Galt die Verpflichtung nur für 1 Stunde?
Gegen 15:30 Uhr wurden heute nachmittag die Mitglieder des neuen Kreistags in ihr Amt eingeführt. Alle mußten sich dazu bekennen, die Gesetze zu achten. Das sollte eigentlich für die nächsten 5 Jahre gelten…
Doch bereits nach einer knappen Stunde konnte man Zweifel daran bekommen. Es ging um die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags. Dafür sieht die Kreisordnung (das Gesetz des Landes NRW für alle 31 Landkreise) zwei mögliche Verfahren vor:
1) Entweder man verständigt sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der einstimmig von allen Kreistagsmitgliedern beschlossen werden muss.
2) Falls die Verständigung oder der einstimmige Beschluß nicht gelingt, gibt es einzelne Abstimmungen, in denen die Mitglieder jedes einzelnen Ausschusses nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden.
Weg 2 dauert viel länger und ist viel komplizierter, deswegen entscheiden sich fast alle Kommunalparlamente für Weg 1. Das hätte – aus Sicht der SBL – auch im HSK so gelingen können. Deswegen hatte die SBL allen Fraktionen knapp 2 Wochen vor der Kreistagssitzung eine Gesprächsanfrage geschickt. Die stieß bedauerlicherweise auf taube Ohren.
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