrage angedeutet. Die Mitarbeiterin schreibt: „Da die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nahezu ausschließlich antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, wie hoch voraussichtlich die tatsächlichen Zahlen im Haushaltsjahr 2012 sein werden.“

„Antragsabhängig“ – das ist das Stichwort bzw. der Knackpunkt. In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses berichtete die Mitarbeiterin einer Kita über ihre ganz praktischen Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es sei keineswegs so, dass die Leistung, einmal beantragt und bewilligt, über ein Jahr oder mehrere Monate liefe. Nein, immer und immer wieder müssten die Eltern die Förderung (z.B. kostenloses Mittagessen) für ihre Kinder fristgerecht neu beantragen. Klar, dass dann viele leistungsberechtigte Kinder nicht oder nur mit Unterbrechungen in den Genuss der Vorzüge des tollen Gesetzes kommen!

Der Hochsauerlandkreis hat reagiert. Er schuf zur Erhöhung der Antragszahlen zum 01.01.2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für SchulsozialarbeiterInnen. Die zusätzlich eingestellten SchulsozialarbeiterInnen sollen „künftig Eltern und Schüler im unmittelbaren Umfeld von Schulen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ informieren, heißt es in der Antwort an die Sauerländer Bürgerliste.

Eines kann man jedenfalls behaupten: „Das Bundesgesetz sorgt für großen bürokratischen Aufwand!“ Die Kreisverwaltung sollte sich daher darum kümmern, dass dieser Aufwand abgebaut wird. Das Gesetz sieht z.B. vor, dass viele Leistungen aus dem Bildungspaket pauschal mit den Trägern abgerechnet werden können. Das sollte auch dazu beitragen, dass ein größerer Teil der Leistungen als bisher in den betroffenen Familien ankommt.

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Warum will der HSK kein Sozialticket? – SBL fragt noch einmal nach

By admin at 5:57 pm on Tuesday, February 14, 2012

Ende Januar 2012 berichteten wir, dass der Hochsauerlandkreis im Gegensatz zu vielen kreisfreien Städten und anderen Landkreisen wie z.B. unsere Nachbarkreisen Unna und Siegen-Wittgenstein das Sozialticket nicht einführen will; und das, obwohl die Landesregierung 2011 eine Landesförderung für das Sozialticket beschlossen hat. Anspruch auf die verbilligten Bus- und Bahnfahrkarten hätten Menschen mit geringem Einkommen. Laut Aussage der Kreisverwaltung wären im HSK 17.120 Personen antragsberechtigt.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), äußert am 14.02.2012 in einer erneuten Anfrage an den Landrat sein Unverständnis darüber, dass der HSK offenbar nicht gewillt ist, das Sozialticket einzuführen. Er kritisiert, der HSK erwecke mit seinem Antwortschreiben vom 19.01.2012 den Eindruck, als resultiere die Rücknahme des Antrags u.a. daraus, dass „die Bezirksregierung unter Fristsetzung eine konkrete Begründung für die Einführung des Sozialtickets im Hochsauerlandkreis gefordert hat“.

Reinhard Loos bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

● Warum sah sich der Hochsauerlandkreis nicht in der Lage, der Bezirksregierung fristgerecht eine konkrete Begründung für die Einführung des Sozialtickets im Hochsauerlandkreis zuzuleiten?
● Weshalb kalkuliert der HSK mit nur 20% Ergebnisverbesserung bei der RLG, obwohl der RLG ein Großteil der zusätzlichen Einnahmen aus den Sozialtickets zufließen würde und kaum anzunehmen ist, dass die RLG deswegen mehr Busse einsetzen würde?
● Worauf begründet sich die Annahme, dass von den von Ihnen mit 17.120 bezifferten Anspruchsberechtigten im HSK viel mehr als in anderen Regionen, in denen das Sozialticket bereits eingeführt wurde, das Sozialticket nutzen würden?

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Kein Sozialticket im HSK

By admin at 10:57 pm on Tuesday, January 31, 2012

Die Landesregierung beschloss 2011 eine Landesförderung für das Sozialticket. NRW bietet so den Landkreisen und kreisfreien Städten einen Anreiz, das Sozialticket einzuführen. Mittlerweile haben viele Städte im Ruhrgebiet, zahlreiche Landkreise, u.a. die Nachbarkreise Unna und Siegen-Wittgenstein, und etliche andere kreisfreie Städte das Sozialticket eingeführt bzw. die Einführung beschlossen. Auch im Hochsauerlandkreis sah es kurze Zeit so aus, als könnten Anspruchsberechtigte auf verbilligte Bahn- und Bustickets hoffen.

Bereits im Februar 2010 hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) beantragt, die Umsetzungsmöglichkeiten zur Einführung eines Sozialtickets im HSK zu überprüfen und vorzustellen. Der Antrag wurde im Kreistag abgelehnt. Am 06.12.2012 wurde ergriff die SBL erneut die Initiative und stellte eine Anfrage an den Landrat.

Der HSK bestätigt nun in seinem Antwortschreiben vom 19.01.2012, dass aufgrund der neuen Landesförderung Sozialtickets für das gesamte Kreisgebiet ausgegeben werden könnten. Die Verwaltung stellt auch mehrere Varianten des Tickets und deren Kostenberechnung vor. Anspruchsberechtigt sind laut Statistik der Kreisverwaltung 17.120 Personen. Das Land würde nach derzeitigen Erkenntnissen dem HSK für das Jahr 2012 einen Zuschuss von mindestens 308.590 Euro zahlen. Zu den Kosten: Die Verwaltung kommt bei ihren verschiedenen Berechnungen zu „ausgleichenden Differenzbeträgen für den HSK“ in Höhe von 34 bis 1.744 Tsd Euro, 132 bis 2.335 Tsd Euro und 921 bis 7.066 Tsd Euro. Vermutlich würden längst nicht alle Berechtigten ein Sozialticket kaufen. Für viele Menschen dürfte selbst ein Eigenanteil von „nur“ 15 Euro zu hoch sein. Aktuelle Auswertungen aus dem Ruhrgebiet ergeben, dass dort ca. 5,4% der Anspruchsberechtigten das Angebot nutzen. Der relativ geringe Anteil der Inanspruchnahme bedeutet aber nicht, dass das Sozialticket überflüssig wäre.

Im Dezember 2012 hatte das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) dem Landrat einen „Vorsorglichen Antrag auf Landeszuweisungen für die Einführung eines Sozialtickets im Hochsauerlandkreis“ vorgeschlagen. Der HSK teilt nun mit, dieser Antrag sei zur Fristwahrung gestellt, dann aber wieder zurück genommen worden, „nachdem die Bezirksregierung unter Fristsetzung eine konkrete Begründung gefordert hat“.
Es sieht also so aus, als würde es für nicht absehbare Zeit im Hochsauerland weiterhin kein Sozialticket geben. Die SBL hält das angesichts der großen Entfernungen in unserer ländlichen Region, der steigenden Zahl von Menschen mit sehr geringen Einkommen und kleinen Renten und der – im Vergleich zu anderen Regionen – sehr hohen Busfahrpreise für äußersst bedauerlich.

Die Nichteinführung des Sozialtickets begründet der Landrat des HSK mit „erheblichem Zuschussbedarf trotz Landesförderung und trotz erwartender Einnahmesteigerung bei den Verkehrsbetrieben“ und „mit Rücksicht auf die Haushaltslage des Hochsauerlandkreises“. Bei 1.700 Beziehern (= 10% der Berechtigten) betrügen die Kosten selbst nach den Berechnungen der Kreisverwaltung jährlich nur 34.000 Euro. Gleichzeitig würde die Busbetriebsgesellschaft RLG, an der der HSK etwa zur Hälfte beteiligt ist, erhebliche Mehreinnahmen erzielen – denn an sie fließt der größte Teil der Einnahmen aus den Sozialtickets.

„Rücksicht auf die Haushaltslage des Hochsauerlandkreises“ kann nach Meinung der SBL durchaus ein gutes Argument sein. Wenn man bedenkt, dass allein die Mehrkosten (im Vergleich zur ursprünglichen Planung) für das Regionale-Projekte in Bad-Fredeburg rund 1,6 Mio. Euro betragen, dann machen wir uns selbstverständlich Sorgen um den Kreishaushalt. Doch im Zusammenhang mit der Regionale 2013 hören wir seitens der Kreisverwaltung kaum etwas über „Rücksicht auf die Haushaltslage des Hochsauerlandkreises“.

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