Infos zum Bildungspaket
Ein Vierteljahr hat es gedauert, bis sich Bund und Länder, Bundesregierung und Opposition, in Berlin geeinigt hatten. Deswegen trat das Gesetz zum sog. Bildungs- und Teilhabepaket erst Anfang April in Kraft. Es gewährt aber Leistungen rückwirkend ab Januar 2011.
Wie in vielen anderen Landkreisen in Deutschland auch, hat bisher im HSK erst ein kleiner Teil der Berechtigten Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt. Dies sind vor allem Empfänger von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”), von Wohngeld und von Kinderzuschlag. Die Antragsfrist wurde gerade erst bis zum 30. Juni verlängert, so dass man sich in Ruhe informieren kann. Umfassende Infos zum Bildungspaket bieten die Internetseiten des Kreises Unna:
http://www.kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/bildungs-und-teilhabepaket.html