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Resolution gegen die kompensationslose Abschaffung der Jagdsteuer

By admin at 12:48 am on Saturday, May 9, 2009

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Kreistag am 24. April auf Antrag der SBL-Fraktion auch mit der von der Landesregierung geplanten Abschaffung der Jagdsteuer befaßt. Dieses Vorhaben wurde vom Kreistag fast einmütig abgelehnt. Der Landrat wurde aufgefordert, eine Resolution an Landtag und Landesregierung zu senden. Diese Resolution liegt nun vor:

Resolution des Hochsauerlandkreises zur geplanten Abschaffung der Jagdsteuer im Land Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Frau Präsidentin van Dinther,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers,

die Landesregierung hat mit der Landtagsdrucksache 14/8884 vom 24.03.2009 am 01.04.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Jagdsteuer im Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht. Die Abschaffung soll konkret durch eine Änderung des § 3 Abs. 1 S. 2 des KAG NRW erfolgen durch folgende Formulierung: „Eine Jagdsteuer darf ab 01.01.2013 nicht mehr erhoben werden.“

Die geplante Abschaffung der Jagdsteuer wird von Seiten der Kreise des Landes NRW massiv kritisiert, die Kritik ist gegenüber der Landesregierung in zahlreichen Gesprächen und Schriftsätzen insbesondere des Landkreistages NRW zum Ausdruck gebracht worden. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises hat mich nunmehr in seiner Sitzung am 24.04.2009 mit nahezu einstimmigem Votum beauftragt, gegenüber dem Landtag und der Landesregierung NRW im Wege einer Resolution die ertragsgleiche Kompensation eines Wegfalls des Aufkommens aus der Jagdsteuer oder den Verzicht auf die vorgesehene Gesetzesänderung zu fordern.

Zur Begründung dieser Forderungen trage ich folgende Sachverhalte vor:

1. Entgegen den Ausführungen im Erläuterungsteil der Gesetzesänderung sind die finanziellen Auswirkungen eines Wegfalls der Jagdsteuer mit einem Ertragsausfall von jährlich rd. 770.000 € für den Hochsauerlandkreis nicht marginal. Der Hochsauerlandkreis würde erheblich in seinen finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt und mangels anderweitiger Kompensationsmöglichkeiten müsste der Kreisumlagehebesatz angehoben werden, aktuell wäre dies eine Erhöhung um + 0,27 %-Punkte.

2. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Jagdsteuer ist demgegenüber tatsächlich marginal. Er liegt bei jährlich rd. 50.000 €, dies entspricht 6,5 % des Ertrags.

3. In Zeiten erkennbar auf allen staatlichen Ebenen zurückgehender Steuereinnahmen und täglich in den Medien von Politik und Wirtschaft prognostizierter konjunktureller Verschlechterungen ist ein Abwälzen des kompensationslosen Wegfalls der Jagdsteuer auf die örtliche Ebene aus kommunalpolitischer Sicht nicht vertretbar.

4. Die Regierungskoalition hat in der Koalitionsvereinbarung vom Juni 2005 festgelegt, für eine Prüfung des Wegfalls von Bagatellsteuern mit einer angemessenen Kompensation des Ertragsausfalls einzutreten. Die Landesregierung führt als eine solche Kompensation für den Fall der Abschaffung der Jagdsteuer die von der Jägerschaft seit vielen Jahren freiwillig übernommene unentgeltliche Entsorgung von Fallwild an, die landesweit mit nicht nachvollziehbaren 4,5 Mio€ beziffert wird. Dies ist aber keine Kompensation, da die Kreishaushalte hierdurch keine Entlastung erfahren. Aufgrund der seit jeher bestehenden Absprachen mit der Jägerschaft gilt die Regelung, dass die Jäger das Fallwild übernehmen und für eigene Zwecke verwerten.
Hierbei handelt es sich um eine jagdrechtlich und fleischhygienerechtlich zulässige Verwertung der Jagdtrophäe und des Wildbrets. Nicht nutzbares Wild wird auf sog. „Luderplätzen“ zum Anfüttern von Füchsen und Schwarzwild ausgelegt. Es handelt sich hier um eine Regelung im Sinne der Jägerschaft.

5. In der Gesetzesbegründung wird umfänglich ausgeführt, dass im Wege von Vereinbarungen zwischen dem Landesjagdverband und der Landesregierung und entsprechend auf den darunter gelegenen Ebenen Regelungen gefunden werden sollen, wonach die Jägerschaft Leistungen im Bereich des Naturschutzes und in der Umweltbildung erbringen sollen. Diese werden mit 14,6 Mio€ bewertet. Unabhängig davon, dass neue Regelungen naturgemäß auch neuen Aufwand verursachen kann eine finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene nicht nachvollzogen werden. Im Bereich des Hochsauerlandkreises werden vergleichbare Maßnahmen wie die Anlage von Feuchtbiotopen oder die Umweltbildung im frühkindlichen Bereich bereits seit Jahren praktiziert. Diese zwischen den Partnern unstrittigen Leistungen können nicht in Verbindung mit der Jagdsteuer betrachtet werden.
Es handelt sich hier um freiwillige Leistungen, während demgegenüber die Jagdsteuer als allg. Deckungsmittel zur Sicherstellung der Finanzierung des Kreishaushalts dringend notwendig ist.

Sehr geehrte Frau Präsidentin van Dinther,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Rüttgers,

ich habe Ihnen noch einmal die wichtigsten Sachverhalte aufgelistet, die aus Sicht des Hochsauerlandkreises aber auch der Gemeinschaft der Kreise in NRW insgesamt gegen die geplante Abschaffung der Jagdsteuer sprechen. Wir sind angesichts der noch vor uns liegenden Belastungen, die aus den nachgelagerten Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die kommunale Ebene zukommen werden, mehr denn je auf realisierbare Erträge angewiesen.

Ich richte daher den dringenden Appell an Landtag und Landesregierung, den bei einer Abschaffung der Jagdsteuer entstehenden Ertragsausfall aufkommensneutral zu kompensieren oder von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen.

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Pingback by zoom » Umleitung «

May 11, 2009 @ 4:17 pm

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