KiBiz – Erfahrungen, Ausblicke, Elternwünsche
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat nach wie vor einige Kritikpunkte bzgl. des Kinderbildungsgesetzes und seiner Umsetzung. Nach Ansicht der Fraktionsmitglieder ist die derzeitige Regelung, für Kinder im Alter unter 3 Jahren nur dann einen Betreuungsplatz verbindlich vorzuhalten, wenn beide Elternteile berufstätig sind bzw. allein erziehend und berufstätig oder allein erziehend und in Ausbildung oder in einer Eingliederungs- oder Qualifizierungsmaßnahme befindlich, nicht familiengerecht und realitätsfern. Es gibt, so meint die SBL, weitere wichtige Gründe für eine U 3–Betreuung. Beispielsweise kann sich ein Elternteil in Ausbildung oder Studium befinden, arbeitssuchend oder erkrankt sein.
Die SBL-Fraktion ist auch der Meinung, dass durch die starre Handhabung der Betreuungsfenster den Eltern wie der Öffentlichen Hand Mehrkosten entstünden, die durch eine gewisse Flexibilität der Kitas sicherlich zu vermeiden wären. Bisher werde zu sehr auf die wöchentliche Gesamtdauer der Betreuungszeiten und zu wenig auf die Lage der Betreuungszeiten, insbesondere bei unterschiedlichen Bedarfen an einzelnen Tagen, geachtet.
Die SBL nimmt ihre Kritik nun zum Anlass den Landrat um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von KiBiz zu bitten. So möchte die Fraktion beispielsweise in Erfahrung bringen, wie viele Kinder, deren Eltern die derzeit geltenden Kriterien für eine U 3-Betreuung nicht erfüllten, abgewiesen werden mussten? Des Weiteren interessiert die Fraktion die Personalentwicklung der Kitas, und sie möchte wissen, in welchem Maße es zu Neueinstellungen bzw. zu Entlassungen von Erzieherinnen und Erziehern kam.
Die Sauerländer Bürgerliste richtete gleichzeitig den Antrag an den Landrat, den Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten der Kitas zu ermitteln. Als Beispiel führte die SBL einen im
Juni 2008 gestellten Antrag im Rat der Stadt Münster an, den die CDU- gemeinsam mit der FDP-Fraktion eingebracht hatte, unter dem Titel „Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten ermitteln – Konzepte zur flexibleren Kinderbetreuung entwickeln“.
In der Begründung hieß es u.a., „der Antrag habe zum Ziel, ein Konzept vorzubereiten, mit dem, zunächst modellhaft, bedarfsgerechte Angebote zu erweiterten Früh- und Spätöffnungszeiten von Kindertagesstätten geschaffen werden können“ und „die ersten Angebote sollen bereits im
Kindergartenjahr 2009/2010 geschaffen werden“. Die Befragung sollte sowohl bei den Eltern der unter dreijährigen Kinder, wie auch bei Eltern der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren erfolgen. Der Rat der Stadt Münster stimmte im September 2008 dem Antrag zu.
Die SBL ist der Ansicht, Eltern beklagen sich zu Recht über die Unflexibilität einiger Kindertageseinrichtungen und über das starre Korsett des Kinderbildungsgesetzes. Das neue Gesetz sei kein Garant dafür, Familie und Beruf tatsächlich besser vereinbaren zu können. Noch problematischer sei KiBiz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Spät- und Wechselschichten; denn die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten stünden häufig mit den Arbeitszeiten der Eltern (z.B. bei Schichtarbeit) nicht im Einklang. Arbeitgeber verlangen von ihren Beschäftigten eine hohe Flexibilität. Überstunden und Arbeitszeiten am Abend, in der Nacht und am Wochenende sind selbst bei Teilzeitarbeit nicht mehr die Ausnahme.
Um besser auf die Wünsche und berufsbedingten Erfordernisse von Müttern und Vätern einzugehen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern verschiedenster Berufsgruppen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, beantragte die SBL-Fraktion, dem Beispiel der Stadt Münster folgend, auch im Bereich des Jugendamtes des Hochsauerlandkreises die Ermittlung des Bedarfs nach Früh- und Spätöffnungszeiten von Kindertagesstätten gezielt nach Stadtteilen, Gemeinden und Dörfern durch ine Elternbefragung durchzuführen. Falls sich erweisen sollte, dass Betreuungslücken bestehen, die urch flexiblere Öffnungszeiten einer oder mehrerer Kitas in Städten und Dörfern aufgefangen werden können, sollte das Jugendamt reagieren und entsprechende Konzepte für die jeweiligen Städte, Stadteile und/oder Dörfer erstellen, den politischen Gremien vorlegen und zum nächst möglichen Zeitpunkt im Einvernehmen mit den Kindertagesstätten umsetzten.
Die Kreistagsfraktion ist der Meinung, in Zeiten des demographischen Wandels, der mit einem besonders starken Bevölkerungsrückgang in unserer ländlichen Region einhergeht, könnten hochqualifizierte Kindertagesstätten, welche Betreuungszeiten anbieten, die sich den beruflichen Erfordernissen der Eltern anpassen, durchaus zu einem Zuzug junger Familien führen und somit ein Standortvorteil sein.