Erleichterungen fuer Buergerentscheide
Bisher scheiterten viele Bürgerbegehren in NRW an den hohen Quoren für die Mindestbeteiligung und an hohen formalen Hürden. Bürgerinnen und Bürger in NRW haben es künftig einfacher, unmittelbar an der politischen Willensbildung mitzuwirken: Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern Abend (8. Dezember) beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken.
Die Anforderungen an das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid wurden gesenkt: Bislang war in allen Städten und Gemeinden die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern (also auch in der Stadt Arnsberg) müssen mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sinkt das Quorum auf zehn Prozent der Stimmberechtigten.
Der Katalog der Themen, über die ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, wurde bereinigt und gestrafft. So dürfen die Bürgerinnen und Bürger über die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, in Zukunft entscheiden. Sie können eine erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern.
Eine weitere Erleichterung liegt darin, dass der bisher erforderliche Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens entfällt. An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung. Sie wird die nötigen Informationen über den Aufwand des geplanten Vorhabens liefern.
Vielleicht gelingt ja nun auch im HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens. Themen könnten z.B. die Errichtung einer Gesamtschule in Arnsberg oder die Verhinderung von teuren Erschließungen weiterer Baugebiete sein!