Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Transparency International fordert mehr Transparenz und warnt vor Neiddebatte

By admin at 10:23 am on Saturday, July 7, 2007

Politiker-Nebeneinkünfte

Transparency warnt vor Neiddebatte

© Bernd Thissen/DPAFriedrich Merz (CDU) hatte gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte geklagt

Welche Jobs machen unsere Politiker noch so nebenher? Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hat der Bundestag nun die Daten veröffentlicht. Gregor Gysi ein paar, Westerwelle noch ein paar mehr. Der Transparency International-Geschäftsführer warnte im stern.de-Interview jedoch vor einer Neiddebatte.

Die Nebentätigkeiten der 613 Abgeordneten sind jetzt im Internet veröffentlicht. Damit setzte Bundestagspräsiden Norbert Lammert einen Tag nach dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am die neue Transparenzregelung um. Auf der Internetseite bundestag.de oder auch unter abgeordnetenwatch.de sind nun Angaben über Beschäftigungsverhältnisse, Vereinstätigkeiten und Einkommensstufen zu finden.

Zu den Bestverdienern gehören demnach unter anderem die Abgeordneten.

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SBL: Merz soll Konsequenzen aus Bundesverfassungsgerichtsurteil ziehen

By admin at 12:17 pm on Thursday, July 5, 2007

Einen offenen Brief an den derzeitigen Bundestagsabgeordneten des Hochsauerlandkreises haben die beiden Kreistagsmitglieder der Sauerländer Bürgerliste, Matthias Schulte-Huermann und Reinhard Loos, geschrieben. Darin fordern sie den CDU-MdB Merz auf, selbst unverzüglich alle Nebentätigkeiten offenzulegen, also nicht auf die Veröffentlichung durch den Präsidenten des Bundestags zu warten. Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe eindeutig festgestellt:

Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen“.

Die Transparenz sei kein Selbstzweck, sondern soll der Meinungs­bildung dienen, ob Abgeordnete gegebenenfalls anderen Interessen verpflich­tet sind, die im Gegensatz zur Unabhängigkeit des Mandates stehen

Außerdem legen die beiden Mitglieder der SBL-Kreistagsfraktion dem Sauerländer CDU-Politiker einen Rücktritt aus dem Bundestag nahe. Denn im Abgeordnetengesetz heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages.“ Die dagegen von Merz beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge seien von allen acht Verfassungsrichtern abgelehnt worden. Das Verfassungsgericht habe sich sogar besonders mit den Tätigkeiten des Sauerländer CDU-Abgeordneten befaßt und festgestellt, dass bereits seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit umfasse und mehr Verdienst einbringe als das Mandat als Bundestags­abgeordneter. Hinzu kommen zahlreiche Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten. Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete im Oktober, daß Merz 18 solcher „Nebentätigkeiten“ habe, aus denen er laut „Manager Magazin“ pro Jahr ca. 2 Mio Euro an Einnahmen erzielt. Die Tätigkeit als Bundestags­abgeordneter sei nach dem Eindruck der SBL für Merz längst zum Nebenjob geworden.

Besonders bemerkenswert sei, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Merz’ eigene Schilderung über das ihm vom Großkonzern RAG erteilte Mandat als Musterbeispiel für Interessen­kollision aufgreift.

Die Ausführungen von Herrn Merz hätten “in exemplarischer Weise“ gezeigt, dass es vielfältige Möglichkeiten gebe, „politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung und die Bereitschaft, das Mandat in den Mittelpunkt der Tätigkeit zu stellen, aus.“

Für jeden Bundestagsabgeordneten (einschl. Büro) entstünden der Allgemeinheit Kosten von jährlich ca. 1 Mio Euro. Dieses Geld sollte jemandem zufließen, der den Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger als seine Hauptaufgabe ansieht – ohne solche sogar für das Bundesverfas­sungs­gericht auffälligen Interessenkollisionen wie bei diesem CDU-Politiker.

Hier steht der komplette Text des Offenen Briefes: (Read on …)

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MdB Merz als Musterbeispiel für Interessenkollision

By admin at 12:50 am on Thursday, July 5, 2007

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird näher auf die Schilderungen des Sauerländer Abgeordneten Merz über sein Mandat für die Ruhrkohle AG (RAG) eingegangen. Das Gericht gibt dazu folgende Bewertung ab:

„224
Sowohl Angestelltenverhältnisse im Bereich der freien Berufe als auch die freien Berufe selbst bieten vielfältige Möglichkeiten, politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung und die Bereitschaft, das Mandat in den Mittelpunkt der Tätigkeit zu stellen, aus.

225
Der Vortrag des Antragstellers zu 5) zeigt dies in exemplarischer Weise.

227
Der Antragsteller zu 5) hat damit nicht nur deutlich gemacht, was ohnehin offensichtlich ist, dass nämlich die Mitarbeit eines Mitglieds – besonders einen prominenten Mitglieds – des Deutschen Bundestages in einer Rechtsanwaltskanzlei für diese und für die potentiellen Mandanten mindestens unter anderem deshalb von Interesse ist, weil man sich von dessen politischen Erfahrungen, Verbindungen und Einflussmöglichkeiten etwas verspricht. Er hat auch dargestellt, dass die mit der Übernahme des geschilderten Mandats verbundene Interessenkonstellation ihn veranlasst hat, als Bundestagsmitglied einzelnen Kollegen gegenüber eine Art – parlamentsrechtlich nicht vorgesehener – Befangenheitserklärung dahingehend abzugeben, dass er sein Abgeordnetenmandat in der betreffenden Angelegenheit nicht mehr beziehungsweise nicht mehr in regulären Sitzungen, sondern nur noch in Hintergrundgesprächen mit dem “einen oder anderen” ausüben werde.

228
Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten das Abgeordnetenmandat zu stehen hat und der Abgeordnete daher verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.”

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Hauptberuf und Hauptverdienstquelle: Anwalt. Außerdem: Aufsichtsrats- und Beiratsmandate. Nebenbei: MdB

By admin at 12:38 am on Thursday, July 5, 2007

Aus Ziffer 126 der am 04.07.2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

“Der Antragsteller zu 5) ist seit seinem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst des Saarlandes 1986 als Rechtsanwalt tätig. Zunächst als Einzelanwalt zugelassen, ist er heute Partner einer internationalen Anwaltssozietät, die in Deutschland Niederlassungen in F., K. und B. unterhält. Seinen beruflichen Hauptsitz hat der Antragsteller heute in B. Dem Deutschen Bundestag gehört er seit 1994 ohne Unterbrechung an. Seine anwaltliche Tätigkeit hat er bis auf die Zeit von Februar 2000 bis September 2002, in der er das Amt des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekleidete, immer ausgeübt und sich dabei auf die Beratung und Prozessvertretung mittlerer und großer Unternehmen konzentriert. Der Deutschen Sektion seiner Sozietät gehören gegenwärtig etwa 90 Berufsträger an, der gesamten Sozietät mehr als 1400. Üblicherweise werden Mandate der ganzen Sozietät und damit grundsätzlich auch allen Partnern weltweit erteilt. Der Antragsteller selbst bearbeitet anwaltliche Mandate nahezu ausschließlich in Anwaltsteams gemeinsam mit mehreren Partnern und anwaltlichen Mitarbeitern. Darüber hinaus hat er eine Reihe von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten inne. Der Anwaltsberuf nimmt den Antragsteller mit etwas über die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch. In diesem verdient er mehr als mit dem Mandat.”

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Merz & Co. – Im Nebenjob auch Volksvertreter

By admin at 12:01 am on Thursday, July 5, 2007

Die Politiker, die in Karlsruhe klagten, arbeiten meist als Rechtsanwälte und sitzen in zahlreichen Aufsichtsräten. Und fürs Parlament bleibt dann auch noch ein wenig Zeit …VON ANDREAS BACHMANN

Geht noch mal seine Nebenjobs durch: Friedrich Merz im Bundestag. Foto: ap

BERLIN taz Der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz ist ein echter Workaholic. Er arbeitet, wie die meisten seiner Mitkläger, im Hauptberuf als Rechtsanwalt. Daneben sitzt er noch in diversen Aufsichtsräten. Bei der Deutschen Börse AG ebenso wie bei der Interseroh AG zur Verwertung von Sekundärrohstoffen und der Immobiliengesellschaft IVG.

Außerdem ist Merz Verwaltungsratsmitglied von BASF in Antwerpen und Vorsitzender des Konzernbeirats der AXA Versicherungs AG. Im Beirat der Commerzbank ist er normales Mitglied ebenso wie bei den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young.

Bei so vielen Nebentätigkeiten bleibt wohl kaum noch Zeit für seinen Job im Parlament. Der heutige Hinterbänkler Merz gibt auch offen zu, dass er höchstens die Hälfte seiner Zeit damit verbringt, die Interessen der Wähler zu vertreten.

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Niederlage für CDU-MdB Merz: Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen – Transparenz gestärkt

By admin at 11:21 am on Wednesday, July 4, 2007

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (am 04.07.) die Klagen von neun Abgeordneten gegen die Veröffentlichung von Nebeneinkünften abgewiesen. Die Offenlegungspflicht verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Unter den Klägern war auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Merz. Er erzielt nach einem Bericht des „Manager Magazin“ pro Jahr ca. 2 Mio Euro aus „Nebentägigkeiten“ als Rechtsanwalt, Industrieberater und als Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten u.ä. Gremien.

Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Pflicht von Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter urteilten über die Klage von neun Abgeordneten gegen den seit Januar 2006 im Bundestag geltenden neuen Verhaltenskodex. Es ging darum, ob die verschärfte Transparenzregelung mit dem Abgeordnetenstatus und den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Berufsfreiheit vereinbar ist.

Erfreulicherweise hat auch das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, daß von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten “besondere Gefahren für die Unabhängigkeit” der Abgeordneten ausgeht. Das Volk habe deshalb “Anspruch darauf” zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber “nachrangig”. Diese Entscheidung stellt eine begrüßenswerte Verbesserung der Transparenz sicher.

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