Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was hat der Kosovo-Erlass bewirkt?

By admin at 12:08 am on Friday, March 25, 2011

Ende März 2011 läuft der Abschiebestopp für Roma und andere ethnische Minderheiten aus. Aufgrund der Unterzeichnung eines Rückübernahme-Abkommens zwischen dem Kosovo und Deutschland sind dann also wahrscheinlich hunderte ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge, die Minderheiten wie Roma und Ashkali angehören, von einer zwangsweisen Rückführung bedroht. Das Bundesinnenministerium hatte seinerzeit angekündigt, jährlich 2.500 Personen in den Kosovo anzuschieben. In NRW trat jedoch der bis zum 31.03.2011 befristete Abschiebestopp in Kraft und konterkarierte zumindest für einige Monate die geplanten Massen-Abschiebungen. Durch den Kosovo-Erlass sollte vielen Flüchtlingen eine Chance gegeben werden, eine bessere rechtliche Basis für den Aufenthalt in Deutschland zu erwirken.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im Oktober 2010 beim Hochsauerlandkreis schriftlich nachgefragt, für wie viele Menschen im Bereich des Kreisausländeramtes der Erlass relevant sei. Aktuell relevant sei der Erlass für 22 Geduldete aus dem Kosovo, hieß es Anfang November 2010 in der Antwort.

Hat der Kosovo-Erlass Positives für die Geduldeten bewirkt? Das interessiert das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos. Er stellte jetzt erneut dem Kreisausländeramt mehrere Fragen, z.B., ob sich der Zahl der Geduldeten aus dem Kosovo in den letzten Monaten ver-ändert hat, wie viele Asylfolgeverfahren erfolgreich im Sinne des Asylberwerbers abgeschlossen wurden und wie viele Verfahren aktuell anhängig sind.

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Kosovo-Abschiebestopp des Landes NRW endet am 31. März

By admin at 6:28 pm on Saturday, March 12, 2011

Münster bekräftigt Appell des Rates

An die einstimmig gefasste Resolution des Rates für Roma und andere Minderheiten aus dem Kosovo erinnert am Stadthaus 1 in Münster ein Banner am Durchgang von der Klemensstraße auf den Platz des Westfälischen Friedens.

“Keine Abschiebung in den Kosovo – Bleiberecht in Deutschland” lautete im Juni 2010 der Appell an die Landesregierung angesichts der drohenden Abschiebung von zirka 260 Menschen, die in Münster ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben. Zugleich ermutigte der Rat damals die Verwaltung, “alles im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu unternehmen, um Abschiebungen in den Kosovo zu verhindern”.

Viele Bürgerinnen und Bürger in Münster haben seitdem ihre Solidarität mit den betroffenen Migranten aus dem Kosovo zum Ausdruck gebracht. Nicht zuletzt steht dafür die “Aktion 302″. Mittlerweile trat für NRW ein befristeter Abschiebestopp in Kraft. Der endet am 31. März, dann beginnt allein in Münster wieder für rund 250 Menschen die Zeit der Ungewissheit.

Der Integrationsrat will das nicht hinnehmen. Auf seine Anregung hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, die Resolution öffentlichkeitswirksam zu bekräftigen und bekannt zu machen. Die Resolution steht im Wortlaut unter www.muenster.de/stadt/pdf/resolution.pdf ; ausführliche Informationen zur Problematik von Abschiebungen in den Kosovo enthält die Homepage www.aktion302.de.

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Kosovo-Erlass – Umsetzung im Hochsauerlandkreis

By admin at 12:34 am on Friday, November 5, 2010

Kurze Zeit nach der Regierungsübernahme erließ die neue rot-grüne NRW-Landesregierung den sogenannten „Kosovo-Erlass“. Er besagt u.a., dass bei der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo, insbesondere von Roma und Ashkali, humanitäre und flüchtlingsrelevante Belange eingehend zu berücksichtigen sind. Mit ausschlaggebend für diesen Erlass ist vermutlich die menschunwürdige Situation, unter der die aus Deutschland bereits ausgewiesenen ethnischen Minderheiten im Kosovo leben und leiden. Die Medien berichteten wiederholt über unhaltbare Zustände in diesem Land. Hauptleidtragende sind demnach die Kinder.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erkundigte sich im Oktober 2010 beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises per schriftlicher Anfrage nach der Umsetzung des Erlasses. Das Antwortschreiben des HSK liegt nun vor.

„Aktuell relevant ist der Erlass für 22 Geduldete aus dem Kosovo: sechs Familien und drei Alleinstehende. Drei Personen sind minderjährig (ein 9 Monate altes Kind, ein achtjähriges und ein fünfzehnjähriges Kind). Vier weitere Personen sind Jugendliche/Heranwachsende (zwei 18jährige, eine 19- und eine 21jährige). Bei den anderen Personen handelt es sich ganz überwiegend um Personen zwischen 40 und 49 Jahren, zwei Personen sind 54 bzw. 55 Jahre alt“, lautet die Antwort der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises.

Weiter erfahren wir: „Acht Personen leben in Eslohe, fünf in Meschede, jeweils drei in Bestwig und Schmallenberg, zwei in Brilon sowie eine Person in Sundern.“

Die SBL hatte auch gefragt, wie viele ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge im letzten und im laufenden Jahr in den Kosovo ausgewiesen wurden bzw. „freiwillig“ ausreisten und ob darunter Kinder und Jugendliche waren und, wenn ja, wie viele und in welchem Alter. Dazu heißt es in der Antwort der Kreisausländerbehörde:
„Wegen Straffälligkeit ausgewiesen wurde in den beiden Jahren ein kosovarischer Staatsangehöriger. Im Jahr 2009 wurden sieben Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit (1 Familie mit 5 Kindern: 19, 16, 12, 9 und 6 Jahre alt) nach Frankreich überstellt; sie hatten dort zuletzt ein Asylverfahren betrieben. Zwei jeweils alleinstehende Erwachsene wurden in den Kosovo abgeschoben. Freiwillige Ausreisen gab es 2009 nicht.
Im Jahr 2010 wurden drei Personen (51, 49 und 35 Jahre alt) in den Kosovo abgeschoben. Freiwillig ausgereist sind 16 Personen. 13 davon aus dem Kosovo stammende serbische Staatsbürger sind auf eigenen Wunsch nach Serbien ausgereist: 2 Familien mit 10 Kindern (Alter: 5 Monate, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 11, 13 und 15 Jahre alt). Es handelt sich um Familienangehörige des o.g. Straftäters, der sich der Strafverbüßung durch Untertauchen entzogen hat. 3 Erwachsene (57, 56 und 24 Jahre alt) sind freiwillig in den Kosovo ausgereist.“

Wir lesen als Antwort auf die Frage der SBL, wie viele Ausreisepflichtige seitens der HSK-Ausländerbehörde auf Grund des neuen Erlasses auf die Möglichkeit der erneuten Asylantragstellung hingewiesen wurden:
„In der Regel besteht bei Asylbewerbern eine anwaltliche Vertretung. Im Rahmen der bestehenden Mandatsverhältnisse sind für die Minderheitenangehörigen bereits mindestens ein Asylfolgeverfahren oder sog. isolierte Wiederaufgreifensanträge zum Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG gestellt worden. Aktuell sind noch fünf Folge-/Wiederaufgreifensverfahren (relevant für 11 von den genannten 22 Personen) anhängig.“
Wir fragen uns, ob diese Frage der Fragestellung entsprechend beantwortet worden ist?

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos hatte in seiner Anfrage auch auf einen Passus in dem NRW-Kosovo-Erlass „Das Wohl des Kindes und humanitäre Gesichtspunkte sollen vor einer Abschiebung erneut geprüft werden“ hingewiesen und nachgefragt, in wie vielen Fällen die Überprüfung erfolgt bzw. noch erfolgen wird. Der HSK antwortete:
„Eine solche Überprüfung erfolgt in jedem Fall, unabhängig von der Volkszugehörigkeit/dem Herkunftsland.“

Erkenntnisse über die derzeitigen Lebensumstände der abgeschobenen Menschen hat der HSK nach eigener Aussage keine.

Die oben zitierten Zahlen und Aussagen gelten nicht für den gesamten Hochsauerlandkreis, denn Arnsberg hat im Gegensatz zu allen anderen Städten und Gemeinden im HSK ein eigenes Ausländeramt. Bei der Stadtverwaltung Arnsberg kann die SBL die Daten nicht abfragen.

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste hoffen darauf, dass der HSK aufgrund des Kosovo-Erlasses und der ungünstigen demographischen Entwicklung in Deutschland keine weiteren Abschiebungen und sogenannten „freiwilligen“ Ausreisen von ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen und deren Kindern veranlasst. Allen im Sauerland geduldeten Menschen aus dem Kosovo, vor allem den Kindern und Jugendlichen, wünschen wir, dass sie nun endlich in Ruhe und ohne Ängste unter uns leben und lernen und sich integrieren dürfen!

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SBL fragt nach Umsetzung des Kosovo-Erlasses im HSK

By admin at 9:56 pm on Wednesday, October 27, 2010

Die neue NRW-Landesregierung erließ im September 2010 den sogenannten „Kosovo- Erlass“. Demnach sind bei der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo, insbesondere von Roma und Ashkali, humanitäre und flüchtlingsrelevante Belange eingehend zu berücksichtigen. Der Erlass besagt u.a., dass in jedem Einzelfall das Wohl des Kindes und humanitäre Gesichtspunkte vor einer Abschiebung erneut geprüft werden sollen, und dass den Behörden aufgegeben worden ist, die Ausreisepflichtigen auf eine – gegebenenfalls erneute – Asylantragstellung hinzuweisen.
Gleichzeitig trägt die Landesregierung Behörden und Verantwortlichen auf, die Möglichkeit zu humanitären Bleiberechten umfassend zu beachten.

Auch im Hochsauerlandkreis leben Angehörige der betroffenen Minderheiten aus dem Kosovo. Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, bat daher die Kreisverwaltung um die Beantwortung dieser Fragen:

1. Für wie viele Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramtes ist der oben erwähnte Erlass relevant? Um wie viele Familien, alleinlebende Menschen, Kinder und Jugendliche welchen Alters handelt es sich im Einzelnen? Ich bitte um exakte Angaben.

2. In welchen Städten und Gemeinden im HSK leben die betreffenden Personen?

3. Wie viele ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge wurden im letzten und im laufenden Jahr in den Kosovo ausgewiesen bzw. reisten „freiwillig“ aus? Waren Kinder und Jugendliche darunter, und, wenn ja, wie viele und in welchem Alter?

4. Zu welchem Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und in welche Regionen im Kosovo erfolgten die Ausreisen?

5. Welche Informationen hat der HSK über die derzeitigen Lebensumstände der rückgeführten ehemaligen Flüchtlinge im Kosovo, insbesondere über die von Kindern und Jugendlichen?

6. Wie viele Ausreisepflichtige wurden und werden seitens der HSK-Ausländerbehörde auf Grund des neuen Erlasses auf die Möglichkeit der erneuten Asylantragstellung hingewiesen?

7. Es heißt in dem NRW-Erlass „Das Wohl des Kindes und humanitäre Gesichtspunkte sollen vor einer Abschiebung erneut geprüft werden“. In wie vielen Fällen ist die Überprüfung erfolgt bzw. wird sie noch erfolgen?

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Demographen-Fachtagung zur Migration

By admin at 12:05 am on Thursday, October 21, 2010

Eine Fachtagung zu den Auswirkungen der Migration auf den Demographischen Wandel veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Demographie am 11.11./12.11.2010 in Landau. Hier steht das Programm.

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Studie zur Integration – Leserbrief zu einem Artikel in WP/WR Meschede

By admin at 9:33 am on Thursday, October 14, 2010

Am 30.09.2010 verfolgte ich die Stadtratssitzung in Meschede. Einige Tage später veröffentlichte die WP/WR einen Artikel über die „Studie zur Integration“, die in dieser Sitzung Ratsmitgliedern und Zuhörern vorgestellt worden ist. Der Bericht stimmt mich etwas nachdenklich. Das Motto „Bitte zuerst das Negative“ dominiert ihn mir zu sehr, und ich mache mir so meine Gedanken, wie die Migrantinnen und Migranten auf die lange Liste dessen, was mit ihnen laut Aufzählung der Ratsmitglieder alles nicht klappt, reagieren? Und was soll uns das über dem Artikel thronende großformatige Foto der drei dem Betrachter weggewandten, verhüllten, muslimischen Menschen suggerieren? (Bei DerWesten wählte man glücklicherweise ein gänzlich anderes, ein freundlich und positiv wirkendes Foto.) Da frag ich mich, wurden mit diesem Zeitungsartikel, samt dem alle Klischees bedienenden Bild, nicht mehr Türen zugeschlagen als geöffnet?

Meine Erfahrungen mit der muslimischen Gemeinde waren jedenfalls andere als die, von denen die Mescheder Ratsherren berichteten. Als es z.B. im letzten Jahr darum ging, vorsorglich islamische Vertreter für zwei politische Gremien auf Kreisebene zu benennen, lud der türkisch-islamische Kulturverein Meschede unverzüglich zu einer Versammlung aller islamischen Gemeinden im Kreisgebiet ein, und sie wählten daraufhin gemeinsam ihre potentiellen Vertreter. Leider vergebens, denn die Mehrheit der Ausschuss- und Kreistagsmitglieder lehnte es nach einem längeren Procedere ab, je einen islamischen Vertreter in den Kreisjugendhilfeausschuss und in den Schulausschuss aufzunehmen. (Vertreter der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinden sind per Gesetz Ausschussmitglieder.) Die Muslime hätten im übrigen keine stimmberechtigte, sondern nur beratende Funktion übernommen.
Vielleicht lag die Ablehnung aber auch nur daran, dass der entsprechende Antrag von der “falschen” Fraktion, von der Sauerländer Bürgerliste (SBL), kam?

In dem Artikel über die Vorstellung der Integrationsstudie für die Stadt Meschede wird meiner Meinung nach viel zu wenig auf die von Frau Dr. Sabine Weck vorgetragenen Zwischenergebnisse eingegangen. Mir sind unter anderem folgende Punkte, auf die die Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung einging, in Erinnerung. In Stichworten: Geringe strukturelle Einbindung der Migranten – Bessere Unterstützung für Kinder mit schlechten Voraussetzungen – Systematische Sprachförderung – Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung– Eltern einbinden – Unterdurchschnittlicher Übergang von Grundschule zur Realschule – Schulen vernetzen – Fehlendes Kommunales Bildungsmanagement – Fehlen eines Integrationsbeirat – Fehlen eines Integrationsbeauftragten in der Verwaltung – Interkulturelle Öffnung voran bringen – Kontinuierliche Verankerung in die Demographieberichte!

Das alles sind Hinweise und Vorschläge einer Fachfrau, die gemeinsam von Bürgerinnen und Bürgern, Migrantinnen und Migranten, Rat und Verwaltung aufgegriffen werden sollten. Frau Dr. Weck hat meiner Meinung nach aufgezeigt, dass die Zeit der Sonntagsreden enden sollte.

Bürgermeister Hess schlug noch in der Ratssitzung den Fraktionen vor, sich des Themas anzunehmen und Gesprächspartner einzuladen.

Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin der Sauerländer Bürgerliste (SBL)

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Kein Signal an Iranische Flüchtlinge

By admin at 7:15 am on Monday, October 11, 2010

“Die politisch Verfolgten aus dem Iran etwa sind häufig hochgebildet und glühende Anhänger unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.” So beschreibt es Staatssekretär Ole Schröder (CDU) aus dem Bundesinnenministerium, laut “Thüringische Landeszeitung”. Selbst dessen Einschätzung scheint aber für CDU, SPD und FDP im Hochsauerlandkreis nicht relevant zu sein. Am Freitag im Kreistag lehnte diese “Mega-Koalition” den Antrag von SBL und Linken ab, dass der Hochsauerlandkreis sich bereit erklären sollte, einen kleinen Teil der Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Iran aufzunehmen und dadurch ein Signal setzen sollte. Damit folgte der Kreistag mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (s. Bericht). Dass der Rat der Stadt Düsseldorf in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen hat, die Landeshauptstadt solle 50 dieser Flüchtlinge aufnehmen, wurde von der Mehrheit nicht als nachahmenswertes Beispiel empfunden…

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Profil- und sprachlose SPD im HSK?

By admin at 9:19 am on Friday, October 8, 2010

Letzte Woche im Gesundheits- und Sozialausschuss konnte man mal wieder das besondere “Profil” der HSK-SPD beobachten.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte die dortige SPD-Ratsfraktion gemeinsam mit den Grünen beantragt [http://www.duesseldorf.de/pvrat/vorlagen/01-166-2010.pdf], die Verwaltung solle beauftragt werden, dass 50 iranische Bürgerkriegsflüchtlinge in Düsseldorf aufgenommen werden. Dieser Beschluß wurde vom Rat der Stadt Düsseldorf einstimmig gefaßt [Bericht: http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Duesseldorf-nimmt-50-Fluechtlinge-aus-Iran-auf_aid_881139.html].

Im HSK stellten die SBL und Die Linke-Fraktion einen entsprechenden Antrag. Von den Grünen wurde er im Ausschuss aktiv unterstützt. Die Antragsteller und Unterstützer kritisierten an der ablehnenden Vorlage der Verwaltung vor allem, dass es darin nur um angebliche formale Hindernisse ging. Wenn aber die Bundesregierung eine Empfehlung zur Aufnahme iranischer Flüchtlinge in Deutschland ausspricht und die NRW-Landeshauptstadt einen entsprechenden Beschluß faßt, so dürfte es keine unüberwindbaren formalen Hindernisse bei der Umsetzung geben.

Im Ausschuss herrschte mal wieder Sprachlosigkeit. Die “bewährte” Mega-Koalition aus CDU, SPD und FDP gab sich gar nicht die Mühe, ihre Haltung irgendwie zu begründen. Kein einziger Beitrag in der Debatte zu diesem Thema! CDU, SPD und FDP stimmten mal wieder geschlossen gegen einen Antrag, der anderswo in NRW einhellige Zustimmung fand. Und in den Print-Medien sowie in den Radioprogrammen findet selbstverständlich keine Berichterstattung zu diesem Thema statt.

Es ist schon manches anders im HSK…

Vielleicht gibt es ja heute im Kreistag wenigstens einige inhaltliche Äußerungen zu diesem Antrag?

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Staatsgeheimnis in Wiemeringhausen

By admin at 6:03 pm on Saturday, September 25, 2010

Zum Schicksal eines nigarianischen Asylbewerbers in Wiemeringhausen bei Olsberg gibt es viele Fragen. Darüber berichtet wird z.B. bei Zoom. Laut Berichten in anderen Blogs soll auf der letzten Schnade darüber beraten worden sein, ob “Mr. Freedom” weiter in dem Dorf wohnen könne (ob das so stimmt, wissen wir selbstverständlich nicht).

Nun liegt die Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL zu diesem Fall vor.

Die von der Kreisausländerbehörde verfaßte Antwort bringt uns leider in der Sache „Mr. Freedom“ nur einen Deut weite. Es heißt dort u.a., dass „im Datenbestand des Hochsauerlandkreises insgesamt 10 Personen nigerianischer Staatsangehörigkeit mit dem Wohnort/ehemaligen Wohnort Olsberg erfasst sind“.
Weiter geht`s im Behördentext: „ Um die ausländerrechtlich relevanten Fragen beantworten zu können, benötige ich die konkreten Personalien: Name, Vorname, Geburtsdatum des Betroffenen“.
Ansonsten erhielten wir nur noch die Hinweise, dass die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge den Kommunen obliege. Die Zuweisung der jeweiligen Flüchtlinge erfolge durch die Bezirksregierung.
Dann werden wir höflich darauf hingewiesen, wir sollen uns zur Beantwortung von vier der zehn Fragen bitte an die Stadt Olsberg wenden und zwar bei diesen:
„Wer veranlasste seinerzeit, ben afrikanischen Asylbewerber in Wiemeringhausen unterzubringen, und aus welchen Gründen?
Welche Integrationsangebote (Deutschkurs, Arbeitsangebote etc. ) wurden bei dem Nigerianer seitens der Behörden oder auf private Initiative hin gemacht und mit welchen Erfolgen?
Ist es richtig, dass der Asylbewerber aus Nigeria Wiemeringhausen kürzlich verlassen hat bzw. verlassen musste? Wenn ja, wer hat die „Umsetzung“ veranlasst, und aus welchen Gründen erfolgte sie?
Wo hält sich der Nigerianer derzeit auf, und soll dieser Wohnort sein längerfristiger Aufenthaltsort sein?”
Wir lesen weiter: “Juristische (strafrechtliche oder aus ausländerrechtliche) Konsequenzen drohen bei strafrechtlich relevantem Verhalten“, und zwar als Antwort auf unsere Frage Nr. 6: „Falls es stimmt, dass der lange Zeit als freundlich geltende Afrikaner in den letzten Wochen plötzlich „auffällig geworden ist“, welche erkennbaren Gründe gibt es ihrer Kenntnis nach für die Änderung seines Verhaltens? Drohen dem Afrikaner auf Grund der „Auffälligkeiten“ juristische Konsequenzen?“
Sehr erhellend, klipp und klar und ohne Wenn und Ach, kurz und ganz eindeutig wurde auf unsere Frage Nr. 10: “Ist es üblich; Entscheidungen über das Schicksal von Asylbewerbern bei Schnadegängen vorzubereiten?“ mit einem schlichten „NEIN“ geantwortet.
Immerhin, das wissen wir jetzt also!
Wer kennt denn nun in Wiemeringhausen oder Bigge (und beim Ausländeramt, der Stadt Olsberg, der Bezirksregierung) den Namen von Mr. Freedom (Name, Vorname und Geburtsdatum!!!)? Bitte melden!
Oder ist der Mann ein gut gehütetes Staatsgeheimnis oder ein Phantom oder was?

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Kosten der Abschiebungen – Eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und die „Antwort“ der Kreisverwaltung

By admin at 4:17 pm on Wednesday, September 15, 2010

„NRW plant Abschiebestopp für Roma“ lauteten im August 2010 einige Zeitungsmeldungen. Gut so, denn Abschiebungen bedeuten für die betroffenen Menschen eine enorme psychische und physische Belastung. Häufig kamen sie als Bürgerkriegsflüchtlinge, leben schon weit über ein Jahrzehnt (!) in Deutschland, haben sie sich hier eine Existenz aufgebaut und Familien gegründet. Zurück in ihren Herkunftsländern stehen viele vor dem Nichts, sind dort nicht selten sogar Diskriminierungen ausgesetzt.

Laut einem Bericht des Senders WDR 5, der kürzlich ausgestrahlt wurde, haben die meisten der aus Deutschland abgeschobenen Roma und Ashkali keine Chance, im Kosovo einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Ihre Kinder sind häufig vom Schulbesuch ausgeschlossen. Die Behörden kümmern sich nicht um sie mit der Folge, dass die Kinder keine Bildungs- und Ausbildungschancen haben. Ihnen droht laut dem WDR-Bericht sogar die Staatenlosigkeit. Elend pur!

In Deutschland haben viele Roma- und Ashkali-Kinder die Schule besucht und eine Ausbildung begonnen, die sie auf Grund der Abschiebung abbrechen mussten. Welche Perspektiven bleiben den ehemaligen Asylbewerbern und ihre Kindern? Wie viele menschlichen Ressourcen werden da verschleudert!? Wie viele von ihnen werden ihre Chance in der Kriminalität suchen (müssen)? Was kosten die Abschiebungen volkswirtschaftlich gesehen, bezogen auf Deutschland, auf den Kosovo und auf die EU?

Diese Frage lässt sich sicher nicht schnell beantworten. Vielleicht befassen sich in einigen Jahrzehnten Historiker und Politiker mit den Kosten und Folgen?

In dem Zusammenhang mit „Aufenthaltsbeendigungen“ gibt es aber sicher auch Fragen, die deutsche Ausländerbehörden jederzeit vermutlich schnell und mit wenig Aufwand beantworten können, beispielsweise nach den Kosten für Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen. Das jedenfalls nahm das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an. Und er stellte Ende August 10 ganz konkrete Fragen zu den „Kosten der Vorbereitung und der Durchführung von Abschiebungen“ an den Hochsauerlandkreis. Mit dem Datum vom 09.09.2010 erreichte ihn das (Antwort-)Schreiben der Verwaltung.

So viel wissen wir jetzt:

Die Anzahl der MitarbeiterInnen der Kreisausländerbehörde (ohne den Teilbereich Einbürgerungen und Personenstandsangelegenheiten) hat sich in den letzten Jahren leicht erhöht. Für das Jahr 2008 ist die Zahl der Vollzeitstellen mit 16,793 beziffert, für 2010 mit 17,08.

Die Frage nach dem Umfang des Stellenanteils für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen (auch im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2008) wird insofern beantwortet, als dass diese Aufgabe den Sachbearbeitern des gehobenen Dienstes obliege. Eine detaillierte Kosten-/Zeitrechnung über die einzelnen Teilaufgaben der Sachbearbeiter würde nicht erstellt, heißt es in dem Verwaltungsschreiben.

Die Fragen Nr. 3, 4 und 5 bezogen sich auf die dem HSK und dem Land entstandenen Kosten für Vorbereitungen und Durchführungen von Abschiebungen (im Durchschnitt, insgesamt und im Vergleich zu anderen Jahren). „Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden….“, lautet die Antwort.

Auch die Frage „Wie viele Personen (Mitarbeiter der Polizei, Mitarbeiter des Ausländeramtes) sind in der Regel an der Vorbereitung und der Durchführung einer Abschiebung beteiligt?“ wurde eher vage beantwortet. „Die Vorbereitung obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Anzahl der Personen, die an der Durchführung beteiligt sind, ist einzelfallabhängig. Mitarbeiter der Polizei werden nur einbezogen, wenn es konkrete Gründe dafür gibt.“

Ansonsten erfahren wir noch, dass in diesem Jahr in einem Abschiebefall ein Arzt hinzugezogen wurde, dass der umstrittene Gutachter Dr. M. aus Weinheim 2010 im HSK noch nicht zum Einsatz gekommen ist und dass im ersten Halbjahr 2010 acht Abschiebungen abgebrochen werden mussten.

Die letzte der 10 Fragen des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos bezieht sich auf Gründe für kurzfristige Aussetzungen oder Beendigungen von Abschiebe-Maßnahmen. Die Antwort: „Gründe sind z.B. eingelegte Rechtsmittel, witterungsbedingter Flugausfall, dauerhaftes Untertauchen, Nichtantreffen am Tag der Abschiebung, Entziehen durch Flucht.“

Wir erinnern uns, der Titel der SBL-Anfrage lautete: „Kosten der Vorbereitung und der Durchführung von Abschiebungen“!

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Ein positives Beispiel aus Düsseldorf…

By admin at 7:21 am on Friday, August 13, 2010

… griffen die Sauerländer Bürgerliste (SBL) und Kreistagsfraktion Die Linke gemeinsam auf. Sie beantragten beim Landrat eine Initiative zur Aufnahme eines Kontingentes iranischer Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Beate Raberg, und Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der SBL, erläutern und begründen ihren Antrag auch mit der demographischen Entwicklung im Sauerland. Sie schreiben:

Die Bevölkerungsentwicklung im Hochsauerlandkreis ist stark rückläufig. Städte und Gemeinde im Kreisgebiet verlieren mit zunehmender Tendenz Einwohner, fast 1 Prozent pro Jahr. Die Anzahl der Geburten ist deutlich rückläufig. Zudem verlassen junge Menschen aus verschiedenen Gründen das Sauerland und ziehen in vermeintlich attraktivere Regionen innerhalb Deutschlands oder in das Ausland. Das Sauerland droht mehr und mehr zu einer Auswanderungsregion zu werden.

Diese Entwicklung ist bekanntlich nicht unproblematisch, weil es sich nicht um einen gleichmäßigen Bevölkerungsrückgang handelt, sondern gleichzeitig eine erhebliche Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung stattfindet. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wir alle stehen auch angesichts der Überalterung unserer Bevölkerung vor großen Herausforderungen. Kreative Ideen und Initiativen sind gefragt, um dieser Entwicklung entgegen zu steuern.

Einerseits wandern Menschen aus Deutschland aus, andererseits möchten Menschen, z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, gerne dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten, Familien gründen und sich in die Gesellschaft integrieren. Wir sollten sie Willkommen heißen!
Ebenfalls Willkommen sollten uns iranische Flüchtlinge sein. 4.000 iranische Regimekritiker warten seit Monaten in der Türkei auf die ihnen versprochene Aufnahme in europäischen Staaten. Die Bundesregierung beschloss, 50 von ihnen aufzunehmen. Wir zitieren dazu Astrid Wiesendorf, Ratsfrau aus Düsseldorf: “Bei den Flüchtlingen handelt es sich um Menschen, die an den friedlichen Protesten der sogenannten ‘grünen Revolution’ im Iran im Jahr 2009 teilgenommen hatten. Die Proteste wurden gewaltsam niedergeschlagen, tausende Demonstranten wurden eingesperrt, viele gefoltert. Noch immer drohen den Flüchtlingen in ihrem Heimatland Folter und Tod. Darum ist es ein gutes Signal, wenn Düsseldorf sich nun bereit erklärt, eine größere Flüchtlingsgruppe aufzunehmen”.
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschloss im Juli 2010 einstimmig(!) eine Initiative zur Aufnahme einer größeren Gruppe iranischer Flüchtlinge.
Gleichzeitig rief der Rat andere Städte auf, diesem Beispiel zu folgen.

Das Signal sei vor allem wichtig, weil die Bundesregierung von den über 4.000 Flüchtlingen bisher nur 50 in Deutschland aufnehmen will.
Oberbürgermeister Elbers soll laut Ratsbeschluss im Städtetag darauf hinwirken, dass die Bundesregierung weitere Kontingente für iranische Flüchtlinge ausweist.

Wir bitten den Landrat Dr. Karl Schneider, diese begrüßenswerte Initiative aus Düsseldorf zum Anlass zu nehmen, gemeinsam mit den Bürgermeistern und den Räten der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zeitnah zu erörtern, welche Voraussetzungen und Möglichkeiten bestehen, mehrere iranische Flüchtlinge kurzfristig aufzunehmen. Das Integrationsamt des HSK sollte die Maßnahme begleiten.

Mit Aufnahme und Integration iranischer Flüchtlinge würden unsere Städte und Gemeinden, würde unser Landkreis ein deutliches und weit reichendes Signal gegen Fremdenfeindlichkeit und für Integration setzen!

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Leserbrief: Ausländerbehörde ist für Abschiebungen verantwortlich

By admin at 8:45 pm on Saturday, July 17, 2010

Die Berichterstattung und die politische Diskussion über die Abschiebepraxis des HSK in Sundern erscheint mir zu wenig fallbezogen. Unsere verfassungsgemäße Rechtsordnung verlangt bei entsprechenden Verstößen Abschiebung. Dass sich die beiden Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gern auf die Regelungsanweisungungen und damit die Verantwortung des Bundesamtes für Migration berufen, ist vielleicht verständlich, dennoch sind für die Art und Weise der Durchführung der eigentlichen Abschiebung die Mitarbeiter der Ausländerbehörde verwaltungs- und strafrechtlich allein verantwortlich.

Ein Fall aus Hachen im Jahre 2006 ist Gegenstand staatsanwaltlichen Ermittlungen, bei dem eine hochschwangere Frau morgens festgenommen und nach Angaben des Mannes in gefesseltem Zustand zum Flughafen Frankfurt verbracht wurde, um eine Abschiebung in die Ukraine durchzuführen. Die Odyssee der Dauer, mehr als 20 Stunden, hatte für die Schwangere in kritischem Zustand tragische Folgen. Einige Wochen später erlitt sie als Folge eine Totgeburt!

Die mit einem EU-Bürger zusammenlebende Ukrainerin war bei der Stadt Sundern behördlich gemeldet und privat krankenversichert. Sie wollten bald heiraten. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Haftfähigkeit von einem älteren Arzt aus Bochum attestiert (Ferndiagnose) worden ist; offensichtlich stehen hier Durchführungsbestimmungen eines Erlasses des Innenministeriums NRW aus 2009 in starkem Widerspruch. Auch dürfte bei dieser einzelnen Abschiebeaktion einer Schwangeren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verfassungsrang) nicht beachtet worden sein.

Übrigens: Der Mann und Kindesvater wurde bei der Abschiebaktion “fixiert” und seiner Frau im Flughafenbereich die SIM-Karte aus ihrem Handy entfernt. Sie war nur notdürftig bekleidet und kam bei -20 ° C in Kiew an. Eine tragische, aber wahre Abschiebepraxis!

Bernhard Zündorff
Sundern

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Eine komplette Elf mit ausländischen Wurzeln

By admin at 7:53 pm on Saturday, June 26, 2010

Auch im Sauerland fahren mitterweile Tausende von Autos mit schwarz-rot-goldenen Fähnchen umher. Anlaß ist die derzeit stattfindende Fußball-WM. Ob wohl jedem Fahrer bewußt ist, dass 11 der 23 deutschen Kicker, also etwa die Hälfte einen Migrationshintergrund hat?

Podolski, Klose und Trochowski (Polen), Marin (Bosnien-Herzegowina), Boateng (Ghana), Aogo (Nigeria), Khedira (Tunesien), Tasci und Özil (Türkei), Cacau (Brasilien) sowie Gomez (Spanien) haben ausländische “Wurzeln”.

Selbstverständlich ist es reine Spekulation zu fragen, ob alle 11 heute noch in Deutschland ansässig wären, wenn ein anderes Ausländeramt für sie zuständig gewesen wäre…

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Die dicken Steine der Ausländerbehörde

By admin at 10:31 pm on Thursday, June 3, 2010

Bereits im Januar wollten sie heiraten: Sie, in Sundern geborene Deutsche und Er, seit 8 Jahren hier lebender Malischer Staatsbürger. Da es aber Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Geburtsdokumente aus der Republik Mali gab (600 Euro mußte die Familie an die deutsche Botschaft in Mali hierfür bisher bezahlen), wurde der Aufgebotstermin bis zur Klärung des Sachverhalts verschoben.

Bis zum 28.05. lief noch die Duldung und am 01.06. standen morgens Polizei und Ausländerbehörde vor der gemeinsamen Wohnungstür in Sundern-Hachen. Der Mann aus Mali seilte sich aus dem 3. Stock ab, das provisorische Seil riss, er stürzte ab und verletzte sich. Seine Partnerin versuchte ihm zu Hilfe zu eilen, öffnete die Wohnungstür und wurde von einem Polizisten und 2 Beamten der Kreisausländerbehörde wieder in die Wohnung gedrückt. Sie lief daraufhin ins Badezimmer und wollte sich aus dem Fenster des 3. Stocks zu stürzen. Dies konnte von dem Polizeibeamten nur durch Gewaltanwendung verhindert werden.

Das herbeigerufene Ordnungsamt der Stadt überlegte ob die Frau eingewiesen werden müsse. Es wurde aber dann entschieden einen Psychologen zu bestellen.

Unverständlich ist die Vorgehensweise der Kreisausländerbehörde, wenn man weiß, dass der Rechtsanwalt des Maliers bereits Anfang Mai ein psychologisches Gutachten zur Selbstmordgefährdung der Partnerin an das Ausländeramt geschickt hatte. In dem Gutachten wird eindeutig gesagt, dass die Partnerin auf Beziehungsverlust ihr nahestehender Personen mit Selbstmord reagieren kann.

Offensichtlich ignorierte die Ausländerbehörde diesen Zusammenhang und handelte damit grob fahrlässig. Die Suizidgefahr der Frau besteht weiterhin! Die Abschiebung wurde nur dadurch vorläufig verhindert, dass der verletzte Malier ins Arnsberger Krankenhaus gebracht werden mußte. Er mußte dort unterschreiben, dass er sobald er entlassen wird sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden muß. Es ist davon auszugehen, dass dann ein erneuter Abschiebeversuch stattfinden wird.

Warum die Kreisausländerbehörde den Heiratswunsch des seit 5 Jahren befreundeten Paares ignoriert, ist unklar. Das Paar hatte der Ausländerbehörde des Kreises mitgeteilt, dass sie heiraten wollen. Es berichtet über folgende spontane Aussage des zuständigen Sachbearbeiters: „Dann werd ich Euch mal den dicksten Stein in den Weg legen indem wir den Ehepartner abschieben.“

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“Neuausrichtung des Verwaltungshandelns” – bisher nicht im HSK

By admin at 7:34 am on Wednesday, May 5, 2010

Jährlich werden durch deutsche Ausländerbehörden Tausende von Abschiebungen veranlasst und durchgeführt, häufig in „Nacht- und Nebelaktion“, fast unbemerkt von der Bevölkerung. Abschiebeaktionen bedeuten für die betroffenen Menschen immer eine große Härte und eine starke psychische und körperliche Belastung. Manchmal sind auch Kranke, Schwangere und Familien mit Kindern von dieser unerfreulichen Art der „Beendigung des Aufenthalts“ betroffen.

Da die Ausländerbehörden in NRW offenbar nicht alle die gleiche „Gangart“ bei den Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung einlegen, stellte das NRW-Innenministerium mit einem Runderlass vom 20.02.2009 allen Ausländerbehörden eine detaillierte überarbeitete Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen zur Verfügung. Sie ist als Hilfe für die ausführenden Ausländerbehörden gedacht und enthält zumindest einige humanitäre Elemente, z.B. bei der Abschiebung von Familien und Kranken. Die mittels dieser Checkliste erstellten Dokumentationen sollen laut dem erwähnten Runderlass ein Bestandteil der Ausländerakten sein.

In einer mehrseitigen Vorlage des Hochsauerlandkreises vom 13.04.2010 mit dem Titel „Information über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde“ ist diese Checkliste aber überhaupt nicht erwähnt. Das ist verwunderlich; denn sie soll laut Innenminister verbindlich sein, zumal seinerzeit zur Ausarbeitung der zu beachtenden Kriterien eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt worden war, übrigens unter Mitwirkung der Auslännderbehörde des HSK.

Daher stellte Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, (SBL) eine schriftlichen Anfrage an den Landrat. Loos möchte u.a. wissen ob die HSK-Ausländerbehörde, wie vom Innenminister
empfohlen, mit und nach dieser Checkliste arbeitet und ob sie alle Abschiebefälle entsprechend dokumentiert.

Der Hochsauerlandkreis ist bereits mehrfach wegen der Bestellung umstrittener Abschiebegutachter in die Kritik geraten. Das Kreistagsmitglied Loos stellt auch dazu einige Fragen. Z.B. möchte er wissen, ob alle vom HSK beauftragen Gutachter, die die Reisefähigkeit der abzuschiebenden Menschen beurteilen sollen, in den Petitionsverfahren akzeptiert werden und wurden.

Offenbar hat sich der Landrat des Kreises Steinfurt, der ebenfalls für eine „harte Hand“ bekannt ist, jetzt zu einer anderen Handhabung der Asylbewerber und Flüchtlinge betreffende Erlasse entschlossen. Das geht zumindest aus einem Schreiben des Steinfurter Landrats vom 08.03.2010 an die Kreistagsfraktion B`90/Die Grünen in Steinfurt hervor. “Die Tatsache, dass ein Großteil dieser von Abschiebung bedrohten Personen sich seit vielen Jahren in Deutschland aufhält (oftmals seit über 15 Jahren), Kinder hier geboren und aufgewachsen sind und politische Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf den bisherigen Aufenthalt hatten (Stichwort Abschiebestop) macht eine Neuausrichtung unseres Verwaltungshandelns erforderlich.” Mit gutem Willen geht eben doch einiges!

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