“Fliegen” mit Beschleunigungsprämie
2 neue Tochtergesellschaften möchte der Flughafen Paderborn/Lippstadt gründen. Sie sollen künftig zu geringeren Personalkosten z.B. beim Check-In der Passagiere und bei den Sicherheitskontrollen führen.
Zwar behauptet der Flughafen-Geschäftsführer, es käme dadurch nicht zu Entlassungen. Im Bereich Reinigung wurden aber gerade den 13 Mitarbeiterinnen Aufhebungsverträge angeboten, mit 1.500 Euro Abfindung. Die “Neue Westfälische” berichtet in ihrer Ausgabe vom 24.09.2011 (unter der vielsagenenden Überschrift “Erste Mitarbeiter sollen fliegen”), dass die Mitarbeiterinnen ohne jede Vorwarnung zur Geschäftsführung gerufen wurden. Die Zeitung berichtet weiter, einem Teil sei eine Frist von 2 Tagen für die Unterschrift gesetzt worden, den anderen Betroffenen immerhin eine Woche. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe auf Nachfrage der Zeitung erklärt, dass er nichts von diesen Aufhebungsverträgen wisse?! Die Gewerkschaft Verdi weist darauf hin, dass mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages die Mitarbeiterinnen viele Rechte aufgeben und außerdem Probleme beim Arbeitslosengeld auftreten könnten, indem seitens der Arbeitsverwaltung eine Sperrzeit verhängt würde.
Am Dienstag befaßte sich der Wirtschaftsausschuß des HSK in öffentlicher Sitzung auch mit dem Thema der geplanten Ausgründungen des Flughafens. Der HSK hält als Mitgesellschafter einen ca. 4%-igen Anteil an der Flughafengesellschaft und muss daher zustimmen. Von der SBL nach dem Zeitungsartikel über den Rausschmiß der Mitarbeiterinnen befragt, erklärte der Geschäftsführer des Flughafens in der Ausschußsitzung, die 2-Tage-Frist treffe nicht zu. Man habe den Mitarbeiterinnen aber eine zusätzliche Prämie angeboten, wenn sie ihren Aufhebungsvertrag innerhalb von 2 Tagen unterschreiben würden… Kommentar: Welch großer Unterschied!
Außerdem brüstete sich der Flughafen-Geschäftsführer damit, dass man allen Mitarbeiterinnen großzügigerweise angeboten habe, dass bei diesen Gesprächen ein Betriebsrats-Mitglied anwesend ist. Das sei vom Gesetz nicht verlangt… Auch hier informiert der Geschäftsführer schlecht, denn § 81 Abs. 4 BetrVG regelt klar, dass jeder Arbeitnehmer zu Gesprächen, in denen es um Maßnahmen geht, die Auswirkungen auf seinen Arbeitsplatz haben, ein Mitglied des Betriebsrat hinzuziehen kann!
Unklar blieb jedenfalls, wie die erhofften Einsparungen durch die Gründung der Tochtergesellschaften realisiert werden. Alleine durch geringere Löhne für die während der Sommersaison eingestellten Aushilfskräfte wird das nicht gehen… Welche weiteren Personalmaßnahmen sind also zu erwarten, um den verlustträchtigen Flughafen zu besseren Ergebnissen zu führen? Wäre es nicht vielleicht an der Zeit, über das Konzept des Flughafens nachzudenken, in den von 2010 – 2016 ca. 30 Mio Euro investiert werden sollen (auch aus Mitteln des HSK), damit er die Konkurrenz zum neuen Flughanfen Kassel-Calden bestehen kann?