Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Weitere Anträge der SBL für die heutige Beratung des Kreishaushalts

By admin at 11:43 am on Friday, December 9, 2022

Keine Bildung eines Schattenhaushalts

“Es erfolgt keine „Isolierung“ von sog. Ukraine-Finanzschäden.”

Begründung und Erläuterung:
Nach der sog. Änderungsliste zum Haushaltsplan 2023 sollen nun ca. 6,1 Mio Euro für sog. Ukraine-Finanzschäden isoliert, also in eine Art Sondervermögen überführt werden. Diese „Isolierung“ würde die finanziellen Lasten, die aktuell als Folge des Ukraine-Kriegs entstehen, in die Zukunft verschieben, bis zu 50 Jahre. Sie belastet damit künftige Haushalte, führt aber nicht zu reellen Einsparungen. Der Landrat selbst hat diese Aktion in seiner Haushaltseinbringungsrede als „Buchhaltungstrick“ bezeichnet.
Daher sollte sie nicht erfolgen. Bisher besteht dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung.
Falls eine solche gesetzliche Verpflichtung doch noch erfolgt, sollte der Umfang der „Isolierung“ auf maximal 500 TEuro beschränkt und innerhalb von 5 Jahren abgetragen werden.
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Bessere Anschlüsse und Informationen im ÖPNV

“Für Verbesserungen der Anschlussqualität im ÖPNV werden der WFG 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Eine echte Verkehrswende setzt eine deutliche qualitative Verbesserung des ÖPNV voraus. Im HSK mit seinen langen Taktabständen in den Fahrplänen ist das Nichterreichen von Anschlüssen wegen geringfügiger Verspätungen ein großes Qualitätsproblem.
So hat die RLG, deren Mitge¬sellschafter der HSK ist, vor 2 Jahren den Betrieb der Anzeigen für die BusfahrerInnen an den Bahnhöfen über¬nommen, auf denen die Minuten bis zum tatsäch-lichen Eintreffen der Züge aus beiden Richtungen angezeigt werden sollen. Das soll die Koordi-nation zwischen Bahn und Bus erleichtern. Diese Anzeigen funktionieren aber immer noch nicht.
Und es existieren zwar diverse getrennte Apps für die einzelnen ÖPNV-Verkehrssysteme im Kreisgebiet (Bahn, RLG, Westfalenbus), aber diese liefern unzuverlässige Angaben. Gleichzeitig fehlt eine verbindliche Nutzung dieser Apps für die Fahrerinnen und Fahrer der Verkehrsmittel.
Daher sollte nun die WFG des HSK beauftragt werden, diese Systeme zu übernehmen bzw. deutlich zu verbessern. Dafür sollten ihr vom HSK eine zusätzliche Personalstelle und 140 TEuro Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Betrachtung der Klimafolgen von zwei Gesellschaften, an denen der HSK massgeblich beteiligt ist

“Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Klimafolgenbilanzen für die Bobbahn und für den Flughafen Büren-Ahden zu erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Der HSK ist einer der beiden Gesellschafter der Bobbahn-Gesellschaft ESZW. Im kommenden Jahr sollen die Energiekosten für die Bobbahn auf etwa das Doppelte steigen, um fast 300.000 Euro. Ihre Energiebilanz ist durch die aufwändige Kühlung besonders ungünstig. Die Bobbahn ist aber mehr denn je eine Einrichtung für einen sehr kleinen Kreis von Sportlerinnen und Sportlern. Zudem wurde ein großer Teil derjenigen, die für Sauerländer Vereine in den letzten Jahren sportliche Erfolge erzielten, aus anderen Regionen abgeworben. Es muss außerdem die Frage gestellt werden, ob weiterhin 4 Kunsteisbahnen in Deutschland erforderlich sind und welche Auswirkungen sie haben, im Vergleich zu ihrem touristischen Nutzen.
Der HSK ist auch einer von nur noch 4 kommunalen Gesellschaftern des Flughafens in Büren-Ahden. Selbstverständlich werden für den internationalen Verkehr weiterhin Flughäfen benötigt. Aber die Dichte der Regionalflughäfen im Umfeld des HSK ist zu hoch (Büren-Ahden, Dortmund-Wickede, Münster/Greven, Siegen/Burbach, Kassel-Calden). Außer hohen Kosten entstehen auch erhebliche Immissionen.
Die Kreisverwaltung soll daher für diese beiden Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist und die besonders klimaschädliche Auswirkungen haben, eine Klimafolgenbilanz erstellen.

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Kreishaushalt 2023 am 09.12.2022 im Kreistag (1)

By admin at 12:51 am on Thursday, December 8, 2022

Am Freitag soll der Haushaltsplan 2023 des HSK im Kreistag beraten und beschlossen werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr in der Olsberger Konzerthalle.
Für die Haushaltsdebatte hat die SBL-Kreistagsfraktion sieben Anträge eingebracht.
Drei davon dokumentieren wir hier, weitere folgen.
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Aktuelles Gutachten für die Ermittlung der angemessenen Mieten

“Die Kreisverwaltung lässt im I. Quartal 2023 ein neues Gutachten über die angemessenen Kosten der Unterkunft für EmpfängerInnen von Bürgergeld erstellen.”

Begründung und Erläuterung:
Die Anhebung der „Regelsätze“ in der Grundsicherung (Bürgergeld) zum 01.01.2023 um 12% deckt noch nicht einmal die aktuelle Inflationsrate ab. Derzeit liegen die Regelsätze nur um 0,7% höher als vor einem Jahr, obwohl die Preissteigerungsrate für die unteren Einkommensgruppen bei etwa 14% liegt, wegen des hohen Anteils von Ausgaben für Lebensmittel und Haushaltsenergie. Es besteht also ein erheblicher Rückstand, der durch die bevorstehende Anhebung nicht ausgeglichen wird. Erst recht erfolgt kein Vorgriff auf die Preissteigerungen im Jahr 2023.
Neben den Regelsätzen sind die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) das zweite wesentliche Element der Grundsicherung. Während der HSK für die Regelsätze nicht zuständig ist, entscheidet er allein über die Höhe der angemessenen Aufwendungen für die KdU. Die im HSK bestehenden Höchst¬sätze sind viel zu niedrig; sie beruhen auf einem veralteten Gutachten mit zudem zweifel-hafter Datengrundlage. Z.B. beträgt aktuell die zulässige Bruttokaltmiete (also einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung!) für 2-Personen-Haushalte in Brilon und Olsberg 6,05 Euro pro qm. In Schmallenberg und Winterberg dürfen 3-Personen-Haushalte höchstens 5,89 Euro aufwenden. Das reicht bei weitem nicht aus und führt dazu, dass die betroffenen „Bedarfsgemeinschaften“ vielfach aus ihren bereits zu geringen Regelsätzen, die für den Lebensunterhalt bestimmt sind, noch einen Teil für die Kosten des Wohnens abzwacken müssen. Der Anteil der von einer Kürzung ihrer KdU betroffenen Haushalte wird noch deutlich ansteigen.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 05.08.2022 wurden im HSK bereits im Jahr 2021 für 16,6% aller Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 73,60 Euro pro Monat für die KdU nicht erstattet, weil die ihnen tatsächlich entstehenden Kosten nicht anerkannt wurden (BT-Drs. 20/3018, S. 18). Anders als von der Kreisverwaltung in der Sitzung des GSA am 01.12.2022 behauptet, sind die „Altfälle“, bei denen die tatsächlichen KdU bisher nicht anerkannt wurden, von der mit dem Bürgergeld eingeführten einjährigen Karenzzeit ausdrücklich ausgenommen (§ 65 Abs. 7 SGB II).
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Auflösung des Amtes für die Durchführung von Corona-Impfungen, weil der Kreis dafür nicht mehr zuständig ist, sondern nur noch andere Institutionen

“Die Koordinierende Covid-Impfeinheit wird zum 31.12.2022 aufgelöst.”

Begründung und Erläuterung:
Die Kreisverwaltung plant einen Nettozuwachs beim Personalbestand um fast 50 Stellen. Diese zusätzlichen Stellen müssen fast alle aus den Steuern, Gebühren und Abgaben der EinwohnerInnen und Unternehmen im Kreisgebiet finanziert werden. Insgesamt wird durch diesen Stellenzuwachs ein Aufwand von etwa 150 Mio Euro ausgelöst.
Daher sollte mehr darauf geschaut werden, wo parallel Stellen abgebaut werden können. Die Koordinierende Impfeinheit für Covid 19-Impfungen (KoCI) verfügte zuletzt über ca. 10 Personalstellen. Mit dem Jahresende 2022 fallen ihre Aufgaben aufgrund bundes- und landespolitischer Entscheidungen weg; gleichzeitig ist auch bei den anderen Impfstellen ein stark nach-lassendes Impfinteresse zu beobachten. Trotzdem plant die Kreisverwaltung, die KoCI weiter aufrecht zu erhalten, wie bereits am 01.12.2022 im GSA diskutiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten jedoch die KoCi zum 31.12.2022 aufgelöst werden und die Mitarbeiterinnen für andere offene bzw. neue Stellen eingesetzt werden; insbesondere im Kreisgesundheitsamt besteht ein hoher Bedarf für neue Stellenbesetzungen. Die Kreisverwaltung sollte daher umgehend die konkreten Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten prüfen.
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Technische Ausstattung für digitale Sitzungen beschaffen

“Die Kreisverwaltung beschafft die für die Durchführung digitaler und hybrider Gremien-sitzungen erforderliche technische Ausstattung; dafür werden 15 TEuro bereit gestellt.”

Begründung und Erläuterung:
Der Landtag hat eine Änderung der Kreisordnung beschlossen, die seit 26.04.2022 die Durchführung von digitalen und hybriden Sitzungen ermöglicht. Nach § 32a KrO NRW i.V.m. § 47a GemO NRW können Kreistag, Kreisausschuss und RPA in Ausnahmefällen digital tagen. Nach § 41a KrO i.V.m. § 58a GemO können die anderen Ausschüsse auch ohne besondere Voraussetzungen beschließen, hybrid zu tagen.
Digitale und hybride Sitzungen haben sich bei vielen Organisationen in den letzten, durch die Pandemie bestimmten Jahren sehr bewährt.
Die Kreisverwaltung soll daher beauftragt werden, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen zu ermöglichen. Selbst bei etwa 50 Teilneh-merInnen reichen für eine hybride Sitzung eine „meeting owl“ und 2 große Monitore oder Beamer sowie ergänzende Mikrofone aus.

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Das Schweigen der Bürgermeister

By admin at 1:19 pm on Friday, November 4, 2022

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um 8%. Die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast 11%.
Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen!

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt. “Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

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Es wird deutlich teurer!

By admin at 9:35 am on Tuesday, October 25, 2022

Das gilt nicht nur für private Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet, sondern auch für die Städte und Gemeinden im HSK. Denn sie finanzieren den Haushalt des HSK durch Umlagen, die als Prozentsatz von ihrer eigenen Finanzkraft berechnet werden. Im laufenden Jahr mussten alle 12 Kommunen eine “Allgemeine Kreisumlage” in Höhe von 32,90 Prozent an den Kreis abführen, im nächsten Jahr sollen es 33,72 Prozent sein, die zudem von steigenden Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Das Volumen des Kreishaushalts soll von 462,1 auf 508,9 Mio Euro steigen, also um mehr als 10 Prozent!

Noch drastischer ist der Anstieg für die 9 Kommunen, die über kein eigenes Jugendamt verfügen und daher an den HSK auch die Umlage für das Kreisjugendamt zahlen müssen. Hierfür soll der Hebesatz von 20,32 auf 21,95 Prozent steigen!

Das bedeutet z.B. für eine Stadt wie Meschede, dass sie allein durch die steigenden Abgaben an den Kreis mit Mehrbelastungen von ca. 2 1/2 Mio Euro rechnen muss.

Wofür der Kreis die deutlichen Mehreinnahmen verwenden möchte? Das wissen wir auch noch nicht, sondern kennen nur das Gesamtvolumen und die geplanten Hebesätze. Zwar hat der Landrat am 21.10.2022 den Haushaltsentwurf in den Kreistag “eingebracht”, aber ohne das Haushaltsbuch und den Vorbericht (mit allen Eckdaten) vorzulegen, Auch 4 Tage nach der Kreistagssitzung haben wir diese für die Haushaltsberatung unerlässlichen Unterlagen immer noch nicht erhalten. Bereits am 09.12.2022 soll der Kreistag den Haushalt 2023 beschließen.

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3 Haushaltsjahre im Kreistag

By admin at 11:48 am on Thursday, October 20, 2022

Bei der Kreistagssitzung am Freitag (21.10.) um 15 Uhr in der Olsberger Konzerthalle spielen Haushaltsthemen eine große Rolle, und es geht um 3 Haushaltsjahre.

Für 2021 steht die Prüfung des Jahresabschlusses an. Hier hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ergebnisse geprüft und bestätigt, dass in Überschuss von ca. 3,9 Mio Euro entstanden ist. 85% davon (3,3 Mio Euro) sollen nun an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet werden, der Rest soll der Ausgleichsrücklage des Kreises zugeführt werden.

Für das laufende Haushaltsjahr 2022 gibt der Kämmerer einen Bericht über die “Ausführung des Haushalts”. Gegenüber der Haushaltsplanung werden nun in diversen Positionen Entlastungen in Höhe von insgesamt 6,9 Mio Euro erwartet. Saldiert mit Mehrbelastungen in anderen Bereichen ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 3,8 Mio Euro. Den größten Einfluss auf die Veränderung des Ergebnisses haben die Bußgelder: Sie waren mit 3,88 Mio Euro kalkuliert worden, nun wird mit Mehrerträgen von 3,0 Mio Euro gerechnet! 0,9 Mio Euro sollen bei den “Kosten der Unterkunft” für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII) eingespart werden, 2,2 Mio Euro bei den “Hilfen zur Pflege”, vor allem wegen höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mehraufwand ensteht z.B. durch eine Erhöhung der Beiträge für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten um 0,4 Mio Euro.

Etwa 0,3 Mio Euro an Ausgaben werden nicht ergebniswirksam, weil sie als sog. “Corona-bedingte Finanzschäden” zunächst ergebnisneutral gebucht und in späteren Haushaltsjahren ausgeglichen werden.

Sehr ungünstig verläuft die finanzielle Entwicklung des Kreisjugendamtes. Bereits im Jahr 2021 mussten 2,9 Mio Euro aus der Sonderrücklage entnommen werden, die danach noch einen Bestand von 1,9 Mio Euro hatte. Die Unterdeckung dieses Etats liegt nun bei 2,9 Mio Euro. Die werden nun komplett verbraucht; trotzdem fehlen für das Jahr 2022 noch 1,032 Mio Euro, die nun von den 9 Städten und Gemeinden per Nachveranlagung erhoben werden. Glücklich schätzen können sich die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg, die eigene Jugendämter haben und daher von der Nachveranlagung nicht betroffen sind.

Für das Jahr 2023 wird der Landrat den Haushaltsentwurf einbringen, über den der Kreistag dann am 09.12.2022 beraten und beschließen soll. Näheres ist unserer Fraktion noch nicht bekannt… Es ist allerdings mit einer drastischen Anhebung des Umlagesatzes für die Finanzierung des Kreisjugendamtes zu rechnen.

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SBL-Fraktionssitzung und Kreistagssitzung jeweils in Olsberg

By admin at 9:44 am on Sunday, October 16, 2022

Kreistag
Am 21.10.2022 (Freitag) tagt ab 15.00 Uhr der Kreistag des Hochsauerlandkreises öffentlich in der Konzerthalle in Olsberg.

Tagesordnungspunkte sind u.a.:
Ausführungen zum Kreishaushalt und Haushaltsangelegenheiten
Die Einbringungsrede des Landrats zum Entwurf des Kreishaushalts 2023
Der Rettungsdienst
Der Jahresabschluss 2021 für den Abfallentsorgungsbetrieb des HSK
Impfangebot im Hochsauerlandkreis
Die Einrichtung einer „Offenen Ganztagsschule“ am Berufskolleg am Eichholz

Die Kreistagssitzung beginnt – wie immer – mit einer Einwohnerfragestunde! Dort kann jede/r EinwohnerIn des Kreises Fragen an den Landrat stellen.

SBL-Fraktion
Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung lädt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) für 17.10.2022 (Montag) um 19.00 Uhr zu einer öffentlichen Fraktionssitzung im Restaurant der Aslan-Klinik in Olsberg ein.

Die Tagesordnung ist wie folgt:
Begrüßung und Eröffnung
Vorstellung des neuen Sachkundigen Bürgers der SBL im Bauausschuss
Berichte aus den Ausschüssen und der letzten Sitzung des Kreistags, z.B. zur Umsetznug des neuen Rettungsdienstbedarfsplans und zur Situation des Schienenverkehrs im HSK
Vorbereitung auf die Kreistagssitzung am 21.10.2022
Verschiedenes, u.a. Bericht über die aktuelle Corona-Situation im HSK und Planungen für weitere Themen

Gäste sind bei der SBL – wie immer – herzlich willkommen!

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Am Mittwoch zusätzliche Sitzung des Kreistags

By admin at 10:49 pm on Sunday, August 21, 2022

Am Mittwoch (24. August) finden zusätzliche Sitzungen des Kreisausschusses und der Kreistags statt, außerhalb des sonst in anderen Jahren üblichen Sitzungsrhythmus. Es geht vor allem um Vergaben, die alle im nicht-öffentlichen Sitzungsteil erfolgen. Ein besonders markanter Tagesordnungspunkt ist die „Vergabe des Auftrags über die Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis“, zu dem auch ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vorliegt.

Im öffentlichen Sitzungsteil des Kreistags steht u.a. die „Gründung einer Kommunalen Energieerzeugungsgesellschaft für regenerative Energien auf kommunalen und staatlichen Flächen des Hochsauerlandkreises sowie der angrenzenden Kreise, Städte und Gemeinden“ an.

Auch diese Kreistagssitzung startet mit einer Einwohnerfragestunde, in der jede/r EinwohnerIn des HSK Fragen zu allen Themen der Kreispolitik an den Landrat stellen kann. Beginn ist um 16 Uhr. Der Kreistag trifft sich erstmals wieder im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede, nachdem die letzten Sitzungen wegen der Pandemie in größere Räume nach Olsberg verlegt worden waren.

Die komplette Tagesordnung steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWn5Q1kFPYWzOFnb2_pYf9s

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Behinderung der Ausschussarbeit?

By admin at 10:50 pm on Wednesday, August 17, 2022

Mit Beginn der neuen Wahlperiode des Kreistags im November 2020 wurde auf Wunsch der CDU-Fraktion ein Bauausschuss als neuer Ausschuss eingerichtet. Er löste die Baukommissionen ab, die zuvor die größeren Bauprojekte des Kreises (z.B. Musikakademie Freberug, Rettungszentrum Enste, Sauerlandmuseum Arnsberg) begleitet hatten. Wahrscheinlich ging es der CDU darum, im Ausschuss mehr Mitglieder als in der Baukommission (wo jede Fraktion nur ein Mitglied entsandte) zu haben, und auch noch den Ausschussvorsitz zu übernehmen.

Doch dieser Ausschuss funktioniert sehr schlecht. Das liegt an der Kreisverwaltung und an der Vorsitzenden (CDU). Heute tagte dieser Ausschuss wieder im Kreishaus in Arnsberg. Die letzte Sitzung fand am 31. Mai statt, also vor 78 Tagen. Doch der Kreisverwaltung ist es nicht gelungen, innerhalb von mehr als 11 Wochen das Protokoll der letzten Sitzung zu erstellen. So ist eine inhaltliche und konstruktive Ausschussarbeit nicht möglich. Bereits zum zweiten Mal in der kurzen Amtszeit dieses Ausschusses lag in einer Sitzung nicht das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vor. Nachvollziehbare Erklärungen der Verantwortlichen (Abteilungsleiter der Kreisverwaltung und Ausschussvorsitzende) gab es dafür nicht.

In der heutigen SItzung ging es mehr als 1,5 Stunden lang um die “Vergabe des Auftrags über die Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis”. Dieses Thema hatte bereits in der letzten Sitzung eine wesentliche Rolle gespielt (wobei die Drucksache zu diesem TOP erst am Tag der Sitzung erstellt worden war!) Wie soll die kontinuierliche Weiterberatung nun ohne Protokoll erfolgen? Näheres zu diesem Tagesordnungpunkt können wir leider nicht berichten, weil er im nicht-öffentlichen Sitzungsteil stattfand. Aber es war spannend…

Bereits in der letzten Ausschusssitzung hatte er erhebliche Kritik daran gegeben, dass die Kosten für die Erweiterung des Bauhofs Brilon extrem gestiegen waren, ohne dass der Ausschuss sich damit befasste. Die Information erfolgte viel zu spät. Im Vergleich zu dem Grundlagenbeschluss aus dem Jahr 2018 über die Baumassnahme beträgt die Kostensteigerung nun 1,3 Mio. Euro; zu ändern ist daran nichts mehr. Hier hat die Vorsitzende offensichtlich nicht darauf geachtet, dass dieses Thema frühzeitig in den Ausschuss geholt wurde. Und die Drucksache zu diesem Punkt kam auch erst weniger als eine Woche vorher bei den Ausschussmitgliedern an.

So hat sich dieses Ausschuss-Projekt einer Fraktion leider sehr ungünstig entwickelt. Der Ausschuss existiert, aber seine Aufgaben kann er nicht erfüllen, und das liegt nicht an den Mitgliedern.

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Online-Umfrage zur Vorbereitung des neuen Klimaschutzkonzepts des HSK

By admin at 3:21 pm on Monday, August 8, 2022

Im Jahr 2013 wurde das aktuell gültige Klimaschutzkonzept des HSK beschlossen. Leider wurde davon fast nichts umgesetzt. So enthielt dieses Klimaschutzkonzept z.B. die Festlegung, Strom für die kreiseigenen Gebäude nur aus erneuerbaren Energie zu beschaffen. Und als die SBL dann bei der Vergabe der Stromlieferungen im Kreistag beantragte, die Ausschreibung entsprechend zu gestalten, lehnte der Kreistag das mit großer Mehrheit ab…

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Zwar wurde leider der Antrag der SBL abgelehnt, die Stelle für einen “Klimaschutzbeauftragten” in der Kreisverwaltung einzurichten. Aber immerhin wurde ein externes Büro mit der Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts beauftragt.

Zur Vorbereitung und Bürgerbeteiligung läuft derzeit eine Umfrage, in drei Versionen:
für Jugendliche:
https://app.umfrageonline.com/s/hskjugend
für Unternehmen:
https://app.umfrageonline.com/s/hskwirtschaft
für die anderen Bürgerinnen und Bürger:
https://app.umfrageonline.com/s/hskbuerger .

UmfrageKlimaschutzkonzept-2

Bis zum 21. August kann man sich dort beteiligen und die Online-Fragebögen ausfüllen.

Gefragt werden die Bürgerinnen und Bürger u.a. nach der Postleitzahl des Wohnortes und Veränderungen im eigenen Verhalten in den Bereichen “Energie/ Klimaschutz/ Mobilität” in den letzten drei Jahren. Nennen kann man Hindernisse für die Umsetzung von mehr Klimaschutz und für verstärkte Nutzung von Bahn, Bus und Fahrrad. Für die Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis können konkrete Verbesserungswünsche geäußert werden. Die persönliche Einstellung zu den verschiedenen Erneuerbaren Energien kann jeweils mit positiv, negativ oder neutral bewertet werden. Nutzen sollte man vor allem die Fragen 14 “Was müsste sich an der Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis verbessern, damit Sie zukünftig klimafreundlicher unterwegs sind?” und 17 “Was kann der Kreis tun, um mehr für das Thema Erneuerbare Energien zu sensibilisieren?” . Dabei kann man daran erinnern, dass der Kreis eine Vorbildfunktion im Energiesektor hat und für den Nahverkehrsplan zuständig ist, mit dem die Rahmenbedingungen für den ÖPNV festgelegt werden.
Mehrere Fragen wiederholen sich fast identisch, so dass sich die Antworten mehrfach verwenden lassen.

Beim Fragebogen für Unternehmen muss – anders als bei der Version für die Bürger*innen – der Name des Unternehmens angegeben werden. Es wiederholen sich noch mehr Fragen als beim Fragebogen für die Bürger*innen. Und einige Bezüge auf vorhergehende Fragen sind unsinnig, weil offensichtlich nicht die Fragenummern der aktuellen Version verwendet werden. Trotzdem bleiben aber noch viele Möglichkeiten, Vorschläge einzubringen.

Wenn sich vom selben PC aus mehrere Teilnehmer*innen nacheinander an der Umfrage beteiligen möchten, funktioniert das nur, wenn zwischendurch die “Cookies” von “umfrageonline.com” gelöscht werden. Denn sonst meldet das System, dass man sich bereits an der Umfrage beteiligt habe.

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RWE will Lützerath weiterhin wegbaggern

By admin at 10:33 pm on Thursday, June 16, 2022

Der kleine Ort Lützerath am Niederrhein war in der letzten Sitzung des Kreistags im HSK am 10. Juni ein Thema. Das hing damit zusammen, dass der Finanzvorstand der RWE im Kreistag über die künftige Ausrichtung der RWE vortrug: „Wo steht die RWE AG und wie sieht die Zeitschiene des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern aus?“. Immerhin hält der HSK etwa 5,9 Mio Aktien an der RWE und ist damit einer der größten Aktionäre.

Finanzvorstand Müller wies im Kreistag zwar darauf hin, dass „Growing Green“ (grünes Wachstum) das Schlagwort der Energiewirtschaft werde. Der Energiemarkt stehe vor einer Zeitenwende. „Klimaneutralität bis 2040“ – so laute eines der Ziele des weltweit agierenden Energieriesen. Bis 2030 soll der Ausstieg aus der Braunkohle erfolgen. Dies sei notwendig, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen. Für die nächsten 10 Jahre seien etwa 30 Mrd Euro Netto-Investitionen für “Grünes Wachstum” vorgesehen. RWE sei “für die grüne Energiewelt bestens aufgestellt”.

Dazu passt aber nicht, dass der RWE-Konzern daran festhält, das Braunkohletagebau Garzweiler am Niederrhein zu erweitern. Auf Nachfrage der SBL und trotz des Hinweises auf die unternehmerische Verantwortung des Energieriesen bestätigte Herr Müller, dass der symbolträchtige Ort Lützerath weggbegaggert werden soll.
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCtzerath#/media/Datei:Karte_Tagebau_Garzweiler_deutsch.png
Dabei geht es nicht nur um den kleinen Ort, sondern um eine gigantische Erweiterung dieses Braunkohlereviers, die zur Freisetzung von zusätzlich etwa 600 Mio Tonnen CO2 führen wird. Für die Übergangsphase bis zum Vollzug des Kohleausstiegs wäre diese Erweiterung nicht erforderlich, weil in den vorhandenen Braunkohlerevieren in NRW, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen ausreichend Abbaumöglichkeiten zur Verfügung stehen. So entstehen Zweifel, ob es sich bei der RWE wirklich um “Growing Green” oder nur um „Green Washing“ handelt.

Auffällig bei diesem Thema war die Zurückhaltung einiger Parteien, die sich Hoffnung machen, der neuen Landesregierung in Düsseldorf anzugehören. Dafür scheint Voraussetzung zu sein, nicht den Erhalt von Lützerath zu fordern…
https://luetzerathlebt.info/

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Extreme Steigerung bei den Taxigebühren

By admin at 6:49 pm on Sunday, June 12, 2022

Von 2,10 Euro auf 2,60 Euro steigt der Standard-Kilometerpreis im Taxi, das hat der Kreistag am Freitag in Olsberg-Bigge beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung um 24%. Auch die anderen Taxipreise steigen deutlich, z.B. die Grundgebühr von 3,50 auf 4,30 Euro.
Damit fällt die Erhöhung sogar höher aus als vom Taxigewerbe beantragt.
Da es sich bei Taxis um einen Teil des öffentlichen Nahverkehrs (mit Beförderungspflicht!) handelt, müssen die Tarife vom Kreistag genehmigt werden.
Als Gründe für die Erhöhung wurden die Steigerung des Mindestlohns (auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober) und die gestiegenen Treibstoffkosten genannt.

Klar ist, dass eine Erhöhung erforderlich ist. Und die SBL hat sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im Kreistag erklärt, dass sie keineswegs jede Erhöhung ablehnt, auch weil die Anhebung des Mindestlohns wichtig und richtig ist und zu Mehrkosten führt.

Allerdings ist die Preissteigerung für die Taxis so drastisch, dass die Größenordnung näher begründet werden müsste. Dem Kreistag wurde jedoch keinerlei Kalkulation vorgelegt, über die Anteile der Personalkosten und der Treibstoffkosten an den Aufwendungen der Taxibetriebe, und über die tatsächlichen prozentualen Steigerungen dieser Preiskomponenten. Nur dann wäre das Ausmass der notwendigen Erhöhung transparent gewesen. Das hätte man angesichts der enormen Auswirkungen der Tarifanhebungen erwarten können. Hätten nicht auch z.B. 15% Preisanhebung ausgereicht? Diese Frage blieb unbeantwortet! Da in weiten Teilen des Kreisgebiets ein schlechtes Busangebot besteht und die RLG z.B. bei der Einhaltung der Anschlüsse der Linienbusse unzuverlässig ist, ist die Nutzung eines Taxis oft nicht freiwillig.

Die SBL hat im Kreistag gegen diese extreme Preissteigerung gestimmt, ebenso wir Grüne und Linke.

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Naturschutzgegner CDU

By admin at 10:16 am on Saturday, June 11, 2022

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.
Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet!

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RLG und Kreisjugendamt werden erheblich teurer

By admin at 4:34 pm on Tuesday, June 7, 2022

Am Freitag (10. Juni) tagt der Kreistag in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge. Auf der Tagesordnung steht auch ein Bericht über die Ausführung des Kreishaushalts in den Monaten Januar bis Mai 2022.

Aus der Sitzungsdrucksache 10/486 vom 3. Juni nebst Anlage ergeben sich deutliche Mehrkosten für den Linienbusverkehr und für das Kreisjugendamt.
Beim Kreisjugendamt wird mit einer Unterdeckung von mehr als 2,3 Mio Euro gerechnet. Sei wird überwiegend durch eine nachträgliche Erhöhung der Jugendamtsumlage finanziert, die von den 9 kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufzubringen ist.

1,06 Mio Euro aus dem Kreishaushalt erhalten die RLG und die sonstigen Verkehrsträger für die Dieselpreisverteuerung. Davon sollen 600 TEuro an die RLG und 460 TEuro an die Westfalenbus gezahlt werden. Hinzu kommt ein Betrag in noch unbekannter Höhe für die Verkehrsleistungen im Raum Neheim/Ense/Werl.
Mit dieser Zahlung erhöht sich übrigens die Mehrbelastung des HSK gegenüber dem weiteren Mitgesellschafter Kreis Soest weiter. Pro Einwohner zahlt der HSK etwa 55% mehr in diese gemeinsame Gesellschaft als der Nachbarkreis, obwohl dort vielfach wesentlich günstigere Fahrpreise gelten.

Als “Bußgeldeinnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten” werden nun 5,4 statt 3,9 Mio Euro erwartet.
Bei der “Allgemeinen Sozialhilfe” werden dagegen Entlastungen von 2,4 Mio Euro erwartet, davon 1,4 Mio Euro für die “Kosten der Unterkunft” von Grundsicherungsempfängern. In einem weiteren Bereich des Sozialleistungen sollen nun mehr als 2 Mio Euro eingespart werden: Für “Hilfen zur Pflege” und “Zuschüsse an Pflegeeinrichtungen”.

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Kreistag berät über Finanzierungsmodell für Kindergärten

By admin at 8:29 am on Friday, April 1, 2022

Am Freitag, 1. April, um 15 Uhr findet eine Sitzung des Kreistags statt. Das Kommunalparlament trifft sich in der Konzerthalle in Olsberg. Auf der Tagesordnung steht u.a. ein Antrag der SBL-Kreistagsfraktion, Neubauten für Kindergärten im sog. Eigentümermodell statt wie zuletzt im sog. Investorenmodell zu errichten. Letzteres führte dazu, dass die Kita-Träger auf 33.000 Euro Landeszuschuss pro neuem Platz verzichteten und stattdessen Miete gezahlt werden musste. Diese ist überwiegend aus den kommunalen Kassen zu leisten, mit einer Mietgarantie für 20 Jahre. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Haushalte.

Weitere Themen sind u.a. geplante Gebührenerhöhungen in der Kreismusikschule und der Beteiligungsbericht, in dem der Kreis über die Gesellschaften informiert, an denen er beteiligt ist.

Die vollständige Tagesordnung des öffentlichen Sitzungsteils steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWpWCrT3lZP4e0pbayVhJFs

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Vorzugsbehandlung für die AfD im HSK?

By admin at 11:24 am on Friday, March 25, 2022

Wer sich mit der Partei AfD beschäftigt, kann den Eindruck bekommen, dass es dort mehrere Arten von Politikern (Frauen sind sehr selten dabei) gibt: rechte, ganz rechte, noch rechtere, den völkischen Höcke-Flügel und noch extremere, die sich offen zum Nationalsozialismus bekennen. Zur letzten Gruppe gehört M. Helferich, ein Rechtsanwalt aus Dortmund. Bis zur Neuwahl des NRW-Landesvorstandes am 05.02.2022 in Siegen war er stellvertretender Landesvorsitzender. Im September 2021 wurde er über die schon vor längerer Zeit aufgestellte Landesliste in den Bundestag gewählt, aber nicht in die AfD-Bundestagsfraktion aufgenommen. Seitdem gehört er dem Bundestag als fraktionsloses Mitglied an. Näheres zur Person steht bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Helferich.
Helferich bezeichnete sich selbst als “das freundliche Gesicht des NS” und als “demokratischen Freisler”.

Er ist ein so extremer Nazi, dass sogar ein großer Teil der AfD ihn aus der Partei entfernen möchte. Das führte dazu, dass am 02.08.2021 im AfD-Bundesvorstand über einen Antrag auf Parteiausschluss abgestimmt wurde. Das Ergebnis nach vielen übereinstimmenden Berichten: 6 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen, keine Gegenstimme. Trotz des eindeutigen Ergebnisses war die satzungsgemäß notwendige Mehrheit für einen Parteiausschluss nicht erreicht. Aber der AfD-Bundesvorstand beschloss eine “Ämtersperre”. Das kann der AfD-Bundesvorstand nach § 7 der Bundessatzung für Mitglieder eines Landesvorstandes für 2 Jahre tun, entweder “nur” als Antrag an ein Schiedsgericht oder als Sofortmaßnahme, die später aufgehoben werden kann, wenn sie vom Landesschiedsgericht nicht bestätigt wird. Helferich hat am 09.02.2022 auf “abgeordnetenwatch.de” selbst bestätigt, dass er bereits mit einer Ämtersperre belegt wurde und nur die Überprüfung noch aussteht:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-helferich/fragen-antworten/sind-sie-der-meinung-dass-die-afd-verweichlicht-und-sich-den-altparteien-anbiedert-anstatt-eine-wahre
Der andere stellvertretende Landesvorsitzende Schild kritisierte laut NRZ diese Entscheidung: Dies sei eine “zu geringe Maßnahme”. “Ich hätte ein Parteiausschlussverfahren für die richtige Entscheidung gehalten”. Schild trat im Oktober 2021 zurück.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/afd-nrw-schild-ruecktritt-100.html

Warum ist das für den HSK bedeutsam?
Die AfD hat am 03.10.2021 in der Arnsberger Altstadt für die Aufstellung der beiden Wahlkreiskandidaten für die Landtagswahl im Mai eine Mitgliederversammlung durchgeführt. Als Versammlungsleiter wurde ausgerechnet der bekennende Nazi Helferich eingeladen.
Das wäre ja noch eine interne (aber bemerkenswerte) Parteiangelegenheit, wenn Helferich nicht auch die beiden Wahlkreisvorschläge der AfD unterschrieben hätte. Nach dem Landeswahlgesetz müssen die Wahlvorschläge von drei Mitgliedern des Landesvorstandes der vorschlagenden Partei unterschrieben werden. Es scheint aber, dass Helferich – aufgrund der Ordnungsmaßnahme des AfD-Bundesvorstandes!- sein Amt als Landesvorstandsmitglied nicht ausüben durfte. Dann durfte seine Unterschrift auf den Kreiswahlvorschlägen nicht mitzählen, und die Wahlvorschläge hätten als ungültig abgelehnt werden müssen.
Genau das passierte aber nicht.

Weiterer gravierender Mangel
Und die beiden Wahlvorschläge der AfD weisen einen weiteren Mangel auf, der bereits zu ihrer Zurückweisung hätte führen müssen. Laut Landeswahlgesetz müssen von der Wahlversammlung der Partei zwei Teilnehmer benannt werden, die durch eidesstattliche Erklärung bestätigen, dass die Kandidatenaufstellung in geheimer Wahl erfolgte und dass alle Bewerber vor der Aufstellung ausreichend Gelegenheit hatten, sich vorzustellen. Dies ist hier besonders relevant, da sich für einen der beiden Wahlkreise 2 Personen für die AfD bewarben. Im vorgegebenen Formular für die Niederschrift über die Wahlversammlung ist extra ein Feld vorgesehen, in dem die Namen der für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung benannten Personen einzutragen sind. Alle anderen 7 Parteien gaben diese Namen in den Protokollen an, die AfD jedoch nicht. Zwar wurden mit dem Wahlvorschlag eidesstattliche Erklärungen eingereicht, aber ohne Beauftragung durch die Versammlung sind diese wirkungslos. Da auch keine Teilnehmerliste vorgelegt wurde, ist noch nicht einmal klar, ob es sich überhaupt um Versammlungsteilnehmer handelt.

Prüfung der Wahlvorschläge fand nicht wirklich statt
Zuständig für die Vorprüfung der Wahlvorschläge ist der Kreiswahlleiter, hier der Landrat des HSK. Eingereicht wurden die beiden Wahlvorschläge der AfD am 04.02.2022, einen Tag vor dem Landesparteitag der AfD in Siegen. Der Kreiswahlleiter hätte u.a. prüfen müssen, ob die Wahlvorschläge ordnungsgemäß unterschrieben waren und die Niederschrift über die Wahlversammlung vollständig ist. Stattdessen wurde offensichtlich nur gezählt, dass 3 Unterschriften vorhanden waren; die Berechtigung wurde nicht überprüft. Und die fehlende Benennung der Personen für die Abgabe der zwingend notwendigen Erklärungen wurde auch nicht moniert.
Die rechtsverbindliche Prüfung und Entscheidung über die Zulassung obliegt gemäß Landeswahlgesetz allein dem Kreiswahlausschuss, nach Vorbereitung durch den Kreiswahlleiter. Dem aktuellen Kreiswahlausschuss gehören außer dem Landrat 6 vom Kreistag gewählte Beisitzer an, 3 von der CDU und je einer von SPD, Grünen und SBL. Die Prüfung scheinen die meisten Mitglieder des verantwortlichen Ausschusses nicht besonders ernst zu nehmen: 4 von ihnen schauten überhaupt nicht in die bereitgestellten Ordner mit den 16 Wahlvorschlägen für die beiden Wahlkreise im HSK. Eines des CDU-Mitglieder warf einen kurzen Blick (knapp eine Minute) in die Ordner, nur der SBL-Vertreter hatte sich ausführlich mit seinem Prüfungsauftrag befasst. Dabei fielen die Mängel auf.

Alles durchgewunken
Trotz der in der Sitzung ausführlich vorgetragenen Bedenken entschied der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 23.03.2022, auch die Wahlvorschläge der AfD zuzulassen. Selbstverständlich hat auch die AfD einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlvorschläge zugelassen werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Genau das war hier aber nicht der Fall. Warum räumt die Mehrheit des Wahlausschusses im HSK der AfD dann besonders günstige Bedingungen ein? Jetzt könnte noch der Landeswahlleiter Beschwerde gegen die Zulassung einlegen, und nach der Landtagswahl könnten die AfD-Stimmen in einem Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden.

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