Hätte der HSK einige PFT-Ablagerungen verhindern können?
Heute vormittag fand die nächste Gerichtsverhandlung in Sachen Haftung für PFT-Verseuchungen statt, diesmal beim Amtsgericht Brilon. Bereits am 10.03.2010 hatte man sich im Gerichtssaal getroffen. Drei weitere Grundstückseigentümer haben gegen die Baumschule G. aus Bestwig-Nierbachtal geklagt. Diese Baumschule hatte die Flächen langfristig gepachtet. Bis Ende 2003 wurden dort Weihnachtsbäume gezüchtet, dann mußte die Weihnachtsbaumkultur auf Anweisung der Unteren Landschaftsbehörde eingestellt werden. Die Baumschule begann daher mit dem Maisanbau.
In der Verhandlung stellte der Inhaber der Baumschule dar, dass sein alleiniger Geschäftspartner Paul W. gewesen war, einer der drei Gesellschafter der Fa. GW Umwelt. Er hatte dem Baumschulinhaber versprochen, kostenlos Dünger zu liefern und aufzubringen. Das Material sollte angeblich aus der Lebensmittelindustrie stammen, z.B. von der Fa. Stute (Fruchtsäfte und Marmeladen). Die Kosten sollten von der Industrie übernommen werden, als Ersatz für die ersparten Entsorgungskosten.
Das Gericht ließ erhebliche Zweifel erkennen, wieso eine große Firma nicht mißtrauisch wurde, dass ihr Material und Dienstleistungen ohne jede Kosten angeboten wurden.
Alle waren sich einig, es sei unverständlich, dass es der Kreisverwaltung bisher nicht gelungen ist, die wirklich Verantwortlichen in Haftung zu nehmen. Gesellschafter und Führungskräfte der Fa. GW Umwelt und ihrer Tochterfirmen hätten bisher keinerlei Schaden ersetzen müssen. Von Zuhörern wurde berichtet, dass es große Biogasanlagen in der Ukraine geben soll…
Der Inhaber der Baumschule wies auch auf die Rolle des HSK im Jahr 2006 hin. Dem Kreis sei am 24.04.2006 der Lieferschein für den “Dünger” und ein Untersuchungsergebnis für das Material zugesandt worden. Obwohl darin sehr hohe Schwermetallbestandteile aufgelistet wurden, habe die Kreisverwaltung keine Einwendungen gegen das Material geäußert. Es seien sogar Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Ort gewesen. Auch ohne Kenntnisußern von PFT hätte sich die Kreisverwaltung erkennen müssen, dass das Material nicht der ursprünglich von ihr genehmigten Zusammensetzung entsprach.
Urteile wurden noch nicht gefällt, sondern alle drei Verfahren ausgesetzt. Zunächst soll ein rechtskräftiges Urteil im Verfahren von Elisabeth Henne gegen die Baumschule abgewartet werden. Dieses Verfahren ist schon weiter fortgeschritten. Es gab bereits Entscheidungen beim Landesgericht und beim OLG; am 20.05. wurde es vom Bundesgerichtshof zurück an das Oberlandesgericht verwiesen.