Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt? (Teil II)
Ja, aber noch nicht im nächsten Jahr.
Vor ein paar Tagen hatten wir bereits darüber berichtet, dass im Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung auch die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens vorgesehen ist. Vielen Bürgerinnen und Bürgern würde dadurch der teure und risikoreiche Gang zu den Gerichten erspart, ohne dass sie auf ihre Rechte verzichten müssen.
Die SBL erhielt von einer freundlichen Mitarbeiterin der Landesregierung in Düsseldorf auf Nachfrage die Information, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2014 nicht zu der Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens kommen wird. Die Verzögerung resultiere auch aus der Rücksichtnahme auf die Belange der Kommunen.
Doch bis Ende Dezember 2014 müssten die Beteiligten zu einem Ergebnis gelangt sein. Es sei aber zu erwarten, dass es nicht in allen Bereichen ein Zurück zu der bis 2008 gültigen Regelung gibt. Auf jeden Fall solle das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten aber im Bereich Soziales wieder eingeführt werden.