Einen offenen Brief an den derzeitigen Bundestagsabgeordneten des Hochsauerlandkreises haben die beiden Kreistagsmitglieder der Sauerländer Bürgerliste, Matthias Schulte-Huermann und Reinhard Loos, geschrieben. Darin fordern sie den CDU-MdB Merz auf, selbst unverzüglich alle Nebentätigkeiten offenzulegen, also nicht auf die Veröffentlichung durch den Präsidenten des Bundestags zu warten. Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe eindeutig festgestellt:
„Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung – seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen“.
Die Transparenz sei kein Selbstzweck, sondern soll der Meinungsbildung dienen, ob Abgeordnete gegebenenfalls anderen Interessen verpflichtet sind, die im Gegensatz zur Unabhängigkeit des Mandates stehen
Außerdem legen die beiden Mitglieder der SBL-Kreistagsfraktion dem Sauerländer CDU-Politiker einen Rücktritt aus dem Bundestag nahe. Denn im Abgeordnetengesetz heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages.“ Die dagegen von Merz beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge seien von allen acht Verfassungsrichtern abgelehnt worden. Das Verfassungsgericht habe sich sogar besonders mit den Tätigkeiten des Sauerländer CDU-Abgeordneten befaßt und festgestellt, dass bereits seine Tätigkeit als Rechtsanwalt mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit umfasse und mehr Verdienst einbringe als das Mandat als Bundestagsabgeordneter. Hinzu kommen zahlreiche Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten. Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtete im Oktober, daß Merz 18 solcher „Nebentätigkeiten“ habe, aus denen er laut „Manager Magazin“ pro Jahr ca. 2 Mio Euro an Einnahmen erzielt. Die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter sei nach dem Eindruck der SBL für Merz längst zum Nebenjob geworden.
Besonders bemerkenswert sei, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil Merz’ eigene Schilderung über das ihm vom Großkonzern RAG erteilte Mandat als Musterbeispiel für Interessenkollision aufgreift.
Die Ausführungen von Herrn Merz hätten “in exemplarischer Weise“ gezeigt, dass es vielfältige Möglichkeiten gebe, „politischen Einfluss durch ein Bundestagsmandat für die außerhalb des Mandats ausgeübte Berufstätigkeit gewinnbringend zu nutzen, und gerade von dieser Möglichkeit gehen besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung und die Bereitschaft, das Mandat in den Mittelpunkt der Tätigkeit zu stellen, aus.“
Für jeden Bundestagsabgeordneten (einschl. Büro) entstünden der Allgemeinheit Kosten von jährlich ca. 1 Mio Euro. Dieses Geld sollte jemandem zufließen, der den Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger als seine Hauptaufgabe ansieht – ohne solche sogar für das Bundesverfassungsgericht auffälligen Interessenkollisionen wie bei diesem CDU-Politiker.
Hier steht der komplette Text des Offenen Briefes: (Read on …)