Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Härtefallklausel zügig umsetzen

By admin at 12:00 pm on Wednesday, February 17, 2010

Für Bezieher von Grundsicherung (“Hartz IV”) gibt es ab sofort einen Anspruch auf eine Härtefallklausel. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 zur Berechnung der Regelsätze entschieden. Sie betrifft zwar nur einige der Leistungsbezieher, denn sie wirkt nur „bei unabweisbarem, laufendem, nicht nur einmaligem und besonderem Bedarf“ „in Sondersituationen“. Trotzdem ist sie für den betreffenden Personenkreis wichtig und dringend.

Mittlerweile hat die Bundesregierung einen ersten Katalog veröffentlicht, was zu den Härtefällen gehört. Darin werden u.a. einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente eingestuft, etwa Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion. Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, sollen Putz- oder Haushaltshilfen bezahlen können. In den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen sollen auch Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, wenn geschiedene Ehepartner ihre getrennt lebenden Kinder besuchen. Außerdem zählt der Aufwand für Nachhilfe unter bestimmten Voraussetzungen dazu.
Dieser Katalog wird von mehreren Sozialverbänden als unzureichend kritisiert, weil z.B. Mehraufwand für Diät-Nahrungsmittel oder Kosten für Kleidung in Übergrößen nicht enthalten sind.

In der Kreisverwaltung scheint man sich noch nicht näher mit diesem Thema befaßt zu haben. Die SBL hatte angeregt, dass der Kreis als Träger der Grundsicherung umgehend die für die Gewährung der Härtefall-Leistungen notwendigen Vorbereitungen treffen sollte, und nachgefragt, welche Vorstellungen für die Umsetzung der Härtefallklausel im Hochsauerlandkreis bestehen.

In der Antwort der Kreisverwaltung wird auf den Urteilstext (der bereits in der Fragestellung zitiert war!) und eine zu erwartende “Handlungsanweisung” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen. Wie die Sachbearbeiter mit aktuellen Anträgen von Hilfebedürftigen umgehen, war aus der Antwort nicht zu ersehen. Daher kann man den Betroffenen nur raten, vorsorglich umgehend Leistungen aus der Härtefallklausel zu beantragen.

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Selektive Informationspolitik der Kreisverwaltung

By admin at 2:24 pm on Thursday, February 11, 2010

Einige(!) Verantwortliche in der Kreisverwaltung scheinen ein besonderes Interesse daran zu haben, die SBL von Informationen auszugrenzen. Für morgen vormittag hat der Landrat zu einer Konferenz ins Kreishaus eingeladen, mit dem Titel “Kommunalpolitisches Treffen zur Haushaltslage der Kommunen und zum Thema ‘Optionskommunen’ “. Eingeladen wurden u.a. alle Kreistagsfraktionen des Kreistags (die jeweils mehrere Vertreter entsenden dürfen), Bürgermeister sowie Mitarbeiter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Landespolitiker und außerdem die Mitglieder des arbeitsmarktpolitischen Beirats (in dem u.a. alle Kreistagsfraktionen sowie Verbände mit Arbeitsmarktbezug vertreten sind). Auf der Gästeliste stehen etwa 70 Teilnehmer; selbst die beiden kleinsten Kreistagsfraktionen sind jeweils mit mehreren Personen vertreten (wogegen nichts einzuwenden ist!). Nur die SBL wurde nicht eingeladen. Auch eine direkte Nachfrage im Kreishaus heute führte nicht dazu, dass das Kreistagsmitglied oder eine Mitarbeiterin der SBL an der Fachkonferenz teilnehmen darf.

Was will die Leitung der Kreisverwaltung damit erreichen? Vertrauensbildende Massnahmen sehen anders aus!

Der SBL bleibt nichts anderes übrig, als per schriftlicher Anfrage an den Landrat die fehlenden Informationen einzufordern – und eine grundsätzliche Klärung dieses merkwürdigen Verhaltens herbeizuführen.

§ 26 Abs. 2 der Kreisordnung NRW lautet: “Der Kreistag ist durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten”. Zum Kreistag gehören bekanntlich alle gewählten Kreistagsmitglieder … Und auch zu den Grundprinzipien der Demokratie gehört es, alle politischen Richtungen mit Informationen zu versorgen!

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Regelsatz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umsetzen

By admin at 3:07 pm on Tuesday, February 9, 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute vormittag ein wegweisendes Urteil zu den Regelsätzen für Alg2-Empfänger verkündet.

Als verfassungswidrig werden vor allem vier Elemente der bisherigen Regelung beurteilt:
1. Der Regelsatz wurde anhand der statistisch ermittelten tatsächlichen Ausgaben der “unteren” 20% der Haushalte nach der sog. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Die statistisch ermittelten Daten wurden aber nicht konsequent einbezogen, sondern einzelne Bereiche (z.B. alle Ausgaben für Bildung) wurden aus dem errechneten Bedarf herausgenommen.
2. Die jährlichen Fortschreibungen und Anpassungen wurden analog zu den jährlichen Rentenanpassungen vorgenommen. Dieser hat aber nicht mit der Entwicklung des tatsächlichen Bedarfs zu tun, sondern der Rentenwert wird durch einen Nachhaltigkeitsfaktor und Steigerungen des Beitragssatzes zur Rentenversicherung nach unten korrigiert.
3. Die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren wurden mit pauschalen Abschlägen von 40% bzw. 30% (ab Juli 2009 für Kinder ab 7 Jahren) vom Regelsatz für Erwachsene ermittelt. Diese Anteilsberechnung (z.B. einschließlich Ausgaben für Tabak und Alkohol, aber ohne Schulbedarf und ohne Ausgaben für zusätzliche Schuhkäufe wegen wachsender Kinderfüße) entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf für ein Kind, der kindspezifisch ermittelt werden muss.
4. Es fehlt eine Härtefallklausel „bei unabweisbarem, laufendem, nicht nur einmaligem und besonderem Bedarf“ „in Sondersituationen“.

Für die Kritikpunkte 1. bis 3. muss der Bund bis zum Jahresende 2010 eine Gesetzesänderung vornehmen.

Anspruch auf die Anwendung der Härtefallklausel besteht jedoch bereits ab Verkündung des Urteils, also ab sofort. Der Kreis als Träger der Grundsicherung sollte umgehend die dafür notwendigen Vorbereitungen treffen, unabhängig von erst zum Jahresende 2010 zu erwartenden gesetzlichen Regelungen. Die Sitzung des Sozialausschusses am 17.02. bietet die Gelegenheit, entsprechende Massnahmen vorzustellen.

Bei allen Veränderungen ist darauf zu achten, dass die anstehenden Mehrausgaben nicht die klammen Kreise und Kommunen belasten. Die Regelsätze sind Sache des Bundes, und das soll auch so bleiben!

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Schweinegrippe ohne Ende oder Schweinegrippe am Ende?

By admin at 12:20 pm on Tuesday, January 19, 2010

Hochsauerlandkreis – Der Gesundheits- und Sozialausschuss tagte am 26.11.2009 im Kreishaus in Meschede.

Aus dem Protokoll, das der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Mitte Januar 2010 ausgehändigt wurde, ersehen wir, was der Leiter des HSK-Gesundheitsamts bzgl. der Schweinegrippen-Impfung am 26. November geäußert hat. Jetzt, im Januar 2010, klingt das nach Meinung der SBL etwas anachronistisch.

Demnach wurde im November NRW als Epizentrum der neuen Grippe A/H1N1 angesehen. In der Niederschrift wird der Leiter des Kreisgesundheitsamtes wie folgt zitiert: „Die Eindämmung der Grippe A/H1N1 steht nicht mehr im Vordergrund. Dieser Punkt ist bereits entglitten. Derzeit geht es nur noch um die Folgenminderung. Eine Meldung an das Gesundheitsamt hat nur noch zu erfolgen, wenn die neue Grippe einen Todesfall zur Folge hat. Derzeit ist in der Regel ein milder Verlauf der Neuen Grippe zu verzeichnen. Dem Robert-Koch-Institut liegen aktuell 150.000 laborbestätigte Fälle vor.“
Weiter heißt es im Protokoll vom 26.11.2009: „Nach Ansicht von Herrn Dr. Kleeschulte spiegeln diese Zahlen nicht das tatsächliche Geschehen wider. Im Hochsauerlandkreis sind aktuell 380 bestätigte Fälle bekannt. Der Schwerpunkt in den letzten 2 Wochen lag darin, einen größeren Ausbruch der neuen Grippe in Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. zu vermeiden. Die Schließung größerer Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt jetzt nur noch in individuellen Fällen. …. Zum Thema Impfung berichtet Herr Dr. Kleeschulte, dass im HSK flächendeckend mit 90 niedergelassenen Ärzten zusammengearbeitet wird. In den letzten vier Wochen wurden vom Gesundheitsamt 20.000 Impfdosen ausgegeben. Für die nächsten Wochen ist mit einem höheren Impfstoffabruf zu rechnen. Herr. Dr. Kleeschulte macht deutlich, dass im HSK bisher keine Impfschäden bekannt geworden sind.“

Weiter heißt es im Protokoll der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des Hochsauerlandkreises, der Amtsleiter habe geäußert, es sei kontraproduktiv, wenn sich Betriebsärzte kritisch zur Impfung gegen die neue Grippe äußern. Bundesweit seien 5 Mio. Impfdosen verimpft worden. Bisher sei kein Schaden entstanden. Der Gesundheitsamtsleiter habe kritisiert, dass bei den Ärztekollegen eine generelle Zurückhaltung bei der Impfung bestehe. Seiner Ansicht nach sollte man über die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes froh sein, zumal insbesondere bei den Kindern mit schweren Verläufen der neuen Grippe zu rechnen sei. Lt. Protokoll merkte dazu ein Mitglied einer kleineren Kreistagsfraktion an, dass es in Schweden nach der Impfung bereits drei Todesfälle gegeben hätte. Der Amtsleiter habe dazu geantwortet, in diesen Fällen hätte kein kausaler Zusammenhang mit der Impfung bestanden.

Des Weiteren erläuterte lt. Sitzungsprotokoll der Leiter des HSK-Gesundheitsamts auf Nachfrage, dass bei Personen mit einem Lebensalter zwischen 10 und 60 Jahren eine Impfdosis ausreiche; Kinder zwischen 6 Monaten und 10 Jahren erhielten 2 mal eine halbe Impfdosis im Abstand von drei Wochen.

Wie viele Impfdosen zwischenzeitlich im Sauerland ausgegeben worden sind, wissen wir nicht. Wir nehmen an, dass sich die Impfbereitschaft auch im HSK in Grenzen gehalten hat.

Nicht einmal 2 Monate sind seit dieser Sitzung im Kreishaus in Meschede vergangen, aber die „Neue Grippe“ und den (relativ erfolglos) amtlich verordneten Impfaktionismus sehen nun manche in einem anderen Licht. Hier eine Meldung des Bayrischen Rundfunks vom 13.01.2010:
Mit 50 Millionen Dosen haben die Bundesländer also viel zu viel Impfstoff bestellt: Die Impfquote liegt in Deutschland bei nur zehn Prozent. Außerdem genügt eine Impfung statt wie anfangs angenommen zwei. Die Länder wollen für rund 30 Prozent der Bevölkerung Impfstoff zur Verfügung haben – das wären 25 Millionen Dosen. Mit dem Pharmahersteller Glaxo Smith Kline haben sie nun einen Kompromiss erzielt: Sie nehmen dem Hersteller nur noch 34 Millionen Impfdosen ab und sparen so 133,3 Millionen Euro ein. 25 Millionen Dosen sollen in Deutschland für Impfungen verwendet werden. Die überschüssigen neun Millionen lagern die Länder erst einmal beim Pharmakonzern ein und wollen sie später an Abnehmer im Ausland verkaufen. Laut “Berliner Morgenpost” ist der Impfstoff 18 bis 24 Monate lang haltbar.

Zumindest einigen hat diese Aktion (mit amtlicher Unterstützung) genutzt: dem Hersteller und dem Vertrieb dieses Impfstoffs…

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Kreistag soll sich über geplante Verschlechterungen des hausärztlichen Notdienstes informieren

By admin at 4:15 pm on Wednesday, November 18, 2009

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beantragte für die nächste Kreistagssitzung am 4. Dezember den Tagesordnungspunkt “Sachstandsbericht zur künftigen medizinischen Versorgung im hausärztlichen Notdienst”. Loos bittet gleichzeitig alle Kreistagsfraktionen, die Aufnahme seines Antrags auf die Tagesordnung zu unterstützen.

Der Hintergrund ist die von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 11.11.2009 beschlossene Neufassung der Notfalldienstordnung, die mit erheblichen Nachteilen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Hochsauerlandkreis verbunden sein kann. Den Patienten werden durch die Neuregelung insbesondere lange Wege- und Wartezeiten zugemutet. Nach den bisherigen Planungen soll die Anzahl der Notdienstbezirke im Kreisgebiet von bisher 17 auf künftig nur noch 3 reduziert werden. Daraus würden sich Entfernungen von bis zu 40km zum diensthabenden Hausarzt ergeben.

Die neue Notfalldienstordnung muss noch von der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe beschlossen werden, damit sie in Kraft treten kann. Dies ist für Januar geplant. Ziel muss es nun sein, die Beschlussfassung durch die Ärztekammer zu verhindern – dann hätte sich diese für die Patienten ungünstige “Reform” erledigt. Falls nach der Kassenärztlichen Vereinigung auch die Ärztekammer die neue Notfalldienstordnung beschliessen sollte, wäre die nächste Aufgabe, bei der konkreten Umsetzung dieses Rahmens Verbesserungen zu erreichen, indem z.B. die Notdienstbezirke verkleinert werden.

Die SBL hat beantragt, zu dem Sachstandsbericht den Bezirksstellenleiter der Kassenärztlichen Vereinigung und die 3 Mitglieder der Kammerversammlung, die im Kreisgebiet wohnen, einzuladen.

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CDU Minister Laschet fordert Amnestie für Illegale. SBL sagt: Endlich fordert jemand das Richtige!

By admin at 10:15 pm on Sunday, October 11, 2009

Düsseldorf – “Wir sind ein Auswanderungsland geworden, benehmen uns aber immer noch nach dem Motto: Das Boot ist voll”, kritisiert Armin Laschet, Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen gegenüber dem SPIEGEL. Der Christdemokrat fordert eine gezielte Einwanderungspolitik und ein Bleiberecht für gut integrierte Kinder und Jugendliche, auch wenn deren Eltern illegal nach Deutschland gekommen sind.

Im vergangenen Jahr hatten erstmals mehr Menschen Deutschland verlassen als zugewandert sind – das Minus lag bei etwa 56.000.

“Wir können es uns allein aus demografischen Gründen nicht mehr leisten, solche jungen Menschen zu verlieren”, sagt Laschet und nennt als Beispiel den Fall eines Armeniers, der kurz nach seinem 18. Geburtstag während der laufenden Abschlussprüfungen aus Westfalen abgeschoben wurde. “Er war Klassenbester, perfekt integriert. Hier muss auf das Potential geachtet werden, nicht auf starre Rechtstitel.”

Ende des Jahres läuft die befristete Bleiberechtsänderung aus. Ohne Verlängerung oder grundsätzliche Änderungen wird es wohl zu weiteren Ausweisungen kommen. Laschet, der im Oktober den Vorsitz der Integrationsminister-Konferenz übernimmt, will nach der Bundestagswahl eine entsprechende Initiative starten.

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Integrationsräte bilden!

By admin at 1:08 am on Friday, August 28, 2009

Auch kleine Städte und Gemeinden in NRW können Integrationsräte bilden. Anstelle der bisherigen Ausländerbeiräte treten nun lt. § 27 der Gemeindeordnung sogenannte Integrationsräte.

Was bedeutet das in der Praxis?

Nehmen wir die Stadt Meschede als Beispiel. In Meschede waren laut Angaben der Stadtverwaltung am 30.06.2009 33.103 Personen gemeldet, davon 1.959 Ausländer. Folglich ist für Meschede ein Integrationsrat nicht zwingend vorgeschrieben. Es gilt die “Kann-Regelung”.

Wahlberechtigt sind alle Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Stadt oder Gemeinde ihre Wohnung bzw. bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben, sowie Eingebürgerte ab 16 Jahren. Die Einbürgerung darf jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

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Privatisierung rückgängig gemacht: Xanten und die motivierte Putzkolonne

By admin at 4:29 pm on Monday, August 17, 2009

Bürgermeister Christian Strunk, seit zehn Jahren in Xanten im Amt, glaubt im Wahlkampf wie im politischen Alltag daran, dass kommunales Handeln bisweilen auch die empfohlenen Wege verlassen muss.

Ein Beispiel: Die Wiedereinstellung städtischer Reinigungskräfte. Es ist bekanntlich das Mantra aller Reformer, städtische Aufgaben zu privatisieren – Müllabfuhr, Stadtreinigung, Hallenbäder. Wie also kann es sein, dass ausgerechnet ein CDU-Bürgermeister auf die Neueinstellung solch angeblich “verzichtbarer” Beschäftigter wie Reinigungskräfte kommt? Falsch gerechnet? Wut auf den privaten Unternehmer, der in der Vergangenheit die öffentlichen Gebäude reinigte? Denn die Stadtreinigung war ja vor 20 Jahren privatisiert oder wie man neudeutsch sagt: outgesourct worden.
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Unvollständige Studie zur SGB II-Verwaltung

By admin at 4:38 pm on Friday, June 19, 2009

SGB II-Bearbeitung – Vorstellung einer Expertise im Kreishaus

Breiten Raum nahm im Kreishaus in Meschede im Gesundheits- und Sozialausschuss die Vorstellung der Organisationsuntersuchung zur SGB II-Bearbeitung ein.

Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste, die diesen Tagesordnungspunkt beantragt hatte, fand einige Kritikpunkte. Er rügte u.a. die viel zu späte Vorstellung der Ergebnisse; denn die beauftragte Fa. con_sens hatte die Expertise bereits im Februar erstellt und im März an die Bürgermeister der Kommunen im Hochsauerland übersandt. Im Mai wurde die Studie im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales in Meschede vorgestellt, aber erst im Juni und erst auf Antrag der SBL-Fraktion hin erfolgte der Bericht im Fachausschuss des Kreises.

Laut methodischer Ausführungen von Fa. con_sens seien sehr ausführliche Gespräche mit Führungskräften und einige Gruppengespräche mit Sachbearbeitern geführt worden. Mit Klienten wurden aber gar keine Gespräche geführt, kritisiert Reinhard Loos; denn so stimme die Balance nicht.

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SBL-Antrag: Vorstellung der aktuellen Expertise zur Aufgabenumsetzung nach dem SGB II

By admin at 12:42 am on Wednesday, May 13, 2009

Der Hintergrund: Am 11.05.2009 wurde dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales im Rat der Stadt Meschede eine Expertise der Firma Con_sens in Kurzfassung vorgestellt.

In der Vorlage der Stadt Meschede ist zu lesen, der HSK habe im Sommer 2008 in Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten der Firma Con_sens den Auftrag erteilt, die Organisationsanalyse über die Aufgabenumsetzung nach dem SGB II zu erstellen. Das Beratungsprojekt habe u.a. folgende Handlungsschwerpunkte enthalten:

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Aus- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen in der Grundsicherung?

By admin at 10:21 am on Tuesday, May 12, 2009

SGB II – Betroffene stehen häufig vor einer Vielzahl unlösbarer Probleme, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigen „Fingerspitzengefühl“ und eine gute Qualifikation.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste möchte wissen, wie es um Vorbildung und regelmäßige Qualifikation der ca. 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im SGB II-Bereich im Hochsauerlandkreis und seinen Delegationskommunen beschäftigt sind, bestellt ist. Die SBL-Fraktion bittet die Kreisverwaltung daher um die Beantwortung einiger Fragen bzgl. der Vor-, Aus- und Weiterbildung sowie etwaiger psychologischer Schulungen der Beschäftigten.

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Landrat möchte Elternbefragung zu Kita-Öffnungszeiten verhindern

By admin at 1:11 am on Wednesday, January 21, 2009

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im November 2008 zum einen eine Anfrage bzgl. der Erfahrungen und Ausblicke mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz gestellt, die Mitte Januar vom Jugendamt beantwortet worden ist. Zum anderen hatte die Fraktion Ende November einen Antrag an den Landrat gestellt, den Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten der Kitas zu ermitteln, so wie es beispielsweise in der Stadt Münster geschehen ist. Schließlich ist es im Sinne des neuen Gesetzes, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Landrat empfahl nun, den SBL-Antrag auf Durchführung einer Elternbefragung im Kreisjugendhilfeausschuss sowie im Kreistag abzulehnen. „Statt dessen“, so heißt es in der Vorlage, „soll die Verwaltung beauftragt werden, zunächst die aufgezeigten konzeptionellen Ansätze zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote zu folgen“.

Mit den „Ansätzen zur Weiterentwicklung….“ ist offenbar die Ausweitung der Kindertagespflege „als zweite Säule der Kinderbetreuung“ gemeint. Durch diese Maßnahme erhofft sich Jugendamt des HSK, “möglichst flächendeckend alle Bedarfslagen abzudecken“. In diesem Zusammenhang soll „die Qualifizierung von Tagespflegepersonen voran getrieben werden“.

Die SBL-Fraktion sieht einerseits, dass die Kosten für die öffentliche Hand durch KiBiz wie erwartet enorm gestiegen sind und eine große Belastung für die Haushalte der Kommunen darstellen. Andererseits bezweifelt die  Kreistagsfraktion, dass die vom HSK-Jugendamt angedachten Sparmaßnahmen durch die Verlagerung der Aufgaben von Kitas auf Tagesmütter greifen werden. Der recht dürftige Stundenlohn vor 4,10 Euro brutto oder, je nach Ausbildung, sogar nur 2,80 Euro pro zu betreuendem Kind, lässt keinen Boom bei der Anwerbung von qualifizierten Tagesmüttern und –vätern erhoffen.

Des Weiteren ist aus der Vorlage der Verwaltung ersichtlich, wie wenige Kindertagesstätten täglich über 17.00 Uhr hinaus geöffnet haben.

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Neueinteilung der Bezirke des hausärztlichen Notdienstes

By admin at 11:10 pm on Thursday, January 15, 2009
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste sieht Defizite bei den
Informationen über die geplante Neueinteilung der Bezirke des
hausärztlichen Notdienstes. Aus diesem Grund beantragte sie jetzt
beim Landrat einen Sachstandsbericht für die nächste Sitzung des
Gesundheits- und Sozialausschuss.

Angeblich ist nicht nur eine andere Aufteilung, sondern auch eine
Vergrößerung der Bezirke in Planung. So soll z.B. in Erwägung
gezogen werden, die hausärztlichen Notdienst-Bezirke Brilon, Olsberg,
Marsberg und Lippstadt zusammen zu legen.

Die SBL-Fraktion befürchtet bei Realisierung dieser Vorhaben sowohl
negative Auswirkungen auf die notärztliche Versorgung der Patientinnen
und Patienten wie eine noch größere Arbeitsbelastung von Ärztinnen und
Ärzte.
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Eine etwas andere Weihnachtsgeschichte: Leere Taschen – Alltag für Hartz IV-Bezieher

By admin at 3:32 am on Monday, December 22, 2008

Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz IV genannt, betrifft nicht nur bildungsferne Schichten. Frau N. (Name von der Redaktion geändert) ist, nachdem ihr Mann sie verlassen hat, zum Sozialfall geworden. Sie muss sich nun alleine um ihre fünf Kinder kümmern und stellt fest, dass die Hartz-IV-Sätze zum Leben hinten und vorne nicht reichen.

“Wenn eines der Kinder mit der Schule nur einen kleinen Ausflug macht, kostet mich das 25 Euro. In der Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist dafür nichts vorgesehen. Entweder ich sage meiner Tochter, sie kann da nicht mitgehen, oder … da fällt mir schon gar nichts mehr ein”, erzählt Frau N. Nun gibt sie den Kindern in solchen Fällen Briefe mit in die Schule, in denen sie darum bittet, dass die Kosten übernommen werden. Die Reaktionen sind sehr freundlich, doch für die Kinder ist das demütigend. Auch sonst kostet die Schule Geld. Es müssen Bücher gekauft werden oder Hefte. “Am Schuljahresbeginn kostet mich das pro Kind etwa 60 Euro”, erzählt die fünffache Mutter. In der Auflistung, wofür bei Hartz IV Geld vorgesehen ist, kommen Schule und Bildung gar nicht vor. “Wenn ich für ein Kind vernünftige Winterschuhe kaufen will, bekomme ich die nicht unter 40 Euro. Da geht der Kleidungssatz für zwei Monate nur für Schuhe drauf”, erzählt sie weiter. Geschenke für die Kinder zum Geburtstag oder zu Weihnachten sind in den Regelsätzen auch nicht vorgesehen. Und das Kindergeld, das andere zusätzlich erhalten, wird an den Hartz-IV-Leistungen abgezogen.

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Auf Vorschlag der SBL wurde Sozialausschuss ueber Schwerbehindertenangelegenheiten informiert

By admin at 1:23 am on Wednesday, December 3, 2008

Schwerbehindertenrecht: 2.388 neue Anträge in zehn Monaten

2.388 Erstanträge gingen in den ersten zehn Monaten des Jahres beim Sachgebiet Schwerbehindertenrecht des Hochsauerlandkreises ein. Der Hochsauerlandkreis hatte diese Aufgabe zum 1. Januar vom Land NRW übernommen. Fachbereichsleiter Ulrich Bork und Sachgebietsleiterin Bettina Jacobi berichteten dem Gesundheits- und Sozialausschuss über die ersten Erfahrungen mit dem Schwerbehindertenrecht, weil die SBL in der letzten Ausschußsitzung diesen Tagesordnungspunkt angeregt hatte.
Zu den Erstanträgen kommen noch 3.188 Änderungsanträge, 3.567 Ausweisanträge, 1.605 Nachprüfungen und 1.155 Widersprüche hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate und bei den Ausweisanträgen einen Monat. Diese Bearbeitungszeiten sind häufig abhängig von Berichten verschiedener Versicherungen sowie Ärzten und Gerichten. Deshalb kann die Bearbeitung einer Nachprüfung oder eines Widerspruches in einzelnen Fällen über ein halbes Jahr dauern. Erhebliche Probleme gab es zu Beginn des Jahres, da noch 1.881 Altfälle des früheren Versorgungsamtes Soest abgearbeitet werden mussten. Problematisch ist auch, dass das Land für die Übertragung der Aufgabe nur 340.000 Euro zur Verfügung stellt, die tatsächlichen Ausgaben aber rund 670.000 Euro betragen.
Der Hochsauerlandkreis wird bei seiner Arbeit im Schwerbehindertenrecht von sechs ärztlichen Gutachtern im Kreisgebiet unterstützt. Außerhalb des Kreises stehen noch weitere Gutachter zur Verfügung. Bis Ende Oktober war die Beratung der Gutachter in 10.202 Fällen gefragt. Bei einem Treffen Mitte November im Kreishaus Meschede wurden Informationen und Erfahrungen aus der Tätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch IX, dem sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht ausgetauscht.

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