Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Senkung der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) – Ist das „Schlüssige Konzept“ des Hochsauerlandkreises wirklich schlüssig?

By adminRL at 7:43 pm on Wednesday, February 12, 2014

Nachdem mit Hilfe des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ im Hochsauerlandkreis die neuen Mietobergrenzen ermittelt worden sind, werden jetzt von den Jobcentern in großer Zahl Bescheide mit einer Kostensenkungsaufforderung an Grundsicherungs-Empfänger geschickt. Denn „Dank“ des neuen Konzepts wurden die Mietobergrenzen für die Hilfeempfänger deutlich abgesenkt. Für viele Men-schen bedeutet das Vorgehen der Behörde Angst vor dem Verlust ihrer gewohnten Umgebung, Ver-unsicherung und soziale Härten.

In anderen Städten und Landkreisen gelten offenbar bei den Jobcentern andere, sozialere Regeln als im HSK. Als Beispiel führe ich den Rheinkreis Neuss an. Dort sind nach Auskunft einer zuständigen Mitarbeiterin Aufforderungen zum Umzug eher die Ausnahme. Z.B. Frauen mit Kindern und ältere Personen werden nach Angabe der Mitarbeiterin gar nicht aus ihren Wohnungen heraus gerissen.

Eine Anlage über die nach Kommunen unterschiedlich gestaffelten Bruttomietobergrenzen im Rhein-kreis Neuss füge ich diesem Schreiben bei. U.a. fällt auf, dass dort die Bruttokaltmietobergrenze für eine Person im ungünstigsten Fall bei 389,- Euro liegt. Im Vergleich: Im HSK liegt sie bei 285,50 Euro. Wobei sicherlich die Wohnungsangebote und die Mietpreise der beiden Landkreise differieren, aber nicht so stark wie die Mietobergrenzen.

Trotz eines nicht sonderlich angespannten Wohnungsmarktes im Sauerland bleibt jedoch die Frage, ob die Wohnungsangebote und die tatsächlichen Mietpreise kompatibel mit den Ergebnissen des sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ sind!?

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte dazu am 11.02.2014 dem Landrat schriftlich folgende Fragen:

1. Wie viele Kostensenkungsaufforderungen werden in nächster Zeit verschickt bzw. sind bereits in den letzten Wochen und Monaten versandt worden?

2. Wie viele wurden/werden in den einzelnen Orten verschickt?

3. Um welche Mietpreis-Volumina handelt es sich bei den Kostensenkungsaufforderungen?
• In wie vielen Fällen sollen die monatlichen Kosten um 0 bis 20,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 20,- bis 40,- Euro gesenkt werden?
• In wie vielen Fällen sollen die Kosten um 40,- bis 60,- Euro gesenkt werden?
• Und in wie Fällen sollen die Kosten Fällen um 60,- Euro und mehr gesenkt werden?

4. Wurden die Empfänger über den Inhalt des angeblich schlüssigen Konzepts informiert?

5. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Zumutbarkeitsprüfung?

6. Wie erfolgte die einzelfallbezogene Verfügbarkeitsprüfung von preisgünstigeren Wohnungen?

7. Wie groß ist die Anzahl der Reaktionen der Betroffenen, und welche Reaktionen erfolgten?

8. Wie will der HSK auf den Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 18.11.2013 reagieren? In diesem Verfahren obsiegte der Antragsteller gegen den Grundsicherungsträger, weil das Landessozialgericht Bedenken gegen die Schlüssigkeit eines Konzepts der Fa. A&K, die auch für den HSK tätig war, hat.

9. Im Rheinkreis Neuss erfolgen Beratung und Beschluss im Sozialausschuss und im Kreistag über das gesamte Konzept, im HSK nicht (nur über die 50%-Grenze). Aus welchem Grund verfährt der Hochsauerlandkreis hier anders als der Rheinkreis Neuss?

Seit gestern – kurz nach der Formulierung der Anfrage – ist die SBL übrigens im Besitz des kompletten “schlüssigen” Konzepts. Mehr als 2 Monate hat es gedauert, von der Ankündigung des Landrats über die Zusendung, bis die 62 Seiten dann tatsächlich in unserem Büro ankamen…
Wir werden uns mit dem Inhalt näher befassen und demnächst einen Auszug und einen Kommentar veröffentlichen.

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Nicht im HSK: Das Bus- und Bahnticket für Schüler und Azubis

By adminRL at 10:13 pm on Saturday, January 11, 2014

Die Nachbarkreise Höxter und Paderborn haben es: Das Schülermonats-Ticket.
Die Nachbarkreise Olpe und Siegen-Wittgenstein haben es: Das Schülermonats-Ticket. Es ist für die Schüler und Auszubildenden kostenfrei und gültig für alle Fahrten in diesen beiden Landkreisen, nicht nur für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule.
Wer hat es nicht? Der Hochsauerlandkreis!

Schon am 2. Oktober 2013 fragte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei Landrat Dr. Schneider schriftlich nach, ob ihm bekannt sei, dass die beiden südwestfälischen Nachbarkreise Olpe und Siegen-Wittgenstein beabsichtigen, ein solches Schülerticket für den ÖPNV einzuführen und, ob eine Prüfung stattgefunden habe, ob auch im HSK und im Kreis Soest, mit der gemeinsamen Tochtergesellschaft RLG, ein solches Bus- und Bahnticket für alle SchülerInnen und Auszubildende angeboten werden kann.

Die ernüchternde Antwort des HSK kam nach fast 3 Monaten „Bedenkzeit“. Sie trägt das Datum vom 19. Dezember 2013. Auch die bevorstehenden Weihnachtstage stimmten den Landrat offensichtlich nicht gnädiger. In Kurzfassung: Der Chef der Kreisverwaltung teilt mit, auf ein solches Schülerticket werde der Hochsauerlandkreis weiter verzichten. Die Information über die Einführung des Tickets in den Nachbarkreisen habe er lediglich über die Medien erhalten.

Begründet wird die „Verweigerungshaltung“ mit einer völlig anderen Ausgangslage der ÖPNV-Finanzierung in den beiden südwestfälischen Nachbarkreisen. Dort käme es den beiden Aufgabenträgern ganz wesentlich auf den Erhalt der Liquidität der dort tätigen Verkehrs-unternehmen an.

Vielleicht kommt es den südwestfälischen Nachbarkreisen aber auch auf ihre Schülerinnen und Schüler und die Azubis an?

Einen Trost hält der Hochsauerlandkreis aber für die Kids hier bereit – die FUN-Karte. Auf dieses Angebot weist der Landrat in seinem Schreiben an die SBL explizit hin. Sie kostet monatlich zwischen 10,00 Euro und 16,80 Euro, je nachdem ob Monats- oder Jahres-Abo gekauft wird und nach Geltungsbereich. Dieses Ticket gilt allerdings nur bis zum Alter 20 und darf nur in der Freizeit genutzt werden, aber nicht für Fahrten zur Schule oder zum Ausbildungsplatz.

Rückschlüsse, ob und für wen Fun und Freizeit im HSK einen höheren Stellenwert haben als Schule und Ausbildung, wollen wir hier und heute mal lieber nicht ziehen.

PS: In einigen Nachbarkreisen gibt es sowohl als auch. Z.B. die Verkehrsservice-Gesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) bietet das Schüler-Monats-Ticket und verschiedene Fun-Tickets zu unterschiedlichen Preisen für Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren an.

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„Angemessene Unterkunftskosten“ = Angstmache?

By adminRL at 1:40 am on Thursday, January 9, 2014

Das „Vermögen“, um das es hier geht:

44,50 Euro pro Monat sind für manche ein Klacks, für andere ein Vermögen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern können „die paar Euros“ ausschlagegebend sein für das Lebensumfeld und Lebensqualität, Motivation und Gesundheit.

44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung eines Jobcenters im HSK eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zulässig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt. Bisher wurde die Miete nicht beanstandet. Im August hat die Kreisverwaltung aber ein neues angeblich “schlüssiges Konzept” für die Miethöhen von Alg2-Empfängern eingeführt, durch das die bisher zulässigen Miethöhen teilweise drastisch sinken.

Die Anfrage:
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hält diese Behauptung des Jobcenters für unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3710

Das „ominöse Kostensenkungsschreiben“:
Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ in der Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den örtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben „Aufforderung zur Kostensenkung“ ausgehändigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.
Des Weiteren erklärt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos` Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hinweises über die Unzulässigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien (nach Auffassung der Kreisverwaltung) unbegründet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, „jedoch kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.“ Das Musterschreiben erfülle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.

Wie lassen sich diese Sätze nun deuten? Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein „Angst-mach-Schreiben“ und rechtlich vollkommen belanglos?

Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.

Im Anschluss an diese Erläuterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerländer Bürgerliste gestellten Fragen. Wir fassen das aus unserer Sicht Wichtigste hier zusammen:

Die Frage nach der Anzahl der verschickten „Kostensenkungsschreiben“ im HSK kann nicht beantwortet werden. Das begründet die Verwaltung damit, dass das EDV-technisch nicht ausgewertet werden kann und eine manuelle Erfassung nicht stattfindet??!.

Die SBL fragte danach, wann und wie die Betroffenen über die neuen Miethöchstwerte informiert worden sind, wie die Werte ermittelt wurden und wo die Mieter die Tabellen einsehen können. Aus der Antwort schließen wir, dass der HSK den Betroffenen bisher derartige Infos nicht hat zukommen lassen. Denn der HSK vertritt die Position: „Eine Verpflichtung, die Werte zu veröffentlichen, besteht aus Sicht der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht“!

Es wird, so heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung, bei der Feststellung, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung unangemessen sind, mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten das Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Mit dem Hinweisschreiben erhielten die Leistungsberechtigten Kenntnis sowohl von den als angemessen als auch als unangemessen eingestuften Kosten. Das gelte auch für Leistungsberechtigte, wenn sie vor der Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter nachfragen. Interessierte Dritte erhielten auf Nachfrage ebenfalls diese Infos.

Auf die Frage danach, wann und wie die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen würden, dass die zulässigen Höchstmietwerte bis 2015 möglicherweise angehoben werden könnten und, wenn nein, warum nicht, reagierte die Kreisverwaltung mit der Bemerkung, eine zuverlässige Prognose über die zukünftige Entwicklung sei nicht möglich (Anmerkung der SBL: Die hatten wir ja auch gar nicht erwartet!). Weiter lässt uns die Mitarbeiterin des Jobcenters wissen: „Es wäre fahrlässig, eine vage Prognose zu treffen und die getroffenen Einschätzungen an die Leistungsberechtigten weiterzugeben.“

Zitat aus unserer Frage Nr. 4: Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, für die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen für die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter begründet?
Als Antwort erfolgt der Hinweis, einer Kostensenkungsmaßnahme liege eine umfassende Einzelfallprüfung zu Grunde. Insoweit wäre den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen. Da ihr, der Mitarbeiterin, der konkrete Einzelfall, auf dem die Anfrage basiere, nicht bekannt sei, könne sie an dieser Stelle keine Feststellung treffen, welche konkreten Überlegungen zu dem konkreten Kostensenkungsschreiben geführt habe. Die betroffene Bürgerin berichtete, dass vor der Aufforderung zur Kostensenkung niemand mit ihr über die angebliche Zumutbarkeit eines Umzugs gesprochen hat.

Wie überprüft das Jobcenter, ob „angemessener“ Wohnraum tatsächlich vorhanden ist?
Dazu erfuhren wir: „Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten.“ Na ja…

Eine klare Antwort bekamen wir auf die sechste Frage mit: „Ihre Beurteilung trifft nicht zu.“
Und darum geht`s: Trifft es, zu, dass die tatsächliche Ermittlung der zulässigen Höchstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (für derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich höheren Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) erfolgte und dass – gemeindeübergreifend – etwa 80% der Angebotsmieten die Miethöchstwerte überschreiten? Die Kreisverwaltung erklärte in ihrer Antwort dazu, die Richtwerte würden nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren anhand ausgewerteter Angebots-, Neuvertrags- und Bestandsmieten ermittelt. Je nach Haushaltsgröße und Wohnungsmarkttyp schwanke das im festgesetzten Kostenrahmen tatsächlich verfügbare Angebot entsprechender Wohnungen zwischen 27% und 71%. Damit ist aus Sicht des HSK bestätigt, dass ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung stehe. Wie stellt sich das wohl aus Sicht der Wohnungssuchenden dar?

Ein Rechtsmittel gegen eine Kostensenkungsaufforderung sei unzulässig. Das erklärt der HSK als Antwort auf Frage 7 noch einmal!

Kurzes Resümee der SBL:
Viele Aussagen in diesem Antwort-Schreiben erscheinen uns vage. Die betroffenen Menschen werden anscheinend mehr verwaltet als in irgendeiner Weise betreut. Wie lautete damals die Devise? Fordern und Fördern! Gefördert wird aber vielleicht vorwiegend die Bürokratie?
Und ob die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung, dass Rechtsmittel gegen eine derartige Kostensenkungsaufforderung unzulässig sind, haltbar ist, das ist fraglich? Immerhin ist das vom HSK zitierte Urteil über 7 Jahre alt und bezieht sich auf einen ganz anderen Sachverhalt. Wir werden darauf zurückkommen…

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SBL hinterfragt ein Schreiben des Jobcenters

By admin at 9:57 am on Wednesday, December 18, 2013

44,50 Euro zahlt eine Empfängerin von Arbeitslosengeld 2 für ihre Wohnung monatlich zu viel, so behauptet das “JobCenter” in einem Schreiben. Deswegen soll die etwa 60-jährige Frau für Abhilfe sorgen, mit anderen Worten, sie soll in eine billigere Wohnung umziehen. Kosten dürfte ihre Bleibe maximal 285,50 Euro, einschließlich der Nebenkosten außer Heizung. Das ist nun wirklich nicht gerade üppig. Es ist fraglich, wo und wie man so eine preiswerte Wohnung in Brilon auftreiben kann?!

Hintergrund der Aktion des JobCenters sind erheblich reduzierte Mietobergrenzen, die die Kreisverwaltung im August 2013 für die Empfänger von Grundsicherung festgelegt hat. Sie wurden von einem beauftragten Hamburger Unternehmen im Rahmen eines angeblich “schlüssigen Konzepts” ermittelt.

Der krankheitsbedingt nicht arbeitsfähigen Frau wird nun ein Jahr Zeit eingeräumt, sich um einen Wohnungswechsel oder um eine Mietminderung seitens ihres Vermieters zu kümmern.
So steht es jedenfalls im Schreiben des Jobcenters Brilon. Das Schreiben der Behörde endet mit der Aussage, die Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten sei nach der Rechtssprechung des LSG NRW kein Verwaltungsakt. Daher wären Widerspruch und Klage nicht zulässig.

Doch genau diese Behauptung zweifelt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an, ebenso wie einige andere Aussagen in dem erwähnten Schreiben. Darum richtete er am 17.12.2013 an den Landrat eine Anfrage mit folgendem Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

mit einem mir vorliegenden Schreiben der Stadt Brilon, Fachbereich III, Abteilung für Sozialangelegen¬heiten, JobCenter, vom 05.12.2013 teilt das JobCenter einer Leistungsberechtigten mit, ihre bisher gezahlte monatliche Bruttokaltmiete sei um 44,50 Euro zu hoch. Sie müsse bis spätestens Ende 2014 ihre Aufwendungen für ihre Wohnung senken.
Weiter heißt es, Widerspruch und Klage gegen diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten seien unzulässig. Diese Behauptung im Schreiben des JobCenters der Stadtverwaltung Brilon halte ich für unzutreffend; denn die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des LSG ist in diesem Fall nicht anwendbar. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es in dem damals entschiedenen Fall um ein Eilverfahren ging und dass noch keine Aussage zur Zumutbarkeit getroffen worden war.

Zu dem Sachverhalt stelle ich folgende Fragen:
1. Wie viele derartige Schreiben mit Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten wurden bisher in den einzelnen Städten und Gemeinden verschickt, wie viele sind bis April 2014 noch absehbar oder geplant?
2. Wann und wie wurden die Mieterin und andere Betroffene von den JobCentern darüber informiert, welche neuen Höchstmietwerte gelten, wie sie ermittelt wurden, und wo sie die entsprechende Tabelle einsehen können? Wenn nein, warum nicht?
3. Wann und wie wurden die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen, dass die zulässigen Höchstmietwerte bis 2015 möglicherweise an-gehoben werden könnten? Wenn nein, warum nicht?
4. Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, für die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen für die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter be-gründet?
5. Wie überprüfen die JobCenter vor dem Versand von Aufforderungen zur Kostensenkung, ob in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde tatsächlich geeignete freie Wohnungen im Rahmen der neuen Miethöchstwerte angeboten werden?
6. Trifft es, zu, dass die tatsächliche Ermittlung der zulässigen Höchstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (für derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich höheren Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) erfolgte und dass – gemeindeübergreifend – etwa 80% der Angebotsmieten die Miethöchstwerte überschreiten?
7. Ist die Kreisverwaltung bereit, die Betroffenen darüber zu informieren, dass und wie diese gegen derartige Aufforderungen zur Kostensenkung doch Rechts¬mittel einlegen können?

Im übrigen soll es eine Endfassung des sog. „schlüssigen Konzepts“ für die Kosten der Un-terkunft vom 31.07.2013 geben, die uns bisher nicht vorliegt, Bitte stellen Sie uns – und allen anderen interessierten Fraktionen und Wählergruppen im Kreistag – diese Endfassung zur Verfügung.“

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Rat der Stadt Brilon fordert Sozialticket

By admin at 9:57 am on Friday, December 13, 2013

Auf Antrag der Briloner Bürgerliste (BBL) hat der Rat der Stadt Brilon gestern folgenden Antrag beschlossen:

Der Rat der Stadt Brilon fordert den Hochsauerlandkreis auf, umgehend ein Sozialticket für Bus und Bahn einzuführen.
Fast alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg haben ein solches Ticket bereits eingeführt, z.B. die Landkreise Siegen-Wittgenstein, Olpe, Unna und Ennepe-Ruhr, die kreisfreie Stadt Hamm sowie der gesamte VRR-Tarifraum. Mit solch einem Ticket können Bezieher von Alg2, Sozialgeld, Sozialhilfe und Wohngeld sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stark ermäßigte Monatstickets für den ÖPNV beziehen. Das Land NRW würde dafür einen jährlichen Zuschuss von etwa 300.000 Euro zahlen. Weitere Mehreinnahmen würden durch die Vergrößerung des Nutzerkreises entstehen.
Vor allem für Bewohner der Ortsteile der flächengroßen Stadt Brilon würden dadurch die Mobilitätsmöglichkeiten deutlich verbessert. Z.B. kostet eine Monatskarte zwischen Brilon-Stadt und Brilon-Wald (Preisgruppe 3) derzeit 86,30 Euro. Das ist für die Empfänger der genannten Sozialleistungen kaum zu bezahlen. Einkäufe oder Fahrten zum Arzt sind bisher für viele von ihnen ein großes Problem.

Erstaunlich war, dass ausgerechnet ein SPD-Ratsmitglied den Antrag in der Debatte als “Populismus” bezeichnete. Zum Regierungsbezirk Arnsberg gehören – außer dem HSK – 11 Landkreise und kreisfreie Städte. Wenn 9 von ihnen bereits ein Sozialticket beschlossen haben, sind die dann auch alle dem Populismus aufgesessen?

Der Beschluss des Briloner Rates kann somit noch in die heutige Sitzung des Kreistags eingebracht werden.

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In 2014 stellt NRW wahrscheinlich wieder 30 Millionen Euro für Sozialtickets zur Verfügung.

By admin at 1:47 am on Friday, November 1, 2013

Davon könnten bis zu 300.000 Euro in den HSK fließen, wenn denn …

Die NRW-Landesregierung unterstützt die flächendeckende Einführung von Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes. Die entsprechenden Mittel werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sind es rund 30 Millionen Euro, die finanziell schwachen Menschen z.B. aus Münster, Bielefeld, Detmold, Hamm, Dortmund, Unna und Olpe für die vergünstigte Nutzung des ÖPNV zur Verfügung stehen.

Einen Landeszuschuss von rund 300.000 Euro hätte der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 für das Sozialticket bekommen können. Das Geld wurde aber nicht abgerufen. Warum? Die Kreisverwaltung und die Mehrheit der Kreistagmitglieder verweigerten sich der Einführung des Sozialticket im HSK. Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte mehrfach die Einführung des Tickets beantragt, fand aber im Kreistag wiederholt dafür keine Mehrheit.

Nun hat der Hochsauerlandkreis bzw. haben seine Bewohnerinnen und Bewohner eine neue Chance. Auf telefonische Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) gab die Landesregierung die Auskunft, dass NRW auch 2014 voraussichtlich wieder 30 Millionen Euro für ein flächendeckendes Sozialticket zur Verfügung stellen wird. Davon könnten demnach bis zu 300.000 Euro auf den HSK entfallen, wenn, ja wenn, Verwaltung und Kreistag die Einführung eines Sozialtickets endlich befürworten würden. Wenn denn ….

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Sozialticket in Hamm wird gut angenommen

By admin at 8:16 am on Saturday, August 17, 2013

Schon mehrfach hatte die SBL beantragt, im Hochsauerlandkreis ein Sozialticker einzuführen. Viele andere Landkreise und kreisfreie Städte in Westfalen habe dies bereits. Im Kreistag des HSK scheiterte dies aber bisher an der ablehnenden Haltung von CDU- und SPD-Fraktion. Und das, obwohl die Einführung mit jährlich 300.000 Euro Landeszuschuss unterstützt würde. Aber die Mehrheit im Kreistag scheint andere Prioritäten zu haben…

Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung der kreisfreien Stadt Hamm vom 16.08.2013 über den dortigen Erfolg des Sozialtickets. Aus ihr geht auch hervor, dass das Sozialticket den Nutzerkreis des ÖPNV vergrößert::

Positive erste Bilanz zum Sozialticket: Zwei Wochen vor dem Start am 1. September haben bereits mehr als 780 Hammer Bürgerinnen und Bürger das gegenüber dem Normalpreis um rund 40 Prozent ermäßigte MobilAbo erworben. Damit liegt der Anteil der Monatskarteninhaber bei den Empfängern von Sozialleistungen mehr als doppelt so hoch wie beim Hammer Bevölkerungsdurchschnitt.

Stadt und Stadtwerke haben eine erste, detaillierte Auswertung der Verkaufsstatistik vorgenommen. Neben den reinen Verkaufszahlen standen hierfür auch freiwillige Angaben der Nutzer über ihre bisherige Verkehrsmittelwahl zur Verfügung. Diese Angaben ermöglichten eine erste Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme und sind die Grundlage für die anstehende Antragstellung beim Land für das Jahr 2014. 53 Prozent der 780 verkauften MobilAbos sind Monatstickets Erwachsene (Hammer Abo), 29 Prozent sind 9-Uhr-Monatstickets Erwachsene und 18 Prozent sind FunTickets für Kinder und Jugendliche. Die Karten wurden zu 74 Prozent von Empfängern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erworben, zu 18 Prozent von Wohngeldempfängern. Sieben Prozent der Käufer sind Empfänger von Grundsicherung (wegen Alter oder Erwerbsminderung) sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, ein Prozent der Käufer entfällt auf Asylbewerber. Diese Verteilung entspricht auch in etwa den Größenverhältnissen der Berechtigtengruppen.

Eine weiteres Ergebnis der Auswertung ist: Das MobilAbo erreicht nicht nur vorhandene Stammkunden des ÖPNV, die jetzt auf das günstigere Angebot umsteigen, sondern auch neue Kunden. Nur 41 Prozent der Käufer haben bislang fast täglich Bus und Bahn genutzt. 49 Prozent haben nur einige Male pro Woche im Bus gesessen – und immerhin 10 Prozent sind bislang seltener als drei Mal im Monat mit dem ÖPNV gefahren. Bei den Käufern ist eine deutliche Verstetigung der ÖPNV-Nutzung zu erwarten. Nur 47 Prozent verfügten bislang bereits über eine Monatskarte, 53 Prozent nutzten Einzel-, 4er- und Tagestickets für gelegentliche Fahrten. Auch die Freiheit bei der Wahl des jeweils zweckmäßigsten Verkehrsmittels erhöht sich. 78 Prozent sind bislang zumeist mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs. Für sie gibt es nun bei schlechtem Wetter oder langen Wegen ein willkommenes Zusatzangebot. Denjenigen, die bislang mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind (22 Prozent), bietet sich nun eine preiswerte und umweltfreundliche Alternative.

Insgesamt wird der Einstieg ins Hammer Sozialticket von den Verantwortlichen sehr positiv bewertet. Das MobilAbo ist gut geeignet, auch den Empfängern von Sozialleistungen eine preiswerte und verlässliche Mobilität zu bieten. Die Erfahrung mit der Einführung neuer Tickets zeige, dass auch beim MobilAbo in den kommenden Monaten noch weitere Zuwächse zu erwarten sind. Die nächste detaillierte Erhebung ist im Mai 2014 vorgesehen. Weitere Infos zum MobilAbo Hamm gibt es im Internet unter www.hamm.de/verkehr.

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„Mammutanfrage“ der SBL zum Thema „Bestimmung angemessener Unterkunftskosten“

By admin at 10:07 am on Tuesday, June 11, 2013

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos richtete am 02. Juni eine umfangreiche Anfrage an die Kreisverwaltung mit der Überschrift „Schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II + XII“.

Und zwar hat der Hochsauerlandkreis mit der Vorlage 8/834 vom 29. Mai einen Beschlussvorschlag für die Sitzungen des Sozialausschusses (am 12. Juni) und des Kreistags (am 21. Juni) vorgelegt, dem sich das Kreistagsmitglied von der Sauerländer Bürgerliste so nicht anschließen möchte. Die vorgeschlagene Beschlussfassung hätte für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen erhebliche negative Konsequenzen, weil sich die Obergrenzen für die anzuerkennenden Mieten um teilweise mehr als 15% reduzieren würden. Zudem bemängelt Reinhard Loos, dass die Zeitspanne für die inhaltliche Prüfung des Konzepts zu knapp sei und, dass die Daten für die erhobenen Mieten nicht transparent wären. Und die Gruppenbildung ist nicht nachvollziehbar; so sollen laut Konzept-Entwurf in Hallenberg dieselben Mietorbergrenzen gelten wie in Brilon.

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste konfrontierte die Kreisverwaltung nun mit insgesamt 37 Fragen, gegliedert in die Bereiche Sammlung der Basisdaten, Verteilung der Basisdaten, Methodische Aussage der Autoren, Anwendung der Ergebnisse, Urteile und Kosten. Das von einer Hamburger Firma erarbeitete sogenannte “schlüssige Konzept” weist auch erhebliche Defizite hinsichtlich der angewandten Methodik auf. Aktuelle Sozialgerichts-Urteile stellen deutlich höhere Anforderungen an die Gestaltung eines solchen Konzepts. Wegen der erheblichen Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betroffenen sollten die Gremien des Kreistags darauf achten, dass die Mieten auf solider Grundlage erhoben werden. Auch nach Gesprächen mit Vertretern aus anderen Kreisen, in denen dieselbe Hamburger Firma tätig war, entsteht der Eindruck, dass sie die Aufträge für die Erstellung der Studien mit der Zusage erlangt haben könnte, “Dumping-Mieten” festzustellen.

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Bildungs- und Teilhabepaket im HSK – Mehr Anträge und mehr Leistungen

By admin at 4:02 pm on Tuesday, May 14, 2013

Das Bildungs- und Teilhabepaket steht immer noch in der Kritik. Zum einen gilt es als bürokratisches Monster, zum anderen erreicht es oft die leistungsberechtigten Kinder und ihre Familien nicht, und das trotz großer Anstrengungen und Bemühungen von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden, Kitas, Vereinen und anderer Initiativen.

Im Hochsauerlandkreis sind für die Umsetzung dieses Gesetzes sowohl die Kreisverwaltung wie die einzelnen Städte und Gemeinden zuständig. Die „bürokratische“ Handhabung erläutert die zuständige Sachbearbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ mit Schreiben vom 07.05.2013 so:
„Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist im Hochsauerlandkreis (HSK) analog der operativen Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II und SGB XII dezentral organisiert. Dem HSK selbst obliegt die Gesamtkoordination (Verfahren, rechtliche u. inhaltliche Standards etc.), Steuerung und finanzielle Abwicklung der Aufgabe. Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist der Fachdienst 42 „Jobcenter”, für die übrigen Berechtigten (SGB XII, WoGG) der Fachdienst 43 „Soziales” zuständig. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung (Antragsannahme, Leistungsgewährung) erfolgt vor Ort durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“

Nun zu den Zahlen und Fakten:
Aus der Antwort auf eine frühere Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wissen wir, dass die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 bei der Kreisverwaltung in Meschede mit 656.000 Euro ausgewiesen wurde (Antwort des HSK vom 17.12.2011). Die entsprechende Bundeszuweisung betrug damals 1.530.000 Euro.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte am 30.04.2013 wieder eine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Hier die Antwort der HSK-Verwaltung (vom 07.05.2013):

Einführend erklärt die Sachbearbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“, die Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen seien erstmals für das Jahr 2012 erhoben worden: „Im Ergebnis lag der tatsächliche Finanzbedarf im Jahr 2012 im Bundesdurchschnitt bei 60,4 % der zur Verfügung gestellten Mittel. In NRW wurden durchschnittlich 63,2 % und im HSK ca. 83 % der bereitgestellten Mittel verausgabt.

Im Jahr 2012 wurden 9.641 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Bis zum 31.03.2013 sind 2.778 Anträge gestellt worden.

Im Jahr 2012 wurden 8.252 Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bewilligt und 982 Anträge abgelehnt. Bis zum 31.03.2013 wurden 2.157 der gestellten Anträge bewilligt und 264 abgelehnt.

Für die Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepakets wurden im Jahr 2012 insgesamt 1.228.384,97 Euro verausgabt, bis zum 31.03.2013 wurden 389.205,57 Euro ausgezahlt.

Die Kosten für den Verwaltungsaufwand beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 587.000 Euro. Für das Jahr 2013 ist mit einer ähnlichen Zahl zu rechnen.

Die Summe der Bundeszuweisungen für Verwaltungskosten und BuT-Leistungen betrug im Jahr 2012 rund 1,8 Millionen Euro. Im Jahr 2013 werden die Zuweisungen voraussichtlich in ähnlicher Höhe erfolgen.

Da noch nicht endgültig geklärt ist, ob der Bund trotz der gesetzlichen Regelung in § 46 Abs. 7 SGB II unverbrauchte Mittel für das Jahr 2012 zurückfordert, wird ein im Jahresabschluss verbleibender Ertragsüberhang passiviert, um auf eine Rückforderung des Bundes ergebnisneutral reagieren zu können.

Im Jahr 2012 wurden von Anspruchsberechtigten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten, 136 Anträge gestellt, von denen 117 bewilligt wurden. Bis zum 31.03.2013 wurden von diesen Leistungsberechtigten 38 Anträge gestellt, von denen bisher 27 bewilligt wurden.“

Die Gegenüberstellung 2011/2012 ergibt ein deutliches Plus, sowohl bei den Zahl der Anträge wie bei den verausgabten Mitteln:

2011 2012
gestellte Anträge 7.273 9.641
davon bewilligt 5.669 8.252
davon abgelehnt 450 982
Anträge Asylbewerber 99 136
davon bewilligt 83 117
Ausgaben 656.000 Euro 1.228.384,97 Euro
Bundeszuweisung 1.530.000 Euro ca. 1.800.000,- Euro

Der Hochsauerlandkreis teilte im Februar 2012 mit, dass zur Erhöhung der Antragszahlen zum 1. Janunar 2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für Schulsozialarbeiterinnen geschaffen worden sind. Es handele sich um insgesamt 13,56 Vollzeitäquivalente. Laut der aktuellen Antwort des HSK (vom 07.05.13) stehen im Hochsauerlandkreis für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 8,0363 VZÄ zur Verfügung. Auf die Frage nach den Kosten für den Verwaltungsaufwand antwortete der HSK im Mai 2013, sie beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 587.000 Euro.

Im wahren Leben bedeutet der Zahlensalat: 12,40 Euro! 2012 erhielten also die 8.252 leistungsberechtigten Kinder im Hochsauerlandkreis durchschnittlich 12,40 Euro pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ob sich der Aufwand lohnt? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten. Eine andere Frage bleibt unbeantwortet, nämlich die:
Warum kann armen Kindern in Deutschland nicht einfacher, effektiver und unbürokratischer geholfen werden???

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Wie viele Menschen im Hochsauerlandkreis sind auf Lebensmittelspenden angewiesen?

By admin at 9:01 am on Saturday, May 4, 2013

Dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste Mitte April eine Anfrage an den Landrat. Die Antwort kam schnell; denn die Kreisverwaltung hat dazu keinerlei Erkenntnisse.

Hier der Text unserer Anfrage. (Vielleicht hat ja jemand mehr Infos als die Kreisverwaltung und ist so freundlich, uns weiter zu helfen?):

„Im Jahr 2001 gründete der Caritasverband in Meschede eine Hilfseinrichtung, die Lebensmittelspenden an Bedürftige ausgibt. Die Mescheder Tafel verteilt laut ihren Publikationen an immer mehr Menschen gespendete und „überflüssige“ Nahrungsmittel. Mitte 2012 unterstützte die Einrichtung rund 880 Personen. Ca. 50 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind bei der Mescheder Tafel in Einsatz. Hilfeberechtigt sind Hartz IV- und GrundsicherungsempfängerInnen.

Den Ehrenamtlichen gilt viel Dank für ihr Engagement. Trotzdem, die Entwicklung bei den Warenkörben und Tafeln stimmt viele Menschen nachdenklich. Fraglich ist, ob diese Art der Verwaltung und Unterstützung von Armut der richtige Weg ist. Wichtiger und dringender sind auskömmliche Einkommen und Renten. Zur Armutsbekämpfung ist eine grundsätzlich andere Richtungsentscheidung der Politik erforderlich. Das Problem können wir im Sauerland allein nicht lösen. Aber wir sollten wissen, wie viele Menschen im Hochsauerlandkreis gezwungen sind, sich Nahrungsmittel und andere Hilfen zum Lebensunterhalt über Warenkörben und Tafeln zu organisieren.

Daher bitte ich Sie zu beantworten:

1. Ist Ihnen bekannt, wie viele Einrichtungen im HSK, ähnlich wie die Mescheder Tafel, gespendete Lebensmittel an Bedürftige verteilen und wie viele Ehrenamtliche bei diesen Organisationen mitarbeiten?

2. Welchen Dachorganisationen gehören die Einrichtungen an (Caritas, Diakonie, etc.)?

3. Wie viele Menschen (Kinder, Familien, RentnerInnen) nahmen die Hilfsleistungen im vergangenen Jahr in Anspruch?

4. Ist Ihnen bekannt, wer die „Lieferanten“ der Lebensmittel- und sonstigen Spenden sind und um welche Mengen und Arten von Nahrungsmitteln es sich handelt?

5. In welchem Maße hat sich seit 2010 die Zahl der Hilfesuchenden verändert, in welchem die Menge der zur Verfügung stehenden und gespendeten Lebensmittel?“

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30 Millionen Euro für Sozialtickets in NRW, davon 0,00 Euro für den HSK

By admin at 11:57 am on Tuesday, April 30, 2013

Die NRW-Landesregierung stellt für das Sozialticket 2013 den Kommunen und Verkehrsverbünden rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu teilte am 14. April 2013 der NRW-Verkehrsminister Michael Groschek mit:

„Das Land steht damit zu seinem Wort, allen Bevölkerungsschichten durch Mobilität eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Sozialticketförderung wirkt. Das erkennen wir daran, dass die Sozialtickets in immer mehr Kommunen verfügbar sind und seine Absatzzahlen stetig steigen.“ Laut Pressemitteilung der NRW-Landesregierung können mittlerweile über 85 Prozent der Sozialticket-Berechtigten das Ticket beziehen, da die Kommunen oder Verkehrsverbünde ein entsprechendes Ticket anbieten. Auch Kommunen im Nothaushalt erhalten die Fördergelder.

Sie fragen sich, WARUM der Hochsauerlandkreis kein Sozialticket anbietet und darum von diesem Batzen Fördermitteln nichts abbekommt? Die Antwort ist einfach: Der Kreistag in Meschede will das Geld nicht. Er hat mehrfach die Einführung des Sozialtickets abgelehnt. Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte in den letzten Jahren immer wieder die Einführung eines Sozialtickets im flächengrößten Kreis von NRW beantragt, zuletzt im April 2013 bei der Sitzung zum Zukunftsprogramm des Hochsauerlandkreises. Jedesmal wurde sein Antrag im Kreistag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die NRW-Landesregierung erläutert in ihrer Presseerklärung auch, welcher Personenkreis Anspruch auf das Sozialticket hat. Es sind: „Alle Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen nach der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Der Kreis kann von den Kommunen erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger.“

Einschlägige Statistiken belegen, dass Arbeitslosengeldempfänger und Empfänger von Grundsicherung im Alter auch im Hochsauerlandkreis wohnen. Manche Kreistagsabgeordneten hier wollen das anscheinend nicht wahr haben!?

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Rund 300.000 Euro Landesmittel gäbe es für das Sozialticket im HSK

By admin at 12:02 pm on Tuesday, February 26, 2013

Rein rechnerisch könnten dem Hochsauerlandkreis rd. 300.000 Euro Finanzmittel für das Sozialticket zur Verfügung stehen.

So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung (vom 14.02.2013) auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (vom 12.02.2013), mit welchem Landeszuschuss aktuell für das Jahr 2013 und für das Jahr 2014 für ein Sozialticket im HSK zu rechnen wäre

Wir nehmen es genau. Darum hier der exakte Wortlaut des Antwortschreibens:

Für das Jahr 2012 wurde für die Verteilung der landesweit zur Verfügung stehenden Finanzmittel ein Schlüssel von 1,03% aus dem Faktor „Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem SGB XII“ für den HSK ermittelt. Legt man diesen für die Jahre 2013 und 2014 zugrunde und unterstellt man, dass die 30 Mio. Euro landesweit tatsächlich auch zur Verfügung stehen, würde sich den HSK rechnerisch ein Grundbetrag von rd. 300.000,00 Euro ergeben.

Des Weiteren erläutert der Sachbearbeiter, dass der Landeshaushalt für das Jahr 2013 noch nicht genehmigt wäre, trotzdem aber davon auszugehen sei, dass im Gegensatz zu 2012 die landesweit für die Förderung des Sozialtickets vorgesehenen Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro tatsächlich auch zur Verfügung stünden. Zudem sei der für die Verteilung der Mittel zugrunde liegende Verteilungsschlüssel der Bezirksregierung noch nicht bekannt.

So gesehen dürfte doch der Einführung des HSK-Sozialtickets nichts mehr im Wege stehen … mal abgesehen vom Kreistag, der es mehrheitlich beschließen muss. Schauen wir mal ….

Schon wiederholt hat sich Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Anfragen und Anträgen zur Einführung eines Sozialtickets an den Landrat gewandt. Bisher waren seine Bemühungen leider erfolglos.

Bereits im Februar 2010 hatte die SBL beantragt, die Umsetzungsmöglichkeiten zur Einführung eines Sozialtickets im HSK zu überprüfen und vorzustellen. Der Antrag wurde im Kreistag abgelehnt.

Dabei bestätigte der HSK in seinem Antwortschreiben vom 19.01.2012 auf eine Anfrage von Reinhard Loos, dass aufgrund der neuen Landesförderung Sozialtickets für das gesamte Kreisgebiet ausgegeben werden könnten. Das änderte aber leider auch nichts. Bis heute fand sich im Kreistag in Meschede keine Mehrheit für das preiswerte Bus- und Bahn-Ticket.

In etlichen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde hingegen mittlerweile das Sozialticket eingeführt, z.B. zum 01.01.2013 im Ennepe-Ruhr-Kreis. Auch in Dortmund können Anspruchsberechtigte seit dem 01.01. dieses Jahres von dem günstigen VRR-Sozialticket Gebrauch machen. Laut Pressemitteilungen ist in Dortmund dadurch mit keiner Belastung des städtischen Haushalts zu rechnen, denn der VRR käme mit dem Landeszuschuss aus.

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Frauenberatungsstelle in Meschede ist sehr gefragt … aber leider immer noch nicht barrierefrei

By admin at 1:26 am on Thursday, February 14, 2013

Für die nächste Kreistagssitzung am Freitag dem 22.02.2013 liegen vom Frauenzentrum Frauenzimmer e.V. in Meschede und vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. in Arnsberg Anträge auf Förderung ihrer Einrichtung vor. Aus unserer Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass diesen Anträgen entsprochen wird. Die beiden Frauenberatungsstellen leisten sicher wichtige und gute Arbeit! Der Hochsauerlandkreis empfiehlt, die freiwilligen Leistungen zu gewähren (Drucksache 8/787).

Das Frauenzentrum aus Meschede hat im Antrag auf Weiterbewilligung des Kreiszuschusses vom September 2012 eine kleine Statistik aufgeführt. Die Aufstellung verdeutlicht, wie die Beratungszahlen für hilfesuchende Frauen in den letzten vier Jahren kontinuierlich gestiegen sind. 2008 waren es demnach „nur“ 919 Beratungsgespräche, 2011 hingegen 1.214.

Weiter wird in dem Schreiben erläutert, dass die Anzahl der ratsuchenden Frauen aus dem östlichen und südöstlichen Kreisgebiet in den zurückliegenden Jahren stets über der Anzahl der Frauen aus dem Stadtgebiet von Meschede lag. Beispielsweise seien im Jahr 2011 131 Klientinnen aus Meschede und 234 aus dem übrigen Kreisgebiet gekommen.

Die Gründe für die Besuche der Beratungsstelle lägen neben der Gewaltproblematik und dem Thema Scheidung und Trennung zunehmend bei psychischen Erkrankungen. Ein Problem im Zusammenhang mit den psychischen Erkrankungen wie Depressionen und psychosomatischen Störungen sehen die Mitarbeiterinnen vom Frauenzimmer Meschede in den langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Sie könnten sich von einigen Monaten bis zu einem Jahr hinziehen. In der Beratungsstelle fänden betroffene Frauen unbürokratische Hilfe.

Neben der Freude über die neu gestaltete Homepage berichten die Mitarbeiterinnen vom Frauenzimmer e.V. über ein Thema, bei dem sie bisher leider keine Fortschritte erzielen konnten. Das ist die Barrierefreiheit. Die Beratungsstelle „thront“ immer noch hoch oben in der Kolpingstraße 18 in Meschede. Um über die vielen Treppen in die Räume zu kommen, bedarf es einer gewissen Sportlichkeit. Auch Mütter mit Kinderwagen stehen dort vor einer „Herausforderung“. Nach unserer Kenntnis ist kein Aufzug vorhanden. Besser geeignete Räumlichkeiten konnten dem Verein von der Stadt Meschede bisher leider nicht angeboten werden. Auch eigene Bemühungen seien nicht erfolgreich gewesen.

Das ist sehr bedauerlich, zumal die Siedlungs- und Baugenossenschaft in Meschede ganz in der Nähe, im Rinschen Park, in Kürze ein großes, neues Gebäude auf einem ehemals städtischen Grundstück errichten will. Dort sollen schon bald Seniorinnen und Senioren und Beginen einziehen. Vielleicht hätten die Planer und Investoren darüber ernsthaft nachdenken sollen, in dem innenstadtnahen Haus einige Räume für die Frauenberatungsstelle zu berücksichtigen!? Wahrscheinlich ist die Chance aber schon vertan!? Schade!

Wer mehr Infos über den Frauenzimmer e.V. haben möchte, hier noch der Link zur Homepage:
http://www.frauenberatung-hsk.de/startseite.html

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Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger = nur geringe Einsparungen für den HSK

By admin at 1:47 pm on Wednesday, January 2, 2013

Ende des letzten Jahres berichteten die Medien häufig über einen Rekordstand bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte dazu eine Statistik. Demnach sind zwischen August 2011 und Juli 2012 mehr als 1 Million Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ausgesprochen worden. Mehr als zwei Drittel der Strafmaßnahmen/Leistungskürzungen seien, so wurde berichtet, wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt worden, z.B. wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Beratungstermin versäumt hat.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wollte wissen wie die Situation im Hochsauerlandkreis ist und stellte am 10.12.12 die Anfrage „Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger“ an den Landrat.

In der Antwort vom 17.12.12 legt die zuständige Sachbearbeiterin die Zahlen für den Zeitraum Januar 2012 bis einschließlich August 2012 dar. Demnach wurden in diesen 8 Monaten im HSK insgesamt 894 Sanktionen „neu festgestellt“. Zum Vergleich: 2011 seien insgesamt 1.296, 2010 1.419 und 2009 1.611 Leistungsminderungen/Sanktionen ausgesprochen worden. Rechnet man die Ergebnisse aus den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 auf 12 Monate hoch, ergibt sich also eine geringe Steigerung gegenüber 2011.

Die bis August 2012 ausgesprochenen 894 Sanktionsentscheidungen gliedern sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:
256 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Eingliederungsvereinbarungen und Eigenbemühungen,
63 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Aufnahme bzw. Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme,
38 Leistungsminderungen wegen Abbruch der Maßnahme,
4 Leistungsminderungen aufgrund von Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit,
73 Leistungsminderungen wegen Sperrzeit beim ALG I bzw. sperrzeitähnlichen Tatbestand,
460 Leistungsminderungen resultieren aus Meldeversäumnissen.

Meldeversäumnisse sind also auch im Hochsauerlandkreis der mit Abstand häufigste Grund für die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger!

Die SBL hatte auch noch gefragt: „Welche Beträge werden aufgrund dieser Leistungskürzungen im letzten und im laufenden Jahr eingespart?“ und: „Wie wird das so eingesparte Geld verwendet?“
Dazu schreibt die Verwaltung, die Minderung des Arbeitslosengeldes II führe nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Verringerung der Ausgaben. „Sofern die Minderung lediglich die Regelbedarfe betrifft, die vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden, führt eine Minderung demzufolge zu einer Verringerung der Ausgaben des Bundes.“
Weiter heißt es: „Lediglich bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 % nach § 31 a Abs. 2 und 3 SGB II sind auch die Kosten der Unterkunft und damit kommunale Mittel betroffen.“
Und: „Die Höhe der Minderausgaben beziffert sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2012 auf insgesamt 158.288 Euro. Im Jahr 2011 betrugen die Minderausgaben insgesamt 269.268 Euro.”

Unbeantwortet blieb allerdings die Frage der SBL nach eventuellen sogenannten Totalsanktionen (Kürzung des Regelsatzes um 100 Prozent). Die entsprechenden Zahlen werden nach Angaben des HSK statistisch nicht erhoben! Dieses Manko bei der Statistik finden wir schade, zumal doch die Mittel, die durch Totalsanktionen eingespart bzw. nicht ausgegeben werden, in der Kasse des Hochsauerlandkreises verbleiben.

Abschließend wies der HSK in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage darauf hin, die Bundesagentur veröffentliche in der Heftreihe „Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sanktionen“ bezogen auf den jeweiligen Berichtsmonat zahlreiche Angaben zu Leistungsminderungen. Die wesentlichen vorgenannten Zahlen könnten der Auswertung für den Berichtsmonat August 2012 entnommen werden, die am 11. Dezember 2012 veröffentlicht worden sei.

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Will der HSK durch die Mietwerterhebung Kosten sparen – oder wird erneut viel Geld in Bürokratie gesteckt?

By admin at 9:06 am on Wednesday, December 5, 2012

Der Hochsauerlandkreis beauftragte im Herbst 2012 das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen wurden 11.000 Haushalte angeschrieben.

Der Grund: Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

In einer weiteren Entscheidung vom 22.03.2012 (B 4 AS 16/11 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff der “Angemessenheit” als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle unterliegt. Das Gericht stellte klar, dass ohne ein vorliegendes schlüssiges Konzept, die Tabellenwerte des § 8 WoGG, zuzüglich eines Zuschlags von 10% zu berücksichtigen seien. Ds Sozialgericht Dortmund hat seitdem in mehreren Verfahren festgestellt, dass der HSK bisher über kein schlüssiges Konzept verfügt.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsansprüche auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen. Dies kann sowohl die Wohnungsgröße als auch die Miete pro Quadratmeter betreffen. Jobcenter und Sozialämter sehen nun weitere Kosten auf sich zukommen. Sozialkosten werden gerne gedeckelt. Darum möchte der HSK dem „unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im § 22 Abs. 1 SGB II“ auf die Schliche kommen. Die Mietwerterhebung scheint der Behörde dafür das geeignete Instrument zu sein.
Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hatte dem Landrat am 06.11.2012 zur Mietwerterhebung eine schriftliche Anfrage mit 18 Fragen geschickt. Beantwortet wurde sein Schreiben am 26.11.2012. Hier eine Zusammenfassung der Antwort des HSK:

Als angemessene Unterkunftskosten gelten aktuell die Tabellenwerte plus 10 %
„Um weitere Streitverfahren zu vermeiden wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten in
den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises daher aktuell einheitlich anhand der Tabellenwerte zu § 12 WoGG zzgl. 10 % beurteilt.“

11.000 Haushalte angeschrieben
„Neben einer Befragung von Großvermietern (Wohnungsbaugenossenschaften u.a.) wurden im Rahmen einer Mieterberfragung 11.000 Haushalte angeschrieben.“

Adressen wurden bei der Deutschen Post AG gekauft
„Die Adressen der Haushalte wurden von der Deutschen Post Direkt angekauft, da eine Nutzung eigener kommunaler Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dabei wurden per Zufallsstichprobe 11.000 Adressen im Kreisgebiet ausgewählt.“

Teilnahme ist freiwillig und anonymisiert
„Die Teilnahme an der Mieterbefragung ist freiwillig. Die Anonymität der Teilnehmerinnen wird dadurch sichergestellt, dass ein anonymer Erhebungsbogen ausgefüllt wird, der lediglich Rückschluss auf den Wohnort, nicht jedoch auf die konkrete Wohnung (Straße und Hausnummer) gibt. Die Übersendung erfolgt ebenfalls anonym durch einen frankierten Rückumschlag direkt an Analyse & Konzepte. Zudem garantiert Analyse & Konzepte eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und Erhebungsdaten durch eine getrennte Erhebung von Adress- und Mietdaten.“

Ermittlung der Richtwerte für die Wohnungsgröße
„Im Ergebnis werden Richtwerte für verschiedene Wohnungsgrößenklassen, ausgehend von den unterschiedlichen Haushaltsgrößen der Bedarfsgemeinschaften ermittelt (Richtwert für 1 Person bis 50 m2 Wohnungsgröße, Richtwert für 2 Personen bis 65 m2 etc.). Ausgangspunkt ist dabei die sog. Produkttheorie, wonach das Produkt aus Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen sein muss. Um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden, werden unterschiedliche Wohnungsmarkttypen ermittelt, wobei vergleichbare Gemeinden zusammengefasst werden, die sich strukturell nur geringfügig unterscheiden.“

Ergebnis soll spätestens bis Ende Juni 2013 vorliegen
„Mit einem Ergebnis der Untersuchung wird im ersten Halbjahr 2013 gerechnet. Der Hochsauerlandkreis erhält dann eine Richtwerttabelle sowie einen Methodenbericht, der Konzeption, Methode und Herleitung der Richtwerte mit allen erforderlichen Berechnungen und Ergebnissen dokumentiert.“

Kosten liegen bei über 52.000 Euro
„Für die Erstellung einer Vergleichsmietenübersicht durch die Firma Analyse & Konzepte werden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 Kosten von insgesamt ca. 45.000 € kalkuliert. Für den Zukauf der Adressdaten sowie die damit verbundene Auswertung einer größeren Zahl von Stichproben fallen Kosten von 8.211 € an.“

In 2 Jahren die nächste Erhebung
„Eine Fortschreibung ist in 2 Jahren angedacht.“

Warum der HSK ein externes Unternehmen beauftragt hat
„Analyse & Konzepte zeichnet sich dadurch aus, dass bundesweit zahlreiche Leistungsträger erfolgreich mit ihnen zusammenarbeiten. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Jobcenter der Stadt Hamm, des Kreises Unna, des Kreises Minden Lübbecke sowie des Märkischen Kreises ebenfalls für eine Zusammenarbeit bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes entschieden.
Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung orientiert sich der Hochsauerlandkreis an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist damit verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten vorzulegen. Insoweit hat sich der Hochsauerlandkreis entschieden, ein externes Unternehmen mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zu beauftragen, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Mitteleinsatz von ca. 45.000 € langfristig zu deutlichen Einsparungen führt.“

HSK befürchtet, generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge belaste die kommunalen Haushalte höher
„Darüber hinaus ist es im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt, einkommensschwachen
Haushalten nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes geringere Beträge zu gewähren als Haushalten, die bedürftig im Sinne des SGB 111 SGB XII sind. Eine entsprechende generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge nach § 12 WoGG zzgl. 10 % würde unweigerlich zu einer Fallzahlsteigerung im SGB II und SGB XII führen und insoweit die kommunalen Haushalte nachhaltig höher belasten.“

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