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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

By admin at 8:39 pm on Sunday, February 15, 2026

Olsberg / Meschede. Die massiven Baumfällungen im Stadtgebiet von Olsberg sorgen weiterhin für erhebliche Unruhe und Unverständnis. Im Zentrum der Kritik steht die Entscheidung des Stadtrates, insgesamt 27 ortsbildprägende Bäume fällen zu lassen – trotz massiver fachlicher Bedenken. Die SBL-Fraktion hat nun einen umfassenden Antrag an den Kreisumweltausschuss gestellt, um die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Qualität der zugrunde liegenden Gutachten kritisch zu hinterfragen.

Widersprüchliche Gutachten und zweifelhafte Methoden Anlass für die Initiative sind Berichte über eklatante Widersprüche bei der Zustandsbewertung der Bäume. Während die Stadtverwaltung sich auf die Einschätzung eigener Fachleute beruft, die eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen, hagelt es Kritik von externen Experten. Ein renommierter Gutachter attackierte den Ratsbeschluss offen und bezeichnete die geplanten Fällungen als fachlich nicht nachvollziehbar. Dennoch weigerte sich die Ratsmehrheit in Olsberg beharrlich, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, und schuf stattdessen Fakten.

Verkehrssicherungspflicht als „Freibrief“? Für die SBL stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht im Hochsauerlandkreis zunehmend als pauschale Rechtfertigung für großflächige Fällungen missbraucht wird. „Es darf nicht sein, dass ökonomische Interessen oder Bequemlichkeit in der Verwaltung über den Naturschutz und das Ortsbild triumphieren, nur weil Gutachten nicht kritisch hinterfragt werden“, so die SBL. Wenn Gutachten zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Verfahren massiv gefährdet.

Der Kreis in der Pflicht: Antrag an den Umweltausschuss Mit ihrem Antrag will die SBL den Fokus nun auf die übergeordnete Ebene lenken. Der Kreisumweltausschuss soll klären, welche fachlichen Mindeststandards die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Baumkontrollen und Gefahreneinschätzungen eigentlich vorschreibt.

Die SBL fordert im Wesentlichen:

1. Klärung der Zuständigkeiten: Wo endet die kommunale Freiheit, und wo beginnt die Aufsichtspflicht von Kreis und Bezirksregierung?

2. Qualitätssicherung: Welche Standards müssen Gutachten erfüllen, um als „fachgerecht“ zu gelten?

3. Transparenz: Wie wird bei strittigen Fällen sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?

4. Leitlinien für den HSK: Die Prüfung, ob kreisweite Empfehlungen eine einheitliche und naturverträgliche Praxis sicherstellen können.

Ziel: Schutz des Baumbestandes statt blinder Aktionismus Die SBL betont, dass es nicht darum geht, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern. Es geht jedoch um die Qualität der Entscheidungsfindung. Ein Baum, der Jahrzehnte zum Stadtklima beigetragen hat, darf nicht aufgrund einer fragwürdigen Aktenlage innerhalb weniger Minuten fallen. Die Aufsichtsbehörden dürfen hier nicht länger wegschauen, wenn Bürger und Experten begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fällungen anmelden.

Wir werden über die Antwort der Verwaltung und die Beratungen im Ausschuss weiter berichten.

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