Arrogante Haltung des Ruhrverbandes?
Folgender Leserbrief zur Thematik Ruhrverband/Klärschlamm/PFT erreichte uns:
Ihr Artikel in der WP vom 05.05.2008 hat bei mir schon einige Verwunderung über die teilweise arrogante Haltung des Ruhrverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts in dieser Fragestellung ausgelöst. Er stellt lapidar die rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens heraus. Aber neben diesem Verband sitzt z. B. auch der Betreiber der städtischen Kläranlagen im HSK, Medebach, mit im gemeinsamen Boot der Verantwortung. Die Problematik der Klärschlammaufbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ist Insidern und sicherlich auch am Ausschreibungsverfahren Beteiligte hinlänglich bewußt. Auch wenn der Parameter “PFT” nicht explizid neben den Schwermetallbegrenzungen und Schadstofftoleranzen in der KlärschlammVO aufgeführt ist, so ist nach geltender Anschauung immer der “Stand der Technik” relevant.
Das Problem liegt im Procedere der einzelnen Ausschreibungsverfahren der jeweiligen Betreiber.
Es wird in der gängigen Praxis fast immer der “Billigste” den Auftrag zur Entsorgung erhalten. Und der Billigste ist eben in der Regel nicht der Günstigste. Jahrelang konnte sich in der Entsorgungsbranche u.a. GW Umwelt, Borchen, als billigster Bieter behaupten, obschon das Unternehmen, noch unter der Firmierung Firma Witteler (!), im Jahre 2000 in diesem Zusammenhang wegen Verstoßes gegen geltendes Abfallrecht (vermutlich umweltgefährdende Abfallbeseitigung) im Focus staatsanwaltlicher Ermittlungen stand. Der Ausgang des strafrecht-lichen Ermittlungsverfahrens war städtischen Behörden und dem Ruhrverband offenbar nicht bekannt? Und man machte sich auch nicht die Mühe, entsprechende, gar notwendige Recherchen anzustellen. Sieht so Verwaltungshandeln aus?
Auch im Jahr 2002 wurde betroffenen Betreibern von Kläranlagen bekannt, dass Lieferungen von GW Umwelt in Form von Abfallgemischen aus Klärschlämmen im Kreis Soest und Porta Westfalica zu Beanstandungen geführt haben. U.a. hat die Stadt Medebach noch im März 2005 die GW Umwelt mit dem Transport und dem Aufbringen von Klärschlamm beauftragt. GW Umwelt war wieder mal der Billigste! Der Preis von € 33,40/to müßte schon nachdenklich stimmen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Vorhandene Bedenken wurden ignoriert. Der “Bodenverbesserer” von GW Umwelt wurde mit “terra top”, “terrafarm” und “terra aktiv” bei den Bauern und anderen Abnehmern vermarktet.
Ein Risikomanagement gab es offensichtlich nicht, denn sonst hätten die Betreiber von Kläranlagen GW Umwelt bei dieser Gefährdungslage für Mensch und Umwelt nicht mehr mit der Verwertung (Rekultivierung) ihrer Klärschlammfraktionen beauftragen dürfen. Rein präventiv und aus Gründen der Nachhaltigkeit hätte bei Kenntnis und Art der bisherigen Entsorgung die thermische Behandlung (Verwertung), wenn auch kostenintensiver, als einzige Entsorgungsalternative greifen müssen. Alles andere ist und war mehr als fahrlässig und folglich nicht verantwortbar. Die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz überlasse ich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Staatsawaltschaft/Kripo).
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Bernhard Zündorff
Drift 7
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