Digitale Bauanträge funktionieren für 7 der 12 Kommunen im HSK
In einer aktuellen Pressemitteilng weist die Kreisverwaltung auf die erfolgreiche Einführung digitaler Bauanträge hin. Die SBL hat immer wieder gefordert, Dienstleistungen der Verwaltungen zu digitalisieren, aber dabei auch die konventionellen Verfahren alternativ anzubieten. Genau dies ist bei den Bauanträgen gelungen. Leider haben sich Arnsberg, Sundern, Meschede, Schmallenberg diesem Verfahren (noch ?) nicht angeschlossen; diese Städte haben eigene Baugenehmigungsbehörden.
In der Meldung der Kreisverwaltung heisst es u.a.:
“Im Juni 2021 gestartet, hat sich das digitale Baugenehmigungsverfahren für die Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie für die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg eingespielt.
Alle Beteiligten, wie Entwurfsverfasser, Bauherren, Bauämter, sowie interne und externe Fachbehörden können entsprechend ihrer Rechte auf die Online-Plattform zugreifen. Dort werden alle für die Baugenehmigungsanträge maßgeblichen Dokumente von den Beteiligten digital abgelegt. Auch die Kommunikation untereinander wird über die Plattform abgewickelt, so dass zur Klärung von Sachfragen diese schnell und eindeutig nachvollziehbar sind.
‘Die Zusammenarbeit hat sich etabliert und der Baugenehmigungsprozess hat sich dadurch beschleunigt. Voraussetzung für eine Genehmigung bleibt aber nach wie vor, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen’.
Eine Antragsstellung in Papierform ist indes weiterhin möglich. Diese Unterlagen werden beim Hochsauerlandkreis eingescannt und digital weiterbearbeitet. Daher müssen sie nur noch in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Ein Umstieg auf das digitale Verfahren ist zu jedem Bearbeitungszeitpunkt möglich.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Pläne und andere Bauvorlagen müssen nicht mehr in dreifacher Papierausfertigung eingereicht werden, der Bauantrag kann online zu jedem Zeitpunkt, also unabhängig von Sprechzeiten, über das Service-Portal des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Aus rechtlichen Gründen muss für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren lediglich eine Vollmacht in Schriftform nachgereicht werden.
Im weiteren Verfahren wird der Bauantrag als eines der komplexesten Verfahren in der Verwaltungspraxis voll digital weiterbearbeitet. Hierfür nutzt der Hochsauerlandkreis eine Kommunikationsplattform, mit der medienbruchfrei alle Stellen gleichzeitig beteiligt werden können. Das spart Zeit und Papier. Sollte der Austausch von Bauvorlagen erforderlich sein, kann dieses bequem und zu jedem Zeitpunkt über die Kommunikationsplattform erfolgen. Entwurfsverfasser, Bauherren und beteiligte Stellen können sich jederzeit einen Überblick über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens machen, da sie bei der Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren einen Zugriff auf die Kommunikationsplattform haben und sich zu guter Letzt die Genehmigung auch selbst herunterladen können.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1119693.html
Schade ist, dass in vielen anderen Ämtern bisher keine entsprechenden Fortschritte bei der Digitalisierng zu erkennen sind!