Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreispolitik: spannend und ernüchternd zugleich

By admin at 11:52 pm on Tuesday, September 25, 2012

Sparen bei den Ausgaben im sozialen Bereich, dass es nur so kracht, Ausgeben bei großen Bauprojekten, dass es nur so knallt. So ungefähr ist das Resümee der Sachkundigen Bürger und Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bei ihrem Treffen Ende September 2012 in Olsberg.

Sie als LeserIn fragen sich jetzt vielleicht: Wie kommen die SBLer zu dieser ernüchternden Einschätzung? Der Inhalt der Verwaltungsvorlagen, die Diskussionen und Entscheidungen in den Ausschüssen und im Kreistag lassen kaum eine Chance für eine andere Wahrnehmung.

Beispiele aus dem Bereich Soziales:
Den Fortbestand beider Kinderhorte in Meschede (qualifizierte über-Mittag- und Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder täglich bis 17.00 Uhr) könnte das Kreisjugendamt langfristig mit einem Betrag von ca. 30.000 Euro pro Jahr sichern. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses entschieden die Ausschussmitglieder, die Zahlung vorerst nur für das Kindergartenjahr 2012/2013 frei zu geben. Damit folgten sie der (Spar-)Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2297

Hauptschulen leiden unter sinkender Akzeptanz, auch im Sauerland. Kommunen und Politik reagieren, auch im Sauerland. Sie denken über neue Schulformen nach, auch im Sauerland.
Gesamtschulen mit Abitur-Option wurden und werden überall eingerichtet, z.B. auch in Menden im Sauerland. Nur im Hochsauerlandkreis sind und bleiben Gesamtschulen strikt tabu. Hier wollen CDU, Landrat und Bürgermeister und wer weiß noch wer die Sparversion „Sekundarschule“ hoffähig machen. Diese „Konsens-Schule“ wird im HSK mit vielen Vorschuss-Lorbeeren bedacht. Bald wird sich zeigen, wo in den neuen Sekundarschulen der Rotstift zuerst angesetzt wird, beispielsweise bei den Schulsozialarbeitern oder bei der Klassenstärke (Vom Schulministerium nun auf 30 atatt der erwarteten 25 SchülerInnen festgelegt)?
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2335

Ein anderes Beispiel ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das bürokratische Monster. Die Almosen, die benachteiligten Kindern per Gesetz zur Verfügung stehen, um z.B. an einem Schulausflug teilzunehmen oder bei einem Sportverein mitzumachen, werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Das nicht beanspruchte Geld bleibt im Kreishaushalt; schließlich ist die Überweisung aus Berlin nicht zweckgebunden. Leider scheint im HSK niemand auf die Idee gekommen zu sein, die übrig gebliebenen Mittel z.B. für die Kinderhorte oder für andere Kindereinrichtungen oder für die Einführung eines Sozialtickets einzusetzen.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2294

Auch bei den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger ist mächtig gespart worden. So stehen jedem Ein-Personen-Haushalt beispielsweise 50 Quadratmeter zu, nicht nur 45 Quadratmeter, wie sie der HSK den Betroffenen bisher zubilligte. Und die Wohnkosten müssen in der tatsächlich entstehenden Höhe übernommen werden, bis zum 1,1fachen Höchstmiete für den Erhalt von Wohngeld. Diesen Sparanstrengungen des HSKzu Lasten der Hilfebedürftigen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Doch es wäre ja viel zu einfach, den Berechtigten ihren tatsächlichen Aufwand im gesetzlich zulässigen Rahmen auszuzahlen. Da finanziert der HSK dafür lieber erst mal einen teuren Gutachter.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2365

Die Sparliste im Sozialbereich ist lang und noch länger; die dadurch geglückten Einsparungen im Kreishaushalt sind jedoch vergleichsweise dürftig. Unwahrscheinlich, dass es sich hierbei um mehrere Millionen Euro handelt.

Die Ausgabenliste im Bereich „Leuchtturm-Projekte“ ist ebenfalls lang, die Ausgaben sind gewaltig. Sicher ist, dass da viele Millionen Euro zusammen kommen.

Beispiele hat die SBL schon mehrfach dokumentiert. Da wären:
Die Musikakademie Bad Fredeburg – Sie hat es sogar in das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler gebracht.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2279

Sauerland Museum Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1901

Blaues Haus Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2381

und das
Feuerwehrzentrum Meschede-Enste
Siehe auch unter:
http://sbl-fraktion.de/?p=1345

30 Millionen Euro sind derzeit geschätzt die Kosten für die vier Leuchtfeuer-Projekte der Regionale 2013, 30 Millionen Euro plus X. Die teuren Steine stehen ja schließlich längst noch nicht alle.

Am Freitag dem 28.09.2012 tagt ab 15.00 Uhr der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung stehen viele interessante Themen …

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Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis

By admin at 11:16 pm on Wednesday, August 15, 2012

Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis

Im September 2011 berichteten wir über lange Wartezeiten bei der Kinderfrühförderung.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1438
http://sbl-fraktion.de/?p=1460
http://sbl-fraktion.de/?p=1504

Im Juni 2012 befasste sich der Gesundheits- und Sozialausschuss mit der Neukonzeption der Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis. Die Leiterin des Sachgebietes 37/5 im Gesundheitsamt und ein Vertreter der Trägergemeinschaft Heilpädagogische Frühförderung im Hochsauerlandkreis stellten mit einem Powerpoint-Vortrag den Mitgliedern des Gesundheits- und Sozialausschuss die neue Konzeption der Kinderfrühförderung vor.

• Die Frühförderung richtet sich an Kinder im Vorschulalter, die behindert sind oder von Behinderung bedroht sind.
• Der Hochsauerlandkreis kooperiert bei dieser Aufgabe mit der Arbeiterwohlfahrt und den Caritas-Verbänden.
• Zugangsweg zur Frühförderung ist laut diesem Konzept die Offene ärztliche Sprechstunde im HSK.
• Es wird unterschieden zwischen der Heilpädagogischen Frühförderung und der Motopädischen Frühförderung.

Ergänzend erläuterte die Sachgebietsleiterin (laut Niederschrift der Sitzung), dass nur bei einem bestehenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung der Weg über das Jugendamt gehe. Die meisten Eltern kämen freiwillig.

Das Problem mit den langen Wartezeiten ist immer noch nicht gelöst. Laut Aussage der Sachgebietsleiterin gibt es Wartelisten. Bei der Heilpädagogischen Frühförderung beläuft sich die Wartezeit demnach auf durchschnittlich 3 Monate und bei der Motopädischen Frühförderung auf durchschnittlich 2 bis 3 Monate. Dringende Fälle würden vorrangig bearbeitet.

Aus Sicht der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellt sich immer noch die Frage, warum kooperiert der Hochsauerlandkreis bei der Kinderfrühförderung nicht auch z.B. mit Freien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, sondern ausschließlich mit den beiden Wohlfahrtsverbänden Caritas und AWO?

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Sind Kinderhorte Luxus?

By admin at 10:11 am on Thursday, August 9, 2012

In Meschede werden seit fast drei Jahrzehnten Schulkinder aller Schulformen in zwei zuverlässig arbeitenden Tagesstätten in familiärer Atmosphäre betreut. Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Spielen, gemeinsame Unternehmungen, alles ist inklusive.

Leider sind die beiden Einrichtungen jetzt möglicherweise in ihrer Existenz bedroht. Die Betreuung von 48 Schulkindern steht vielleicht auf der Kippe: Mehrere erfahrene Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen verlieren womöglich ihren Arbeitsplatz. Und das „nur“, weil nach einigen Jahren auffiel, dass das Kinderbildungsgesetz „nicht zutreffend“ umgesetzt worden ist (was weder die Kinder noch die MitarbeiterInnen und auch nicht die Hort-Träger zu verantworten haben).

Es fehlen keine Millionen. Nein, für beide Horte zusammen hapert es momentan an rund 34.000 Euro. Ob sich Land, Kreis und Stadt in der Lage sehen, diese Summe irgendwo abzuzweigen, muss abgewartet werden.

Zitat aus der Vorlage 8/659 des Hochsauerlandkreises zur Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung und zur nächsten Kreistagssitzung:
“Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag zur Weiterführung der beiden Kinderhorte Internationale Kinderhilfe, Schützenstr. 20 in Meschede und Deutscher Kinderschutzbund, Kolpingstr. 16, Meschede bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/2013 einmalig einen Betrag in Höhe von insgesamt 33.769,41 Euro aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen. Die Zahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass beide Träger zusammen mit der Stadt Meschede und dem Kreisjugendamt bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 eine tragfähige Alternative entwickeln, die ohne zusätzliche Zahlungen des HSK auskommt.“

In der Verwaltungsvorlage findet sich unter der Überschrift „Bewertung des Sachverhaltes“ ein Hinweis, der für den längerfristigen Bestand der Kindertageseinrichtungen nichts Gutes ahnen lässt: „Nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Verwendung von öffentlichen Mitteln wird es als nicht vertretbar angesehen, wenn der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger langfristig einen jährlich um 1,5 v.H. steigenden Betrag von derzeit ca. 33.800 Euro in ein Betreuungssystem finanziert, das parallel zu andere Betreuungsformen geführt wird und dessen pädagogische Kompetenz angesichts der in Meschede bestehenden Sozialstruktur als nicht unbedingt erforderlich angesehen wird.“

Soll das heißen, 48 Kinder in Meschede sind überversorgt? Soll das bedeuten, 48 Kinder in Meschede bekommen problemlos in einer Ganztagsschule einen Betreuungsplatz bis 17.00 Uhr täglich? Geht man davon aus, dass Ganztagsschulbetreuung kostengünstiger als Hortbetreuung ist? Soll es also darauf hinauslaufen, zwei lang bewährte Einrichtungen und gut funktionierende Strukturen ohne Not zu zerschlagen? Sind Kinderhorte Luxus?

Dabei fehlen zur Finanzierung der Kinderhorte doch „nur“ Peanuts im Vergleich zu einigen Millionen-Projekten im Hochsauerlandkreis, wie der Musik-Akademie Bad Fredeburg, dem Sauerland-Museum in Arnsberg und der neuen Feuerwehrzentrale in Meschede-Enste. Bei jedem einzelnen dieser Projekte ist außerdem mit weiteren Kostensteigerungen im Millionen Euro-Bereich zu rechnen…

Gefragt ist neben Stadt und Kreis auch die Landesregierung. Düsseldorf setzt auf Ganztagsschulen und erklärt offenbar im Gegenzug Kinderhorte zum Auslaufmodell. Das kann gut und richtig sein, wenn ein vollwertiger Ersatz durch eine qualitativ und quantitativ ebenbürtige Betreuung der Schülerinnen und Schüler aller Schulformen gewährleistet ist. Ob in Meschede das schulische Betreuungsangebot diese Kriterien erfüllt, müssen die Eltern beurteilen. Irritierend ist allerdings, dass immer noch sehr viele Mütter und Väter aus Meschede ihre Schulkinder in den Horten anmelden, und zwar mehr als die beiden Tagesstätten aufgrund ihres beschränkten Platzangebotes aufnehmen können. Das kann doch nur bedeuten: Die Horte sind nicht überflüssig; im Gegenteil, sie sind nötiger denn je!

Mehr Infos zu den Mescheder Kinderhorten bei “Zoom”:
http://www.schiebener.net/wordpress/?p=13358

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Bildungs- und Teilhabepaket – Renner oder Ladenhüter?

By admin at 7:58 am on Monday, July 23, 2012

Wie gut das bürokratische Monster „Bildungs- und Teilhabepaket“ nachgefragt wird, das ist nicht zuletzt eine Frage der Information. Wesentlich für den Erfolg sind aber auch die Stellenkapazitäten bei der für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörde, sprich der Kreisverwaltung.

Leistungsberechtigte stehen vor hohen Hürden. Sie müssen zunächst einmal in Erfahrung bringen: Bin ich überhaupt antragsberechtigt, wie sind die Fristen für die Antragstellung, aus welchem Grund und in welchem Zeitraum muss ich den Antrag eventuell neu stellen, welche Unterlagen muss ich einreichen, und so weiter…. Ist der Antrag dann gestellt, sollte er bei der Verwaltung zügig und gewissenhaft bearbeitet werden können. Das erledigt sich nicht von alleine. Dafür benötigt die Behörde Personal und zwar nach Möglichkeit gut ausgebildetes. Zu Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahrs kommt wahrscheinlich eine Menge Arbeit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu; denn viele Eltern sind erstmals antragsberechtigt.

Der Kreis Soest veröffentlichte daher am 12.07.2012 eine Pressemitteilung mit wichtigen aktuellen Hinweisen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Siehe: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr328.php

Auch der Hochsauerlandkreis hält auf seiner Internetseite Infos vor. Siehe: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/117180100000035692.php

Doch wie klappt es nun im Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung dieses Gesetzes?
Das möchte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf dem Wege einer offiziellen Anfrage, wie schon einmal vor einem halben Jahr, aktuell in Erfahrung bringen.

Ergebnis der SBL-Anfrage vom 07.02.2012 siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=1904

SBL-Mitglied Loos schickte dem Landrat am 17.07.2012 folgendes Schreiben:

Meine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket vom 07.02.2012 wurde von Ihnen am 17.02.2012 u.a. dahingehend beantwortet, dass zur Erhöhung von Antragszahlen zum 01.01.2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für SozialarbeiterInnen geschaffen worden seien. Die zusätzlich eingestellten SchulsozialarbeiterInnen sollen demnach „Eltern und Schüler im unmittelbaren Umfeld von Schulen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ informieren.

Daher frage ich:

1. Wie erfolgreich waren Ihrer Einschätzung nach die Bemühungen der Verwaltung, die Zahl der Anträge im 1. Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr zu steigern?

2. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden bis zum 30.06.2012 gestellt?

3. Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten haben in den ersten 6 Monaten 2012 Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt?

4. Wie viele Anträge sind im 1. Halbjahr 2012 bewilligt, wie viele sind abgelehnt worden (in Zahlen und Prozenten)?

5. Erfolgte in einigen Fällen wieder eine rückwirkende Bewilligung der Auszahlung? Wenn ja, in wie vielen Fällen?

6. Wie hoch ist aktuell die Zahl der unbearbeiteten Anträge?

7. Welche Kosten aus der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets sind dem HSK im ersten Halbjahr 2012 entstanden?

8. Wie hoch sind die entsprechenden Bundeszuweisungen?
9. Mit welcher Summe ungenutzter Bundeszuweisungen ist im Jahr 2012 beim HSK zu rechnen, und wie werden diese verwendet?

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet eine Schulpauschale für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro im August und von 30 Euro im Februar. Der Kreis Soest empfahl daher in einer Pressemitteilung vom 12.07.2012 allen bis zu 25 Jahren alten Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Kreisverwaltung Soest wies in ihrer Veröffentlichung auch daraufhin, dass Eltern von Kindergartenanfängern frühzeitig den Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen sollten und, dass sowohl Schulpauschale als auch Mittagsverpflegung zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr neu zu beantragen sind.

Bitte beantworten Sie:

10. In welcher Form und ggf. über welche Medien, abgesehen von der Internetseite des Hochsauerlandkreises, informiert die Kreisverwaltung vor Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahrs potentielle Antragsberechtigte, wie z.B. Eltern von Kindergartenanfängern, über das Bildungs- und Teilhabepaket?

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Prämie für Kita-Verzicht?

By admin at 9:09 am on Wednesday, May 30, 2012

Das Betreuungsangebot für unter-3-jährige Kinder ist im Bereich des Kreisjugendamtes des HSKnach wie vor völig unzureichend. Das wurde z.B. am 15. Mai in der Sitzung des Sozialausschusses in Brilon deutlich. Die Verwaltung trug dort vor, dass allein bei den Kindergärten in freier Trägerschaft 23 U3-Kinder und 27 U2-Kinder auf Wartelisten stehen. Nach welche Kriterien die knappen Plätze verteilt werden, konnte die Verwaltung auch auf Anfrage nicht beantworten. Und ebenso nicht, ob es irgendwelche Konzepte zur Änderung des Zustandes gibt.

Aber “Rettung” scheint zu nahen. Die besteht nicht darin, dass mehr Plätze angeboten werden oder dass die Kriterien für die Platzvergabe transparent werden. Nein, auf Betreiben der CSU-Führung hat das Bundesfamilienministerium am 29. Mai den Entwurf für das Betreuungsgeldgesetz an die anderen Bundesministerien versandt. Den 32 Seiten ist u.a. zu entnehmen, dass das Betreuungsgeld nur an Eltern gezahlt werden soll, die ihre Kinder “nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen”. Für sie soll es ab 2013 100 Euro pro Monat und ab 2014 sogar 150 Euro pro Monat und Kind geben, für das 2. und 3. Lebensjahr. Bereits eine Stunde pro Woche regelmäßige Betreuung in einer öffentlich geförderten Einrichtung würde den Anspruch auf Betreungsgeld ausschließen! Ausnahmsweise sind bei einer “schweren Krankheit” oder beim “Tod der Eltern” ganze 10 Wochenstunden Fremdnetreuung zulässig. Auch Empfänger von Alg2 (“Hartz IV”) haben nichts vom Betreuungsgeld, denn es wird auf ihre Sozialleistungen angerechnet.

In der Einleitung dieses Gesetzentwurfs wird sogar festgestellt, dass für die Ein- und Zweijährigen rund 42 Prozent der Eltern eine Fremdbetreuung wünschen. Von dieser Versorgungsquote ist das Kreisjugendamt des HSK ganz weit entfernt – wenn man realistisch rechnet und nicht die Zahlen z.B. dadurch schönt, dass alle Plätze bei Tagesmüttern, auch die von älteren Kindern belegten, als U3-Plätze mitgezählt werden…

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U3-Elternbefragung ist im Hochsauerlandkreis kein Thema

By admin at 7:55 pm on Friday, May 25, 2012

Das Kreisjugendamt des Nachbarkreises Soest führte seit dem 16.04.2012 eine Befragung von Eltern für Kinder unter drei Jahren durch. Bis zum 11.05.2012 sollte so der zukünftige Betreuungsbedarf der U3-Kinder im Kreis Soest ermittelt werden. Der Arbeitskreis „U3“ hatte der Kreisverwaltung die Befragung empfohlen. Laut Pressemitteilungen war die Resonanz sehr gut.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte daraufhin am 08.05.2012 eine schriftliche Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises mit den Fragen:

Ist für den Bereich unseres Kreisjugendamtes in absehbarer Zeit eine Befragung von Eltern für Kinder unter drei Jahren geplant, um den zukünftigen Betreuungsbedarf zu ermitteln und die Betreuungsangebote besser planen zu können?
Wenn ja, wann und mit welchen Fragestellungen?
Wenn nein, warum nicht?

Die HSK-Kreisverwaltung antwortete am 15.05.2012, das Kreisjugendamt plane derzeit keine Befragung der Eltern zum zukünftigen U3-Betreuungsbedarf. Eine solche Befragung würde vom Kreisjugendhilfeausschuss und vom Kreistag nicht für “zielführend” gehalten. Einerseits könnten bei den Eltern Erwartungen geweckt werden, die unter Umständen nicht erfüllt werden können, andererseits seien aufgrund der Erfahrungen mit Elternbefragungen in der Vergangenheit keine validen Ergebnisse für weitere Planungen zu erwarten. Die Problematik bei Elternbefragungen liege darin, dass es sehr häufig Differenzen zwischen dem geäußerten Betreuungswunsch und dem tatsächlichen Betreuungsbedarf bzw. der tatsächlichen Inanspruchnahme geben könne.

Elternbefragungen sind und bleiben also im Hochsauerlandkreis ein schwieriges Thema. Schade, denn im Nachbarkreis erweist sich eine solche Befragung als wirksames Hilfsmittel für die Planung. Ob das Kreisjugendamt vielleicht Sorge hat, die Befragung könnte zu “unerwünschten” Ergebnissen führen?

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Desorientierte Kanzlerin

By admin at 9:25 pm on Sunday, May 20, 2012

Schon mehrfach hat Bundeskanzlerin Merkel bei Interviews und bei Auftritten in der “Provinz” bewiesen, dass sie eine Vorliebe für peinliche Patzer hat. So im letzten Bundestagswahlkampf als sie Brutto- und Nettoeinkommen verwechselte.

Oder vor einem Monat beim NRW-Wahlkampf in Münster, als sie in einer Rede vor 2.000 Münsteranern die Stadt Münster ins Ruhrgebiet verlegte; siehe hier.

Ein weiteres peinliches Beispiel für fehlende Grundkenntnisse lieferte sie am Freitag beim Katholikentag im CongressCenter Mannheim. Es ging um die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung. Bekanntlich fordern viele katholische Verbände und auch Abgeordnete aus der Unions-Fraktion, die Anzahl der Erziehungsjahre für die vor 1992 geborenen Kinder zu erhöhen. Bisher wird für diese Kinder nur ein einziges Erziehungsjahr angerechnet, was etwa 27 Euro monatlicher Rente entspricht. Die Bundeskanzlerin erklärte in diesem Zusammenhang, für die ab 1992 geborenen Kinder gäbe es ja bereits 5 Erziehungsjahre. Schön wäre es, denn es sind nur 3 …

Eine Bundeskanzlerin muss nicht alle Einzelheiten der Gesetze kennen. Aber so ein paar mehr Grundlagenkenntnisse sollten schon vorhanden sein!

Die Presse verschweigt das übrigens komplett, berichtete aber immerhin, dass die Kanzlerin auf dem Katholikentag ein ihr äußerst wohlgesonnes Publikum vorfand, was sich bereits bei ihrem Einmarsch applaudierend von den Plätzen erhob. Kritiker der Feuer-Aktion des bisherigen Bundesumweltministers waren wahrscheinlich nicht sehr zahlreich vertreten?

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Schuleingangsuntersuchungen und der akute Arztmangel beim Kreisgesundheitsamt

By admin at 10:23 am on Thursday, May 3, 2012

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) berichtete vor kurzem über die neuerdings sehr weiten Wege zu den Schuleingangsuntersuchungen.
siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=2012
und darüber, dass SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos dem Landrat einige Fragen zu dem „Warum“ gestellt hat.

Am 24.04.2012 wurde die SBL-Anfrage beantwortet. Der wesentliche Inhalt:
Dem Kreisgesundheitsamt geht das Personal aus.

Zitat aus dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Seit Oktober 2010 besteht im ärztlichen Bereich des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes durch Nichtbesetzung einer vakanten Arztstelle und einer Langzeiterkrankung ein Engpass. Dieser verstärkte sich seit Sommer 2011 durch Arbeitsplatzwechsel zweier ärztlicher Kolleginnen in andere Kreisverwaltungen und dem zusätzlichen Ausfall einer Ärztin durch Schwangerschaft/Mutterschutz und Elternzeit im Januar 2012. Somit sind derzeit 4 von 6 Arztstellen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nicht besetzt.

Alle Bemühungen, die Stellen zu besetzen, hätten zu keiner Lösung des Problems geführt, teilt der HSK weiter mit. Lediglich aus den Reihen von niedergelassenen Kinderärzten bzw. berenteten Kollegen hätten wenige Stunden wöchentlich abgedeckt werden können. Da auch in den anderen Sachgebieten des Gesundheitsamtes deutliche Lücken in der ärztlichen Besetzung bestünden (in einem Sachgebiet fehlten derzeit 3 von 6 Arztstellen), sei eine interne Vertretungsregelung nicht möglich.

Somit stehe, schreibt die Kreisverwaltung, für alle Einschulungsuntersuchungen ganztags nur eine Ärztin zur Verfügung. Darüber hinaus stünden stundenweise eine weitere Ärztin sowie 2 Honorarkräfte zur Verfügung. Alle beteiligten Ärzte und Arzthelferinnen würden bereits regelmäßig Überstunden, teilweise in erheblichem Maße, leisten, so dass ein zusätzlicher Einsatz am Wochenende nicht möglich sei.

Auf die Frage der SBL, ob es Überlegungen gebe, die bei vielen Kinder im Alter von 5 Jahren durchgeführte U 9-Untersuchung anzurechnen bzw. anzuerkennen und dafür die Schuleingangsuntersuchung entfallen zu lassen, antwortete die Verwaltung, der Gesetzgeber habe eindeutig die Durchführung durch schulärztliche Dienste der unteren Gesundheitsbehörde vorgesehen. Jedes Kind hätte laut § 54 Schulgesetz NRW einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Und wie könnte die Lösung des „gesetzlich verordneten Problems der langen Wege“ aussehen?
Der Hochsauerlandkreis könnte nach Meinung z.B. beim Landesschulministerium eine Gesetzesänderung oder eine besondere Verordnung anregen, dahingehend, dass die U9-Untersuchungen, die häufig parallel zur Schuleingangsuntersuchung und den Tests in den Grundschulen laufen, auf Wunsch der Eltern die Schuleingangsuntersuchung ersetzen!?

Außerdem stellt sich die Frage, welche Gründe zu der hohen Fluktuation beim Kreisgesundheitsamt führen und warum Ärzte zu anderen Gesundheitsämtern abwandern!?

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Es fehlen immer noch Kindergartenplätze

By admin at 12:08 pm on Tuesday, March 20, 2012

Obwohl bei uns von Jahr zu Jahr weniger Kinder geboren werden, gibt es im Bereich des Jugendamtes des Hochsauerlandkreises nicht genügend Kindergartenplätze.

Vor allem beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren hakt es. 748 Anmeldungen für sogenannte U3-Kinder lagen am 07.03.2012 beim Jugendamt vor (Vorjahr 653). Die Warteliste für U3-Plätze weist derzeit 52 Kinder aus.

Für U3-Kinder gelten gewisse elternbezogene Aufnahmekriterien:
Berufstätigkeit/Ausbildung der Eltern
Eltern Arbeitssuchend
Sonstige Gründe; Kindeswohl

82 Anmeldungen von U3-Kindern, deren Eltern keinen vorrangigen Grund für einen Kita-Platz anführen, wurden auch berücksichtigt.

Wie viele Kinder tatsächlich im Kindergartenjahr 2012/2013 den gewünschten Platz bekommen, ist fraglich. So muss bei einigen Einrichtungen noch mit der Heimaufsicht die räumliche Belegung geklärt werden. Mit kurzfristigen Entscheidungen sei nicht zu rechnen, erklärt die Verwaltung in der Vorlage zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses, der am Montag dem 12.03.2012 getagt hat.

Eltern haben seit einigen Jahren die Möglichkeit zwischen 3 „Buchungsfenstern“ zu wählen, und zwar zwischen 25 Stunden pro Woche, 35 Stunden pro Woche und 45 Stunden pro Woche. Die 45 Stunden-Betreuung wird immer mehr zum Renner. Im Kiga-Jahr 2008/2009 wurde sie „nur“ für rund 23 Prozent der Kinder gebucht; im Kiga-Jahr 2012/2013 liegt der Prozentsatz bei 37 und ist also um 14 Prozentpunkte höher als vor 5 Jahren.

(Zum Kreisjugendamt gehören alle Städte und Gemeinden außer Arnsberg, Schmallenberg und Sundern. Diese drei Kommunen haben ein eigenes Jugendamt.)

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Kreisjugendhilfeausschuss plant am Montag die Kita-Plätze

By admin at 12:05 am on Thursday, March 8, 2012

Am 12.03.2012 treffen sich die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede zur 2. öffentlichen Sitzung in diesem Jahr.
Auf der Tagesordnung steht u.a. die „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes; Planungsbeschluss für das Kindergartenjahr 2012/2013.
Konkret geht es um die Zahl der vorhandenen Kindergarten-Plätze und die der angemeldeten Kinder. Leider passen sie nicht ganz überein. Es gibt mehr Anmeldungen als freie Plätze.

Von Jahr zu Jahr beliebter wird die 45-Stunden-Betreuung. Die Buchungen für das Kindergartenjahr 2012/2013 liegen bei 37,11 % (Vorjahr 32,99 %).

Auch die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (U 3) ist immer gefragter. 695 Plätze sind für den U 3 – Bereich vorgesehen (Vorjahr 653). In vielen Orten (z.B. Meschede, Marsberg und Brilon) liegen allerdings mehr Anmeldungen für U3-Plätze vor als Plätze angeboten werden.

Als dramatisch könnte man durchaus den kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Kinder bezeichnen. Waren im Kindergartenjahr 2008/2009 noch 4.618 Kinder angemeldet, so sind es im Kindergartenjahr 2012/2013 nur noch 4.077 Jungen und Mädchen.

Die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg (mit etwa der Hälfte der Einwohner des HSK) haben eigene Jugendämter. Deren Zahlen sind hier nicht berücksichtigt.

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Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung

By admin at 11:53 am on Friday, October 14, 2011

Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll. Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.

Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 07. September eingebracht hatte. 3 Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.

Update: Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 14.10. einstimmig dem Votum des Kreisjugendhilfeausschusses angeschlossen.

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Vormundschaften und Pflegschaften – Kritik am Vertragsentwurf des Kreisjugendamtes mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

By admin at 12:21 pm on Thursday, October 13, 2011

Mitte 2011 trat ein Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Daraufhin erarbeitete das Kreisjugendamt die Vorlage 8/474, die auf der Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses am 12.10.2011 stand. Es wird berichtet, das Kreisjugendamt führe 129 Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften durch. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse der Stellenumfang von 1,0 Stellen auf 2,5 Stellen aufgestockt werden, weil ein Vollzeitmitarbeiter nur noch 50 Vormundschaften betreuen darf. Aus diesem Grund sei über den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. – Ortsverein Brilon – Kontakt zwecks Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften aufgenommen worden. Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Kreistag dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem HSK und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Ortsverein Brilon – über die Ausgestaltung der bestellten Vormundschaften und Pflegschaften zustimmen.

Die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und Beate Raberg haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht. Sie beantragen, das Kreisjugendamt solle einen neuen Entwurf vorlegen. Ihre Kritikpunkte sind:

  • Es würde im vorliegenden Entwurf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zunächst zu prüfen ist, ob Einzelpersonen (z. B. Pflegeeltern) die Vormundschaft übernehmen können; dies sei auch die gesetzliche Vorgabe.
  • Außerdem seien alle bestehenden Amts- und Vereinsvormundschaften vom Kreisjugendamt jährlich dahingehend zu überprüfen, ob mittlerweile eine Einzelperson die Vormundschaft übernehmen kann; dies sei ebenfalls im BGB und im Sozialgesetzbuch VIII so geregelt.
  • Der SkF e.V. sollte für seine Tätigkeit als Vormund denselben Stundensatz wie gesetzliche Betreuer erhalten und nicht den um mehr als die Hälfte höheren Satz für Fachleistungsstunden.

Die Formulierung in der Präambel des vorgesehenen Vertrages: „Die Vormundschaft ist als „Instrument“ des staatlichen Wächteramtes des Art. 6 Abs. 2 GG wird in der Regel durch das Jugendamt wahrgenommen“, träfe nicht zu. Die gesetzlichen Regelungen (BGB und SGB VIII) würden andere Prioritäten setzen.

Das Jugendamt oder ein Verein seien nur dann zu bestellen, wenn keine geeignete Einzelperson vorhanden ist. Falls das Jugendamt selbst bestellt wurde, müsse es die Berechtigung seiner Bestellung jährlich überprüfen. Ein Verein dürfe nur dann als Vormund vorgeschlagen werden, wenn keine geeigneten Einzelpersonen vorhanden seien.

Der Kreisjugendhilfeausschuss verständigte sich in seiner gestrigen Sitzung aufgrund des Antrags darauf, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ergänzen. Nun wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Reihenfolge einzuhalten sei, also zunächst zu prüfen ist, ob geeignete Einzelpersonen für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung stehen. Dies dürfte vor allem bei langjährig bestehenden Pflegekindverhältnissen häufig der Fall sein.
Außerdem gab der Leiter des Kreisjugendamtes zu, dass bisher die jährliche Überprüfung, ob Einzelpersonen die Vormundschaft übernehmen könnten, “nicht intensiv” erfolgt sei. Dies soll sich zukünftig ändern.

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,JugendpolitikComments Off on Vormundschaften und Pflegschaften – Kritik am Vertragsentwurf des Kreisjugendamtes mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Möchte die SPD wirklich etwas an den Kindergartenbeiträgen für Geschwisterkinder ändern?

By admin at 4:43 pm on Friday, September 23, 2011

Die Briloner SPD fordert (s. WP Brilon vom 21.09.2011), dass Geschwisterkinder auch weiterhin Beitragsfreiheit in den Kindergärten bekommen sollen. Diese Forderung verdient Untersützung. Allerdings hat es die SPD selbst in der Hand, dass darüber neu entschieden werden kann. Denn die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat bereits am 07. September beim Landrat beantragt, die Beitragsbefreuung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen. Dieser Antrag findet allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn eine Kreistagsfraktion ihn unterstützt. Das hat die SPD bisher nicht gemacht.

Zum Hintergrund: Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 1. Juli eine neue Beitragsordnung beschlossen, mit der die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder abgeschafft wurde. Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Landtag das “Kinderbildungsgesetz” (Kibiz) ändert und damit die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr beschließt.
Landrat sowie Kreisjugendamt hatten in ihrer Sitzungsvorlage für den Kreistag behauptet: “Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.” Wegen der behaupteten Beitragsausfälle für das letzte Kindergartenjahr sollten also Geschwisterkinder beitragspflichitg werden.

Damit lieferten Landrat und Verwaltung jedoch dem Kreistag eine unzutreffende Entscheidungsgrundlage. Denn das Land NRW zahlt den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Es entsteht durch die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres also kein Einnahmeausfall für den Kreis.
Daher hätten Kreisjugendhilfeausschuß und Kreistag allen Grund, ihre damalige Entscheidung zu ändern. Dafür müßte das Thema aber erst einmal auf die Tagesordnung kommen, und das könnte die SPD durch Unterstützung des Antrags der SBL erreichen!

Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Kreistagsfraktionen…

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Lange Wartezeiten bei der Kinderfrühförderung

By admin at 11:57 pm on Monday, September 19, 2011

Bezugnehmend auf eine Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 26.07.2011 zur „Kinderfrühförderung“ schrieb Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 07.09.2011 an den Landrat Dr. Karl Schneider:

„In Ihrem Schreiben gehen Sie u.a. auf die langen Wartzeiten ein, die für Kinder mit Förderbedarf bedingt durch Personalausfall bei der AWO bestanden haben. Sie beschreiben, dass sowohl 2009/2010 wie 2011 die Situation eintrat, dass zwei Therapeutinnen kurz hintereinander in Schwangerschaftsschutz und anschließenden Erziehungsurlaub gingen. In der Folge kam es zu Engpässen und Verzögerungen bei der motopädischen Förderung von Vorschulkindern. Der Dienstleister, in diesem Fall die AWO, konnte offensichtlich nicht rechtzeitig und flexibel auf den Personalausfall reagieren. Aus anderen Kreisen ist uns bekannt, dass dort mehr Flexibilität besteht, weil dort mit zahlreichen Anbietern zusammengearbeitet wird.“

Der SBL-Kreistagsabgeordnete bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage:

„Warum kooperiert sich der Hochsauerlandkreis bei der Kinderfrühförderung nicht auch z.B. mit Freien Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, sondern ausschließlich mit den beiden Wohlfahrtsverbänden Caritas und AWO?“

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Anfrage zum Wegfall der Beitragsbefreiung für das erste Geschwisterkind im Kindergarten

By admin at 8:53 pm on Sunday, September 18, 2011

Zum 01.08.2011 trat ein Gesetz in Kraft, auf das viele Eltern gewartet und über das sie sich gefreut haben – das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr wurde in NRW eingeführt. Die Freude war für einige Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis aber nur von kurzer Dauer. Sie wich der Ernüchterung, weil der Kreistag in seiner letzten Sitzung – vorsorglich – bereits vor Verabschiedung des Gesetzes die Beitragssatzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschieden die Kreistagsmitglieder, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des ersten Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.

In der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage stand:
Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.

Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag aber offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. Denn, wie jetzt bekannt ist, zahlt das Land NRW den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen.

Der Hochsauerlandkreis wird durch die Beitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr finanziell vermutlich nicht belastet. Es ist Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) unverständlich, dass die Kreisverwaltung dem Kreistag eine Satzungsänderung empfohlen hat, die nicht im Sinne des Gesetzes ist. Das SBL-Kreistagsmitglied ist der Ansicht, der Beschluss sollte unverzüglich rückgängig gemacht werden.

Hier die Fragen, die der Kreistagsabgeordnete der SBL an den Landrat richtet:

Wie hoch sind die Abschlags- und Ausgleichszahlungen, die das Kreisjugendamt vom Land für das Jahr 2011 als Kompensation für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr erhält, auch im Vergleich zu den entfallenen Elternbeiträgen?

Welchen Betrag erwartet der HSK für das Jahr 2012?

Beabsichtigen Sie, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung bald möglichst wieder zu ändern und eine „doppelte Beitragsbefreiung“ einzuführen, wie sie im Sinne des Gesetzes ist?
Wenn nein, warum nicht?

Gleichzeitig beantragt Reinhard Loos, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen.

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