Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Inklusion: Gemeinsames Lernen auch im HSK

By admin at 9:26 am on Saturday, October 30, 2010

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im Sommer im Kreistag mehrere Anläufe genommen den Hochsauerlandkreis aufzufordern, einen Inklusionsplan zu erarbeiten. Leider vergeblich; denn der Antrag fand bei keiner Kreistags-Fraktion die erforderliche Unterstützung. Auch ging bisher von den Fraktionen keine ähnliche Initiative aus. Für manches, was in anderen Kreisen und Städten selbstverständlich ist, braucht man im Sauerland einen langen Atem.

Als Beispiel:
In Köln beschloss der Stadtrat am 23.03.2010, dass die Stadt einen Inklusionsplan für die Schulen aufstellen wird. Der Antrag wurde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen und einstimmig gefasst. Darin bekräftigt die Stadt ihre Absicht, dass in Kölner Schulen künftig länger gemeinsam gelernt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung einen “Inklusionsplan” für gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung aufzustellen. Zur Erarbeitung dieses Plans sollen auch Vertreter der Zivilgesellschaft hinzugezogen werden. Währenddessen soll der Gemeinsame Unterricht in Grundschulen und Sekundarschulen weiter ausgebaut werden.

Damit dieses wichtige Anliegen im Hochsauerlandkreis nicht ganz in Vergessenheit gerät, stellte die Sauerländer Bürgerliste Ende Oktober eine Anfrage an den Landrat. Hier der Wortlaut des Schreibens:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Beantwortung im Gesundheits- und Sozialausschuss sowie im Kreistag
Thema „Erarbeitung eines Inklusionsplans für den Hochsauerlandkreis“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

von Deutschland wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben und ist am 26. März 2009 rechtsgültig geworden. Folglich müssen auch im Hochsauerlandkreis ohne weitere Zeitverzögerung Schritte zur Umsetzung dieses inklusiven
Bildungssystems erfolgen. Um das deutsche Bildungssystem ist es bekanntlich nicht zum Besten gestellt. Für den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herbert Hüppe (CDU), liegt ein Grund für das schlechte Abschneiden deutscher SchülerInnen bei den internationalen Vergleichsstudien in der Selektion. Viel zu viele Kinder wurden und werden „aussortiert“. Gerade in Anbetracht der demographischen Entwicklung können wir es uns das aber nicht mehr leisten!

Der Hochsauerlandkreis sollte dafür Sorge tragen, dass der gemeinsame Unterricht in allen Schulformen zügig ausgebaut wird und bei der Planung die entsprechenden Prioritäten gesetzt werden. Zudem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, entsprechende Mittel für den schnellen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zur Verfügung zu stellen.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Planungen bestehen seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Räten, dem Schulamt und der Bezirksregierung einen Inklusionsplan für gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen für den Hochsauerlandkreis zu erarbeiten? Wie ist der aktuelle Stand?

2. Falls bereits Überlegungen angestellt worden sind, wurden und werden Sachverständige von Behindertenbeiräten, Wohlfahrtsverbänden, Elternvereinen, LehrerInnen-Vertretungen und die Fachausschüsse des Kreistags in die Erarbeitung eines Inklusionsplans für den Hochsauerlandkreis einbezogen?

3. Welche Formen und Inhalte für die Information der Öffentlichkeit über den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und die Veränderungen im Bildungssystem sind bisher vorgesehen?

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Kreis muss 2010 rund 270.000 Euro für Sozialticket zahlen

By admin at 4:28 pm on Friday, September 17, 2010

Hierbei handelt es sich aber leider nicht um den Hochsauerlandkreis, sondern um den Kreis Unna.
Dessen Sozialticket wird im Haushalt des Kreises mit rund 270.000 Euro zu Buche schlagen. Das ergibt zumindest eine Simulationsrechnung auf Basis der Sozialticketzahlen von April bis August 2010. Der Sozialausschuss nahm die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen am 6. September ohne Diskussion zur Kenntnis.

Das Sozialticket wurde im Dezember 2008 eingeführt und ermöglicht Menschen mit vergleichsweise geringem Einkommen die Nutzung von Bus und Bahn. Seit April gibt es ein modifiziertes Angebot: Das Ticket der Preisstufe A kostet 16,45 € und gilt in einer Stadt oder Gemeinde. Das Ticket der Preisstufe B ist für 26,65 € zu haben und ermöglicht die Bus- und Bahnfahrt im gesamten Kreisgebiet.

Das Ticket der Stufe A wurde im August von 1.161 Personen genutzt. Mit dem Kreisticket waren im selben Monat 1.419 Menschen unterwegs. Die Zahlen der anderen Monate seit April sind ähnlich. Damit hat sich die Nutzerzahl offensichtlich stabilisiert.

Die SBL hatte Anfang des Jahres beantragt, auch für den HSK ein Sozialticket einzuführen. Anders als z.B. im Kreis Unna, im Ruhrgebiet oder in Köln fand dieser Antrag jedoch keine Mehrheit; CDU und SPD unterstützten ihn nicht.

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Versorgt mit Aufgaben des Versorgungsamtes…

By admin at 10:42 pm on Tuesday, August 17, 2010

Als das Versorgungsamt Soest sich 2008 verabschiedete (bzw. sich verabschieden musste), gab es für die den Hochsauerlandkreis eine Menge Arbeit. Für die Kreisverwaltung galt: Übernehmen bitte und zwar plötzlich!

Der Umzug von Menschen und Akten musste organisiert werden, neue MitarbeiterInnen eingearbeitet, neue Büros eingerichtet werden. Hinzu kamen finanzielle Ärgernisse. Das Land war zunächst bei der Kostenerstattung nicht annähernd zu großzügig wie vorab zugesichert und lag mit seinen „Finanzspritzen“ deutlich unter den tatsächlichen Personal- und Sachkosten der Kreisverwaltung. Vom Versorgungsamt Soest bisher unerledigte Anträge, personelle Engpässe und Arbeitsstau bei der Kreisverwaltung schlugen sich in Form von rund 9.500 unbearbeiteten Akten nieder; dazu gehörten allein 3.567 nicht bearbeitete Ausweis-Anträge. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei den Ausweis-Anträgen betrug etwa drei Monate. Die Bearbeitung einer Nachprüfung oder eines Widerspruchs konnte in Einzelfällen über ein halbes Jahr dauern, da noch 1.881 Altfälle des früheren Versorgungsamts Soest abgearbeitet werden mussten.

Das war der Stand am 27.11.2008, als die Kreisverwaltung auf Antrag der Sauerländer Bürgerliste darüber berichtete. Doch was ist zwischenzeitlich geschehen? Wie klappt es jetzt? Ist der Arbeitsstau weitgehend abgearbeitet? Hat das Land NRW zwischenzeitlich für die versprochene finanzielle Ausstattung gesorgt? Wie zufrieden sind „Kundinnen“ und „Kunden“ mit dem Service der Nachfolgerbehörde des Versorgungsamtes Soest?

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), beantragte daher Mitte August 2010 beim Landrat des Hochsauerlandkreises, in einer der beiden nächsten Sitzungen des Gesundheits- und Sozialausschusses einen Bericht des zuständigen Fachdienstes „über die Übernahme der Aufgaben des Versorgungsamtes Soest“.

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Anfrage zu Klagen gegen Hartz IV-Bescheide

By admin at 12:40 am on Thursday, August 12, 2010

Am 27.07.2010 veröffentlichte die Westfälische Rundschau, im Jahre 2009 seien von den Grundsicherungsämtern bundesweit 162.300 nicht korrekte Hartz-IV-Bescheide erlassen worden. Die falschen Bescheide wären aufgrund fehlerhaften Arbeitens in den Grundsicherungsstellen ergangen.
Jeder dritte Widerspruch gegen Hartz IV-Bescheide sei im vergangenen Jahr erfolgreich gewesen. Die Gesamtzahl der Widerspruchsfälle ist für 2009 mit 805 200 angegeben. Als Quelle für diesen Artikel wird ein neuer Statistikbericht der Bundesanstalt für Arbeit angegeben.

Wie viele Klagen 2009 nach durchlaufenem Widerspruchsverfahren bei den Sozialgerichten eingereicht wurden, geht aus dem WR-Artikel nicht hervor. Ende 2008 wurde publiziert, dass 2007 16.300 Klagen mit den Hartz IV-Themen bei den Sozialgerichten eingereicht worden sind.
Seinerzeit war das ein Anstieg um 77 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006.

Im ersten Halbjahr 2008 ging die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Hartz IV noch einmal um gut 36 Prozent in die Höhe und lag, wie damals die Frankfurter Rundschau berichtete, bei 61.970. Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass für das laufende Jahr die Sozialgerichte einen neuen Klage-Rekord erwarten.

Die oben erwähnte Pressemeldung veranlasste Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste, folgende Anfrage an den Landrat zu stellen:

Wie hoch war die Zahl der Hartz IV-Bescheide (Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II, einschließlich Aufstocker) im Hochsauerlandkreis im letzten Jahr, wie hoch im ersten Halbjahr 2010?
Gegen wie viele Bescheide wurde im jeweiligen Zeitraum Widerspruch eingelegt (in der Summe und prozentual zur Anzahl der Hartz IV-EmpfängerInnen)?

Welche Begründungen wurden am häufigsten genannt?

Wie vielen Widersprüchen wurde voll oder teilweise statt gegeben?

Wie viele Klagen gegen Hartz IV-Bescheide waren in den Jahren 2008, 2009 und im ersten Halbjahr 2010 beim Sozialgericht Dortmund oder beim Landessozialgericht anhängig (in der Summe und prozentual zur Anzahl der Hartz IV-EmpfängerInnen)?

Wie viele Klagen hatten Erfolg?

Aus welchen Gründen waren Klagen erfolgreich?

Wie häufig kam es zu Nachzahlungen von ursprünglich falsch bemessenen Leistungen?

In welcher Höhe belaufen sich die Nachzahlungen (von – bis in Einzelfällen und in der Gesamtsumme)?

Wie viele MitarbeiterInnen standen bzw. stehen in den Jahren 2009, 2010 und derzeit in der Optionskommune und in den 12 Delegationskommunen für die Aufgabenbewältigung im Bereich Hartz IV und ALG II für die Bearbeitung der finanziellen Leistungen zur Verfügung?

Liegen Daten über die Schulabschlüsse der Kinder aus ALG II-Haushalten im Hochsauerlandkreis vor?

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Bezahlte Pharmaindustrie für Panik vor Schweinegrippe?

By admin at 11:07 am on Wednesday, August 4, 2010

Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL ergibt sich, dass sich lediglich etwa 5% bzw. 14.000 Einwohner des HSK gegen die Schweinegrippe impfen ließen. Dies entspricht der Impfquote in anderen Regionen. Z.B. ließen sich in Berlin 150.000 der 3,4 Mio Einwohner impfen. Bestellt wurden jedoch allein für Berlin ca. 1,4 Mio Impfdosen, also fast das 10fache der eingesetzten Menge. Sie sind nun weitgehend wertlos. Etwa eine Milliarde Euro an unnötigen Kosten sind entstanden. Auch im HSK wurde vom Leiter des Kreisgesundheitsamtes leider die Skepsis des SBL und einiger anderer nicht geteilt.

Den Zusammenhang zwischen Pharmaindustrie und Impfstoffbestellung beleuchtet ein Artikel der “Welt”:
(aus: http://www.welt.de/wirtschaft/article7910012/Bezahlte-Pharmaindustrie-fuer-Panik-vor-Schweinegrippe.html)

Was Britische Journalisten herausgefunden haben, könnte sich zu einem der größten Pharmaskandale der vergangenen Jahre entwickeln. 2004 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation WHO Richtlinien, wie Länder einer Pandemie vorbeugen können. Diese Richtlinien führten unter anderem dazu, dass Milliarden von Steuergeldern zur vermeintlichen Bekämpfung der Schweinegrippe mit Medikamenten verschwendet wurden.

Eine Untersuchung des „British Medical Journal“ und der englischen Journalisten-Initiative Bureau of Investigative Journalism (BIJ) kommt zu dem Schluss, dass die Autoren der WHO-Richtlinie von der Pharmaindustrie bezahlt wurden. Mindestens drei der beteiligten Wissenschaftler standen gleichzeitig auf der Gehaltsliste GlaxoSmithKline (GSK) und Roche. Beide Hersteller profitierten mit Relenza und Tamiflu maßgeblich von der Angst vor der Schweinegrippe.

Die deutschen Steuerzahler hat die Angst vor der Grippe rund eine Mrd. Euro gekostet, schätzt der Münchner Epidemiologe Ulrich Keil. Unter anderem bestellte die deutsche Regierung 50 Mio. Dosen des Schweinegrippen-Impfstoffs, von denen nur ein Bruchteil genutzt wurde.

Ähnlich übervorsichtig zeigte sich auch die britische Regierung, die Medizin-Reserven im Wert von rund 1,2 Mrd. Euro für die große Pandemie bunkerte, die nie kam. Andere Länder wie Polen verhielten sich dagegen cleverer. Die polnische Regierung bezeichnete Hamsterkäufe als Panikmache.

Insgesamt reservierte die Pharmaindustrie im Auftrag von Regierungen Medikamente im Wert von 5,8 Mrd. Euro. Millionen Impfdosen lagern nun ungenutzt in den Depots. Die heraufbeschworene Katastrophe mit Millionen Toten blieb aus, letztlich starben am H1N1-Virus 18000 Menschen. Gesundheitsexperten warfen der WHO-Chefin Margaret Chan bereits in den vergangenen Monaten vor, die Lage falsch eingeschätzt zu haben.

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Eintreffzeiten des Rettungsdienstes überprüfen

By admin at 12:38 am on Thursday, July 22, 2010

Einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans vom Juni 2008, insbesondere über die Eintreffzeiten in den Versorgungsbereichen Brilon und in Hallenberg/Medebach sowie über die Anforderung von Fahrzeugen (RTW, NEF, KTW) aus benachbarten Rettungswachenbezirken, hat das Kreistagsmitglied der SBL beim Landrat beantragt. Der Bericht, so Reinhard Loos, sollte nicht nur die durchschnittlichen Eintreffzeiten enthalten, sondern eine Aufgliederung nach Uhrzeitintervallen und einzelnen Eintreffzeit-Minuten.

Vor 2 Jahren hatte der Kreistag bereits beschlossen, dass ihm nach einem Jahr ein solcher Bericht von der Verwaltung vorgelegt werden soll. Bisher ist das jedoch nicht erfolgt.

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5,3% ließen sich gegen Schweinegrippe impfen

By admin at 4:05 pm on Friday, June 4, 2010

14.280 Einwohner des HSK ließen sich gegen die “Schweinegrippe” impfen. Das ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos. Bezogen auf die ca. 269.700 Einwohner, die der HSK Ende 2009 hatte, entspricht dies einer Impfquote von lediglich 5,3%.

Aus der Antwort ergibt sich weiterhin, dass auf Anforderung des Kreisgesundheitsamtes 27.522 Impfstoffdosen an Apotheken im HSK geliefert wurden – fast doppelt so viele wie benötigt. Davon wurden 21.272 Impfstoffdosen an Ärzte ausgeliefert, von Oktober 2009 bis Januar 2010. Viele weitere vom Land beschaffte Impfstoffdosen lagern noch an zentralen Stellen bei Großhändlern.

82 niedergelassene Hausärzte und 7 Kinderärzte beteiligten sich im HSK an der Impfaktion; das entspricht etwa einem Drittel der Hausärzte.

Dem HSK selbst entstanden – außer für Beihilfeleistungen an beim Kreis beschäftigte Beamte – keine Kosten. Die Kosten der Impfaktion werden vom Land NRW getragen. Eine Abrechnung wird voraussichtlich im Herbst 2010 vorliegen. Über die Verwendung der zahlreichen überzähligen Impfstoffdosen wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Damit hat sich leider herausgestellt, dass die Bedenken gegen die – auch vom Kreisgesundheitsamt forcierte – Impfaktion berechtigt waren. Der Allgemeinheit entstehen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, und die behauptete starke Gefährdung durch die Schweinegrippe bestand nicht. Verdient haben einige Pharmaproduzenten und Pharmagroßhändler…

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CDU und SPD lehnen Sozialticket im HSK ab

By admin at 8:22 am on Thursday, May 20, 2010

Das „Forum Linkes Arnsberg“ hatte mit Datum vom 15.09.2009 beim Landrat die Einführung eines Sozialtickets für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis beantragt. In Unna wie in einigen anderen Kommunen NRWs gibt es die vergünstigten ÖPNV-Fahrkarten für Hilfsbedürftige schon seit einiger Zeit. Nachdem der Antrag der Arnsberger Linken für viele Monate irgendwo im Mescheder Kreishaus untergegangen war, stand er am 19.05.2010 erstmals auf der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses. Der von den Antragstellern gewünschte Erfolg war ihm aber nicht beschieden.

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung für den Sozialausschuß lautete: „Ablehnung!“ Erwartungsgemäß kam es auch so.

Die CDU ließ verlauten, sie habe den Antrag intensiv diskutiert und sich dann entschieden, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Begründet wurde der CDU-Fraktionsbeschluss damit, die Leistung für Mobilität sei bereits in den Hartz IV-Regelsätzen enthalten. Würde man dem Ansinnen nach Einführung eines Sozialtickets für Arbeitslose nachkommen, bedeute das eine Erhöhung der Regelsätze.

Die Vertreterin der Kreistagsfraktion „Die Linke“ hielt dagegen und sagte, es sei wichtig, dass Leute Mobilität bekommen. Sie machte klar, dass man mit dem im Regelsatz enthaltenen Fahrkostenanteil von unter 15,- Euro monatlich im HSK wohl kaum über die Runden bzw. von A nach B kommen kann. Das Kreistagsmitglied der Linken verkniff sich auch nicht die Frage, wo denn der Antrag über die Monate geblieben wäre. Nach kurzem Rekapitulieren hieß es, der Vorgang sei in der Verwaltung behandelt und dem Antragsteller ein Zwischenbericht zugeschickt worden.

Die Linke bekam Unterstützung von den Grünen. Auch die unterstrichen wie wichtig Mobilität ist. Der Logik der CDU folgend, sagte ein Mitglied der Grünen, müsste man den Regelsatz anpassen.

Die CDU beklagte daraufhin den leidigen Umstand, dass die Zahl derjenigen, die diese Hilfen in Anspruch nehmen, immer größer wird. Darum gebe die Haushaltslage kein Sozialticket her. Ein Sozialticket sei den Kommunen gegenüber unverantwortlich.

Dann meldete sich die SPD-Fraktion zu Wort. Auch sie hätten sich intensiv mit dem Antrag beschäftigt und würden die Einführung des Tickets begrüßen, aber….. .Ja, aber die finanzielle Situation gebe das nicht her. Somit würde die SPD-Fraktion auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Aber wenn sich die Haushaltslage verbessere, dann könne man ja….. .

Nachdem die Fraktionschefin der Linken daran erinnert hatte, das Sozialticket fiele in den Aufgabenbereich des Kreises, erinnerte der Ausschuss-Vorsitzende seinerseits daran, bei den vergünstigten Fahrkarten handele es sich um eine freiwillige Leistung und, dass eine Stadt wie Arnsberg nicht daran gehindert würde, selbst ein Sozialticket anzubieten.

Die Grünen warfen einen weiteren Gesichtspunkt in die Debatte, den der Umwelt. So würde womöglich manch eine/r auf den ÖPNV umsteigen. Das täte der Umwelt gut. Außerdem schlugen sie einen Kompromiss vor. Der Preis müsse ja nicht bei 15,- Euro liegen, sondern könne höher angesetzt werden.

Daraufhin wies ein Vertreter der Kreisverwaltung noch einmal auf die Finanzsituation des Kreises hin und auf die bereits gelaufenen Haushaltsberatungen. Es würden ohnehin schon höhere Leistungen und höhere Defizite im Sozialbereich fällig. Zusätzliche freiwillige Leistungen seien nicht möglich und nicht im Kreishaushalt einkalkuliert.

Die Grünen hakten wieder ein. Ärgerlicherweise hätte man den Antrag erst nach den Haushaltsberatungen auf dem Tisch.

Der Ausschussvorsitzende beteuerte, angesichts der Haushaltslage ginge das nicht. Außerdem gebe es jedes Jahr Haushaltsberatungen. Dann beendete er die Debatte und ließ zügig abstimmen.

Wie die Abstimmung ausfiel, lässt sich leicht erraten.

Im Juli wird der Kreistag sicherlich der Empfehlung des Gesundheits- und Sozialausschusses folgen und ebenfalls gegen die Einführung des Sozialtickets (und somit für den Vorschlag der Verwaltung) stimmen.

Auch die Sauerländer Bürgerliste hatte – vor den Haushaltsberatungen – beantragt, das Thema Sozialticket auf die Tagesordnung zu setzen. Das erfolgte aber leider nicht. Die SBL ist in der gesamten Legislatuperiode nicht im Sozialausschuss vertreten, und durfte daher nicht über den Antrag der Arnsberger Linken mitberaten und abstimmen. Am 31.05. steht der Antrag auch im Wirtschaftsausschuß auf der Tagesordnung. Dann wird von der SBL darauf hingewiesen werden, dass die Regelsätze nach der sogenannten “Einkommens- und Verbrauchsstichprobe” errechnet werden. Jedoch werden nur 26% der tatsächlich in den 20% der Bevökerung mit dem geringsten Einkommen anfallenden Kosten für Verkehr im Regelsatz berücksichtigt. Mit 14 Euro pro Monat für ÖPNV und Fahrrad läßt sich im HSK mit seinen besonders hohen Bustarifen keine Mobilität gewährleisten. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen aus anderen Städten (z.B. in Köln), dass dem ÖPNV durch ein Sozialticket zahlreiche zusätzliche Nutzer zugeführt würden. Wahrscheinlich würden durch die Einführung eines Sozialtickets also gar keine Mehrkosten anfallen.

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Irgendwie unvereinbar – Frauen und Erwerbsarbeit

By admin at 6:31 am on Tuesday, May 18, 2010

Am 19.05.2010 steht auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses im Kreishaus in Meschede ein mündlicher Bericht über die Umsetzung des SGB II im Hochsauerlandkreis. Wir von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) haben einen kurzen Blick in den uns schon schwarz auf weiß vorliegenden so genannten Eingliederungsbericht geworfen und lesen was wir ohnehin schon wussten: Frauen sind die großen Verlierer.

Der Bericht beginnt so: „Die Strukturdaten spiegeln eine besondere Betroffenheit der Frauen in der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wider. Der Frauenanteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen lag zum Jahresende 2009 bei 53,2 Prozent. …“

Im nächsten Abschnitt wird Ursachenforschung betrieben: „Ein Faktor stellt die häusliche Bindung mit Betreuungspflichten und der damit verbundenen Arbeitszeiteinschränkung dar. Durchschnittlich ein Drittel der Bedarfsgemeinschaften hat mindestens ein Kind im Alter unter 15 Jahren. … Bei einer Vielzahl der betroffenen Personen liegt kein bzw. aufgrund zurückgelegter Erziehungszeiten kein verwertbarer Berufsabschluss vor, sodass sich Integrationsbemühungen auf den Arbeitsmarkt für An- und Ungelernte beschränken. … Fehlende regionale Mobilität bzw. zeitaufwendige Wegstreckenentfernungen schränken Integrationsmöglichkeiten häufig weiter ein.“

Und weiter geht`s im Text: „Unter der Zielgruppe der Frauen sind Alleinerziehende gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung. Traditionelle Familienformen nehmen weiter ab, immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf, wobei der überwiegende Teil alleinerziehende Frauen sind. Im Dezember wurden im Hochsauerlandkreis 1.546 erwerbsfähige Hilfebedürftige dem Merkmal „Alleinerziehend“ zugeordnet, darunter 1.446 Frauen (93,5 Prozent). Für die Gruppe der Alleinerziehenden stellt die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit bzw. Erreichung eines Ausbildungsabschlusses und Familie ein erhebliches Problem dar.“

Über eine Situationsverbesserung macht man sich auch Gedanken: „Zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsmarktchancen der Frauen bedarf es einer zielgerichteten Netzwerkarbeit. … Die auf betriebliche Arbeitszeiten abgestellte Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten stellt im Einzelfall häufig eine große Herausforderung für die betroffenen Berufseinsteigerinnen dar. Unterstützend werden hier gemeinsame Hilfen durch das Fallmanagement mit dem Kreisjugendamt bzw. kommunalen Einrichtungen initiiert. Eine Ausweitung der Betreuungsfenster in Kindergärten als auch der schulischen Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren in der Region deutlich nach vorne getrieben und ist auch weiterhin Ziel der Entscheidungsträger.“

Wir wissen, es sind im HSK längst nicht genügend Kinderbetreuungsplätze vorhanden. Das ging kürzlich auch aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL hervor. Allein im Bereich den Kreisjugendamtes fehlen demnach im laufenden Kindergartenjahr 106 Plätze für Kinder unter drei Jahren (wir berichteten). Wie viele U3-Kita-Plätze in den Städten im Sauerland mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern fehlen, wissen wir nicht. Offensichtlich ist jedenfalls, dass ein großer Bedarf an qualifizierter Betreuung und zwar nicht nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, sondern weit über Mittag besteht. Schließlich wird ja von den Müttern auch erwartet, dass sie ihre Brötchen selbst verdienen und nicht der Allgemeinheit „auf der Tasche liegen“.

Und was den tatsächlichen Bedarf an Kita-Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Bereich des HSK-Jugendamtes betrifft, tappen wir im Dunkeln. Eine Bedarfsermittlung bzw. eine Abfrage der diesbezüglichen Elternwünsche fand unseres Wissens nicht statt. Der Antrag „Ermittlung des U3-Bedarfs und der Elternwünsche unabhängig von den Kriterien des dringendes Bedarfs“, den die Sauerländer Bürgerliste im September 2009 an den Landrat stellte, fand weder im Kreisjugendhilfeausschuss noch im Kreistag Unterstützung. „Statt dessen wird die Verwaltung beauftragt, die konzeptionellen Ansätze zu bedarfsgerechten Betreuungsangeboten (Beobachtung der Nachfrage in den jeweiligen Sozialräumen und schrittweise Anpassung der Betreuungskapazitäten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, Ausbau der Kindertagespflege sowie der Samstags- und Randzeitenbearbeitung in Tageseinrichtungen) weiter zu entwickeln“, heißt es in der Niederschrift der letzten Kreistagssitzung. Das kann ja dauern…

Gute Kinderbetreuung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu bekommen. Das hat jetzt wohl auch der Ministerpräsident aus dem Nachbarland Hessen bemerkt und beglückt medienwirksam die Öffentlichkeit mit der seltsamen Forderung nach Ausgaben-Kürzungen bei Kinderbetreuung und Bildung. Für wie viele Frauen würde das weitere Jahre in Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlten Minijobs und somit ein Leben in Armut bedeuten? Aber das ist ja –nur- ein frauenspezifisches Problem und nicht das von Herrn Koch und anderer bedeutender Herren.

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Sonderzahlungen in Härtefällen für Alg2-Empfänger – Wie wird das Urteil vom Verfassungsgericht im HSK umgesetzt?

By admin at 12:55 am on Wednesday, May 12, 2010

Wie der Hochsauerlandkreis in Punkto Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 verfährt, interessierte das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos. Am 10.02.2010 stellte er schriftlich folgende Frage an den Landrat:

„Welche Vorstellungen bestehen für die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Härtefallklausel im Hochsauerlandkreis?“

In einem Schreiben an die SBL vom 27.04.2010 legte die Kreisverwaltung nun die entsprechenden Handlungsanweisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dar, ging aber nicht auf die praktische Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils im Hochsauerlandkreis ein. Hier zusammengefasst und verkürzt einige wichtige Punkte aus den Handlungsanweisungen zum Härtefallkatalog:

Nicht verschreibungspflichtige Arznei und Heilmittel – Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege (z.B. für Hautpflegemittel bei Neurodermitis oder für Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion) deckt die durchschnittlichen Kosten ab. Der Sonderbedarf ist hier im eng begrenzten Ausnahmefall in der Höhe des nachgewiesenen krankheitsbedingten Bedarfs an Arznei-/Heilmitteln zu gewähren.

Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer – Soweit ihnen keine Unterstützung z.B. durch Angehörige zur Verfügung steht, besteht ein laufender Bedarf an einer Haushalts- bzw. Putzhilfe, der als Sonderbedarf in erforderlichem Umfang zu übernehmen ist.

Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts (bei geschiedenen und getrennt lebenden Eltern) – Entstehen einem Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Übernachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern ….., können diese in angemessenem Umfang übernommen werden. (In der Handlungsanweisung wird lang und breit erläutert, in welchen Fällen die Kosten nicht übernommen werden können, und z.B. auch dass „zu prüfen ist, ob die durch die Umgangsberechtigten geltend gemachten Kosten vermeidbar sind.“ Es gibt demnach viele, viele Gründe für eine Verweigerung der Kostenübernahme.)

Nachhilfeunterricht – Kosten für den Nachhilfeunterricht können in der Regel nicht übernommen werden und können nur im besonderen Einzelfall (befristet) gewährt werden (z.B. langfristige Erkrankung oder Todesfall in der Familie).

Sonstige Fälle – Dazu zitiert die Kreisverwaltung aus einem „Negativkatalog“. Daraus geht hervor, welche Leistungen nicht über die Härtefallklausel abgewickelt werden können. Eigens erwähnt werden:
Praxisgebühr
Schulmaterialien
Bekleidung und Schuhe in Übergrößen
Krankheitsbedingter Ernährungsaufwand
Ungedeckte Beträge zu privaten Krankenversicherungen

Alles in allem sieht es so aus, als bringe die viel beachtete Härtefallklausel aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil den SGBII-Beziehern keine nennenswerten finanziellen Hilfen und Entlastungen für bei ihnen zusätzlich entstehenden Aufwand. Die Handlungsanweisungen des Bundesministeriums lassen zudem den ausführenden Behörden erheblichen Spielraum; oder wie soll man das häufige Zitat des Wörtchens „können“ deuten!?

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Notfalldienstordnung beschlossen

By admin at 3:03 am on Sunday, March 21, 2010

Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung bereits im November 2009 die neue Notfalldienstordnung beschlossen hatte (beim zweiten Versuch), hat ihr heute auch die Kammerversammlung der Ärztekammer zugestimmt, also die berufliche Vertretung aller Ärzte in Westfalen-Lippe. Es nützte nichts, dass 2 von 3 Kammermitgliedern aus dem Hochsauerlandkreis dagegen stimmten. Viele Mitglieder der Kammerversammlung sind als Oberärzte in Krankenhäusern in Großstädten tätig; da sind die Interessen anders als wie bei den in ländlichen Regionen praktizierenden Hausärzten.
Nach der Zustimmung beider Körperschaften der Ärzte in Westfalen-Lippe scheint nun der Weg frei zu sein für eine erhebliche Verringerung der Standorte, an denen hausärztlicher Notdienst angeboten wird, und für eine Verdoppelung der Zeiten für den zentralen Notdienst (von 65 auf 128 Stunden pro Woche).
Allerdings besteht bei den niedergelassenen Ärzten in den Altkreisen Meschede und Brilon nach wie vor erheblicher Unmut über die Neuregelung. Viele Ärzte ärgern sich darüber, dass in anderen Bezirken die dortigen Bezirksstellenleiter einen intensiven Dialog mit den örtlichen Vertretern geführt und deren Vorstellungen eingebracht haben. Dagegen scheint dies dem für die Kreise Arnsberg und Soest zuständigen Bezirksstellenleiter nicht ganz so erfolgreich gelungen zu sein… Außerdem kommen auf die Hausärzte erhebliche neue Kosten zu, als Umlage z.B. für zentrale Notfallpraxis, Call-Center und Fremdfahrzeuge mit Fahrern für Hausbesuche.
Zufrieden sein können die vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung ernannten Bezirksstellenleiter: Ihr Einfluß nimmt ab 2011 deutlich zu. Z.B. sind sie nun alleine zuständig für alle Notfalldienstpläne, entscheiden über alle Abweichungen von den üblichen Notdienstzeiten und über Befreiungen vom hausärztlichen Notdienst, selbstverständlich auch über ihre eigene Befreiung…

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Reform mit mehr Rücksicht auf Patienten und Ärzte

By admin at 12:09 am on Friday, March 12, 2010

Einige Ergebnisse der Informationsveranstaltung zum hausaerztlichen Notdienst am Mittwoch abend im Kreishaus Meschede

  • Eine Reform des ärztlichen Notdienstes wird als notwendig angesehen. Dazu geben vor allem die demographische Entwicklung und die schlechter werdende Versorgung mit Ärzten Anlaß. Die bisherigen Vorstellungen der Kassenärztlichen Vereinigung stoßen aber vielfach auf Ablehnung.
  • Die Ansiedlung zentraler Notfallpraxen an den Krankenhäusern wird vielfach für sinnvoll gehalten.
  • Auch eine zentrale Notrufnummer wird als vorteilhaft angesehen.
  • Dort wo sich nur wenige Ärzte (< 8 bis 10 ?) am Notdienst beteiligen können, sind Zusammenlegungen bisheriger Notfallbezirke sinnvoll. Die Notdienstbezirke dürfen allerdings nicht zu groß werden. In Städten wie z.B. Meschede ist eine eigene Notfallpraxis erforderlich, sonst werden die dort wohnenden Patienten in großer Zahl gleich ins örtliche Krankenhaus gehen statt eine weit entfernt liegende hausärztliche Notfallpraxis aufzusuchen. Fahrzeiten von 1/2 Stunde und mehr sind nicht zumutbar.
  • Die Ausweitung der Zeiten für den zentralen Notdienst auf alle Wochentage wird kritisch gesehen. Schon jetzt lohnt sich der zentrale Notdienst am Mittwoch nachmittag und abend meistens nicht.
  • Ein zusätzlicher “Fahrdienst”-Arzt ist nicht notwendig, erst recht nicht bei zusätzlichem Einsatz eines Fremdfahrzeugs mit Fahrer.
  • Der Einsatz einer Leitstelle oder eines Call-Centers wird teilweise kritisch gesehen.
  • Die Kosten für die Ärzte müssen überschaubar bleiben. Die bisherigen Reformpläne der KVWL würden zu hohen zusätzlichen Kosten für Notfallpraxis, Personal, Fremdfahrzeug mit Fahrer und Call-Center führen, die durch eine Umlage gedeckt werden müßten. Die Umlage würde voraussichtlich die Höhe der von den Ärzten aus den Notdiensten zu erwartenden Einnahmen erreichen.
  • Das “Winterberger Modell” (zentrale Notfallpraxis am Krankenhaus, auch zuständig für Medebach und Hallenberg) mit geringen zusätzlichen Kosten hat sich nach anfänglichen Bedenken bewährt.
  • Es sollten neue Hausbesuchs-Modelle ausprobiert werden, z.B. der Einsatz eines Sanitäters aus der Rettungswache zusammen mit dem Notdienst-Arzt für nächtliche Hausbesuche.
  • Sehr unterschiedlich fallen die Ansichten über eine Übernahme des kompletten Notdienstes durch Krankenhausärzte ab ca. 22 Uhr aus (Entlastung der Hausärzte, aber Zusatzbelastung für die Krankenhausärzte)
  • Generell sollten derartige Reform-Vorstellungen viel mehr als bisher geschehen in Zusammenarbeit mit Patientenvertretern und Notdienst-Ärzten entwickelt werden.
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Mittwoch im Kreishaus Meschede: Hausärztlicher Notdienst – Zukünftig ein Problem für Patienten und Ärzte?

By admin at 5:00 pm on Monday, March 8, 2010

Nach wie vor besteht viel Unzufriedenheit mit den Plänen des Kassenärztlichen Vereinigung für die Neuorganisation des hausärztlichen Notdienstes. Vor allem im flächengroßen Hochsauerlandkreis drohen für die Patienten weite Wege. Dabei können die Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung die neue Notdienstordnung aber gar nicht alleine beschließen. Sie kann nur dann in Kraft treten, wenn auch die Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mir Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die Kammerversammlung tagt am 20. März und wird dann voraussichtlich über die Notfallordnung entscheiden.

Drei Ärzte aus dem Hochsauerlandkreis gehören der Kammerversammlung der Ärztekammer an. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sie als Podiumsteilnehmer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, ebenso wie den Vorsitzenden des Mescheder Ärztevereins, den Geschäftsführer des Mescheder Krankenhauses sowie weitere Experten. Dort sollen die vielfältigen Vorstellungen und Bedenken vorgestellt und diskutiert sowie Lösungsansätze entwickelt werden. Auch für die Zuhörer wird Gelegenheit bestehen, Fragen zu stellen.

Der hausärztliche Notdienst wird von Patientinnen und Patienten benötigt, wenn abends, nachts und am Wochenende Schmerzen oder andere Krankheitssymptome auftreten. Noch können die Haus¬ärzte den Notdienst von ihrer Praxis aus durchführen. Ab 2011 sollen die Notdienstbezirke erheblich vergrößert werden. Außerdem sollen die Zeiten für den Zentralen Notdienst fast verdoppelt werden.

Die Infoveranstaltung der Sauerländer Bürgerliste findet statt

am Mittwoch dem 10.03.2010, Beginn 18.30 Uhr,

im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27

Ihre Mitwirkung an der Veranstaltung haben zugesagt:

  • Dr. med. Henning Förster, Mitglied der Kammerversammlung, Arzt für Allgemeinmedizin, Medebach
  • Dr. med. Rolf Kleinmann, Mitglied der Kammerversammlung, Facharzt für Innere Medizin, Oberarzt im Marienhospital Arnsberg
  • Dr. med. Frank Koslowski, Mitglied der Kammerversammlung, Facharzt für HNO-Heilkunde, Brilon
  • Walter Kuhlmeyer, Geschäftsführer der St. Walburga Krankenhaus Meschede GmbH
  • Annette Loos, Ärztin für Allgemeinmedizin und Sportmedizin, Brilon
  • Dr. med. Friedhelm Schmitten, Facharzt für Innere Medizin, Vorsitzender des Ärztevereins Meschede, Bestwig-Ramsbeck

Einführung und Moderation: Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL

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Kommunen klamm – Tierheime in Not – Schwarz-gelb verhindert neues Tierschutzgesetz

By admin at 11:30 am on Tuesday, February 23, 2010

Ein gängiger Spruch lautet: „Den letzten beißen die Hunde“. Zu den Gebissenen gehören bei uns mehr und mehr die Hunde selbst.

Der Grund ist die Verarmung vieler Tierbesitzer, z.B. durch Hartz IV, die aktuelle Dauer-Wirtschaftskrise und die damit einhergehende katastrophale Haushaltslage der meisten Kommunen. Städte und Gemeinden suchen an allen Ecken und Kanten nach Einsparmöglichkeiten. Die Kürzung von Leistungen trifft häufig diejenigen, die keine sonderlich große Lobby haben. Tierschützer und Tierheime gehören zu den Mitreisenden bei unserer Wohlstandstalfahrt.

Ein Rädchen greift ins andere. Tierbesitzer sind oft nicht mehr in der Lage, Futter-, Tierarztkosten und Hundesteuer zu bezahlen. Es bleibt ihnen häufig nichts anderes übrig, als Hund oder Katze im Tierheim abzugeben. Schlimmstenfalls werden die Tiere ausgesetzt und, wenn sie Glück haben, aufgegriffen und bei Tierfreunden abgegeben. Die Folge ist, dass viele deutsche Tierheime überquellen und somit ebenfalls an finanzielle, personelle wie räumliche Grenzen stoßen. Zudem sind Hunde, Katzen, Vögel und was sich sonst noch alles in den Tierasylen tummelt, immer schlechter zu vermitteln.

Per Gesetz sind Kommunen zum Tierschutz verpflichtet. Die Unterbringung von Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe von Städten und Gemeinden. Sie können diese Aufgabe selber in städtischen Tierheimen durchführen, oder sie können sie weitergeben an örtliche Tierschutzvereine. Dann müssen sie die Vereine auch entsprechend unterstützen und bezuschussen.

– Machen wir einen Schlenker in die Stadt Meschede. Da reicht das Platzangebot im städtisch bezuschussten Tierheim in Enste schon lange nicht mehr aus. 1996 wurde die Katzenhilfe Meschede e.V. gegründet. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen betreuen ständig weit über 100 Tiere, und das gänzlich ohne öffentliche Gelder und Unterstützung. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Erlös von Trödelmärkten. Da die Spendenbereitschaft im allgemeinen nachlässt, wird der kleine Verein, wie schon so oft in seiner Geschichte, womöglich in Existenznöte geraten. –

Wir fragen uns, ob auch bei uns in Anbetracht der ständig schwieriger werdenden Haushaltslage der Kommunen zunehmend Einsparungen zu Lasten der „besten Freunde des Menschen“ erfolgen?

Wer Infos über den Jetzt-Zustand in den Tierheimen im HSK hat, kann sich gerne bei der SBL unter
gabi-sbl@gmx.de
melden!

– Übrigens, für sogenannte Leuchtturmprojekte ist trotz Finanzkrise noch genug Geld da. Ein Beispiel: Das „Blaue Haus“ in Arnsberg, in das die Museumsverwaltung und das Medienzentrum einziehen sollen. 1,2 Millionen Euro sind vorerst veranschlagt. Einen nicht unerheblichen Teil davon trägt (über die Kreisumlage) die Stadt Arnsberg. –

Hoffen wir auf den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes, das die Grüne Bundestagsfraktion im letzten Jahr vorgelegt hat. In einer Pressemittelung der Grünen NRW heißt es: „Im Mittelpunkt des Entwurfes stehen die Stärkung der Rechte der Tiere…..
Einen entsprechenden Antrag zur Einführung eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine hatte die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits auf Landesebene eingebracht. Dieser scheiterte im vergangenen Januar im Plenum des Landtages an der schwarz-gelben Mehrheit.“

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wären sehr froh, wenn die nächste NRW-Landesregierung das neue Tierschutzgesetz zügig beschließen und umsetzen würde und somit der ehemaligen Sache „Tier“ mehr Rechte zugestanden würden.

Und noch was: Unsere Zeitgenossen in den zahlreichen Tierheimen haben die Finanzkrise nicht zu verantworten. Warum sollte ausgerechnet für sie der Satz gelten: “Den letzten beißen die Hunde“?

Wie wäre es, wenn Städte und Gemeinden in bestimmten (Sozial-)Fällen auf die Hundesteuer verzichten würden? Mindestens Dreien wäre dann geholfen, dem Herrchen/Frauchen, dem Hund und dem Tierheim!

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Haushaltsberatung ohne aktuelle Zahlen?

By admin at 10:43 pm on Wednesday, February 17, 2010

Heute nachmittag tagte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Zentraler Tagesordnungspunkt war die Beratung über die Positionen des Kreishaushalts 2010, die das Fachgebiet des Ausschusses betreffen, aufgeteilt in die drei Bereiche Sozialhaushalt, Gesundheitsbehörde sowie Feuer- und Katastrophenschutz. Zusammen sind das mit ca. 155 Mio Euro mehr als zwei Drittel des Volumens des Kreishaushalts (ohne die an den Landschaftsverband abzuführende Umlage und das nur für die Hälfte der Einwohner zuständige Kreisjugendamt).

Da sollte man erwarten, dass alle Ausschussmitglieder vorher mit Unterlagen versorgt werden, auch die sachkundigen Bürger. Doch weit gefehlt: Für zwei der drei Bereiche gab es gar keine Vorlage, sondern von der Verwaltung wurden in der Sitzung mündlich einige Zahlen runtergerattert. So ist eine inhaltliche Diskussion nicht möglich! Das führte dann auch zu Beschwerden aus zwei Fraktionen (Die SBL war übrigens nicht darunter, denn sie hat in diesem Ausschuss kein Rederecht und war nur auf den Presseplätzen vertreten, um diesen Bericht schreiben zu können…)

Zum Sozialhaushalt war zwar eine Vorlage vorhanden, aber die ist nur Makulatur. Denn bei fast jeder zweiten erläuterten Zahl war zu hören, dass demnächst eine Änderungsliste verteilt würde, mit neuen Werten. Nun wäre die Kreisverwaltung gemäß Geschäftsordnung des Kreistags verpflichtet gewesen, spätestens vorgestern alle Vorlagen für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag zu verschicken. Ausnahmen sind nur sehr begrenzt möglich – und hier wären sie auch nicht erforderlich, da der Verwaltung die neuen Daten ja bereits bekannt zu sein scheinen.

So aber blieb dem Ausschuss nichts anderes übrig, als den Beschlußvorschlag abzuändern: Statt der vorgesehenen Empfehlung an den Kreistag, “den Sozialhaushalt in der vorliegenden Fassung zu verabschieden”, wurde die Vorlage nur “zur Kenntnis” genommen. Wie soll man auch eine Empfehlung aussprechen, wenn man gar nicht weiß, was man empfiehlt?? Ein Ausschussmitglied traf die Feststellung, dass diese Art der Haushaltsberatung nicht sehr sinnig sei.

Der Landrat wird von der SBL die Aufforderung erhalten, die (noch geheime?) Änderungsliste umgehend an alle Kreistagsmitglieder zu versenden. Es geht bem Kreishaushalt um eine der wesentlichsten Angelegenheiten des Kreistags, und vor der Beschlussfassung sollte eine angemessene Vorbereitung möglich sein. Aber vielleicht ist die Änderungsliste einigen anderen Kreistagsmitgliedern ja bereits bekannt, denn die Informationspolitik der Kreisverwaltung war in den letzten Monaten öfters fragwürdig?

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