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Anfrage zum Elternbrief des Landrats

By admin at 10:00 am on Wednesday, January 23, 2008

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zur Beantwortung im Kreisjugendhilfeausschuss sowie im Kreistag;

Thema: Elternbrief zum Kindergartenjahr 2008/09

Sehr geehrter Herr Landrat,

in Ihrem „Elternbrief zum Kindergartenjahr 2008/09“ vom Dezember 2007 an Eltern der bisherigen und künftigen Kindergartenkinder teilen Sie den Eltern u.a. die drei üblichen „Betreuungsfenster“ von 25, 35 und 45 Stunden je Woche mit und schreiben weiter:

„Diese Angaben entsprechen dem Regelangebot in den Kindertageseinrichtungen, wobei nicht jeder Kindergarten alle Betreuungsfenster wird anbieten können. Fragen Sie also in Ihrem Wunschkindergarten nach, ob die von Ihnen gewünschte Betreuungszeit auch angeboten wird.“

Bekanntlich dürfen aber die Träger der Kindertagesstätten gar nicht selbst darüber entscheiden, welche Betreuungszeitenkontingente sie anbieten. Dies erfolgt durch den Jugendhilfeträger „als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung“ (vgl. § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 KiBiz). Die Entscheidung der Jugendhilfeplanung ist übrigens erst bis zum 15. März zu treffen (vgl. § 19 Abs. 3 KiBiz), also weit nach dem Anmeldeschluss für die Kindergärten.

Die Mehrheit des Landtags hat durch das am 25.10.2007 beschlossene Gesetz das Planungsrecht für die Betreuungszeitenkontingente also eindeutig und ausschließlich auf die Jugendhilfeträger eingegrenzt. Und die Mehrheit des Kreistags war leider nicht bereit, eine Resolution gegen diverse fragwürdige Inhalte des KiBiz zu unterstützen.

Durch Ihren „Elternbrief“ erwecken Sie bei den Eltern den falschen Eindruck,

dass es an den Kindergärten oder deren Trägern läge, wenn ein Kindergarten nicht die von den Eltern gewünschte Betreuungszeit anbietet, und dass es ebenfalls an den Kindergärten oder deren Trägern läge, wenn die Eltern vor der Anmeldung ihres Kindes von ihrem „Wunschkindergarten“ keine verbindlichen Auskünfte über die dort angebotenen Betreuungszeitenkontingente erhalten.

Außerdem sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass durch das KiBiz die Planungsrisiken für die nicht-kirchlichen Träger von Kindertagesstätten sehr hoch sind. Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung unsere Anfrage vom 27.11.2007 nach den bei der jetzigen Betreuungssituation von den einzelnen Trägern zu erwartenden Zuschüsse nicht beantwortet, obwohl dies – aufgrund der dem Kreisjugendamt bereits vorliegenden Daten – ohne großen Aufwand möglich gewesen wäre und einen Beitrag dazu hätte leisten können, dass die Träger etwas mehr Klarheit über die zu erwartende finanzielle Situation erhalten.

Daher fragen wir:

Warum erweckt der Landrat in seinem „Elternbrief“ den Eindruck, dass die Kindergärten für die Entscheidung über die angebotenen Betreuungszeitenkontingente zuständig sind?

Warum erweckt der Landrat in seinem „Elternbrief“ den Eindruck, dass die Kindergärten bereits vor oder bei der Anmeldung verbindliche Auskünfte über ihr Angebot für die Betreuungszeitenfenster im nächsten Kindergartenjahr geben können?

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