Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Live-Stream aus dem Kreistag – leider nicht im HSK

By admin at 3:26 pm on Thursday, March 24, 2022

Seit Jahren fordert die SBL, die Transparenz der Kommunalparlamente dadurch zu erhöhen, dass Kreistags- und Stadtratssitzungen live im Internet übertragen werden. In anderen Bundesländern ist das bereits Standard, und auch in NRW gibt es bereits Kommunen, die das schaffen. Im Kreistag des HSK veweigern allerdings CDU, SPD und FDP ihre Zustimmung (vielleicht hängt das damit zusammen, dass sie nicht möchten, dass ihre Tätigkeit dort beobachtet wird?? Gründe dafür könnten sie haben…).
Dabei gibt es interessante Konstellationen: Die SPD ist im Kreistag gegen Live-Streams, im Arnsberger Stadtrat dafür. Ebenso ist die Lage bei der FDP.
Umgekehrt ist bei bei den Grünen: Im Arnsberger Stadtrt lehnen sie Live-Streams ab (wie von der CDU “vorgegeben”), im Kreistag sind sie dafür.
Die CDU ist immer dagegen, und beeinflusst erfolgreich ihre jeweiligen “Partmer”.

Doch nun hat auch ein anderer Kreistag aus dem Regierungsbezirk Arnsberg Live-Streaming eingeführt: Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird am Montag, 28.03., die Kreistagssitzung im Internet übertragen.

Dazu teilt die Kreisverwaltung mir:

“Kreistag erlebt Premiere: Sitzung per Livestream zu verfolgen

24.03.2022

Am Montag, 28. März, erlebt der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises eine Premiere: Erstmals gibt es für Interessierte das Angebot, die Sitzung mit ihren Debatten und Entscheidungen per Stream im Internet live zu verfolgen.

Den Link zur virtuellen Teilnahme finden die Bürgerinnen und Bürger hier.

Für den Livestream setzt ein externer Dienstleister – das Kölner Unternehmen G & L – zwei Kameras ein. Sie zeigen Landrat Olaf Schade als Vorsitzenden des Kreistags sowie das Rednerpult. Übertragen werden dürfen die Redebeiträge der Kreistagsmitglieder, die dafür ihre Zustimmung gegeben haben. Spricht jemand, der dies nicht gemacht hat, muss der Stream unterbrochen werden.”

Hier steht die komplette Pressemitteilung:
https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/kreistag-erlebt-premiere-sitzung-per-livestream-zu-verfolgen.html

Im HSK dauern immer wieder manche Fortschritte leider etwas länger…

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Kein Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde (und wenige Statistiken)?

By admin at 11:37 am on Sunday, February 20, 2022

Grüne Landtagsfraktion benennt landesweite Probleme

Wie wir hier kürzlich berichteten, machte die Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen im Landtag NRW vor wenigen Wochen auf einen Missstand bei den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden aufmerksam. Berivan Aymaz, die integrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag, sprach von einem „anhaltenden Antragsstau“. Die Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen würden mit großem zeitlichen Verzug erfolgen. Viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft hätten aufgrund dessen Probleme, z.B. bei der Wohnungssuche oder auch bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, denn Vermieter und Arbeitgeber geben sich wohl nicht immer mit einer Fiktionsbescheinigung zufrieden.

Wie ist die Situation im Hochsauerlandkreis?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) griff die Pressemitteilung der NRW-Grünen auf und bat Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben (vom 27.01.2022) um die Beantwortung mehrerer Fragen. Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 11.02.2022). Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass es zwar oftmals zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung komme, jedoch kein genereller Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde vorliege. (Offenbar hapert es aber wohl auch an Statistiken.)
Hier alle 9 Fragen und die entsprechenden Antworten zur Anfrage „Antragsstau bei der HSK-Ausländerbehörde?“:

1. Wie viele Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels sind im Jahr 2021 von Ihrer Ausländerbehörde bearbeitet werden?
Im Jahr 2021 sind im Zuständigkeitsbereich meiner Ausländerbehörde 2.999 Anträge im Zusammenhang mit der Gewährung eines Aufenthaltstitels bearbeitet werden.

2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

3. Wie viele Anträge wurden positiv im Sinne des Antragstellers entschieden? Wie viele negativ?
Von den 2.999 bearbeiteten Anträgen wurden 2.990 positiv im Sinne der Antragsteller entschieden. 9 Anträge wurden negativ beschieden.

4. Wie viele Einbürgerungsanträge sind im vergangenen Jahr bei Ihrer Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet werden?
Im Jahr 2021 sind 168 Anträge auf Einbürgerung bei meiner Ausländerbehörde eingegangen und bearbeitet werden.

5. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Wie lange in den ungünstigsten Fällen?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

6. Wie viele Menschen wurden 2021 im Hochsauerlandkreis eingebürgert?
Im Jahr 2021 wurden im Hochsauerlandkreis 97 Personen eingebürgert. Zudem wurde in 40 Fällen bereits eine sog. Einbürgerungszusicherung erteilt.

7. Wie viele unbearbeitete bzw. noch nicht vollständig bearbeitete Anträge auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln, auf Einbürgerungen und auf sonstige Angelegenheiten liegen Ihrem Ausländeramt derzeit vor?
Zu dieser Thematik wird bei meiner Ausländerbehörde keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser statistischen Angaben ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu realisieren.

8. Besteht auch bei Ihrer Ausländerbehörde der von Frau Berivan Aymaz beschriebene Antragsstau?
Die zur Bekämpfung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen führen weiterhin dazu, dass persönliche Kontakte eingeschränkt werden müssen. Dies wirkt sich auch auf die Terminvergabe bei persönlichen Versprechen aus. Die Ausländerbehörde ist um eine zügige Bearbeitung der vorliegenden Anträge bemüht. Es kommt zwar oftmals zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung. Dies ist allerdings häufig darauf zurückzuführen, dass geforderte Unterlagen durch die Antragsteller nicht vorgelegt werden. Ein genereller Antragsstau liegt bei meiner Ausländerbehörde aber nicht vor.

9. Wenn ja, wie beabsichtigen Sie den Missstand zu beheben?
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 8 entfällt die Beantwortung dieser Frage.

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Land NRW will digitale Sitzungen kommunaler Gremien erleichtern

By admin at 11:24 pm on Sunday, January 30, 2022

Schon mehrfach hat die SBL versucht zu erreichen, dass Kreistagssitzungen als Live-Stream übertragen werden. Gerade in einem flächengroßen Kreis würde das vielen Interessierten, die nicht selbst im Sitzungssaal anwesend sein können, eine Teilnahme ermöglichen. Doch diese Transparenz war bisher von der GroKo (Landrat/CDU/SPD/FDP) nicht erwünscht, und daher blockierten sie alle diese Initiativen. Andere Kommunen in NRW sind da schon viel weiter. Dort können kommunale Sitzungen digital live verfolgt werden. Auch in einigen großen Städten außerhalb von NRW (z.B. Erfurt und Rostock) ist dies schon seit Jahren üblich; teilweise finden Sitzungen sogar ausschließlich digital statt.

Nun scheint sogar der Landtag mit seiner CDU/FDP-Koalition bei der Umsetzung zu helfen. Dort wurde am 18.01.2022 ein Entwurf für ein “Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften” (17/16295) eingebracht.

Danach soll in Ausnahmefällen wie einer epidemischen Lage die Durchführung von Sitzungen des Rats und der Ausschüsse in digitaler oder hybrider Form erfolgen können. “Bei einer digitalen Sitzung gelten per Bild-Ton-Übertragung teilnehmende Gremienmitglieder als anwesend”. “Einer digitalen Sitzung steht eine hybrid durchgeführte Sitzung gleich, in der Gremienmitglieder teils persönlich anwesend und teils ohne persönliche Anwesenheit an der Sitzung teilnehmen, während die Sitzungsleitung am Sitzungsort anwesend ist.” “Für die digitalen und hybriden Sitzungen dürfen nur die Anwendungen verwendet werden, die von der für die Zertifizierung zuständigen Stelle zugelassen sind.”

Konsequenterweise erfolgt dann auch die Beteiligung der Bürger*innen digital: “Bei digitalen Sitzungen wird der Öffentlichkeitsgrundsatz über die Bild-Ton-Übertragung der Sitzung gewahrt.”

Auch das seltsamerweise bei Sitzungen im HSK bisher bestehende Fotografierverbot soll nun durch den Landtag gekippt werden: “In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden”.

Ausschüsse erhalten zusätzliche Möglichkeiten für digitale Sitzungen: “In der Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass Ausschüsse des Rates auch
außerhalb der besonderen Ausnahmefälle nach § 47a Absatz 1 hybride Sitzungen durchführen dürfen”. Analog soll diese Regelung auch für Ausschüsse des Kreises in Kraft treten.

In der Begründung des Gesetzentwurfs finden sich wichtige Aussagen zur Bedeutung der Öffentlichkeit bei Sitzungen:
“Der Öffentlichkeitsgrundsatz erfüllt im demokratischen Prozess mehrere Funktionen: Er sorgt dafür, dass das Verfahren der Entscheidungsfindung für Bürgerinnen und Bürger, die durch die von ihnen gewählten Gremienvertreterinnen und -vertreter repräsentiert werden, durchgängig einsehbar und nachvollziehbar ist. Durch die so gewährte Kontrolle bleibt sichergestellt, dass die politischen Entscheidungen am Gemeinwohl ausgerichtet bleiben. Von zentraler Bedeutung ist aber auch, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Verfolgen von Gremiensitzungen die Möglichkeit erhalten, sich ein umfassendes Bild über das politische Agieren der von ihnen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu verschaffen und darauf ihre künftigen Wahlentscheidungen zu begründen. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Gremiensitzungen dient zudem dazu „das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Vertretungskörperschaft zu fördern. …“ (OVG Münster, Urteil vom 7.10.2020 – 15 A 2750/18 – Rn. 59, juris).
Dies scheint im HSK noch nicht überall bewusst zu sein. So soll auf Vorschlag des Bürgermeisters der Rat der Stadt Brilon am 01.2.2022 eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen, nach der die Öffentlichkeit künftig willkürlich ausgeschlossen werden könnte.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an digitalen Sitzungen steht in der Gesetzesbegründung:
“Zur Verwirklichung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in digitalen Sitzungen sind audiovisuelle Übertragungen der Ratssitzung nicht nur zwischen den Gremienmitgliedern selbst, sondern auch an die interessierte Öffentlichkeit erforderlich. Die digitale Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt über einen geschützten Zugang zur digitalen Sitzung, da dieses Modell im virtuellen Raum der Öffentlichkeit in Präsenzsitzung am ehesten entspricht…
Mit § 58a GO NRW, der die Durchführung hybrider Sitzungen außerhalb besonderer Ausnahmefälle nach § 47a GO NRW erlaubt, … soll das kommunale Ehrenamt für alle Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer und beruflicher oder auch gesundheitlicher Voraussetzungen attraktiver gemacht werden. Dies leistet auch einen Beitrag dazu, das Modell der demokratisch legitimierten kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz langfristig zu sichern.”

Hoffen wir, dass nun auch im HSK und seinen Städten und Gemeinden digitale Sitzungsformate endlich möglich werden!

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Umtauschfrist für alte Führerscheine verlängert

By admin at 11:27 am on Friday, January 21, 2022

Wiederholt hatte die SBL-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass der bereits vor 3 Jahren vom Budesrat beschlossene Pflichtumtausch alter grauer Führerscheine nicht termingerecht möglich sei. Darüber berichtet hatten wir u.a. HIER.

Ursprünglich sollten alle Besitzer der “grauen Lappen” aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Anfang Dezember waren jedoch alleine im HSK noch etwa 14.000 Führerscheine von Inhabern aus diesen Geburtsjahrgängen nicht umgetauscht. Zu den RÜckständen hatte wesentlich beigetragen, dass schon seit Monaten keine Termine in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt verfügbar waren.

Nun haben Landrat und Kreispolizeibehörde auf die Forderungen der SBL reagiert und eingelenkt. Mit Pressemitteilung vom 20.01.2022 informiert die Kreisverwaltung, dass von der Polizei im HSK kein Bußgelder erhoben wird, wenn noch der alte Führerschein vorgelegt wird:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/umtauschpflicht-fuer-fuehrerscheine-verzicht-auf-bussgeld-gemeinsame-pressemitteilung-der-kreisverwaltung-und-kreispolizeibehoerde-hochsauerlandkreis

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“Ein Desaster”, “wenn sich so viele Pannen” häufen

By admin at 3:12 pm on Thursday, January 6, 2022

Haushaltsrede von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 10. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistags,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!

Sehr gerne würde ich auch die Zuschauer im Stream begrüßen, aber so weit sind wir leider noch nicht. Aber nachdem gestern im Rat der Stadt Arnsberg fast alle Fraktionen für Streaming gestimmt haben, außer der CDU und einer davon abhängigen Fraktion, was natürlich nur für Arnsberg gilt, haben wir die Hoffnung, dass wir bei der nächsten Haushaltsrede hier auch die Kolleginnen und Kollegen und Interessierten im Stream begrüßen können.

Das als Vorrede. Wir stehen vor vielen Herausforderungen. Viele sind eben schon beschrieben worden von den Vorrednern, angefangen vom Klima, über die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Verkehrswende, über Corona, über steigende Energiepreise und manches Andere, was uns insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den nächsten Wochen und Jahren herausfordern wird…

Der Kreis unterscheidet sich von den Kommunen dadurch, dass er finanziell immer relativ gut dasteht, denn er nimmt sich bei den Kommunen das Geld was er braucht. Die letzte kreiseigene Steuer, die Jagdsteuer, hat die damalige CDU-Regierung vor ungefähr acht oder zehn Jahren abgeschafft. Seitdem lebt der Kreis nur von den Kommunen, und da der Kreis das alleine entscheiden kann, hat er viele Möglichkeiten. Da die Bürgermeister, nachdem sie in den letzten Jahren immer schon sehr zurückhaltend waren, sich dieses Jahr überhaupt nicht getraut haben, irgendeine Stellungnahme abzugeben, ist es besonders einfach. Denn egal was man macht, es widerspricht nicht dem was die Bürgermeister geäußert haben, weil sie nichts geäußert haben. Schade drum, aber das macht’s für den Kreis noch einfacher. Das sollte man nicht ausnutzen, man sollte sich über einiges noch mehr Gedanken machen…

Herr Landrat, Sie haben uns eben aufgefordert, auch über den Landrat und die Kreisverwaltung zu reden. Das tun wir heute gerne, im einem wie im anderen Fall… Denn es gibt viele Dinge, die gut gelaufen sind im letzten Jahr, siehe die eben schon mal angesprochenen digitalen Bauanträge, was ein hervorragender Fortschritt ist, und alles was mit Breitband zusammenhängt. Und dazu gehört – und damit unterscheide ich mich vom Namensvetter Brüggemann – auch der Rettungsdienstbedarfsplan. Im Gegensatz zu den Vorgängerversionen wurde hier gute Arbeit geleistet. Es wurde wirklich fachlich gearbeitet, und letztlich, Kollege Brüggemann, geht es um den Konflikt zwischen – mein Eindruck – politischem Opportunismus, ich sagte ich mache es heute etwas direkter, und Fachlichkeit. Jeder der dabei war hat mitbekommen, dass auch aufgrund unserer Initiative in der Sitzung des GSA die Mitarbeiter danach befragt wurden, die ganz klar sagten: Das was gemacht wird, ist vernünftig, das Verhältnis von zwei Rettungswachen auf einen Notarztstandort mit Veränderung der Standorte das hilft wirklich, unser Problem zu lösen, die Hilfsfristen zu verkürzen und damit die Anforderungen einzuhalten.

Das ist die eine Seite. Es gibt auch eine andere Seite, was nicht so gut gelaufen ist. Dazu gehört z. B. das Klimaschutzkonzept… Da haben wir in der letzten Sitzung des Kreistags dargelegt, dass innerhalb von 8 Jahren nur zu einem Viertel der dort genannten Punkte Ergebnisse gefunden wurden, der Rest wurde nicht umgesetzt. Und das ist für 8 Jahre ziemlich wenig. Da hilft auch nicht, wenn man jetzt versucht anders zu zählen, oder gleich die ganzen Punkte, wo nichts geschehen ist, in der Vorlage weglässt. Es hilft nur, wenn man wirklich was tut, da gibt es bessere Ansätze – hoffen wir, dass mit der Überarbeitung dann mehr geschieht.

Was auch nicht so schön ist, dass leider bei den Zeiten für die Erstellung der Protokolle der bisher gewohnte Standard immer mehr verlassen wird. Wir haben heute noch nicht das Protokoll der letzten Kreistagssitzung zur Verabschiedung vorliegen. Es gibt noch schlimmere Fälle, auf einen komme ich gleich noch zu sprechen. Es wäre schön, es würde unsere Arbeit erleichtern, wenn man wieder auf das alte Niveau zurückkommt.

Die Digitalisierung war vorhin schon ein Thema, Kollege Brüggemann hat da einen schönen Satz gesagt: Verwalten wir die Digitalisierung oder digitalisieren wir die Verwaltung. Der Anspruch muss das Zweite sein. Wir schaffen nicht mal das Erste, wie noch zu zeigen sein wird und nun auch im Hinblick auf einen Antrag von uns. Schauen Sie mal auf die Seite des Landkreises Rostock, was dort allein im Straßenverkehrsbereich alles an Online-Diensten angeboten wird. Wenn das Mecklenburg schafft, warum ist das hier nicht möglich? Die können das wirklich gut, wie viele andere Dienstleistungen auch, daran sollten wir uns mal ein Beispiel nehmen. Die SIT ist leider bisher keine große Hilfe darin, weil auch da viel zu sehr aus Sicht der Verwaltungen und zu wenig aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, für die die Dienstleistungen gedacht sind, gedacht wird. Natürlich muss man die Verwaltung mitnehmen, aber die Bedürfnisse müssen aus den Interessen derjenigen kommen, die letztlich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Vogelschutzgebiet, das war nun keine „Theatervorstellung“, das war einfach eine etwas gelenkte Vorstellung, wenn man daran denkt, wer denn beim Ortstermin mit der Ministerin dabei sein konnte. Weder der VNV noch die Fraktionen, die das Vogelschutzgebiet unterstützen, wurden eingeladen. Es wurde auf die vorherige digitale Veranstaltung hingewiesen, wo man diskutieren konnte, auch dem war nicht so. Da wurde schön sortiert, wer zu Wort kam. Auch von unserer Fraktion hat sich jemand ganz früh zu Wort gemeldet und kam nie zu Wort. Das war vielleicht alles auch kein Zufall. Es wäre schön, wenn man solche Vorgänge auch wirklich als Dialog abwickeln würde. Es kann unterschiedliche Meinungen geben, aber zum Dialog gehört auch der Austausch der Meinungen, das hat dort nicht ganz so gut geklappt.

Zum Flughafen Paderborn/Lippstadt hat Kollege Vollmer es eben schon erwähnt, wir haben es in der letzten Sitzung auch angesprochen, dass das Sanierungskonzept teilweise gescheitert ist. Was an Disput zwischen Stadt Arnsberg und Kreisverwaltung wegen der Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden erfolgt ist, da wollte uns der Landrat im Kreistag aufklären, das ist leider auch nicht erfolgt.

Und wenn dann die Heimaufsicht praktisch ihre Arbeit eingestellt hat wegen Corona, dann geht auch das eigentlich nicht. Die Heimaufsicht ist Teil der Pflege, und in einer Arztpraxis und in einem Pflegeheim kann man auch nicht die Tätigkeit einstellen. Andere Stellen sollen sich auch vor Corona schützen. Dasselbe kann man auch für die erwarten, die darauf achten müssen, dass in dem Heim alles ordentlich läuft, und es ist in den letzten zwei Jahren nichts passiert.

Das so als kleine Bilanz, und nun zu unseren Anträgen, meine Damen und Herren.

Auf einen gehe ich etwas näher ein, weil sich ein Desaster aufzeigt, wenn sich so viele Pannen zusammen häufen. Und zwar war es die Entscheidung des Kreisjugendhilfeausschusses am 22.11. über die neue Kita in Brilon. Klar ist: Man braucht neue Kita-Plätze in Brilon, wunderbar, es fragt sich nur wie viele. Da hat am 11.10. die Verwaltung einen mündlichen Vortrag gehalten: Wir brauchen eine neue Kita. Dafür gab es weder irgendeine Vorlage und bis heute nach 60 Tagen auch kein Protokoll der Sitzung.

Meine Damen und Herren, kein Unternehmen kann eine solche Investitionsentscheidung treffen ohne irgendwelche Unterlagen. Es gibt auch im Kreistag Leute, die kennen sich mit Demografie und Kindergartenplanung aus. Wenn man nichts in der Hand hat, dann kann man nur Zweifel äußern, ob so ein Beschluss für eine sechsgruppige neue Kita nicht dazu führt, dass eben in anderen Bereichen der Stadt Brilon andere Kitas, vor allem in den Ortschaften, darunter leiden. Warum hat man bis heute keine Unterlagen vorgelegt? Es wird eine große Entscheidung getroffen, ohne sie vorzubereiten. Die Stadt Brilon war leider nicht bereit eine kommunale Kita zu bauen, und das liegt nicht am Kreis. Dann wurde ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, und es war gar nicht vorgesehen, überhaupt irgendein Gremium der Stadt zu beteiligen. Das hat die Bürgerliste verhindert, indem sie dafür sorgte, dass sie noch in ein kommunales Gremium kam. Aber der Empfehlung des kommunalen Gremiums wurde nicht gefolgt.

Unter merkwürdigen Begleitumständen hat dann die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11. erklärt, man müsse ein neues Interessensbekundungsverfahren starten um auf die örtlichen Bedürfnisse eingehen zu können. Meine Damen und Herren, was für ein Unsinn. Was wird da behauptet? Ein Interessensbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren! Es ist völlig frei, da kann man Meinungen und Ansichten äußern, keiner der Partner ist daran gebunden, was dort geäußert wird. Man kann jederzeit was Anderes beschließen, die Kita kleiner, größer machen, teilen, all das geht. Wenn die Verwaltung solche falschen Auskünfte in solch zentralen Fragen erteilt, und die Ausschussvorsitzende leider nicht vorbereitet ist, darauf einzugehen, dann entstehen falsche Entscheidungen, die in der Stadt in dem Fall viel Ärger auslösen, weil man der Empfehlung der Stadt nicht gefolgt ist.

Und der letzte Punkt, das geht dann gleich zu unserem ersten Antrag über, man hat wieder ein Investorenmodell beschlossen. Für die, die sich nicht so auskennen, auch die aktuelle Vorlage der Verwaltung hat da nicht ganz viel zu beigetragen: Es gibt zwei Möglichkeiten eine Kita zu bauen. Man baut sie und betreibt sie und bekommt pro Platz 33.000 Euro Zuschuss, macht bei 6 Gruppen ungefähr 4 Mio. Euro. Oder man verzichtet auf diesen Zuschuss und beauftragt eine andere Gesellschaft sie zu bauen, mietet die Kita davon an und hat dann später die Mietkosten als zusätzliche Aufwendungen, die dann auch weitgehend aus kommunalen Mitteln ersetzt werden müssen… Selbst meine Enkel hätten kein Problem einzusehen, dass es besser ist, eine Kita mit Zuschüssen als ohne Zuschüsse zu bauen. Warum gelingt das unseren zuständigen Gremien im Kreis nicht? …

Unser zweiter Antrag betrifft den Hebesatz. Wir haben es ja wieder erlebt, wie alle Jahre. Diesmal sogar drei Tage vorher, meistens ein oder null Tage vor der Sitzung, hat die CDU den Antrag, der sie zum Wohltäter der Gemeinden erklärt, den Hebesatz deutlich zu senken. Wir haben unseren Satz so berechnet, dass die Ausgleichsrücklage genau denselben Betrag umfasst, den sie Ende des Jahres 2019 hatte. Dann würde die Ausgleichsrücklage einen vernünftigen Betrag nach wie vor enthalten, nicht mehr und nicht weniger als vor drei Jahren, das ist unserer Ansicht nach ein vernünftiger Kompromiss.

Bei der Bobbahn haben wir im Wirtschaftsausschuss erlebt, dass uns der Geschäftsführer erst erzählt, ja wir haben doch bei dem rd. 400.000 Euro betragenden zusätzlichen Finanzbedarf vorgesehen, dass künftig die Gesellschafter das tragen müssen. Zwei Minuten später sagt uns derselbe Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung hätte beschlossen, diesen Satz ganz zu streichen aus dem Wirtschaftsplan. Meine Damen und Herren, das ist Augenwischerei. Wenn man so eine Gesellschaft hat, und weiß, mit der 1 Mio. Euro, die sie bisher im Jahr kostet, kommt man nicht mehr aus, muss man ein Konzept machen, wie das künftig weitergehen soll. Vor allem wenn davon auszugehen ist, dass der Finanzbedarf auch künftig weiter steigt. Das, meine Damen und Herren, fehlt uns völlig.

Vom Straßenverkehrsamt erleben wir, dass noch rd. 14.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab Anfang des Monats ihren Führerschein bis Mitte Januar umtauschen sollen… Man kann einfach solche Vorgänge ganz anders organisieren, mit vernünftigen nicht zu knappen aber angemessenen Zeiten, mit viel Verlagerung von vorhergehenden Vorgängen ins Internet. Warum schafft man das hier nicht? Ich habe bisher nicht erfahren, auch aus der Antwort auf unsere Anfrage nicht, wie der Kreis es sich vorstellt, die noch ausstehenden 14.500 Umtauschvorgänge innerhalb dieser Zeit zu schaffen.

Bei der Digitalisierung sind wir der Auffassung, dass es die Verwaltung allein nicht schafft. Deshalb haben wir vorgeschlagen einen Arbeitskreis zu gründen, denn gibt es auch in den Fraktionen Fachverstand, um noch mehr aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger Initiativen zu ergreifen.

Und beim ÖPNV – das hat ja erfreulicherweise heute auch die SPD gesagt: Wir brauchen bessere Anschlussverbindungen – haben wir einen ganz konkreten konstruktiven Vorschlag gemacht, um die Anschlussverbindungen zu verbessern.

Zum letzten Punkt, meine Damen und Herren: Wir haben mit Bestürzung davon erfahren, dass ein junger Mann aus Sundern, 29 Jahre alt, seit 21 Jahren hier lebend, nach Aserbaidschan abgeschoben wurde. Die Kollegen der Grünen-Fraktion haben dazu eine Anfrage gemacht. Und das ist in der heutigen Zeit, meine Damen und Herren, eine Situation, die man wirklich nicht mehr verstehen kann.

Ich möchte schließen mit den Worten eines bekannten CDU-Mitglieds, fast 85 Jahre alt, ich durfte in den 80er Jahren viele Jahre mit ihr zusammenarbeiten, Rita Süssmuth. Die hat in einem Interview in einer Sonntagszeitung am letzten Sonntag klar zum Ausdruck gebracht: Wir brauchen die Vielfalt.
Die Vielfalt bereichert uns, wir brauchen die Offenheit für Menschen anderer Herkunft, anderer Hautfarbe, anderer Ausrichtung und sie würde uns sehr wünschen, dass wir alle gemeinsam das schaffen, offener gegenüber anderen Ansichten zu werden, offener gegenüber Menschen anderer Herkunft. Damit es uns nicht mehr passiert, dass Leute in ein angebliches Heimatland abgeschoben werden, wo sie weder die Sprache noch die Kultur wirklich kennengelernt haben.

Vielen Dank an den Kämmerer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gute Vorbereitung, ansonsten hoffe ich auf gute Antragsberatung.

(Auszüge aus der durch die Geschäftsstelle des Kreistags erstellten Mitschrift der frei gehaltenen Rede )

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Abläufe in den Führerscheinstellen sollen überprüft werden

By admin at 12:44 am on Sunday, December 12, 2021

Am Freitag wurde vom Kreistag der Haushalt 2022 des HSK beschlossen, mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen.
Die SBL hatte mehrere Anträge gestellt, über die wir noch berichten werden.

Einer dieser Anträge betraf die Führerscheinstellen des Kreises:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag bis zum 31.12.2021 ein Konzept für eine Neuorganisation der Führerscheinstellen vorzulegen, das insbesondere zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe führt. Dabei sind auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.

Begründung und Erläuterung:
Derzeit rollt auf die Führerscheinstellen eine Welle von Anträgen auf Neuausstellung von Fahrerlaubnissen zu. Grund dafür ist ein bereits am 15.02.2019 gefasster Beschluss des Bundesrats, nach dem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022 ihre alten grauen Führerscheine umtauschen müssen. Aus einer Auskunft der Kreisverwaltung ergibt sich, dass im HSK ab dem 30.11.2021 noch etwa 14.000 ‘Altfahrerlaubnisse’ für diese Altersgruppe umgetauscht werden müssen.
Offensichtlich war die Kreisverwaltung auf diese seit langem planbare und zu erwartende Entwicklung nicht vorbereitet. Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass für das Betreten der Führerscheinstelle eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Seit Wochen sind jedoch online keine Termine erhältlich. Auch telefonisch sind die Führerscheinstellen fast unerreichbar.
Außer dieser ‘Umtauschwelle’ funktionieren regelmäßig auch andere Aktionen wie z.B. die alle 5 Jahre anstehenden Verlängerungen von Lkw-Führerscheinen mangels Terminen nicht. Die Betroffenen sind aber häufig aus beruflichen Gründen darauf angewiesen.
Hier müssen kurzfristig Lösungen gefunden werden, die transparent dargestellt werden. Diese liegen nicht allein in mehr Personalstellen, sondern auch in anderer Termin- und Ablauforganisation und in Digitalisierung zur Reduzierung von persönlichen Terminen.”

Der Landrat erklärte dazu, dass auch er mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden sei. Er kündigte Gespräche darüber im Kreishaus an und wird dem Kreistag demnächst berichten.

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Wie soll die Bobbahn künftig finanziert werden?

By admin at 11:00 am on Thursday, December 2, 2021

Eine der umstrittensten Beteiligungen des HSK ist die Bobbahn in Winterberg. Gesellschafter der “Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH”, wie die Gesellschaft offiziell heisst, sind zu je 50% der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.
Am Montag (29.11.2021) standen im Wirtschaftsausschuss des HSK die Wirtschaftspläne von 7 Beteiligungsgesellschaften auf der Tagesordnung, darunter auch die Bobbahn.

Die Verschuldung der Gesellschaft liegt Ende 2021 bei 1,605 Mio Euro. Jährlich werden aufgrund eines Tilgungskonzeptes, das die SBL veranlasst hat, 100 TEuro zurück gezahlt. Für den laufenden Betrieb benötigt die Bobbahn bisher einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 764 TEuro. Außerdem zahlen die Gesellschafter 100 TEuro pro Jahr an Investitionskostenzuschuss (also genau den Betrag, den sie vorher als Tilgung erhalten haben …)
Sogar die Geschäftsführung stellt im Wirtschaftsplan fest: “Die Gesellschaft leidet unter einem strukturellen Defizit.”

Nun verändern sich aber diese Rahmenbedingungen erheblich:
Der Bund kürzt seinen Betriebskostenzuschuss um 248 TEuro,
und die Gesellschaft benötigt weitere 136 TEuro für Investitionen.
Das bedeutet, dass sich die Liquidität innerhalb eines Jahres um fast 400 TEuro verschlechtert, und das voraussichtlich auf Dauer. Damit wird sich die Belastung der Gesellschafter über die bisher gezahlten 864 TEuro hinaus auf etwa 1,25 Mio Euro erhöhen.

Und spannend wird auch, wie die Belastungen verteilt werden. Als die SBL in der Wirtschaftsausschusssitzung nachfragte, wie sich die Geschäftsführung die Finanzierung für die Zukunft vorstellt, verwies einer der Geschäftsführer auf eine Formulierung im Wirtschaftsplan. Da steht: “Sollte das Verlustniveau wegen dauerhaft wegfallender Bundesmittel auch in den folgenden Jahren vergleichbar dem 2022`iger Verlust ausfallen, bedarf es für den Ausgleich der Verluste erhöhter Verlustübernahmen seitens der Gesellschafter.”
Dieser Satz stellte sich aber sogleich als Makulatur heraus, denn sofort danach berichtete derselbe Geschäftsführer, dass in der Gesellschafterversammlung auf Wunsch des Gesellschafters Stadt Winterberg beschlossen worden sei, diesen Satz zu streichen…

Es gibt also keinerlei Strategie, wie die Mehrbelastungen verteilt werden sollen. Wenn die Stadt Winterberg sich weigert, ihren Anteil zu tragen, bedeutet das entweder die Auflösung der Bobbahn-Gesellschaft oder eine Veränderung des Gesellschaftsvertrages zu Lasten des HSK.

Hinzu kommen ungeklärte Grundstücksfragen, denn es gibt Streit darüber, ob die Bobbahn-Gesellschaft auf Dauer über die Grundstücke verfügen kann, auf denen die Bobbahn gebaut wurde. Dazu kündigte die Geschäftsführung auf Anfrage der SBL für Anfang 2022 einen Bericht an.

Hier steht der vollständige Wirtschaftsplan, allerdings auf Seite 9 noch mit dem mittlerweile gestrichenen Satz für die Verlustübernahmen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZchKb8AaqlbkFqHpqaJCB87SLh_061sxLUKzB8yfxdvb/Anlage_5_SZW.pdf

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Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum

By admin at 9:30 am on Tuesday, November 23, 2021

Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.

Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.

Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.

Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.

Einige dieser gravierenden Mängel:

1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.

2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…

3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …

4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…

5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/

Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.

Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …

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Haushaltsentwurf 2022 wird eingebracht

By admin at 7:58 am on Friday, October 29, 2021

Am Freitag, 29.10., tagt um 15 Uhr der Kreistag. Die Sitzung findet erstmals seit einem Jahr wieder in der Konzerthalle in Olsberg stattn, nachdem die Halle zwischenzeitlich durch das Impfzentrum belegt war.

Im Mittelpunkt steht die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 durch den Landrat. Nach den bisherigen Meldungen soll der Hebesatz für die Kreisumlage unverändert bleiben. Trotzdem erwarten die Städte und Gemeinden erhebliche Steigerungen ihrer Abgaben an den Kreis, weil die Bemessungsgrundlagen steigen und damit – auch bei unverändertem Hebesatz – die Höhe der Kreisumlage.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem unter anderem Berichte über die Pandemie- und Impfsituation (auf Antrag der SBL), über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und der Haushaltsabschluss für das Jahr 2020.

Tagesordnung und Sitzungsunterlagen stehen hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRfa2vLsGvtHjIVNvZT631Q

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Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

By admin at 6:39 pm on Tuesday, September 7, 2021

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutsbehörde erforderlich gewesen. Die liegt bis heute nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vor. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angelegenheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Wie auch auf diesen Seiten berichtet [http://sbl-fraktion.de/?p=10180 und http://sbl-fraktion.de/?p=10136], hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag einen Bericht des Landrats darüber beantragt.
Knapp 4 Tage vor der Sitzung wurde nun von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:
“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die von der Unteren Naturschutzbehörde abgegebene Stellungnahme im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren an das Regionalforstamt irrtümlich von der Stadt Arnsberg als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet. Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist zu erwarten, dass eine Baugenehmigungsbehörde das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich und zudem noch im Naturschutz- und FFH-Gebiet liegenden Baugrundstücken hinreichend bekannt ist. Zum anderen ist es aus Sicht des HSK unverständlich, wie eine aus einem Satz bestehende E-Mail an das Regionalforstamt als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet werden konnte. Üblicherweise wird in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen formuliert, die im Regelfall von den Baugenehmigungsbehörden als Auflagen übernommen werden. Gerade bei Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gehören Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen von den Bestimmungen des Landschaftsplanes zum üblichen Verfahrensablauf in den Baugenehmigungsverfahren und diese Verfahren dürften der Bauverwaltung der Stadt Arnsberg hinreichend bekannt sein.

Anmerkung:
Dass die Baugenehmigung für die Verfüllung der FAM Holding GmbH bereits erteilt worden war, war im Zeitpunkt der Sitzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die von der Verwaltung in der NBR-Sitzung am 04.05.2021 getätigte Aussage, dass wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der UNB sowie der erforderlichen Befreiung keine Baumaßnahmen vor Ort stattfinden können, war diesem Sachverhalt geschuldet.”

Vieles bleibt undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – weiterhin der Klärung!
Wer hat wen wann und worüber informiert?
Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
Wie geht es weiter?
Hat der CDU-Bundestagskandidat, der 2 Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

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SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

By admin at 1:27 pm on Thursday, August 26, 2021

Die Vorgänge rund um die Erweiterung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden werfen zahlreiche und wesentliche Fragen auf:
– Wer hat dort welche Genehmigungen erteilt,
– wer war an welchen Vorgängen beteiligt,
– was funktioniert nicht an der Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung des HSK und Stadtverwaltung Arnsberg und warum,
– wer hat hier wen und warum falsch informiert,
– warum wurde nicht beachtet, dass hier erhebliche Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet erfolgen,
– warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt,
– gab es eine Einflussnahme durch den CDU-Bundestagskandidaten F. Merz?

Die SBL-Kreistagsfraktion hat heute beim Landrat einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreistags (angekündigt für den 10.09.2021) beantragt:
“Bericht der Landrats über den Ablauf der Baumfällungen und Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM), die Beteiligung der Behörden des HSK und der Stadt Arnsberg und die dazu gegebenen Informationen”

“Begründung und Erläuterung:
Der Fall war bereits Thema in den letzten 3 Sitzungen des Naturschutzbeirats am 04.05., am 31.05. und am 20.07.2021 sowie Gegenstand einer Anfrage unserer Fraktion vom 19.06.2021. Aus den Antworten der Kreisverwaltung im Beirat und auf unsere Anfrage ergab sich insbesondere, dass die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 04.05.2021 über die Baumfällungen und Anschüttungen falsch informiert hatte, weil ihr weder die Baumfällungen bekannt gewesen seien noch bekannt gewesen sei, dass die Stadt Arnsberg bereits eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt habe. Außerdem sei diese Genehmigung ohne Beteiligung der UNB erfolgt, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte.

In der Antwort des Landrats vom 23.06.2021 an die SBL-Fraktion heißt es explizit, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.

Wesentlich andere Auskünfte als aus dem Kreishaus wurden jedoch vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg erteilt. Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete er am 23.07.2021 u.a., dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.

Durch das Fällen des wertvollen alten Baumbestands und die anschließenden großflächigen Anschüttungen ist nicht nur ein erheblicher Schaden für Natur und Umwelt entstanden, sondern es ergeben sich zudem erhebliche Zweifel an der Seriösität der Informationspolitik von Landrat und Kreisverwaltung gegenüber den Gremien und der Öffentlichkeit. Diese Ereignisse könnten möglicherweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl stehen.

Auch über den konkreten Fall hinaus hat die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung sowohl für die Zusammenarbeit zwischen HSK und Stadt Arnsberg als auch für die Qualität der Informationen, die Gremienmitglieder von den Hauptverwaltungsbeamten und den Verwaltungen erhalten. Die Widersprüche zwischen den Auskünften des Kreises und der Stadt Arnsberg sind so erheblich, dass sie im Hinblick auf künftige Vorgänge der Klärung bedürfen, um für die Zukunft transparente und ordnungsgemäße Abläufe sicherzustellen und Landschaft und Umwelt wirksam zu schützen.

Über die Angelegenheit haben mittlerweile mehrere überregionale Medien berichtet, so das ZDF-Magazin „Frontal“ und der „Spiegel“. In diesen Medienberichten wurde auch angesprochen, dass der heimische CDU-Bundestagskandidat in die Angelegenheit involviert sein könnte.

Der Landrat soll dem Kreistag nun auch darüber berichten, welche grundsätzlichen Mängel bei der Kreisverwaltung und/oder der Stadtverwaltung Arnsberg festgestellt wurden und welche Konsequenzen er daraus zieht.”

Über die Größe des geschädigten Gebiets und die Baumarten haben wir hier bereits berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10136
http://sbl-fraktion.de/?p=10100

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Zoff im Naturschutzbeirat

By admin at 11:36 pm on Friday, July 23, 2021

Seine 3. Sitzung innerhalb von 11 Wochen hatte der Naturschutzbeirat des HSK am 20. Juli.

Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitznug am 4. Mai falsch informiert: Entgegen den Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren zum Zeitpunkt des Sitzung doch schon erhebliche Eingriffe in das Naturschutzgebiet erfolgt. Auf etwa 1,7 ha Fläche neben der Start- und Landebahn waren wertvolle etwa 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände gerodet worden, und es wurden mehr als 100.000 m3 Erde angeschüttet. Dadurch sind die Wasserverhältnisse erheblich verändert worden, was sich besonders bei den starken Regenfällen in der vergangenen Woche erheblich bemerkbar machte: Viele weitere wertvolle Pflanzen wurden einfach weggeschwemmt, und ein 400 Meter langes Kerbtal wurde erheblich geschädigt.

Die Kreisverwaltung machte im Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass die Stadt Arnsberg bereits am 26. April eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, ohne den HSK darüber zu informieren. Diese Baugenehmigung wurde im Naturschutzbeirat als rechtswidrig eingeschätzt, denn die Stadt Arnsberg hätte zunächst abwarten müssen, ob durch den HSK die gemäß Landesnaturschutzgesetz erforderliche Befreiung für die Ausführung derartiger Maßnahmen in einem Naturschutzgebiet erteilt wird. Auch die Naturschutzverbände hätten vorher beteiligt werden müssen.

Es wird nun ein Arbeitskreis gebildet mit mehreren besonders ortskundigen Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Der AK hat die Aufgabe, die Folgen vor allem für den Wasserhaushalt zu betrachten und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu machen.

Zuvor lehnte es der Naturschutzbeirat ab, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Umspannwerkes zu erteilen.
Das Umspannwerk Himmelreich soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Marsberg-Essentho errichtet werden. Der Nabu hat bereits gegen die Baugenehmigung Klage erhoben und deren Aufhebung beantragt. Als Begründung wird u.a. vorgetragen, dass der Vorhabenstandort im faktischen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ liegt und zudem ein Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers im fraglichen Bereich vorliegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und geht davon aus, dass eine Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Befreiung von für das LSG geltenden Auflagen erforderlich ist.

Auffällig war das Verhalten der Kreisverwaltung zu Beginnn dieses Tagesordnungspunktes. Sie behauptete, dass Vertreter des VNV und des NABU sich im Naturschutzbeirat für befangen erklären sollten, weil der NABU gegen die Baugenehmigung geklagt habe. Die Verbände hatten ihrerseits eine Stellungnahme eines Jura-Professors vorgelegt, nach der hier keine Befangenheit besteht. Niemand folgte der Aufforderung der Vertreterin des Rechtsamtes.
Auch die einschlägigen Fachkommentare sind eindeutig: Eine Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn die betreffenden Mitglieder einen unmittelbaren Vorteil haben könnten. Hier hat die Empfehlung des Naturschutzbeirats aber keinen endgültigen Charakter, und die Beiratsmitglieder wie auch die Vereine, in denen sie mitarbeiten, können dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen. Es schien hier der Kreisverwaltung eher darum zu gehen, ein für sie “günstiges” Abstimmungsergebnis zu erhalten, in dem sie einige Beiratsmitglieder mit zu erwartender “falscher” Stimmabgabe dazu drängen wollte, nicht abzustimmen… Diesen Eindruck hatten jedenfalls mehrere Teilnehmer. Besonders bedenklich ist, dass bereits in den vorhergehenden Sitzungen das Rechtsamt der Kreisverwaltung eine merkwürdige Rolle spielte, als es um das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg ging: Hier wurde in der Stellungnahme der Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts völlig ignoriert, nach der die Ausweisung von VSG nur nach ornithologischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen darf. Ein im Herbst anstehender personeller Wechsel wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Rechtsamt die Belange des Naturschutzes künftig einen anderen Stellenwert erhalten…

Bereits zu Sitzungsbeginn gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und der deutlichen Mehrheit der Beiratsmitglieder. Zu den Protokollen der beiden vorhergehenden Sitzungen, die von der Kreisverwaltung erstellt worden waren, wurden vom Beirat nach kontroverser Diskussion Änderungen beschlossen. Denn in beiden Protokollen fehlten kritische Äußerungen.

Und auch das Verhalten der Stadtverwaltung Arnsberg wird noch näher betrachtet: Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat am 22. Juli eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Darin geht es um die Hintergründe für die Erteilung der vermutlich rechtswidrigen Baugenehmigung am Verkehrsflughafen Arnsberg-Menden.

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“Zukunftsprogramm 2025″ wird erneut im Kreistag beraten

By admin at 3:24 pm on Wednesday, July 7, 2021

Wie berichtet, hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juni das von der Kreisverwaltung vorgelegte “Zukunftsprogramm 2025 beschlossen. Allerdings ließ der Landrat keinen einzigen der von der SBL fristgerecht eingebrachten Änderungsanträge zur Beratung zu. Gleiches galt für die von den Grünen eingebrachten Änderungsänträge. Nach der Geschäftsordnung des Kreistags hätte der Landrat zunächst über die von den beiden Fraktionen eingebrachten Anträge abstimmen lassen müssen; es wurde aber über keinen einzigen dieser Änderungsanträge abgestimmt.

Daher forderten alle Kreistagsmitglieder der Kreistagsfraktionen von SBL und Linke/FW den Landrat kurz nach der Sitzung des Kreistags auf, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden und die Beratung sowie die Abstimmungen zu wiederholen, wie hier http://sbl-fraktion.de/?p=10088 berichtet.

Heute mittag hat der Landrat den beiden Fraktionen schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, “die Thematik in der nächsten Kreistagssitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den Kreistag neu beraten und beschließen zu lassen.”

Dann wird hoffentlich die Gelegenheit bestehen, über die Inhalte des Programmentwurfs und der Änderungsanträge zu diskutieren!
Über den Inhalt unserer Anträge haben wir hier http://sbl-fraktion.de/?p=10081 berichtet.

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Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden

By admin at 11:41 pm on Wednesday, June 23, 2021

“Verletzt ein Beschluß des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluß zu beanstanden.” So steht es in § 39 der “Kreisordnung”, die verbindliche Vorgaben für alle 31 Kreise in NRW macht.

Der Bedarf für eine solche Beanstandung besteht nun im Hochsauerlandkreis. Denn der Landrat ließ in der Sitzung des Kreistags am 18. Juni über das “Zukunftsprogramm 2025″ abstimmen , ohne vorher auch nur einen einzigen der Änderungsanträge der SBL und der Grünen zur Abstimmung zu stellen. Darüber haben wir hier schon berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10081

Diese Verfahrensweise ist ein eindeutiger und gravierender Verstoß nicht nur gegen demokratische Grundregeln, sondern auch gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Darin steht in § 17 Abs. 3 eindeutig, dass „über einen Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt“ werden muss.

Es mag für manchen Lokalpolitiker ungewöhnlich sein, aber einige Spielregeln müssen eingehalten werden. Wenn der Landrat über eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge keine Beratung und keine Abstimmung zulässt, könnten Kreistagssitzungen demnächst auch ganz entfallen und durch ein Treffen des Landrats mit je einem Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD ersetzt werden. Hier geht es um ein Zukunftsprogramm, mit dem die Kreispolitik in den nächsten 4 Jahren gesteuert werden soll.

Weil der Beschluss über das „Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025“ nicht rechtmäßig zustande kam, haben die beiden Kreistagsmitglieder der SBL den Landrat schriftlich aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der Kreisordnung diesen Beschluss zu beanstanden. Auch die beiden Kreistagsmitglieder der Fraktion Die Linke/FW haben eine solche Aufforderung an den Landrat geschickt.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten!

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Undemokratisch in die Zukunft

By admin at 4:30 pm on Saturday, June 19, 2021

Auf der Tagesordnung des Kreistags stand am Freitag (18. Juni) auch der Beschluss über das „Zukunftsprogramm 2025“. Es wurde von der Kreisverwaltung entworfen und enthält „Ziele der Zukunft“ für die vier „Lebensbereiche“
• Gesellschaft
• Wirtschaft & Tourismus
• Umwelt & Klima
• Digitalisierung & Verwaltung.

Das letzte „Zukunftsprogramm“ stammte aus dem Jahre 2013 und sollte nun an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

So weit – so gut.
Alles andere als gut war jedoch der Ablauf zur Beschlussfassung.

Die SBL hatte schriftlich und fristgerecht Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Kreistag eingebracht. Auch die Fraktion der Grünen hatte eigene Änderungsanträge für die Kreistagssitzung gestellt. Doch statt über die Anträge zu diskutieren und abstimmen zu lassen, verhinderte der Landrat als Sitzungsleiter jede Debatte und ließ mit der Mehrheit seiner GroKo (CDU/SPD/FDP) das „Zukunftsprogramm“ in der dem Kreistag vorgelegten Fassung bestätigen. Kein einziger Änderungsantrag wurde zur Abstimmung gestellt.

Dies ist ein extremer Rückfall in undemokratische Abläufe.
In der Woche vorher hatte der Wirtschaftsausschuss getagt, der federführende Ausschuss für dieses Programm. Bereits dort hatte die GroKo beschlossen, keinen einzigen Änderungsantrag zuzulassen, so dass auch dort schon keine inhaltliche Debatte stattfinden konnte.

Bei den Änderungsanträgen der SBL ging es u.a. um:
• Für alle Ziele wird ein Zeithorizont für die Umsetzung angegeben; das können ein oder mehrere Kalenderjahre sein oder auch eine laufende Aufgabe. Ohne eine solche Zuordnung bleibt die Umsetzung der Ziele sehr unverbindlich.
• Teil des Zukunftsprogramms wird eine laufende Evaluierung der Umsetzung der in ihm enthaltenen strategischen Ziele. Dabei soll eine externe Begleitung durch eine wissenschaftliche und unabhängige Einrichtung erfolgen, die sich mit Organisationsentwicklung befasst. Halbjährlich soll dem Kreistag über die Zielerreichung und über die Prozesse berichtet werden.
• Für alle Ziele soll jetzt eine Überprüfung der Aktualität erfolgen… In der Zwischenzeit gab es wesentliche Veränderungen, z.B. durch das am 29.04.2021 verkündete Urteil des BVerfG zum Klimaschutz.
• Der HSK führt in seinen Bildungseinrichtungen konkrete Maßnahmen durch, damit alle Menschen gleiche Bildungschancen haben.
• In seinen eigenen Schulen sorgt der HSK für digitale Kompetenz und technische Ausstattung, so dass auch Distanzunterricht erfolgreich durchgeführt werden kann, falls er notwendig wird.
• Kinder und Jugendliche müssen jederzeit qualifizierte Ansprechpartner erreichen können, die sie besonders in Notsituationen schnell unterstützen können.
• Das Kreisgesundheitsamt führt eine umfassende Digitalisierung ein, so dass erforderliche Daten sicher, schnell und arbeitssparend zwischen den beteiligten Akteuren übertragen werden können.
• Alle öffentlich zugänglichen Gebäude des HSK sind barrierefrei erreichbar.
• Der HSK schafft eine „Willkommenskultur“, so dass deutlich wird, dass auch im HSK Menschen aller Herkunft willkommen sind.
• Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit musischen und anderen kulturellen Bildungsangeboten zu günstigen Preisen.
• Der HSK unterstützt Untersuchungen zur möglichen Reaktivierung von Bahnstrecken und fördert die Umsetzung der Reaktivierungen.
• Der HSK unterstützt weiterhin den Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Bahnstrecken, insbesondere eine durchgehende Zweigleisigkeit sowie die Elektrifizierung zwischen Schwerte und Warburg und die Modernisierung aller Bahnhöfe.
• Der HSK sorgt für eine wesentliche Verbesserung der Anschlüsse beim Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und der Verbindungen zum Fernverkehr der Bahn.
• Der HSK setzt sich für eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Zügen ein, wie es bereits in den Nachbarkreisen Olpe, Siegen und Waldeck-Frankenberg der Fall ist.
• Der HSK setzt sich dafür ein, dass alle Haushalte eine angemessene Wohnung mit für sie bezahlbarer Miete erhalten können, insbesondere auch die Empfänger von Grundsicherungsleistungen.
• Der HSK richtet – wie bereits andere Kommunen – die Stelle für einen Mobilitätsbeauftragten ein.
• Der HSK sorgt dafür, dass im Kreisgebiet alle in NRW vorhandenen Schulformen angeboten werden, damit beim Schulwechsel infolge des Arbeitsplatzwechsels eines Elternteils in den HSK keine Nachteile entstehen.
• Der HSK entwickelt Konzepte, um Tourismus in einer klimafreundlichen und nachhaltig wirtschaftenden Region mit viel Natur sowie mit umfassenden Gesundheitsangeboten darzustellen.
• Einrichtung der Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten.
• Bezug der Energie für die eigenen Gebäude nur aus regenativen Quellen.
• Untersuchung aller Abläufe in den Verwaltungen auf Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung.
• Einschränkung der Massentierhaltung.
• Schutz vor Überdüngung und zu hohen Nitratgehalten.
• Digitalisierung in Ämtern mit hohen Besuchsfrequenzen, z.B. Straßenverkehrsamt, so dass von den Bürgerinnen und Bürgern fast alle Vorgänge online erledigt werden können.
• Erhebliche Reduzierung der Anmelde- und Wartezeiten im Straßenverkehrsamt.
• Verkauf aller Anteile an der Flughafengesellschaft PB/LP an den Kreis Paderborn.

Über nichts davon durfte im Kreistag gesprochen werden…

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