Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

By adminRL at 5:06 pm on Tuesday, May 30, 2017

Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509

Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.

Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:

Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG

1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47

2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20

3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5

4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0

5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85

6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30

7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.

8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:

Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro

Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.

9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“

Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230

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„Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner – SBL/FW stellt erneut Anfrage zum „BuT“

By adminRL at 12:42 am on Saturday, May 13, 2017

Schlechtes Zeugnis
Dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird allgemein kein gutes Zeugnis ausgestellt. Es soll zu bürokratisch und zu ineffektiv sein und nur einen kleinen Teil seine Zielgruppe nicht erreichen. Die Medien berichteten, ein Großteil der bereit gestellten Gelder würde nicht abgerufen. Und fast die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel sollen Verwaltungskosten sein.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

Entwicklung zeichnete sich schon länger ab
Eine geringe und dazu noch weiter sinkende Inanspruchnahme des BuT lässt sich z.B. auch aus der Antwort des Landrats vom 07.03.2016 auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 19.01.2016 folgern. Die SBL/FW hatte seinerzeit nach der Zahl der bewilligten Leistungen und den verausgabten Mitteln z.B. für Schulausflüge, Schülerbeförderung etc. gefragt. Die Tendenz war deutlich. Die Zahl der bewilligten Leistungen und der in Anspruch genommenen Mittel stieg zwischen 2013 und 2015 nicht an, im Gegenteil.

BuT bindet viel Personal
Wie aus dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung auch hervorging, stellten im März 2016 allein die Kreisverwaltung und seine Delegationskommunen 7,5 Vollzeitstellen, im Fachjargon VZÄ, für die Bearbeitung des BuT zur Verfügung. Konkret lautete die Information so: „In den Rechtsgebieten des SGB II und BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZÄ für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.“

Die aktuelle Entwicklung im HSK?
Wie stellt sich die Situation im Hochsauerlandkreis jetzt dar? Wir wissen es nicht. Darum stellte Fraktionssprecher Reinhard Loos von der SBL/FW im Mai 2017 erneut eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider. Er bat ihn darzustellen, wie sich die Zahlen im vergangenen Jahr bis heute entwickelt haben.
Hier die Fragen, die annähernd übereinstimmen mit denen in dem Fragenkatalog der SBL/FW vom Januar 2016:

1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in den letzten 1 ¼ Jahren?

6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?

7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?

8. Wie viel Geld stand Ihnen für die Umsetzung des BuT im letzten Jahr zur Verfügung? Wie viel davon wurde abgerufen? Was geschah/geschieht mit den nicht verausgabten Fördermitteln?

9. Wir stellen hier auch (wieder) die Frage, ob Ihre Behörde der Ansicht ist, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist? (Sie hatten uns im März 2016 auf diese Frage geantwortet, das Bildungs- und Teilhabepaket sei ein erfolgreiches und wir-kungsvolles Instrument, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.)

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Bildungs- und Teilhabepaket ein Flop?

By adminRL at 8:52 am on Thursday, May 11, 2017

Offenbar ist das von der damaligen Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen vor 6 Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) alles andere als ein Erfolg.

Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu ineffektiv …
Das Geld kommt anscheinend nicht da an wo es gebraucht wird, nämlich bei den Kindern aus einkommensschwachen Familien.
Dazu schrieb die WP in ihrer Ausgabe vom 28.04.2017, nicht einmal zehn Prozent der Kinder von Hartz IV-Empfängern würden die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Das Geld sei da, würde aber von den Leistungsberechtigten nicht ausgeschöpft. Bundesweit lägen Beträge im dreistelligen Millionenbereich brach, berichtet die WP!
Und noch ein Ausrufezeichen gebührt der Meldung, dass knapp die Hälfte dieser Mittel in der Bürokratie versickere.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

… und teuer
Wir zitieren hier wieder die WP. Summa summarum soll das BuT ein monatliches Budget von 54,4 Millionen Euro haben. Davon zehren die Verwaltungskosten 25,7 Millionen Euro auf, also fast die Hälfte. Bei der Zielgruppe, also bei den sozial benachteiligten Kindern, kommen noch 28,7 Millionen an.
Wenn es denn so ist, könnte man glauben, das BuT hat außer der Förderung von „Hartz IV-Kindern“ noch ein weiteres wichtiges Ziel, nämlich Arbeitsbeschaffung für Behörden.

Bitte nicht meckern
Nun dürfen aber ausgerechnet wir von der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht über Arbeitsprogramme beklagen. Schließlich behaupten Landrat und Kreisverwaltung, sie hätten mit unseren Anfragen auch viel Arbeit…
So stellten wir z.B. am 19. Januar 2016 der Kreisverwaltung eine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6416

Zahlen der Kreisverwaltung für 2013, 2014 und 2015
Auch wenn das fast schon Schnee von gestern ist, fassen wir hier einige Antworten aus dem Schreiben des HSK vom 07. März 2016 kurz zusammen:

Bewilligte Schulausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
2013 = 1938 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 239.021,39 Euro
2014 = 1803 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 208.017,64 Euro
2015 = 1608 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 198.967,17 Euro

Bewilligte Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2013 = 4622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 435.261,33 Euro
2014 = 4387 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 411.968,32 Euro
2015 = 4032 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 383.859,89 Euro

Bewilligte Schülerbeförderungskosten
2013 = 55 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 14.695,25 Euro
2014 = 53 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 13.806,71 Euro
2015 = 67 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 16.510,63 Euro

Bewilligte zusätzliche außerschulische Lernförderung
2013 = 391 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 332.303,23 Euro
2014 = 394 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 255.281,53 Euro
2015 = 252 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 80.808,06 Euro

Bewilligte gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2013 = 2693 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 365.277,28 Euro
2014 = 3044 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 368.383,70 Euro
2015 = 3325 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 389.223,72 Euro

Bewilligte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2013 = 1622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 82.063,74 Euro
2014 = 1456 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 79.112,87 Euro
2015 = 1489 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 83.140,76 Euro

Tendenz erkennbar
Die Zahl der bewilligten Leistungen insgesamt und somit auch die Ausgaben für das BuT sind in diesen 3 Jahren kontinuierlich gesunken. Wurden 2013 11.321 Anträge bewilligt, waren es 2015 noch 10.773 (minus 548).
Beliefen sich die Aufwendungen 2013 auf 1.468.642,22 Euro, lag der Betrag 2015 noch bei 1.152.519,23 Euro und war somit um 315.122,99 Euro geringer, also um ein 21%.

Resümee des Hochsauerlandkreises
Damals stellte die Kreisverwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage der SBL/FW fest:
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Es liegen mir keine Rückmeldungen darüber vor, dass die verausgabten Mittel nicht ausreichend sind.“

Resümee der SBL/FW
Die letztere Aussage des HSK trifft zu. Doch die Hauptursachen für die geringen Inanspruchnahmen der Leistungen und Mittel sind wahrscheinlich die hohen bürokratischen Hürden.
Was die andere Aussage des HSK betrifft, da werden wir uns erkundigen, ob der Landrat das Bildungs- und Teilhabepaket auch heute noch für ein „wirkungsvolles Instrument“ hält.

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Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung

By adminRL at 9:40 am on Wednesday, May 3, 2017

Am 1. Mai hatte der DGB im HSK wieder zu seiner zentralen Mai-Veranstaltung in die Kulturschmiede in der Arnsberger Altstadt eingeladen. Es ging dieses Mal um die Sicherheit der Renten. Auf dem Podium saßen 2 MdB, 1 MdL und eine Landtagskandidatin. Ein Sozialexperte des DGB aus Bochum hielt ein Einführungsreferat.

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Die Ansätze waren ja richtig. So wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 50% gefordert (derzeit liegt es bei 48%). Zur Verdeutlichung: Das rechnerische Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der sog. Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und zwar nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Abzug der Einkommensteuer. Für die “Standardrente” von 1.370 Euro pro Monat muss man allerdings 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst (derzeit ca. 3.092 Euro pro Monat) aufweisen, so dass sie sehr viele Rentner nicht erreichen!

Auffällig: Allen Podiumsteilnehmern schien entweder die Dimension der Problems nicht bewußt zu sein, oder sie redeten es klein. Die realen Verhältnisse werden am folgenden Schaubild des Statistischen Bundesamtes deutlich. Es zeigt den Altenquotienten, also die Anzahl der ab 65-Jährigen im Verhältnis zu 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Dieser Altenquotient lag im Jahr 2000 bei 27, derzeit bei 36 und wird 2035 (in weniger als 2 Jahrzehnten!) 56 betragen. Es findet also von 2000 bis 2035 mehr als eine Verdoppelung statt.

AQ-Stabua-2015

Wenn man (richtigerweise) verhindern will, dass das Rentenniveau weiter absinkt, wäre die Konsequenz eine Verdoppelung des Beitragssatzes, wenn sich sonst nichts ändert. Das will niemand, aber ohne deutliche Beitragserhöhungen wird es nicht gehen. Und es gibt weitere wesentliche Stellschrauben: das durchschnittliche Renteneintrittsalter, die Höhe des Bundeszuschusses (real derzeit ca. 90 Mrd Euro bzw. 30% der Ausgaben der Rentenversicherung) und die Beitragsbasis, also welche Bevölkerungsgruppen von welchen Einkommensarten Beiträge zahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unrealistisch anzunehmen, dass eine Erhöhung der Rentenbeiträge um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte (DGB) oder durchschnittlich 32 Euro Monatsbeitrag (Die Lnke) ausreichen könnte. Auch die sehr allgemeine Forderung der “Stärkung” der Rentenversicherung (SPD) hilft nicht weiter. Vom Vertreter der CDU kam überhaupt nichts Konkretes; er kennt sich bei anderen Themen besser aus.

Interessant war allerdings die Ankündigung des SPD-MdB, dass sich die SPD in der neuen Wahlperiode nicht an einer Bundesregierung beteiligen würde, wenn diese nicht die Bürgerversicherung einführen würde, also die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Ob das auch im Herbst 2017 noch gilt?

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Leider durften die Zuhörer sich dieses Mal – anders als in den Vorjahren – nicht an der Diskussion beteiligen.

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Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel

By adminRL at 12:58 am on Thursday, March 16, 2017

Letzte Woche stellten wir die Anfrage der SBL/FW-Fraktion zu dem vielleicht nicht mehr lange existierenden MobiTicket vor …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7329

… und versprachen einen Bericht über die Antwort der Kreisverwaltung.

Nun ist die Antwort da. Wir stellen hier DAS Schreiben der Organisationseinheit „Regional-entwicklung, Wirtschaftsförderung (WFG) vom 03.03.2017 schnörkellos ein:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 24.02.16 beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Die bereinigte Nettoeinnahme für die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe nach Ausgabe der Tickets für die Monate Januar und Februar ist noch nicht bekannt. Ausgleichansprüche der erlösverantwortlichen Partner für die Nutzung von Zug und Bus sind bisher nicht formuliert.
Fragen der Einnahmeaufteilung wurden bedingt durch den hohen Zeitdruck und die im Vorfeld fehlenden Daten zu Nachfrage und konkreter Nutzung zunächst zurück gestellt, um in erster Priorität die rechtzeitige und störungsfreie Einführung eines einfachen Ticketangebots gewährleisten zu können.

Zu 2. Die Situation im Kreis Soest entspricht der im Hochsauerlandkreis, sodass auch für den Kreis Soest keine entsprechenden Informationen möglich sind.

Zu 3. Die Daten zur Nutzung des MobiTickets getrennt für die einzelnen Gruppen der Berechtigten gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW konnten noch nicht ausgewertet werden. Die RLG stellt eine entsprechende Auswertung voraussichtlich für Mai 2017 in Aussicht.“

Zum besseren Verständnis, das waren und sind die drei Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
„1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahrscheinlich werden wir dazu noch einmal etwas schreiben …

Auch im Wirtschaftsausschuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kosten für das und die Einnahmen aus dem MobiTicket ein Thema. Die SBL/FW-Fraktion kritisierte erneut, dass der Kreistag – auf Vorschlag der Kreisverwaltung – eine sehr teure Variante für das kreisweite Ticket beschlossen hatte. Zu den 30 Euro Eigenbeitrag kommt ein monatlicher Zuschuss von 55,96 Euro. Diesen erhält die Kreiskasse bisher durch einen Zuschuss des Landes NRW refinanziert. Den Verkehrsträgern fließen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als echte Mehreinnahme der RLG den vom HSK auszugleichenden Verlust der RLG reduziert, konnte die Kreisverwaltung auch in der Ausschusssitzung noch nicht beantworten.

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Über Apothekenschließungen in Sundern, angemessene Unterkunftskosten bei Grundsicherung, Nutzung des MobiTickets und Konzepttreue

By adminRL at 1:19 am on Saturday, March 11, 2017

SBL/FW stellte drei Anträge

Am 28.02.2017 formulierte Kreistagsmitglied Reinhard Loos drei Anträge für die Tagesord-ung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, die am kommenden Mittwoch stattfindet. Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schrieb folgendes:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (derzeit im Terminkalen-der des Kreistags angekündigt für den 15.03.2017) beantragt unsere Fraktion folgende
Tagesordnungspunkte:

1. Informationen zur Schließung von 2 Apotheken in Sundern im Februar 2017 durch den vom HSK beauftragten Amtsapotheker und zur möglichen weiteren Entwicklung der Medikamenten-Versorgung in Sundern.

2. Bericht über den Stand der Arbeiten für ein neues Konzept über die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Kreisgebiet.

3. Bericht über den Umfang und die Art der Nutzung des Sozialtickets (“MobiTicket”) differenziert für die 4 Nutzergruppen (Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Sozialtickets aufgrund der bisherigen Erfahrungen.“

Kosten der Unterkunft – HSK hält weiter an seinem „schlüssigen Konzept“ fest

Zwischenzeitlich ging die Kreisverwaltung in der Verwaltungsvorlage 9/710 vom 06.03.2017 auf den Antrag der SBL/FW zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ein. Wir vermuten, einige Betroffene könnte das interessieren? Darum zitieren wir hier das Schreiben der Kreisverwaltung::

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

1. Ausgangslage

Nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine gleichlautende Regelung enthält § 35 des Zwölften Buches Sozialge-setzbuch (SGB XII).

Das Wort “angemessen” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar und vom zuständigen Leistungsträger auszufüllen ist. Das Bundessozi-algericht hat insoweit in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, dass angemessene Unter-kunftskosten diejenigen sind, die mittels eines sog. „Schlüssigen Konzeptes“ ermittelt werden und die örtlichen Gegebenheiten im Vergleichsraum wiedergeben.

Zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes hat der HSK im Mai 2012 nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg, mit einer Mietwerterhebung und der Bestimmung angemessener Mietwerte in der Region beauftragt.

Analog der Vorgaben zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne der §§ 558c ff. BGB hat der Gesetzgeber in § 22c SGB II für diejenigen Kommunen, die die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mittels einer Satzung vornehmen (Anmerkung: Satzungslösung ist in NRW nicht zugelassen), die Pflicht zur Überprüfung der Werte im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgegeben.

In Anlehnung an diese Regelungen wurden die bestehenden Richtwerte bereits im August 2014 mittels einer Indexfortschreibung der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskos-ten angepasst. Turnusgemäß ist ausgehend von einer Datenbasis zum Stichtag 01. September 2016 eine komplette Überprüfung der Festlegungen in Auftrag geben worden.

2. Weiteres Vorgehen

Analyse & Konzepte hat zum Stichtag 01. September 2016 durch schriftliche Befragung von Großvermietern und Mietern aktuelle Mietwerte in der Region erhoben. Zum selben Stichtag wurden von der Verwaltung die SGB II- und SGB XII-Datensätze ausgewertet sowie die Daten der Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger übermittelt.

Nach Vorstellung der Ergebnisse der Mietwerterhebung sowie der Datenauswertungen durch die Firma Analyse & Konzepte und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist eine ausführliche Information des Gesundheits- und Sozialausschusses in der Sitzung am 12. Juni 2017 vorgesehen.“

Stoische Treue zum „Schlüssigen Konzept“ – Anmerkungen der SBL/FW:

Über die Frage nach dem Schlüssigen Konzept der Firma Analyse und Konzepte wurde von Gerichten schon mehrfach entschieden. Öfters fiel das Urteil nicht im Sinne der Firma und ihrer Auftraggeber aus. So geschehen beispielweise am 19.02.2016. Da erklärte das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert”. Die Klägerin bekam den Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag zuerkannt. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6720
Die Entscheidung zum Konzept des HSK ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Hochsauerlandkreis beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat. Damit wurde von der Kreisverwaltung ein Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt…

Was ist mit dem „Rest“?

Eins nach dem anderen. Auch darüber will die SBL/FW noch berichten ….

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Gerade eingeführt und schon vor dem AUS? – Das MobiTicket im HSK

By adminRL at 3:07 pm on Saturday, March 4, 2017

Schwere Geburt
Anfang Januar 2017 wurde endlich auch im Hochsauerlandkreis das Sozialticket bzw. Mobi-Ticket eingeführt. Jahrelange Geburtswehen und mehrere abgelehnte Anträge der SBL/FW-Fraktion gingen diesem bemerkenswerten Kreistagsbeschluss vom 28.10.2016 voraus. Denn der Hochsauerlandkreis, so schien es, wollte das Ticket, mit dem Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben können, offenbar um keinen Preis.

Ungeliebtes Kind?
Nun hat er es! Und es macht ihm irgendwie Sorgen. Warum? Weil es ein Verkaufsschlager ist und viel erfolgreicher ist als gedacht?

Aber warum ist der Erfolg aus Sicht der Kreisverwaltung ein Problem? Die Antwort schimmert zwischen den Zeilen der Verwaltungsvorlage mit der netten Zahlenkombination 9/666 vom 22.02.2017 durch. Wir zitieren hier zwar nicht alles, aber fast alles und zwar die markanten Abschnitte und Sätze:

Behördliche Zahlen, behördliche Sicht
„Vor Beantragung der Fördermittel wurde die Nachfrage in den benachbarten Kreisen analysiert. Gespräche mit den Verkehrsunternehmen wurden geführt, um möglichst realistische Prognosedaten berücksichtigen zu können. Allgemeiner Erfahrungswert war, dass nennenswerte Nutzerquoten in Höhe von 8% und mehr erst mehrere Jahre nach Ticketeinführung erreichbar sind, während im Jahr der Einführung eine Nutzerquote von maximal 3% realistisch ist.

Der Förderantrag für 2017 basiert daher auf folgenden Annahmen:
• 5% Nutzerquote von insgesamt 17.071 Berechtigten im Hochsauerlandkreis
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg: 70% wählen das Kreisticket, 30% das Stadtticket
• Stadt Arnsberg: 90% wählen das Stadtticket, 10% das Kreisticket

Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.

Im Detail stellen sich die Werte für Februar wie folgt dar:
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg
913 Tickets (Nutzerquote 9,4%) – Marktanteil Kreisticket: 92,9%
• Stadt Arnsberg
471 Tickets (Nutzerquote 6,4%) – Marktanteil Kreisticket: 49,0%

Neben den generierten steigenden Erlösen aus den Ticketpreisen durch die Fahrgäste, bedeutet die hohe Nachfrage aber auch eine Inanspruchnahme von bereits 26,7% der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Damit wird eine Fortführung des MobiTickets gemäß den aktuellen Bedingungen bei ausschließlicher Komplementärfinanzierung durch die Fördermittel nicht bis Ende 2017 möglich sein.

Im Zuge der Einführung des MobiTickets wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass das Angebot zunächst für ein Jahr befristet wird und eine Entscheidung zu Fortführung und Weiter-entwicklung des Angebotes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nach Einführung des Tickets zu treffen sein wird.“

Nun sieht die Kreisverwaltung des HSK anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müssen. Schon im März will die Kreisverwaltung deswegen Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Weiter heißt es in der Vorlage 9/666: „Die starke Nachfrage auch außerhalb von Arnsberg und der hohe Marktanteil der Kreisvariante sprechen aus Sicht der Verwaltung für das bereits in 2017 favorisierte Modell eines einheitlichen Tickets mit Gültigkeit für das Kreisgebiet bei geringerem Fördersatz auf Basis des 60plusAbos für Senioren.
Über die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungsrunden wird anlässlich der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus berichtet.“

Und die ist am Montag dem 13.03. um 17.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

Was nun?
Wenn der HSK sich mit seinem Vorhaben durchsetzt, verdonnert er materiell schlecht gestellte Menschen wieder ein Stück weit zur Immobilität.
In sehr vielen Nachbarkreisen und Städten steht das Sozialticket offenbar nicht zur Disposition. Vielerorts wurde es schon vor zig Jahren eingeführt und ist eine Konstante. Ob die Politik da wohl auch auf die Idee kommt, es wieder abzuschaffen?

Zu teure Variante und unvollständige Kostenrechnung
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass auf Vorschlag der Kreisverwaltung im HSK eine besonders teure Variante des Sozialtickets eingeführt wurde. So zahlen die Nutzer bei der kreisweiten Variante pro Monat 30 Euro selbst. Da der Ticketpreis aber sehr hoch mit 85,96 Euro angesetzt wurde, entsteht ein monatlicher Zuschussbedarf von fast 56 Euro je Ticket. Davon landet ein wesentlicher Teil bei der RLG, also der von den Kreisen HSK und Soest getragenen Busgesellschaft, und führt dort zu einer Verringerung des von den Kreisen zu finanzierenden Betribesverlustes.
Der Kreistag lehnte mit der Mehrheit der “GaGaGroko” zweimal Anträge der SBL/FW ab, von den möglicherweise für den HSK entstehenden Kosten des Sozialtickets die Mehreinnahmen der RLG abzuziehen???
Wenn das Sozialticket nun wieder eingestellt würde, würden der RLG erhebliche Einnahmen entgehen und der Betriebskostenzuschuss des HSK an die RLG würde steigen… Der derzeit an den HSK gezahlte Landeszuschuss für die Sozialtickets würde dann zusätzlich an andere Kreis fließen und dort die Finanzsituaiton verbessern…

Noch ein paar Fragen an den HSK
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBLFW), machte das MobiTicket wieder zu „seinem Thema“. Am 24.02.2017 schickte er Landrat Dr. Karl Schneider diese Anfrage:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket (MobiTicket)

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Drucksache 9/666 wurden im HSK bisher 1.384 Sozialtickets ausgegeben.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?

2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?

3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“

Die SBL/FW wird berichten ….

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on Gerade eingeführt und schon vor dem AUS? – Das MobiTicket im HSK

4 Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

By adminRL at 8:12 pm on Saturday, October 8, 2016

Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche wieder im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.
Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:
“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In MÜnster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise. Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus. Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag. Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

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Sozialticket in Sicht

By adminRL at 11:33 am on Thursday, October 6, 2016

Manchmal braucht man in der Politik einen langen Atem. Besonders im HSK scheint ein besonders hohes Durchhaltevermögen erforderlich. Umso schöner, wenn Initiativen einer Fraktion schließlich doch noch zum Erfolg führen. Seit mehreren Jahren hat die SBL/FW-Fraktion wiederholt die Einführung eines Sozialtickets beantragt. Mit einem solchen Ticket können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Auch im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2016 hatte die SBL/FW wieder einen solchen Antrag gestellt. Konkretes Beispiel war dieses Mal das Sozialticket im Nachbarkreis Soest. Dessen Einführung zum 01.04.2016 hatte der Kreistag in Soest Ende 2015 fast einstimmig beschlossen. Damit war auch die RLG einbezogen, also die gemeinsam vom Kreis Soest und vom HSK betriebene Busgesellschaft. Über die bisher im Kreis Soest geltenden Regelungen kann man sich hier informieren: http://www.rlg-online.de/sozialticket.

Am 22.02.2016 wurde im Wirtschaftsausschuss des HSK vereinbart, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses im Juni ein Konzept vorlegen sollte. Denn nur bis zum 15.09. eines Jahres kann ein Kreis einen Zuschuss des Landes NRW für das Sozialticket beantragen; dieser Zuschuss beträgt mindestens 300.000 Euro pro Jahr und Kreis. Er ging dem HSK bisher verloren, zugunsten anderer Kreise, die dann einen höheren Zuschuss erhielten. Im Laufe des Jahres gab es auch Unterstütznug von der Fraktion die Linke und der SPD-Fraktion. Doch der Wirtschaftsausschuss tagte am 13.06.2016, und das Thema Sozialticket stand nicht auf der Tagesordnung. Daraufhin beantragte die SBL/FW-Fraktion eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses noch vor dem Antragsschlusstermin am 15.09.2016. Als wir dann vom Landrat die schriftliche Zusage erhielten, dass der Zuschussantrag beim Land vorsorglich gestellt würde, verzichteten wir auf die Sondersitzung.

Die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am 17.10.2016 statt. Dort steht das Sozialticket auf der Tagesordnung, und es gibt eine Sitzungsvorlage (Drucksache 9/541) von Landrat und Kreisverwaltung, mit dem Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einführung eines Sozialtickets im Hochsauerlandkreis zum 01.01.2017 unter folgender Bedingung:
Die Finanzierung des Sozialtickets erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des Landes NRW. Eine Beteiligung an der Finanzierung durch den Hochsauerlandkreis wird ausgeschlossen.
Wird diese Bedingung nicht mehr erfüllt, bedarf es eines neuen Beschlusses des Kreistages über die Fortführung des Angebotes.

Berechtigt sollen sein Empfänger von:
 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
 Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe) nach SGB XII
 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Angeboten werden soll ein kreisweit gültiges Monatsticket für 27,50 Euro.

Mit der Annahme dieses Vorschlags wäre der Anfang gemacht. Denn erfahrungsgemäß reicht der Landeszuschuss für die Finanzierung des Sozialtickets aus. Und außerdem erzielt die RLG zusätzliche Einnahmen aus den zusätzlichen Tickets, die den zu 57% vom HSK abzudeckenden Verlust der RLG mindern.

Vor allem aber wird es dann deutlich bessere Möglichkeiten für einkommensschwache Personen geben. Z.B. sollte dann die Teilnahme von Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen nicht mehr an den zu hohen Fahrkosten scheitern.

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Der HSK kann Fördergelder für das Sozialticket beantragen …

By adminRL at 8:07 pm on Tuesday, July 12, 2016

… wird er es auch tun?

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), setzt sich schon seit mehreren Jahren dafür ein, dass nun auch endlich finanziell nicht gut gestellte Menschen aus dem Hochsauerlandkreis ein Sozialticket für den ÖPNV erhalten. Dortmunder, Düsseldorfer und Essener sowie Bürgerinnen und Bürger in weiteren 45 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind da im Vergleich zu Sauerländerinnen und Sauerländern klar im Vorteil. Das günstige Ticket ist dort für die Anspruchsberechtigten schon seit längerer Zeit nicht nur Wunschdenken, sondern Realität. Im HSK aber scheiterten bisher leider alle entsprechenden Ansätze. Warum? Weil bisher offenbar der politische Wille fehlte!?

Der nächste Versuch

Am 06.07.2016 wandte sich SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos mit folgendem Antrag an Landrat:

“Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gemäß …

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

hiermit beantragt unsere Fraktion die baldige Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Einführung des Sozialtickets im HSK; hier: Beantragung der Fördergelder

Begründung und Erläuterung:

Unsere Fraktion und die SPD-Fraktion haben Anträge zum Sozialticket gestellt, das mittlerweile in fast allen Kreisen in NRW eingeführt wurde, so auch – unter Mitwirkung der RLG – zum 01.04.2016 im Kreis Soest. Z.B. wurde uns erst gestern wieder berichtet, dass im HSK ein Sprachkurs für Flüchtlinge ausfallen muss, weil die vorgesehenen Teilnehmer die Fahrkosten nicht bezahlen können.

In der von der Kreisverwaltung für die Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 erstellten Drucksache 9/418 zum Thema Sozialticket steht u.a.:

“Gemäß den Regelungen der Richtlinie sind Förderanträge spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres der beantragten Förderung zu stellen, sodass der nächstmögliche Zeitpunkt für die Einführung des Sozialtickets der 01.01.2017 ist.”

“In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest sollen nun zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets abgestimmt werden. Hierbei werden folgende Leitlinien eine wesentliche Rolle spielen:

Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können”

Im Protokoll dieser Sitzung des WST-Ausschusses heißt es dazu:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Vorlage zur Kenntnis.”

In der Sitzung des WST-Ausschusses am 13.06.2016 in Arnsberg-Hüsten wurde jedoch NICHTS zum Thema Sozialticket vorgestellt.

Auf Nachfrage unserer Fraktion hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW am 04.07.2016 bestätigt, dass nach wie vor gemäß Ziffer 7.1 der “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen” Förderanträge für das Sozialticket spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres zu stellen sind.

Die nächste Sitzung des WST-Ausschusses ist nach bisheriger Planung im Sitzungskalender erst für den 17.10.2016 vorgesehen, also erheblich zu spät. Da die Fördergelder für das Jahr 2017 nur bis zum 15.09.2016 beantragt werden können, sollte der WST-Ausschuss bis spätestens Ende August 2016 über die Einführung des Sozialtickets beraten und beschließen. Die Bestätigung (oder Verwerfung) dieses Beschlusses kann dann in der nächsten “regulären” Sitzung des Kreistags erfolgen.”

Mehr über die das Sozialticket und seine Vorteile HIER:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialticket

Mehr über die Geschichte des Sozialtickets im HSK …
…. folgt.

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Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

By adminRL at 11:51 pm on Sunday, June 12, 2016

Nach fast 4 Monaten steht nun am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA). Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichitgen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung…

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“”Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG';
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.
Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:
o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preis¬günsti¬gerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;
– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,
– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechts¬kräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientiert, mit diesem Antrag umgehen…

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Hochsauerlandkreis schwört weiter auf „Analyse und Konzepte“

By adminRL at 11:53 pm on Thursday, June 9, 2016

Es ist schon fast vier Monate her, dass die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) diesen Antrag für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialauschusses stellte:

„Arnsberg, 21.02.2016

Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich aufzunehmen:

„Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)”

Begründung und Erläuterung:
Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept der Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsemp-fängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit umgehend zu erfahren:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?“

Daraus wurde zunächst nichts. Der Gesundheits- und Sozialausschusses stimmte am 24.02.2016 mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen gegen eine Ergänzung der Tagesordnung um diesen Punkt.

Pause …

Mit der Verwaltungsvorlage 9/499, datiert auf den 02.06.2016, erfahren wir nun endlich, wie der HSK mit dem Urteil umzugehen gedenkt.

Kurz gesagt: Es bleibt alles wie es war und ist. Der HSK ist gegen das Sozialgerichtsurteil in Berufung gegangen. Bis zur Entscheidung wird es dauern …. „Insofern“, schreibt der HSK, „sieht die Verwaltung des Hochsauerlandkreises keine Veranlassung, für die anstehende Aktalisierung des Schlüssigen Konzeptes einen anderen Anbieter als Analyse & Konzepte zu beauftragen.“

Pause ….

Hinzufügen möchten wir, dass das Schlüssige Konzept des besagten Anbieters „Analyse & Konzepte“ von Gerichten schon öfters als unschlüssig beanstandet worden ist. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg (Az: S 14 AS 1766/13) veröffentlicht, dass das von diesem Unternehmen für den Landkreis Harz erstellte Konzept für rechtswidrig erklärt. Die Begründung könnte auch gut für den HSK passen: Den im Landkreis Harz gemeinsam betrachteten Gemeinden fehle aufgrund der großen Entfernungen und langen Reisezeiten die “verkehrstechnische” Verbundenheit, und allein schon deswegen dürften sie nicht in einem einheitlichen Vergleichsgebiet mit gleich hohen Mietobergrenzen betrachtet werden.
Warten wir ab, wie und wann das Landessozialgericht in Essen als Berufungsinstanz über das Urteil des Sozialgerichts Dortmund entscheidet.

Pause …

Für alle die den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 9/499) für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.06.2016 komplett lesen möchten, im Kreistagsinformationssystem ist er für alle zugänglich. Auf die Fragen der SBL/FW wird da auch eingegangen, insofern, dass erst mal alles bleibt wie es war.

Wir werden berichten ….

Filed under: SozialesComments Off on Hochsauerlandkreis schwört weiter auf „Analyse und Konzepte“

Sozialticket bei der RLG

By adminRL at 4:30 pm on Friday, May 20, 2016

48 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW haben es bereits eingeführt, und bekommen dafür einen Zuschuss des Landes NRW: Das Sozialticket für Bus und Bahn, das Beziehern von Sozialleistungen Mobilität zu günstigen Preisen ermöglicht. Nun gibt es ein solches Ticket auch bei der RLG. Die RLG ist die Busgesellschaft, die gemeinsam von der Kreisen Soest und Hochsauerland betrieben wird.
Bisher wurde dieses Ticket für die RLG allerdings nur im Kreis Soest eingeführt, seit April 2016. Dies liegt allerdings nicht an der RLG, sondern am Kreistag des Hochsauerlandkreises.
Näheres zu den Bedingungen steht hier: https://wvg-online.de/rlg/rlgsozialticket.php

Die SBL/FW-Fraktion hat wiederholt die Einführung auch im HSK beantragt. Wir hoffen, dass dieses Mal der HSK dem Beispiel des Nachbarkreises Soest folgt, zumal innerhalb der RLG die Umsetzung bereits erprobt wurde. Im Juni wird sich der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit diesem Thema befassen.

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on Sozialticket bei der RLG

Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

By adminRL at 11:22 pm on Tuesday, March 29, 2016

Konsequenzen?

Nachdem das Sozialgericht Dortmund am 19.02.2016 das Mietkostenkonzept des HSK für „gescheitert“ erklärte hatte,
klick hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6550
und da:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
wollte sie SBL/FW wissen, wie es jetzt weiter geht. Welche Konsequenzen zieht nun der HSK aus dem Urteil?

Ganz kurz: Nein, (erst mal) keine!

Wenn es nach dem Hochsauerlandkreis geht, hat das Gerichtsurteil für ihn und für die betroffenen Empfänger von Grundsicherungsleistungen erst mal keine Konsequenzen, außer der Überlegung, ob der HSK in Berufung gehen soll. So geht es jedenfalls aus der Antwort der Kreisverwaltung (vom 17.03.2016) auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (vom 15.03.2016) hervor.

Fragen und Antworten

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Der HSK antwortete:
„Aus dem noch nicht bestandskräftigen Urteil des Sozialgerichts Dortmund ergeben sich für den Hochsauerlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als Träger der Sozialhilfe derzeit keine Veranlassungen, die Vorgehensweise zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ändern.
Aktuell liegt das Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch nicht in ausformulierter Form vor. Sobald es zugestellt ist, wird von mir die Einlegung einer Berufungsklage geprüft.
Dabei werde ich die beiden Urteile des LSG NRW vom 27. Januar 2016, in denen der Ansatz von Analyse & Konzepte als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG bewertet wurde, mit in meine Prüfung einbeziehen (L 12 AS 1180/12 und 673/14).“

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
Der HSK antwortete:
„Weder der Hochsauerlandkreis noch seine Delegationskommunen haben Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII Umzugsaufforderungen zukommen lassen.“

Die SBL/FW fragte:
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?
Der HSK antwortete:
„Es ist nicht beabsichtigt, ein anderes Unternehmen mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zu beauftragten.“

Konsequenzen für die SBL/FW?

Auf jeden Fall die, dass das nicht unser letzter Bericht über das Konzept des HSK zu den Kosten der Unterkunft (KdU) sein wird!

PS: Die Antwort der Kreisverwaltung nach dem Umgang mit den Grundsicherungsempfängern scheint uns übrigens nicht ganz schlüssig. Gab und gibt es tatsächlich seitens des HSK und seiner Delegationskommunen keine Umzugsaufforderungen an Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger?

Filed under: SozialesComments Off on Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

By adminRL at 11:12 am on Thursday, March 17, 2016

Urteil mit Folgen?
Am 19. Februar 2016 erklärte das Sozialgericht Dortmund das Mietkostenkonzept des Hochsauerlandkreises für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII für null und nichtig. Dasselbe Konzept wird auch für Leistungen nach SGB II angewandt. Der Richter wies es in seiner Urteilsbegründung als nicht schlüssig zurück. Denn der HSK habe bei der Datenerhebung und -verarbeitung schwerwiegende Fehler gemacht. Zudem sei veraltetes Datenmaterial aus 2009 in die Bemessung für 2014 eingeflossen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html
http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html

Das Urteil bedeutet auch eine weitere Niederlage für die „Analyse & Konzepte GmbH“. 2014 scheiterte die Hamburger Firma mit ihrem Konzept bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft beispielsweise auch beim Sozialgericht Gießen.
Klack:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/weitere-niederlage-fuer-analyse-und-konzepte-gmbh-bei-der-bemessung-der-kosten-der-unterkunft-d500985.html

Wenig Gesprächsbereitschaft?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) brachte daraufhin am 21.02.2016 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 24.02.2016 den Dringlichkeitsantrag „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” ein.

Leider kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung der GSA-Sitzung. Die Verwaltung begründete ihren Entscheidungsvorschlag mit fehlenden „formellen und materiellen Voraussetzungen“. Stattdessen wies die Kreisverwaltung mit ihrem Schreiben vom 22.02.2016 darauf hin, dass sich der GSA voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung, die derzeit auf den 15.06.2016 terminiert ist, mit diesem Thema befassen wird und dass dann konkret auf den Antrag der SBL/FW eingegangen werden kann.

SBL/FW wiederholt die Fragen
Bis zum 15.06.2016 vergehen noch etwa 3 Monate. Aus diesem Grund bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat, die von der SBL/FW im Antrag gestellten Fragen nicht erst in der Sitzung im Juni, sondern innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten.

Und das sind die Fragen:

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?

• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?

Filed under: SozialesComments Off on Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?
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