Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was gibt`s für Neuigkeiten vom Fracking?

By adminRL at 10:21 pm on Sunday, August 17, 2014

Das Thema ist leider immer noch nicht erledigt. Deswegen werfen wir in unregelmäßigen Abständen einen Blick auf das, was sich um uns herum in Sachen Fracking so tut.

29.07.2014 – „Frankfurter Allgemeine“: „Fracking in Großbritannien; Ausnahmen für den Garten Eden
Die Regierung in London unterstützt das Fracking zur Gewinnung von Erdgas. Die Bürger von Großbritannien lieben ihre Natur. Die Parks sind ihr Garten Eden. Auch hier soll gebohrt werden. Oder doch nicht? …“
Klick:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/fracking-in-grossbritannien-ausnahmen-fuer-den-garten-eden-13069080.html

28.07.2014 – „Die Welt“: „Großbritannien genehmigt umstrittenes Fracking
Um die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern, will die britische Regierung die Förderung von Schiefergas auf dem Festland voranbringen. Dafür werden neue Fracking-Lizenzen erteilt. …“
Klick:
http://www.welt.de/wall-street-journal/article130637489/Grossbritannien-genehmigt-umstrittenes-Fracking.html

28.07.2014 – „Handelsblatt“: „London erlaubt Fracking auch in Nationalparks
Befürchtete Umweltschäden durch Fracking scheinen die britische Regierung zu beeindru-cken. In neuen Richtlinien erlaubt sie die umstrittene Gasfördermethode in Schutzgebieten – anders der Fahrplan der Bundesregierung. …“
Klick:
http://www.handelsblatt.com/technologie/das-technologie-update/energie/vergabe-von-foerderlizenzen-london-erlaubt-fracking-auch-in-nationalparks/10259764.html

28.07.2014 – „Stern“: „Fracking im großen Stil. So will Großbritannien ran ans Schiefergas
Unsere britischen Nachbarn setzen auf Fracking. Um unabhängiger vom russischen Gas zu werden, will das Land schon im Herbst beginnen. Doch die besondere Geologie Englands könnte die Pläne erschweren. …“
Klick:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/fracking-im-grossen-stil-so-will-grossbritannien-ran-ans-schiefergas-2127020.html

26.07.2014 – „Wirtschaftswoche“: Niederlande; Regierung will grenzenloses Fracking ver-hindern
Die Bundesregierung will Bohrungen nach Schiefergas in den Niederlanden verhindern, wenn die Vorkommen nahe der deutschen Grenze lagern. …“
Klick:
http://www.wiwo.de/politik/europa/niederlande-regierung-will-grenznahes-fracking-verhindern/10250728.html

22.07.2014 – „RP Online“: NRW fordert Aus für Fracking in den Niederlanden
Die Niederlande sollen die Arbeiten an ihrem Fracking-Projekt zur Förderung von Erdgas auch im grenznahen Raum stoppen. Das fordert NRW-Umweltminister Johanens Remmel (Grüne) in einer offiziellen Mitteilung an die niederländische Regierung. …“
Klick:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/nrw-fordert-aus-fuer-fracking-in-den-niederlanden-aid-1.4402020

01.07.2014 – „EurActiv.de“: „Fracking in Deutschland: Der lange Streit für kurze Unabhän-gigkeit
Noch vor der Sommerpause will Wirtschaftsminister Gabriel Eckpunkte für ein Gesetz zur umstrittenen Fracking-Technologie vorlegen. Nach heftiger Kritik verspricht er nun, Metho-den wie in den USA werde es nicht geben. Sicher ist: Auch mit ausgeweitetem Fracking würde die größere Energie-Unabhängigkeit Deutschlands nur kurzfristig währen. …“
Klick:
http://www.euractiv.de/sections/energie-und-umwelt/fracking-deutschland-der-lange-streit-fuer-kurze-unabhaengigkeit-303147

25.06.2014 – „Deutschlandfunk“: Gasförderung in Polen, Big Brother auf dem Fracking-Acker
In Polen regt sich Widerstand gegen ein Fracking-Projekt des US-Konzerns Chevron im Os-ten des Landes. Die Landwirte haben Angst vor den Umweltfolgen und nutzen Überwa-chungskameras, um den Bohrungsbeginn zu verhindern – doch auch der Konzern schützt sich. …“
Klick:
http://www.deutschlandfunk.de/gasfoerderung-polen-big-brother-auf-dem-fracking-acker.795.de.html?dram:article_id=290058

06.05.2014 – „n-tv“: „Rumänien; Chevron beginnt mit Fracking-Probebohrungen
Trotz heftiger Proteste der lokalen Bevölkerung hat der US-Energiekonzern Chevron in Ru-mänien mit den Probebohrungen zur Förderung von Schiefergas begonnen. In der Nähe des Dorfes Silistea im Osten des Landes werde solange gebohrt, bis eine Tiefe von rund 4000 Metern erreicht sei, sagte ein Konzernsprecher am Dienstag. Die Suche nach dem Gas sei auf drei bis fünf Jahre angelegt. ….“
Klick:
http://www.n-tv.de/ticker/Chevron-beginnt-mit-Fracking-Probebohrungen-article12776881.html

11.10.2013 – „Süddeutsche.de“: Ölkonzern scheitert mit Klage; Französische Verfassungs-richter billigen Fracking-Verbot
Erdgasförderung durch Fracking bleibt in Frankreich weiterhin verboten – zum Schutz der Umwelt und des Gemeinwohls, wie das Verfassungsgericht bestätigt hat. Der gescheiterte Kläger, der US-Ölkonzern Schuepbach, dürfte vom französischen Staat nun Schadensersatz in Milliardenhöhe fordern. …“
Klick:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/oelkonzern-scheitert-mit-klage-franzoesische-verfassungsrichter-billigen-fracking-verbot-1.1792568

Und so weiter ….
TTIP lässt grüßen?

Filed under: Fracking,LandschaftsschutzComments Off on Was gibt`s für Neuigkeiten vom Fracking?

SBL/FW – Anfrage Nr. III zu “Roundup” auf den Grundstücken der Kreisverwaltung

By adminRL at 12:09 am on Thursday, August 7, 2014

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lässt nicht locker. Schon zweimal schrieb die SBL/FW die Kreisverwaltung wegen des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln auf den Grünflächen der kreiseigenen Schulen und anderer Gebäude der Kreisverwaltung an und bat um detaillierte Auskünfte über die Art und die Menge der Spritzmittel. Die beiden Antwortschreiben der Verwaltung warfen weitere Fragen auf. Wir berichteten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Roundup

Hier nun der Wortlaut der dritten Anfrage der SBL/FW zum Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Flächen mit Datum vom 15.07.2014:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken III

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

wir möchten noch einmal auf den Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln auf den Grundstü-cken des Hochsauerlandkreises eingehen. Denn die Angaben in Ihrer Antwort vom 02.07.2014 auf unsere Anfrage vom 02.06.2014 machen u. E. sehr deutlich, mit welcher Selbstverständlichkeit und Unbefangenheit Menschen und Umwelt völlig unnötigerweise mit Gift belastet werden.
Dass es auch anders geht, beweist Bayern. Laut einer Veröffentlichung auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in öffentlichen Grünflachen und Anlagen grundsätzlich verboten.
Klick:
http://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/pflege_oeffentlicher_anlagen/index.htm

Wie wir bereits in unserer ersten Anfrage zu diesem Thema (am 07.05.2014) schrieben, beobachtete am 05.05.2014 ein Passant, dass in den Beeten vor dem Kreishaus in Arnsberg ein/e Mitarbeiter/in eines offenbar von der Kreisverwaltung beauftragten Gartenbaubetriebs mit einer Rückenspritze Mittel zur Unkrautbekämpfung einsetzte. In Ihrer Auflistung vom 02.07.2014 darüber, wann und wo welche Mengen Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden, ist diese Aktion nicht erwähnt. In dem zitierten Schreiben deklarieren Sie „geringe Mengen von unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“ ausdrücklich nicht näher. Wir gehen also davon aus, dass die Aktion vom 05.05.2014 in diese Kategorie fällt.

Darum fragen wir:

1. Welches „Pflanzenschutzmittel“ (Produkt und Wirkungsweise) wurde in welchen Mengen und in welcher Konzentration am 05.05.2014 in den Grünflächen des Kreishauses in Arnsberg versprüht?

2. Wie groß sind die „geringen Mengen unter 1 Liter Pflanzenschutzmittel“, die seit Anfang 2013 bis heute insgesamt und bei den einzelnen Spritzaktionen (wie viele einzelne Maßnahmen?) auf kreiseigenen Grundstücken verwendet wurden?

3. Um welche Produkte handelte es sich jeweils?

4. In welcher Konzentration/Verdünnung im Verhältnis zum Wirkstoff sind die toxischen Mittel jeweils angewandt worden?

5. Halten Sie den Einsatz von Substanzen wie Glyphosat in den Grünflächen der Schulen, wie z.B. die Aufbringung von sage und schreibe 37 Litern des Produkts Touchdown Quattro am 05.05.2014 beim Berufskolleg in Meschede, für verantwortbar?

6. Wer dokumentiert wo und wer kontrolliert wie die Angaben über die Art und Menge der aufgebrachten Substanzen sowie deren sachgemäße Anwendung?

7. Wie und wo werden eventuell anfallende Abfälle der Spritzaktionen entsorgt und wer überprüft die sachgemäße Entsorgung?

8. Wie und wo und für welchen Zeitraum werden die Dokumente über die Produkte, die Mengen, die Art und den Tag der Anwendung und den Gartenbaubetrieb, der den Auftrag durchführte, archiviert?

9. Wie hoch waren die Kosten für die Spritzmittel, Pestizide etc. im Jahr 2013 und im Jahr 2014 bis heute?

10. Denken die Verantwortlichen beim Hochsauerlandkreis über Alternativen zur Giftspritzerei nach, sodass auf die Verwendung von so genannten Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ganz oder teilweise verzichtet werden kann?“

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on SBL/FW – Anfrage Nr. III zu “Roundup” auf den Grundstücken der Kreisverwaltung

Wahlprogramm und Massentierhaltung – Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt dem Landrat diverse Fragen zur geplanten Putenmastanlage in Meschede-Schederberge

By adminRL at 10:57 pm on Sunday, July 27, 2014

Seit Juni 2014 ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wieder mit zwei Kreistagsmitgliedern und somit in Fraktionsstärke im Kreistag vertreten. Die Formulierung des Wahlprogramms liegt also erst ein paar Monate zurück, und es ist noch nicht, so wie bei einigen großen Parteien, gleich wieder in Vergessenheit geraten. Im Gegenteil, die Leitlinien und Ziele der SBL sind den SBL`ern noch sehr präsent!

So präsent, dass die SBL/FW dem Landrat im Zusammenhang mit der geplanten Putenmastanlage einen kleinen, prägnanten Auszug aus dem SBL-Wahlprogramm zusandte, gleichzeitig mit diversen Fragen zur Massentierhaltung und deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Schließlich ist der Landrat oberster Chef der Kreisverwaltung, zu der auch das Veterinäramt, das Gesundheitsamt, die Untere Landschaftsbehörde und die Untere Wasserbehörde gehören.

Wer das Anschreiben und die gefühlt 100, in echt aber „nur“ rund 20 Fragen der SBL/FW lesen möchte, hier ist die komplette Anfrage vom 22.07.2014:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

in unserem Wahlprogramm 2014 befassen wir uns neben vielen anderen Themen auch mit dem Tierschutz. Wir formulierten u.a. unsere Auffassung, dass beim Tierschutz Verbesserungen dringend erforderlich sind und sie nicht weiter in die Zukunft verschoben werden dürfen. Wortwörtlich steht im Wahlprogramm der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
… Tiere sind Lebewesen die wie wir Freude, Angst und Schmerzen empfinden. Doch häufig werden unsere Mitgeschöpfe nur unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit gesehen und leider auch entsprechend behandelt.
Wir fordern daher mit Nachdruck, Tierschutz und Tierrechte ernst zu nehmen und allen Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Das gilt insbesondere auch für Mastbetriebe und die Legehennen-Haltung. Daher muss die Bestandsdichte bei der Bodenhaltung von Geflügel reduziert werden und Hühnern, Puten und anderen Masttieren ein wesentlich größerer Lebensraum zur Verfügung gestellt werden. Die Haltung sollte möglichst weitgehend im Freiland erfolgen. …

Auch für große Teile der Bevölkerung ist Massentierhaltung nicht mehr akzeptabel: Und das nicht nur wegen der in gewisser Regelmäßigkeit auftretenden Skandale. Schlagzeilen über tierquälerische, nicht artgerechte Haltung, übermäßigen Antibiotika-Einsatz, antibiotikaresistente Keime auch auf Putenwurst und große Mengen anfallender Gülle, von der Gesundheitsgefahren wie Darmerkrankungen ausgehen können, all das spricht unseres Erachtens gegen die in Meschede-Schederberge geplante große Putenmastanlage. Denn da sollen bald auf engstem Raum in einem Stall sage und schreibe 10.000 Tiere gehalten werden. Darum wundert uns die Gründung der „Interessengemeinschaft Schederberge“ nicht, zumal es sich ja bei dem geplanten Betrieb nicht um die erste große Putenmastanstalt im Stadtgebiet von Meschede handelt.

Etliche Tier- und Naturschutzverbände setzen sich sehr kritisch mit der Massentierhaltung auseinander. Beispielsweise die „Albert-Schweitzer-Stiftung“ kritisiert auf ihren Internetseiten: „ … Bei der Putenmast steht die möglichst schnelle Gewinnung von Fleisch im Vordergrund, was auf Kosten des Wohlbefindens und der Gesundheit der Tiere geht. So werden Mastputen, obwohl sie zum Schlafen Dunkelheit brauchen, fast permanent (sogar bis zu 24 Stunden) im Hellen gehalten, weil sie dann auch nachts die Futterstellen aufsuchen und schneller zunehmen. … Aufgrund der extremen Überzüchtung können sich die Puten am Ende der Mast kaum noch fortbewegen – viele verenden bereits vor der Schlachtung. …“
Siehe:
http://albert-schweitzer-stiftung.de/massentierhaltung/puten

Zu den Ämtern in der Kreisverwaltung gehören auch das Veterinäramt, das Gesundheitsamt, die Untere Landschaftsbehörde und die Untere Wasserbehörde.

Wir nehmen die Bedenken und die Proteste der Bevölkerung und der Tierschützer ernst und unser Wahlprogramm beim Wort und fragen Sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung

a) Halten Sie Massentierhaltung, so wie sie z.B. in dem bereits bestehenden Betrieb in Me-schede-Horbach seit Jahren praktiziert wird, für eine geeignete, artgerechte und nicht tierquälerische Form der Tierhaltung?

b) Wie stellt der Hochsauerlandkreis sicher, dass Tieren in Massentierhaltung, wie z.B. den Puten in Horbach, ein artgerechtes, schmerz- und leidensfreies Leben gewährleistet wird (dazu gehört z.B., dass die Vögel nicht permanent im Hellen gehalten werden) und, dass die Schlachtung für die Tiere möglichst angst- und schmerzfrei verläuft?

c) Bekanntlich bietet die Massentierhaltung vielfache Verbreitungsmöglichkeiten für diverse Arten von Krankheitserregern, die auch auf Menschen übertragbar sind. Durch welche Maß-nahmen trifft der HSK diesbezüglich Vorsorge?

d) Wie groß sind die Mengen Antibiotika und anderer wachstumsfördernden Pharma-Produkte (wie Hormonpräparaten), die im Mastbetrieb in Meschede-Horbach seit 2012 bis heute eingesetzt wurden?

e) Welche Futtermittel werden den Puten in Meschede-Horbach verabreicht? Steht auf dem „Speiseplan“ auch Futter aus „recycelten“ Tierkörpern?

f) Wie groß war in den Jahren 2012 bis heute im oben genannten Mastbetrieb die Mortalität der Tiere durch Verletzungen und Krankheiten (Anzahl der verendeten Tiere)? Wie viele Tötungen erfolgten aufgrund von Verletzungen und Krankheiten? Wo und wie werden die Kadaver entsorgt?

Punkt 2 – Kontrollen

a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensivität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?

b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?

c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?

d) Wie werden Kontrollen und Mängel dokumentiert und wie lange, wo und für wen sind diese Dokumente einsehbar?

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Putenmastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?

b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen ?

c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Welche Gülle-mengen fielen 2012, 2013 und 2014 bis heute im Putenmastbetrieb in Horbach an?
Was geschieht mit der überschüssigen Gülle?

d) Wurde und wird durch z.B. den HSK überprüft, dass die mit Gülle beaufschlagten Flächen im Stadtgebiet Meschede Fluss-, Grund- und Trinkwasser beeinträchtigen oder gibt es Hinweise darauf? Liegt der fragliche Bereich im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen? Wenn ja, von welchen?

e) Wie, wie oft, durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde und wird der Nitratgehalt der mit Gülle und/oder den Rückständen aus Biogasanlagen „gedüngten“ landwirtschaftlichen Flächen überprüft?

f) Wie schätzen Sie die Auswirkungen der bestehenden und der geplanten Putenmastanlage auf die umliegenden Naturschutz- und Naherholungsgebiete ein?

Punkt 4 – Beeinträchtigung der Bevölkerung

a) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schreibt der Gesetzgeber für den Bau eines Putenmastbetriebs vor? Welche Vorsorge muss z.B. gegen die zu erwartende Feinstaubbelastung, gegen Geruchsbelästigung und die Gefahr von Antibiotika-Resistenzen getroffen werden?

b) Wie hoch ist die Feinstaubbelastung im unmittelbaren sowie im weiteren Umfeld des Putenmastbetriebs in Horbach?

c) Unterstützen Sie – so wie die SBL/FW – die Resolution der Interessengemeinschaft Schederberge? Wenn nein, warum nicht?“

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Wahlprogramm und Massentierhaltung – Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt dem Landrat diverse Fragen zur geplanten Putenmastanlage in Meschede-Schederberge

Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …

By adminRL at 2:03 pm on Saturday, July 5, 2014

In diesen Tagen ereignet sich vieles was die Welt bewegt, z.B. die Fussball-WM, der NSU-Prozess, der NSA-Untersuchungsausschuss und entsetzliche (Bürger-)Kriege und Unruhen mit unabsehbaren Folgen. Warum befassen wir uns dann also mit scheinbar Nebensächlichem wie mit der „Pflege“ der Grundstücke des Hochsauerlandkreises?

Der Grund ist der: Im letzten Jahr wurden, wie wir jetzt auf Nachfrage erfuhren, im Auftrag der Kreisverwaltung 92 Liter plus X sogenannte Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken versprüht. Bis zum 5. Mai 2014 ließ der HSK 68 Liter Roundup und Co. versprengen. 37 Liter des Herbizids „Touchdown Quattro“ (Unkrautvernichter Glyphosat RM Roundup 360 Weedkiller) bekam im Wonnemonat Mai allein das Berufskolleg Meschede ab. Außerdem wurden bis zum 22. April dieses Jahres (mindestens?) 2,85 kg eines Produktes der Firma „Spiess-Urania Chemicals GmbH“ mit dem Namen „Kerb“ verteilt, davon am 22.04.2014 1 kg auf dem Grundstück der Martinschule in Dorlar.

Bei
www.schneckprofi.de
finden wir zu dem Granulat „Kerb“ u.a. die aufschlussreichen Hinweise:
„Kerb-Streugranulat ist hochwirksam und gehört deshalb in erfahrene Hände. Bitte beachten Sie den Hinweis zum Sachkundenachweis!“
„Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!“

Plus X? – Der zuständige Fachdienst des Hochsauerlandkreises hat keine weiteren Angaben zum Aufbringen von „geringen Mengen“ unter jeweils 1 Liter gemacht. Um welche Größenordnung und um welchen Substanzen es sich da handelt, das wissen wir also noch nicht.

Klar, unkrautfreie Grundstücke, die mag doch fast jeder ordentliche deutsche Haus- und Grundbesitzer. Doch wie hoch ist der Preis für den gepflegten Garten? Leider scheint nicht allen Menschen bewusst zu sein, welche schlimmen Folgen der Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ für Menschen, Tiere und Umwelt hat!?

Behörden sollen – unserer Meinung nach – eine Vorbildfunktion übernehmen und auf den eigenen Grundstücken völlig auf den Einsatz von giftigen Substanzen verzichten! Die Aussagen des HSK: „ …, da eine nachhaltige Beseitigung des Unkrauts nur durch Behacken nicht zu gewährleisten ist“, können und wollen wir genauso wenig akzeptieren wie den Hinweis: „…, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nur dort erfolgt, wo es verantwortungsvoll und sinnvoll erscheint.“

Und nun, für alle, die der Wortlaut des Schreibens vom Hochsauerlandkreis vom 02.07.2014 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 02.06.2014 interessiert, hier die Antwort der Kreisverwaltung:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises v. 02.06.2014;
hier: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken II

Sehr geehrter Herr Loos,

folgende Pflanzenschutzmittel wurden 2013 und 2014 von dem Garten- und Landschaftsbaubetrieb Erdmann, Mescheder Str. 6, 59889 Eslohe-Reiste, auf kreiseigenen Grundstücken eingesetzt:

1. Glyphos Publicaciones
der Firma Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG

an folgenden Tagen und Mengen auf den Grundstücken:
– 03.06.3013 3 Liter Rettungswache Sundern
– 04.06.2013 3 Liter Rettungswache Eslohe
– 04.06.2013 5 Liter Martinschule Dorlar
– 07.06.2013 6 Liter Franz-Joseph-Koch-Schule Arnsberg
– 20 Liter Berufskolleg Meschede
– 11.06.2013 20 Liter Berufskolleg Meschede
– 20.06.2013 3 Liter Kreishaus Meschede
– 23.06.2013 2 Liter Ruth-Cohn-Schule Neheim
– 02.07.2013 3 Liter Ruth-Cohn-Schule Neheim

2. Touchdown Quattro
der Firma Syngenta Agro GmbH

an folgenden Tagen und Mengen auf den Grundstücken:
– 18.07.2013 2 Liter Martinschule Dorlar
– 23.08.2013 15 Liter Berufskolleg Neheim
– 04.09.2013 10 Liter Kreishaus Arnsberg
– 25.04.2014 31 Liter Berufskolleg Neheim
– 05.05.2014 37 Liter Berufskolleg Meschede

3. Kerb
der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH

an folgenden Tagen und Mengen auf den Grundstücken:
– 16.01.2014 1,00 kg Franz-Joseph-Koch-Schule Arnsberg
– 16.01.2014 0,50 kg Kreishaus Arnsberg
– 16.01.2014 0,25 kg Ruth-Cohn-Schule Neheim
– 16.01.2014 0,10 kg Rettungswache Sundern
– 22.04.2014 1,00 kg Martinschule Dorlar

Auf allen anderen kreiseigenen Grundstücken wurden keine bzw. nur geringe Mengen (unter 1 Liter) Pflanzenschutzmittel ausgebracht.

Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises werden keine Pflanzenschutzmittel verwendet.

Bei ganz spezifischen Flächen, insbesondere Gehölzflächen, kann auf die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht verzichtet werden, da eine nachhaltige Beseitigung des Unkrauts nur durch Behacken nicht zu gewährleisten ist.

Unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 26.05.2014 wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nur dort erfolgt, wo es verantwortungsvoll und sinnvoll erscheint.“

Dazu weitere Veröffentlichungen von der SBL/FW …..
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=roundup

…. und vom BUND Bayern
Klack:
http://www.ogv-poxdorf.de/index_htm_files/BN_informiert-Garten-ohne-Gift-04-2013.pdf

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Gift in den Grünanlagen der Kreisverwaltung; nichts Weltbewegendes, aber …

“Roundup” auf kreiseigenen Grundstücken – Sauerländer Bürgerliste fragt noch einmal nach

By adminRL at 1:17 pm on Monday, June 9, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete Ende Mai 2014 eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zum Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken. Hier die Antwort des HSK:

„Sehr geehrter Herr Loos,
auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises werden zulässige Pflanzenschutzmittel unter
Zugrundelegung einer Dokumentation über
a) Tag der Ausbringung
b) Anwender
c) Handelsnamen des ausgebrachten Mittels
d) Ort der Ausbringung
e) Menge der ausgebrachten Spritzbrühe in Liter oder bei Granulat in kg bzw. Gramm
verwendet. Die Anwender sind im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises für Pflanzenschutzmittel und werden regelmäßig geschult.
Es werden nur zugelassene Pflanzenschutzmittel ausgebracht.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit größter Sorgfalt geplant und nur dort gezielt eingesetzt wird, wo ein Einsatz sinnvoll und zu verantworten ist.
Der Einsatz von Herbiziden auf Wegen und Plätzen ist ausdrücklich untersagt und wird von mir
auch nicht durchgeführt. Für die Bekämpfung von Unkräutern auf Wegen und Platzflächen wird
ein Heißwasserschaumgerät eingesetzt, das zu 100 % auf biologische Weise die Bekämpfung
durchführt.“

Leider geht aus dem oben zitierten Schreiben nicht hervor, um welche zulässigen Pflanzenschutzmittel und um welche Mengen es sich handelt. Daher bat die SBL/FW am 02.06.2014 mit einer erneuten schriftlichen Anfrage um die Beantwortung weiterer Fragen. Hier sind sie:

• Welche Pflanzenschutzmittel (Handelsname/Hersteller) wurden in welchen Mengen im Jahr 2013 und in den ersten 5 Monaten des laufenden Jahres auf kreiseigenen Grundstücken ausgebracht?

• Wo genau und durch wen (Gartenbaubetrieb und/oder MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung) wurden sie in diesem Zeitraum eingesetzt?

• Ist beabsichtigt, den Einsatz von Pestiziden, Herbiziden etc. auf den Flächen der Kreisverwaltung zu reduzieren oder gänzlich darauf zu verzichten? Wenn Nein, warum nicht?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on “Roundup” auf kreiseigenen Grundstücken – Sauerländer Bürgerliste fragt noch einmal nach

Fracking-Verbot nur eine Irreführung der Bevölkerung?

By adminRL at 9:56 am on Friday, May 16, 2014

Folgt man der Initiative „Gegen Gasbohren“, können wir das kürzlich von den Umweltministern ausgesprochene Fracking-Verbot als „politische Irreführung“ werten.

Die Umweltministerkonferenz habe damit der Öffentlichkeit nur Fracking-Sand in die Augen gestreut. Es handele sich dabei um ein durchsichtiges Manöver, um das Thema aus der Debatte zu nehmen und die Bevölkerung zu beruhigen, so die Meinung des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.). Es ginge den Umweltministern um eine Regulierung des gefährlichen Gasbohrens. Die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes würde die Wassergefährdung durch Fracking nicht verändern.
Klick:
http://www.gegen-gasbohren.de/2014/05/12/politische-irrefuehrung-fracking-wird-nicht-verboten/

„Die Welt“ greift in der online-Ausgabe vom 13.05.2014 das brisante Thema auch auf und titelt: „Kommt Fracking durch die Hintertür?“ Das Nachrichtenportal berichtet u.a. über die Befürchtungen der deutschen Brauer, dass durch Fracking ihre Brunnen verseucht würden. Die Ankündigung, in Trinkwasserzonen diese Gasgewinnungsmethode zu verbieten, beruhige die Branche nicht; denn 95 Prozent der Mineralquellen in Deutschland liegen außerhalb solcher Schutzgebiete. Glückliches Frankreich! Präsident Hollande kündigte laut „Die Welt“ an, er werde diese umstrittene Form der Energiegewinnung nicht zulassen.
Klack:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article127930791/Kommt-Fracking-in-Deutschland-durch-die-Hintertuer.html

Währenddessen beginnt an der deutschen Ostsee ein Fracking-Test. Die Kanzlerin soll, wohl auch mit Blick auf die Ukraine, von „einer neuen Betrachtung der Energiepolitik“ gesprochen haben ….
Hier nachzulesen:
http://www.fr-online.de/energie/fracking-proteste-gegen-fracking-in-deutschland,1473634,26840316.html

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Fracking-Verbot nur eine Irreführung der Bevölkerung?

Wie kommt PFT in die Elpe?

By adminRL at 12:50 pm on Tuesday, May 13, 2014

SBL/FW stellt Anfrage zu PFT-Funden in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

Der Hochsauerlandkreis veröffentlichte vor einigen Tagen die Meldung, die Quelle der PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe sei gefunden. Demnach führe ein in die Elpe mündender Bach eine PFT-Fracht. Außerdem wiesen zwei an diesem Gewässer liegende Grundstücke eine PFT-Belastung auf.

Doch wo liegt die eigentliche Quelle der PFT-Belastung der beiden Brunnen? Naheliegend scheint es, sie in den in der Nähe liegenden Weihnachtsbaumkulturen zu suchen.
Wie wir wissen, wurden in den 2000er Jahren Weihnachtsbaumflächen auch im Einzugsbereich des Flusses Elpe im großen Stile mit PFT-haltigen Klärschlämmen „gedüngt“. Wasser und Böden wurden kontaminiert. Die Wasserwerke an der Ruhr sahen sich genötigt, ihre Filteranlagen kostspielig aufzurüsten.

Die „Ruhrbarone“ veröffentlichten später Listen mit den Namen der Betriebe, die große Mengen PFT-verdächtige Schlämme zur „Bodenverbesserung“ eingesetzt haben. Dazu gehören in unserem Bereich u.a. Baumschule Gockel, Wiese Forstbetrieb und der Betrieb Anton Nieder, allesamt Weihnachtsbaum-Produzenten. Uns ist nicht bekannt, dass der Hochsauerlandkreis jemals die Namen der PFT-Großabnehmer öffentlich nannte.

Bemühungen um Transparenz und Aufklärung scheiterten oft auch am Verhalten der Behörden. Wie wir alle wissen, wurden die Verursacher der Umwelt-Vergiftung nicht zur Verantwortung gezogen. Die bisher entstandenen und künftig entstehenden Kosten für die Sanierung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit PFT fallen daher der Allgemeinheit zur Last.

Im Zusammenhang mit den PFT-verseuchten Brunnen stellte Reinhard Loos, Kreistagsmitglied und Landratskandidat der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgende Anfrage an den Landrat:

1. Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe PFT-belastet ist?
2. Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben.)
3. Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen, z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind?
Wenn ja, welche?
5. Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadensersatz zu verklagen?
6. Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden- und Wasserproben von PFT-belasteten und -verdächtigen Flächen und Gewässern genommen und ausgewertet?
Wie sind die Ergebnisse?
Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher Höhe festgestellt?
7. Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch Ihre Behörde genehmigt?
Wo genau liegen sie?
Wie groß sind einzelnen Flächen?
8. Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigfläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt?
Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
9. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?”

Über den Inhalt der Antwort werden wir berichten.

Filed under: Hintergrund zu PFT,Landschaftsschutz2 Comments »

Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ ist sehr wahrscheinlich nicht harmlos, im Gegenteil!

By adminRL at 10:52 am on Sunday, May 11, 2014

Vorwort:
Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup gilt, entgegen den Beteuerungen des Herstellers, bei Umweltverbänden keineswegs als harmlos. Nichts desto trotz vertreibt der Konzern Monsanto das Breitbandherbizid seit vielen Jahrzehnten weltweit. Roundup wird im großen Maße sowohl in der Landwirtschaft und in Weihnachtsbaumkulturen wie von Gärtnern und Hobbygärtnern eingesetzt.

(Kurzfristiger) Vorteil: Gift spritzen ist einfach und spart wahrscheinlich Arbeitskraft und Arbeitszeit!?

(Langfristiger) Nachteil: Ergebnisse neuer Studien geben großen Anlass zur Befürchtung, dass das Unkrautbekämpfungsmittel nicht nur das Unkraut, sondern auch “erfolgreich” unsere Gesundheit bekämpft.

Nachfrage: Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm am 07. Mai 2014 den Hinweis eines Spaziergängers zum Anlass, folgende Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu stellen:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das angeblich harmlose Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ kommt leider massenhaft in deutschen Vorgärten zum Einsatz. Der NABU-Bundesverband und andere Umweltorganisationen und Umweltschützer warnen immer wieder vor den Gefahren, die von diesem Herbizid für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht. Eine neuere Studie des International Journal of Environmental Research and Public Health kam zu dem Ergebnis, das Unkrautgift Roundup von Monsanto könnte für tödliche Nierenerkrankungen verantwortlich sein. Bericht siehe:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/03/studie-monsanto-roundup-koennte-zu-toedlichem-nieren-versagen-fuehren/
In einer weiteren kürzlich veröffentlichten Studie wird Glyphosat, ein Bestandteil von Roundup, u.a. auch für das vermehrte Auftreten von Darmerkrankungen verantwortlich gemacht. Klick:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/05/03/neue-studie-roundup-von-monsanto-greift-verdauung-an/
Ein Passant beobachtete am 05.05.2014, dass in den Beeten vor dem Kreishaus in Arnsberg ein Mitarbeiter eines offenbar von der Kreisverwaltung beauftragten Gartenbetriebs Spritzmittel zur Unkrautbekämpfung einsetzte.

Dazu bitte ich zu beantworten:
• Ist es zutreffend, dass auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises giftige Spritzmittel wie Roundup zum Einsatz kommen?
• Wenn ja, welche Mittel werden dabei verwendet, wie oft und in welchem Maße?
• Wenn ja, wann werden Sie den Einsatz von giftigen Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken unterbinden?

Nachwort:
Die Liste der möglichen Gesundheitsgefahren „Dank“ Roundup könnten wir noch ergänzen. Das sparen wir uns und empfehlen, stattdessen diesen aufschlussreichen Artikel des NABU zu lesen:
http://www.nabu.de/themen/landwirtschaft/pflanzenschutz/roundup/index.html

Noch was:
Über die Antwort der Kreisverwaltung berichten wir sobald sie uns vorliegt.

Filed under: Landschaftsschutz,UncategorizedComments Off on Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ ist sehr wahrscheinlich nicht harmlos, im Gegenteil!

Schreckgespenst LEP

By adminRL at 11:15 pm on Monday, May 5, 2014

Ein Schreckgespenst treiben derzeit diverse CDU-Kandidaten durchs Hochsauerland. Es heißt “LEP”. Diese 3 Buchstaben stehen für “Landesentwicklungsplan”. Auch der Briloner CDU-Bürgermeisterkandidat erweckte am heutigen Montag abend bei der Diskussion der 4 Bürgermeisterkandidaten wieder den Eindruck, als ob mit dem LEP alle Entwicklungsmöglichkeiten aller Dörfer mit weniger als 2.000 Einwohnern kaputt gemacht würden, und als ob in allen diesen Dörfern demnächst die Lichter ausgehen. Die Diskussion in einem Autohaus hatte übrigens mehr als 500 Zuhörer, ein erfreuliches Signal für eine gelebte Demokratie.

FotoWitteler

Eines vorweg:
Den neuen LEP gibt es noch gar nicht. Seit Juni 2013 existiert ein ENTWURF der Landesregierung für den neuen LEP. Dieser Entwurf wird derzeit diskutiert; so haben diverse Kreise und Städte Stellungnahmen abgegeben. Das Wesen eines Entwurfs ist es, dass die Beteiligten angehört werden und nach deren Stellungnahmen eine neue Fassung erarbeitet wird.

Was aber steht wirklich im LEP-Entwurf zu den Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern?
Hier einige Zitate:
Der LEP-Entwurf enthält diverse Zielen. Er will u.a. erreichen, dass der Flächenverbrauch erheblich reduziert wird und möglichst keine zusätzlichen Flächen mehr versiegelt werden. Relevant ist hier im Kapitel 6.2 (“Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche”) das Ziel 6.2.3. Es lautet:
6.2-3 Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche und kleinere Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, sollen auf eine Eigenentwicklung beschränkt bleiben.

Im eigentlichen Ziel wird also gar kein Einwohnergrenzwert genannt.

Und in den Erläuterungen zu diesen Zielen heißt es dann:
Zu 6.2-3 Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile

In Ortsteilen, in denen weniger als 2000 Menschen leben, kann erfahrungsgemäß die Nahversorgung nicht gesichert werden. Solche kleineren Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, werden im Regionalplan in der Regel dem Freiraum zugeordnet. Gleichwohl sind in ländlich strukturierten Räumen durch eine aktive, integrierte Dorfentwicklung eine angemessene Daseinsvorsorge und eine Attraktivierung der Dorfkerne anzustreben, um diese nachhaltig zu sichern.

Der Ausweisung neuer Baugebiete stehen in den im Regionalplan nicht als ASB dargestellten Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Belange des Freiraumschutzes und die angestrebte Ausrichtung der weiteren Siedlungsentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche entgegen…

Große, dünnbesiedelte Flächengemeinden beispielsweise in der Eifel oder im Sauerland haben z. T. eine Vielzahl von Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Einzelne dieser Ortsteile übernehmen Versorgungsfunktionen (z. B. Schule) für andere, noch kleinere Ortsteile. Zur Sicherung dieses vorhandenen Angebots an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen in möglichst kurzwegiger Entfernung können bei der Anpassung der Bauleitplanung nach § 34 LPlG ausnahmsweise in diesen Ortsteilen einzelne Außenbereichsflächen als neue Bauflächen zugelassen werden.
(Hervorhebungen vom Verfasser dieses Beitrags)

Wer den kompletten Text nachlesen möchte, findet ihn hier. Die o.g. Zitate stehen auf den Seiten 37 – 39 (nach der unten auf den Seiten gedruckten Seitennummerierung). Auch eine Sammlung mit Stellungnahmen “von institutionellen Beteiligten” findet sich im Internet (Achtung: fast 17 MB)

Fazit:
Auch die SBL hat Kritikpunkte am LEP-Entwurf, z.B., dass darin das Thema Fracking nicht angesprochen wird.
Für ländliche Räume wie insbesondere das Sauerland stellt bereits der LEP-Entwurf jedoch ausdrücklich fest, dass die Dorfkerne attraktiver werden und nachhaltig gesichert werden sollen. Und auch in Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern, die eine Versorgungsfunktion für andere Dörfer haben, soll es nach dem LEP-Entwurf künftig nicht nur Innenentwicklung geben dürfen, sondern auch Außenbereichsflächen als neue Bauflächen. Dies ist für Städte wie Schmallenberg und Brilon mit ihren vielen kleinen Ortsteilen wichtig.
Das von Teilen der CDU aufgebauschte Schreckgespenst entpuppt sich bei näherer Betrachtung als relativ harmlos. Es gibt keine absolute Mindesteinwohnerzahl von 2.000 für die weitere Dorfentwicklung! Richtig ist allerdings, dass bei sinkender Bevölkerungszahl und vielfach sterbenden Dörfern nicht auf Dauer überall alle Angebote vorgehalten werden können. Eine Eindämmung des viel zu hohen Flächenverbrauchs ist nur durch Konzentration bei den Infrastrukturplanungen möglich.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Schreckgespenst LEP

Noch nie Auffälligkeiten? Keine Beanstandung??

By adminRL at 3:24 pm on Saturday, April 26, 2014

Der Betriebsleiter des Kompostwerkes Hellefelder Höhe hat in mehreren Medien eine Stellungnahme zu unserem Bericht über die Entsorgung von verunreinigtem Kompost in einer Waldschneise bei Sundern-Seidfeld veröffentlicht. Sie ist. z.B. hier nachzulesen. Darin heißt es u.a.:
In den 15 Jahren des Betriebs sind hier noch nie Auffälligkeiten aufgetreten …
Hier ist auch keine Fehlcharge oder durch Betriebsstörung entstandene Menge aufgebracht worden. Die Verunreinigungen sind unterhalb der Grenzwerte …
Die Kontrolle des HSK nach der Anzeige durch SBL hat auch zu keiner Beanstandung geführt.

Dazu unsere Stellungnahme:

Die SBL hat keine Anzeige gegen das Kompostwerk Hellefelder Höhe erstattet, sondern eine Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Kompostaufbringung im Waldgebiet der Seidfelder Höhe so in Ordnung war. So etwas gehört zum laufenden Geschäft einer dem Kreistag angehörenden Wählervereinigung. Wir machen davon Gebrauch, wenn wir aus der Bevölkerung auf Mißstände aufmerksam gemacht werden. Die Anfrage habe wir übrigens bereits im Februar 2014 gestellt, also lange vor dem Wahltermin am 25. Mai.
Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis und damit auch für die Kompostierung. Wir haben in unserer Presseerklärung aus der Antwort des Landrats auf unsere Fragen zitiert und daraus die Schlußfolgerung gezogen, dass die Aufbringung von Kompost, der so mit Plastikschnipseln durchsetzt ist, in Waldgebieten nicht in Ordnung ist. Der Landrat schreibt wörtlich, diese Aufbringung sei “nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß” gewesen. Und weiter: “Bei der Überprüfung vor Ort hat sich jedoch bestätigt, dass das aufgebrachte Material ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere mit Resten von Folie – belastet ist.”
Das sind eindeutige Aussagen, und dieses hätte das Kompostwerk wissen müssen. Wenn das Kompostwerk nun behauptet, dass der aufgebrachte Kompost in Ordnung gewesen sei, so widerspricht dieses zum einen dem was wir gesehen haben. Zum anderen widerspricht es auch den Aussagen der Kreisverwaltung. Wir können selbst nicht beurteilen, ob hier irgendwelche Grenzwerte eingehalten wurden, doch wir gingen bereits bei unserer Anfrage davon aus, dass solche Plastikanteile im Kompost nichts zu suchen haben.
Richtig ist, dass die Bevölkerung aufgerufen werden muß, in die Biotonne nur kompostfähiges Material einzuwerfen, um einen möglichst reinen Kompost zu erhalten.
Richtig ist aber auch, dass das Kompostwerk gehalten ist, Fehlwürfe vor der Aufbringung des Kompostes möglichst auszusortieren, denn das Kompostwerk wird über die Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger finanziert.
Und richtig ist auch, dass dieses verunreinigte Material nicht im Wald entsorgt werden darf, da dadurch keine Nährstoffverbesserung in den Forstkulturen erreicht werden kann (siehe auch die Antwort des Landrats).
Für uns bleibt daher weiterhin der Verdacht bestehen, dass es bei der Aufbringung des deutlich erkennbar mit Fremdstoffen belasteten Kompostes in Seidfeld darum ging, dort Material zu entsorgen, das woanders womöglich nicht aufgebracht oder nur zu wesentlich höheren Kosten entsorgt werden konnte.

Matthias Schulte-Huermann, Vorsitzender der SBL
Gabriele Joch-Eren, Geschäftsführerin der SBL
Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL

Filed under: Abfallwirtschaft,LandschaftsschutzComments Off on Noch nie Auffälligkeiten? Keine Beanstandung??

SBL deckt illegale Müllentsorgung durch Kompostwerk auf

By adminRL at 2:04 pm on Monday, April 21, 2014

Im Februar wurde die Sauerländer Bürgerliste auf ein Waldstück im Seidfelder Holz aufmerksam gemacht, in dem im großen Stil mit Müll durchsetzter Kompost durch das Kompostwerk Hellefelder Höhe aufgebracht wurde. Matthias Schulte-Huermann, für die SBL Mitglied im Umweltausschuss des Kreises, fragte bei der Gütegemeinschaft Kompost, der das Werk angeschlossen ist und die das Gütezeichen ausstellt, nach. Aus der Antwort ergab sich, dass Kompostaufbrinung im Wald grundsätzlich nicht erlaubt sei. In begründeten Fällen würde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses hätte das Kompostwerk dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Ob derjenige eine solche Genehmigung beantragt hätte, sei nicht bekannt.

Seidfeld1a
Fotos: Matthias Schulte-Huermann

Zu den Müllbestandteilen im Kompost teilte die Gütegemeinschaft folgendes mit:
“Betreffend der von Ihnen geschilderten Verunreinigung des Kompostes mit Fremdstoffen ist festzuhalten, dass eine gewisse Verunreinigung von Komposten mit Fremdstoffen rechtlich zulässig ist.
Der entsprechende Grenzwert für den zulässigen Anteil an Fremdstoffen > 2mm im Kompost liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Gütesicherung gilt für die Bewertung des Fremdstoffanteils kein Null-Grenzwert!
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor im Rahmen der separaten Sammlung von Biogut aus privaten Haushalten ein gewisser Anteil von Fremdstoffen durch Fehlwürfe mit erfasst wird.
Bei der Behandlung in der Kompostieranlage erfolgt durch verschiedenste technische Maßnahmen eine Reduktion der ursprünglichen Verunreinigungen durch Fremdstoffe und durch die kontinuierliche Überwachung des hergestellten Kompostes wird regelmäßig geprüft, ob der zulässige Fremdstoffgehalt nicht überschritten ist.”

Seidfeld2a

Eine daraufhin gestellte Anfrage der SBL an die zuständige Kreisverwaltung in Meschede, die das Kompostwerk Hellefelder Höhe mit der Verarbeitung der Abfälle aus den Biotonnen in Sundern, Eslohe und Meschede beauftragt hat, ergab allerdings, dass der Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des üblichen lag. Das aufgebrachte Material sei ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere Resten von Folien – belastet. Die Ursachen hierfür seien nicht abschließend geklärt, möglicherweise sei es durch kurzzeitige Störungen im Betriebsablauf des Kompostwerks zur Verunreinigung einer Charge gekommen. Es hätten sich allerdings keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verbringung des belasteten Materials ergeben. Darüberhinaus bestätigt der Hochsauerlandkreis, dass die Aufbringung des Kompostes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei:
Die “Aufbringung von Kompost auf forstwirtschaftlichen Flächen” sei “überhaupt nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde und im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde erlaubt. Unabhängig davon, dass meine Zustimmung im Vorfeld nicht eingeholt wurde, hat der von mir jetzt beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz im Nachgang eindeutig festgestellt, dass ein Ausnahmefall, der eine Aufbringung des Materials rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Entsprechend ist die Aufbringung aus abfallrechtlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß.”
Desweiteren heißt es in der Antwort: “Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Aufbringer wird derzeit geprüft. Weitere Anlieferung von Kompost wurde untersagt.

Für die Sauerländer Bürgerliste wird mit der vom Landrat unterzeichneten Antwort der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der Maßnahme um eine illegale Müllentsorgung des öffentlich bestellten Kompostwerks Hellefelder Höhe handelt. Die Fremdbestandteile im Kompost waren auf schon den ersten Blick deutlich sichtbar, so dass sie auch schon beim Transport des Materials in das entlegene Waldgebiet hätten bemerkt werden müssen. Öffentlich geworden ist das nur durch aufmerksame Beobachter, die diese Fremdbestandteile erkannt und die SBL informiert haben. Doch was ist, wenn wenn nicht sichtbare Giftstoffe im Kompost vorhanden sind, die nur durch aufwendige Analyseverfahren erkannt werden können? Der PFT-Skandal, bei dem sogenannte Bodenhilfsstoffe, die stark mit hoch giftigem PFT belastet waren und in Weihnachtsbaumkulturen und Maisäckern gekippt wurden, hat deutlich gemacht, welche Folgekosten für die öffentliche Hand durch die Sanierung solcher Flächen entstehen. Hier sind dringend verschärfte Kontrollen notwendig, damit die Kompostwirtschaft nicht in den Ruf kommt, der illegalen Abfallentsorgung zu dienen.

Filed under: Abfallwirtschaft,LandschaftsschutzComments Off on SBL deckt illegale Müllentsorgung durch Kompostwerk auf

Fracking: Wintershall plant Probebohrungen im HSK

By adminRL at 12:24 pm on Wednesday, April 2, 2014

Kein Aprilscherz! Am 31. März 2014 meldete RP-Online: „Test für Fracking bei Mettmann ge-plant. Die BASF-Tochter Wintershall prüft Kernbohrungen im Kreis Mettmann. Damit will der größte deutsche Erdöl- und Ergasproduzent das Potential für Fracking-Projekte ausloten. …. …. “Unsere Experten planen derzeit, an welchen Orten die Gesteinsuntersuchungen erfolgen können. Dabei konzentriert sich die Bewertung auf die Konzession ,Ruhr’, insbesondere den Kreis Mettmann, den Hochsauerlandkreis sowie den Märkischen Kreis”, erklärte Wintershall auf Anfrage.“
Hier steht`s:
http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/test-fuer-fracking-bei-mettmann-geplant-aid-1.4141835

Und ein Unternehmen mit dem harmlosen Namen „Rose Petrolium“ will offenbar in Bayern – in der Oberpfalz und in Oberfranken – fracken. Der Konzern wartet „nur noch“ auf die Gene-migung der Behörden.
Am 24.03.2014 berichteten die Medien erstmals darüber, dass das bayrische Wirtschaftsministerium die Lizenz für das Aufsuchen von Gas- und Ölvorkommen erteilt hat. Die Grünen befürchten nun „eine Art Voruntersuchung“ für Fracking.
Klick:
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/kein-fracking-weiden-erkundungslizenz-100.html

Schub für die Anwendung der umstrittenen Gas- und Öl-Fördermethode in Deutschland gibt`s offenbar durch die Krim-Krise. Sie dient den Fracking-Lobbyisten anscheinend als willkommener Vorwand. Einer der scheinbar größten und treuesten Freunde der Energie-Konzerne, EU-Kommissar Günter Oettinger, propagiert einmal mehr, Fracking sei der Ausweg aus der Energie-Krise in Deutschland.
Klack:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/neue-energiekrise-ausweg-fracking-aid-1.4125402

Sicher fragen sich nicht nur wir, ob der Mann von allen guten Geistern verlassen ist? Die Schäden, die mit Fracking angerichtet werden, sind doch wahrscheinlich auf Jahrzehnte oder sogar auf Jahrhunderte nicht mehr rückholbar. Fracking ist unverantwortlich! Das zeigen u.a. Beispiele aus den USA. So explodierte in Pennsylvania Anfang Februar eine Fracking-Stätte von Chevron. „Großzügig“ entschädigte der Chevron-Konzern die Anwohner mit einem Pizza-Gutschein. Das zeigt uns doch, was wir zu erwarten haben, wenn denn …
Klong:
http://gas.idealo.de/news/7287-fracking-unfall-betroffene-werden-von-energiekonzern-mit-pizza-gutscheinen-entschaedigt/

Scheint, als gäbe es viel neuen Schwung in der Fracking-Debatte? Zum Glück fallen wir längst nicht alle auf die mächtigen und schier endlosen Pro-Fracking-Kampagnen herein. Auch im Sauerland formierte sich schon vor 2 Jahren erheblicher Widerstand. Fracking ist einfach ein „no-go“. Das müssten unsere Behörden wissen. Hoffentlich!?

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Fracking: Wintershall plant Probebohrungen im HSK

Abfallentsorgung statt Bodenverbesserung

By adminRL at 3:16 am on Wednesday, March 12, 2014

Gemeinsame Stellungnahme von Klaus Korn und Matthias Schulte-Huermann zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Sundern-Seidfeld. Beide sind Kreistagskandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

“Im Bereich Sundern-Seidfeld wurden in den vergangenen Monaten zwei Maßnahmen durchgeführt, die beide unter dem Begriff Bodenverbesserung laufen:

Im Talbereich der Settmecke wurde im Landschaftsschutzgebiet auf einer Feuchtwiese der Oberboden abgeschoben und seitdem eine Deponie angelegt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass es sich dabei um den Antrag eines Landwirts auf Bodenverbesserung handelt. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis hat hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie vom Hochsauerlandkreis eine solche Maßnahme in dem Bereich genehmigt werden konnte:

Jedem ist doch offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Bodenverbesserung sondern um eine reine Abfallentsorgung bzw. Deponierung handelt. Offensichtlich sollte hier der Bodenaushub vom Anbau der Firma Tillmann auf den Flächen eines Landwirts deponiert werden, hinzugekommen ist mittlerweile Bauschutt und Teerreste.

seidfeld2014

Festgesetzt ist der Bereich im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet zum Erhalt kleinflächiger Wiesentäler und Extensivgrünland. Durch die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde wird dieser Schutz konterkariert, noch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen, die sonst bei Eingriffen üblich sind, wurden festgesetzt.

Auch der Vorsitzende des Landschaftsbeirats, Herrn Johannes Schröder, den wir in der Sache angeschrieben haben und der eigentlich auch für solche Sachverhalte zuständig ist, äußert sich nicht zum Thema.

Eine weitere Bodenverbesserungsmaßnahme wurde oberhalb im Wald durchgeführt: großflächig wurde dort Kompostmaterial, das mit Müllresten durchsetzt ist, ausgebracht.

Laut Bioabfallverordnung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Sondergenehmigung. Zuständig dafür ist die Kreisabfallbehörde, denn die Kompostwerke im Hochsauerlandkreis werden durch den Kreis mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verarbeitung des Biomülls aus der braunen Tonne beauftragt. Auch hier fehlt offensichtlich eine Kontrolle durch die Behörden. Der Gebührenzahler, der die braue Tonne finanziert dürfte schon ein Anrecht darauf haben, dass hier nicht illegale Abfallentsorgung im Wald stattfindet.”

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Abfallentsorgung statt Bodenverbesserung

Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?

By adminRL at 2:07 am on Tuesday, March 4, 2014

Aus Sundern erhielt wurde die SBL informiert, dass in einem Waldgebiet entlang des Wanderwegs „Sauerländer Höhenflug“ in die Schneisen/Rückegassen im großen Stile mit Müllkleinteilen durchsetzter Kompost eingebracht worden ist. Laut Zeugenaussagen stammt das Material aus dem Kompostwerk Hellefelder Höhe.

Aus diesem Anlass stellte SBL-Kreistagsmitglied eine schriftliche Anfrage an den Landrat, in der es u.a. heißt:

“Diese Art von Kompostierung halte ich für nicht sinnvoll; denn Waldschneisen dienen i.d.R. dem Forstbetrieb als Rückegassen. Das Aufbringen von Kompostmaterial in Rückegassen führt zu einer Verschlammung der Flächen und damit zu Problemen bei zukünftigen Forstarbeiten. Zudem erkenne ich nicht, dass die Komposteinbringung in Waldschneisen/Rückegassen der Bodenverbesserung dient.

Guter und ordnungsgemäß hergestellter Kompost kann der Bodenverbesserung dienen. Allerdings haben meine Informanten aus Sundern den Eindruck, dass es sich bei dem im Wald entlang des Wanderwegs eingebrachten Material (ganz unabhängig von dem vollkommen ungeeigneten Ort der Einbringung) nicht um hochwertigen Kompost handelt. Es soll Material sein, das viele Fremdanteile wie Plastikschnipsel, Scherben, Metall etc. enthält. Insbesondere nach den Erfahrungen mit dem PFT-Skandal und der damit vorhandenen und immer noch bestehenden Problematik sollte so etwas nicht mehr geschehen!

Die Kompostwerke werden über unsere Abfallgebühren finanziert. In die Kalkulation fließen auch Kosten ein, die der Sortierung und Entsorgung von Fremdbestandteilen aus den Biotonnen dienen. Falls der oben beschriebene Sachverhalt zutreffend ist, kann der Eindruck entstehen, dass Sortierung und Entsorgung des Inhalts der Biotonnen nicht ordnungsgemäß ablaufen. Weiter kann der Eindruck entstehen, dass hier eventuell für die Restmüllentsorgung höhere Kosten berechnet werden als den Unternehmen tatsächlich entstehen.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Sinn sehen Sie in der oben beschriebenen Maßnahme der „Kompostierung“ von Schneisen/Rückegassen?

2. Ist nach Ihrer Auffassung solch eine Kompostierung mit ordnungsgemäßer Forstwirtschaft vereinbar?

3. Wer kontrolliert das Material und die Ausbringung von Kompost in Waldgebieten?

4. Halten Sie die beschriebene Art von Kompostierung (mit Material, das mit Plastik, Scherben etc. versetzt ist) für eine Maßnahme der Bodenverbesserung oder für illegale Abfallentsorgung?

5. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen falls Sie zu der Auffassung gelangen sollten, es handelt sich hier um eine illegale Abfallentsorgung?

6. Liegen Ihnen detaillierte Bilanzen und Jahresrechnungen der Unternehmen vor, die den Inhalt der Biotonnen sortieren und entsorgen, so dass sich die Gebührenkalkulation überprüfen lässt?”

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?

Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans

By admin at 8:46 am on Saturday, February 15, 2014

Die Landesregierung beschloss Mitte 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Wer mehr über das Warum und Drum und Dran der Landesplanung wissen möchte, der klicke bitte hier drauf:
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
Denn unter dem Link steht was „Amtliches“ dazu.

In diesem kleinen Bericht möchte ich mich lediglich etwas konfus und ungeordnet (und dazu noch subjektiv!) mit dem Hergang und dem Ergebnis der Ausschuss-Sitzung befassen, die am 14.02.2014 im Kreishaus in Meschede stattfand. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Sondersitzung zweier Ausschüsse (Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus und Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) gab es nur den Tagesordnungspunkt „Landesentwicklungsplan NRW“ und die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises. Eigentlich eine spannende Angelegenheit; doch leider war die geneigte Öffentlichkeit (bis auf sage und schreibe drei Zuhörer/innen) einmal mehr nicht geneigt, Diskussion und Beschlüsse mitzuverfolgen. Schade!

Kreisdirektor Dr. Drahten erläuterte kurz den LEP und wies darauf, dass die Landesregierung vom HSK keine politische Stellungnahme, sondern eine fachliche wünsche. Der Abgabe-Termin sei der 28.02.2014. Am 21.03.2014 solle der Kreistag das Votum der heutigen Sitzung bestätigen.

Dazu eine wahrscheinlich unqualifizierte Anmerkung von mir: Mir leuchtet nicht ein, wieso Kreistagsmitglieder ein Votum bestätigen sollen, das zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung nicht mehr rückholbar ist. Logisch wäre es für mich, wenn der Kreistag vor dem Abgabetermin 28.02. über so weitreichende Entscheidungen diskutieren und abstimmen könnte!?

Der Ausschussvorsitzende des Wirtschafts-Ausschusses Hans Walter Schneider (SPD) schien gespannt zu sein, wie lange die Sondersitzung wohl dauern würde. Er mutmaßte zu Sitzungsbeginn: „Eine oder mehrere Stunden“. Nachdem Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), gleich beim Punkt 1 die Diskussion mit Kritik an der Stellungnahme des HSK zum Flächenverbrauch eröffnete, schwante wohl jedem im Saal, das könnte sich heute länger hinziehen. 10 Punkte und diverse Unterpunkte standen zur Abstimmung. Um es vorweg zu nehmen, die Sitzung dauerte 2 ½ Stunden. Und um noch mehr vorweg zu nehmen, die Beschlüsse fielen alle in großer Einmütigkeit und zwar zu Gunsten der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung. Einzig der stimmberechtigte Sachkundige Bürger der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Bernd Eickhoff, stimmte meistenteils gegen die (meiner Meinung nach etwas selbstverliebten) Änderungswünsche des HSK zum Entwurf der Landesregierung.

Subjektiv geht es auch weiter: Die Mehrheit der Kommunalpolitiker entscheidet offenbar regionalbezogen und denkt dabei weniger an die Zukunft aller Menschen in NRW? Das wurde beispielsweise auch beim Punkt 10.2-2 zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung deutlich. Da möchte die Verwaltung partout keine Flächenvorgabe für Vorranggebiete im LEP festgelegt haben und fand dafür –selbstverständlich- in dieser Sitzung verbale Unterstützung und eine große Mehrheit. Egal wie nun die neuen Signale aus Berlin in Sachen Energiewende sind, wer im Hochsauerland mehr Windkraft fordert, stößt wahrscheinlich nur selten auf eine Wende in der Denkweise der Entscheidungsträger?

Apropos „Änderung der Denkweise“, ich glaube, das ist auch bzgl. einiger anderer Punkte im LEP das Problem. Punkt 7 – Wald- und Forstwirtschaft: Der Sachkundige Bürger der SBL/FW im Umwelt-Ausschuss, Matthias Schulte Huermann, merkte in der Diskussion an, dass die Stellungnahme des HSK zur Waldinanspruchnahme den Begriff „Wald“ aufweicht. Zur Erklärung: Der HSK nahm die Formulierungen „nicht wesentliche Beeinträchtigung“ und „nicht erhebliche Beeinträchtigung“ in die Stellungnahme zum LEP auf (im Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Einrichtungen). M. Schulte-Huermann befürchtet, dass es so zu noch mehr Anbau von Weihnachtsbäumen im Wald kommen könne.

Noch etwas zur „Änderung der Denkweise“: Dem Land NRW geht es im LEP u.a. darum, auch angesichts der schrumpfenden Bevölkerung im ländlichen Raum, nicht mehr im großen Stile neue Bauflächen auszuweisen, sondern Brachflächen zu nutzen, um somit den Flächenverbrauch einzudämmen. Der Hochsauerlandkreis ist da allerdings anderer Ansicht als die Rot-Grüne Landesregierung. Sorgen um die Einschränkung der Entwicklung von Gewerbe und Industrie haben für den HSK offenbar erste Priorität. Die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs scheinen hier eher nachrangig angesiedelt zu sein.

Eine weitere Anmerkung gilt den Sitzungsteilnehmern der Sauerländer Bürgerliste. Die SBL/FW war mit vier Mitgliedern vertreten. (In alphabetischer Folge: Bernhard Eickhoff, Reinhard Loos, Matthias Schulte-Huermann, Stefan Rabe). Kompliment! Ein starkes Team, das mit Sachverstand sehr viel zur spannenden Erörterung der Ziele und Grundsätze des LEP beitrug. Die SBL/FW brachte einige Änderungswünsche ein viele konstruktive Vorschläge ein (die aber allesamt mehrheitlich abgelehnt wurden). Zudem machten ihre Mitglieder deutlich, dass sie den Kurs, den der Kreis mit seiner Stellungnahme zum LEP einschlägt, eher als rückwärtsgewandt ansehen, denn als zielführend und zukunftsorientiert.

Schauen wir mal, was die Presse über die Sondersitzung zum LEP schreibt und ob sie von der SBL/FW etwas Notiz genommen hat? Bei einigen Medien-Vertretern steht die SBL ja anscheinend auf dem Index! Warum eigentlich?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans
« Previous PageNext Page »