Antibiotika-Datenbank, Massentierhaltung/Geflügelmast – Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?
Bei den Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelt es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen worden, und alle im Umkreis von 3.000 Metern befindlichen Geflügelställe wurden untersucht. Außerdem galt ein Transportverbot. Bei dem neuesten Fall im Emsland ist laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet worden. Darunter fallen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.
Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?
Danach erkundigte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 22.12.2014 beim Landrat. Hier die Fragen der SBL/FW:
• Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?
• Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträchtigungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?
In einer weiteren schriftlichen Anfrage vom gleichen Datum fragt die Bürgerliste, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellen will, dass alle Mastbetriebe ihrer Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank korrekt und vollständig nachkommen. Die SBL/FW stellte dazu folgende Fragen:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren (20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner) mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?
Der Hintergrund: Am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.