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Johannes Remmel: Unglaublicher Vorgang!

By admin at 3:46 pm on Monday, August 11, 2008

Ermittlungen im Umweltministerium

Abgehört vom LKA: Grünen-Abgeordneter empört

 Nachrichten, 11.08.2008, DerWesten, 

Düsseldorf. Johannes Remmel ist sauer. Im Zuge von Ermittlungen im NRW-Umweltministerium soll das Landeskriminalamt den Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen abgehört haben. Erfahren hat er davon aus der Zeitung.

 

Im Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium soll auch ein Telefongespräch von Johannes Remmel abgehört worden sein. Das gehe aus den Ermittlungsakten hervor, sagte Remmel. Das Landeskriminalamt habe ihn bisher nicht über die Abhöraktion informiert. Er habe von dem «unglaublichen Vorgang» aus der Zeitung erfahren. Remmel will vom Innenministerium wissen, ob noch mehr Gespräche von ihm abgehört worden seien.

 

 

  Der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Remmel ist empört: Im Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium soll auch ein Telefongespräch des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen abgehört worden sein. 

 Die Abhöraktion hatte sich nach Remmels Angaben nicht gegen ihn gerichtet, sondern gegen die Frau des Abteilungsleiters. Der Mann soll eigenmächtig und ohne Ausschreibung Aufträge vergeben haben. Auf diese Weise soll dem Land ein Schaden von bis zu 4,3 Millionen Euro entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal geht dem Verdacht des «bandenmäßigen Betrugs» und der Untreue nach. Der Abteilungsleiter saß zeitweise in Untersuchungshaft.

 

Nach Remmels Angaben lief die Abhöraktion gegen die Frau des Abteilungsleiters, die für die Grünen politisch aktiv ist, vom 20. Mai bis zum 4. Juli. Er habe mit der Frau am Tag der Verhaftung des Abteilungsleiters telefoniert. Dabei habe er ihr auch über interne Ansprachen der Grünen berichtet, unter anderem mit der früheren NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn.

 

Protokoll des Gesprächs in Ermittlungsakten

Remmel berief sich auf Ermittlungsakten, die bei den mit dem Fall befassten Anwälten lägen. Darin sei ein Protokoll des Gesprächs zu finden. Laut Strafprozessordnung müsse er über die Abhöraktion unterrichtet werden, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszweckes möglich sei. Da die Anwälte der Beschuldigten Bescheid wüssten, hätte er unverzüglich informiert werden müssen, sagte Remmel. Der Grünen-Politiker will zudem von Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wissen, ob das Abhören seines Telefonats mit der Immunität eines Abgeordneten vereinbar sei. (dpa)

 

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August 2, 2010 @ 7:08 am

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