Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anmeldung zu den Berufskollegs auf verschiedenen Wegen möglich

By admin at 12:23 pm on Wednesday, January 27, 2010

Am 01.02.2010 beginnt im HSK wieder die Anmeldephase für die Berufskollegs. Der Kreis setzt ein Online-Anmelde-System [http://www.schueleranmeldung.de] ein, das mittlerweile von 14 westfälischen Landkreisen, 2 westfälischen kreisfreien Städten und einem rheinischen Landkreis verwendet wird. Eine Anleitung für einen Teil des Systems findet sich hier; für die anderen Systemteile sind die Anleitungen noch “in Vorbereitung”.

Dieses System ist bereits vor 3 Jahren von der Landesdatenschutzbeauftragten hart kritisiert worden. Auch die SBL ist mit diesem System nicht zufrieden und hat daher bereits mehrere Anfragen gestellt.

Hauptkritikpunkte:
Jede(r) SchülerIn kann sich nur für einen einzigen Ausbildungsgang anmelden, und das muss bereits im Februar geschehen, also ein halbes Jahr vor Beginn des neuen Schuljahres. Dann ist aber häufig noch gar nicht absehbar, ob die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Name des Systems ist irreführend. Denn bei einer “Anmeldung” kann man erwarten, dass man einen Platz erhält, falls man die formalen Voraussetzungen erfüllt. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine Anmeldung, sondern nur um eine Bewerbung. Über deren Annahme wird dann nach nicht transparenten Kriterien entschieden. Die/der “BewerberIn” erfährt also erst lange nach der “Anmeldung”, ob sie/er den gewünschten Platz auch erhält.

Und falls (meist sehr spät) eine Absage erfolgt, gibt es oft keine passenden Alternativen mehr. Es ist im letzten Sommer 2009 sogar vorgekommen, dass ein “Bewerber” in seinem Online-Account eine Zusage vorfand, dann aber 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn eine schriftliche Absage von der Schule in Arnsberg erhielt. So ganz perfekt scheint die Koordination noch nicht zu funktionieren…

Wichtig: Kein(e) SchülerIn muss dieses Online-System für die ANmeldung an einem Berufskolleg im HSK benutzen. Auf Anfrage der SBL wurde im Schulausschuss des Kreises zugesagt, dass man sich auch “konventionell” bei den Berufskollegs anmelden kann. Die Verwaltung hat außerdem zugesagt, alle Berufskolllegs darüber zu informieren, dass beide Anmeldemöglichkeiten bestehen.
Falls es dabei Schwierigkeiten gibt: Bitte an die SBL wenden!

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Protest gegen Kreis: Alle …-Bürgermeister protestieren gegen Kreisumlage

By admin at 1:44 am on Wednesday, January 27, 2010

… so lautet die Überschrift eines aktuellen Beitrags in “www.derwesten.de“.

Selbstverständlich kommt dieser Protest nicht aus dem HSK, sondern die Bürgermeister aller 15 Städte und Gemeinden im benachbarten Märkischen Kreis waren so mutig und rufen um Hilfe.

Klaus Peter Sasse (Neuenrade) und Klaus Müller (Plettenberg) überreichten Landrat Thomas Gemke gestern eine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf des Kreises. ‘Wir bitten den Kreis, in dieser finanziell für alle schwierigen Situation, die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen’, sagte Sasse auf Anfrage der WR.

‘Wir haben ein Zahlenwerk beigelegt, aus dem man schließen kann, dass es noch Luft gibt, die Belastungen anders zu verteilen’, so Sasse. Die Bürgermeister fordern, den Hebesatz für die Kreisumlage nicht wie geplant anzuheben.”, heißt es weiter in dem Beitrag.

‘Die geplante Erhöhung des Hebesatzes ist völlig unverständlich’, sagt Bürgermeister Uwe Schmalenbach (Herscheid). Die Kreisumlage stellt mit gut einem Drittel (4,3 Mio. Euro) den größten Teil der Herscheider Ausgaben dar. Schmalenbach schätzt das gesamte Steueraufkommen der Gemeinde in 2010 auf 4,75 Mio. Euro. ‘Das reicht gerade aus, um die Kreisumlage zu zahlen.’

Unterm Strich ist die Haushaltsbelastung der Städte und Gemeinden durch die Defizite zehnmal höher als die Belastungen des Kreises, sagt der Schalksmühler Bürgermeister Jörg Schönenberg…
Zwischen Aufwand und Ertrag klafft in den Städten durchnittlich eine Lücke von 22,7 Prozent. Die Spannbreite reicht von Schalksmühle (-2,7 %) bis Altena (-35 %). Lüdenscheid rechnet mit minus 20 Prozent. Der Kreis legt -2,7 Prozent zugrunde.

Im Hochsauerlandkreis ist die Lage für die Gemeinden nicht besser. Den meisten der 12 kreisangehörigen Gemeinden droht spätestens 2011 der Nothaushalt, weil damit zu rechnen ist, dass sie dann kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr vorlegen können. Der Hochsauerlandkreis plant aber für 2010 eine Erhöhung der Kreisumlage (einschl. der Kosten für das Jugendamt um ca. 2 1/2 Prozentpunkte.

Besonders bemerkenswert: Der Hochsauerlandkreis verfügt über ein riesiges Aktienvermögen. Im Wert von 402 Mio EUR (vierhundertzwei Millionen Euro !!!!!!) sind Aktienbeteiligungen an der RWE bilanziert, größtenteils über die RLG und den Eigenbetrieb “Schul- und Bildungseinrichtungen”. Die Frage, die nicht nur von der SBL sondern auch von den Bürgermeistern gestellt werden könnte: Braucht der HSK solch ein riesiges Aktienpaket, wenn er gleichzeitig für die klammen Gemeinden die Kreisumlage deutlich anhebt und von ihnen außerdem noch fast 30 Mio Euro an zusätzlicher Umlage für Altfehlbeträge des Kreises erhebt???

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Der Prophet gilt nichts im eigenen Lande!

By admin at 1:54 am on Saturday, January 23, 2010

Das kann man wohl auch von dem Psychiater und “Abschiebegutachter” Dr. M. behaupten; denn die fachlichen Fähigkeiten des 78jährigen sind in seinem Heimatkreis nicht mehr gefragt. Laut unseren Informationen erstellt der in Weinheim ansässige und dort „einschlägig bekannte“ ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn seine Gutachten gelten dort als sehr umstritten. Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Es heißt, mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau würden Material gegen Dr. M. sammeln. Aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt ist zu ersehen, dass das Gericht von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar nicht überzeugt war. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte“. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” So die Informationen, die die Sauerländer Bürgerliste aus dem Rhein-Neckar-Kreis erreichten.

Eine gänzlich andere Einschätzung der fachlichen Qualitäten des Dr. M. hat offenbar die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Der HSK bedient sich seit 5 Jahren(!!) immer wieder der Dienste des 78jährigen Arztes aus Weinheim und zwar dann, wenn es darum geht, die Reisefähigkeit von abzuschiebenden Asylbewerbern zu attestieren. Und das HSK-Ausländeramt ist voll des Lobes über die Leistungen des Dr. M.

Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte aus aktuellem Anlass vor einigen Wochen zu den Ungereimtheiten um Dr. M. eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung. Hier die Fragen der SBL und die zum Teil nebulösen Antworten des HSK-Ausländeramts:

Frage der SBL: Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Antwort des HSK: In Baden-Württemberg sind für die Durchführung von Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber –einschließlich der Überprüfung der Reisefähigkeit- nicht die örtlichen Ausländerbehörden sondern die Regierungspräsidien zuständig. Bisher 4, nunmehr zentral das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Lt. telefonischer Rücksprache mit dem Referatsleiter der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Herrn Bayer, vom 10.01.2010 ist Herr M. dort gar nicht bekannt; auch kann dort keine Aussage zur fachlichen Qualifikation des Gutachters gemacht werden.
Herr Dr. M. ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie Psychotherapie.
Die Überwachung der Berufsausübung von Ärzten obliegt den Ärztekammern als übertragene hoheitliche Aufgabe. Die Befähigung zur Berufsausübung muss deshalb von der zuständigen Kammer überprüft und beurteilt werden. Die zuständige Ärztekammer hat nach hiesigen Erkenntnissen die Qualifikation des Dr. M. bislang nicht bezweifelt.

Frage der SBL: Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte, die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

Antwort des HSK: Die Fachärzte sind weder von der Ärztekammer noch vom Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen worden. Die Gutachterliste der nordrhein-westfälischen Ärztekammern ist den Ausländerbehörden informatorisch übermittelt worden und hat bewusst keinen abschließenden Charakter, da maßgebend für die Personenauswahl die konkreten Fallumstände sein müssen. Unter anderem spielen die fachliche Qualifikation und die Verfügbarkeit eines Gutachters eine wichtige Rolle.
In verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden die Aussagekraft der Gutachten von Ärzten, die auf der übermittelten Liste stehen, in Zweifel gezogen. Allein in vier Verfahren in denen der Hochsauerlandkreis beteiligt war, hat sich das Verwaltungsgericht Arnsberg und tlw. auch das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich auf die fachliche Einschätzung des Dr. M. gestützt und gerade nicht auf die gegensätzlichen Gutachter der übermittelten Listen.

Frage der SBL: In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Antwort des HSK: Von 2005 bis 2009 war Dr. M. in acht Fällen für den HSK tätig.

Frage der SBL: Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Antwort des HSK: In den 5 Jahren reiste er etwa 15 mal zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis. Soweit organisatorisch möglich, wurden Untersuchungstermine zusammengefasst.

Frage der SBL: Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Antwort des HSK: Das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; es wurden von einem bis zu drei Termine durchgeführt.

Frage der SBL: Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

Antwort des HSK: Dem Hochsauerlandkreis entstanden keine Kosten; die Aufwendungen trägt das Land.

Frage der SBL: In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

Antwort des HSK: Der Gutachter prüft die Reisefähigkeit, er entscheidet nicht darüber, dass Klienten abgeschoben werden dürfen. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden und den Verwaltungsgerichten.

Nun fragt sich die SBL: Warum hat der Rhein-Neckar-Kreis einen solch anerkannten und hoch qualifizierten Facharzt in den Hochsauerlandkreis “abgeschoben”? Immerhin benötigt er mindestens 6 Stunden Fahrtzeit je Reise in den HSK. Es kann sich bei dem Mann doch wohl nur um eine Persönlichkeit handeln, die als Prophet im eigenen Land nichts gilt!? Oder? So scheint es dann auch kein Wunder zu sein, dass dieser Facharzt für die Einsätze im HSK fast jederzeit verfügbar ist…

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Schweinegrippe ohne Ende oder Schweinegrippe am Ende?

By admin at 12:20 pm on Tuesday, January 19, 2010

Hochsauerlandkreis – Der Gesundheits- und Sozialausschuss tagte am 26.11.2009 im Kreishaus in Meschede.

Aus dem Protokoll, das der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Mitte Januar 2010 ausgehändigt wurde, ersehen wir, was der Leiter des HSK-Gesundheitsamts bzgl. der Schweinegrippen-Impfung am 26. November geäußert hat. Jetzt, im Januar 2010, klingt das nach Meinung der SBL etwas anachronistisch.

Demnach wurde im November NRW als Epizentrum der neuen Grippe A/H1N1 angesehen. In der Niederschrift wird der Leiter des Kreisgesundheitsamtes wie folgt zitiert: „Die Eindämmung der Grippe A/H1N1 steht nicht mehr im Vordergrund. Dieser Punkt ist bereits entglitten. Derzeit geht es nur noch um die Folgenminderung. Eine Meldung an das Gesundheitsamt hat nur noch zu erfolgen, wenn die neue Grippe einen Todesfall zur Folge hat. Derzeit ist in der Regel ein milder Verlauf der Neuen Grippe zu verzeichnen. Dem Robert-Koch-Institut liegen aktuell 150.000 laborbestätigte Fälle vor.“
Weiter heißt es im Protokoll vom 26.11.2009: „Nach Ansicht von Herrn Dr. Kleeschulte spiegeln diese Zahlen nicht das tatsächliche Geschehen wider. Im Hochsauerlandkreis sind aktuell 380 bestätigte Fälle bekannt. Der Schwerpunkt in den letzten 2 Wochen lag darin, einen größeren Ausbruch der neuen Grippe in Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. zu vermeiden. Die Schließung größerer Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt jetzt nur noch in individuellen Fällen. …. Zum Thema Impfung berichtet Herr Dr. Kleeschulte, dass im HSK flächendeckend mit 90 niedergelassenen Ärzten zusammengearbeitet wird. In den letzten vier Wochen wurden vom Gesundheitsamt 20.000 Impfdosen ausgegeben. Für die nächsten Wochen ist mit einem höheren Impfstoffabruf zu rechnen. Herr. Dr. Kleeschulte macht deutlich, dass im HSK bisher keine Impfschäden bekannt geworden sind.“

Weiter heißt es im Protokoll der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Hochsauerlandkreises, der Amtsleiter habe geäußert, es sei kontraproduktiv, wenn sich Betriebsärzte kritisch zur Impfung gegen die neue Grippe äußern. Bundesweit seien 5 Mio. Impfdosen verimpft worden. Bisher sei kein Schaden entstanden. Der Gesundheitsamtsleiter habe kritisiert, dass bei den Ärztekollegen eine generelle Zurückhaltung bei der Impfung bestehe. Seiner Ansicht nach sollte man über die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes froh sein, zumal insbesondere bei den Kindern mit schweren Verläufen der neuen Grippe zu rechnen sei. Lt. Protokoll merkte dazu ein Mitglied einer kleineren Kreistagsfraktion an, dass es in Schweden nach der Impfung bereits drei Todesfälle gegeben hätte. Der Amtsleiter habe dazu geantwortet, in diesen Fällen hätte kein kausaler Zusammenhang mit der Impfung bestanden.

Des Weiteren erläuterte lt. Sitzungsprotokoll der Leiter des HSK-Gesundheitsamts auf Nachfrage, dass bei Personen mit einem Lebensalter zwischen 10 und 60 Jahren eine Impfdosis ausreiche; Kinder zwischen 6 Monaten und 10 Jahren erhielten 2 mal eine halbe Impfdosis im Abstand von drei Wochen.

Wie viele Impfdosen zwischenzeitlich im Sauerland ausgegeben worden sind, wissen wir nicht. Wir nehmen an, dass sich die Impfbereitschaft auch im HSK in Grenzen gehalten hat.

Nicht einmal 2 Monate sind seit dieser Sitzung im Kreishaus in Meschede vergangen, aber die „Neue Grippe“ und den (relativ erfolglos) amtlich verordneten Impfaktionismus sehen nun manche in einem anderen Licht. Hier eine Meldung des Bayrischen Rundfunks vom 13.01.2010:
Mit 50 Millionen Dosen haben die Bundesländer also viel zu viel Impfstoff bestellt: Die Impfquote liegt in Deutschland bei nur zehn Prozent. Außerdem genügt eine Impfung statt wie anfangs angenommen zwei. Die Länder wollen für rund 30 Prozent der Bevölkerung Impfstoff zur Verfügung haben – das wären 25 Millionen Dosen. Mit dem Pharmahersteller Glaxo Smith Kline haben sie nun einen Kompromiss erzielt: Sie nehmen dem Hersteller nur noch 34 Millionen Impfdosen ab und sparen so 133,3 Millionen Euro ein. 25 Millionen Dosen sollen in Deutschland für Impfungen verwendet werden. Die überschüssigen neun Millionen lagern die Länder erst einmal beim Pharmakonzern ein und wollen sie später an Abnehmer im Ausland verkaufen. Laut “Berliner Morgenpost” ist der Impfstoff 18 bis 24 Monate lang haltbar.

Zumindest einigen hat diese Aktion (mit amtlicher Unterstützung) genutzt: dem Hersteller und dem Vertrieb dieses Impfstoffs…

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Kreisjugendhilfeausschuss möchte keinen Vertreter der islamischen Gemeinden

By admin at 5:11 pm on Sunday, January 17, 2010

Katholische und evangelische Kirche können weiterhin Vertreter in den Kreisjugendhilfeausschuss entsenden, die islamischen Gemeinden jedoch nicht. Bereits im September hatte der Kreistag über den Antrag der SBL debattiert, dass auch die drittgrößte Glaubensgemeinschaft einen Vertreter (ohne Stimmrecht) in den Jugendhilfeausschuss entsenden kann. Damals hatte der Kreistag entschieden, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit diesem Antrag befassen soll, und ihn an den Ausschuss überwiesen. Im Kreistag waren außerdem Zweifel geäußert worden, ob sich die islamischen Gemeinden überhaupt auf einen gemeinsamen Vertreter einigen könnten.

Dies stellte aber überhaupt kein Problem dar. Im Oktober fand eine Versammlung von Delegierten der islamischen Gemeinden im Kreisgebiet statt, auf der ein Vertreter und ein Stellvertreter nominiert wurden. Dies wurde über die SBL der Kreisverwaltung mitgeteilt.

Dem Kreisjugendhilfeausschuss wurde von der Verwaltung jedoch nur dieser Personalvorschlag vorgelegt, mit der Bemerkung, der Antrag sei nicht näher begründet. Vom eigentlichen Antrag der SBL und vom Überweisungsbeschluß des Kreistags erfuhren die Ausschussmitglieder nichts.

Das musste dann der Vertreter der SBL am Freitag im Jugendhilfeausschuss nachholen; wegen der Beratung des eigenen Antrags hatte die SBL hier ausnahmsweise einmal Rederecht. Dabei konnte die SBL auch klarstellen, dass – entgegen anderslautenden Behauptungen – das einschlägige Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, weitere beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Inhaltlich wies er darauf hin, dass viele Jugendliche mit Mitgrationshintergrund an den Angeboten der offenen Jugendarbeit (vor allem in den Häusern der Offenen Tür) teilnähmen und es daher sinnvoll wäre, den Dialog mit den Vertretern der islamischen Gemeinden weiter auszubauen. Integrationskonferenzen und -konzepte seien zwar sinnvoll, müßten aber in der praktischen Arbeit auch umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund hat beispielsweise bereits einen Vertreter des islamischen Gemeinden in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen.

Der SBL wurde im Ausschuss vorgeworfen, sie hätte die Gesprächspartner aus den islamischen Gemeinden falsch informiert und falsche Erwartungen geweckt, da sie denen erzählt hätte, die Aufnahme ihrer Vertreter in den Jugendhilfeausschuss sei sicher – was schon deswegen nicht sein kann, weil diese Gesprächspartner am 25.09. – als im Kreistag über den Antrag der SBL beraten wurde – selbst als Zuhörer anwesend waren und daher kein Zweifel bestehen konnte, dass sie genau über die Ausgangslage informiert seien.

Viele Diskussionen gab es über die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden, dass das Anliegen der SBL berechtigt sei. Die hatte er am 25.09. im Kreistag gemacht, nachdem Mitglieder der islamischen Gemeinden als Zuhörer im Sitzungssaal erschienen waren, und sie steht eindeutig im Sitzungsprotokoll. Die SPD und CDU gaben sich alle Mühe zu erläutern, dass dies nicht so gemeint gewesen sei …

Inhaltlich war z.B. zu hören, dass es noch viele weitere Religionsgemeinschaften gebe, die auch nicht vertreten seien, oder dass die Vertreter der islamischen Gemeinden ja als Zuhörer am Ausschuss teilnehmen könnten. Oder sie sollten doch einen anerkannten Träger der freien Jugendarbeit gründen und dann versuchen, über den Kreisjugendring einen Sitz im KJHA zu erlangen. Der von der Verwaltung als Argumentationshilfe (für die Beteiligung des Islam) erwähnte Richter türkischer Abstammung war übrigens während der gesamten Sitzung nicht anwesend. Außerdem sei unklar, was ein Vertreter der islamischen Gemeinden überhaupt an Informationen einbringen oder weitertragen könnten…

Zum ersten Mal (nach Aussage von langjährigen Mitgliedern) wurde im KJHA geheim abgestimmt. Vorsitzender Diekmann erklärte, dass hätte bei ihm am Vorabend jemand beantragt, aber er wisse nicht mehr wer, und es meldete sich keiner. Schließlich erbarmte sich das Grüne Ausschussmitglied und stellte offiziell den entsprechenden Antrag, für den es dann die notwendigen 3 Ja-Stimmen gab. Bei der geheimen Abstimmung über den Antrag gab es von den 14 stimmberechtigten Mitgliedern 1 Ja- und 11 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.

Ein Ausschussmitglied erklärte nach der Abstimmung, sie habe sich enthalten, und äußerte die Sorge, eine Berichterstattung über die ablehnenden Entscheidung des Ausschusses könnte ein negatives Bild erzeugen. Damit mag sie recht haben, aber in der Politik sei es ja wohl selbstverständlich, dass Entscheidungen anschliessend diskutiert werden dürfen.

Fazit:
Es wurde eine Chance vertan, Dialog und Integration voran zu bringen. Auch im Kreisgebiet der HSK leben nun mal viele Jugendliche mit Migrationshindergrund.

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Das neue Jahr beginnt wie das alte endete!?

By admin at 7:44 pm on Thursday, January 14, 2010

In einem offenen Brief an alle Kreistagsabgeordneten kritisiert Kreistagsabgeordneter Walter Niggemann (FDP), dass Kreistagsmitglied Herr Reinhard Loos (SBL) eine Anfrage zum Thema “Wiederholte Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde” an den Landrat stellt. Da das Schreiben des Kreistagsabgeordneten Niggemann tief in die *demokratische Seele* des FDP-Kreistagsabgeordneten blicken läßt, dokumentieren wir es hier:

Zitat Niggemann:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrte Damen und Herren des Kreistages,

zuerst einmal alles Gute zum neuen Jahr, das so wieder beginnt wie das alte geendet hat.
Der Kollege Reinhard Loss beschäftigt wieder alle mit seinen Ausländerproblemen.
Bei der Namensfindung “SBL” hat er wohl etwas tiefgestapelt.
Der Name “Sauerländer Bürger Liste” ist wohl nicht angebracht, da er sich seit dem letzten halben Jahr nicht um die Sauerländer und deren Probleme gekümmert hat, sondern ausschließlich nur um Ausländerprobleme.
Seine Einmannabordnung im Kreistag sollt sich besser “ABL”  = “Ausländer
Bürger Liste” nennen.

Es hätte zunächst einmal völlig ausgereicht, wenn diese Anfrage nur an die zuständige Fachabteilung gestellt worden wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Niggemann”

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Wie viele U3-Plätze werden im HSK tatsächlich benötigt?

By admin at 1:32 am on Thursday, January 14, 2010

Das herauszubekommen hält die Sauerländer Bürgerliste für sinnvoll und stellte am 24.09. 2009 einen Antrag an die Kreisverwaltung, der lautete:

„Ermittlung des U3-Bedarfs und der Elternwünsche unabhängig von den Kriterien des dringenden Betreuungsbedarfs“.

Am 15.01.2010 (also fast 4 Monate später) steht der Antrag der SBL auf der Tagesordnung des
Kreisjugendhilfeausschusses.

Die Kreisverwaltung empfahl mit Vorlage vom 10.12.09 den Ausschussvertretern, den Antrag der Sauerländer Bürgerliste abzulehnen; denn statt dessen soll die Verwaltung beauftragt werden, „die konzeptionellen Ansätze zu bedarfsgerechten Betreuungsangeboten weiter zu entwickeln“.

Damit sperrt sich das Kreisjugendamt erneut gegen einen Antrag der SBL, in dem es um die Ermittlung von Bedürfnissen und Wünschen von Eltern geht. 2008 wurde bereits der SBL-Antrag, eine Elternbefragung bzgl. des Bedarfs an Früh- und Spätöffnungszeiten von Kindertagesstätten abgelehnt. Der tatsächliche Kinderbetreuungsbedarf und die Erfordernisse und Wünsche der Sauerländer Mütter und Väter bleiben weiter im Nebel.

Aus der aktuellen Verwaltungsvorlage ist ersichtlich, das Jugendamt setzt vorrangig auf den Ausbau der Kindertagespflege, sprich auf Tagesmütter sowie auf den demografischen Wandel, sprich auf geringe Geburtenraten und somit auf einen niedrigen Bedarf an Kita-Plätzen. Das ist zwar aus haushälterischer Sicht verständlich; denn Kita-Plätze sind teuer.

Ob das der Attraktivität und den Zukunftschancen unserer Region dient, hält die Sauerländer Bürgerliste eher für fraglich. Wie lauteten doch vor ein paar Tagen die Zeitungsmeldungen: „Das Sauerland vergreist und verliert Einwohner.“

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Muslimischer Vertreter im Kreisjugendhilfeausschusses? – Abstimmung erfolgt am 15.01. am Sorpesee

By admin at 7:24 pm on Friday, January 8, 2010

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im Oktober 2009 eine Änderung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag lautete, zwei am 24.10.2009 von sieben Türkisch-Islamischen Gemeinden vorsorglich gewählte und benannte Personen zum einen zum beratenden Mitglied sowie zum anderen zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss zu wählen. Damit würde nach Meinung der SBL das so häufig benutzte Wort „Integration“ nicht nur als Sprechblase vegitieren, sondern ein wenig mit Leben gefüllt. Die katholische und die evangelische Kirche sind im Kreisjugendhilfeausschuss per Satzung vertreten.

Zwischenzeitlich konnten sich weder der Kreistag noch der Jugendhilfeausschuss zu einer eindeutigen Stellungnahme und Positionierung zu dem Thema „Muslimischer Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss“ durchringen. Nun soll am 15.01.2009 im Rahmen einer Klausurtagung am Sorpesee über die dafür erforderliche Satzungsänderung entschieden werden.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Drucksache 8/76 sieht zunächst erst mal gut aus. Er bietet 2 Alternativen.
Alternative A: Ein/e Vertreter/in der türkisch-islamischen Gemeinden wird zum beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss bestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für Kreisausschuss und Kreistag eine Ergänzungsvorlage zur Änderung der Jugendamtssatzung vorzubereiten.
Alternative B: Der Antrag der SBL vom 27.10.2009 wird abgelehnt.

Weniger hoffnungsfroh stimmt der Tenor der umfangreichen Erläuterung der Verwaltung.

So heißt es da u.a., ein Vergleich mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche sei nicht angebracht, „da sich der rechtliche Status islamischer Organisationen von dem der christlichen Kirchen wesentlich unterscheidet“. Bei den Kirchen handele es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts; die islamischen Organisationen kämen ihren Aufgaben und Interessen in der Rechtsform
eines eingetragenen Vereins nach dem Bürgerlichen Recht nach. Die Verwaltung argumentiert weiter, „neben den türkisch-islamischen Vereinen gibt es im Hochsauerlandkreis auch weitere mitgliederstarke Gruppen religiöser Gemeinschaften, die ebenfalls nicht im Kreisjugendhilfeausschuss vertreten sind“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird zitiert mit der Aussage „Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in Jugendverbänden der Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert“. Und weiter heißt es in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung: „Beim Kreisjugendamt haben bisher keine von Personen mit Migrationshintergrund geführten Vereine die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Eine sinnvolle Integration könnte durch Angebote dieser Vereine im Bereich
der offenen Jugendarbeit erfolgen, die bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen dann auch eine entsprechende Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zur Folge hätte. Dadurch hätten sie dann die Möglichkeit, Vorschläge für die Besetzung des Kreisjugendhilfeausschusses einzureichen und evtl. selbst dort mitzuwirken (ggf. über den Kreisjugendring). Unter dem Aspekt der Integration wäre eine solche Mitwirkung ganz anders zu bewerten als die Mitarbeit im Kreisjugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied.“

Des Weiteren wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Richter am Amtsgericht Kasim Özen als beratendes Mitglied in dem Jugendhilfeausschuss in der geltenden Wahlperiode angehört.

Über eine Mailing-Liste des Landesjugendamtes sei in Westfalen-Lippe abgefragt worden, wo und in welcher Funktion Vertreter der muslimischen Gemeinden dem Jugendausschuss angehören. Demnach gehöre lediglich im Jugendhilfeausschuss der Stadt Dortmund ein Vertreter des Rates der muslimischen Gemeinde als beratendes Mitglied an. In neun weiteren Kommunen seien Mitglieder des Integrationsrates, Ausländerbeirates o.ä. als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig.

Abschließend stellt die Verwaltung fest, „dass eine Ausweitung der beratenden Mitgliedschaften einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen werden sollte, um die Arbeitsfähigkeit des Kreisjugendhilfeausschusses zu gewährleisten“.

Ergo liefert die Verwaltung eine Vielzahl von (schwachen) Argumenten gegen die Bennennung eines Muslimischen Vertreters im Kreisjugendhilfeausschuss. Was hat z.B. die Benennnung eines Richters (in dieser Funktion) mit einer Vertretung einer Glaubensgemeinschaft zu tun, die – ebenso wie die christlichen Kirchen – in der Jugendarbeit engagiert ist??

Die Sauerländer Bürgerliste vermisst die positiven Ansätze in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung, hofft aber trotzdem auf das Mehrheits-Votum für Alternative A und somit auf eine unabhängige und
integrationsfreudige Entscheidung der Mitglieder des Jugendhilfesauschusses bei ihrer Tagung am Sorpesee!

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Warum arbeitet ein 78jähriger Abschiebegutachter aus Weinheim im Auftrag des HSK?

By admin at 12:17 am on Friday, January 8, 2010

Mehr als 6 Stunden dauert laut www.google.de/maps die Reise von Weinheim nach Meschede und zurück. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe geben, damit sich jemand auf diese lange Reise begibt.

Anfang Januar richtete das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zur wiederholten Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde an den Landrat.

Der Hintergrund:

“HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt – Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen. Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK….”, so schrieb der Redakteur Heinz Krischer am 04.12.2009. Der Artikel löste im Internetportal DerWesten wie in den Tageszeitungen eine Vielzahl von Kommentaren und Leserzuschriften aus.

Auch der SBL ist es nicht verständlich, dass sich die HSK-Ausländerbehörde bei Abschiebeverfahren wiederholt eines Gutachters aus Weinheim bedient hat. Lt. unseren Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erstellt der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn auch in seinem Heimatkreis gelten seine Gutachten als sehr umstritten.

Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau sammeln Material gegen Dr. M.. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar auch nicht überzeugt. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte”. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” “Vielmehr zog er allein aufgrund der Vorgeschichte vorschnell den Schluss, er wisse aufgrund der Vorgeschichte, wo die Probleme der Klägerin lägen.” Das Gericht habe nicht den Eindruck gewinnen können, dass er sich mit dem Einzelschicksal der Klägerin tatsächlich auseinander gesetzt hatte.
Dass es so viel Kritik von verschiedenen Seiten an der Arbeitsweise des Dr. M. gibt, muss Gründe haben, meint Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste und fragt den Landrat:

Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

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HSK verliert weiterhin überdurchschnittlich viele Einwohner

By admin at 1:09 pm on Wednesday, December 30, 2009

Das Statistische Landesamt (“IT.NRW”) hat am 30.12. die Bevölkerungszahlen zum 30.06.2009 veröffentlicht. Im Kreisgebiet wohnten noch 270.764 Einwohner, ca. 2.200 Einwohner bzw. 0,8% weniger als ein Jahr zuvor. Damit hat der HSK erneut stärkere Einwohnerverluste als das Land NRW mit -0,4% zu verzeichnen. Zum morgigen Jahreswechsel werden es mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger als 270.000 sein.
Auch im Vergleich zu den anderen Kreisen im Regierungsbezirk Arnsberg mußte der HSK einen stärkeren Rückgang der Einwohnerzahl hinnehmen. In den Landkreisen Soest und Olpe betrugen die Verluste von Mitte 2008 bis Mitte 2009 nur -0,3% bis -0,4%. Unter den 7 Landkreisen im Regierungsbezirk lag nur der Märkische Kreis mit -0,9% (geringfügig) schlechter als 0,8%.
Unter den 12 Gemeinden im HSK gab es im Jahresvergleich in Olsberg mit -1,5% den stärksten Rückgang der Einwohnerzahl. Marsberg liegt bei -1,2%, Winterberg, Hallenberg und Meschede liegen bei etwa -1,0%. Günstiger als das Kreisergebnis waren die Einwohnerzahlentwicklung in Eslohe (0,0%), Medebach (-0,3%) und Sundern (-0,5%). Die anderen 4 Gemeinden liegen zwischen -0,7% und -0,9%.
Der Rückgang der Einwohnerzahl wäre nicht weiter bedeutsam – wenn er nicht auch mit einer erheblichen Änderung der Altersstruktur verbunden wäre und wenn Politik und Verwaltungen bereit wären, geeignete Änderungen in der Infrastruktur und in den öffentlichen Dienstleistungen vorzunehmen. Dafür fehlt aber beim Kreis bisher die ernsthafte Bereitschaft. Erst im Sommer 2009 wurde ein Antrag der SBL, einen fachkundigen Arbeitskreis aus Politik und Verwaltung einzurichten, vom Kreistag abgelehnt.
Und eine Überprüfung der Aufgaben der Kreisverwaltung findet bisher nicht statt: Auch in den Entwürfen für den Kreishaushalt und den Stellenplan 2010 ist nicht erkennbar, wie die Kreisverwaltung sich an den deutlichen Rückgang der Einwohnerzahl (-14.000 seit 31.12.1998, mit progressiver Entwicklung) anpassen will!

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Zaghafter Widerstand gegen Erhöhung der Kreisumlage

By admin at 1:45 am on Monday, December 21, 2009

Auch bei einigen Bürgermeistern scheint es Widerstand gegen den Entwurf des Kreishaushalts zu geben. Das am 04.12. im Kreistag eingebrachte Zahlenwerk sieht eine Erhöhung der Kreisumlage um mehr als 2,4 Prozentpunkte vor (einschließlich Jugendamtsumlage).

Der Bestwiger Bürgermeister erklärte bei der Einbringung des Haushalts 2010 (laut WP):
“Bürgermeister Ralf Péus hat die Rede zur Einbringung des Haushalts zu einem eindringlichen Appell an den Kreis genutzt: „Nehmen Sie Abstand von der Erhöhung der Kreisumlage!”

Péus verdeutlichte: „Sie würden uns damit Luft zum Atmen lassen und uns in Bestwig eine realistische Chance geben, zusammen mit der ein oder anderen Kürzung, die zwar weh tun würde, ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.”

Es sei nicht einzusehen, dass der Kreis über eine gut gefüllte Ausgleichsrücklage verfüge, die nicht in Anspruch genommen werde, die Städte und Gemeinden aber in die Haushaltssicherung gezwungen würden.”

Wie das ausgehen könnte? Eine Spekulation: So kurz vor einer Landtagswahl (am 09.05.2010) wird der Protest der CDU-Bürgermeister im HSK sehr leise ausfallen. Und die CDU-Kreistagsfraktion wird, kurz bevor der Kreishaushalt am 26.02.2010 beschlossen werden soll, eine um 0,5 – 1,0 Prozentpunkte geringere Erhöhung der Kreisumlage als bisher geplant beschließen und sich danach als Retter der kreisangehörigen Gemeinden feiern lassen. Und sowohl die FDP- als auch die SPD-Fraktion werden sich allen wesentlichen Beschlüssen der CDU-Fraktion anschließen…

Zusammen mit für 9 von 12 Gemeinden sinkenden Landeszuweisungen wird dadurch eine erhebliche Mehrbelastung der Gemeinden übrig bleiben.

Aber vielleicht kommt ja alles auch ganz anders: Die Landesregierung beläßt den Kreisen die Jagdsteuer, die Bundesregierung erhöht den Zuschuss für die Unterkunftskosten für Alg2-Empfänger auf die in den Jahren 2005 bis 2007 gezahlte Höhe, und der Kreis trennt sich von einigen seiner Rücklagen, indem er z.B. einen Teil seines großen RWE-Aktienpakets verkauft…

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Bergstraße meets Sauerland – oder Warum das HSK-Ausländeramt eine Vorliebe für einen alten Herrn aus Weinheim hat

By admin at 1:54 pm on Friday, December 11, 2009

„Marktplatz-Initiative veranstaltet an drei Adventswochenenden den Weinheimer Weihnachtsmarkt – und stimmt schon freitags ein.“ So steht`s auf der Homepage der Stadt Weinheim an der Bergstraße. Beim Anblick des dazugehörigen Fotos vom adventlich beleuchteten Markplatz unter dem Vollmondabendhimmel verspüre ich unwillkürlich den Wunsch, am nächsten Wochenende nach Weinheim zu reisen. Weiter geht`s im Text: „Die einzigartige Atmosphäre auf dem geneigten Historischen Marktplatz unterhalb von Schloss und St. Laurentius-Kirche, unter den beiden Burgen, lockt in jedem Jahr Scharen von Besuchern aus der gesamten Region an.“ Da muss ja was los sein! Besucher aus der Region – und vielleicht auch Besucher aus Nürnberg, Düsseldor, Meschede oder Arnsberg?

Vielleicht sind unter den zahlreichen Weihnachtsmarktbummlern auch ehemalige Bürgerkriegsflüchtlinge aus Pristina oder Sarajewo oder sogar Menschen aus Afghanistan!? Vielleicht staunen ihre Kinder genauso über die weihnachtliche Lichter- und Süßigkeitenpracht wie Dennis und Marie? Vielleicht fanden ihre Eltern einen verständnisvollen Gutachter, als es um ihr Asylrecht und somit um Sein oder Nichtsein ging!?

Vom Sauerland aus können wir das nicht beurteilen. Doch wir haben gehört, dass im Rhein-Neckar-Kreis die Abschiebegutachten nicht mehr der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. macht. Seit mindestens fünf Jahren ist der 78jährige in seinem Heimatkreis nicht mehr in Amt und Würden. Seine Gutachten gelten als sehr umstritten. Es heißt, er sei sehr obrigkeitshörig, und seine fachliche Kompetenz sei schon häufig angezweifelt worden. Was das Verwaltungsgericht Darmstadt von seiner Tätigkeit hält, ist hier nachzulesen.
Vielleicht setzt die für Weinheim zuständige Ausländerbehörde in Abschiebefragen jetzt geeignetere und unabhängig urteilende Psychiater ein? Vielleicht ist deshalb in den letzten Jahren in Weinheim und Umgebung dem ein oder anderen Asylbewerber sein persönliches Abschiebetrauma erspart geblieben?

Über die Tätigkeiten und die fachlichen Fähigkeiten des Dr. M. aus Weinheim hört und liest man wenig Schmeichelhaftes. Nichts desto trotz fand der alte Herr ein berufliches Betätigungsfeld im Hochsauerlandkreis. Im Auftrag der HSK-Ausländerbehörde begutachtete er in den letzten Jahren acht Mal Patienten, die abgeschoben werden sollten. In sieben Fällen ließ er lt. Zeitungsberichten Menschen ausfliegen. Siehe
http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/HSK-setzt-auf-umstrittenen-78-jaehrigen-Nervenarzt-id2205731.html#commentstraumatisierte

Acht Mal müsste demnach der alte Herr den weiten Weg von der Bergstraße ins Sauerland für eine Begutachtung angetreten sein!? Oder diagnostizierte er aus der Ferne? Und wenn er reiste, wie lange dauerte dann sein Aufenthalt? Denn normalerweise sind für solche Gutachten nach den einschlägigen Standards mindestens drei Sitzungen mit dem Patienten erforderlich.

Die Grünen Sundern kritisieren, dass der auch bei Gerichten umstrittene Psychiater im aktuellen Fall der Sunderaner Familie Khudinyan im Einsatz sei. Daraufhin stellte die Grüne Ratsfraktion einen Antrag für die Stadtratssitzung am 17.12. mit dem Wortlaut, der Rat der Stadt Sundern solle den Hochsauerlandkreis auffordern, im Falle von psychologischen Gutachten bei Abschiebefällen, Fachärzte zu nehmen, die für die Begutachtung geeignet sind. Siehe
http://www.gruene-sundern.de/?p=491

Wir von der SBL fragen uns, warum der Mann nicht in Weinheim seinen Ruhestand genießt? Da scheint es doch ganz schön zu sein!

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Unzureichende Kontrolle des Steinbruchbetriebs in Westenfeld durch den Kreis

By admin at 10:18 pm on Thursday, December 10, 2009

Für die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Sundern hatte der Fraktionsvorsitzende Klaus Korn am 27.8.2009 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den RP wegen des Verdachts mangelhafter Überprüfung des Steinbruchbetriebs Westenfeld eingelegt. Hintergrund war, dass begonnen wurde den See am Grund des Steinbruchs zu verfüllen. Die Grünen waren der Meinung, dass diese Verfüllung erfolgte um zu vertuschen, dass der Steinbruch zu tief in den Grundwasserbereich hineingegangen war. Der RP gab damals keinerlei Auskunft über die Höhe des Wasserspiegels.
Nun liegt das Antwortschreiben des Umweltministeriums zur Eingabe vor. Danach bestätigt sich, dass das Wasser im Steinbruch kein Niederschlagswasser sondern Grundwasser war, da der Betrieb tiefer gegangen war als genehmigt.
Im Schreiben heißt es:
*….Anlässlich eines Ortstermins mit dem Betreiber MINERAL Baustoff GmbH Co. KG am 18.5.2009 wurden Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg über die Höhe des Wasserspiegels im See des Steinbruchs von ca. 274 m ü.NN (Dez. 2008) informiert. Mit Bekanntgabe der Höhe des Wasserspiegels wurde deutlich, dass es sich um Grundwasser handeln muss. Dies war herzuleiten aus den Messungen in den Grundwassermeßstellen in der Umgebung des Steinbruchs. Da die vorläufige Abbautiefe bei 287 m ü. NN. Festgelegt ist, liegt eine unzulässige Abgrabung vor. Zuständig für die Überwachung war bis zum 1.1.2008 der Hochsauerlandkreis (HSK). Dies ergibt sich aus §8 Abs. 3 Abgrabungsgesetz. … Die Rückfrage beim Kreis ergab, dass die Überwachung alle 3 Jahre durchgeführt wurde. Laut HSK ergaben die Überwachungen keinen Hinweis auf Unterschreitung der genehmigten Abbautiefe, da das Tagebautiefste entweder trocken vorgefunden wurde oder die Firma glaubhaft anführte, dass das vorhandene Wasser ausschließlich aus Niederschlag resultierte. Eigene Messungen der Abbautiefe hat der Kreis nicht durchgeführt. … Eine Unterschreitung des Brunnens Röhre, wie befürchtet, gibt es nicht. Der Ruhewasserspiegel im Brunnen Röhre liegt etwa bei 267 m ü. NN. Im Förderbetrieb stellt sich im Brunnen eine Absenkung von ca. 1,5 m ein, so dass der Brunnenwasserspiegel dann bei ca. 265,5 m über NN liegt. Der Wasserspiegel im Karstwassersee lag im Dezember 2008 bei ca. 274 m ü. NN. Er liegt somit 7 m über dem Ruhewasserspiegel.

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Frauen, eine wahre Rarität….

By admin at 9:09 pm on Thursday, December 10, 2009

… im Kreistag des Hochsauerlandkreises.

Zur 28köpfigen CDU-Fraktion zählen gerade mal sage und schreibe DREI Frauen. Damit ist nicht einmal jedes neunte CDU-Fraktionsmitglied weiblich.

So gesehen könnte man sagen, die Frauenquote bei der größten Kreistagsfraktion ist noch schlechter als bei den Kollegen von der FDP. Da kommt auf „nur“ fünf Mitglieder KEINE Frau, sprich die FDP ist im Kreistag ausschließlich durch Männer vertreten. Aber theoretisch hätte ja der sechste Platz an eine Frau gehen können? Oder?

Etwas günstiger sieht es bzgl. der Frauenpower bei den Genossen der SPD aus. 9 Männer und 5 Frauen zählt die Fraktion. Und Frau Sengen ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Das lässt hoffen….

Spitzenreiter in Sachen „Frauen an die Macht“ sind, na klar, B´90/Die Grünen. Gemäß der den Grünen quasi in Fleisch und Blut übergangenen Frauenquote steht es in der Kreistagsfraktion 2 zu 2! Gelebte Gleichberechtigung! Nur, der Fraktionsvorsitz ging erst mal an einen Mann.

Die einzige Fraktionsvorsitzende im HSK-Kreistag stellt die Fraktion Die Linke. Beate Raberg steht damit sozusagen einer Zwei-Personen-Fraktion vor. In dem Punkte ist die kleinste Fraktion also Spitze.

Leider müssen wir ja nun zugeben, dass die Sauerländer Bürgerliste mit ihrem einsamen Vertreter Reinhard Loos auch nicht zur Steigerung des Frauenanteils im Kreistag beiträgt. Aber das kann sich ja bei der nächsten Kreistagswahl ändern, und bei mehr als einem Sitz könnten beide Geschlechter berücksichtigt werden…

Zählen wir mal zusammen:
CDU – 25 Herren plus 3 Damen
SPD – 9 Herren plus 5 Damen
FDP – 5 Herren
Grüne – 2 Herren plus 2 Damen
Linke – 1 Herr plus 1 Dame
SBL – 1 Herr
Summe – 43 Herren plus 11 Damen

Was sagt uns das? Daran muss Frau noch arbeiten!

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Stellenplan 2010: es wird teurer

By admin at 11:21 pm on Sunday, December 6, 2009

Aufgestockt werden soll laut Stellenplan das Personal der Kreisverwaltung. Im Stellenplan ist für 2010 eine Erhöhung der Stellenzahl um 8,1 auf 687,6 vorgesehen. Außerdem führt der Ausbau des Rettungsdienstes zu 4,6 zusätzlichen Stellen in diesem sog. Sondervermögen.
Auffällig ist die Anzahl der Beförderungen in den obersten Besoldungsgruppen der Beamten: 5 Beförderungen in die Spitzengruppen A13 bis B2 sind vorgesehen, 6 weitere in die Besoldungsgruppen A10 bis A12. Insgesamt 34,1 Beamtenstellen in der Verwaltung gehören zum “höheren Dienst”.

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