Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL gehört wieder mit Fraktionsstatus dem Kreistag an

By admin at 9:01 am on Wednesday, September 16, 2020

Die SBL hat es wieder geschafft, als Fraktion mit 2 Sitzen in den Kreistag des HSK einzuziehen. Lutz Wendland und Reinhard Loos haben die Mandate erhalten. Mit dem Fraktionsstatus ist das wichtigste Wahlziel erreicht. Die SBL wird wieder in allen Ausschüssen vertreten sein und kann in allen Gremien des Kreises Anträge für die Tagesordnungen stellen.
Vielen Dank an alle, die dabei mitgeholfen haben!

Das Wahlergebnis aus 2014 konnte die SBL hinsichtlich der Prozentzahl (2,99 nach 3,01 am 25.05.2014) halten, bei der Stimmenzahl (3.569 nach 3.454) sogar leicht verbessern.
Gegenüber der letzten Kommunalwahl wurde die Situation dadurch schwieriger, dass die AfD und die Freien Wähler (in 23 von 27 Wahlbezirken) neu angetreten sind. Sie sind nun ebenfalls im Kreistag vertreten, mit 2 Sitzen bzw. 1 Sitz.

Besonders erfolgreich waren die Kandidaten der SBL in Schmallenberg und in einem Briloner Wahlbezirk, mit Stimmanteilen zwischen 6,7 % und 10,4 %. Gute Ergebnisse von mehr als 4% wurden für die SBL auch in einem weiteren Briloner Wahlbezirk, in Sundern und in einem Wahlbezirk in Arnsberg erzielt.

Die CDU hat die absolute Mehrheit im Kreistag verloren und mit 26 Sitzen (von insgesamt 54) 2 Sitze weniger als bisher. Anders als bisher könnten die anderen Fraktionen nun mehr Einfluss ausüben. Ob sie das wirklich tun? Z.B. in Brilon hat der SPD-Fraktionsvorsitzende weniger als 48 Stunden nach Schließung der Wahllokale erklärt: “Unser erster Ansprechpartner ist die CDU”. Das bedeutet faktisch die Fortsetvung der bisherigen GroKo im Rat. Da wird sich manche Wähler*in fragen, warum man im HSK überhaupt noch SPD wählen soll…
Und die CDU hat im HSK einen Direktwahlbezirk verloren: Im Arnsberger Wahlbezirk 05 (Bruchhausen/Breitenbruch/Niedereimer/Schreppenberg/Wennigloh/Obereimer) hat der SPD-Kandidat die meisten Stimmen erhalten.
Die vollständigen Wahlergebnisse aller Wahlbezirke stehen hier: https://wahlen.citkomm.de/KW2020/05958000/html5/Kreistagswahl_NRW_135_Uebersicht_kwb.html

Die SBL jedenfalls wird auch in den nächsten 5 Jahren wieder aktiv im Kreistag und in den Ausschüssen mitarbeiten und auch die Aufgabe, dass der Kreistag den Landrat und die Kreisverwaltung kontrollieren soll, wahrnehmen. Wir freuen uns auch künftig über viele Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, um welche weiteren Themen wir uns kümmern sollen.

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Keine Ausschreibung – „Pandemie-Nebenkosten“ rund um die Kfz-Zulassungsstelle

By admin at 7:32 pm on Tuesday, September 8, 2020

Sperrgebiet
Infolge der Corona-Situation war der Publikumsverkehr in der Kfz-Anmeldestelle im Kreishaus Meschede über mehr als zwei Monate erheblich eingeschränkt. Besucher/innen, die ein Auto um-, ab- oder anmelden wollten, durften das Kreishausgebäude nicht betreten. Sie wurden von Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsstelle durch die Fenster bedient. Um den Publikumsverkehr zu regulieren und zu kontrollieren, kam auf dem Vorplatz des Verkehrsamts während dieser Zeit ein Security-Service zum Einsatz.

Teurer Service
Wie aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste hervorgeht, waren die Dienste des Sicherheitsunternehmens offenbar ein (für den Steuerzahler) kostspieliges “Vergnügen”. Im Umkehrschluss kann man getrost sagen, für den Security-Service hat sich der Einsatz mit Sicherheit gelohnt.

(Lästige) Fragen ….
In dem Zusammenhang „Sperrgebiet/Sicherheitsservice“ bat die SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.08.2020 den Landrat um die Beantwortung dieser Fragen:

1. Ist vor der Auftragsvergabe an die Firma L. eine Ausschreibung erfolgt?

2. Wenn ja, hatten sich mehrere Sicherheitsdienste um den Auftrag beworben?

3. Welche Kriterien waren bei der Auftragsvergabe an L. maßgeblich?

4. Welche Aufgaben erbrachten die Mitarbeiter/innen dieser Firma?

5. Wie viele Arbeitsstunden hat die Firma L. in den letzten Monaten für den Hochsauerlandkreis im Bereich der Kfz-Zulassung geleistet?

6. Wurde dieser Sicherheitsdienst von Ihrer Verwaltung im 1. Quartal 2020 mit weiteren Aufträgen betraut? Wenn ja, mit welchen?

7. Welche Kosten hat der Einsatz dieses Sicherheitsdienstes für den HSK verursacht?

8. Wäre ein Teil dieser Kosten vermeidbar gewesen, wenn im HSK die digitale Infrastruktur für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung besser ausgebaut wäre?

… und die Antworten
(laut Schreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 11.08.2020)

Zu 1 – „Eine Ausschreibung erfolgte aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht.“

Zu 2 – „Die Beantwortung entfällt, da keine Ausschreibung erfolgte.“

Zu 3 – „Die L. wurde aufgrund einer entsprechenden Bewerbung und als Erlaubnisinhaberin nach § 34a Gewerbeordnung sowie als DIN 77200-zertifiziertes Unternehmen beauftragt.“

Zu 4 – „Leitung der Kundenströme, Überwachung der Mindestabstandsregelungen und in Einzelfällen schlichtendes Eingreifen bei Streitereien/Rangeleien.“

Zu 5 – „Vom 24.03. bis 29.05.2020 wurden insg. 936,25 Arbeitsstunden geleistet.“

Zu 6 – „Nein.“

Zu 7 – „Die Kosten für den og. Einsatzzeitraum belaufen sich auf 25.600,88 Euro brutto.“

Zu 8 – „Die Anwendungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-kfz) können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Das sind ca. 25% der derzeit hier zugelassenen Fahrzeuge. Bei einer vollständigen Funktionsfähigkeit der i-kfz Anwendungen wäre es daher vermutlich zu einem geringeren Kundenandrang gekommen, allerdings wären die Kundenzahlen wohl nicht so gering gewesen, dass auf den Einsatz des Sicherheitsdienstes (teilweise) hätte verzichtet werden können.“

Anmerkung:
Der Inhaber dieses Sicherheitsdienstes ist übrigens nach einem Post der CDU Bestwig vom 27.06.2020 aktives CDU-Mitglied und dort auf einem Foto gemeisam mit einem Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz, der in Arnsberg-Niedereimer wohnt, abgebildet…

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SPD – wofür steht sie?

By admin at 8:22 am on Saturday, September 5, 2020

Schon seit Jahren versucht der eine oder die andere politisch Interessierte, bei der SPD im HSK so etwas wie ein eigenes inhaltliches Profil zu entdecken – vergeblich. Nun hätte man ja erwarten können, dass in einer Kreistagssitzung, die etwa eine Woche vor einer Kommunalwahl stattfindet, so etwas erkennbar wird. Doch auch diese Hoffnung war gestern vergeblich.

Dabei gabe es in der gestrigen Sitzung des Kreistags der HSK reichlich Themen, die sich für eine Positioniernug der SPD angeboten hätten. Einige Beispiele:

1. Der Flughafen Paderborn/Lippstadt.
3 der 6 anderen kommunalen Gesellschafter haben den Ausstieg schon beschlossen, darunter am Tag vor der Kreistagssitzung der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld auf Vorschlag des dortigen SPD-Bürgermeisters; die SBL hatte beantragt, diesen zu übernehmen. Und die SPD fordert auch überregional einschneidende Veränderungen bei diesem Flughafen.
Doch im HSK? Kein eigener Antrag der SPD, kein Protest gegen das Verlangen von Landrat und CDU, die Entscheidung bis nach der Kommunalwahl zu verschieben…

2. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.
Es ging um den Jahresabschluss 2019 des HSK. Der Landrat hatte sich mit den Rückstellungen völlig verkalkuliert: Eingeplant waren 3,3 Mio Euro, eingestellt werden mussten 10,8 Mio Euro, also 7,5 Mio Euro. Das belastet das Jahresergebnis des Kreises. Die 12 kreisangehörigen Städte und Kommunen müssen das finanzieren, mit fast 30 Euro je Einwohner zusätzlich. Die SBL hatte beantragt, endlich mal nach den Gründen für diese Fehlplanung einer wesentlichen Haushaltsposition zu schauen. Die Zusatzversorgungskasse hatte mitgeteilt, dass der Kreis Besoldungserhöhungen und personelle Veränderungen hätte mit einplanen müssen, was er nicht getan hat.
Bei der HSK-SPD gibt es jedoch keinerlei Interesse, dies aufzuklären und damit möglichen Fehlentwicklungen in der Zukunft vorzubeugen, damit die Kommunen eine tragfähige Planungsgrundlage haben. Kein eigener inhaltlicher Beitrag der SPD zu diesem Thema.

3. Die Pflegebedarfsplanung.
Landrat und Kreisverwaltung haben mit unrealistischen Annahmen geplant. Danach sollen angeblich die Zahl der über 80jährigen Einwohner*innen bis 2030 zurück gehen und der Anteil der Pflegebedürftigen sinken. Als Ergebnis werden zu wenig stationäre Pflegeplätze vorgehalten. Und zu den dringend benötigten weiteren Kurzzeitpflegeplätzen wird nur festgestellt, dass es in einigen Orten Bedarf gibt. Konkrete Maßnahmen: keine. Inhaltliche Beiträge der SPD: Auch keine.

4. Das Integrationskonzept.
Die Vorlage der Kreisverwaltung enthält viele gute Ansätze. Aber der Kreistag müsste darauf dringen, dass es mehr Sicherheit für die Arbeitgeber über die perspektive gibt, wenn sie jungen Zugewanderten einen Ausbildungsplatz zusagen. Und dass Zugewanderte auch Arbeitsplätze ausserhalb des Kreisgebiets annehmen dürfen. Und konkrete Schritte für Vereinfachungen in den Verfahren für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse eingeleitet werden.
Einziger Beitrag der SPD: Ein Hinweis auf persönliche Beziehungen… Das ist nicht die Lösung!

5. Vergabe der Restabfallbehandlung ab 2023.
Diese Vergabe erfolgte tatsächlich schon im Jahre 2020. Über die Anzahl der Anbieter und die Preisentwicklung gäbe es viel zu berichten. Aber das geht hier leider nicht, da dieser Tagesordnungspunkt nicht-öffentlich behandelt wurde. Und was macht die SPD? Auch das können wir hier leider nicht berichten…

Die Ausnahme.
Einen (!) eigenen Antrag der SPD gab es doch: Der HSK soll einen einzigen mobilen Entrindungszug selbst anschaffen, für die Bekämpfung der Borkenkäferplage! Dieser Antrag wurde in einen Ausschuss überwiesen. Über den Sinn der Maßnahme in einem Kreis mit 1.960 km2 und mehreren Mio Euro Kosten für einen solchen Zug kann man streiten…
Das war es inhaltlich mit der SPD in dieser Sitzung.
Etwas sehr wenig! Vielleicht sollte sich die SPD auch in ihrer Wahlwerbung noch mehr an die CDU anlehnen?

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

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Behördenlogik!

By admin at 11:04 pm on Wednesday, April 22, 2020

Das Land NRW hat eine “Korona-Einreise-Verordnung” erlassen.
In § 1 Abs. 1 dieser “KoronaEinreiseVO” steht:
“Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundes¬republik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und diesen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.”

Dies führt u.a. dazu, dass die betroffenen Personen in den 14 Tagen nach ihrer Einreise ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, auch wenn sie selbst nicht erkrankt sind.
Wovon sollen die Personen in dieser Zeit dann ihren Lebensunterhalt bezahlen?
Man könnte der Auffassung sein, dass der Staat dafür zuständig ist, wenn er eine Auflage verfügt, die dazu führt, dass Personen eine Zeitlang nicht arbeiten können und daher kein Einkommen erzielen.
Das stimmt auch, aber nur zeitlich begrenzt. Für Betroffene, die am 10. April oder später aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in Quarantäne müssen, stellt das Kreisgesundheitsamt eine Bescheinigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz aus. Damit haben sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Personen, die z.B. am 8. April oder am 9. April eingereist sind und am Ankunftsflughafen von einer dort tätigen Behörde zur Quarantäne aufgefordert wurden, erhalten diese Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt nicht. Krank sind sie in der Regel auch nicht. Das bedeutet, dass sie 14 Tage lang nicht arbeiten dürfen, ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich.

Auf Nachfrage war beim Kreisgesundheitsamt in Meschede zu erfahren, dass dieses Amt die Bescheinigungen deswegen erst für Einreisen ab 10. April ausstellen würde, weil die “KoronaEinreiseVO” erst am 9. April erlassen worden sei. Das nützt den Betroffenen aber nichts, wenn sie bereits vorher in Quarantäne geschickt wurden. Die Situation für sie unterscheidet sich nicht, unabhängig davon, ob sie vor oder ab 10. April wieder deutschen Boden erreicht haben. Da gibt es z.B. den Fall, dass jemand seine Rückreise auf behördliche Empfehlung vom 10. April auf den 9. April vorgezogen hat. Jetzt bleibt er deswegen ohne Einnahmen. Wer soll das verstehen? Und informiert hat das Kreisgesundheitsamt über diese Verfahrensweise nie.

Daher hat die SBL-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:
“1. Trifft es zu, dass das Kreisgesundheitsamt zwar denjenigen Personen, die zwischen dem 10. April und dem 19. April aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in 14tägige Quarantäne geschickt wurden, eine Bescheinigung nach § 56 IfSG ausstellt, nicht jedoch für vorher oder nachher nach Deutschland eingereiste Personen, auch wenn diese am Ankunftsflughafen eine Aufforderung erhalten haben, sich in Quarantäne zu begeben?
2. Falls Ja, erfolgt dies wegen der gemäß § 4 CoronaEinreiseVO geltenden zeitlich beschränkten Gültigkeit der CoronaEinreiseVO?
3. Hält der Landrat diese Ungleichbehandlung beim Verdienstausfall für angeordnete Quarantäne für vertretbar, und wenn Ja, warum?
4. In welcher Form und wann wurden die Arztpraxen im Kreisgebiet über diese Handhabung informiert, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der betroffenen Patienten und deren Nachfragen nach “Krankschreibungen” hat?
5. Wer oder was hindert das Kreisgesundheitsamt daran, auch für Personen, die z.B. am 8. April oder 9. April eingereist sind, eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 9 CoronaEinreiseVO i.V.m. § 56 IfSG auszustellen, denn diese Personen wurden aus denselben Gründen und in gleicher Weise zur Quarantäne aufgefordert wie die zwischen dem 10. April und dem 19. April eingereisten Personen?
6. Wer hat wo und wie festgelegt, dass bei vor dem 10. April erfolgten Einreisen derartige Bescheinigungen nicht ausgestellt werden dürfen?”

Über die Antwort werden wir berichten.

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Digitalisierungs-Wüste HSK

By admin at 11:40 am on Tuesday, April 7, 2020

Wie sieht es tatsächlich mit der Digitalisierung bei den Behörden im HSK aus? In Zeiten der Corona-Pandemie wird sie besonders wichtig.
Über das Desaster mit den Online-Kfz-Zulassungen hatten wir hier und hier bereits berichtet.

Heute nun ein weiteres aktuelles Beispiel. In diesen Corona-Tagen müssen ja viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen, die bisher nicht daran dachten, dafür jemals Bedarf zu haben. Die Arbeitsverwaltung wirbt damit, dass dieser Antrag online gestellt werden kann.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Da hatte ein Unternehmen sich bereits vorsorglich unternehmensspezifische Zugangsdaten zum Onlineportal der Arbeitsverwaltung beschafft, per Post, wie sich das bei einer solchen Behörde gehört. Damit konnte man u.a. Stellenangebote aufgeben. Wenn man sich nun mit diesen Daten dort anmeldet, um online Kurzarbeitergeld (Kug) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beantragen, passiert: nichts.
Denn die per Post übersandten Zugangsdaten reichen nicht aus, man benötigt noch eine telefonische und persönliche “Verifizierung”. Dies ist aber nur zu den Öffnungszeiten der Arbeitsverwaltung möglich; nach 18 Uhr geht da gar nichts mehr.

AntragsportalKuG-2

Also ein neuer Versuch am nächsten Tag, selbstverständlich erst nach 8 Uhr. Dann kommt vom Telefonanschluss der Arbeitsverwaltung zunächst permanent ein Besetztsignal, bis es irgendwann doch klappt. Nach Austausch diverser Daten am Telefon kommt dabei heraus, dass das Unternehmen seine bisherige “Kundennummer” bei der Arbeitsverwaltung nicht mehr verwenden kann, sondern im Rahmen der Verifizierung eine neue “Kundennummer” erhält.

Und zum Kug-Antrag erhält man die Anweisung, diesen Antrag nicht online zu stellen, sondern auszudrucken, auf Papier auszufüllen und per Briefpost an die hier für den HSK zuständige Dienststelle der Arbeitsverwaltung in Soest zu senden. Online sei dies nicht möglich…

Übrigens: Das Online-Portal der Arbeitsverwaltung ist vorerst überhaupt nicht mehr für das Unternehmen nutzbar, auch nicht für andere Zwecke als einen Antrag auf Kug. Denn für die neue Kundennummer benötigt das Unternehmen selbstverständlich neue Zugangsdaten; die sollen demnächst per Post geschickt werden, irgendwann…

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Kfz-Zulassung stark eingeschränkt

By admin at 4:17 pm on Wednesday, April 1, 2020

Bundesweit gibt es 883 Kfz-Zulassungsstellen. Von denen sind derzeit nur 29 ohne größere Einschränkungen geöffnet, wie sich aus einer tagesaktuellen Liste der Fa. Kroschke ergibt:
https://www2.kroschke.de/l/817493/2020-04-01/3g36/817493/13903/Status_Oeffnungszeiten_ZLS_20200401_14.00.pdf

Alle 3 Zulassungsstellen des HSK stehen dort im Status “Terminvergabe”. Das stimmt aber nicht, denn die Ämter in Arnsberg und in Brilon sind ganz geschlossen:
https://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/
In Meschede ist der Betrieb sehr eingeschränkt; zwischendurch war auch hier komplett geschlossen, ohne vorherige Ankündigung. Jetzt steht in Meschede in einem abgezäunten Bereich draußen vor dem Bürogebäude ein großer Pavillon, in den die Kunden durch ein Fenster bedient werden, wenn sie vorher Online einen Termin ergattert haben. Mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes halten draußen Wache.

Jetzt rächt sich, dass die Kreisverwaltung auch nach einem halben Jahr noch nicht eine Verordnung des Bundesverkehrsministers umgesetzt hat. Schon seit 01.10.2019 sollte deutschlandweit jeder Standardvorgang bei der Kfz-Anmeldung oder -Abmeldung online erfolgen können. Auf Antrag der SBL wurde der aktuelle Stand in der letzten Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses vorgestellt: Bisher wurde im HSK noch keine einzige Kfz-Meldung der “i-Kfz Stufe 3″ durchgeführt. Denn der Dienstleister der Kreisverwaltung kann kein entsprechendes Portal bereit stellen.
Schon seit Jahren kritisiert die SBL die Arbeit dieser Kommunalen Datenverarbeitungszentrale KDVZ (bzw. deren Nachfolgegesellschaft SIT)
https://www.sit.nrw/sit/unternehmen/ ,
bei der es immer wieder zu gravierenden Mängeln kam, z.B. mangelnder Serverleistung bei Wahlen oder Totalausfall des Systeme oder mangelnde Kompetenz bei der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Der HSK ist als einer von 5 Kreisen Verbandsmitglied in der Trägergeellschaft der KDVZ/SIT, aber Landrat und GroKo waren bisher nicht bereit darauf hinzuwirken, dass sich die Leistungen der KDVZ/SIT verbessern.
Andere Kommunen sind längst in der Lage, Online-Kfz-Zulassungen anzubieten, z.B. die Stadt Hamm:
https://kfz-online.hamm.de/

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Parteipolitische Sturheit des Landesinnenministers?

By admin at 4:51 pm on Friday, March 27, 2020

Ein Innenminister sollte auch die Aufgabe haben, für ordentliche und gerechte Abläufe in den Verwaltungen zu sorgen, unabhängig von parteipolitieschen Interessen. Beim Innenminister des Landes NRW kann man derzeit den Eindruck haben, dass er sich eher als Parteipolitiker versteht. Denn auf Biegen und Brechen hält er an allen Terminen für die Kommunalwahl fest, trotz der Corona-Krise.

Nach einem aktuellen Erlass, der unserer Fraktion vor 2 Tagen vom Landrat mitgeteilt wurde, soll am Wahltermin 13.09.2020 für die Kommunalwahl nicht gerüttelt werden, und auch alle anderen Termine zur Vorbereitung dieser Wahl sollen bestehen bleiben. Das bedeutet, dass die Kreiswahlausschüsse bis zum 31.03. die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen haben müssen; deshalb soll der Wahlausschuss im Mescheder Kreishaus am Montag (30.03.) tagen. Dann kann erst die Arbeit für die Parteien und Wählergruppen anfangen. Sie müssen KandidatInnen suchen, Einverständniserklärungen sammeln und insbesondere zu Versammlungen einladen, bei denen die Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, und dann etwa 2 Monate vor der Wahl die Vorschläge unter Beachtung zahlreicher formaler Vorschriften einreichen.

Solche Aufstellungs-Versammlungen sind aber derzeit nicht denkbar, und es ist noch nicht einmal absehbar, wann dazu – unter Beachtung der Ladungsfristen – eingeladen werden kann. Erst danach kann aber die Werbung für die KandidatInnen und für die Wahlprogramme beginnen. Diese Zeitspanne wird nun sehr kurz. Für die “großen” Parteien ist das leichter zu verkraften, denn sie verfügen über hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen, haben sehr enge Kontakte zu den Kommunalverwaltungen und über sie wird meist von der lokalen Presse freundlich, zuvorkommend und sehr schnell berichtet. Ganz anders stellt sich die Situation für die “kleinen” Parteien und Wählergruppen dar. Sie müssen viel intensiver für die Wahlvorbereitung arbeiten. Besonders heftig wird dies dann, wenn eine Liste neu für eine Wahl kandidiert, denn dann müssen in jedem Wahlbezirk einzeln ausreichende Anzahlen von Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Mit zu kurzen Zeiträumen wäre also die Gleichheit der Wahl, ein wichtiger Wahlgrundsatz, nicht mehr erfüllt.

Der NRW-Innenminister scheint hier durch seine Parteibrille zu gucken, denn für die CDU werden die Probleme nicht so gravierend sein wir für andere WahlbewerberInnen. Besonders irritiert seine Ausführung, “dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der o.g. Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind”. Also meint dieser CDU-Politiker, dass sich ggf. hunderte von Parteimitgliedern zu einer Aufstellungsversammlung treffen sollen, während sich sonst nicht mehr als 2 Personen versammeln dürfen???

Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher den folgenden Antrag an den Landrat als Kreiswahlleiter geschickt:

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags
für die Tagesordnung der Sitzung des Wahlausschusses am 30.03.2020
Thema: Wahltermin und Fristen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Wahlleiter,

aus aktuellem Anlass beantragt unsere Fraktion für die anstehende Sitzung des Wahlausschusses folgende Erweiterung der Tagesordnung:
– Aufforderung an Landesregierung und Landtag zur Verschiebung des Wahltermins für die Kommunalwahl 2020

mit folgendem Beschlussvorschlag:

“Der Wahlausschuss des HSK fordert die Landesregierung und den Landtag auf, den Wahltermin für die Kommunalwahl so zu verschieben, dass alle Parteien und Wählergruppen so lang bemessene Zeitspannen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Unterstützerunterschriften zur Verfügung haben wie im Kommunalwahlgesetz vorgesehen.”

Begründung und Erläuterung:
Gestern hat der Landrat unsere Fraktion über den Erlass des Innenministers das Landes NRW vom 19.03.2020 informiert, nach dem an dem bisherigen Wahltermin für die Kommunalwahl bereits am 13.09.2020 festgehalten werden soll, obwohl die laufende Wahlperiode noch bis zum 31.10.2020 andauert.
Faktisch kann aber derzeit keine Partei und keine Wählergruppe eine Versammlung zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten durchführen, auch wenn der Wahlausschuss nun am 30.03.2020 die Einteilung der Wahlbezirke beschließt. Wann zu einer solchen Versammlung eingeladen werden und wann sie dann stattfinden kann, ist aktuell nicht absehbar. Erst nach der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten können aber die Werbung für die Personen und deren Ziele erfolgen. Dies ist besonders relevant für “kleinere” Parteien und Wählergruppen, die bisher nicht so bekannt sind und die in den örtlichen Medien weniger Beachtung finden. Besonders relevant sind ausreichende Zeitspannen auch für die Sammlung von Unterstützerunterschriften (sofern erforderlich), die in jedem einzelnen Wahlbezirk erfolgen muss.
Wenn die Zeitspannen nach der Kandidatenaufstellung und für die Unterschriftensammlung nun verkürzt werden, sind keine Gleichheit der Wahl und keinen fairen Bedingungen gegeben.
Die Argumentationen des Innenministers im o.g. Erlass, dass “der zur Verfügung stehende Zeitrahmen aus wahlrechtlicher Sicht noch unbedenklich” sei, “dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der o.g. Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind” (!!) und dass “angesichts der grundsätzlich nicht allzu hohen Anzahl der für die jeweilige Wahl notwendigen Unterstützungsunterschriften ein etwas verkürztes Zeitfenster zumutbar” sei, gehen an der Realität vorbei.
Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl auf Kreisebene zuständig und verantwortlich. Wenn er Verstöße gegen die Gleichheit der Wahl erkennt, kann und sollte er im Vorfeld der Wahl darauf hinweisen. Ein konkreter Alternativtermin kann in diesem Antrag noch nicht vorgeschlagen werden, da für unsere Fraktion derzeit nicht absehbar ist, wie lange und in welchem Umfang die Einschränkungen des öffentlichen Lebens anhalten.”

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Liegt es wirklich an der “schlechten Bezahlung” der Amtsärzte??

By admin at 12:21 pm on Monday, March 2, 2020

Der WDR hat heute einen Beitrag über die unbesetzten Arztstellen in NRW-Gesundheitsämtern veröffentlicht. Danach soll das Gesundheitsamt des HSK mit 31% den höchsten Anteil unbesetzter Arztstellen in NRW haben.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/aerzte-mangel-gesundheitsamt-nrw-100.html

Die Verbandsfunktionärin nennt nur einen Grund:
“Den Grund für den massiven Ärztemangel bei den Gesundheitsämtern sieht die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. Ute Teichert, vor allem in der schlechten Bezahlung: ‘Wenn Sie aus einem Krankenhaus in ein Gesundheitsamt wechseln wollen, müssen Sie Gehaltseinbußen von 1.000 bis 1.500 Euro im Monat in Kauf nehmen.’ ”

Das ist eine sehr einseitige Betrachtung. Denn Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt des HSK erhalten schon kurz nach dem Einstieg eine so hohe Vergütungsgruppe, wie sie andere Akademikerinnen und Akademiker erst in Führungspositionen mit viel Verantwortung und Erfahrung erreichen. Und der Vergleich mit einer Tätigkeit in Krankenhäusern passt überhaupt nicht: Im Gesundheitsamt ist die Arbeitswoche in der Regel am Freitagmittag beendet, ohne Nacht- und Wochenenddienste. Und die Verantwortung ist nicht ganz so hoch, als wenn man eine Station leiten muss…
Die Kontrolle der Ergebnisse ist im Gesundheitsamt auch eine andere als im Klinikalltag. So gab es in den letzten Monaten bei Schuleingangsuntersuchungen durch das HSK-Gesundheitsamt wiederholt sehr “überraschende” Abläufe und Ergebnisse, die bei Eltern und Kita-Erzieherinnen sowie den Ärztinnen und Ärzte, die die Kinder sonst betreuen, großes Erstaunen auslösten… Für die Amtsärztin hat das keine Konsequenzen.

Sinnvoller wäre es z.B. zu untersuchen, wie hoch die Fluktuation im Gesundheitsamt des HSK ist und warum sie so hoch liegt. Da gibt es viel zu tun!

UPDATE:
Hier ist eine aktuelle Stellenanzeige des Kreisgesundheitsamtes im “Deutschen Ärzteblatt” veröffentlicht:
https://www.aerzteblatt.de/aerztestellen/anzeige/642212/AeRZTIN-ARZT-fuer-die-stellv-Leitung-des-Gesundheitsamtes-Meschede-Oeffentliches-Gesundheitswesen?stellenFachgebiet=30
Als Vergütung für Fachärzte wird dort angeboten:
EG 15 bzw. als Beamtin / Beamter A 15 LBesO und außerdem “eine Zulage nach der Fachkräfte-RL in Höhe von 1.000 € monatlich”.
Und es besteht die “Möglichkeit zur Ausübung von Nebentätigkeiten”.
Das alles ohne Nacht- und Wochenenddienste.
Dann kann es wohl kaum an der schlechte Bezahlung liegen, dass sich nicht so viele Ärztinnen und Ärzte bereit erklären, im Gesundheietsamt des HSK zu arbeiten…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,GesundheitspolitikComments Off on Liegt es wirklich an der “schlechten Bezahlung” der Amtsärzte??

Landrat will erneut kandidieren

By admin at 1:08 am on Sunday, November 10, 2019

Heute fand ein CDU-Kreisparteitag statt. Auf den Internetseiten der Lokalpresse findet sich seit heute Vormittag ein Bericht, dass der derzeit amtierende Landrat angekündigt hat, dass er für eine weitere Amtszeit kandidieren möchte. Die nächste Kommunalwahl findet am 13.09.2020 statt; dann wird für die Wahlperiode gewählt, die vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2025 dauert. Bereits seit 01.10.2005 ist der Landrat im Amt; sein Vorgänger trat – wohl nicht ganz freiwillig – weniger als ein Jahr nach seiner letzten Wahl zurück.

Konkret berichtet die Lokalprese: “Der 67-jährige Schmallenberger versichert, für die volle Amtszeit von fünf Jahren zur Verfügung stehen zu wollen: ‘Das ist mein festes Versprechen’, sagt er, ‘vorausgesetzt, die Gesundheit spielt mit; doch derzeit fühle er sich topfit’, so der Chef der Kreisverwaltung weiter.”

Besonders erwähnt der Landrat: „Wir verfügen über ein exzellentes Verhältnis zu unseren Städten und Gemeinden.” Ob das wirklich für alle 12 Städte und Gemeinden im Kreis gilt? Der Kreis finanziert sich vor allem durch die Kreisumlage, eine Art Zwangsabgabe, die die Städte und Gemeinden aus ihren eigenen Finanzmitteln abführen müssen. Und die ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für den Haushalt 2020 ist eine weitere Steigerung um 3,45 Mio Euro (2,5 %) geplant, die aber voraussichtlich nicht ausreichen wird.

Weiter lesen wir in der Lokalpresse: “Als eine großen Herausforderungen während einer weiteren Amtszeit bewertet er das Gesundheitswesen; ‘vor allem, wenn ich aktuell nur an die Insolvenz des Winterberger Krankenhauses denke’, so Dr. Schneider. ‘Hier arbeiten zurzeit viele Akteure an einer perspektivisch neuen Lösung, mehr kann ich aber noch nicht sagen.'”
Wichtig wäre es, außer den Krankenhäusern im Kreisgebiet (von denen mehrere akut gefährdet sind) auch das zuständige Amt innerhalb des Kreishauses näher zu betrachten…

Es wird sicherlich noch mehr Kandidatinnen oder Kandidaten für das Amt des Landrats geben. Die SBL wird ihre Kandidat*innen für die Kommunalwahl im Frühjahr 2020 aufstellen.

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Eingeladen – um nichts sagen zu dürfen!

By admin at 11:39 pm on Saturday, November 9, 2019

Bekanntlich gibt es große Probleme mit den Gebäuden des Berufskollegs am Berliner Platz in Arnsberg-Hüsten. Statt ursprünglich 19 Mio Euro soll der Neubau nun 43,4 Mio EUro kosten. Über die Planungen wurde in einer Sitzung des Schulausschusses beraten. Dazu waren auch die Mitglieder der für dieses Berufskolleg gebildeten Baukommission eingeladen worden. Dieser Einladung waren 4 Miglieder der Baukommission gefolgt, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Schulausschusses sind.

Diese 4 Personen durften sich dann zu den Ausschussmitgliedern in den Saal setzen. Der Antrag, ihnen auch Frage- und Rederecht zu gewähren, wurde jedoch durch die Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt.

Hing das vielleicht damit zusammen, dass 3 der 4 eingeladenen Gäste der Opposition im Kreistag angehören?
Es ist schon merkwürdig: Da bildet der Kreistag eine Fachkommission, lädt deren Mitglieder richtigerweise zu einer ihre Aufgaben stark betreffenden Ausschusssitzung ein, aber sie müssen schweigen?!

Auch die Sondersitzung des Kreistags, in der endgültig über das Projekt entschieden wurde, verlief merkwürdig. Immerhin handelt es sich um die zweitgrößte Investition in der mittlerweile fast 45jährigen Geschichte des HSK (nach der Abfalldeponie bei Bonacker). Irritierend war direkt zu Beginn dieser Sitzung allerdings, dass der Landrat die Kreistagsmitglieder darauf hinwies, dass er nach etwas mehr als einer Stunde auf Grund eines bereits länger zugesagten Vortrages an der Sitzung nicht mehr teilnehmen könne. Dabei hatte er selbst den Termin für die Sondersitzung des Kreistags festgelegt.
Kurz gesagt: Der Landrat hatte an diesem Tag nicht ausreichend Zeit eingeplant für die vermutlich wichtigste wirtschaftliche Entscheidung seiner Amtszeit.
Wir wissen nicht, ob es sich bei diesem Vortrag
– im besten Falle um eine gemeinnützige Tätigkeit handelte,
– dienstliche oder
– private Interessen betroffen waren
– oder andere Gründe vorlagen.

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Versteckspiel

By admin at 8:58 am on Tuesday, October 15, 2019

In der Sitzung des Umweltausschusses am 02.10.2019 stand der Punkt “Konsequenzen der Urteile des VG Arnsberg vom 25.06.2019 auf die Flächennutzungspläne Meschede und Olsberg” auf der Tagesordnung. Aus der Sitzungsdrucksache 8/1306 erfahren wir u.a.: “Mit Urteilen vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg sowie über die Genehmigungen von insgesamt neun Windkraftanalgen und Vorbescheide für drei weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meschede entschieden. In allen Verfahren hatten die Städte Olsberg und Meschede das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens versagt, weil die geplanten Anlagenstandorte außerhalb der in den Flächennutzungsplänen der Kommunen ausgewiesenen Konzentrationszonen lagen. Der Hochsauerlandkreis hatte deshalb alle Anträge negativ beschieden… Das Gericht hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und den Kreis verpflichtet, die Genehmigungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das Urteil ersetzt zugleich das versagte Einvernehmen der Stadt.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beantragt, diesen Punkt auch in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.10.2019 aufzunehmen. Denn diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den Kreis und alle 12 Kommunen. Für die Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kommunen ist der Kreis als Genehmigungsbehörde zuständig. Wenn nun die in den Gemeinden beschlossenen Flächennutzungspläne mit der Festlegung sog. Konzentrationszonen aufgehoben werden, bedeutet dies, dass Anträge für die Errichtung von WEA für fast alle Flächen gestellt werden können; die Steuerungswirkung von Konzentrationszonen entfällt dann. Und der Kreis hat ein hohes Risiko bei der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen für WEA. Er muss damit rechnen, dass er anschließend verklagt wird und möglicherweise sogar hohe Haftungsrisiken entstehen.

Die Auskünfte der in der Kreisverwaltung zuständigen Abteilungsleiterin im Umweltasschuss waren leider sehr dürftig. Es war nicht zu erfahren, welche rechtlichen Bedenken die Kreisverwaltung selbst in den Genehmigungsverfahren hatte und welche Rechtsauffassung sie nun hat. Auch über die “Konsequenzen für weitere Genehmigungsverfahren” wurde nicht berichtet, trotz entsprechender Ankündigung.

Um so wichtiger wäre es gewesen, das Thema nun im Kreistag zu beraten. Doch der Landrat erklärte schon zu Beginn der Kreisausschusssitzung, dass es sich um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” handele, bei dem der Kreistag keine Mitwirkungsrechte habe. Dies mutet sehr seltsam an, denn noch im Umweltausschuss war das kein Thema. Da war der TOP ja sogar vom Landrat und vom Ausschussvorsitzenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden!

Wie in solchen Fällen leider üblich, folgte die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) im Kreistag dem Wunsch des Landrats und setzte den TOP ab, gegen die Stimmen von SBL und Linken. So wird es nun eine Klärung per schriftlicher Anfrage geben müssen. Das ist aber weniger effektiv als eine Beratung in der Sitzung.

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Kreistag: Haushaltsentwurf 2020 wird eingebracht

By admin at 8:35 am on Thursday, October 10, 2019

Am Freitag (11. Oktober) tagt ab 15 Uhr wieder der Kreistag im Kreishaus in Meschede. Ein Schwerpunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2020 durch den Landrat.

Die Sitzung beginnt – wie immer – mit einer Einwohnerfragestunde. Dort kann jede(r) Einwohner*in Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

Weitere Themen sind die Jahresabschlüsse des Kreises, des Abfallentsorgungsbetriebs, des Rettungsdienstes und der Schul- und Bildungseinrichtungen. Dazu zählen u.a. das Sauerlandmuseum und die Kreis-VHS.

Die Beitragssatzung für die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten steht auch auf der Tagesordnung. Erfreulich ist, dass die Beiträge bis 2022 stabil bleiben sollen.

Außerdem soll ein weiterer Beschluss zum Neubau des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten gefasst werden. Hier sind bekanntlich die zunächst mit 19 Mio Euro angekündigten Baukosten auf mittlerweile 43,4 Mio angestiegen; Konsequenzen daraus gab es bisher keine.

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GaGaGroKo: Gemeinsam unsozial

By admin at 8:44 am on Friday, September 6, 2019

Empfänger von Grundsicherung (Sozialhilfe oder Alg2) erhalten außer dem Regelsatz für ihren Lebensunterhalt die Kosten für ihre Unterkunft (KdU) erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept aufgestellt. Bekanntlich haben Bundessozialgericht und Landessozialgericht festgestellt, dass die Methode, mit der die Angemessenheitsgrenzen ermittelt wurden, rechtswidrig ist. Dabei spielte vor allem die Bildung der Teilräume eine Rolle: Der HSK hatte die 7 Städte/Gemeinden Brilon. Olsberg, Marsberg, Bestwig, Eslohe, Hallenberg und Medebach zusammen gefasst und für sie einheitliche Mietobergrenzen festgelegt. Dies hatte die SBL immer wieder kritisiert, und diese Kritik wurde nun von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Doch was folgte nun? Die Kreisverwaltung hat die bereits im Jahr 2016 erhobenen Mietwerte genommen und aus ihnen neue Vergleichsräume gebildet. Die Ergebnisse sind sehr merkwürdig: So werden nun in Hallenberg und Medebach höhere Mieten als angemessen betrachtet als in Brilon und Olsberg. Während die Kreisverwaltung für einen 2-Personen-Haushalt mit 65 qm Wohnfläche in Hallenberg und Meschede Mieten bis zu 404,30 Euro als angemessen betrachtet, sind es in Brilon, Marsberg und Olsberg angeblich nur 371,30 Euro. Diese Monatsmieten enthalten die Kaltmiete und auch alle Nebenkosten, außer der Heizung. Somit gelten in Brilon, Marsberg und Olsberg Kaltmieten nur bis höchstens etwa 4,19 Euro als angemessen. Für Einzelpersonen liegt der Höchstwert bei etwa 4,31 Euro. Dies ist völlig unrealistisch.

Trotz erheblicher weiterer methodischer Mängel wurde der Vorschlag der Kreisverwaltung am Mittwoch (4. September) im Kreistag unverändert beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP (“GanzGanzGrosseKoalition”), gegen SBL und Linke. Der Kreis spart zunächst Geld. Vielleicht braucht er das ja für seine sehr teuren Bauprojekte??
Den Betroffenen wird nun ihr Lebensunterhalt gekürzt, häufig um mehr als 50 Euro pro Monat, um die Miete bezahlen zu können. Sie werden nun wieder den mühsamen Weg über die Sozialgerichte gehen müssen.

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8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

By admin at 3:40 pm on Thursday, August 8, 2019

In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025. Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)

Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar
Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.

Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund. Denn …
1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“

Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.
„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.

Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.

Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.

Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.

Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).

Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).

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