Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kosten der Unterkunft (KdU) – Aktuelle Mietobergrenzen für SGB II- und SGB XII-Empfänger im HSK

By adminRL at 12:55 am on Monday, December 8, 2014

Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) übersandte das Jobcenter in der Kreisverwaltung der SBL mit Schreiben vom 20.11.2014 die Richtwerttabelle mit den neuen Mietobergrenzen im HSK. Die Liste mit der Bezeichnung *Richtwerttabelle * abstrakt angemessene Bruttokaltmiete“ (also Kaltmiete mit allen Nebenkosten außer Heizung) gilt laut Jobcenter ab dem 01.01.2015. Hier die Angaben, die nach Städten/Gemeinden differieren:

I. Stadt Arnsberg
1 Person 309,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 458,40 Euro
4 Personen 531,05 Euro
5 Personen 578,60 Euro

II. Gemeinden Bestwig und Eslohe, Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach und Olsberg
1 Person 294,50 Euro
2 Personen 362,05 Euro
3 Personen 441,60 Euro
4 Personen 544,35 Euro
5 Personen 563,20 Euro

III. Städte Meschede, Schmallenberg, Sundern, Winterberg
1 Person 306,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 466,40 Euro
4 Personen 556,70 Euro
5 Personen 597,30 Euro

Das bedeutet eine Erhöhung von etwa 3 Prozent nach 29 Monaten, also nur etwa 1,2 Prozent pro Jahr!

Das Jobcenter teilte der SBL dazu mit, dass die Anpassung anhand einer Indexfortschreibung erfolgt ist. Ob der Index mit der tatsächlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt kompatibel ist, das wird sich in einigen Fällen sicher bald zeigen. Mittlerweile sind beim Sozialgericht Dortmund mehrere Klagen gegen das grudsätzliche Verfahren der HSK-Kreisverwaltung zur Ermittlung der Mietobergrenzen anhängig.

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Die Jagdsteuer kann wiederkommen

By adminRL at 3:10 am on Saturday, December 6, 2014

Bis 2009 hat die Jagdsteuer dem HSK jährlich etwa 800.000 Euro gebracht, die einzige “kreiseigene” Steuer, die es gab. Insgesamt wurden in NRW 8 Mio Euro aus der Jagdsteuer eingenommen, in Landkreisen und kreisfreien Städten. Der HSK hatte daran den größten Anteil. Dann entschied die damalige CDU/FDP-Koalition im Landtag in Düsseldorf, dass die Jagdsteuer abgeschafft werden musste. Dies erfolgte in 3 Stufen, und ab 2013 fehlten dem HSK die Einnahmen aus der Jagdsteuer komplett.

Doch nun naht die Möglichkeit zur Wiedereinführung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die amtierende Landesregierung den Gesetzentwurf für ein ökologisches Jagdgesetz eingebracht, in dem auch ein Änderung des Kommunalabgabengesetzes enthalten ist. Am heutigen Freitag erfolgte dazu die erste Debatte im Landtag. Wenn der Landtag des Gesetz demnächst so beschließt, kann die Jagdsteuer zum 01.07.2015 wieder eingeführt werden. Das müssen dann die Kreistage und die Stadträte der kreisfreien Städte entscheiden.

Die SBL wird beantragen, dass der HSK sich für die Wiedereinführung entscheidet und dadurch die Umlagen von den Städten und Gemeinden niedriger ausfallen können. Dies wäre in der Kontinuität früherer Beschlüsse des Kreistags. Im Protokoll der Kreistagssitzung vom 18.02.2005 heißt es dazu:
“Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, dass die Jagdsteuer als eine wesentliche Einnahmeposition im Kreishaushalt ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung insbesondere aus Landes- oder Bundesmitteln bzw. der originären Beteiligung des Kreises an einer Wachstumssteuer nicht abgeschafft wird.”

Abgeschafft werden musste sie dann doch aufgrund der Vorgabe aus dem Landtag, und eine Kompensation ist nie erfolgt. Das läßt sich jetzt ändern.

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Zahl der „Aufstocker“ im Hochsauerlandkreis ist leicht gesunken

By adminRL at 12:32 am on Friday, December 5, 2014

„Aufstocker“ sind per Definition Erwerbstätige, die ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie davon nicht leben können. Ihr Einkommen liegt unter dem Niveau der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Alg 2). Diese Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf ergänzende finanzielle Leistungen vom Jobcenter.

Wie viele „Aufstocker“ gibt es im Hochsauerland? Das wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wissen und erkundigte sich mit Schreiben vom 25. November 2014 bei der Kreisverwaltung in Meschede.

Ein Mitarbeiter des Jobcenters antwortete mit Schreiben vom 1. Dezember. Hier der Wortlaut seines Schreibens:

„Die Anzahl der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit ergänzendem Leistungsanspruch liegt im Jahresdurchschnitt 2014 bei 2.996 Personen. Der Anteil zur Gesamtgröße der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) beträgt 29,3 Prozent.

Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres lag die durchschnittliche Gesamtzahl der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit ergänzendem Leistungsanspruch bei 3.097 Personen. Hier betrug der Anteilswert an der Gesamtgröße der eLb 29,9 Prozent.
In absoluter Größe hat sich die Anzahl der Erwerbseinkommensaufstocker um 101 Personen bzw. 3,3 Prozent reduziert.“

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Änderungs-Antrag der SBL/FW zur 45-Stunden-Betreuung – Kreistagsfraktion hält „Deckelungsversuch“ und „Datensammelaktion“ für unsinnig und unzulässig

By adminRL at 2:25 am on Wednesday, December 3, 2014

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 8. Dezember steht mit der Verwaltungsvorlage 9/69 eine brisante Entscheidung an. Es geht um den Versuch, die 45-Stunden-Betreuung in den Kitas zu einzuschränken.

Mit dem Beschlussvorschlag b) der Vorlage 9/69 vom 29.09.2014 sollen die 45-Stunden-Buchungen erheblich erschwert werden. Eltern, die erstmals eine 45-Stunden-Betreuung benötigen oder wünschen, sollen demnach nur nach besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Zur Überprüfung des Betreuungsanspruchs müssen sie dann – auf dem Weg über die Kita-Leitungen – dem Jugendamt Belege einreichen. Für diesen Zweck wurde das Formblatt „Antrag auf einen 45-Stunden–Betreuungsplatz“ entworfen. Im Fall ihrer Erwerbstätigkeit werden vom Vater und/oder der Mutter die Vorlage des Arbeitsvertrags (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Angaben über die Arbeits- bzw. die Ausbildungszeit und die Fahrzeit, ob die Eltern getrennt leben / alleinerziehend sind und über schulische Maßnahmen sollen erfragt werden. Sogar die Telefonnummer der Familie muss „unbedingt“ angegeben werden.

Nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wäre ein derartiges Vorgehen des Kreisjugendamtes sehr fragwürdig und liefe auf eine unzulässige Datensammlung hinaus.

Vor allem aber ist es wichtig und unbedingt erforderlich, dass für alle Kinder im Hochsauerlandkreis ein ausreichendes Angebot an 45-Stunden-Betreuungsplätzen gewährleistet ist. Finanzielle Aspekte dürfen hierbei nur zweitrangig sein. Ein Bedarf für diese Betreuungsplätze kann sowohl wegen Erwerbstätigkeit oder wegen Bewerbung um eine Erwerbstätigkeit oder wegen Ausbildung als auch aus pädagogischen Gründen vorhanden sein. Häufig lässt sich zudem 8 Monate vor Beginn des Kindergartenjahres nicht genau absehen, wie die Situation der Eltern dann sein wird.
Nach dem im NRW-Kinderbildungsgesetz (“Kibiz”) für den Anteil der 45-Stunden-Plätze vorgesehenen “Steigerungspfad” kann der HSK im nächsten Kindergarten-Jahr 50 Prozent der Plätze mit 45-Stunden-Buchungen vergeben und nicht – wie von der Verwaltung offenbar beabsichtigt – nur 36 Prozent. Der “Steigerungspfad” von 4 Prozentpunkten pro Jahr wurde im HSK bisher eingehalten.

Völlig übersehen wird im Vorschlag der Kreisverwaltung auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des “Kibiz” den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heißt es:
§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.


(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Be-darf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Be-darf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Be-darfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.”

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heißt es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat.”

In ihrer Stellungnahme vom 25.11.2014 äußert auch die Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gem. GmbH deutlich rechtliche wie inhaltliche Bedenken gegen die in Vorlage 9/69 beschriebene Vorgehensweise.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schließt sich diesen Bedenken an und formulierte am 02.12.2014 einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 08.12.2014.

Die SBL/FW beantragt, den Beschlussvorschlag zum Anmeldeverfahren (Vorlage 9/69), der lautet: „in den Fällen in denen erstmals eine 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht wird, eine genaue Prüfung der Bedarfskriterien vorzunehmen“, ersatzlos zu streichen.

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Wann kommt das Einsatz-Wörterbuch für die Feuerwehr im gesamten HSK?

By adminRL at 1:11 am on Tuesday, December 2, 2014

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte Anfang April 2014 beim Landrat Dr. Schneider nach, ob die Kreisverwaltung plane, alle Feuerwehren im HSK in diesem Jahr mit dem sogenannten „Einsatzwörterbuch“ auszustatten. Zum Hintergrund: Bei der Feuerwehr der Stadt Arnsberg ist diese Broschüre seit einigen Monaten erfolgreich „im Einsatz“. Das Handbuch ist dazu gedacht, die Kommunikation der Feuerwehr-Einsatzkräfte mit Menschen, deren Deutsch-Kenntnisse unzulänglich sind, zu erleichtern.

Landrat Dr. Karl Schneider antwortete mit Schreiben vom 16. April 2014:

“Sehr geehrter Herr Loos,

das „Einsatz-Wörterbuch” der Feuerwehr Arnsberg, welches im Rahmen eines „Integrationsprojektes” der Stadt Arnsberg entstanden ist, ist mir bekannt.

Die Ausstattung der jeweiligen Feuerwehr obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Feuerwehr Arnsberg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, dieses Einsatzwörterbuch auch anderen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.

Ich würde das begrüßen und werde die Stadt Arnsberg bitten, zu gegebener Zeit einen Erfahrungsbericht zum Gebrauch dieses Wörterbuchs im Kreise der Wehrleiter der zwölf kreisangehörigen Feuerwehren zu geben.“

Wir fassten uns also in Geduld …. und warteten …. bis zum 21. Oktober. An diesem Tag fragten wir dann beim Landrat nach, wann mit der Vorstellung des Erfahrungsberichts der Wehrleiter zu rechnen ist, oder wann diese bereits stattgefunden hat.

Landrat Dr. Schneider antwortete daraufhin mit Schreiben vom 4. November 2014. Hier seine Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

bezugnehmend auf Ihre Frage vom 21. Oktober teile ich Ihnen mit, dass in der Dienstbesprechung der Wehrleiter und stellvertretenden Wehrleiter im Hochsauerlandkreis am 21. August in Winterberg-Siedlinghausen das Thema behandelt wurde.

Ein Ergebnisbericht anlässlich der Wehrleiterbesprechung am 22. / 23. November fällt aus, da kein Vertreter der Stadt Arnsberg an diesem Termin teilnehmen kann. Ich habe mir daher am 28. Oktober Bericht erstatten lassen: Demnach haben bisher zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis nach diesem Einsatz-Wörterbuch nachgefragt. Darüber hinaus liegen zahlreiche Anfragen außerhalb des HSK vor. Aktuell ist eine dritte Auflage (u.a. auch mit niederländisch) in Bearbeitung.

Im Ernstfall musste dieses Wörterbuch bei der Feuerwehr Arnsberg bislang nicht eingesetzt werden.“

Wir wissen nun leider immer noch nicht, ob und wann das Handbuch für alle Feuerwehren im HSK eingeführt wird!

Unsere Meinung: Die Broschüre ist eine gute und hilfreiche Sache. Das zeigt ja auch das Interesse der auswärtigen Feuerwehren. Warten wir also auf die nächste Auflage und noch ein Weilchen … und dann dauert es hoffentlich nicht mehr lange!!!

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