Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Noch nie Auffälligkeiten? Keine Beanstandung??

By adminRL at 3:24 pm on Saturday, April 26, 2014

Der Betriebsleiter des Kompostwerkes Hellefelder Höhe hat in mehreren Medien eine Stellungnahme zu unserem Bericht über die Entsorgung von verunreinigtem Kompost in einer Waldschneise bei Sundern-Seidfeld veröffentlicht. Sie ist. z.B. hier nachzulesen. Darin heißt es u.a.:
In den 15 Jahren des Betriebs sind hier noch nie Auffälligkeiten aufgetreten …
Hier ist auch keine Fehlcharge oder durch Betriebsstörung entstandene Menge aufgebracht worden. Die Verunreinigungen sind unterhalb der Grenzwerte …
Die Kontrolle des HSK nach der Anzeige durch SBL hat auch zu keiner Beanstandung geführt.

Dazu unsere Stellungnahme:

Die SBL hat keine Anzeige gegen das Kompostwerk Hellefelder Höhe erstattet, sondern eine Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Kompostaufbringung im Waldgebiet der Seidfelder Höhe so in Ordnung war. So etwas gehört zum laufenden Geschäft einer dem Kreistag angehörenden Wählervereinigung. Wir machen davon Gebrauch, wenn wir aus der Bevölkerung auf Mißstände aufmerksam gemacht werden. Die Anfrage habe wir übrigens bereits im Februar 2014 gestellt, also lange vor dem Wahltermin am 25. Mai.
Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis und damit auch für die Kompostierung. Wir haben in unserer Presseerklärung aus der Antwort des Landrats auf unsere Fragen zitiert und daraus die Schlußfolgerung gezogen, dass die Aufbringung von Kompost, der so mit Plastikschnipseln durchsetzt ist, in Waldgebieten nicht in Ordnung ist. Der Landrat schreibt wörtlich, diese Aufbringung sei “nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß” gewesen. Und weiter: “Bei der Überprüfung vor Ort hat sich jedoch bestätigt, dass das aufgebrachte Material ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere mit Resten von Folie – belastet ist.”
Das sind eindeutige Aussagen, und dieses hätte das Kompostwerk wissen müssen. Wenn das Kompostwerk nun behauptet, dass der aufgebrachte Kompost in Ordnung gewesen sei, so widerspricht dieses zum einen dem was wir gesehen haben. Zum anderen widerspricht es auch den Aussagen der Kreisverwaltung. Wir können selbst nicht beurteilen, ob hier irgendwelche Grenzwerte eingehalten wurden, doch wir gingen bereits bei unserer Anfrage davon aus, dass solche Plastikanteile im Kompost nichts zu suchen haben.
Richtig ist, dass die Bevölkerung aufgerufen werden muß, in die Biotonne nur kompostfähiges Material einzuwerfen, um einen möglichst reinen Kompost zu erhalten.
Richtig ist aber auch, dass das Kompostwerk gehalten ist, Fehlwürfe vor der Aufbringung des Kompostes möglichst auszusortieren, denn das Kompostwerk wird über die Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger finanziert.
Und richtig ist auch, dass dieses verunreinigte Material nicht im Wald entsorgt werden darf, da dadurch keine Nährstoffverbesserung in den Forstkulturen erreicht werden kann (siehe auch die Antwort des Landrats).
Für uns bleibt daher weiterhin der Verdacht bestehen, dass es bei der Aufbringung des deutlich erkennbar mit Fremdstoffen belasteten Kompostes in Seidfeld darum ging, dort Material zu entsorgen, das woanders womöglich nicht aufgebracht oder nur zu wesentlich höheren Kosten entsorgt werden konnte.

Matthias Schulte-Huermann, Vorsitzender der SBL
Gabriele Joch-Eren, Geschäftsführerin der SBL
Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL

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SBL deckt illegale Müllentsorgung durch Kompostwerk auf

By adminRL at 2:04 pm on Monday, April 21, 2014

Im Februar wurde die Sauerländer Bürgerliste auf ein Waldstück im Seidfelder Holz aufmerksam gemacht, in dem im großen Stil mit Müll durchsetzter Kompost durch das Kompostwerk Hellefelder Höhe aufgebracht wurde. Matthias Schulte-Huermann, für die SBL Mitglied im Umweltausschuss des Kreises, fragte bei der Gütegemeinschaft Kompost, der das Werk angeschlossen ist und die das Gütezeichen ausstellt, nach. Aus der Antwort ergab sich, dass Kompostaufbrinung im Wald grundsätzlich nicht erlaubt sei. In begründeten Fällen würde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses hätte das Kompostwerk dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Ob derjenige eine solche Genehmigung beantragt hätte, sei nicht bekannt.

Seidfeld1a
Fotos: Matthias Schulte-Huermann

Zu den Müllbestandteilen im Kompost teilte die Gütegemeinschaft folgendes mit:
“Betreffend der von Ihnen geschilderten Verunreinigung des Kompostes mit Fremdstoffen ist festzuhalten, dass eine gewisse Verunreinigung von Komposten mit Fremdstoffen rechtlich zulässig ist.
Der entsprechende Grenzwert für den zulässigen Anteil an Fremdstoffen > 2mm im Kompost liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Gütesicherung gilt für die Bewertung des Fremdstoffanteils kein Null-Grenzwert!
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor im Rahmen der separaten Sammlung von Biogut aus privaten Haushalten ein gewisser Anteil von Fremdstoffen durch Fehlwürfe mit erfasst wird.
Bei der Behandlung in der Kompostieranlage erfolgt durch verschiedenste technische Maßnahmen eine Reduktion der ursprünglichen Verunreinigungen durch Fremdstoffe und durch die kontinuierliche Überwachung des hergestellten Kompostes wird regelmäßig geprüft, ob der zulässige Fremdstoffgehalt nicht überschritten ist.”

Seidfeld2a

Eine daraufhin gestellte Anfrage der SBL an die zuständige Kreisverwaltung in Meschede, die das Kompostwerk Hellefelder Höhe mit der Verarbeitung der Abfälle aus den Biotonnen in Sundern, Eslohe und Meschede beauftragt hat, ergab allerdings, dass der Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des üblichen lag. Das aufgebrachte Material sei ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere Resten von Folien – belastet. Die Ursachen hierfür seien nicht abschließend geklärt, möglicherweise sei es durch kurzzeitige Störungen im Betriebsablauf des Kompostwerks zur Verunreinigung einer Charge gekommen. Es hätten sich allerdings keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verbringung des belasteten Materials ergeben. Darüberhinaus bestätigt der Hochsauerlandkreis, dass die Aufbringung des Kompostes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei:
Die “Aufbringung von Kompost auf forstwirtschaftlichen Flächen” sei “überhaupt nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde und im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde erlaubt. Unabhängig davon, dass meine Zustimmung im Vorfeld nicht eingeholt wurde, hat der von mir jetzt beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz im Nachgang eindeutig festgestellt, dass ein Ausnahmefall, der eine Aufbringung des Materials rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Entsprechend ist die Aufbringung aus abfallrechtlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß.”
Desweiteren heißt es in der Antwort: “Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Aufbringer wird derzeit geprüft. Weitere Anlieferung von Kompost wurde untersagt.

Für die Sauerländer Bürgerliste wird mit der vom Landrat unterzeichneten Antwort der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der Maßnahme um eine illegale Müllentsorgung des öffentlich bestellten Kompostwerks Hellefelder Höhe handelt. Die Fremdbestandteile im Kompost waren auf schon den ersten Blick deutlich sichtbar, so dass sie auch schon beim Transport des Materials in das entlegene Waldgebiet hätten bemerkt werden müssen. Öffentlich geworden ist das nur durch aufmerksame Beobachter, die diese Fremdbestandteile erkannt und die SBL informiert haben. Doch was ist, wenn wenn nicht sichtbare Giftstoffe im Kompost vorhanden sind, die nur durch aufwendige Analyseverfahren erkannt werden können? Der PFT-Skandal, bei dem sogenannte Bodenhilfsstoffe, die stark mit hoch giftigem PFT belastet waren und in Weihnachtsbaumkulturen und Maisäckern gekippt wurden, hat deutlich gemacht, welche Folgekosten für die öffentliche Hand durch die Sanierung solcher Flächen entstehen. Hier sind dringend verschärfte Kontrollen notwendig, damit die Kompostwirtschaft nicht in den Ruf kommt, der illegalen Abfallentsorgung zu dienen.

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„Unbedenklichkeitserklärung“ für das Abfallmaterial zum Bau des Sportplatzes in Bestwig

By admin at 12:00 pm on Wednesday, September 18, 2013

Nach sechs Wochen (am 10.09.2013) beatwortete die Kreisverwaltung die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 30.07.2013 zum Thema „Abfalltransporte und Gießereisande“. Wir fassen kurz zusammen:

Material unbedenklich?
Ja! Es handelt sich demnach bei den Gießereiabfällen, die über viele Wochen von der Deponie „Waldstraße“ in Meschede für den Bau eines neuen Sportplatzes nach Bestwig transportiert worden sind, um Material für eine Deponie der Klasse DK 0. Der Vorhabenträger hat zu dokumentieren, dass das eingebaute Material schadlos ist. Eine behördliche Kontrolle durch den Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz, angesiedelt bei der Kreisverwaltung, erfolgte auch.

Kontrolle?
Ja! Durch Eigenüberwachung durch das für die Erdarbeiten beauftragte Bauunternehmen und durch Probenentnahmen und Untersuchungen der Gießereialtsande durch ein Ingenieurbüro und Laboratorium aus Lippstadt, sowie begleitende „Bodenuntersuchungen/Prüfung der Erreichten Verdichtungen“ durch ein Ingenieurbüro für Geotechnik und Baustoffprüfung aus Münster.

Art und Ergebnisse der Prüfungen?
Teils so, teils anders! Die Überwachung durch den Fachdienst erfolgte durch Begehung der Baufläche. „Organoleptische Auffälligkeiten von Bedeutung wurden nicht festgestellt.“ Probeentnahmen erfolgten in der Regel nach monatlichen Anlieferungen und ergaben, dass die Vorgaben der LAGA M 20 für Gießereisande eingehalten wurden. Einige Analyseergebnisse weisen Überschreitungen des Parameters Fluorid auf. Sie bedürfen noch einer gutachterlichen Bewertung.

Transportgenehmigungen/Entsorgungsnachweise?
Nein! Das für die zahlreichen Abfalltransporte zwischen der Deponie in Meschede und Bestwig beauftragte Bauunternehmen hat keine Beförderungserlaubnis, benötigte sie in diesem Fall aber auch nicht, weil es sich bei den Gießereisanden nicht um gefährlichen Abfall im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung handelte. Entsorgungsnachweise nach der Nachweisverordnung liegen nicht vor. Dafür bestand kein Anlass, weil es sich nicht um gefährliche Abfälle handelte.

Ist das Bauunternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb?
Nein! Denn für den Transport von Gießereialtsanden ist keine Zertifizierung erforderlich.

Nachweis über die Zahl der Abfalltransporte und der Menge?
Ja und nein! Laut einer Aufstellung von Martinrea Honsel Germany GmbH wurden 136.700 t Material von der Deponie in Meschede nach Bestwig transportiert. Die genaue Zahl der LKW-Fahrten ist dem HSK nicht bekannt.

Auf den plötzlichen Bergrutsch an der Stelle des neuen Sportplatzes ging der Hochsauerlandkreis in seinem Schreiben nicht ein. Aber danach hatte die SBL ja auch nicht gefragt. Auch wenn wir manchmal das Haar in der Suppe suchen, mit einer Abfall-Lawine haben selbst wir nicht gerechnet!

Wir wünschen dem TuS Velmede-Bestwig viel Glück und gute Nerven mit seinem Sportplatz!

Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/erdrutsch-am-neuen-sportplatz-id8315883.html

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Undurchsichtige Abfallgebühren

By admin at 7:34 pm on Wednesday, January 9, 2013

In den neuen Haushaltsentwürfen und -plänen der Kreise, Städte und Gemeinden und somit auf der Tagesordnung der Sitzungen stehen die Abfallgebühren. Einige Städte, z.B. Meschede, beschlossen, in diesem Jahr ihre Bürgerinnen und Bürger durch Senkung der Müllgebühren zu entlasten. Andere Kommunen hingegen erhöhen die Gebühren.

Als Laie in Sachen Deponie, Abfall und Verwaltung frage ich mich, wie kommen die Gebührenkalkulationen zustande. Die Erkenntnis, dass bei den Kosten für den Müll genauso ein Durcheinander wie in den finsteren Abfalltonnen herrscht, ist ja nicht neu. Darum hat die Sauerländer Bürgerliste (SBL) versucht, die Preise von einigen NRW-Kommunen zu vergleichen. Als Maßstab und Orientierung nahmen wir die 120 Liter Restabfall-Tonne und schauten nach in den im www publizierten Ankündigungen und Beschlüssen für 2013:

Bochum – Kosten für 120 Liter Restmüll pro Jahr (14-tägige Leerung) 2013, geplant sind 260,30 Euro (Gebühren steigen)

Köln – Im Teilservice (Mülltonne selbst auf die Straße stellen) dann zu zahlen:
455,55 Euro, vorher 456,16 Euro
Köln – Im Vollservice (Mülltonne aus Keller/Hof geholt) würden 2013 folgende Gebühren anfallen: 507,86 Euro, vorher 507,05 Euro (Gebühren annähernd stabil)

Meerbusch – Hier soll eine 120-Liter-Tonne künftig pro Jahr 150,00 Euro kosten. (Gebühren sinken)

Menden – 323,76 Euro bei vierzehntägiger Leerung (keine Angabe zur Gebührenerhöhung oder –senkung)

Neuss – Graue Tonne kostet bei wöchentlicher Leerung 273,32 Euro, vorher 260,40 Euro (Gebühren steigen)

Schleiden in der Eifel – 158,00 Euro (Gebühren sinken)

Schwerte – 229,03 Euro

Senden – 179,00 Euro (Gebühren sinken)

Witten – Gebühren sollen 2013 steigen. 2012 zahlte man dort für eine 120 Liter-Tonne bei vierzehntägiger Leerung 210,- Euro.

Und jetzt ein kleiner Abstecher ins Sauerland:

Medebach – Geplant ist eine Grundgebühr pro Tonne pro Person von 55,00 Euro plus 28,- Euro pro Leerung der Grauen Tonne (Gebühren steigen demnach leicht und zwar für einen 4-Personen-Haushalt von 260,68 Euro auf 273,- Euro im Jahr).

Meschede – 104,19 Euro (2012 113,69 Euro)

Olsberg – 104,40 Euro (2012 122,50 Euro)

Sundern – 141,00 Euro für die Großmülltonne grau inklusive Papier, 120 Liter, Abfuhr 4wöchentlich

Winterberg – Auf der Website der Stadt fanden wir diesen Vermerk:
Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der auf dem Grundstücke gemeldeten Personen im Melderegister bzw. den festgesetzten Gleichwerten. Sie beträgt pro Person bzw. Gleichwert in diesem Jahr 79,00 €.

An diesen wenigen Kosten-Beispielen für den Restmüll-Behälter ist leicht zu erkennen, jede Kommune entsorgt den Müll auf ihre spezielle Art und Weise. Mehrere Arten von Tonnen und Tonnengrößen, unterschiedliche Intervalle bei den Abfuhren und verschiedene Berechnungsmethoden verkomplizieren den Vergleich. Auch für die Grüne Tonne und die Papier-Tonne variieren die Preise oft schon von Nachbarort zu Nachbarort. Welche Städte und Gemeinden die für ihre BürgerInnen günstigsten Konditionen bieten, lässt sich nur mit großem Aufwand klären.

2012 soll Paderborn die preiswerteste Kommune in NRW gewesen sein. Für einen Vier-Personen-Haushalt kostete die Annahme von 120 Liter Restabfall in vierwöchentlicher Leerung, 120 Liter Bioabfall in zweiwöchentlicher Leerung und 120 Liter Papierabfall alles in allem jährlich 103,00 Euro.
Deutlich teurer soll dieser Service in Marsberg sein. Nach unseren Informationen verlangte die Stadt für diese Dienstleistung in diesem Jahr 332,00 Euro.
Mit 437,04 Euro müssen die Menschen in Neukirchen-Vluyn noch tiefer für ihren Müll in die Tasche greifen.

Vielleicht meldet sich bei uns mal jemand, der den Durchblick bei dem Geschäft mit dem Abfall hat?!

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Müllgebühren sinken – aber zu spät und zu wenig

By admin at 5:29 pm on Saturday, December 8, 2012

Eigentlich sollte man annehmen, dass sich jede(r) darüber freut: Ab Janaur 2013 sollen die vom Abfallbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) erhobenen Gebühren für Hausmüll sinken. Viele Jahre lang betrugen sie 251 Euro je Tonne, künftig sollen es nur noch 215 Euro sein. Das hört sich doch gut an!? Diese Gebühr zahlen übrigens nicht die Haushalte direkt an den AHSK, sondern die Städte und Gemeinden für den in ihrem Gebiet angefallenen “Siedlungsabfall”. Die Städte und Gemeinden sind für das Einsammeln des Abfalls der Haushalte zuständig und müssen aus den Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger auch noch die Abfalltonnen sowie die Müllfahrzeuge und deren Personal finanzieren.

Aber es lohnt sich eine vertiefende Befassung mit den Daten (wie übrigens in vielen anderen Regionen auch; Abfall scheint ein sehr komplexes Thema zu sein…). Denn es gibt im HSK zwei Abfallbetriebe: einen für den Hausmüll (AHSK), einen für Gewerbeabfälle (GAH). Der AHSK hat seit Juni 2005 fast keine Aufgaben mehr. Denn aufgrund einer Änderung der Gesetzgebung wird seitdem der Hausmüll aus dem gesamten Kreisgebiet direkt zur Sortieranlage in Meschede-Enste geliefert. Dort werden die verwertbaren Reststoffe rausgezogen; der Rest geht zur Müllverbrennungsanlage in Bielefeld. Dafür zahlt der AHSK ca. 130 Euro an den Betreiber der Anlage in Meschede-Enste. Genau erfährt das derzeit niemand; dazu unten mehr. Für den Hausmüll fallen außerdem noch relativ geringe Transport- und Verwaltungskosten an. Aber da der AHSK aus dem Verlauf von Altpapier noch fast eine Million Euro pro Jahr erlöst, dürften normalerweise pro Tonne Hausmüll nicht mehr als 150 Euro erhoben werden; vielleicht würden auch schon 130 Euro ausreichen.

Wo bleibt das restliche Geld von bisher ca. 100 – 120 Euro je Tonne und ab Januar immer noch ca. 65 – 85 Euro je Tonne? Darüber kann man spekulieren, genaues wissen zumindest wir bei der SBL nicht. Zuletzt hat die SBL bei der Sitzung des Betriebsausschusses am Donnerstag (06.12.) versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, aber die im Ausschuss gestellten Fragen wurden zum größten Teil gar nicht oder unvollständig beantwortet.

Allgemein bekannt ist, dass der Hochsauerlandkreis eine Mülldeponie (“ZRD”) in Meschede-Frielinghausen unterhält. Die wurde Ende der 1990er Jahre gebaut, zu einem Zeitpunkt, als bereits bekannt war, dass dort ab Juni 2005 keine Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden dürfen. Sie hat wahrscheinlich bisher ca. 75 – 80 Mio Euro verschlungen. Genutzt werden darf sie seit mehr als Jahren nur noch für Gewerbemüll. Also könnte man annehmen, dass die Anlieferer von Gewerbemüll auch alle Kosten der Deponie tragen. Doch das scheint weit gefehlt zu sein. Denn im am Nikolaustag im Betriebsausschuss beratenen Wirtschaftsplan 2013 des AHSK sind u.a. 1,16 Mio Euro Abschreibungen, 1,74 Mio Euro für Personalkosten, 0,8 Mio Euro für Abwasserbeseitung (von Deponien), 0,20 Mio Euro Energiekosten, 0,48 Mio Euro Beiträge an den Ruhrverband u.a.m. enthalten. Alles in allem mindestens 4,5 Mio Euro, bei denen sich annehmen läßt, dass diese Aufwendungen mit dem aktuellen Hausmüll nichts (oder im Falle der Personalkosten fast nichts) zu tun haben. Und für die Rekultivierung der Altdeponien wurden jahrzehntelang Rückstellungen angesammelt, so dass diese Aufgaben auch nicht aus den aktuellen Abfallgebühren finanziert werden müssen.

Beim Gewerbeabfallbetrieb GAH ist es leider mit der Transparenz noch schlechter bestellt als beim AHSK. Denn die Gesellschafterversammlung der GAH tagt immer nicht öffentlich; Inhalte und Ergebnisse dürfen daher nicht berichtet werden. Und der Wirtschaftsplan 2013 der GAH, den der Kreistag am 14.12.2012 in öffentlicher Sitzung beschließen soll, enthält zwar eine geplante Einnahme von 4,12 Mio Euro, aber keine einzige Mengenangabe, so dass sich nicht nachvollziehen läßt, was pro Tonne Gewerbeabfall eingenommen wird. Wird dort vielleicht Gewerbeabfall unter den tatsächlichen und realistischen Grenzkosten (anteilige Baukosten der Deponie, weitere Abschreibungen, Personal, Maschinen, Energie, Sickerwasserableitung usw.) angenommen, um die Deponie zu füllen? Der Wirtschaftsplan der GAH weist zwar eine Null als Ergebnis aus, aber ob die nur 2,32 Mio Euro Kostenerstattung an den AHSK wirklich alle dort für den Gewerbemüll entstehenden Kosten abdecken, ließe sich nur dann klären, wenn die gestellten Fragen auch beantwortet würden.

Übrigens: Im Nachbarkreis Paderborn beträgt die Gebühr des Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetriebs AVE für Hausmüll aus kommunaler Sammlung seit März 2010 nur 100 Euro je Tonne (klick), liegt also auch in 2013 noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als im HSK. Im Entsorgungszentrum “Alte Schanze” in Paderborn-Elsen fallen auch keine hohen Kosten für eine fehlgeplante riesige Deponie an…

Die SBL wird weiterhin versuchen, die noch offenen Fragen zu den Abfallbetrieben und -gebühren zu klären – trotz aller im Betriebsausschuss zu beobachtenden persönlichen Anfeindungen des Ausschussvorsitzenden und eines leitenden Beamten der Kreisverwaltung!

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Sundern-Stemel – Was ist los auf dem Schmacke-Gelände?

By admin at 10:47 pm on Saturday, March 10, 2012

„Schmacke-Gelände“ – Im Ortsteil Stemel ist das momentan wohl für einige Menschen ein Reizwort!? Planungen und Vorhaben eines Investors auf dem alten Industrie-Gelände lösen offenbar Sorgen aus – Stichwort „Envio“. Anwohner befürchten ökologische und gesundheitliche Gefahren.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) richtete aufgrund dessen eine Anfrage an den Landrat. Hier Auszüge aus der Antwort der Organisationseinheit Abfallwirtschaft/Bodenschutz.

Bezüglich der Gebäude, die mit asbesthaltigem Material eingedeckt waren, und der Asbest-Entsorgung schreibt der HSK:
„Der größte Teil der Dachfläche, die mit asbesthaltigem Material abgedeckt waren, wurde vom Grundstückseigentümer saniert und durch eine schadstofffreie Dacheindeckung ersetzt. Im Zuge der Sanierung wurde eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen installiert. Ein kleiner Teil der Dachfläche (ca. 5 %) konnte aufgrund der Schräglage witterungsbedingt noch nicht saniert werden.
Die alte Dacheindeckung wurde am Ort der Entstehung vorrübergehend zwischengelagert und anschließend der Zentralen Reststoffdeponie Hochsauerlandkreis in Meschede-Frielinghausen ordnungsgemäß entsorgt. Die vorrübergehende Lagerung von Abfällen am Ort der Entstehung ist abfallrechtlich zulässig.“

Zur Frage der SBL, welche Form der Müllentsorgung der Investor plane, antwortet die Kreisverwaltung:
„Der Investor hatte auf dem Gelände die Ansiedlung einer Hackschnitzelheizung, diverser Blockheizkraftwerke sowie einer Anlage zur Müllentsorgung und –sortierung angedacht.
Der Bezirksregierung Arnsberg liegen zwei Antragsentwürfe nach Immissionsschutzrecht für das Behandeln, Lagern und Umschlagen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie für das Behandeln und Lagern von Altholz uns Waldrestholz vor. Die Planunterlagen zum erstgenannten Antragsentwurf werden der derzeit überarbeitet. Weitere Auskünfte können bei der für diese Verfahren zuständigen Bezirksregierung Arnsberg, Abfallwirtschaft/Bodenschutz, eingeholt werden.“

Die SBL hatte auch nach der Einschätzung des HSK bezüglich möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken gefragt. Hier die Antwort:
„Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken sind Schutzgüter, die bei Anlagen für gefährliche Abfälle nach der 4. BlmSchV in einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG zu prüfen wären. Pauschalierte Aussagen können nicht getroffen werden. Zuständig für derartige Anlagen ist die Bezirksregierung Arnsberg.“

Über den Stand des Genehmigungsverfahrens berichtet der HSK:
„Der auf dem Gelände ansässige Abfallentsorger ist im Besitz einer zeitlich befristeten Baugenehmigung zum Lagern, Sortieren und Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen, die von der Stadt Sundern erteilt wurde.
Darüber hinaus sind kleine Gewerbebetriebe angesiedelt, die eine Nutzungsänderung bei der Stadt Sundern beantragt haben. Der Stand der einzelnen Genehmigungsverfahren kann bei dem Amt für Stadtplanung, Umwelt und Bauordnung, Stadt Sundern, erfragt werden.“

Zum Gleisanschluss auf dem Schmacke-Gelände steht in der Antwort der Verwaltung:
„Die Streckenführung der „Röhrtalbahn“ verläuft parallel zum in Rede stehenden Gelände. Ob eine Nutzung des Gleisanschlusses mögliche wäre, müsste vom Planer bzw. der Deutschen Bahn AG beantwortet werden.“

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Augen zu und durch – Keine Überprüfung von alten Deponien

By admin at 1:35 am on Saturday, March 3, 2012

Auf Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) teilte die Kreisverwaltung im Februar mit, dass in den letzen zwei Jahren keine Altdeponien überprüft worden sind. Im Jahr 2009 wurden laut Verwaltung noch 130 Altstandorte und Altablagerungen „betrachtet“, davon 10 ehemalige Deponien. Sage und schreibe 265 alte Deponien gibt es im Sauerland. Davon wurden bisher nur eine Handvoll beprobt. Dabei kann es zu einer Vielzahl von Problemen bei den Altstandorten mit Altlasten, Sickerwasser und vielem mehr kommen. Heißt hier also die Devise: „Augen zu und durch?

Der Mitarbeiter der Kreisverwaltung lässt uns noch wissen: „Mir ist die Altdeponieproblematik durchaus bewusst. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Altdeponien waren jeweils unauffällig und besitzen keine hohe Priorität.“ Das lassen wir mal so sacken …

… und denken uns:

Sparsamkeit ist gut; doch nicht am falschen Ende! In Anbetracht der möglichen Gefahren und Umweltbelastungen die von alten Müllkippen ausgehen können, kann sich Unterlassen als fahrlässig erweisen!?

(Vorläufiges) Fazit: Mit Müll machen manche großen Leute oft und gerne großen Profit. Die Ewigkeitsrisiken und –lasten bleiben (fast) immer uns kleinen Leuten. So ist das eben im wahren Leben!

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Falsch sortiert

By admin at 2:36 pm on Thursday, November 3, 2011

Wie teuer ist falsch sortierter Hausmüll?

In den Medien wird in letzter Zeit häufig berichtet, dass eine fehlerhafte Sortierung des Hausmülls an der Tagesordnung ist. Vor allem in der Bio-Tonne finden sich immer häufiger Gegenstände, die nicht in diesen Behälter gehören, wie z.B. Plastiktüten und Windeln. Die Stadtverwaltung Meschede kontrolliert aus diesem Grund stichprobenweise die braunen Tonnen. Erste Ergebnisse sollen gezeigt haben, dass in mehr 15 Prozent der Behälter Abfälle waren, die dort nicht hineingehören. Als Folge muss der nicht kompostierbare Müll aus der Bio-Tonne im Kompostwerk aussortiert werden.

Daher bittet das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat um die Beantwortung der Fragen:
1. Ist Ihnen bekannt, ob in den einzelnen Städten und Gemeinden Statistiken und Auswertungen über die Kosten der Fehlsortierung aufgestellt werden?
2. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, auch hinsichtlich eines eventuell von Ort zu Ort unterschiedlichen Sortierverhaltens der Bürgerinnen und Bürger?
3. Wie hoch sind die Kosten, die durch die fehlerhafte Sortierung entstehen, und wer zahlt für die nachträgliche Mülltrennung?
4. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Abfallsortierung werden gesehen?
5. Wie (welche Mengen) wird der Bio-Abfall aus dem HSK auf die Kompostwerke Hellefelder Höhe, Brilon und ggf. weitere Anlagen verteilt?)
6. Nachdem der Kreistag in den letzten Jahren wiederholt Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL) abgelehnt hat, auch die Stadt Arnsberg zur getrennten Einsammlung von Bioabfällen zu verpflichten, wird diese durch die Neufassung des § 11 KrWG verpflichtend und hat spätestens in 3 Jahren zu erfolgen. Welche Schritte zur Umsetzung sind geplant?

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Wer sind die Profiteure der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes?

By admin at 2:36 am on Wednesday, October 26, 2011

Krempeln wir bald alle unsere Müllkippen von oben nach unten, von links nach rechts um, auf der Suche nach der Mangelware Rohstoff? Will der Bundestag, um dem vorzubeugen, am 28.10.2011 eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, mit der wenig charmant klingenden Bezeichnung „Kreislaufwirtschaftsgesetz“?

Was ist das nun genau, das Kreislaufwirtschaftsgesetz? Machen wir es uns einfach und zitieren ein wenig aus der WR vom 25.10.2011:

„Verbraucher sollen alle Abfälle aus Plastik und Metall künftig in ein und dieselbe Mülltonne werfen. Die Wertstofftonne soll ab 2013 vor den ersten Haustüren stehen – dafür schafft das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Voraussetzung, das der Bundestag am Freitag verabschieden will.
…“

Wunderbar – das Leben wird einfacher! Die Hoffnung besteht…

Aber wie es nun mal meistens so ist, hat das neue „Müll-Gesetz“ gleich Widersacher auf den Plan gerufen. Wir finden sie, wie die WR am 21.09.2011 berichtete, in den Reihen der fünf Landkreise Südwestfalens. In dem Presseartikel wird von einem Schreiben, das allen Bundestagsabgeordneten der Region zugeleitet wurde, berichtet. Demnach befürchten die Verfasser des Schreibens: „Die avisierte Neuregelung zur Zulassung der gewerblichen Sammlung wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen“. Soll das neue Gesetz denn wirklich zum Nachteil von „Otto-Normal-Bürger“ sein? Es klingt doch so, als würde es für uns das Müllentsorgen vereinfachen? Wo ist also der Haken?

Und nicht nur die Landräte Südwestfalens, sondern auch Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) setzte sich mit den Auswirkungen des geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetzes auseinander; denn er vermutet „erhebliche Auswirkungen auf die Kreispolitik“. Am 03.10.2011 schickte das SBL-Kreistagsmitglied ein Schreiben an den Landrat des Hochsauerlandkreises und schlug vor, das Thema auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 14.10.2011 zu setzen. Offenbar schien der Verwaltung das Anliegen aber nicht wichtig genug. Es kam nämlich nicht auf die Tagesordnung. Stattdessen antwortete der Landrat am 19.10. der SBL schriftlich u.a.:

Mit dem neuen Gesetz würde eine EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19.11.2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel sei eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Es solle eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt werden. Sie lege die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, stoffliche Wiederverwendung, Recycling, energetische Verwertung und Abfallbeseitigung fest. Weiter geht aus dem Schreiben des Landrats hervor, dass die Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (sprich der Stadt/der Gemeinde) zu überlassen seien.

Und nun der vermeintliche Knackpunkt: „Es ist aber vorgesehen, die Beschränkung der gewerblichen Sammlungen aufzuheben und eine einheitliche Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen einzuführen.“! Weiterhin solle die flächendeckende Einführung der Biotonne ab 2015 festgeschrieben werden, antwortete der Landrat.

Zu den Sorgen der südwestfälischen Landkreise: Sie führen in dem besagten Schreiben an die Bundesabgeordneten Südwestfalens (dessen Wortlaut dem Schreiben an die SBL beigefügt ist) aus, die avisierte Neuregelung zur Zulassung der gewerblichen Sammlung würden definitiv zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Gewerbliche Sammlungen würden nur dort und solange erfolgen, wie sich für die gewerbliche Wirtschaft Gewinne erzielen ließen. Diese Einnahmen fehlten dann den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und ihren Gebührenhaushalten.

Diese Annahme läßt sich gut nachvollziehen!

Das Gesetz wird wohl kommen. Das ist vermutlich keine Frage. Die Frage ist, wie geht der Disput aus? Werden die Abgeordneten aus Südwestfalen im Bundestag etwas Positives im Sinne ihrer Landkreise erreichen oder haben sie andere Sorgen? Wer wird zukünftig das ganz große Geschäft mit dem großen Müllkreislauf machen!?

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Gefährliche Stoffe auf Deponie Bestwig?

By admin at 6:55 am on Tuesday, July 26, 2011

Die WP/WR griff erfreulicherweise eine Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf. In der Zeitungsausgabe vom 08.07.2011 fanden wir einen Beitrag mit der prägnanten Überschrift „EHEC-Spuren im Bauschutt von Bestwig? – „SBL“-Anfrage liegt beim Landrat“.

Allerdings wurde dem Leser/der Leserin schnell klar, dass „sogar“ die SBL die Ursachen dieser Krankheit nicht unbedingt im Hochsauerland sucht, sondern dass es dem SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei der Anfrage um mögliche Ablagerungen gefährlicher Stoffe wie z.B. unbehandelter Klärschlämme auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig geht. Die Betreiberin der Deponie, die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI), ist ja schließlich mit ihrer früheren Bauschutt-Deponie „Am Meisterstein“ in Winterberg-Siedlinghausen mehrfach in die Schlagzeilen geraten. „Am Meisterstein“ sind zum Nachteil von Mensch und Umwelt größere Mengen Klärschlamm, vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen, abgekippt worden.

Nun aber wieder zum WP-Artikel. Die WP-Redaktion machte sich die Mühe, bei der Kreisverwaltung in Meschede nachzufragen, ob und wie sich der HSK mit den Fragen der SBL beschäftigen wird. Der Pressesprecher der Kreisverwaltung wird mit dem Satz zitiert: „Wir sind tätig, der Betreiber wurde bereits befragt, Herr Loos erhält fristgerecht Antworten“.

Hoffen wir, dass sich die Tätigkeit des HSK in Sachen Anfrage zur Deponie Bestwig nicht nur auf die Befragung des Betreibers, also der MHI, beschränken wird!? Was soll denn wohl dabei heraus kommen?

Ansonsten hoffen wir, dass sich ganz viele akribisch recherchierende Journalisten auf Themen wie dieses stürzen!

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Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig – Welche Abfälle werden da entsorgt?

By admin at 4:30 pm on Monday, July 11, 2011

In Bestwig betreibt die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI) eine Boden- und Bauschuttdeponie mit Bauschuttrecyclinganlage. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erhielt den Hinweis, dass auf dieser Deponie womöglich nicht nur mineralische Abfälle abgelagert werden.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wandte sich daher Anfang Juli 2011 mit einer Anfrage an den Landrat und fragt, welche Abfälle mineralischer und organischer Art bei der Deponie in Bestwig abgelagert werden und in welchen Mengen. Loos möchte auch wissen, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellt, dass die MHI dort keine unbehandelten Klärschlämme oder andere hochgefährliche Stoffe deponiert und ob irgendwelche Probleme mit dieser Deponie oder aus ihrem Umfeld bekannt geworden sind. Der Kreistagsabgeordnete weist in seiner Erläuterung darauf hin, dass im HSK mehrfach einschlägige Erfahrungen durch unsachgemäßen Umgang mit hoch belasteten Abfällen gemacht worden sind.

Die MHI ist für die Sauerländer Bürgerliste (SBL) keine Unbekannte. Die GmbH war zwischen 1982 und 1992 Betreiber der Deponie „Am Meisterstein“ in Siedlinghausen. Die „Meisterstein-Kippe“ geriet immer mal wieder in die Schlagzeilen. Der Grund: Es sind dort erhebliche Mengen Klärschlamm vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen abgekippt worden. Ein Bürger der Stadt Winterberg hatte sich deswegen vor einigen Jahren an die Sauerländer Bürgerliste gewandt. Im Jahr 2008 beantragte die SBL beim Landrat, die stillgelegte Boden- und Bauschuttdeponie in Siedlinghausen auf Giftstoffe hin untersuchen zu lassen, zumal der Deponiekörper nach unten nicht abgedichtet ist. Daraus wurde nichts. Der Antrag der SBL fand im Kreistag bei keiner der anderen Fraktionen Unterstützung. Also bleibt der „Meisterstein“ weiter unter Verdacht, einen Gift-Cocktail zu beherbergen.

Es wäre gut, wenn dieser Verdacht für die Deponie in Bestwig schnell und umfassend ausgeräumt wird!

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Müll und Profit – Vier unbeantwortete Fragen

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 1, 2011

„MVA Bielefeld bringt mehr als 30 Prozent Rendite/Bezirksregierung
prüft“. Das war am 28.01.2011 im Wirtschaftsteil einer Zeitung
zu lesen. Demnach hat die MVA Bielefeld-Herford GmbH bei einem Umsatz von 70,3 Millionen Euro im Jahr 2009 einen Überschuss in Höhe von 21,4 Millionen Euro erzielt. „Mit der Verbrennung von Müll und dem Verkauf der damit erzeugten Energie hat das private Unternehmen also eine Nettoumsatzrendite von 30,4 Prozent erzielt. Die Detmolder Bezirksregierung prüft inzwischen die Zulässigkeit der MVA-Preise“, steht in der Zeitung. Im zitierten Presseartikel heißt es auch, etwa die Hälfte der 2009 verbrannten 369.000 Tonnen Müll stamme aus privaten Haushalten. Die MVA kassiere pro Tonne Hausmüll 140 Euro plus Mehrwertsteuer.

Nach Kenntnis der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wird auch ein wesentlicher Teil der Abfälle aus der Sortieranlage Meschede-Enste für den Hochsauerlandkreis in Bielefeld entsorgt. Folglich trägt auch der HSK zu den enormen Überschüssen der MVA aus dem Müllgeschäft bei.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL),
wollte es genauer wissen und schickte daher dem Landrat vier Fragen
zum Thema „Müll und Profit“.

Das waren seine Fragen:

1. Wie viele Tonnen Hausmüll und wie viele Tonnen Gewerbemüll
wurden in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Hochsauerlandkreis zur MVA nach Bielefeld transportiert, wie viele wurden anderenorts entsorgt?
2. Welche Einnahmen erzielte die MVA Bielefeld-Herford in den
Jahren 2009 und 2010 für die Entsorgung des Hausmülls und des
Gewerbemülls aus dem Hochsauerlandkreis, und welche Einnahmen
erzielten andere MVAs, pro Tonne und insgesamt?
3. Wie wird der HSK voraussichtlich vorgehen, für den Fall, dass
Gerichte entscheiden, die MVA Bielefeld-Herford oder andere für den HSK operierende Entsorgungsunternehmen hätten vor allem für Abfälle aus privaten Haushalten zu hohe Gebühren verlangt?
4. Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass im kommunalen Auftrag
riesige privatwirtschaftliche Geschäfte offenbar zu Lasten von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gemacht werden?

… und das schreibt der Hochsauerlandkreis dazu:

„Sachverhalt: Die im Hochsauerlandkreis erfassten Haus- und
Sperrmüllmengen werden satzungsgemäß zur RABE-Vorbehandlungsanlage nach Meschede-Enste entsorgt. Sie werden dort sortiert und zu unterschiedlichen Verwertungsanlagen und Müllverbrennungsanlagen weitertransportiert, wobei die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hat. Zwischen dem Hochsauerlandkreis und den entsorgenden Anlagen bestehen keine Vertragsbeziehungen und somit werden keine Mengen mit diesen abgerechnet.
Die gleiche Aussage gilt auch für diejenigen Gewerbemüllmengen, die zur mechanischen Vorbehandlungsanlage entsorgt werden.“

Der Frage Nr. 4 beantwortet die Verwaltung mit zwei Sätzen und
schreibt, bei der Frage der SBL handele es sich um eine subjektive
Fragestellung. Die Frage würde daher nicht beantwortet…

Demnach ist dem Hochsauerlandkreis also nicht bekannt, wie viel Müll im HSK anfällt und wie und wo er im Auftrag des Kreises entsorgt wird!?
Dabei steht in der Gebührensatzung des Hochsauerlandkreises: „Die
organischen und damit vorbehandlungsbedürftigen Abfälle müssen der im Auftrag des Hochsauerlandkreises von der Firma R.A.B.E
Abfallaufbereitung GmbH betriebenen Vorbehandlungsanlage in
Meschede-Enste zugeführt werden.“
Übrigens suchten wir uns ein paar Infos im Internet zusammen und fanden auf Anhieb im „Entsorgungsatlas NRW“ unter „Aufbereitungsanlagen für gemischte Gewerbe- und Siedlungsabfälle in NRW“ den Hinweis, dass R.A.B.E. aus Meschede unter der Anlagenbezeichnung E955897453 über die Genehmigung verfügt, 150000t/a Sekundärbrennstoffe zu verwerten.
Ansonsten entdecken wir im www zu R.A.B.E. eine Veröffentlichung
von „Die Cleantech Community“. Da steht: „REMONDIS ist Betreiber von zehn Anlagen zur mechanischen oder mechanisch-biologischen
Restabfallbehandlung. In der Anlage der R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH Meschede werden der Restabfall des Hochsauerlandkreises – mit etwa 274.000 Einwohnern – sowie Gewerbeabfälle und Sortierreste
behandelt.“
Und nun noch zur Erläuterung: R.A.B.E. in Meschede ist eine Mechanische Abfallbehandlungsanlage (MA). Das bedeutet, da kann nicht alles verwertet bzw. entsorgt werden. Also muss der Restmüll irgendwo hin, und er landet wahrscheinlich zum großen Teil in der Hausmüllverbrennungsanlage in Bielefeld, die, da wären wir wieder beim Anfang unserer Story, Mega-Gewinne einfährt.

Vielleicht sollte sich der Hochsauerlandkreis einmal wieder mit seiner
Abfallgebührensatzung beschäftigen!? Und sich dafür interessieren, was mit dem vielen Geld geschieht, das die Bürgerinnen und Bürger an den Abfallbetrieb des HSK (AHSK) zahlen und wovon ein großer Teil dann vom AHSK über die Betreiber der RABE-Anlage an die MVA weitergereicht wird?!

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Müll bringt Profit – Bürger zahlen doppelt

By admin at 5:32 pm on Tuesday, February 1, 2011

„MVA Bielefeld bringt mehr als 30 Prozent Rendite/Bezirksregierung prüft“. Das war am 28.01.2011 in dem Wirtschaftsteil der “Neue Westfälische” zu lesen. Demnach hat die MVA Bielefeld-Herford GmbH bei einem Umsatz von 70,3 Millionen Euro im Jahr 2009 einen Überschuss in Höhe von 21,4 Millionen Euro erzielt. „Mit der Verbrennung von Müll und dem Verkauf der damit erzeugten Energie hat das private Unternehmen also eine Nettoumsatzrendite von 30,4 Prozent erzielt. Die Detmolder Bezirksregierung prüft inzwischen die Zulässigkeit der MVA-Preise“, steht in der Zeitung.
Im zitierten Presseartikel heißt es auch, etwa die Hälfte der 2009 verbrannten 369.000 Tonnen Müll stamme aus privaten Haushalten. Die MVA kassiere pro Tonne Hausmüll 140 Euro plus Mehrwertsteuer. Der Preis für die Verbrennung von Gewerbemüll sei niedriger. „Die privaten Gebührenzahler also bescheren der MVA eine gehörige Portion ihrer beeindruckenden Gewinne“, konstatiert der Journalist.
Kommentiert wird der Artikel mit den Worten: „Und die Bürger blechen doppelt. Denn die privaten Haushalte müssen erst für die Abfuhr ihres Mülls bezahlen und später, wenn ihr Müll als Rohstoff verfeuert wurde, auch für die so gewonnene Energie.“

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) schrieb am 01.02.2011 an den Landrat:
„Die MVA Bielefeld wirbt u.a. mit der Aussage, sie gewährleiste eine zukunftsorientierte Energieversorgung für die Regionen Ostwestfalen-Lippe und Südniedersachsen. Nach unserer Kenntnis wird auch ein wesentlicher Teil der Abfälle aus der Sortieranlage Meschede-Enste für den Hochsauerlandkreis in Bielefeld entsorgt. Folglich trägt der HSK zu den enormen Überschüssen der MVA aus dem Müllgeschäft bei. Das bedeutet wiederum, dass Bürgerinnen und Bürger aus unserem Kreis mit offenbar überhöhten Müllgebühren den privatwirtschaftlichen Mega-Profit bezahlen.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
1. Wie viele Tonnen Hausmüll und wie viele Tonnen Gewerbemüll wurden in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Hochsauerlandkreis zur MVA nach Bielefeld transportiert, wie viele wurden anderenorts entsorgt?
2. Welche Einnahmen erzielte die MVA Bielefeld-Herford in den Jahren 2009 und 2010 für die Entsorgung des Hausmülls und des Gewerbemülls aus dem Hochsauerlandkreis, und welche Einnahmen erzielten andere MVAs, pro Tonne und insgesamt?
3. Wie wird der HSK voraussichtlich vorgehen, für den Fall, dass Gerichte entscheiden, die MVA Bielefeld-Herford oder andere für den HSK operierende Entsorgungsunternehmen hätte vor allem für Abfälle aus privaten Haushalten zu hohe Gebühren verlangt?
4. Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass im kommunalen Auftrag riesige privatwirtschaftliche Geschäfte offenbar zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemacht werden?“

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Wertstofftonne in der Diskussion

By admin at 3:10 pm on Sunday, January 16, 2011

Zum Stand der Überlegungen zur Einführung einer Wertstofftonne im HSK hatte die SBL eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Mit der Einführung einer Wertstofftonne würden die Verpackungen (bisher über das sogenannte Duale System mit den gelben Säcken oder gelben Tonnen entsorgt) und die stoffgleichen Abfälle, die nicht von Verpackungen stammen, gemeinsam eingesammelt und entsorgt werden. Zu klären wäre noch, ob dies unter der “Systemführerschaft” des Dualen Systems oder des Kreises erfolgen würde, oder ob die Wertstofftonne sogar zusätzlich zum Gelben Sack eingeführt würde.

Zur Neuordnung des Abfallrechts liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium vor. Darin wird u.a. der Abfallbegriff neu definiert, und es werden Aussagen zur EInführung einer Wertstofftonne oder getrennten Erfassung der überlassenen Bioabfälle gemacht. Nach dem Referentenentwurf würde die Bundesregierung ermächtigt, “nach Anhörung der betreffenden Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassem, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Hol- und Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstofftonne festzulegen”.

Der Landrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass damit das System der einheitlichen Wertstofftonne noch nicht abschließend geregelt sei. Das Thema würde aber mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet diskutiert. “Sollte die Wertstofftonne verpflichtend eingeführt werden”, würde es Abstimmgespräche mit der Arbeitsgemeinschaft des Dualen Systems und den Städten und Gemeinden geben. Offen bleibt in der Antwort, was  geschieht, wenn die Restmülltonne “nur” wahlweise eingeführt werden sollte.

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Wann kommt die Wertstofftonne?

By admin at 9:16 am on Friday, December 10, 2010

In vielen Städten und Landkreisen Nordrhein-Westfalens ist die Einführung einer sogenannten Wertstofftonne bereits in Vorbereitung; denn spätestens bis zum Jahr 2015 müssen nach Vorgabe der EU wertstoffhaltige Abfälle wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe aus Gründen der Rohstoffschonung und des Klimaschutzes getrennt gesammelt und verwertet werden. In der Stadt Dortmund wird es die Wertstofftonne schon ab 01.01.2011 flächendeckend im gesamten Stadtgebiet geben. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) sieht die Einführung der neuen Tonne positiv und veröffentlichte dazu: „Die Wertstofftonne genießt – anders als der „Gelbe Sack“ – vor allem bei den
Bürgern/innen eine hohe Akzeptanz, wie Umfragen belegen. So haben sich z.B. bei einer Umfrage des Forsa-Instituts 83 % der Befragten für eine Wertstofftonne ausgesprochen.“

Fakt ist, dass auch im Hochsauerlandkreis trotz Getrennterfassung von Papier, Glas und Bioabfällen sich im Restmüll noch große Mengen werthaltiger Abfälle, insbesondere Kunststoffe befinden. Sie dürfen zukünftig nicht mehr in die „Graue Tonne“ geworfen werden. Das stellt Städte und Gemeinden, die für die Einsammlung der Abfälle aus Haushalten zuständig sind, und auch den Hochsauerlandkreis als
entsorgungspflichtige Körperschaft, vor neue Aufgaben.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), richtete Anfang Dezember 2010 zu diesem Thema folgende Fragen an den Landrat:
1. Welche Überlegungen stellen der Hochsauerlandkreis bzw. der AHSK zur Einführung der Wertstofftonne an?
2. Wie ist der Stand der diesbezüglichen Planungen und der Gespräche mit den Städten und Gemeinden im Hochsauerlandkreis?
3. Wann soll die Wertstofftonne flächendeckend im HSK eingeführt werden?

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