Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

By adminRL at 6:49 pm on Tuesday, February 16, 2016

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) aus dieser Familie war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wurde an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen. Daraus ergibt sich nun die Zuständigkeit des Landgerichts. Die Aussagen mehrerer Sachverständiger belegten, dass bei den beiden kleinen Kindern ein akuter Magen-Darm-Infekt aufgetreten war, der aber ohne das seit Monaten bestehende mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitangebot eine “Bagatelle” gewesen wäre.

Außer der Kindesmutter stand auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf. Diese Informationen hätte nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

Nur wenige Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es nach dem Tod ihres kleinen Bruders aus der Herkunftsfamilie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung berichten, dass das kleine Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

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“Strafgebühr” für lange Kita-Betreuungszeiten?

By adminRL at 11:46 am on Thursday, November 26, 2015

Lange Betreuungszeiten in der Kita scheinen das Kreisjugendamt des HSK schon lange zu stören. Vor einem Jahr versuchte dieses Amt, die Buchung von 45 Stunden Betreuungszeit pro Woche davon abhängig zu machen, dass die Eltern vorher ihre Arbeitsverträge in der Kita vorlegen. Diesen auch unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenklichen Ansatz haben die SBL und andere verhindert: Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte ihn ab.

Jetzt macht das Kreisjugendamt einen neuen Anlauf: Dieses Mal soll offensichtlich versucht werden, durch eine überproportionale Erhöhung der Elternbeiträge die Eltern davon abzuhalten, für ihre Kinder 45-Stunden-Betreuungszeit zu buchen. Für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 10.12.2015 wurde in dieser Woche die Sitzungsvorlage 9/366 versandt. Darin ist eine 7,5%ige Erhöhung der Elterbeiträge für diejenigen Kinder vorgesehen, für die 25 oder 35 Stunden wöchentliche Betreuungszeit gebucht wurden. Bei den Kindern mit 45 Stunden sollen die Beiträge sogar um 12% angehoben werden! Bereits 7,5% mehr sind – 4 Jahre nach der letzten Preisanpassung – sehr viel, aber 12% sind viel zu viel.

Diese drastische Verteuerung begründet das Kreisjugendamt in seiner Sitzungsvorlage damit, “dass sich Eltern mehr an den tatsächlichen Betreuungsbedürfnissen ausrichten sollen und nicht Angebote buchen, die sie eigentlich nicht oder nur sporadisch nutzen.”
Das Kreisjugendamt maßt sich also an, die tatsächlichen Betreuungsbedürfnisse besser zu kennen als die Eltern und unterstellt den Eltern, sie würden nich benötigte Angebote buchen???
Dabei war die Buchung von 45 Stunden auch bisher schon deutlich teurer als kürzere Betreuungszeiten. Z.B. kosteten bei einem Elterneinkommen zwischen 37 und 49 TEuro 25 Stunden bisher 46 Euro, 35 Stunden kosteten 56 Euro und 45 Stunden kosteten 70 Euro Elternbeitrag. Diese Beiträge sollen nun um 3 Euro, 4 Euro und 8 Euro steigen. In der Spitze sollen die Beitragsunterschiede zwischen 25 und 35 Stunden künftig 58 Euro (bisher 54 Euro) betragen, zwischen 35 und 45 Stunden aber 119 Euro (bisher 93 Euro) und somit mehr als das Doppelte!

Wer die Sitzungsvorlage des Kreisjugendamtes komplett nachlesen möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorlagen aufrufen und dort in das Feld “Vorlagennummer” eingeben: “9/366″. Dann kann man außer dem Text der Drucksache auch die 3 Anlagen herunterladen.

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Kreisjugendhilfeausschuss votiert für Erstattung der Elternbeiträge

By adminRL at 6:32 am on Friday, September 25, 2015

Öffentlich und doch nicht öffentlich
(Fast) unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte am 24. September 2015 im Kreishaus in Meschede öffentlich der Kreisjugendhilfeausschuss. Wie, öffentliche Sitzung (fast) ohne Öffentlichkeit? Ja, so ist das wenn die Öffentlichkeit bei öffentlichen Sitzungen nicht dabei ist!

Eine Entscheidung für die Eltern
Dabei ist das erste Sitzungs-Ergebnis gar nicht so schlecht. Jedenfalls nicht aus Sicht einiger Eltern, und zwar für diejenigen, die unmittelbar von den Auswirkungen der Kita-Streiks betroffen waren. Es ging um diesen Tagesordnungspunkt: „Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas.“

Wie es zu der Entscheidung kam – Pardon, das dauert(e) …
Dazu lagen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor. Es gab eine sich länger hinziehenden Debatte zwischen, sagen wir mal, dem „verwaltungsnahen Lager“ und den Verfechtern der oben genannten Anträge.

Zunächst geriet erst mal die Verwaltung, genauer gesagt die betreffende Verwaltungsvorlage etwas in die Kritik. Ein Ausschussmitglied aus Brilon äußerte, er vermisse da den Hinweis auf den Beschluss des Sozialausschusses von Brilon. Dieser Beschluss hätte den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses vorgelegt werden müssen. Schließlich seien vom Kita-Streik vorwiegend Kinder und Eltern aus Brilon betroffen gewesen. (Es handelt sich wohl um 250 Eltern!). Und dafür zuständig sei nicht die Stadt Brilon, sondern der HSK.

Zwei CDU-Mitglieder sprachen sich dann wiederholt für Vertagung der Anträge aus. Als Argument führten sie die laufenden Tarifverhandlungen und die Neutralitätspflicht an. Der Fraktionssprecher einer kleinen Oppositions-Partei beantragte davon unbeeindruckt: „Heute abstimmen“! Das „andere Lager“ blieb aber auch hartnäckig und ließ verlauten, Neutralität bedeute, sich in Verhandlungen nicht einzumischen. Dem entgegnete ein anderes intensiv an der Debatte beteiligtes Ausschussmitglied, es handele sich doch um zwei verschiedene Sachverhalte. Er fragte in die Runde, was es denn für einen Unterschied mache, ob wir jetzt oder erst nach den Tarifauseinandersetzungen entscheiden.
Der Verwaltungsvorlage könne er nicht folgen, stellte ein Ausschussmitglied aus Brilon klar. Er forderte, die Elternbeiträge müssten schnellst möglich erstattet werden. Woraufhin es von „anderer Seite“ hieß, die CDU wolle neutral bleiben. Und: „Wir können heute nicht das Geld woanders hin verteilen.”

So ging es noch etwas weiter. Letztendlich wurde dann doch abgestimmt. Und das bedeutet konkret:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Satzung vorzubereiten mit einem Vorschlag über die Art und Weise der Erstattung der Elternbeiträge. Der Fachbereichsleiter versicherte, er wolle zwei Alternativen vorlegen.

Über weitere Themen der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses berichten wir noch.

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Kreisjugendhilfeausschuss tagt am Donnerstag 24.09.2015 …

By adminRL at 6:30 am on Wednesday, September 23, 2015

… um 17.00 Uhr im Sitzungssaal „Sauerland“ im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie verspricht spannend zu werden. Und das steht auf der Tagesordnung:

• Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas. Dazu liegen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor

• Aktuelle Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Änderung der Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreisjugendamtes

• Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgrund des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung

• 46 Jahre Internationale Jugendbegegnung mit Jerusalem

• Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Hochsauerlandkreis – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Bilanz der operativen Jahresplanung 2014

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Betreuungsgeld für 2.027 Kinder im Hochsauerlandkreis

By adminRL at 1:36 pm on Thursday, August 13, 2015

Das Bundesverfassungsgericht stoppte das Betreuungsgeld. Die Folge: Seit 21.07.2015 werden keine neuen Anträge mehr bewilligt.

Im Hochsauerlandkreis kamen bis zum 1. August 2015 2.027 Kinder bzw. deren Eltern in den Genuss dieser Leistung. So steht es in einer Antwort des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Die Linke. Zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.06.2015 wurden demnach 789 neue Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Im gesamten letzten Jahr waren es 1.328, vom 01.08.bis zum 31.12.2013 520 waren es Anträge.

Der Mitarbeiter des Kreisjugendamts führt in seinem Schreiben vom 6. August 2015 dazu aus, der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes habe eher ein Mitnahmeeffekt zu Grunde gelegen. Die Antragstellung sei in der Regel nicht erfolgt, weil 150 Euro monatlich als höherwertig angesehen würden als eine Betreuung in Kita oder Tagespflege. Demzufolge geht er (bzw. die Jugendhilfeplanung) davon aus, dass bis auf weiteres die Anzahl der geforderten U3-Betreuungsplätze nicht signifikant steigt.

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Ohne Sprachkenntnisse können Kinder nicht lernen

By adminRL at 8:26 am on Monday, July 13, 2015

Aus mehreren Schulen im Kreisgebiet ist die Situation bekannt, dass Lehrkräfte in ihren Klassen Schüler/innen beschulen müssen, die nicht in der Lage sind dem Unterricht zu folgen. Der Grund dafür ist ein ganz simpler. Die Kinder verstehen kaum ein Wort Deutsch. Oft haben sie keinerlei Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Französisch.

Gespräche mit den Eltern führen auch zu keinem Erfolg, da diese ebenfalls noch über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen. Wie soll das auch klappen, wenn die Familien erst vor wenigen Wochen oder Monaten aus Ländern wie dem Irak oder Afghanistan geflohen sind!?

Für viele Kinder ist daher ein erfolgreiches Lernen in der Schule leider nicht möglich.

Es werden also dringend Übersetzer, Dolmetscher usw. benötigt, um mit den Schülern und Eltern Gespräche zu führen, die nicht nur den Schulunterricht betreffen, sondern auch die Rahmenbedingungen wie z.B. regelmäßigen Schulbesuch.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 30. Juni 2015 mit folgenden Fragen an den Landrat:
1. Welche Angebote zur Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ihre Eltern gibt es bisher vom Kommunalen Integrationszentrum des HSK?
2. Welche Angebote gibt es von anderen Trägern?
3. Welche weiteren Angebote sind geplant, von wem und an welchen Orten?

Wie können wir, wie können die Kommunen und die Schulen, die Situation verbessern? Schauen wir mal nach Berlin. Dort erhalten Flüchtlingskinder in sogenannten Willkommensklassen das deutsche Sprachdiplom (DSD) der Stufe I. Die Schüler/innen sind ein Teil eines vor 2 Jahren an den Start gegangenen Pilotprojekts. Allein im Bezirk Berlin-Mitte lernen derzeit 707 Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen.
Klick:
http://www.morgenpost.de/berlin/article205423897/Immer-mehr-Fluechtlingskinder-lernen-Deutsch-in-Berlin.html

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Antrag auf Erstattung der Kita-Elternbeiträge vertagt

By adminRL at 1:32 am on Tuesday, June 23, 2015

Zur Kreistagssitzung am 19. Juni 2015 stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Antrag: “Den Eltern, für deren Kinder die Betreuung in kommunalen Kindertageseinrichtungen wegen des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern zeitweilig ausfiel bzw. ausfällt, werden die Elternbeiträge für die ausgefallene Zeit zeitanteilig erstattet, weil in dieser Zeit keine Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen möglich war. Der Erstattungsbetrag soll bis zum Ende des Kindergartenjahres bei den Eltern eingehen.”

Als Begründung und Erläuterung führte der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos u.a. an, dass Elternbeiträge keine Pflicht-Abgabe seien, sondern laut Bundes- und Landesgesetzen (SGB VIII und Kibiz) erhoben werden nur für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas. Diese Inanspruchnahme sei in den bestreikten Kitas nicht möglich gewesen.

Zudem wies Reinhard Loos darauf hin, dass der Streik nur einige Kitas in einigen Gemeinden betraf. „Es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG nicht vereinbar, wenn alle Eltern im Gebiet des Kreisjugendamtes dieselben Beiträge zahlen müssten, unabhängig davon, ob die Familien vom Streik in den Kitas betroffen waren oder nicht.“

Das SBL-Kreistagsmitglied erläuterte außerdem, die Elternbeitragssatzung des HSK enthielte für solche Fälle mit § 4 eine Unzumutbarkeitsklausel der Beitragszahlung. Die Klausel besagt: „Auf Antrag werden die Elternbeiträge vom Hochsauerlandkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)“. Die SBL-Kreistagsfraktion ist der Ansicht, dass sich die betroffenen Eltern auch darauf berufen können.

Im Kreistag bremste dann (mal wieder) die CDU-Fraktion. Auf ihren Antrag wurden der Antrag der SBL und ähnliche Anträge der Fraktionen FDP (mit sehr knapper Begründung) und Die Linke zunächst in den Kreisjugendhilfeausschuss verwiesen. So wird sich der Kreistag frühestens bei seiner nächsten Sitzung, die voraussichtlich Ende Oktober stattfindet, mit den Beitragsrückerstattungen befassen können.

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Kita-Streik – SBL/FW beantragt Erstattung der Elternbeiträge

By adminRL at 6:54 am on Thursday, June 18, 2015

Zur Kreistagssitzung am 19 Juni 2015 stellt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einen Änderungsantrag. “Den Eltern, für deren Kinder die Betreuung in kommunalen Kinderta-geseinrichtungen wegen des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern zeitweilig ausfiel bzw. ausfällt, werden die Elternbeiträge für die ausgefallene Zeit zeitanteilig erstattet, weil in dieser Zeit keine Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen möglich war. Der Erstattungsbetrag soll bis zum Ende des Kindergartenjahres bei den Eltern eingehen.”

Als Begründung und Erläuterung führt der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos u.a. an, dass Elternbeiträge keine Pflicht-Abgabe seien, sondern erhoben werden können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas. Sowohl die bundesgesetzliche als auch die landesgesetzliche Grundlage beziehen sich ausdrücklich auf die Inanspruchnahme; die war während des Streiks nicht möglich.

Zudem weist Reinhard Loos darauf hin, dass der Streik nur einige Kitas in einigen Gemeinden betraf. „Es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG nicht vereinbar, wenn alle Eltern im Gebiet des Kreisjugendamtes dieselben Beiträge zahlen müssten, unabhängig davon, ob die Familien vom Streik in den Kitas betroffen waren oder nicht.“

Das SBL-Kreistagsmitglied erläutert außerdem, die Elternbeitragssatzung des HSK enthielte für solche Fälle mit § 4 eine Unzumutbarkeitsklausel der Beitragszahlung. Die Klausel besagt: „Auf Antrag werden die Elternbeiträge vom Hochsauerlandkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)“. Die SBL-Kreistagsfraktion ist der Ansicht, dass sich die betroffenen Eltern auch darauf berufen können.

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Kita-Card erweist sich in Arnsberg als sehr praktikabel

By adminRL at 8:18 am on Wednesday, April 22, 2015

Lage der Dinge
Die Kita-Card hätte ihr Ziel erreicht. Das Problem der Doppelanmeldungen bei Kindertageseinrichtungen habe man so in den Griff bekommen, bestätigte auf Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ein Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Arnsberg. Arnsberg ist offenbar nicht der einzige Jugendamtsbezirk, der gute Erfahrungen mit der Einführung dieses einheitlichen Anmeldeverfahrens gemacht hat. Beispielsweise auch im Nachbarkreis Soest scheint das gut zu laufen. Trotzdem, das Jugendamt des Hochsauerlandkreises hält anscheinend nach wie vor wenig von der Kita-Card. In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses im Dezember 2014 wurde der Antrag der SBL/FW auf Einführung dieses Anmeldeverfahren (auf Wunsch der Verwaltung) abgelehnt.

Historie
Die SBL/FW begab sich daraufhin auf „Ursachen-Forschung“. Wir berichteten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=5594
Dabei berief sich das Kreisjugendamt vor allem darauf, dass sich die Träger der Kitas in ener gemeinsamen Sitzung gegen die Einführung einer Kita-Card ausgesprochen hätten.

Fortsetzung …
folgt nun. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste gab sich mit der Antwort nicht zufrieden. Am 07.04.2015 stellte die SBL vier weitere Fragen. Mit Schreiben vom 10.04.2015 erhielt sie diese Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Sie bitten um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter der Träger von Kindertageseinrichtungen sind der Einladung zur Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII am 25.09.2014 gefolgt?
Wie Sie der beiliegenden Anwesenheitsliste entnehmen können, waren 16 Trägervertreterinnen anwesend. Durch sie wurden insgesamt 59 Kindertageseinrichtungen repräsentiert.
Das heißt, nahezu 70 % der 85 Einrichtungen des Jugendamtsbezirkes waren vertreten.

2. Von welchen Trägern wurden sie im Einzelnen entsandt?
siehe beiliegende Anwesenheitsliste

3. Wie viele und welche Träger von Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet waren bei der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nicht vertreten?
siehe beiliegende Anwesenheitsliste

4. Welche Aussagen wurden seitens des Kreisjugendamtes und anderer Tagungsteilneh-mer/innen zur möglichen Einführung der Kita-Card gemacht? Wie war der Verlauf der Diskussion? (Bitte um Zusendung des Protokolls!)
Ich nehme Bezug auf TOP 4 des beigefügten Protokolls der Dienstbesprechung vom 25.09.2014.“

Was uns auffiel
Bei der Durchsicht der unter 1. und 3. erwähnten Anwesenheitsliste fiel uns auf, dass bei dem Trägergespräch – so wie vom HSK korrekt angegeben – sich zwar 16 Vertreter von Eltern- und Kindergartenvereinen etc. in die Liste eingetragen haben, andererseits aber von 16 weiteren Vereinen und Elterninitiativen offenbar niemand vertreten war bzw. die Anwesenheit nicht in der Liste vermerkt ist.

Aus dem Besprechungsprotokoll geht hervor, dass sich von den Teilnehmern nur wenige zum Pro und Kontra der Kita-Card geäußert haben und wenn, dann anscheinend eher negativ. Demnach hat die Verwaltung zunächst die Vor- und Nachteile der Kita-Card und verschiedener Online-Anmeldeverfahren aus ihrer Sicht vorgestellt. Der Vertreter eines Trägervereins „sieht die Kita-Card eher kritisch“, heißt es in der Niederschrift. Er hätte berichtet, in anderen Jugendamtsbezirken entstünden „regelmäßig Irritationen dadurch, dass die Eltern nach Abgabe der Kita-Card in der Einrichtung angenommen haben, der Betreuungsplatz sei damit rechtsverbindlich zugeteilt.“ Ein anderer Sitzungsteilnehmer wies laut Protokoll auf „den Aufbau sozialer Hürden durch ein Online-Anmeldeverfahrens“ hin. Mit der dritten und letzten protokollierten Wortmeldung zum Thema Kita-Card sowie zur elektronischen Anmeldung erfolgte der Hinweis, „dass die finanziellen Mittel besser unmittelbar für die Einrichtung verwendet werden sollen“.

Keine Irritationen, keine sozialen Hürden
Wir kommen jetzt noch einmal auf die eingangs erwähnten positiven Erfahrungen der Stadt Arnsberg mit der Kita-Card zu sprechen und fragen uns, ob dazu bei einigen Trägern vielleicht kleine Missverständnisse vorliegen? Etwaige Irritationen seitens der Eltern konnte der zuständige Mitarbeiter der Stadt Arnsberg nämlich nicht bestätigen. Wie gesagt, beim Jugendamt Arnsberg läuft es wohl prima. Auch zu der Alternative zur Kita-Card, dem elektronischen Anmeldeverfahren, gab uns der Verwaltungsmitarbeiter Infos. Er sagte, der Trend ginge zu dem elektronischen System. Doch das sei eine Mengenfrage. (Vermutlich meint er, das Verfahren mache in größeren Städten mehr Sinn als in ländlichen Regionen.) Soziale Hürden sieht er bei der Online-Anmeldung nicht; denn die Daten würden über die Einrichtung und nicht von den Eltern eingepflegt. Allerdings müssten Eltern und Kinder dazu in der Kita vorstellig werden.

Ende
Wir, die SBL, sind damit vorerst am Ende des Themas „Kita-Card“. Aber ein neuer Versuch folgt bestimmt, denn um den HSK herum ist das Verfahren sehr erfolgreich und hat insbesondere zu wesentlich mehr Tranasparenz und Gerechtigkeit geführt.

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Kita-Anmeldeverfahren – Warum möchte die Kreisverwaltung keine Kita-Card?

By adminRL at 4:23 pm on Tuesday, March 24, 2015

In den Städten Arnsberg und Soest sowie im Landkreis Soest gibt es sie bereits: Die Kita-Card. Damit soll das Anmeldeverfahren für die Plätze in den Kindertagesstätten transparenter und gerechter werden. Doppelanmeldungen und ganz frühe Anmeldungen können so verhindert werden.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bemüht sich nun schon seit ca. zwei Jahren um die Einführung dieses praktikablen Verfahrens für den Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises, nicht zuletzt auch auf Wunsch von Mitarbeiter/innen einiger Kindertageseinrichtungen. Denn nicht nur in Arnsberg, auch in vielen anderen Kommunen landauf, landab in NRW hat sich das Anmeldeverfahren per Kita-Card schon seit längerer Zeit bewährt. Doch das Jugendamt des Hochsauerlandkreises will es offenbar lieber bei der alten Anmeldemethode belassen. Warum? Das würde die SBL/FW gerne in Erfahrung bringen.

Bei der Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung im Dezember 2014 stand die Kita-Card einmal mehr auf der Tagesordnung. Anscheinend sollte sie endgültig „begraben“ werden. Kürzlich veröffentlichte der HSK das Protokoll dieser Dezember-Sitzung. Eine in dieser Niederschrift vermerkte Aussage nahm die Sauerländer Bürgerliste zum Anlass, noch einmal zum Thema „Kita-Card“ nachzufragen. Die SBL/FW schickte am 10.03.2015 dem Landrat diese Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Protokoll der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 ist auf Seite 7 unter 8. „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes; Möglichkeiten der Gestaltung des Anmeldeverfahrens für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen – Drucksache 9/108“ – eine Aussage von …. vermerkt, wonach sich die Träger gegen die Einführung einer Kita-Card ausgesprochen hätten. Die Bemerkung korrespondiert mit dem Inhalt der Drucksache 9/108. Dort steht u.a.: „ … Als Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere die freien wie auch die kirchlichen Träger einer Änderung des Anmeldeverfahrens ablehnend gegenüberstehen. …“

Die Aussage, die Träger seien gegen die Einführung der Kita-Card, ist uns zu pauschal, zumal der Wunsch nach deren Einführung seinerzeit aus Kita-Einrichtungen an die SBL/FW herangetragen wor-den ist.

Daher fragen wir:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?

3. Wenn Nein, warum nicht?

4. Wenn Ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

5. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?”

Die Antwort des Kreisjugendamtes ist datiert auf den 11.03.2015. Wir veröffentlichen sie hier im vollen Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ziff. 8 des Protokolls der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 08.12.2014 bitten Sie um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wann und in welcher Art und Weise wurden die Träger der Kindertagesstätten vom
Kreisjugendamt zur möglichen Einführung der Kita-Card befragt (Wortlaut des Anschreibens)?

Mit dem nachstehenden Rundschreiben Nr. 5/2014 vom 31.07.2014 wurden alle Träger von
Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Hochsauerlandkreises sowie
Vertreter der Jugendämter Arnsberg, Schmallenberg und Sundern zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII eingeladen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,
…an einer Besprechung teilzunehmen, in der Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen bei der Bildung von Gruppen in Kitas (Kombination von Gruppenformen) erörtert werden.
Die Veranstaltung wird am
Donnerstag, 25.09.2014 …
stattfinden.
Um sicherzustellen, dass alle Themen ausreichend behandelt werden, bitte ich, Ihre Fragestellungen und Anregungen bis 05.09.2014 schriftlich oder per Mail zu übersenden.”

2. Wurden alle Träger (in gleicher Weise) befragt?
Ja

3. Wenn nein, warum nicht?
– – –

4. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen? Entsprechend der Aufforderung in dem unter 1. aufgeführten Einladungsschreiben haben verschiedene Träger ihre Fragen vorab übermittelt, die vom Kreisjugendamt zu folgender Tagesordnung zusammengefasst wurden:

1. Begrüßung
2. Fragen (und Antworten) zu den Möglichkeiten der Bildung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen (…)
3. Projekt „Rucksack und Griffbereit” (…)
4. Veränderungen des Anmeldeverfahrens der Kindertageseinrichtungen; hier Softwareunterstützung/Einführung einer KITA-Card (FD 25)
5. Verschiedenes

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 4 wurde die Frage der Einführung einer Kita-Card
von Vertretern der Kita gGmbH, der AWO, des DRK, verschiedener Kommunen und Elternvereinen diskutiert und einvernehmlich verworfen. Dabei hat keiner der anwesenden Trägervertreter für die Einführung einer Kita-Card plädiert.

6. Wie erklären Sie sich die guten Erfahrungen, die offenbar das Jugendamt der Stadt Arnsberg und viele andere Jugendämter mit der Kita-Card gemacht haben?

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Spekulationen über die Bearbeitungsweise außerhalb meiner Zuständigkeit liegender Dienststellen abgebe.
In der Sache nehme ich Bezug auf die Drucksache Nr. 8/1048, die in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 18.06.2014 erörtert wurde. Hier wurden in aller Ausführlichkeit
die Vor- und Nachteile eines elektronischen Anmeldeverfahrens und der Kita-Card dargelegt.
Der Inhalt dieser Drucksache war auch Gegenstand der Erörterungen mit den Trägern im Rahmen der AG 78 am 25.09.2014.“

Zur Abrundung unseres Beitrags ein Auszug aus einem Pressebericht des „Soester Anzeigers“ vom 28. März 2013. Er zeigt die ganz praktischen Seiten der Kita-Card auf. In Soest läuft es demnach prima …

„Die mit der Kita-Karte verfolgten Ziele seien erreicht worden, heißt es in einem Bericht der Verwaltung an den Jugendausschuss. Das Anmeldeverfahren sei „für Eltern transparenter und nachvollziehbarer geworden“. Mussten Mütter und Väter zuvor einzelne Kitas abklappern und dort ihr Kind anmelden, bekommen sie seit diesem Jahr von der Stadt die Kita-Karte zugeschickt und notieren dort einfach ihre Wünsche. Das Jugendamt vermittelt einen Platz; und sollten selbst alle gewünschten Kitas ausgebucht sein, sucht die Behörde anderweitig nach Betreuungsmöglichkeiten.
Den Eltern, so heißt es im Bericht, biete das neue Verfahren „Überschaubarkeit und Verbindlichkeit“, den Kindergärten Entlastung, weil sie nun ein paar bürokratische Arbeiten abgenommen bekommen und obendrein keine Wartelisten mehr führen müssen. ….”

Klick: http://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/kita-karte-schnell-unkompliziert-kita-soest-3079580.html

Warum möchte „man“ das beim Jugendamt vom Hochsauerlandkreis nicht?

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Wie viel Sprachförderung erhalten Kita-Kinder ohne Deutschkenntnisse?

By adminRL at 9:10 pm on Tuesday, January 13, 2015

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wiederholt der Kreisverwaltung.

Mit Schreiben vom 29.12.2014 listete der Hochsauerlandkreis diejenigen Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts auf, die als so genannte Sprachförderkitas anerkannt sind. Alle 18 Einrichtungen erhalten speziell für die Sprachförderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Hier die Auflistung der Sprachförderkitas:

1. Kath. Kindergarten Christkönig Bestwig
2. Kath. Kindergarten St. Petrus und Andreas Brilon
3. Städt. Kindergarten Altenbüren
4. AWO Kindergarten Lummerland Brilon
5. Kath. Kindergarten St. Peter und Paul Eslohe
6. Kath. Kindergarten Maria Königin Hallenberg
7. Ev. Jona Kindergarten Marsberg
8. Kath. Kindergarten Christkönig Bredelar
9. Kindergarten Essentho
10. Kindergarten Maris Stella Medebach
11. Kath. Kindergarten St. Raphael Meschede
12. AWO Kindergarten Mikado Meschede
13. AWO Kindergarten Kleine Wolke, Meschede
14. Filippo-Neri Kindergarten Meschede
15. Kath. Kindergarten St. Martinus Bigge
16. Städt. Kindergarten Olsberg
17. DRK Kindergarten Winterberg
18. Kath. Kindergarten St. Marien Siedlinghausen

Im Unterschied zu den anderen Kindertageseinrichtungen beschäftigten sie eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfüge, teilt der HSK mit. Weiter heißt es in der Antwort, der Träger stelle sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werde. Er sorge außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichere und weiter entwickele. Zudem erkläre das Jugendamt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 4 KiBz gegenüber dem Land die zweckentsprechende Verwendung der an die Träger geleisteten Zuschüsse und lege diese durch vereinfachten Verwendungsnachweis nach Ablauf des Kindergartenjahres dar.

Die Frage der SBL, wie und mit welchem (Zeit-)Aufwand die pädagogische Fachkraft neben ihren zahlreichen anderen wichtigen arbeitsintensiven Aufgaben auch noch Sprachförderung leisten soll, kann der HSK nicht beantworten, „weil“, so berichtet die Verwaltung, „die Arbeitsorganisation innerhalb einer Kita zur Trägerhoheit gehört und der Hochsauerlandkreis keine Kindertageseinrichtungen betreibt.“

Das Ministerium für Familie, Kinder und Jugend schreibt auf seiner Homepage:
„Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.“

Da fragen wir uns, wie können unsere Kitas mit so geringen Mitteln und Möglichkeiten diesem wichtigen Bildungsauftrag gerecht werden?

Abgesehen davon, erhalten ja auch nur 18 von insgesamt 85 Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK jährlich je 5.000 Euro Fördermittel für die Sprachförderung von Kindern ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen. Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein!

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Eltern von Kita-Kindern sollten einen PKW haben, ansonsten …

By adminRL at 11:49 pm on Sunday, December 28, 2014

Aufgrund verschiedener Meldungen und Diskussionen bei Facebook fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beim Hochsauerlandkreis nach, ob die Infos über Engpässe bei der Ü3-Betreuung (Ü3 = Kinder im Alter von über 3 Jahren) zutreffend sind.

Hier der Text der SBL-Anfrage:

„Die WAZ veröffentlichte Mitte November einen Artikel, demzufolge in der Kernstadt Meschede zu wenig Ü3-Plätze (Kinder im Alter von über 3 Jahren) zur Verfügung stehen.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ue3-betreuung-zu-wenig-plaetze-in-der-innenstadt-aimp-id10041827.html
Demnach konnte mindestens 2 Ü3-Kindern, die in der Kernstadt wohnen, nur ein Kita-Angebot in Wallen gemacht werden. Der HSK habe geprüft, ob es eine passende Busverbindung gebe. Die Entfernung betrage 8 Kilometer und sei somit zumutbar.
Die SBL/FW sieht dies anders; für eine Hin- und Rückfahrt zum Wegbringen braucht man mit dem Bus (Linie C4) zwei Stunden, und für das Abholen noch einmal dieselbe Zeit.
Diskutiert wurde der Sachverhalt auch in einem Internetportal. Dort schrieb eine Diskussions-Teilnehmerin, ihr seien mehr als 2 betroffene Kinder bekannt.
Wir möchten Sie daher fragen:
• Bestehen in anderen Städten und Gemeinden ebenfalls Engpässe bei den Ü3-Plätzen?
• Wie viele Kinder im Bereich des Kreisjugendamtes sind nach dem aktuellen Stand von dieser Situation betroffen? (Bitte Auflistung nach Städten/Gemeinden)
• Welche Alternativen werden Kindern und Eltern angeboten?
• Welche Entfernungen/Fahrzeiten gelten beim HSK als zumutbar? Gibt es dazu aktu-elle Urteile, und, wenn ja, was sagen sie aus?“

… und jetzt der komplette Wortlaut der Antwort des Kreisjugendamtes:
„Unter Bezugnahme auf einen Presseartikel vom 15.11.2014, wonach die Betreuungskapazitäten für über 3-jährige Kinder in der Innenstadt von Meschede erschöpft sind, bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

• Bestehen in anderen Städten und Gemeinden ebenfalls Engpässe bei den Ü3-Plätzen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand des Jugendamtes ist die Versorgung mit Ü3-Betreuungsplätzen insbesondere in den Kernstädten Meschede, Brilon und Olsberg bei nahezu einhundert prozentiger Auslastung zur Zeit gewährleistet. Ob die vorhandenen Plätze für die über 3 jährigen Kinder im kommenden Kindergartenjahr auskömmlich sind, wird sich im Laufe des Anmeldeverfahrens bis Februar/März 2015 herausstellen.

• Wie viele Kinder im Bereich des Kreisjugendamtes sind nach dem aktuellen Stand von dieser Situation betroffen? (Bitte Auflistung nach Städten/Gemeinden)
Zur Zeit wird für zwei Ü3-Kinder und ein U3-Kind in der Kernstadt Meschede eine Betreuungsmöglichkeit gesucht. Die Kinder stammen aus zwei Familien, die erst im Herbst 2014 ihren Betreuungswunsch beim Jugendamt angemeldet haben.

• Welche Alternativen werden Kindern und Eltern angeboten?
Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen in denen individuelle Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Häufig kann auf eine in einem anderen Ortsteil gelegene Kindertageseinrichtung verwiesen werden. Hierdurch wird der vom Jugendhilfeausschuss immer wieder geäußerte Wille, die Kitas in den einzelnen Ortsteilen solange wie möglich weiter zu betreiben, gestärkt.

• Welche Entfernungen/Fahrzeiten gelten beim HSK als zumutbar? Gibt es dazu aktuelle Urteile, und wenn ja, was sagen sie aus?
Wenn Eltern nicht der Betreuungsplatz ihrer Wahl angeboten werden kann, orientiert sich der Hochsauerlandkreis an der bereits etablierten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt stuft mit Beschluss vom 29.08.2013 (7 L 2889/13F) z.B. einen Zeitaufwand von 30 Minuten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit einmaligem Umsteigen als zumutbar ein.
Bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, in denen kein pauschaler Maßstab angelegt werden kann.“

Und da ist das Problem. Es heißt „ÖPNV“. Wallen ist nämlich von der Kernstadt Meschede aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln gar nicht in 30 Minuten zu erreichen. Zwei Stunden hin, zwei Stunden zurück – das bedeutet für Eltern, die keinen PKW haben, doch wohl: Lass das Kind besser zu Hause!?

Die Sauerländer Bürgerliste ist der Meinung, in solchen Fällen muss das Kreisjugendamt rechtzeitig eine unbürokratische Lösung finden!

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45-Stunden-Buchungen wie bisher möglich

By adminRL at 9:06 am on Friday, December 12, 2014

Das Kreisjugendamt hatte dem Kreisjugendhilfeausschuss vorgeschlagen, die 45-Stunden-Buchungen in den Kitas erheblich zu erschweren. Eltern sollten nur noch dann Ganztagsbetreuung neu buchen können, wenn sie einen besonderen Bedarf nachweisen, und dazu ihre Arbeitsverträge den Leitungen der Kitas und dem Kreisjugendamt einreichen. Damit sollte der Anteil der 45-Stunden-Buchungen von für das nächste Kindergartenjahr zu erwartenden 50% auf 36% gesenkt werden.

Die SBL hatte beantragt, dieses Vorhaben des Kreisjugendamtes abzulehnen.

So kam es dann auch. Der Kreisjugendhilfeausschuss lehnte am Montag einstimmig den Vorschlag des Kreisjugendamtes ab. Es bleibt also bei der bisherigen Regelung.

Die ist nicht nur für die Eltern und Kinder wichtig, sondern auch für viele Kindertagesstätten. Denn die Kindpauschalen steigen pro Jahr nur um 1,5%, die Kosten aber um etwa 3%. Nur durch einen hohen Anteil von 45-Stunden-Buchungen (mit dann höheren Kindpauschalen) können viele Kita-Träger finanziell überhaupt über die Runden kommen. Die Situation vieler Träger wird dadurch erschwert, dass das Kreisjugendamt ihnen die Anerkennung des Gruppentyp II für Kinder unter 3 Jahren und damit höhere Kindpauschalen verweigert.

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Änderungs-Antrag der SBL/FW zur 45-Stunden-Betreuung – Kreistagsfraktion hält „Deckelungsversuch“ und „Datensammelaktion“ für unsinnig und unzulässig

By adminRL at 2:25 am on Wednesday, December 3, 2014

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 8. Dezember steht mit der Verwaltungsvorlage 9/69 eine brisante Entscheidung an. Es geht um den Versuch, die 45-Stunden-Betreuung in den Kitas zu einzuschränken.

Mit dem Beschlussvorschlag b) der Vorlage 9/69 vom 29.09.2014 sollen die 45-Stunden-Buchungen erheblich erschwert werden. Eltern, die erstmals eine 45-Stunden-Betreuung benötigen oder wünschen, sollen demnach nur nach besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Zur Überprüfung des Betreuungsanspruchs müssen sie dann – auf dem Weg über die Kita-Leitungen – dem Jugendamt Belege einreichen. Für diesen Zweck wurde das Formblatt „Antrag auf einen 45-Stunden–Betreuungsplatz“ entworfen. Im Fall ihrer Erwerbstätigkeit werden vom Vater und/oder der Mutter die Vorlage des Arbeitsvertrags (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Angaben über die Arbeits- bzw. die Ausbildungszeit und die Fahrzeit, ob die Eltern getrennt leben / alleinerziehend sind und über schulische Maßnahmen sollen erfragt werden. Sogar die Telefonnummer der Familie muss „unbedingt“ angegeben werden.

Nach Auffassung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wäre ein derartiges Vorgehen des Kreisjugendamtes sehr fragwürdig und liefe auf eine unzulässige Datensammlung hinaus.

Vor allem aber ist es wichtig und unbedingt erforderlich, dass für alle Kinder im Hochsauerlandkreis ein ausreichendes Angebot an 45-Stunden-Betreuungsplätzen gewährleistet ist. Finanzielle Aspekte dürfen hierbei nur zweitrangig sein. Ein Bedarf für diese Betreuungsplätze kann sowohl wegen Erwerbstätigkeit oder wegen Bewerbung um eine Erwerbstätigkeit oder wegen Ausbildung als auch aus pädagogischen Gründen vorhanden sein. Häufig lässt sich zudem 8 Monate vor Beginn des Kindergartenjahres nicht genau absehen, wie die Situation der Eltern dann sein wird.
Nach dem im NRW-Kinderbildungsgesetz (“Kibiz”) für den Anteil der 45-Stunden-Plätze vorgesehenen “Steigerungspfad” kann der HSK im nächsten Kindergarten-Jahr 50 Prozent der Plätze mit 45-Stunden-Buchungen vergeben und nicht – wie von der Verwaltung offenbar beabsichtigt – nur 36 Prozent. Der “Steigerungspfad” von 4 Prozentpunkten pro Jahr wurde im HSK bisher eingehalten.

Völlig übersehen wird im Vorschlag der Kreisverwaltung auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des “Kibiz” den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heißt es:
§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.


(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Be-darf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Be-darf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Be-darfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.”

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heißt es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat.”

In ihrer Stellungnahme vom 25.11.2014 äußert auch die Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gem. GmbH deutlich rechtliche wie inhaltliche Bedenken gegen die in Vorlage 9/69 beschriebene Vorgehensweise.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schließt sich diesen Bedenken an und formulierte am 02.12.2014 einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 08.12.2014.

Die SBL/FW beantragt, den Beschlussvorschlag zum Anmeldeverfahren (Vorlage 9/69), der lautet: „in den Fällen in denen erstmals eine 45-Stunden-Betreuung geltend gemacht wird, eine genaue Prüfung der Bedarfskriterien vorzunehmen“, ersatzlos zu streichen.

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SBL/FW stellt Anfrage zur möglichen Einführung des „Kita-Navigators“

By adminRL at 10:12 am on Wednesday, October 22, 2014

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) ist zum 01.08.2014 geändert worden, so dass die Anmeldungen für das im August 2015 beginnende neue Kita-Jahr bereits bis zum 31.01.2015 vorliegen müssen.

Die Stadt Münster hat auf diese Veränderung bereits reagiert und bietet den Eltern an, ihre Kinder ab sofort im Kita-Navigator vormerken zu lassen. Bis spätestens 31.01.2015 muss die Meldung erfolgt sein. (Bisher lief die Frist erst Ende Februar aus.)
Im Anschluss an das Anmeldeverfahren entscheiden die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster – ohne Einflussnahme des Jugendamts – über die Aufnahme der Kinder. Das städtische Jugendamt beginnt mit der Platzvergabe dann am 09.02.2015.

Siehe dazu die Presseinformation der Stadt Münster „Kita-Plätze schon ab Anfang Februar“ vom 30.09.2014:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/890842F.html?CFID=7164294&CFTOKEN=69540428

Im Zusammenhang mit der Vergabe der Kita-Plätze im Bereich des HSK-Jugendamtes bat nun die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Anfrage vom 21.10.2014 Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung der Frage nach dem Stand seiner Überlegungen, für das kommende Kita-Jahr das Anmeldeverfahren mittels des Kita-Navigators oder der Kita-Card durchzuführen (unter Berücksichtigung der Neufassung des Kibiz-Gesetzes).

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