45-Stunden-Buchungen wie bisher möglich
Das Kreisjugendamt hatte dem Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die 45-Stunden-Buchungen in den Kitas erheblich zu erschweren. Eltern sollten nur noch dann Ganztagsbetreuung neu buchen können, wenn sie einen besonderen Bedarf nachweisen, und dazu ihre Arbeitsverträge den Leitungen der Kitas und dem Kreisjugendamt einreichen. Damit sollte der Anteil der 45-Stunden-Buchungen von für das nächste Kindergartenjahr zu erwartenden 50% auf 36% gesenkt werden.
Die SBL hatte beantragt, dieses Vorhaben des Kreisjugendamtes abzulehnen.
So kam es dann auch. Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte am Montag einstimmig den Vorschlag des Kreisjugendamtes ab. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung.
Die ist nicht nur für die Eltern und Kinder wichtig, sondern auch für viele Kindertagesstätten. Denn die Kindpauschalen steigen pro Jahr nur um 1,5%, die Kosten aber um etwa 3%. Nur durch einen hohen Anteil von 45-Stunden-Buchungen (mit dann höheren Kindpauschalen) können viele Kita-Träger finanziell überhaupt über die Runden kommen. Die Situation vieler Träger wird dadurch erschwert, dass das Kreisjugendamt ihnen die Anerkennung des Gruppentyp II für Kinder unter 3 Jahren und damit höhere Kindpauschalen verweigert.