Trinkwasserversorgung wird offenbar von klein- auf großteilig umgestellt – Ist das Konzept richtig?
In der Kreistagssitzung in Meschede am 30.06.2017 stand mit der Bezeichnung 9/732 eine Verwaltungsvorlage zur „Änderung der Wasserschutzverordnung Bestwig-Hennenohl/Föckinghausen“ auf der Tagesordnung. Der Beschluss-Vorschlag für die Kreistagsmitglieder lautete, die für die Gewinnungsanlagen „Hennenohl“ festgelegten Wasserschutzgebietszonen III B, III A, II, III A und III B sollen entfallen. „Die Trinkwasserversorgungsanlagen wurden außer Betrieb genommen und die beiden Brunnen (Tief- und Flachbrunnen) werden in Kürze zurückgebaut“. So steht es in der Vorlage. Es verbleibt jedoch das Wasserschutzgebiet Bestwig-Föckinghausen.
Die Hochsauerlandwasser GmbH versorgt ja neuerdings einen großen Teil IHRer Kunden mit Wasser aus der neuen Trinkwassergewinnungsanlage am Hennesee. Das ist wohl auch der Grund, warum die Anlage „Hennenohl“ außer Betrieb genommen worden ist. Ob diese Entscheidung, ein weiteres Wasserschutzgebiet zu entwidmen, richtig ist, wissen wir nicht. Wir sind keine Fachleute.
Wir machen uns aber Gedenken darüber „Was wäre wenn …
… aus welchen Gründen auch immer, z.B. durch Verkeimung, Vergiftung oder einen technischen Defekt, das Wasser aus dem Hennesee als Trinkwasser kurz- oder langfristig nicht genutzt werden kann?
Reichen dann die noch vorhandenen Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsanlagen im Raum Bestwig, Meschede, Olsberg aus, unseren Trinkwasserbedarf zu sichern und zu decken?
Wer hilft uns auf die Sprünge? Wer kann uns dazu etwas Fundiertes sagen?
Bleibt noch anzumerken, dass die Kreistagsmitglieder fast ausnahmslos die Vorlage 9/732 im Sinne des Beschlussvorschlags „durchgewunken“ haben. Der Hochsauerlandkreis hat also ab sofort ein Wasserschutzgebiet und einen Trinkwasserbrunnen weniger. Vielleicht werden das nicht das letzte Schutzgebiet und der letzte Brunnen sein, die uns abhanden kommen!?