Google-Street-View – Service für Einbrecher?
Die Sauerländer Bürgerliste sieht den Datenschutz durch die Aufnahmen von Straßen, Häusern, Kfz-Kennzeichen, Hausnummern, Menschen, die Google Deutschland momentan überall macht, in Gefahr. Bei digital erfassten Fotos von Gebäuden und Grundstücksansichten, die über Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können, handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten. Die Straßenansichten können mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden. Persönliche Lebensumstände können noch intensiver ausgeleuchtet werden. Google-Street-View bietet einen tollen Service für Kriminelle. Die können die hoch aufgelösten Ansichten zur Auskundschaftung von Tatgelegenheiten zu Ein- und Aufbrüchen oder Gewaltverbrechen nutzen; dank der problemlosen Erkundung der Umgebung von Häusern sowie der Beschaffenheit von Fenstern und Türen und der jeweiligen Sicherungsvorkehrungen.
Darum sollten nach Meinung der SBL Bürgerinnen und Bürger vom Hochsauerlandkreis dahingehend informiert werden, dass sie sich den Aufnahmen entziehen können. Sie sollten vorab Widerspruch bei Google Deutschland einlegen. Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der SBL, beantragte daher unter Bezug auf einen Musterantrag der NRW-FDP:
Der Hochsauerlandkreis soll
• Kontakt zu Google Deutschland aufzunehmen, um festzustellen, ob und wann noch Aufnahmen im Kreisgebiet stattfinden. Soweit solche Aufnahmen künftig noch stattfinden, sollen die Bürger hierüber vorher informiert werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich den Aufnahmen zu entziehen bzw. vorab Widerspruch einzulegen;
• ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durch Google-Fahrzeuge im Kreisgebiet legen;
• gegenüber Google Deutschland im Sinne aller Einwohner erklären, dass der Hochsauerlandkreis es für unverzichtbar ansieht, dass auf seinem Gebiet durch Kamerafahrzeuge erhobene sensible Daten (Kfz-Kennzeichen, Gesichter, Hausnummern) bereits zum Zeitpunkt der Erhebung in den so genannten Rohdaten (also in den Foto-Originalen) und vor einer Veröffentlichung sofort, qualifiziert und unwiderruflich unkenntlich gemacht werden;
• durch geeignete Maßnahmen dafür werben, dass die BürgerInnen unseres Kreises ihr persönliches Widerspruchsrecht kennen und aktiv ausüben können. Dazu sollen auf der Internetseite des Kreises ein eigenes Widerspruchsformular oder ein Link zu einem entsprechenden Angebot sowie entsprechende Informationen angeboten werden. Auch barrierefreie Formulare sollen verfügbar sein;
• für seine Bürger beispielhaft handeln und per Widerspruch bei Google Deutschland darauf hinwirken, dass im Eigentum des Kreises oder seiner Unternehmen stehende Gebäude, für die besondere Sicherheits- oder sonstige berechtigte Interessen bestehen, nicht im Google-Street-View-Angebot erscheinen bzw. qualifiziert unkenntlich gemacht werden.