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GW Umwelt beantragt Insolvenzverfahren

By admin at 10:35 am on Wednesday, February 21, 2007

Nun ist das schon erwartete Ereignis eingetreten: Die für die PFT-Verseuchungen auf den Maisfeldern in Brilon-Scharfenberg und an anderen Orten verantwortliche Firma “GW Umwelt GmbH & Co KG” mit Sitz in Borchen-Alfen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, und die dazugehörige Verwaltungs-GmbH als Kommanditistin ebenfalls!

Hier die entsprechenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Paderborn:

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 80/07

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 2157 eingetragenen GW-Umwelt GmbH & Co. KG, Am Kleeberg 24, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 3189 eingetragene GW-Umwelt-Verwaltungs-GmbH, Am Kleeberg 24, 33178 Borchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Witteler, z. Zt. JVA Bielefeld-Brackwede I, 33649 Bielefeld

ist am 19.02.2007, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Liboriberg 21, 33098 Paderborn bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 81/07

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 3189 eingetragenen GW-Umwelt Verwaltungs-GmbH, Am Kleeberg 24, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Witteler, z. Zt. JVA Bielefeld-Brackwede I, 33649 Bielefeld

Geschäftszweig: Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Kommanditgesellschaft GW-Umwelt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Borchen-Alfen, Am Kleeberg 24 u.a.

ist am 19.02.2007, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Liboriberg 21, 33098 Paderborn bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

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