Wie kommt PFT in Biogasanlagen?
Nachdem PFT bisher schwerpunktmäßig über Bodenmischwerke auf unsere Felder gekommen ist, wurde offensichtlich diese Industriechemikalie auch über Biogasanlagen entsorgt:
Erhöhte PFT-Werte in Gärrückständen von Biogasanlagen
Bei neueren Analysen sind erhöhte PFT-Werte in Gärrückständen von drei Biogasanlagen im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest gefunden worden. Die Werte der einzelnen Untersuchungen liegen bei 3400 µg/kg, 2700 µg/kg und 400 µg/kg. Der vom Umweltministierum in Nordrhein-Westfalen unter Vorsorgegesichtspunkten vorgegebene PFT-Richtwert liegt bei 100 µg/kg. Nach dem Bekanntwerden der PFT-Belastungen im vorigen Jahr wurden vom Umweltministerium Untersuchungen auch für Biogasanlagen angeordnet.
Bei diesen Untersuchungen musste wegen des hohen Fettgehaltes der Proben eine neue Methode zur Aufbereitung der Proben entwickelt werden, um in Gärrückständen PFT messen zu können. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Anordnung von Untersuchungen der Gärrückstände notwendig und sinnvoll war. Die für die PFT-Belastung von Klärschlämmen im Möhneeinzugsgebiet verantwortlichen Firmen haben diese Schlämme auch in Biogasanlagen verwendet.
Die Gärrückstände sind auf landwirtschaftliche Flächen im Hochsauerland und im Kreis Soest ausgebracht worden. Die Ausbringflächen werden derzeit ermittelt und unverzüglich überprüft. Das weitere Ausbringen von Gärrückständen der Biogasanlagen ist gestoppt. Notwendige weitere Untersuchungen, sowohl der Gärrückstände als auch zur Ermittlung einer möglichen Belastung der Ausbringflächen, sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie den Kreisen Soest und Hochsauerlandkreis eingeleitet worden. Eine Belastung der Gewässer und des Trinkwassers ist bisher nicht festgestellt worden. Auf Initiative des NRW-Umweltministeriums hat der Bundesrat eine Änderung der Bioabfallverordnung verlangt. Ziel der Änderung ist, dass nur einzelne zulässige Stoffe miteinander gemischt werden dürfen und dies auch dokumentiert werden muss. Damit soll verhindert werden, dass ein schon gemischter Stoff mit einem weiteren gemischten Stoff vermengt wird und damit die Verfolgbarkeit der einzelnen Inhaltsstoffe erschwert wird.