Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt?

By admin at 9:04 pm on Monday, November 4, 2013

2008 schaffte die damalige CDU/FDP-Landesregierung in NRW unter dem freundlich klingenden Oberbegriff „Bürokratieabbau-Gesetz“ das Widerspruchsverfahren gegen Behördenbescheide ab. Die Befristung des Gesetzes läuft Ende 2013 aus. Seit 5 Jahren müssen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie mit Bescheiden der Verwaltung nicht einverstanden sind, in den meisten Fällen direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Dies erfordert viel Aufwand und enthält ein hohes Kostenrisiko, so dass viele Bescheide widerstandslos “geschluckt” werden. Angenehm für die Bürokratie…

Nun haben wir eine andere Landesregierung. Ob und wie der NRW-Innenminister die Wiedereinführung des bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahrens vorschlagen wird? Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen steht dazu:
Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.

Hoffen wir, dass Landesregierung und Landtagsmehrheit den Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt umsetzen!

Filed under: BürgerrechteComments Off on Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt?

No Comments

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.