Koalitionsvertrag für NRW
Seit heute (Mittwoch) steht der komplette Text des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen für die neue Landesregierung in NRW im Internet.
Einige Auszüge aus dem 94 Seiten umfassenden Inhalt:
Von September 2009 bis Januar 2010 soll eine Evaluierung des Kindergartengesetzes (“Kibiz”) erfolgen; anschließend gibt es eine Neufassung mit Grundrevision.
Die Kommunen können Grundschulbezirke wieder einführen, die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten und der Prognoseunterricht entfallen, und die unstrittenen Kopfnoten werden abgeschafft.
Für Kinder mit Behinderungen wird ein Inklusionsplan geschaffen.
In den nächsten fünf Jahren sollen mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, in denen die Kinder mindestens bis zur 6. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.
Die Gymnasien können selbst entscheiden, ob ihre Schülerinnen und Schüler das Abitur nach dem 12. oder nach dem 13. Schuljahr erreichen.
Es soll islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht eingerichtet werden, der von in Deutschland ausgebildeten Fachkräften entsprechend den Bildungsstandards in deutscher Sprache erteilt wird.
Das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren soll noch in 2010 verabschiedet werden.
Bei den Landesmitteln für Weiterbildung werden die seit 2005 erfolgten Mittelkürzungen zurück genommen. Die dann geltende Summe wird verlässlich und verbindlich fortgeschrieben.
Die Kommunen sollen mehr eigenverantwortliche Entscheidungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen z.B. in Prävention und Energieeffizienz erhalten.
Die kurzfristige Entlastung durch eine Heraufsetzung des Bundesanteils bei der Übernahme der
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II hat höchste Priorität.
Die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben und insbesondere die Bemessungsgrundlage – wie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen – verbreitert werden.
Eine Konsolidierungshilfe soll die überschuldeten Kommunen wieder in die Lage versetzen, einer geordneten Haushaltsführung nachgehen zu können; die Kosten werden überwiegend vom Land getragen.
Die Kommunen sollen ihren Anteil an der Grunderwerbsteuer zurückerhalten und damit wieder direkt an den Landessteuern beteiligt werden.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke, die selbst gegenüber den vier großen Energieunternehmen zum Träger des Wettbewerbs und zum Entwicklungsmotor für regenerative und dezentrale Versorgungsstrategien geworden sind, soll gestärkt werden.
Die Wahlen der Bürgermeister und Landräte sollen schnellstmöglich wieder zusammen mit den Wahlen zum Rat und zum Kreistag stattfinden; die Stichwahl bei den Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen soll wieder einheführt werden.
Orientiert am bayrischen Modell sollen die Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gesenkt und die Ausschlüsse eingechränkt werden; durch eine Modifizierung des Kostendeckungsvorschlags soll eine Unzulässigkeit aus diesem Grunde in Zukunft vermieden werden.
Angestrebt wird die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts auf der kommunalen Ebene auch für Menschen ohne deutschen Pass, die lange in unserem Land leben.
In allen Teilen des Landes sind die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klima- und umweltverträgliche und möglichst preisgünstige Energieversorgung zu erhalten oder zu schaffen, die insbesondere die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien begünstigen; dabei sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen.
Für die Nutzung der Windenergie sind in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen, die insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche umfassen sollen. Der Anteil der Windenergie in NRW soll von heute gerade einmal drei Prozent an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen soll
unter Beachtung aller Schutzbestimmungen wie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ermöglicht werden.
Die Initiativen vieler Kommunen in NRW, ihre Strom- und Gasnetze nach Ablauf der Konzessionsverträge zu rekommunalisieren, soll unterstützt werden. Um die Übertragung der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, soll eine Bundesratsinitiative zur Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz eingebracht werden.
SPD und Grüne beabsichtigen die Wiedereinführung der Jagdsteuer.
Kurzfristig will die neue Landesregierung die Initiative ergreifen und die flächendeckende Einführung von
Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes unterstützen, orientiert an den Zuschüssen des Landes für das Semesterticket sowie den Schülerfahrkosten. Die entsprechenden Mittel werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Gegenüber dem Bund soll die Rücknahme der Kürzungen der Regionalisierungsmittel (für den ÖPNV) sowie ihre Dynamisierung in Höhe von 2,5 Prozent eingefordert werden.
Für eine weitere Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene wird sich die neue Landesregierung gegenüber dem Bund für eine angemessene kostendeckende Erhöhung der LKW-Mautsätze einsetzen. Die LKW-Maut soll weiter entwickelt werden und in einem ersten Schritt die Erhebung auf LKW ab 7,5t ausgeweitet sowie die Einführung progressiver Mautsätze umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel soll dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität eingeräumt werden, vor dem Neubau. Insbesondere die Landesstraßen unterliegen wegen zu geringer Aufwendungen einem massiven Instandhaltungsstau.
Eine Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen aus Landesmitteln findet nicht statt.
NRW ist geprägt von großen demografischen Umbrüchen, die sich regional sehr unterschiedlich darstellen. Gemeinsam mit den Kommunensollen Programme entwickelt werden, mit denen die soziale Infrastruktur des Landes angesichts des demografischen Wandels zukunftsfähig gestaltet werden kann. Dazu sollen auch Mehrgenerationenkonzepte gehören.
Einkommensunabhängige Gesundheitsprämien sollen verhindert werden. Stattdessen wollen SPD und Grüne darauf hinwirken, dass die solidarische Krankenversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung
weiterentwickelt wird.
Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Deshalb halten SPD und Grüne an dem Ziel eines einheitlichen Nichtraucherschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes fest.
Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.
Eine Breitbandversorgung ist wesentlicher Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Es ist ein “Masterplan“ im Dialog mit den Anbietern der Infrastruktur zu erstellen, um beispielsweise sicherzustellen, dass ländliche Regionen und kleine Betriebe nicht von Breitbandnetzen ausgeschlossen sind.