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Zwischenergebnis zum Nachspiel I zur Kreistagssitzung vom 24.03.2017

By adminRL at 10:08 pm on Wednesday, April 12, 2017

Dieses Nachspiel betrifft in erster Linie die Kreistagsmitglieder.

Eine „Sensation“ in den Augen mancher Betrachter war wohl die Abstimmung über die Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung an die Ausschussvorsitzenden, wie z.B. Schulausschuss und Kreisjugendhilfeausschuss, deklariert als „Änderung der Hauptsatzung“. Da diese Änderung nicht beschlossen wurde, erhalten nun alle Ausschussvorsitzenden automatisch pro Jahr etwa 5.300 Euro an zusätzlicher Aufwandsentschädigung, dafür, dass sie etwa 2-bis 5mal im Jahr eine Ausschusssitzung leiten.
Zum Einlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7375

Reinhard Loos von der SBL/FW-Fraktion möchte einen möglicherweise nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Kreistagsbeschluss nicht ohne Weiteres hinnehmen. Daher schrieb er am 26.03.2017 den Landrat an und forderte ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.

„Aufforderung zur Beanstandung gemäß § 39 Abs. 2 Kreisordnung NRW eines Beschlusses der Kreistags vom 24.03.2017, TOP 7.1

Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Kreistags am 24.03.2017 hat der Kreistag in TOP 7.1 über eine Änderung der Hauptsatzung abgestimmt.
Die Abstimmung per Handzeichen verlief sehr unübersichtlich, und von der Kreisverwaltung wurden nur die Ja-Stimmen ausgezählt. Da sich bei dieser Auszählung nur 26 Ja-Stimmen ergaben, verkündete der Landrat als Vorsitzender des Kreistags, dass das notwendige Quorum von 28 Stimmen nicht erreicht sei.
Der Unterzeichner hat nach der Bekanntgabe des Ergebnisses drei Geschäftsordnungsanträge gestellt und dabei das Ergebnis der Abstimmung angezweifelt. U.a. hat er beantragt, zur Kontrolle der Gesamtstimmenzahl auch die Nein-Stimmen und die Enthaltungen auszuzählen, wie es gerade bei knappen Abstimmungen in einem unübersichtlichen Sitzungsraum allgemein üblich ist, und die Auszählung zu wiederholen. Jedoch wurde weder so verfahren wie bean-tragt noch über einen einzigen der Geschäftsordnungsanträge abgestimmt.
Dies stellt grobe Verstöße gegen § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags dar.

Daher fordere ich Sie auf, den o.g. Beschluss unverzüglich zu beanstanden, da das Zustande-kommen das geltende Recht verletzt und außerdem dem Kreis ein finanzieller Schaden droht.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW“

Wir werden berichten wie es weitergeht …

HSK-Kreistag – Entscheidung über zusätzliche Aufwandsentschädigungen geht (notgedrungen) in die zweite Runde
Nicht nur spannend sondern auch unübersichtlich war es bei der letzten Kreistagssitzung am 24.03.2017 in Meschede als es um die Abstimmung über die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende ging. Das Echo ließ nicht lange auf sich warten. Sowohl die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) als auch die FDP-Kreistagsfraktion wollen diesen möglicherweise nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss nicht hinnehmen. Der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos forderte also gleich am 26.03.2017 den Landrat an und forderte ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7389
und
http://sbl-fraktion.de/?p=7375
Mit Datum vom 10.04.2017 antwortete der Landrat mit einem mehr als 2 Seiten langen Schreiben.
Zunächst die Quintessenz:

Der Beschluss vom 24.03.2017 ist offenbar noch nicht in „trockenen Tüchern“. In der nächsten Kreistagssitzung (voraussichtlich am 30.06.2017) wird erneut über die „Änderung der Hauptsatzung“ beraten.

Und hier die Antwort des Landrats vom 10.04.2017 in voller Länge:

„Aufforderung zur Beanstandung eines in der Sitzung des Kreistages am 24.03.2017 gefassten Beschlusses nach 5 39 Abs. 2 KrO NRW

Schreiben vom 26.03.2017 bzw. 03.04.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 26.03.2017 sowie der Erinnerung vom 03.04.2017.

In der Kreistagssitzung am 24.03.2017 wurde unter TOP 7.1 die „Änderung der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises“ behandelt.

Nach entsprechender Beratung (mit diversen Anträgen, Rücknahme von Anträgen) hat die letztliche Abstimmung bezüglich des in der Vorlage Drucksache Nr. 9/713 vorgesehenen Beschlussvorschlags nicht die für eine Änderung der Hauptsatzung erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistags (= 28) ergeben. Für diesen Beschlussvorschlag gestimmt haben lediglich 26 Mitglieder. Das erforderliche Quorum war damit (ungeachtet der exakten Anzahl der Nein-Stimmen und/oder Enthaltungen) nicht erfüllt.

Wie Sie zutreffend feststellen, habe ich im Weiteren allerdings irrtümlich nicht über Ihre Geschäftsordnungsanträge, die auf eine ausdrückliche Auszählung der Nein-Stimmen und der Enthaltungen abzielten, beschließen lassen. Richtig ist, dass über Ihre Anträge gem. 5 16 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Kreistags des Hochsauerlandkreises unverzüglich hätte abgestimmt werden müssen.

Nach § 39 Abs. 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) habe ich einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser Beschluss gegen geltendes Recht verstößt.
Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass unter den Begriff des geltenden Rechts i.S.d. § 39 Abs. 2 KrO NRW neben Bundes— und Landesrecht, Rechtsverordnungen sowie dem selbst ge-setzten Kreisrecht zunächst auch die vom Kreistag ggf. in der Geschäftsordnung formulierten Vorgaben fallen.

Allerdings ist fraglich, ob der Umstand, dass über die zwar das Abstimmungsverhalten betreffenden jedoch nach erfolgter Abstimmung gestellten Geschäftsordnungsanträge nicht entschieden wurde, (insoweit nachträglich) eine Rechtswidrigkeit des zuvor gefassten Beschlusses implizieren kann.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach der durchgeführten Abstimmung mit dem Ergebnis von 26 Ja-Stimmen insgesamt Unruhe entstanden ist und insbesondere einige Kreistags-mitglieder den Sitzungsraum verlassen und andere den Sitzungsraum wieder betreten haben. Dadurch war die vorherige Abstimmungssituation nicht mehr gegeben und wäre auch nicht reproduzierbar gewesen. Eine Auszählung von Nein-Stimmen und Enthaltungen zu diesem späteren Zeitpunkt hätte kein identisches Ergebnis mehr liefern können.

Nach meiner Einschätzung verstößt der zeitlich vorangegangene Beschluss, bei dem das Quo-rum zur Änderung der Hauptsatzung nicht erreicht wurde, nicht gegen das geltende Recht. Ich beabsichtige daher nicht, den Beschluss zu beanstanden.

Im Übrigen wird die „Änderung der Hauptsatzung“ auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 29.03.2017 ohnehin wieder Tagesordnungspunkt in der nächsten Kreistagssitzung. Die nochmalige Befassung ist außerdem erforderlich, da abgesehen von der Änderung der Hauptsatzung im Bezug auf die Aufwandsentschädigungen von Ausschussvorsitzenden in der Vorlage Drucksache Nr. 7/913 noch eine weitere Änderung der Hauptsatzung vorgesehen war, die bis jetzt ebenfalls (noch) nicht zum Tragen gekommen ist.

Die insoweit anstehende erneute Beschlussfassung wird dann ohnehin den Beschluss vom 24.03.2017 überlagern.

Abschließend bleibt noch festzuhalten, dass die abgegebenen Stimmen (nur 26 Ja-Stimmen statt mindestens 28) in der Sitzung des Kreistages am 24.03.2017 von mehreren Verwaltungsmitarbeitern gezählt und kontrolliert worden ist. Alle kamen übereinstimmend zu dem von mir anschließend verkündeten Ergebnis der (nur) 26 Ja-Stimmen, sodass das Quorum für eine Änderung der Hauptsatzung entsprechend des Beschlussvorschlags der Verwaltung nicht gegeben war.

Die Änderung der Hauptsatzung wird nach alledem in der kommenden Kreistagssitzung ohnehin erneut beraten und nach dem Willen des Kreistags abschließend beschlossen.“

Anmerkung:
Wäre nur ein einziger der von der SBL/FW gestellten Geschäftsordnungsanträge angenommen worden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das zuvor verkündete Auszählungsergebnis der Stimmen haben können.

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