Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Grundsätzliches zu Energie und Klima: Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an!

By admin at 12:51 am on Tuesday, January 7, 2020

Auch im Sauerland wird in den letzten Wochen intensiv darüber diskutiert, welche Ursachen es für den Klimawandel gibt und was die richtigen Schritte zum besseren Klimaschutz sind, insbesondere aus kommunaler Sicht.
Daher hier der Versuch, die seit 2006 bestehende Position der SBL in 22 Thesen darzustellen:

1. Der Klimawandel ist deutlich spürbar, und zeigt sich u.a. an der permanenten und progressiven Erderwärmung.

2. Die Wärme auf der Erde resultiert vor allem aus der Sonneneinstrahlung, aber durch den Zustand unserer Atmosphäre entscheidet sich, in welchem Umfang auf der Erde ein Treibhauseffekt entsteht.

3. Die Treibhausgase in unserer Atmosphäre haben deutlich zugenommen.

4. Dafür sind vor allem wir Menschen verantwortlich.

5. Eine große Rolle bei den Treibhausgasen spielt CO2.

6. Daher ist eine Reduzierung der Treibhausgase und insbesondere von CO2 für den Klimaschutz unbedingt erforderlich.

7. Ohne marktregulierende Maßnahmen (wie z.B. CO2-Steuer) wird diese Reduzierung nicht gelingen.

8. Für einkommensschwache Haushalte ist ein pauschaler Ausgleich der aus der CO2-Abgabe entstehenden Mehrbelastungen durch ein Energiegeld o.ä. sinnvoll.

9. 3 wichtige Bereiche für die CO2-Einsparung und damit für den Klimaschutz sind Verkehr, Heizung und die Erzeugung von elektrischer Energie.

10. Die Verwendung von Kohle in jeder Form als Energieträger ist weder nachhaltig noch emissionsarm.

11. Atomkraft wäre ein geeigneter Energieträger (da sie relativ “sauber” ist), wenn nicht der Betrieb von AKW hohe Risiken enthielte und wenn abgebrannte Brennstäbe endgültig und sicher gelagert werden könnten. Beides wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Daher scheiden AKWs aus.

12. Neue Energieträger wie z.B. Wasserstoff werden mindestens bis 2050 keinen wesentlichen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können.

13. Regenerative Energien wie Wasserkraft und Windkraft sind für eine Energiewende unverzichtbar.

14. Gerade im Sauerland bestehen aufgrund der topographischen Verhältnisse und der geringen Siedlungsdichte sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

15. Kein Verfahren zur Energieerzeugung ist ohne Nachteile.

16. Gerade für Windenergieanlagen (WEA) ist es daher richtig, in jedem Einzelfall auf die jeweiligen Standortbedingungen zu achten, diese sorgfältig zu prüfen und WEA nicht überall zu errichten.

17. Für das Ergebnis der Abwägung bei jeder einzelnen WEA gibt es Spielraum, je nach Setzung der Schwerpunkte. Dies darf aber nicht zu einer fast generellen Ablehnung des Baus von WEA führen.

18. Außer der AfD unterstützen in Deutschland mittlerweile alle Parteien die Nutzung von Windkraft für die Stromerzeugung.

19. Auch der Anteil der “Klimawandelleugner” ist außerhalb der AfD sehr gering.

20. Für die Verkehrswende ist eine stärkere Nutzung des ÖPV unabdingbar; dafür müssen a) eine Ausweitung der Angebote, b) eine Verbesserung der Qualität und c) Fahrpreissenkungen erfolgen.

21. E-Mobilität bietet sich vor allem für Kurzstrecken und innerhalb der Städte an.

22. Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, ohne dass jede(r) in allen Bereichen perfekt sein kann.

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Versteckspiel

By admin at 8:58 am on Tuesday, October 15, 2019

In der Sitzung des Umweltausschusses am 02.10.2019 stand der Punkt “Konsequenzen der Urteile des VG Arnsberg vom 25.06.2019 auf die Flächennutzungspläne Meschede und Olsberg” auf der Tagesordnung. Aus der Sitzungsdrucksache 8/1306 erfahren wir u.a.: “Mit Urteilen vom 25.06.2019 hat das Verwaltungsgericht über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt 13 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg sowie über die Genehmigungen von insgesamt neun Windkraftanalgen und Vorbescheide für drei weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Meschede entschieden. In allen Verfahren hatten die Städte Olsberg und Meschede das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens versagt, weil die geplanten Anlagenstandorte außerhalb der in den Flächennutzungsplänen der Kommunen ausgewiesenen Konzentrationszonen lagen. Der Hochsauerlandkreis hatte deshalb alle Anträge negativ beschieden… Das Gericht hat die ablehnenden Bescheide aufgehoben und den Kreis verpflichtet, die Genehmigungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Das Urteil ersetzt zugleich das versagte Einvernehmen der Stadt.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte beantragt, diesen Punkt auch in die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11.10.2019 aufzunehmen. Denn diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den Kreis und alle 12 Kommunen. Für die Anträge für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in den Kommunen ist der Kreis als Genehmigungsbehörde zuständig. Wenn nun die in den Gemeinden beschlossenen Flächennutzungspläne mit der Festlegung sog. Konzentrationszonen aufgehoben werden, bedeutet dies, dass Anträge für die Errichtung von WEA für fast alle Flächen gestellt werden können; die Steuerungswirkung von Konzentrationszonen entfällt dann. Und der Kreis hat ein hohes Risiko bei der Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen für WEA. Er muss damit rechnen, dass er anschließend verklagt wird und möglicherweise sogar hohe Haftungsrisiken entstehen.

Die Auskünfte der in der Kreisverwaltung zuständigen Abteilungsleiterin im Umweltasschuss waren leider sehr dürftig. Es war nicht zu erfahren, welche rechtlichen Bedenken die Kreisverwaltung selbst in den Genehmigungsverfahren hatte und welche Rechtsauffassung sie nun hat. Auch über die “Konsequenzen für weitere Genehmigungsverfahren” wurde nicht berichtet, trotz entsprechender Ankündigung.

Um so wichtiger wäre es gewesen, das Thema nun im Kreistag zu beraten. Doch der Landrat erklärte schon zu Beginn der Kreisausschusssitzung, dass es sich um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” handele, bei dem der Kreistag keine Mitwirkungsrechte habe. Dies mutet sehr seltsam an, denn noch im Umweltausschuss war das kein Thema. Da war der TOP ja sogar vom Landrat und vom Ausschussvorsitzenden selbst auf die Tagesordnung gesetzt worden!

Wie in solchen Fällen leider üblich, folgte die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) im Kreistag dem Wunsch des Landrats und setzte den TOP ab, gegen die Stimmen von SBL und Linken. So wird es nun eine Klärung per schriftlicher Anfrage geben müssen. Das ist aber weniger effektiv als eine Beratung in der Sitzung.

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Landesentwicklungsplan: gegen Klimaschutz, für “Flächenfraß”

By admin at 11:59 am on Wednesday, July 17, 2019

Die CDU/FDP-Koalition im Landtag ist stolz darauf, dass sie mit dem neuen Landesentwicklungsplan (“LEP”) eine Entfesselung geschafft hätte. Doch was ist wirklich davon zu halten?

Wir schließen uns der Erklärung von Horst Becker, Mitglied der Grünen Landtagsfraktion, an:

„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan zeigen CDU und FDP, wie egal ihnen Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Klar ist jetzt auch, dass das kürzlich erwachte ökologische Gewissen des Ministerpräsidenten ein reiner PR-Gag ist – zu sehr stehen die Änderungen im LEP dazu im Widerspruch.

Gegen breite Kritik hat die Landesregierung ihre ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik rücksichtslos durchgedrückt. Damit produziert sie bewusst die Rechtsunsicherheit für den weiteren Ausbau der Windenergie und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kommunen und Gerichte in lange Klageverfahren verwickelt werden. Mit dieser verantwortungslosen Politik verhindern Minister Pinkwart und die Koalition aus CDU und FDP Investitionen in Millionenhöhe. Sie bremsen die Energiewende aus und riskieren, dass NRW die Klimaziele verfehlt. Auch sämtliche Experten in der Anhörung wiesen auf die rechtlich höchst fragwürdige Basis hin. Weder der Ausschluss von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Flächen ist von geltendem Bundesrecht gedeckt, noch der Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte sich mit dem von Minister Pinkwart vermurksten LEP befassen müssen.

CDU und FDP geben den 5-Hektar-Grundsatz und damit jegliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf. Das ist verantwortungslos. Denn ein ungezügelter Flächenfraß kann fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben und die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie die Reinheit der Luft dauerhaft negativ beeinflussen. Doch auch für die Landwirtschaft ist der Flächenfraß längst zur Belastung geworden. Stetig steigende Pachtpreise bedrohen die Erwerbsgrundlage von Landwirten. Auch über den deswegen geäußerten Protest der Landwirtschaftsverbände setzen sich CDU und FDP brüsk hinweg.

Der Abbau nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk wird ohne Rücksicht auf Natur und Heimat dereguliert. Mit der Ausweitung des Raubbaus nimmt Schwarz-Gelb massive Schäden für die Umwelt in Kauf. Es besteht die ernste Gefahr, dass Rohstoffkonzerne sich auf Basis des neuen LEP und gegen den Willen der Kommunen in neue Abbaugebiete einklagen.“

Quelle:
https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/becker-landesentwicklungsplan-ohne-arten-natur-und-klimaschutz-zeigt-schwarz-gelb-fehlt-das-oek.html

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Kreisverwaltung berichtet über die Verwendung von Ersatzgeldern – Grundstückskäufe und Zaun-bauten machen bisher die größten Ausgabe-Posten aus

By admin at 9:21 am on Wednesday, May 8, 2019

Ersatzgelder? Was ist das?
Bei den sogenannten Ersatzgeldern handelt es sich um nicht unerhebliche Beträge, mit de-ren Verwendung die beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden sollen.

Kreisverwaltung, Stadt Brilon und Ersatzgelder
Bekanntlich soll die Stadt Brilon Probleme mit der Verwendung von Ersatzgeldern haben. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wandte sich daher am 16.04.2019 mit einem Schreiben an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8987

Was sagt das Kreishaus?
Wir zitieren das Antwort-Schreiben vom 25.04.2019:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihrer o.a. Anfrage muss zunächst angemerkt werden, dass der Beschluss nicht vorsieht. 2,4 Mio. € Ersatzgeld im Stadtgebiet Brilon einzusetzen, sondern, dass vorrangig dort Projekte aus Ersatzgeld finanziert werden sollen, das aus im Stadtgebiet Brilon genehmigten Windenergieanlagen stammt (vgl. KT-Beschluss vom 04.03.2016, Vorlage 91414).

Über den Stand der Ersatzgeldvenzvendung im Stadtgebiet Brilon gibt die Vorlage 9/1004 (+ 1. Ergänzung) zum Stand 20.09.2018 Auskunft.

Verfüllung Wolfgangsee 6.964,61 €
Streuobstförderung 2.443,86 €
Zaunbauten 33.937,37 €
Mulchen 1.000,00 €
Biostation Sonderprojekte 12.460,00 €
Entfichtung 4.522,00 €
Naturdenkmal-Pflege 2.778,79 €
Ehrenamtsmaßnahmen 2.403,89 €
Grundstückskäufe 46.563,00 €

Summe 113.073,52 €

Seither haben weitere umfangreiche Gespräche mit allen beteiligten Behörden stattgefunden. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen finanziert werden dürfen oder eben nicht. Daraus folgen konkrete Projekte, deren Umfang und Kostenvolumen noch nicht fest stehen.

Ebenfalls in Planung auf Briloner Stadtgebiet sind Renaturierungsmaßnahmen an kleineren Gewässern, die zunächst wasserrechtlich abgestimmt werden müssen.

Am Gretenberg und Sonderkopf sind Maßnahmen zur Entwicklung der Heiden i.H.v. 62.000 € konkret geplant. Weiterhin ist der Ankauf von Buchenwald in Verhandlung (3,3 ha). Die im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beschlossenen Grundstückskäufe werden sukzessive umgesetzt (ca. 50.000 € in Brilon, 200.000 € Brilon und Marsberg-Beringhausen).

Der Ersatzgeldstand (gesamter HSK) stellt sich wie folgt dar:

Startguthaben 01.01.2019: 2,24 Mio. € (davon aus Brilon ca. 2 Mio. €)
Gebundene Ersatzgeldmaßnahmen 2019 bis 25.04. (kreisweit): 296 T€
Grundstückskäufe eingeleitet: 255 T€
Bindungen für Eigenanteil Vertragsnaturschutz: 28 T€
Planungen für Maßnahmen in FIurbereinigungsverfahren: ca. 40 T€
Rückstellungen für gezahltes Ersatzgeld aus WEA, deren Genehmigung ggf. nicht rechtskräftig wird: 281 T€

Zur Verfügung stehen somit aktuell 1,34 Mio. € Ersatzgeld aus dem Bestand sowie sehr geringe aktuelle Zahlungseingänge.

Die Vierjahresfrist des 5 31 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW zur Verwendung beginnt für den Großteil der Einnahmen im April und Juni 2017 und endet im April und Juni 2021. Es ist zu erkennen, dass nach zwei Jahren für etwa die Hälfte des Geldes auch Mittelbindungen und Planungen vorliegen.“

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Windkraft in Brilon – Was geschieht mit den Ersatzgeldern?

By admin at 10:58 pm on Monday, April 22, 2019

Rund 2,4 Millionen Euro stehen zur Verfügung
Nach einem Grundsatzbeschluss des HSK sollen ca. 2,4 Millionen Euro sogenannte Ersatzgelder aus dem Bau von Windrädern im Briloner Stadtgebiet in Brilon eingesetzt werden. Damit sollen die im Stadtgebiet beim Bau von Windrädern entstehenden Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden.

Probleme mit der Verwendung
Bekanntlich gab es dabei in der Stadt Brilon größere Probleme. Rund 2 Millionen Euro konnten zunächst nicht verwendet werden, weil die Stadt dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hatte, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stießen. Die Stadt Brilon lehnte ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Mehrere Beratungstermine
Zwischenzeitlich gab es mehrere Beratungstermine zwischen Kommunalpolitiker/innen und der Biologischen Station. Über den Planungsstand dieser Maßnahmen wurde am 22.03.2019 in Rahmen einer Bürgerversammlung in Brilon-Scharfenberg berichtet.

Anfrage an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste erkundigte sich daher am 16.04.2019 schriftlich bei Landrat Dr. Karl Schneider nach dem aktuellen Stand hinsichtlich der Verwendung der Ersatzgelder aus dem Bau der Windräder im Stadtgebiet von Brilon. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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LWL erwägt Verkauf von fast 5 Mio RWE-Aktien

By admin at 12:45 am on Saturday, March 30, 2019

Einige wenige Kommunen und ein Verband besitzen etwa 1% der RWE-Aktien oder mehr: Neben dem Hochsauerlandkreis sind dies die Städte Essen und Dortmund sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Der LWL wird im Wesentlichen aus einer Umlage der westfälischen Kreise finanziert. Während die GroKo im HSK immer noch an den RWE-Aktien hängt – trotz z.B. Hambacher Forst und schlechter wirtschaftlicher Ergebnisse -, gibt es in Münster nun Bewegung. In den “Westfälischen Nachrichten” war vor wenigen Tagen zu lesen, dass der LWL erwägt, etwa drei Viertel seiner RWE-Aktien zu verkaufen.
https://www.wn.de/Muensterland/3709736-Finanzluecke-beim-LWL-Landschaftsverband-will-sich-von-RWE-Aktien-trennen

Nach einer aktuellen Beschlussvorlage, über die das „LWL-Parlament“ im Mai entschieden soll, hofft der LWL hofft auf einen Erlös in Höhe von 105 Millionen Euro. “Mit dem Erlös aus dem Aktienverkauf in drei Tranchen sollen das Kapital der Kulturstiftung Westfalen-Lippe GmbH aufgestockt und in einem zweiten Schritt die Förderzwecke erweitert werden. Ein weiteres Drittel wird im Bereich des Landschaftsverbandes in Immobilien oder Wohnraum für Menschen mit schwersten Behinderungen investiert.”

Landesdirektor Löb weist auch darauf hin, dass die RWE-Aktien eine risikoreiche Kapitalanlage seien. Der LWL beteilige sich bisher an einem einzigen Dax-Versorgungsunternehmen, das sich künftig quasi nur auf die Energieerzeugung konzentrieren wolle. Deshalb will der LWL seine Kapitalanlagen künftig breiter streuen.

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Strom lieber sauber und günstig – oder besser dreckig und billig?

By admin at 6:02 pm on Thursday, March 21, 2019

Liefervertrag läuft aus
In diesem Beitrag geht es um die „Strombelieferung der kreiseigenen Liegenschaften:
Vorbereitung der EU-Ausschreibung für den Lieferzeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit Verlängerungsoption“

GroKo gegen Öko?
Der Hochsauerlandkreis möchte es wohl beim Stromeinkauf für seine eigenen Liegenschaften nicht so genau, umweltfreundlich und nachhaltig nehmen? Wie sonst sollte sich folgender Beschlussvorschlag, Drucksache 9/1170 für die Kreistagssitzung am 22.03.2019 erklären?

„Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu fassen:
Für die Erteilung des Zuschlages zum Strombezug ab dem 01. Januar 2020 werden folgende Kriterien festgelegt:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt.“

Eine Alternative ist auch aufgeführt.
Was halten Sie davon?
„Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt, wobei bei kostenmäßig identischen Angeboten der Anbieter den Zuschlag erhält, der durch Vorlage entsprechender Nachweise den Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen bezieht.“
Dass bei einer Bezugsmenge von ca. 108 Mio kwh (für 3 Jahre) 2 oder mehr Angebote preislich exakt gleich sind, ist genau so wahrscheinlich, als ob bei einem Münzwurf die Münze in der Luft schweben bleibt… Also ist das ein reiner Alibi-Vorschlag!

Dabei weist die Kreisverwaltung in Drucksache 9/1170 selbst darauf hin: „Der Bezug von Ökostrom ist – je nach Anbieter und Bezugsquelle – regelmäßig teurer als konventionell erzeugter Strom.“

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), und die SBL/FW-Fraktionsmitglieder sahen sich also veranlasst, am 18.03.3019 folgenden Änderungsantrag an Landrat Dr. Karl Schneider zu stellen:

“Für die Erteilung des Zuschlages zum Strombezug ab dem 01. Januar 2020 werden folgende Kriterien festgelegt:
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt, wobei Angebote, bei denen der Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammt, nur für diese vergleichende Bewertung eine fiktive Gutschrift von 0,3 ct je kwh erhalten.”

Randbemerkungen
Sparen geht so oder auch so.
Der Hochsauerlandkreis argumentiert, Ökostrom sei zu teuer. Aber …
…. wir fragen uns, gibt es denn keine Einsparmöglichkeiten?
Und prompt fällt uns die vor ein paar Tagen (am 13.03.2019) im Kreiskultur-Ausschuss mit nur 2 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossene „Multimedia-Wand“ an der Mauer des neuen Sauerland-Museums in Arnsberg ein, mit einem Investitionsaufwand von ca. 100.000 Euro. Der HSK geht davon aus, dass diese „Multimedia-Wand“ allein sage und schreibe 400 Euro Stromkosten monatlich verursachen wird. Ein altmodisches, nicht elektrisches Werbebanner täte es doch sicher auch?

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“RWE ist Europas größter Klimakiller”

By admin at 5:39 pm on Tuesday, December 25, 2018

Aus der Haushaltsrede von Martina Müller in der Landschaftsverbandsversammlung:

“Bei der Haushaltseinbringung im Oktober hat Landesdirektor Löb angekündigt, bis zum Jahresende einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, wie die Erlöse aus einer Veräußerung der 6,6 Mio. RWE-Aktien im Gegenwert von z. Zt. ca. 126 Mio. € (die Aktie stand heute Morgen bei 19,12 €) sinnvoll angelegt werden könnten. Dieser Vorschlag ist nicht erfolgt, weil Sie, meine Damen und Herren der in Anführungsstrichen “GroKo” auf der Bremse stehen oder – so scheint es von außen – sich völlig uneins sind über das weitere Vorgehen.

Der Landesdirektor hat deutlich gemacht, welches Risiko Sie mit Ihrem Zögern eingehen. Spätestens der Kursverfall der RWE-Aktie in wenigen Stunden nach dem Gerichtsurteil zum Hambacher Forst hätte Ihnen zeigen können, wie gefährlich Ihr Kurs ist. An der RWE-Aktie haben wir schon genug Geld verbrannt. Der Kohleausstieg wird aber kommen und mit ihm das endgültige Ende von RWE-Dividenden-Träumen.

RWE ist Europas größter Klimakiller und seine Braunkohlekraftwerke sind für ein Fünftel des CO2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich. Diese Aktien weiter zu halten, heißt, sich mit schuldig zu machen. Wir müssen wie mittlerweile über 1000 andere Institutionen uns endlich zum Divestment verpflichten. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen für die Kommunen und Kreise in Westfalen-Lippe, die auf die Entscheidung des LWL schauen. Gerade gestern kam die Nachricht, dass Düsseldorf seine Rest-Aktien verkaufen will und auch der Rhein-Sieg-Kreis hat gerade den Beschluss gefasst.”

[https://gruene-lwl.de/aktuelles/haushaltsrede-martina-mueller; 22.12.2018]

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Was geschieht bei dringenden Tagesordnungspunkten?

By admin at 11:51 am on Saturday, March 17, 2018

Am 26. Januar war der Kreistag zu einer zusätzlichen Sitzung zusammen gekommen. Sie war von SBL/FW und Linken beantragt worden, weil Landrat und Kreisverwaltung den Fraktionen eine wichtige Information drei Wochen lang vorenthalten hatten. Es ging dabei um die Verhinderung von Abschiebungen während der Wintermonate in andere EU-Länder, wo Flüchtlinge keine Unterkunft erhalten und daher wegen der kalten Temperaturen extremen Gefahren für ihr Leben ausgesetzt sind.

Damals behaupteten Landrat und GroKo, dieser TOP hätte in der vorhergehenden Kreistagssitzung am 12. Januar noch per Dringlichkeitsantrag aufgenommen werden können. Doch solche Dringlichkeitsanträge der Opposition zur Tagesordnung des Kreistags wurden bisher von der Mehrheit im Kreistag immer abgelehnt.

So war es auch wieder in der gestrigen Sitzung am 16. März. Die SBL/FW hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, der Landrat und die anderen Vertreter in den Gremien der RWE und der dazu gehörenden Beteilgungsgesellschaften sollten über die aktuelle Entwicklung berichten. Dazu sind sie sogar nach § 113 Absatz 5 der Gemeindeordnung verpflichtet. Erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung war bekannt gegeben worden, dass die Energie-Großkonzerne RWE und eon ihre Unternehmensbereiche neu ordnen und die erst vor 2 Jahren mit viel Hoffnung gegründete RWE-Tochter innogy zerschlagen werden soll. Der HSK besitzt 5,9 Mio RWE-Aktien und ist damit einer der größten RWE-Aktionäre. Diese Beteiligung hat wegen des drastisch gesunkenen Aktienkurses seit 2008 in der Bilanz des HSK zu einer Abwertung um mehr als 400 Mio Euro geführt! Das Thema ist also für den HSK sehr wichtig.

Doch es kam wie nicht anders zu erwarten: Die GaGaGroKo lehnte den Tagesordnungsantrag ab. Wir werden daher auf anderen Wegen versuchen, dass die Gremienvertreter des HSK über die Entwicklungen bei der RWE informieren. Die Informationen aus den Sitzungen der der RWE-Gremien und der Beteiligungsgesellschaften dürfen nicht nur an die GaGaGroKo-Fraktionen gelangen!

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Zwei weitere Biogasanlagen werden errichtet

By adminRL at 8:41 pm on Monday, January 30, 2017

Die SBL/FW-Fraktion ist erneut der Frage nachgegangen, ob Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees beeinträchtigen. Anlass waren wiederholte Meldungen über Gewäasserverunreinigungen gewesen.
http://sbl-fraktion.de/?p=7120

Die Antwort aus dem Kreishaus auf unsere Anfrage vom 05.12.2016 ging nach etwas über 7 Wochen ein.

Hier ein Auszug aus den Fragen und Antworten:

1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen seit den letzten 1 1/2 Jahren dazu? Wie viele sind im Bau/oder geplant?
Aktuell werden im Hochsauerlandkreis 15 Biogasanlagen betrieben. In den letzten 1 1/2 Jahren haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben. Jeweils eine Anlage befindet sich in der Bau- bzw. Planungsphase.

2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („lnput“ und „Output“ pro Jahr)?
Hierüber liegen keine „griffbereiten“ Daten vor. Ihre Ermittlung ist nur sehr aufwändig über die Auswertung einer Vielzahl von Genehmigungsakten möglich.

4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen?
Wer ist für die Uberprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?

… Zuständig für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde … im Zusammenwirken mit der unteren Wasserbehörde (soweit Wasserrecht betroffen ist) sowie den anerkannten VAwS-Sachverständigen.

5. Wer ist für die Dokumentation verantwortlich; Technische Überwachung der Anlagen, Störung, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
Die Dokumentationspflicht liegt grundsätzlich beim Betreiber als besondere Ausprägung der Betreiberpflichten. Der Betreiber hat auch die entsprechenden Dokumente vorzuhalten.

6. Befinden sich mittlen/veile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
Nein. Zwei Anlagen befinden sich im näheren Umfeld von Stauseen. Weitere vier Anlagen befinden sich in der Nähe von Gewässern.

7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
Nein.

8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch seine Anlagen verursacht wurden?
Bislang erfolgte keine Inanspruchnahme von Biogasanlagenbetreibern auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes.

9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet?
In welchen Mengen fallen sie im HSK an?

Das Gärsubstrat wird auf der Grundlage der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Umfeld der Biogasanlagen verwertet.
Hinsichtlich der anfallenden Mengen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.

10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?

Zu einem „Import“ von Gärsubstrat liegen hier keine Informationen vor. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer. Outputmaterial einer Biogasanlage im Südkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im hessischen Raum aufgebracht. Outputmaterial einer Biogasanlage im Ostkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im Paderborner Raum aufgebracht.

11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
Hinsichtlich der Biogasanlagen richtet sich die Düngung von Feldern ausschließlich nach der Düngeverordnung, deren Vollzug im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer liegt. Hinsichtlich der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.

12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?
Nein, da kein relevanter Parameter (vgl. hierzu die Antwort zur Anfrage vom 15.11.2016 zum Thema „Entschiammung des Hennesees“).

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Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

By adminRL at 10:05 pm on Sunday, December 11, 2016

Biogasanlagen funktionieren nicht immer „umweltfreundlich“

Meldungen über Störungen und Unfälle beim Betrieb von Biogasanlagen häufen sich. Durch diese Vorfälle kommt es oft zu erheblichen Gewässerverseuchungen, was wiederum ein massenhaftes Absterben von Fischen und anderen Lebewesen zur Folge haben kann.

Berichte wie diese
http://www.ndr.de/nachrichten/Tote-Gewaesser-rund-um-Biogasanlagen,umweltverschmutzung118.html
und
http://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/eiterfeld/unfall-treischfelder-biogasanlage-tote-fische-taft-5578347.html
wirken nicht gerade beruhigend. Folgerichtig drängt sich die Frage nach der Situation am Hennesee (z.B. Horbach und Schederberge) und auch bei andern anderen Stauseen und Gewässern im Hochsauerlandkreis auf.

Mehrere Biogasanlagen in Wassernähe

Anlässlich einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 21.04.2015 informierte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 u.a. über die Anzahl der Biogasanlagen im Bereich des Hennesees und listete auf:
• Meschede – Horbach
• Meschede – Obermielinghausen
• Meschede – Mielinghausen
Ein Putenmastbetrieb und die vermutlich durch ihn gespeisten Biogasanlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe des Baches Horbach. Der Horbach entwässert auf kurzem Wege in den Hennesee in die Horbacher Bucht.
Zudem teilte der Hochsauerlandkreis im Mai 2015 mit, dass sich 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten befinden und, dass sie seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert ha-ben.

Zig Fragen

Grund genug für die SBL/FW, den Landrat aufzufordern, die Antworten seiner Verwaltung auf die SBL/FW-Anfrage vom 21.04.2015 zu aktualisieren.
Hier die neuen Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen in den letzten 1 ½ Jahren dazu? Wie viele sind im Bau und/oder geplant?
2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („Input“ und „Output“ pro Jahr)?
3. Wo befinden sich die Anlagen genau? Wer sind die jeweiligen Betreiber?
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen? Wer ist für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?
5. Wer ist für diese Dokumentationen verantwortlich: Technische Überwachung der Anlagen, Störungen, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
6. Befinden sich mittlerweile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch ihre Anlagen verursachten wurden?
9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet? In welchen Mengen fallen sie im HSK an?
10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?
11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und zu anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

Fortsetzung folgt …..

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Kein TÜV für Windräder?

By adminRL at 11:46 pm on Tuesday, September 6, 2016

Wie viele Räder drehen sich im Sauerland? Die Kreisverwaltung wird es sicher wissen!

Doch ob und wann und wie oft die Windkraftanlagen vom TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung geprüft werden, kann der Hochsauerlandkreis nach eigenen Angaben leider nicht sagen. „Nicht bekannt“, heißt die Antwort auf folgende Anfrage von Stefan Rabe, dem stellvertretenden Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), vom 30.08.2016:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir möchten Sie hiermit um Informationen zu den Windkraftanlagen in Hallenberg, Medebach und Winterberg bitten und fragen:
• Wann und wie oft wurden sie seit ihrer Inbetriebnahme vom TÜV oder einer ver-gleichbaren Einrichtung geprüft?
• Wann und in welchen Zeitabständen sollen die nächsten technischen Überprüfungen der Anlagen erfolgen?“

Aus dem Kreishaus Brilon kamen mit Datum vom 01.09.2016 diese Antwort und diese “Erklärung”:

„zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Nicht bekannt.

2. Nicht bekannt.

Für Windkraftanlagen sind keine gesetzlichen wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehörden nach einer Sonderbauvorschrift vorgesehen.
Evtl. erforderliche Überprüfungen sind nach den Richtlinien für Windenergieanlagen DlBt durchzuführen und vom Betreiber zu veranlassen.“

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Ermessensspielraum bei Windkraftzonen in Landschaftsschutzgebieten: Ministerium will Einzelfallentscheidungen zulassen

By adminRL at 7:03 am on Thursday, June 30, 2016

“111/IX” – Es handelt sich hierbei um eine lange, aber erst mal relativ harmlos wirkende Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern zur Windenergie auf den Hellefelder Höhen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) knöpfte sich das Schreiben vor, weil u.a. auf Seite 4 (von 11) der Hochsauerlandkreis eine Rolle spielt. Es heißt da, der HSK habe keinen eigenen Ermessenspiel-raum bei der Frage der Landschaftsbildbewertung und bei der Anwendung eines Erlasses. Die SBL schickte dann prompt diese Anfrage an den Landrat:

„Arnsberg, 11.02.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Vorlage 111/IX der Stadt Sundern – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir nehmen Bezug auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern und zitieren daraus von Seite 4 wie folgt:
„Der Hochsauerlandkreis teilte der Stadt Sundern mit Schreiben vom 24.11.2015 bezogen auf den neuen Erlass mit, dass vor Abgabe einer Stellungnahme zu allen Potentialflächen ein Abstimmungstermin zwischen Ministerium, LANUV und HSK in Bezug auf den Umgang mit den im Erlass getroffenen Aussagen zum Landschaftsschutz und insbesondere zum Landschaftsbild erforderlich sei. Dieser Termin hat am 21.01.2016 stattgefunden. Im Anschluss informierte ein Vertreter der Energieagentur die Stadt Sundern über den Verlauf des Gespräches. Demnach hätten das Ministerium und das LANUV unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises kein eigener Ermessensspielraum zustehe und dies weder bei der Frage der Landschaftsbildbewertung, noch bei der Frage der Anwendung des Erlasses. Die Vertreter des Kreises hätten in dem Termin eine eigene rechtliche Einschätzung angekündigt, die sie vor einer abschließenden inhaltlichen und formalrechtlichen Positionierung abwarten wollten.”
Dazu möchten wir Sie fragen:
• Ist der Hochsauerlandkreis zwischenzeitlich zu einer eigenen rechtlichen Einschätzung dieses Sachverhalts gekommen?
• Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
• Wie wollen Sie weiter verfahren, in Bezug auf den konkreten Vorgang und allgemein in solchen Angelegenheiten?“

Warten wir ab …
Weiter geht`s. Mit Datum vom 19.02.2016 schickte der HSK eine „Zwischennachricht“. Tenor: Der HSK halte den neuen Windkrafterlass des Landes NRE (WEE) nicht für rechtskonform. Die Anwendung dieser Bestimmungen hätte entscheidende Auswirkungen auf die beantragte Befreiung der Stadt Sundern von der Landschaftsschutzgebietsausweisung für den Bereich „Hellefelder Höhe“ und wäre darüber hinaus ein Präzedenzfall für alle Landschaftsschutzgebiete im HSK. Die Kreisverwaltung stünde bezüglich Klärung der rechtlichen Detailfragen in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium.

Wir warteten ab …
…. mehr als zwei Monate nach der “Zwischennachricht”. Dann antwortete die Organisationseinheit „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd“, das Ministerium habe mit Erlass vom 06.04.2016 auf die vom Landrat des HSK geäußerten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Erlassregelungen Stellung bezogen. Unter Berücksichtigung des Erlasses beantworte der HSK jetzt die Fragen der SBL/FW wie folgt:

„Bekanntlich ist das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen im sog. Windkrafterlass vom 04.11.2015 vom MKULNV landesweit festgelegt worden. Mit dem neuen Erlass wurde zum Einen die neue Rechtslage berücksichtigt und zum Anderen verfolgt der Erlass das Ziel, die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen zu standardisieren und landesweit einheitlich zu gestalten.

Seitens des Hochsauerlandkreises war die Besorgnis geäußert worden, dass der Erlass das dem Träger der Landschaftsplanung obliegende Ermessen in den Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ausschließt bzw. erheblich einschränkt. Diese Besorgnis teilt das Ministerium nicht. Die in § 67 BNatSchG angeführte unbestimmte Tatbestandsvoraussetzung „öffentliches Interesse” wird als eine ermessenslenke Konkretisierung eingestuft, gleichwohl wird hierdurch dem Planungsträger nicht die Möglichkeit zur Ausübung planerischen Ermessens genommen. Demnach wird auch vom Ministerium in begründeten Fällen immer eine Einzelfallentscheidung zugelassen, wonach die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend berücksichtigt werden können.

Die als Ausfluss der Mediationsverfahren vereinbarte Verfahrensweise, alle von der Stadt Sundern vorgesehenen Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Problematik nochmals zu überprüfen, bin ich nachgekommen. Die auch in der Vergangenheit gegen die Vorrangzone 4.2 (Hellefelder Höhe Mitte) geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken musste ich aber weiterhin aufrechterhalten. Dies ist auch mit der Erlassregelung vereinbar, weil eine Einzelfallentscheidung ausdrücklich zugelassen wird. Inwieweit letztendlich sich der Kreistag meinen geäußerten Bedenken anschließt, vermag ich nicht abzuschätzen. In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass nach meinem Kenntnisstand ein Ratsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie” bisher nicht vorliegt.

Auch bei den in den anderen kreisangehörigen Kommunen anhängigen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzw. —vorrangzonen werde ich in begründeten Fällen eine Einzelfallprüfung vornehmen, eine grundsätzliche Freigabe der Landschaftsschutzgebiete für Windkraft ohne jegliche Prüfung halte ich für nicht zielführend.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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RWE: Eklatantes Missmanagement

By adminRL at 8:44 pm on Wednesday, April 20, 2016

Dass die RWE die Energiewende verschlafen hat und darin ein wesentlicher Grund für den drastischen Kursrückgang der Aktie und den Ausfall der Dividende liegt, dürfte mittlerweile weitgehend unstrittig sein. Für den Hochsauerlandkreis, der etwa 5,8 Mio RWE-Aktien hält, führt dies zu etwa 410 Mio Euro Wertberichtigung in der Bilanz und (im Vergleich zur durchschnittlichen Dividende der letzten Jahre) zu mehr als 10 Mio Euro Einnahmeausfall.

Aber außer der verpassten Energiewende gibt es auch (mindestens) einen weiteren Fall, in dem Vorstand und Aufsichtsrat völlig versagt haben. Vor einigen Jahren hat die RWE für immerhin 4,3 Mrd Euro den zweitgrößten britischen Lieferanten für Strom und Gas übernommen, nachzulesen u.a. hier: http://www.nytimes.com/2002/03/18/business/rwe-is-set-to-buy-innogy.html

Im Jahr 2014 ergab sich aus der britischen Tochtergesellschaft für das RWE-Konzernergebnis noch ein Plus von 227 Mio Euro. Im Jahr 2015 brachte die “RWE npower” dagegen einen Verlust von 137 Mio Euro ein. Der Unterschied zum Vorjahr beträgt 364 Mio Euro, das sind 0,592 Euro pro Aktie. Bezogen auf die Aktien des HSK ergibt sich dadurch nur für diesen Kreis ein Minus von mehr als 3,4 Mio Euro!

Wie es zu dieser drastischen Veränderung der britischen Tochtergesellschaft kam, war in der heutigen Hauptversammlung der RWE zu erfahren: Rechnungen an Stromkunden wurden teils gar nicht, teils zu spät, teils unkorrekt erstellt. Auf zahlreiche Nachfragen aus der Hauptversammlung musste der RWE-Vorstand einräumen, dass sich dadurch Einnahmeausfälle, hoher Abwicklungsaufwand, verlorene Kunden und Vergünstigungen für “bleibende” Kunden ergeben haben. Es soll an der untauglichen kaufmännischen Software gelegen haben, und das haben die Verantwortlichen erst dann gemerkt, als es schon viel zu spät war… Im laufenden Jahr entsteht nun außerdem noch ein hoher Restrukturierungsaufwand.

So gab es auf der Hauptversammlung der RWE außer den Protesten gegen intensive Braunkohlenutzung, zu hohen CO2-Ausstoß und Atomkraftwerke auch Anlass, die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat in Frage zu stellen. Die erhalten für ihre Tätigkeit immerhin 11,4 Mio Euro (Vorstand) + 2,7 Mio Euro (Aufsichtsrat) pro Jahr!

Der Geschäftsbericht 2015 der RWE ist hier abrufbar: http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/2989750/data/2963242/4/rwe/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2016/Konzern-Geschaeftsbericht-2015.pdf
Über die Tumulte auf der Hauptversammlung in Essen und den Umgang des Konzerns mit protestierenden Aktionären hat der WDR einen Filmbeitrag veröffentlicht:
http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-aerger-bei-rwe-hauptversammlung-100.html

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RWE-Aktien – Offenbar will der HSK seine gescheiterte Anlage-Strategie nicht ändern

By adminRL at 11:56 pm on Friday, April 1, 2016

Nicht wirklich eine Überraschung
Der RWE-Konzern schüttet im nächsten Jahr 0,00 Euro Dividende an seine Stamm-Aktionäre aus. Das ist ein Trauerspiel, auch und vor allem für seine Großaktionäre wie die Städte Dortmund und Essen und für den Hochsauerlandkreis. Schließlich könnte das Dividenden-Desaster Nachteile für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen mit sich bringen, z.B. durch eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben. Denn die erhofften Einnahmen aus den RWE-Aktien fehlen in den kommunalen Haushalten. Doch irgendwo muss das Geld für die Erledigung der kommunalen Aufgaben ja herkommen.
Der Aktienkurs ist auch nicht so prickelnd. Am 29.03.2016, dem ersten Handelstag nach Ostern, pendelte er um 10,75 Euro. Wenn man sich überlegt, dass der HSK – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, und damit fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns, hält, kann man schon ins Grübeln kommen.

Was tun?
Das fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat. Seine am 1. März 2016 schriftlich gestellten Fragen zur Anlage-Strategie des Hochsauerlandkreises wurden von der Kreisverwaltung mit einem auf den 2. März datierten Schreiben beantwortet. Tenor scheint zu sein: „Es bleibt wie es ist“.

Es geht auch genauer … und länger
Auswirkungen auf den Kreishaushalt?
Die SBL/FW fragte: „Welche Auswirkungen haben Kursverfall und Ausfall der Dividende der insgesamt rund 5,8 Millionen im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien voraussichtlich auf den Kreishaushalt?“
Der HSK antwortete: „Der Rückgang des Aktienkurses führt in Umsetzung der Regelung in § 35 Abs. 5 GemHVO grds. zu einer weiteren Wertberichtigung des bisherigen Beteiligungsansatzes.
Der Zeitpunkt einer Wertberichtigung orientiert sich an der Auslegung des in § 35 Abs. 5 GemHVO enthaltenen Begriffes einer „dauernden” Wertminderung. Wertabschreibungen führen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Bilanz des Kreises. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern, sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erläutert.
Die Auswirkung eines nach derzeitiger Erkenntnislage zu erwartenden Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG hängt von der Erwartung ab, die an eine Ausschüttung gestellt worden ist. Aufgrund des Beteiligungskonstrukts wirkt ein Dividendenausfall in der Haushaltsplanung des Kreises für das kommende Jahr 2017. In der dem Kreistag mit der Drcks. 9/401 vorgelegten Ergebnis- und Finanzplanung hat die Verwaltung eine Ausschüttung mit 0,85 Euro/Aktie unterstellt.“

Erhöhung der Kreisumlage scheinbar nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Beabsichtigen Sie, die aufgrund des zu erwartenden Dividenden-Ausfalls verursachten Verluste ggf. durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren?“
Der HSK antwortete: „Wie bereits zuvor ausgeführt wurde, trifft die finanzielle Wirkung eines Dividendenausfalles das Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird im Zuge der Erstellung des
Planentwurfs 2017 die Folgewirkungen hieraus dem Kreistag zu Entscheidung vorlegen.
Rückwirkungen auf die Kreisumlage sind dabei nicht ausgeschlossen.“

Wertabschreibung anscheinend nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Wann wird die Wertberichtigung in der Bilanz des Hochsauerlandkreises erfolgen?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“

Einflussmöglichkeiten der Kommunen unverändert?
Die SBL/FW fragte: „Welche Anzeichen gibt es, dass der von vielen kommunalen Aktionären erhoffte kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik des RWE-Konzern noch vorhanden ist?
Der HSK antwortete: „Hierzu verweise ich auf den Vortrag des (kommissarischen) Vorstandsvorsitzenden der RWE Deutschland AG, Herrn Bernd Böddeling, in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2016. Es bestand die Möglichkeit, im Sinne Ihrer Fragestellung diese an Herrn Böddeling zu richten. Im Übrigen haben sich bisher an den Einflussmöglichkeiten von kommunaler Seite keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftspolitik der RWE AG wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Unternehmens gesteuert, im Aufsichtsrat hat die kommunale Seite unverändert vier Vertreter.“

Kreistag soll über Veräußerung der RWE-Aktien entscheiden
Die SBL/FW fragte: „Stellen Sie Überlegungen an, das RWE-Aktienpaket des Hochsauerlandkreises zu veräußern?
Der HSK antwortete: „Eine Aufgabe oder teilweise Aufgabe der Beteiligung des Kreises an der RWE AG ist ausschließliche Angelegenheit des Kreistages.“

RWE-Beteiligung ist keine Finanzanlage?
Die SBL/FW fragte: „Oder erwarten Sie durch ein weiteres Festhalten an der RWE-Aktien-Beteiligung mehr Vor- als Nachteile?“
Der HSK antwortete: „Es ist in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt worden, dass es sich bei der RWE-Beteiligung des Kreises nicht um eine Finanzanlage handelt, sondern um eine
strategische Beteiligung mit historischem Bezug. Die RWE AG bzw. vormalig die VEW AG sind entstanden aus kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die sich in den 1920-iger und 1930-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben. An der grds. Aufgabenstellung, nämlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, hat sich nichts verändert. Auch hat die Beteiligung in den vergangenen Jahren durch hohe Dividendenausschüttungen zu erheblichen Entlastungen im Kreishaushalt geführt. Dies ist wiederholt im Zuge der Etatberatungen der vergangenen Jahre dargelegt worden. Allein seit 2002 sind dem Kreis Erträge im Volumen von rd. 162 Mio € zugeflossen. Es ist Ihre Einschätzung, die Beteiligung als vor- oder nachteilig zu betrachten.“

Vorteilhaft waren die Dividendenausschüttungen
(Nachteilig ist, dass sie ab 2017 auf unbestimmte Zeit ausfallen!)
Die SBL/FW fragte: „Wenn ja, was wären die Vorteile?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.“

Noch eine Anmerkung zur Antwort des Landrats über den Einfluss der Kommunen:
Die SBL/FW-Fraktion hatte in der Sitzung des Kreisausschusses auch den Vorstandsvorsitzenden der REW Deutschland AG danach gefragt. Er verwies auf die Investitionen der RWE in der Region. Die aber hängen kaum von den Aktienanteilen der Kommunen ab, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Tätigkeit eines Energieversorgers… Und auf Nachfrage der SBL/FW im Kreisausschuss kam auch heraus, dass alle Kommunen zusammen nur noch unter 25% Aktienanteil besitzen. Damit ist die früher vorhandene “Sperrminorität” der Kommunen weggefallen!

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