Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Massentierhaltung – Wer haftet für die Folgen?

By adminRL at 12:56 am on Tuesday, April 21, 2015

Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die SBL-Anfrage, der Schuldner sei der Betreiber.

Aber nun etwas genauer….
Zunächst unser „Vorsatz“: Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält den Bau eines neuen Putenmastbetriebs in Meschede-Schederberge aus verschiedenen Grün-den für unverantwortlich, zumal der Stall mitten im Dorf, in weniger als 10 Metern Entfernung vom nächsten Wohnhaus, steht!

Jetzt zum Ratsbeschluss:
Leider stimmte der Stadtrat Meschede Ende März 2015 dem Bauvorhaben mehrheitlich zu, trotz erheblicher Bedenken und Protesten aus der Bevölkerung, von Umwelt- und Tierschützern und einigen Kommunalpolitikern. Doch der Bürgermeister und die großen Stadtratsfraktionen argumentierten, baurechtlich sei das Vorhaben korrekt. Der Rat müsse daher dem Bauvorhaben zustimmen. Nicht alle votierten mit „Ja“. Leider waren aber die „Widerständler“ deutlich unterrepräsentiert.

Resümee
Es gibt meist gute Gründe, an Behauptungen zu zweifeln. Wir glauben längst nicht alles! Wir fragen deswegen auch gerne immer wieder nach.

Anfrage
Die SBL/FW schrieb am 24. März 2015 einmal wieder den Landrat an und stellte diese zwei Fragen:

• Wie stellt der HSK sicher, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden von Menschen, Tieren, Böden und Gewässern (z.B. durch Freisetzung multiresistenter Keime und die Einleitung von Antibiotika in die Gewässer) durch Putenmastanlagen kommen wird?

• Falls es kurz- oder langfristig zu Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden (z.B. durch Überdüngung der Böden/zu hohe Nitratkonzentration) kommen sollte, wer haftet dafür?
Wer trägt die finanziellen Folgen?

Antwort der Kreisverwaltung

„Die von Ihnen unter Gliederungspunkt 1 angesprochenen Gesichtspunkte sind mit in das Baugenehmigungsverfahren der Stadt Meschede eingeflossen. Die Stadt Meschede ist für die Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung und deren Nebenbestimmungen zuständig. Ansonsten unterliegt die Putenmastanlage wie andere Betriebe auch der Regelüberwachung durch das Veterinäramt. Dazu ist Ihnen bereits mit Schreiben vom 23.09.2014 und 11.08.2014 Auskunft erteilt worden. Die Überwachung von Luft, Boden und Gewässern in der Umgebung von Anlagen durch die Umweltschutzbehörden findet i.d.R. nur anlassbezogen statt.

Schuldner von evtl. Haftungsansprüchen ist der Betreiber der Anlage.“

Ätzend
Zwischenzeitlich gibt es neue Hiobsbotschaften über gravierende Folgen und Schäden „Dank“ Massentierhaltung. Die Bundesregierung gab zu, dass viel mehr Ammoniak in die Umwelt gelangt als bisher bekannt war. Ammoniak ist sozusagen ein Nebenprodukt der industriellen Massentierhaltung. Es gelangt durch zu Mist und Gülle in Form von Dünger in die Umwelt, ist klima- und umweltschädlich und hat in großer Konzentration eine ätzende Wirkung. Schlimmstenfalls kann das Einatmen von Ammoniak zu Lungenschädigungen führen.

Klick:
http://www.focus.de/finanzen/news/lage-dramatisch-landwirtschaft-belastet-umwelt-massiv_id_4605766.html

Damit sind wir schon wieder bei der Frage: „Wer haftet für die Folgen?“

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