Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Akute Verbesserungen im Rettungsdienst abgelehnt

By admin at 12:07 pm on Sunday, March 18, 2018

Dass der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan gescheitert ist, hatten wir bereits hier berichtet. Ziel war es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Das ist nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen, beide in der Stadt Arnsberg gelegen. In den anderen 10 Rettungswachen lag der p90%-Wert höher, in 7 Rettunsgwachen um mindestens 10% zu hoch. In Olsberg und Medebach-Medelon überschritt dieser Wert sogar 15 Minuten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Rettungswachsen außerhalb der Stadt Arnsberg musste bei mehr als jedem 5. Einsatz ein Fahrzeug aus einem anderen Rettungswachenbezirk herbei gerufen werden – was die Einsatzzeiten erheblich verlängert. Insgesamt haben sich die Ergebnisse seit der Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sogar verschlechtert statt verbessert; dazu hat auch die Reduzierung der Anzahl der einsatzbereiten RTW im Ostkreis beigetragen.

Es dürfte somit kein Zweifel bestehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht hier immerhin um die Rettung von Menschen bei medizinischen Notfällen!

Doch Landrat und GaGaGroKo verweigerten im Kreistag am Freitag einmal mehr ihre Mitwirkung an einer Verbesserung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion standen die Ergebnisse des Rettungsdienstes aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde nur,
1. vor der Planung des Neubaus der Rettungswachen Bad Fredeburg, Meschede und Winterberg eine Standortanalyse in Auftrag zu geben,
2. ein Gutachten zur Überprüfung der Notarztstandorte in Auftrag zu geben,
3. auf Basis der Standortgutachten die Überprüfung bzw. Fortschreibung des Bedarfsplans in Auftrag zu geben,
4. mit den Kostenträgern über mögliche Zwischenlösungen in Verhandlung zu treten.

Das hilft akut nicht weiter. Z.B. wird durch eine Standortanalyse in Meschede, die sich vielleicht nach mehreren Jahren auswirkt, in den nächsten Jahren kein Patient in jetzt problematischen Rettungswachenbezirken schneller erreicht. Die SBL/FW hatte daher beantragt, mit den Krankenkassen als Kostenträgern darüber zu verhandeln, dass in den 7 Rettungswachen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% überschritten wird, tagsüber 2 RTW einsatzbereit vorgehalten werden. Doch die “Abstimmungsmaschine” der GaGaGroKo funktionierte so, wie von Landrat und Kreisverwaltung gewünscht: Der Antrag wurde abgelehnt. Dabei scheuten die Ablehner auch vor “fake news” nicht zurück. So behauptete ein Sprecher der SPD-Fraktion, die Ergebnisse des Rettungsdienstes hätten sich in Brilon gegenüber 2016 deswegen verschlechtert, weil die Zahl der Hausärzte in Brilon abgenommen hätte und deswegen der Rettungsdienst häufiger gerufen würde. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen wenig zu tun hat: Seit Februar 2017 ist in Brilon eine Hausärztin mit Kassenarztzulassung hinzugekommen, ohne dass eine andere Hausärztin oder ein anderer Hausarzt seine Tätigkeit aufgegeben hat. Aber man kann ja mal solche falschen Behauptungen in die Welt setzen?

Es stellt sich allerdings die Frage, wer haftet, wenn nun ein Patient aufgrund unzureichender Fahrzeugvorhaltung geschädigt wird. Das hilft den Kranken nicht weiter, könnte aber Folgen für die verantwortlichen Personen haben.

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Was geschieht bei dringenden Tagesordnungspunkten?

By admin at 11:51 am on Saturday, March 17, 2018

Am 26. Januar war der Kreistag zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen gekommen. Sie war von SBL/FW und Linken beantragt worden, weil Landrat und Kreisverwaltung den Fraktionen eine wichtige Information drei Wochen lang vorenthalten hatten. Es ging dabei um die Verhinderung von Abschiebungen während der Wintermonate in andere EU-Länder, wo Flüchtlinge keine Unterkunft erhalten und daher wegen der kalten Temperaturen extremen Gefahren für ihr Leben ausgesetzt sind.

Damals behaupteten Landrat und GroKo, dieser TOP hätte in der vorhergehenden Kreistagssitzung am 12. Januar noch per Dringlichkeitsantrag aufgenommen werden können. Doch solche Dringlichkeitsanträge der Opposition zur Tagesordnung des Kreistags wurden bisher von der Mehrheit im Kreistag immer abgelehnt.

So war es auch wieder in der gestrigen Sitzung am 16. März. Die SBL/FW hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, der Landrat und die anderen Vertreter in den Gremien der RWE und der dazu gehörenden Beteilgungsgesellschaften sollten über die aktuelle Entwicklung berichten. Dazu sind sie sogar nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung verpflichtet. Erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung war bekannt gegeben worden, dass die Energie-Großkonzerne RWE und eon ihre Unternehmensbereiche neu ordnen und die erst vor 2 Jahren mit viel Hoffnung gegründete RWE-Tochter innogy zerschlagen werden soll. Der HSK besitzt 5,9 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größten RWE-Aktionäre. Diese Beteiligung hat wegen des drastisch gesunkenen Aktienkurses seit 2008 in der Bilanz des HSK zu einer Abwertung um mehr als 400 Mio Euro geführt! Das Thema ist also für den HSK sehr wichtig.

Doch es kam wie nicht anders zu erwarten: Die GaGaGroKo lehnte den Tagesordnungsantrag ab. Wir werden daher auf anderen Wegen versuchen, dass die Gremienvertreter des HSK über die Entwicklungen bei der RWE informieren. Die Informationen aus den Sitzungen der der RWE-Gremien und der Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht nur an die GaGaGroKo-Fraktionen gelangen!

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Schrumpft der HSK in den nächsten 7 Jahren um 20.000 Einwohner?

By admin at 11:58 pm on Friday, March 16, 2018

Das nimmt wohl fast niemand an, aber die GaGaGroKo (GanzGanzGroßeKoalition) im Kreistag, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen, hat es heute beschlossen. Es ging um den Abfallwirtschaftsplan des Kreises, der nach etwa einem Jahrzehnt nun erneuert wird. Dabei werden für die einzelnen Abfallarten die voraussichtlichen Mengen festgelegt, und die werden aus der für jede Abfallart erwarteten Menge je Einwohner und aus der Einwohnerzahl errechnet. Die angenommenen Mengen je Einwohner sind korrekt, aber die Einwohnerzahl??

Da geht der Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung davon aus, dass im HSK zum 01.01.2026 für die “Mengenbetrachtungen” nur noch “242.513 Einwohner zugrunde gelegt werden”. Quelle sind Uralt-Vorausberechnungen auf der Basis des Jahres 2006. Nach den letzten vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten hatte der HSK am 31.12.2016 jedoch 262.269 Einwohner. Aktuell hat sich diese Zahl kaum verändert. Die Einwohnerzahl wird mittelfristig auch im HSK deutlich zurückgehen, aber erst nach 2025. Der Bevölkerungsrückgang hat sich durch die Zuzüge der letzten Jahre um etwa ein Jahrzehnt verschoben, darüber bestand in dieser Woche auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie Einigkeit.

Aber die “Demographie-Experten” der GaGaGroKo im HSK sehen das offenbar anders. Der Änderungsantrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion, die Berechnungsgrundlagen zu aktualisieren, wurde von der GaGaGroKo abgelehnt. Im Ergebnis werden nun viel zu geringe Abfallmengen für den HSK geplant. Das könnte dann z.B. als Rechtfertigung dienen, zu niedrigen Gebühren Abfallmengen aus anderen Regionen Deutschlands “einzukaufen” und Mülltourismus zu betreiben?

Die heutige Sitzung des Kreistags dauerte nur etwa 75 Minuten. Wohl selten dürfte der Kreistag so viele abstruse Beschlüsse pro Sitzungsstunde gefaßt haben wie heute. Wir berichten darüber noch…

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Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

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Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?

By admin at 11:21 pm on Monday, March 12, 2018

Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.

Der Inhalt der Anfrage:

“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”

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Kreiseigenes Polizeigebäude in Brilon bekommt Carport mit zwei Stellplätzen – Land zahlt dafür zusätzliche Miete

By admin at 2:59 pm on Monday, February 5, 2018

Wir holen jetzt mal etwas aus
Politik kann banal, kleinteilig und uninteressant sein, vor allem die Lokalpolitik. Obwohl …
Obwohl einige der in den Kommunalparlamenten anstehenden Entscheidungen unwichtig und überhaupt nicht erwähnenswert scheinen, füllen sie als Drucksache XYZ die Tagesordnungen von Ausschuss- und Rats- oder Kreistagssitzungen. Und das ist auch gut so. Es kann vorkommen, dass bestimmte Verwaltungsvorlagen von den Fraktionen einfach nur „abgenickt“ werden, ohne Nachfrage, ohne Diskussion. Ob das so gut ist?

Ende der Vorrede …
… kommen wir zum Punkt.
Wir finden ihn im Haushalt des Hochsauerlandkreises. Der Kreishaushalt wurde bekanntlich in der Kreistagssitzung am 12.01.2018 verabschiedet.

Und jetzt wird es kleinteilig, vielleicht auch langweilig, vielleicht auch nicht …

Wer zahlt was?
Für diese Sitzung hatte der Kreistag von Landrat und Kreisverwaltung die Drucksache 9/871-1.Ergänzung erhalten. Zu dieser Drucksache gehört als Anlage eine sog. Änderungsliste, die in der Kreistagssitzung vom Vorsitzenden nicht aufgerufen wurde.

In der Änderungsliste wurden unter “Änderungen im Finanzplan” immerhin 27.000 Euro für den Bau eines Carports am Polizeigebäude Brilon veranschlagt. Darin sollen zwei Polizeieinsatzfahrzeuge abgestellt werden.

Dazu hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einige Fragen
Reinhard Loos, der Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, formulierte sie am 17.01.2018 so:
„1. Bisher ist unsere Fraktion davon ausgegangen, dass es sich bei der Kreispolizeibehörde um eine Behörde des Landes NRW handelt und daher das Land NRW die Personal- und Sachkosten trägt. Warum wird nun eine Investition für die Kreispolizeibehörde aus Mitteln des Kreises finanziert?
2. Erfolgt irgendeine Refinanzierung, z. B. durch einen Landeszuschuss oder durch zusätzliche Mieteinnahmen?
Falls JA: Wann, wie und in welchem Umfang?
3. Wer ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Carport errichtet werden soll?
4. Wer wird Eigentümer dieses Carports?
5. Sind für die Zukunft weitere Belastungen des Kreishaushalts für Angelegenheiten der Kreispolizeibehörde zu erwarten?
Falls JA: Wann und welche?“

Der eine zahlt das, der andere dies …
Der HSK sei Eigentümer des Gebäudes, das Land sei Mieter, antwortete die Kreisverwaltung.

Den Wortlaut des Antwortschreibens vom 25.01.2018 finden Sie hier:

„1. Das Gebäude der Kreispolizeibehörde steht im Eigentum des Hochsauerlandkreises und ist an das Land NRW als zuständige Behörde vermietet. Die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehenden polizeispezifischen Sachkosten wie schusssichere Fenster, Sicherheitstüren, Zellen usw. werden vom Land NRW übernommen. Übliche Gebäudeunterhaltungskosten werden vom Hochsauerlandkreis übernommen. Da die Einsatzfahrzeuge der Kreispolizeibehörde über keine Garagen verfügen, soll in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde ein Carport errichtet werden, das über eine entsprechende Miete refinanziert wird.

2. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme wird diese unter Berücksichtigung der Gesamtkosten über eine Mietanpassung refinanziert.

3. Eigentümer des Grundstücks ist der Hochsauerlandkreis

4. Eigentümer des Carpons wird der Hochsauerlandkreis

5. Zur Zeit sind keine weiteren Baumaßnahmen geplant“

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Was ein Journalist durch Weglassen von Informationen bewirken kann…

By admin at 9:35 pm on Saturday, January 27, 2018

In den letzten Wochen gab es öfters Diskussionen über die Qualität der heimischen Lokalpresse.

Einen besonders drastischen Anlass für solche Diskussionen liefert in der heutigen WP-Ausgabe der Leiter der Mescheder WP-Redaktion mit seinem Bericht über die gestrige Sitzung des Kreistags unter der Überschrift “Beschluss über Asylverfahren abgelehnt”.

Das Problem dieses Artikels besteht nicht in unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. in “alternativen Fakten”, sondern im Weglassen von mehreren wichtigen Informationen.

Dazu vier Beispiele:

1. “Linkspartei und SBL hatten den außerplanmäßigen Termin beantragt. Einzig wesentlicher Tagesordnungspunkt: die Dublin-III-Verordnung”.

Das ist formal richtig. Es fehlt aber, dass der Antrag der beiden Fraktionen ausgelöst wurde durch einen vorher auf Kreisebene nicht beachteten Offenen Brief des überparteiischen “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern”. Die Flüchtlingshilfe hatte auf die jetzt im Winter besonders großen Gefahren bei vom Kreisausländeramt durchgeführten Abschiebungen z.B. nach Italien hingewiesen, infolge der Flüchtlingen dort drohenden Obdachlosigkeit.

2. “Linkspartei und SBL forderten, ‘alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate auszuschöpfen’… Eine Mehrheit aus CDU, SPD und FDP stellte fest: Der Kreistag habe gar keine Kompetenz für einen derartigen Beschluss.”

Hier ist das Zitat unseres Antrags an entscheidender Stelle unvollständig. Denn der Resolutionsantrag begann mit den Worten: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, … alle vorhandenen Spielräume …”. Bei derartigen Angelegenheiten darf der Kreistag tatsächlich keine verbindliche Forderung für ein Handeln oder Unterlassen des Landrats beschließen. Aber eine Aufforderung oder Empfehlung an den Landrat durch den Kreistag ist selbstverständlich immer und zu allen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zulässig! In dem Artikel fehlt jeder Hinweis, dass bei der Zuständigkeit des Kreistags zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen Beschluss über die Vorgehensweise und einer bloßen Aufforderung an den Landrat.

3. Und mit Bezug auf die vorherige Kreistagssitzung am 12.01.2018 steht in der WP: “Bereits in deren Vorfeld oder sogar in der Sitzung hätten die Antragssteller die Erweiterung der Tagesordnung beantragen können.” – ohne erneute Einberufung des Kreistags.

Theoretisch stimmt auch das. Allerdings: Ein Antrag einer Fraktion muss dann in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn er 14 Tage vor einer Kreistagssitzung gestellt wurde. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist können zwar weitere Tagesordnungspunkte wegen Dringlichkeit beantragt werden. Aber sie kommen nur dann auf die Tagesordnung, wenn der Kreistag die Dringlichkeit in seiner Sitzung ausdrücklich mit Mehrheit bestätigt. Das hat in den letzten Jahren in all diesen Fällen nicht funktioniert, weil die GroKo diese Anträge der Opposition ablehnte. Kurzfristig beantragte Punkte erscheinen dann nie auf der Tagesordnung.

Die einzige Möglichkeit, einen Punkt tatsächlich auf die Tagesordnung zu bekommen, ist daher ein Antrag vor Ablauf der 14-Tage-Frist, und das ging nur im Rahmen einer weiteren Sitzung. Darauf haben die Antragsteller in der Kreistagssitzung am Freitag deutlich hingewiesen; im WP-Bericht wird es nicht erwähnt.

4. Zur Vollständigkeit einer seriösen Berichterstattung gehört auch die vom Landrat selbst zu Beginn der gestrigen Sitzung gegebene Darstellung, dass der Brief aus Sundern bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen war, aber von der Kreisverwaltung erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet wurde. Der Landrat sagte gestern zu, dass das künftig besser klappen soll. Damit wurde deutlich, dass hier der für die Vorbereitung entscheidende Fehler im Kreishaus passiert ist. Denn wenn die Kreisverwaltung die Weiterleitung des Briefes innerhalb von 12 Tagen geschafft hätte, dann hätte jede Fraktion ihn rechtzeitig für die Sitznug am 12.01. auf die Tagesordnung setzen lassen können. Auch zu dieser wesentlichen Ursache für die zusätzliche Sitzung schweigt die WP!

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Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 …

By admin at 3:39 am on Saturday, January 27, 2018

… war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.
Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Das zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

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Spielräume ausschöpfen

By admin at 7:48 pm on Friday, January 26, 2018

Die Kreistagsfraktionen SBL/FW und Die Linke haben zur Beratung des Kreistags über die “Rücküberstellung” von Flüchtlingen, die sich vor ihrem Aufenthalt in Deutschland bereits in einem anderen EU-Land aufgehalten hatten, den Beschluss der folgenden Resolution beantragt:

“Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert den Landrat auf, bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate Oktober bis März auszuschöpfen, damit in dieser Zeit Überstellungen von Dublin III-Flüchtlingen in Länder wie Italien, Bulgarien und Ungarn unterbleiben. Die Verhältnisse in diesen Ländern bringen die Flüchtlinge in sehr große Gefahr, vor allem durch das Fehlen von Unterkünften und medizinischer Versorgung. Diese Auswirkungen fallen in der kalten Jahreszeit besonders drastisch aus.

Auch diverse Entscheidungen von Verwaltungsgerichten stellen fest, dass Flüchtlingen in diesen Ländern Obdachlosigkeit droht und Abschiebungen in diese Länder wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlungen sowie systemischer Mängel nicht zulässig sind. Andere Verwaltungsgerichte haben gegenteilige Urteile gefällt. Es hat aber nicht jeder Flüchtling überhaupt die Gelegenheit, gegen eine drohende Überstellung durch eine Klage beim Verwaltungsgericht vorzugehen.

In einem christlich geprägten Land wie Deutschland ist es nicht vertretbar, dass die Existenz von Menschen in einem Verteilungsverfahren, das man mit einer Art Lotterie vergleichen kann, davon abhängt, ob jemand Klage einreichen kann, welches Verwaltungsgericht zufällig zuständig ist, mit welcher Geschwindigkeit die beteiligten Behörden arbeiten und welche Jahreszeit gerade ist.

Erinnert sei daran, dass die kreisangehörige Stadt Arnsberg, die aufgrund ihrer Größe über ein eigenes Ausländeramt verfügt, weitgehend ohne Abschiebungen und Überstellungen auskommt. Dies wird z.B. in einem Antrag der dortigen SPD-Ratsfraktion vom 14.06.2017 mit der Überschrift “Resolution für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen” hervor gehoben.” Das Verhalten der Stadt Arnsberg belegt, dass Humanität möglich ist, wenn sie denn gewollt ist. Uns ist nicht bekannt, dass die Stadt Arnsberg deswegen bisher von übergeordneten Behörden zur rechtlichen Verantwortung gezogen wurde.”

Es gibt erhebliche zeitliche Spielräume für das Ausländeramt des Kreises. Die Frist für eine “Rücküberstellung” in ein anderes EU-Land beträgt 6 Monate und beginnt erst mit der Zustimmung des aufnehmenden Landes. Selbst wenn man solche Überstellungen wegen der bundesweiten Rechtslage für unvermeidbar hält, müsste kein Flüchtling während der kalten Jahreszeit in ein Land abgeschoben werden, in dem ihn Obdachlosgkeit erwartet.

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Nachste Kreistagssitzung am 26.01.2018

By admin at 12:25 am on Friday, January 19, 2018

Die Kreisverwaltung hat den Offenen Brief des Bürgernetzwerkes “Flüchtlingshilfe Sundern” zu den großen Gefahren, die durch die “Überstellung” von Flüchtlingen aus dem HSK in EU-Länder wie Italien entstehen, erst nach 3 Wochen an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet. Daher kommt es nun zur dritten Kreistagssitzung innerhalb von nur 6 Wochen, nach den beiden Haushaltsberatungen am 15.12.2017 und am 12.01.2018.

Einladung-KT-20180126

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DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

By admin at 1:20 pm on Wednesday, January 17, 2018

Warum?
Anlass des gemeinsamen Antrags ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“
[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]
Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“

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CDU und SPD stimmen im Kreistag gegen ihre Bürgermeister

By admin at 12:59 pm on Saturday, January 13, 2018

Am Freitag hat der Kreistag die Haushaltssatzung beschlossen und dabei auch über die Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2018 abgestimmt. Landrat und Verwaltung hatten vorgeschlagen, von dem veranschlagten Defizit von ca. 5 Mio Euro die eine Hälfte aus der dann mit etwa 20 Mio Euro gefüllten “Ausgleichsrücklage” zu entnehmen und die andere Hälfte von den Städten und Gemeinden mit ihren Umlagezahlungen an den Kreis bezahlen zu lassen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte einen Änderungsantrag eingebracht:
“Der Hebesatz für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2018 wird so festgesetzt, dass im Haushaltsplan ein Defizit in Höhe von 5,0 Mio Euro verbleibt und dieses vollständig aus der Ausgleichsrücklage des Kreises gedeckt wird.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die exakte Höhe der Kreisumlage zu errechnen, nachdem der Kreistag über alle haushaltswirksamen Anträge Beschlüsse gefasst hat.

Begründung und Erläuterung:
In den letzten Jahren fiel das Ergebnis der Jahresrechnung regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio Euro günstiger aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Daher sollte jetzt im Vorgriff eine entsprechende Anpassung der Höhe der Kreisumlage erfolgen.
Falls die Entwicklung bei der Ausführung des Haushalts wider Erwarten im Haushaltsjahr 2018 nicht so eintreten sollte wie in den Vorjahren, steht dem Kreis – anders als fast allen kreisangehörigen Gemeinden – eine Ausgleichsrücklage zur Verfügung, aus der das dann möglicherweise entstehende Defizit problemlos abgedeckt werden kann.
Im Übrigen wird hierzu auf die Stellungnahme der Bürgermeister vom 27.11.2017 verwiesen, aus der eine ähnliche Betrachtung der Defizitplanung des Kreises hervorgeht wie aus der Antragsbegründung unserer Fraktion.”

Die 12 Bürgermeister hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Kreishaushalt u.a. ausdrücklich festgestellt:
“Zusammengefasst ist daher die Mindestforderung der Städte und Gemeinden, den Hebesatz der Kreisumlage deutlich stärker als die bisher geplanten 1,83% zu senken. Durch die Mitnahmeeffekte ergibt sich auch nach der bisher geplanten Senkung noch eine tatsächliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in Höhe von über 6,35 Mio €.
Aus unserer Sicht sollten daher nicht nur 50% des vorläufig geplanten Fehlbetrages von rund 5 Mio € durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, sondern der komplette Betrag.

Die Haushaltsplanungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Jahresabschlüsse erheblich besser abschließen, als die prognostizierten Haushaltsplanentwürfe dies jeweils darstellten.”

Bei der Abstimmung im Kreistag stimmten leider CDU, SPD und Grüne gegen den Antrag unserer Fraktion und damit gegen die Forderung der Bürgermeister. Mehr als 1,5 Mio Euro des veranschlagten Defizits im Kreishaushalt 2018 sollen auf Wunsch dieser Fraktionen nun aus der Kreisumlage gedeckt werden.

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“Extreme Sorgen” um nach Italien abgeschobene Flüchtlinge

By admin at 8:10 am on Thursday, January 11, 2018

In einem Offenen Brief an den Landrat und den Kreistag des HSK spricht das “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern” die hohen Risiken an, die für Flüchtlinge durch aktuell wieder durchgeführte Abschiebungen nach Italien entstehen. Auch aus dem HSK seien Flüchtlinge in den letzten Wochen dorthin abgeschoben worden. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge.” In Italien müssten Flüchtlinge unter unmenschlichen Verhältnissen leben, weil sie z.B. keine Unterkünfte und teilweise keine medizinische Hilfe erhalten. Teilweise könnten sie nicht einmal einen Schlafplatz unter einer Brücke finden.

Die Flüchtlingshilfe fordert daher, Abschiebungen nach Italien “aus humanitären Gründen dringend” auszusetzen, insbesondere jetzt im Winter, “weil sie die Menschen krank macht oder sogar der Todesgefahr aussetzt”. “Angesichts der sinkenden Temperaturen ist Eile geboten”.

Abschiebungen nach Italien drohen Flüchtlingen, die über Italien nach Deutschland eingereist sind. Nach dem sog. Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge der EU-Staat “zuständig”, in dem sie sich als erstes aufgehalten haben.

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Die SBL/FW-Kreistagsfraktion wird versuchen, dass sich auch der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag mit diesem Thema befasst.

UPDATE:
Im Rathaus Sundern ging der Offene Brief bereits am 12.12.2017 ein, im Kreishaus Meschede vielleicht etwa einen Tag später, also noch vor der letzten Sitzung des Kreistags am 15.12.2017. Die Kreisverwaltung hat die Kreistagsmitglieder aber erst am 04.01.2018, mit mindestens 3 Wochen Verzögerung, über den auch für das Kommunalparlament bestimmten Brief des Bürgernetzwerkes informiert. Das erfolgte erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Wer hat die Information an den Kreistag dermaßen verzögert, und warum??

Eine Konsequenz: Künftig sollte sich jede und jeder, der dem Kreistag etwas mitteilen möchte, auch direkt an die Fraktionen wenden. Bei der Kreisverwaltung weiss man ja nicht, wann sie Informationen weiter gibt!

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Kreistagssitzung am 12.01.2018: SBL/FW stellt 6 Anträge zum Kreishaushalt

By admin at 8:41 am on Wednesday, January 10, 2018

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen (Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede).
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Wir stellen hier die Anträge kurz vor:

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hoch-sauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.
Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle ande-ren Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kos-tet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) bei-spielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für ange-messene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?
Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“

Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.
Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besu-cherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die bei-den bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.
Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Be-darfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauer-landkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.
SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, ei-nen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.

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Kein neuer Haushalt, teures Gebäude in Winterberg, Resolution nach Düsseldorf

By admin at 9:31 pm on Saturday, December 16, 2017

Das sind die wesentlichen Ergebnisse der Kreistagssitzung am 15. Dezember in Meschede.

Wie erwartet, konnte der Kreishaushalt 2018 noch nicht beschlossen werden, da alle Einwohnerinnen und Einwohner noch bis zum 03.01.2018 der Kreisverwaltung Bedenken gegen den Haushaltsentwurf mitteilen können. Wer das überlegt, findet hier den kompletten Haushaltsentwurf. Hinweise dazu gibt gerne die Geschäftsstelle der SBL-Kreistagsfraktion, erreichbar unter sbl-fraktion@hochsauerlandkreis.de oder info@sbl-fraktion.de. Am Freitag wurden zwar 7 Haushaltsreden gehalten. Es wurden aber nur einige wenige haushaltswirksame Anträge eingebracht und davon kein einziger abgestimmt. Auch die Höhe der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage steht noch nicht fest. Alle dazu erforderlichen Anträge, Beratungen und Beschlüsse erfolgen erst in einer weiteren Sitzung des Kreistags am 12.01.2018. Da dies absehbar war, hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion zu Beginn der Sitzung den Antrag gestellt, alle den Haushalt betreffenden Tagesordnungspunkte abzusetzen und in der nächsten Sitzung, also nur einmal zu behandeln. Dieser Antrag wurde allerdings nur von der Kreistagsfraktion Die Linke unterstützt, alle anderen wollten nicht auf die doppelte Haushaltsberatung verzichten.

Gegen 7 Stimmen wurde bei einer Enthaltung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, ein neues Funktionsgebäude an der Winterberger Bobbahn zu errichten. Es soll mehr als 2,4 Mio Euro kosten, mit einem Eigenanteil des HSK und der Stadt Winterberg von zusammen ca. 840 TEuro. Damit wird die gerade erst eingeleitete Entschuldung um etwa 8 1/2 Jahre verzögert – falls der Kostenrahmen eingehalten wird, sonst noch länger. Ende 2016 war die Bobbahn-Gesellschaft mit mehr als 3,1 Mio Euro verschuldet. Das Gebäude dient vor allem der Bewirtung von VIPs und Sponsoren bei den (seltenen) Großereignissen an der Bahn. Etwa alle 5 Jahre findet dort eine WM, EM oder DM statt. Sonst wird sich der 250 Personen fassende Hauptraum nur selten nutzen lassen. Ein weiterer Nachteil ist die sehr ungünstige Lage: Das “Funktionsgebäude” liegt etwa 100 Meter unterhalb des vorhandenen Gebäudes der Zielarena und auf der anderen Seite der Bahn, die man schlecht erreicht, wo bisher wenig stattfindet und von wo man eine schlechte Sicht auf die Bahn hat.

Einen kleinen Erfolg konnte die SBL/FW-Kreistagsfraktion doch verzeichnen. Mit Unterstützung aller Kreistagsmitglieder außer der FDP wurde beschlossen, dass der Landrat im Auftrag des Kreistags einen Brief an Landesregierung und Landtag schreibt, in dem er dazu auffordert, den Landeszuschuss zum Sozialticket langfristig beizubehalten. Dieser Zuschuss beträgt auf Landesebene bisher jährlich 40 Mio Euro, von denen der HSK ca. 380 TEuro erhält. Landesweit werden damit fast 300.000 Sozialtickets für den ÖPNV unterstützt. Der Landesverkehrsminister hatte geplant, diese Finanzmittel auf den Straßenneubau umzuverteilen. Im Kreistag zögerte die CDU-Fraktion zunächst, ließ sich dann aber vom Landrat überzeugen, unser Anliegen zu unterstützen. Das wünschen wir uns öfters…

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