Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neue Aufgabe: Kreisjugendamt möchte Tausende von Arbeitsverträgen sammeln…

By adminRL at 7:42 am on Wednesday, October 15, 2014

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Kind im Alter zwischen 1 Jahr und der Einschulung, und möchten es in einer Kita betreuen lassen: Dann war es bisher kein Problem, das Kind in einer Kita anzumelden, und Sie konnten sich frei für eine (maximale) wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden entscheiden.

Das soll sich nun ändern. Denn das Kreisjugendamt des HSK hat festgestellt, dass ihm der nun erreichte Anteil der 45-Stunden-Buchungen von 46% an allen Buchungen zu hoch ist. Bei einer Senkung auf 36% könne das Kreisjugendamt etwa 150.000 Euro pro Jahr einsparen. Also hat es für die nächste Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage erstellt, zu der ein Formular gehört, dass die Eltern der potentiellen Kita-Kinder künftig ausfüllen sollen.

Nachweis_Betreuungsbedarf
(Anklicken vergrößert das Bild)

Darin wird nach dem Grund der 45-Stunden-Betreuung gefragt, denn die Eltern sollen nur noch mit besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Alleine die Angabe reicht aber nicht. Es sollen Belege mit eingereicht werden, u.a. wird im Falle der Erwerbstätigkeit die Vorlage des Arbeitsvertrages (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Selbstverständlich muss auch die Telefonnummer angegeben werden.

Das soll dann über die “Einrichtung” (also die künftige Kita) beim Kreisjugendamt eingereicht werden, und Kita-Leitung sowie Kreisjugendamt können sich ein Archiv mit Arbeitsverträgen anlegen. Weitere Kontrollen über die von den Eltern gemachten Angaben sind selbstverständlich auch vorgesehen. Außer dem Archiv kann das Kreisjugendamt dann also auch noch eine Kontrollbürokratie aufbauen… Im Bereich der HSK-Kreisjugendamtes gibt es etwa 4.200 Kinderbetreuungsplätze. Wenn nur die Hälfte der Eltern einen 45-Stunden-Platz haben möchte, würde das jährlich mehr als 2.000 zu überprüfende Fälle bedeuten.

Man fragt sich, was das soll?! Was gehen das Kreisjugendamt die Arbeitsverträge und die Telefonnummern der Eltern an??

Völlig übersehen wird dabei auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des NRW-Kinderbildungsgesetzes (“Kibiz”) den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heisst es:

§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.

(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heisst es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat. Die Orientierung an den Wünschen für den Betreuungsumfang gilt nicht nur im Hinblick auf das in Nordrhein-Westfalen große Angebot an Ganztagsplätzen, sondern auch auf Wünsche von Eltern nach niedrigeren Betreuungszeiten von 25 Stunden in den Kindertageseinrichtungen u. ä..”

Warum registriert das Kreisjugendamt solche Gesetzesänderungen zugunsten der Eltern und Familien nicht und versucht ausgerechnet danach die Wahlmöglichkeiten der Eltern drastisch einzuschränken?

Die SBL wird beantragen, dass der Kreisjugendhilfeausschuss den Vorschlag des Kreisjugendamtes ablehnt! In den letzten 6 Jahren ist der Anteil der Ganztagsbetreuungen in den Kitas im Bereich des HSK-Jugendamtes von 23% auf 46% gestiegen, fast gleichmäßig um etwa 4%-Punkte pro Jahr. Das ist exakt die Steigerungsrate, die auch im Kibiz vorgesehen ist. Wo ist das Problem? Der Ausbau der Kinderbetreuung schafft gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen Tätigkeiten, falls die Eltern diese Betreuungsdauer wünschen. Wenn das Kreisjugendamt so weitermacht, kann man den Städten und Gemeinden nur empfehlen, eigene Jugendämter einzurichten, wie es in Arnsberg, Sundern und Schmallenberg bereits geschehen ist.

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Anders als vom Landesjugendamt gemeint – Antrag der Sauerländer Bürgerliste zur Alterszusammen-setzung in den Kita-Gruppen „traf ins Schwarze“

By adminRL at 9:08 am on Thursday, June 19, 2014

Am 18.06.2014 tagte der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) noch einmal und – nun vermutlich wirklich zum letzten Mal – in der alten Konstellation.

Anlass für diese Sitzung war die Ankündigung der Landesregierung, einen kleinen Geldsegen über einige Kitas auszuschütten; denn 5 ausgewählte Kitas im Jugendamtsbereich des HSK sollen ab dem 01.08.2014 für 5 Jahre eine zusätzliche Landesförderung von jeweils 25.000 Euro erhalten. Dafür müssen sie die Kriterien als „plusKITA“ erfüllen. Vorgesehen sind die Fördermittel für „Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses“, sprich, für Kitas mit einer großen Zahl Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien. Neben der Förderung nach den Vorgaben der „plusKITA“ erhält das Jugendamt des HSK vom Land ab dem 01.08.2014 zusätzlich noch 90.000 Euro, eine Summe, die auf bis zu 18 „Sprachförderkitas“ aufgeteilt werden soll.

Abweichend vom Verwaltungsvorschlag einigten sich die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses darauf, die Bewilligung der Mittel nicht an die Mindestbelegung „mehr als 40 Kinder“ zu knüpfen. Der Vorschlag aus dem KJHA, die zu fördernden Kitas (sowohl „plusKita“ wie „Sprachförderkita“ sollen mindestens 2-gruppig sein, wobei alles was über 1,5 Gruppen hat, aufgerundet wird) fand die Zustimmung des Gremiums. Eine Doppelförderung wurde ausgeschlossen.

Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hatte zur KJHA-Sitzung einen Antrag zur Tagesordnung eingebracht und so einen „Sachstandsbericht zur neuen Genehmigungspraxis des Landesjugendamtes des LWL über die Alterszusammensetzung der Gruppen in den Kitas“ beantragt.

Der Antrag kam nicht von ungefähr. Aus mehreren Kitas im Kreisgebiet wurde berichtet, dass seitens des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband (LWL) eine neue Genehmigungspraxis eingeführt worden ist, von der Erzieherinnen und Eltern Nachteile für die pädagogischen Konzepte der Kitas befürchten. Demnach sollen nur noch die im Kibiz genannten Gruppenformen gebildet werden dürfen, was seitens des LWL auch kontrolliert werde. Andere Alterszusammenstellungen, z.B. Gruppen für “Schulkinder”, seien nicht mehr zulässig.

Aufgrund des SBL-Antrags hatte die Verwaltung den Referatsleiter des Landesjugendamtes Klaus-Heinrich Dreyer zur Sitzung eingeladen. Dass das Thema wirklich brennt, davon zeugte die Anwesenheit etlicher Kita-Mitarbeiterinnen im Sitzungssaal des Kreishauses.

Klaus-Heinrich Dreyer gab zunächst eine Rückblick auf KiBiz und die Debatten rund um das Gesetz. Dann ging er auf die aktuellen Änderungen ein. Er gab zu bedenken, dass die Gruppenformen ein kompliziertes Thema seien und betonte, Gruppenmischungen seien – anders als im Schreiben der Sauerländer Bürgerliste dargestellt – möglich. Gruppenmischungen seien rechtlich vorgesehen, aber abhängig vom Alter der Kinder. Die Räumlichkeiten könnten auch eine Grenze für die Gruppenmischung zur Folge haben. Klaus-Heinrich Dreyer erklärte, der LWL hätte unverbindliche Ratschläge gegeben und empfehle eine breite Altersmischung. Wenn der Träger sich anders entscheide als der LWL empfiehlt, werde das auch akzeptiert. In gewissen Fällen würden allerdings Betriebserlaubnisse nicht erteilt.

Ein Mitglied des Kreisjugendhilfeausschusses fragte daraufhin den Referatsleiter vom LWL, ob die Existenz von starren Gruppen in Frage gestellt wird. Daraufhin antwortete Klaus-Heinrich Dreyer, er könne nicht ausschließen, dass die Empfehlungen nicht als Empfehlungen ankommen. Die Frage „Gibt es Nachteile finanzieller Art, wenn der Rat des LWL nicht befolgt wird”, beantwortete Klaus-Heinrich Dreyer mit „Nein“. Die Einteilung in Gruppenformen sei Sache des Trägers.

Ein weiteres Ausschussmitglied kritisierte zum einen die Zuordnung in Gruppenformen nach rein fiskalischen Aspekten und zum anderen, dass die Hinweise des LWL deutlich anders angekommen seien und gab zu bedenken, Kita-Mitarbeiterinnen und Eltern hätten mehr Faktoren im Blick. Die Entscheidungen des LWL kämen vom „Grünen Tisch“. Es müsse eine deutliche Verständigung geben, darüber, was Hinweise vom LWL und was Beanstandungen sind. „Wie kann man Beanstandungen und Hinweise unterscheiden?“ Diese Frage richtete das Mitglied des Kreisjugendhilfeausschusses an den Vertreter des LWL.

Klaus-Heinrich Dreyer äußerte daraufhin u.a., Aufgabe des Jugendamtes sei es, Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen. Auf der anderen Seite stehe das Interesse des Kindeswohls. Der Referatsleiter sprach von einem Aushandlungsprozess zwischen Träger und Jugendamt und erklärte, die Praxis der Jugendämter sei sehr unterschiedlich. Er forderte die Kitas auf, nachzufragen. Hier an Ort und Stelle im Ausschuss wolle er nicht sagen, was geht und was nicht geht.

Der Ausschussvorsitzende bat die Zuhörerinnen, vermutlich allesamt Kita-Mitarbeiterinnen, sich in die Diskussion einzumischen. So kam gleich ein Aspekt ins Gespräch, von dem vorher keine Rede war, nämlich die Situation der Mütter. Die praktischen Schwierigkeiten der Mütter würden gar nicht berücksichtigt wie z.B., ob sie lange Fahrwege zu Kitas und Schulen haben, zuzüglich einer langen Anfahrt zur Arbeitsstelle. Sie (die Zuhörerin und Kita-Mitarbeiterin) frage sich, ob es sich nur um Wirtschaftlichkeit drehe. Außerdem kritisierte sie, dass sie keine klaren Aussagen bekommt. Im speziellen Fall ihrer eingruppigen Kita hätte wegen angeblich fehlender Räumlichkeiten keine zweite Gruppe eingerichtet werden dürfen, und dass, obwohl sie 200 qm Platz zur Verfügung hätten. Die Kolleginnen seien sehr sauer auf den LWL.

Klaus-Heinrich Dreyer erklärte (wie zuvor schon), er tue sich schwer, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen.
Ein Ausschussmitglied forderte auf, hier keine Diskussionen über strittige Einzelfälle zu führen. „Wir sind nicht die Ebene, die das verändern kann!“

„Wir sind nicht die Ebene, die …“ Darüber ließe sich sicher trefflich streiten!?!

Nach einer Stunde endete die ultimativ letzte Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses in der alten Besetzung. Wie die neue Konstellation für die nächsten 6 Jahre sein wird, wissen wir noch nicht. Wir wünschen und erwarten aber, dass neben den Sachkundigen Bürgern der katholischen und evangelischen Kirche auch ein Vertreter der islamischen Gemeinden im HSK Mitglied dieses Gremiums sein wird. Genau das hat die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kürzlich beantragt. Wir hoffen, wir treffen mit dem Antrag wieder „ins Schwarze“!?

PS: Bei der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses soll der Antrag der SBL/FW zum Beschluss über die Einführung einer Kita-Card wieder auf der Tagesordnung stehen.

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SBL-Antrag: Kreisjugendhilfeausschuss soll sich mit Änderungen der Kita-Gruppen befassen

By adminRL at 11:24 pm on Monday, June 16, 2014

Für den 18. Juni 2014 wurde zu einer weiteren Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) eingeladen, noch in alter Besetzung. Es geht vor allem um die Umsetzung der Zuschüsse zur Sprachförderung nach der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes, die zum 1. August 2014 in Kraft tritt.

Für diese Sitzung des KJHA hat die SBL-Fraktion einen weiteren Tagesordnungspunkt beantragt:
Sachstandsbericht zur neuen Genehmigungspraxis des Landesjugendamtes des LWL über die Alterszusammensetzung der Gruppen in den Kitas.

Begründung und Erläuterung:
Aus mehreren Kitas im Kreisgebiet wurde uns berichtet, dass in diesen Tagen seitens des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband (LWL) eine neue Genehmigungspraxis eingeführt wurde. Bisher waren die Gruppenformen nach dem Kibiz nur virtuell, und die Kitas konnten die tatsächlich bestehenden Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Neuerdings sollen nur noch die im Kibiz genannten Gruppenformen gebildet werden dürfen, was seitens des LWL auch kontrolliert werde. Das bedeutet, dass die in vielen Kitas bestehenden „Starter“-Gruppen für neu aufgenommene Kinder und die „Schulkind“-Gruppen aufgelöst werden müssen. Daraus ergeben sich in vielen Fällen zahlreiche Nachteile für die pädagogischen Konzepte der Kitas. Erzieherinnen und Eltern sehen dies mit Sorge.
Diese neue Praxis sollte näher erläutert werden. Für sinnvoll halten wir es, dazu je einen Vertreter des LWL und eines oder mehrerer Träger von Kindertagesstätten einzuladen.

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Kita-Finanzierung – Ein Fall für Finanz-Jongleure und eine Frage der Zukunft?

By adminRL at 10:50 am on Wednesday, March 19, 2014

Am 11.03.2014 tagte im Alfred-Delp-Haus in Brilon der Kreisjugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises. Bei dieser Sitzung ging es u.a. um die Finanzierung der Kindertagesstätten (Kitas) in Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, und Winterberg. Für diese 9 Städte und Gemeinden ist das Jugendamt des Hochsauerlandkreises zuständig. (Anders verhält sich das in Arnsberg, Schmallenberg und Sundern. Diese Kommunen verfügen jeweils über ein eigenes Jugendamt.)

Betrieb und Finanzierung der Kindertagesstätten in NRW beruhen derzeit auf den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ). Das von Anfang an höchst umstrittene Gesetz wurde 2007 von der früheren schwarz-gelben NRW-Landesregierung eingeführt. Auch nach beinahe 7 Jahren erfreut es sich bei den Trägern der Jugendhilfe offenbar immer noch keiner großen Beliebtheit. Das liegt vielleicht am komplizierten „Strickmuster“? Ein neues „Muster“ ist sicher nicht die schlechtste Idee!
Zu den Begrifflichkeiten: Das KiBiz unterscheidet zwischen Kindern im Alter von unter 3 Jahren (U3) und Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3). Eltern müssen sich frühzeitig zwischen einer wöchentlichen 25-, 35- oder 45-Stunden-Betreunng entscheiden. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Kindpauschalen. Die korrespondieren wiederum mit drei verschiedenen Gruppeneinteilungen: Gruppenform (GF) I, II und III. Die Kindpauschalen in den drei (virtuellen) Gruppen sind höchst unterschiedlich. Ein Beispiel: Ist ein U3-Kind der Gruppenform I zugeordnet, erhält die Kita für je ein „45-Stunden-U3-Kind“ 8.058,41 Euro. Würde das gleiche Kind jedoch der Gruppenform II zugeteilt, bekäme die Kita – wohlgemerkt für den gleichen Personal- und Sachaufwand – mehr als den doppelten Betrag, nämlich 16.636,96 Euro. Die Gruppeneinteilung nach I, II und III nimmt das Jugendamt vor und legt dann die Planungen einmal jährlich dem Kreisjugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Und genau darum ging es bei der Sitzung am 12.03.2014 in Brilon.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3999
schon berichteten, wollte die Kreisverwaltung den Ausschussmitgliedern die 255 Seiten starke, klein bedruckte Anlage mit den Angaben über die Gruppeneinteilungen (GF I, II und III) zunächst erst zu Sitzungsbeginn als Tischvorlage zukommen lassen. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos intervenierte erfolgreich. So hatten die Mitglieder des Ausschusses wenigstens zwei Tage lang die Gelegenheit, sich mit den Zahlen und Daten in den Unterlagen zu beschäftigen. Das führte bei der SBL wieder zu der alten Erkenntnis: „Kibiz ist Mumpitz“. Das nächste Übel: Wir konnten auch bei noch so viel Hingucken das Mirakel der Gruppenzuordnung nicht lösen. Ein Rätsel von vielen:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita A (die insgesamt 10 U3-Kinder hat) 6 U3-Kinder in GF I und 4 in GF II ein, wenn bei Kita B (die ebenfalls insgesamt 10 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 6 Kinder GF II eingeordnet wurden?
Oder:
Warum ordnet das Jugendamt bei Kita X, (die insgesamt 8 U3-Kinder hat) 8 U3-Kinder in GF I und keins in GF II ein, wenn bei Kita Y (die ebenfalls insgesamt 8 U3-Kinder betreut) 4 Kinder in GF I und 4 Kinder GF II eingeordnet wurden?

Zur Erinnerung:
GF I = 8.058,41 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)
GF II = 16.636,96 Euro (45-Stunden-Betreuung je U3-Kind)

Auf den ersten Blick ist das nicht einleuchtend. Aber das ist den Vertretern des Jugendamts wohl auch bewusst. Daher präsentierte ein Mitarbeiter der Verwaltung den Ausschussmitgliedern eine Folie mit einigen Erläuterungen. Er erklärte zudem, durch die jährliche Erhöhung der Kindpauschale in Höhe um lediglich 1,5% würde die Finanzierung der Kitas für die Träger immer schwieriger. Derzeit gebe es die GF II immer nur dann, wenn eine entsprechende Betriebserlaubnis vorhanden sei. Der Jugendamtsmitarbeiter führte dann noch folgendes Beispiel an:
Bei der Eingruppierung der U3-Kinder in GF I werden je Kind 5% Arbeitskraft berechnet. Bei der Eingruppierung in GF II aber je Kind 10% Arbeitskraft. Je mehr Kinder also in GF II seien, umso schneller sei das (rechnerische) Besetzungssoll der Kita-MitarbeiterInnen voll. Das ist die Crux!

Die Kita-Finanzierung durch Kibiz leidet offenbar einerseits – wie so viele Aufgaben im sozialen Bereich – unter knappen Kassen. Andererseits kann sie sich aber als freudloses Betätigungsfeld für Rechenkünstler und Finanzjongleure erweisen. Leider kommt dabei aber wahrscheinlich nicht – egal wer da noch so viel rechnet – „Minus mal Minus gleich Plus“ raus?

Nichts desto trotz erwarten die Träger der Kitas zurecht auskömmliche Mittel. Wie sonst sollen sie eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung gewährleisten? Oder sollen Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Kindern und Kita-MitarbeiterInnen ausgetragen werden? Verständlich, dass die ein oder andere Kita bzw. ihr Träger Anstrengungen unternimmt, beim Jugendamt mehr Geld für die eigene Einrichtung herauszuholen. Vielleicht gehen die kleinen Erfolge der einen zulasten der anderen? Vielleicht? Wir wissen es nicht. Doch nach wir vor erscheint uns die aktuelle Kita-Finanzierung nicht schlüssig.

Ist nicht alles eine Frage der Prämissen? Unser Staat, unser Land, unser Landkreis und auch unsere Städte bauen an diversen (angeblich) zukunftsweisenden „Leuchttürmen“. Spontan fallen mir da der Hauptstadtflughafen Berlin, die Elbphilharmonie in Hamburg, das Dortmunder U, das Sauerland-Museum in Arnsberg und der Henne-Boulevard in Meschede ein. Die Liste könnte ich reichlich fortsetzen. Da scheint das Motto „Zukunft ist jetzt“ zu gelten! Doch wie ist das mit der Zukunft unserer Kinder?

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Sparprogramm für U3-Betreuung

By adminRL at 7:54 am on Tuesday, March 11, 2014

Am Dienstag tagt der Kreisjugendhilfeausschuss. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der sog. Planungsbeschluss. Darin wird festgelegt, welche Gruppen in welchen Kitas im kommenden Kindergartenjahr 2014/2015 wie finanziert werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um “echte”, sondern nur um “virtuelle” Gruppen, die nur für die Finanzierung bestehen.

Das liegt am Kindpauschalensystem, das noch von der CDU/FDP-Landesregierung in Düsseldorf eingeführt worden war. Die Mittel für die Kitas richten sich nach der für die einzelnen Kinder vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) und danach, ob ein Kind der Gruppenform I, II oder III zugeordnet wird. Zur Gruppenform I können Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung gehören, zur Gruppenform II Kinder unter 3 Jahren und zur Gruppenform III Kinder ab 3 Jahren.

Die an die Kitas gezahlten Kindpauschalen unterscheiden sich je nach zuerkannter Gruppenform erheblich, besonders zwischen den Typen I und II. So werden bei 45 Stunden Betreuungszeit in Gruppenform I 8.058,41 Euro pro Jahr gezahlt, in Gruppenform II jedoch 16.636,96 Euro. Auch für die anderen Betreuungsumfänge gibt es in Typ II jeweils mehr als das Doppelte wie in Typ I. Die Zuordnung der 2jährigen Kinder zu Gruppenform I oder II hat also erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und personelle Ausstattung der Kitas und damit auf die Betreuungsqualität.

Der Vorlage für die heutige Ausschussitzung ist zu entnehmen, dass in den 9 Gemeinden, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, insgesamt 4.013 Kinder in Kitas angemeldet sind, davon nur noch 12,51% für 25 Stunden, 41,14% für 35 Stunden und 46,35% für 45 Stunden. Damit hat sich der Anteil der 45-Stunden-Buchungen seit 2008/2009 verdoppelt. 834 Kinder sind unter 3 Jahre alt, und sie belegen 788,63 Plätze, da einige dieser Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres nachrücken. Leider stehen noch 24 Kinder auf Wartelisten, davon allein 10 in Brilon.

Die Verwaltung hatte angekündigt, die Anlage mit der Aufstellung der einzelnen Gruppen in den Kitas erst als Tischvorlage in der heutigen Sitzung vorzulegen. Dagegen hatte die SBL interveniert, und nun – auch durch die Unterstützng des Ausschussvorsitzenden für das Anliegen der SBL – kam die Aufstellung schon am Samstag bei den Ausschussmitgliedern an. Es handelt sich immerhin um 85 Kitas, für die jeweils 3 Seiten mit Zahlen beschrieben sind. 255 Seiten Tischvorlage kann niemand erst während einer Ausschusssitzung zur Kenntnis nehmen!!

Das Mitglied des SBL im Kreisjugendhilfeausschuss, Gabi Joch-Eren, hat die Vorlage ausgewertet und dabei besonders darauf geachtet, in welchem Umfang Kinder den Gruppenformen I und II zugeordnet werden. Das Ergebnis: In Hallenberg (41%) und in Winterberg (37%) erhält ein relativ großer Teil der U3-Kinder die hohe Kindpauschale nach Typ II. In Bestwig sind es nur 20%. Insgesamt werden 289 U3nKider, also knapp 35%, nach Gruppenform II finanziert. Die Kriterien für die Zuordnung sind nicht dargestellt. Nur in 8 Einrichtungen wird eine komplette Gruppe des Typs II mit mindestens 10 Kindern anerkannt, die anderen erhalten nur einzelne Plätze in dieser Gruppenform gefördert, meist 1 bis 3 Plätze je Einrichtung.

Man kann den Eindruck haben, dass die Zuteilung vor allem nach finanziellen Gesichtspunkten erfolgte. Die SBL wird in der heutigen Ausschusssitzung versuchen, die dringend benötigte Transparenz in das Verfahren zu bringen.

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Kita-Card beantragt

By adminRL at 9:26 am on Friday, February 28, 2014

In den Städten Arnsberg und Soest sowie im Landkreis Soest gibt es sie bereits: Die Kita-Card. Damit soll das Anmeldeverfahren für die Plätze in den Kindertagesstätten transparenter und gerechter werden. Vor allem sollen Doppelanmeldungen und ganz frühe Anmeldungen verhindert werden. Auch im Bereich der Kreisjugendamtes des HSK soll sie nun eingeführt werden, so die SBL in einem Antrag für die nächste Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 11. März:

“Änderungsantrag zur Drucksache 8/1021 (Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes)
für die Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 11.03.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in Drucksache 8/1021 stelle ich folgenden Änderungsantrag:

Der Beschluss wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
3. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wird für die nächsten Anmeldungen für Plätze in den Kindertagesstätten (also ab dem Kindergartenjahr 2015/16) die Kita-Card eingeführt.

Begründung und Erläuterung:

Die Anmeldung der Kinder in den Kitas verläuft nach meinen Informationen nicht immer gut koordiniert und problemlos. Aufgrund der Sorge, wegen Platzmangels ihr Kind nicht in der Wunsch-Kita unterbringen zu können, melden einige Eltern ihre Tochter oder ihren Sohn gleichzeitig in einer weiteren oder sogar mehreren anderen Kindertageseinrichtungen an. Auch aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung ist zu entnehmen, dass es wieder Doppelanmeldungen gab. Ob und welche Kinder auch in anderen Einrichtungen vorgemerkt worden sind, wissen die Kita-Leitungen oft nicht. Dass dieser Umstand weder für die MitarbeiterInnen noch für die Eltern erfreulich ist, erklärt sich von selbst. Andere Eltern sehen sich genötigt, bereits kurz nach der Geburt ihres Kindes eine Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita vorzunehmen; auch dieses Verfahren ist nicht gerecht.

Einige anderen Jugendamtsbereiche, z.B. die Jugendämter in den Städten Arnsberg und Soest, haben auf das Problem reagiert und zur Verbesserung und Vereinfachung des Anmeldeverfahrens sowie für mehr Chancengleichheit die sogenannte Kita-Card eingeführt. Dort erstellen die zuständigen Jugendämter für jedes potentielle neue Kita-Kind je eine Anmeldekarte (Kita-Card). Als Grundlage für die aktuell in Betracht kommenden Jahrgänge (für das kommende Kindergartenjahr 01.01.2011 bis 01.12.2013) dient dabei das örtliche Melderegister. Die Karte wird den Eltern zugeschickt. Die geben sie wiederum bei der Anmeldung in ihrer Wunsch-Kita ab. Bei Bedarf können alle anderen Eltern (z.B. neu Zugezogene) die Kita-Card telefonisch beim Jugendamt anfordern.

Die Kitas sammeln die Karten und behalten somit eine gute Übersicht über die Zahl der Anmeldungen. Mehrfachanmeldungen sind somit ausgeschlossen. Die Kitas melden nach Ende der Anmeldefrist dem Jugendamt die freien Restplätze. Falls Kinder wegen Über¬buchung unversorgt bleiben, erhalten die Eltern die Kita-Card zurück. Sie sind dann aufgefordert sich beim zuständigen Jugendamt zu melden. Das Jugendamt kann dann die Vergabe der Restplätze besser koordinieren. Zudem veröffentlicht die Stadt Arnsberg im Internet eine Liste der freien Restplätze.”

Über das aktuelle Anmelderverfahren der Stadt Arnsberg kann man sich hier informieren. Infos vom Soester Kreisjugendamt stehen hier und vom Soester Stadtjugendamt hier.

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Bildungs- und Teilhabepaket – Wo sind die restlichen Mittel?

By adminRL at 11:06 pm on Tuesday, February 18, 2014

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos, stellte dem Landrat Mitte Februar 2014 einige Fragen zu den nicht verausgabten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Hier der Text seiner Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

mit den Geldern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kindern aus einkommensschwachen Familien verbesserte Bildungsansprüche und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Dafür stehen bekanntlich erhebliche Bundesmittel zur Verfügung. Sie wurden in den letzten Jahren in einigen Kommunen aber nur zum Teil abgerufen und offenbar auch nicht immer zweckentsprechend verausgabt. Im HSK wurden im Jahr 2012 lediglich 82% zweckentsprechend verausgabt; ca. 267.000 Euro wurden nicht entsprechend genutzt. Die BuT-Mittel wurden bisher pauschal zugewiesen. Die Pauschalisierung kann dazu führen, dass Kommunen, die die BuT-Leistungen wenig ausschöpfen, profitieren, indem sie die Gelder womöglich für andere Zwecke verwenden, z.B. für Bobbahnen oder für den Kauf überteuerter Grundstücke für Erweiterungsbauten. Im Umkehrschluss haben dann die Kommunen Nachteile, die diese Mittel entsprechend einsetzen. Daher plant die NRW-Landesregierung jetzt eine Spitzabrechnung der BuT-Leistungen.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:

1. In welcher Höhe erhielt der HSK seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) pro Jahr Mittel für die Förderung von Kindern aus anspruchsberechtigten Familien, z.B. auch für Kinder aus Familien die berechtigt sind, Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

2. Welche Beträge davon wurden für die einzelnen im BuT enthaltenen Zweckbestimmungen verausgabt (pro Jahr und bis heute insgesamt)?

3. In welcher Höhe wurden nicht zweckentsprechend für das BuT verausgabte Mittel für andere Ausgaben und Leistungen verwendet, dem allgemeinen Kreishaushalt zugeführt und/oder an das Land, das die Mittel pauschal verteilt hat, rückerstattet (pro Jahr und bis heute insgesamt)? Welche Ergebnisse zeigt die KdU-Spitzabrechnung?

4. Welche Bevölkerungsgruppen partizipierten in welchem Maße von den KdU-Mitteln?

5. Hat Ihre Behörde Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass sie ggf. in den letzten Jahren nicht verausgabte oder zweckentfremdet ausgegebene Mittel aus dem BuT rückerstatten muss? Wenn ja, welche?

6. Hat das BuT Ihrer Meinung nach „Konstruktionsfehler“? Wenn ja, welche, und wie sollten sie Ihrer Meinung nach korrigiert werden?

7. Wie hoch beziffern Sie den personellen und kostenmäßigen Verwaltungsaufwand für die Durchführung des BuT? Welche Vorschläge zur Vereinfachung haben Sie?

8. Wird Ihre Behörde zukünftig mindestens jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets vorlegen? Wenn ja, wann? Oder soll zukünftig regelmäßig im Fachausschuss darüber informiert werden?

9. Ist geplant in diesen Berichten über den Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe der Frage nach-zugehen, in wie weit die Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarfsgerecht sind und welche Wirkungen mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe bisher erzielt werden konnten und bei dieser Untersuchung folgende Leitfaden mit einzubeziehen:
o Informationsstand der potentiell Berechtigten zum Bildungs- und Teilhabepaket
o Faktoren für die Inanspruchnahme zustehender Leistungen
o Umfang und zeitlicher Verlauf der Inanspruchnahme (differenziert nach Rechtskreisen, Migra-tionsvorgeschichte, Stadtteil, Geschlecht, Schultyp, Alter)
o Bewertung der Angebote durch die Nutzer und Anbieter
o Nachhaltigkeit der Angebote (z. B. Verbleib in Sportvereinen, Wirkung der Lernförderung)?

10. Ist vorgesehen, die Schulsozialarbeit im Sinne des BuT auch über das Jahr 2014 hinaus zu finan-zieren und/oder ggf. weitere SchulsozialarbeiterInnen einzustellen? (Hierzu könnten z.B. bisher nicht zweckentsprechend verausgabte Bundesmittel für Schulsozialarbeit und zur Umsetzung des BuT eingesetzt werden, sogar aus dem Jahr 2011.)

Die Beantwortung der Fragen erübrigt sich, wenn ein entsprechender TOP mit einem die Fragen be-ntwortenden Bericht in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des GuS-Ausschusses aufgenommen wird.”

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Elternbefragung zur U3-Betreuung – Wunsch und Bedarf im HSK sind hoch

By admin at 3:20 pm on Friday, September 13, 2013

Auf Initiative von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos beteiligte sich der Hochsauerlandkreis in diesem Jahr endlich an einer Elternbefragung zur U3-Betreuung. Sie wurde bundesweit in 92 Kommunen durchgeführt, von der TU Dortmund und dem Deutschen Jugendinstitut.

Das Ergebnis ist in der Verwaltungsvorlage Drucksache 8/902 dokumentiert und wird den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses in der Sitzung am 19.09.2013 vorgestellt. Hier ein kleiner Überblick:

41,1 Prozent der Befragten schickten den ausgefüllten Fragebogen an das Erhebungsinstitut zurück. Das ist ein gutes Ergebnis und liegt höher als im Kreis Soest.

Der Betreuungswunsch für unter Dreijährige variiert in den einzelnen Städten und Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes zwischen einer Spannbreite von 51,7 % in Brilon und 32 % in Eslohe und der Betreuungsbedarf zwischen 41,8 % Prozent in Brilon und 25,9 % in Eslohe. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass nach den Erkenntnissen der Forscher “nicht alle Wünsche in eine konkrete Nachfrage nach Betreuungsplätzen münden”. Zudem gibt es noch weitere Zahlen für den „Bedarf mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung“. Dieser Begriff wird so erläutert: „Der Wert wurde auf die Kinder im Alter von 0 bis 1 Jahr reduziert, für die ein qualifizierter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, weil z.B. beide Eltern erwerbstätig sind.“ Hier wird also ein wesentlicher Teil der unter 1jährigen Kinder herausgerechnet, weil für sie kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Da sehen die Zahlen so aus: Brilon 40,5 %, Bestwig 38,5%, Meschede 36,6%, Marsberg 36,4%, Medebach 34,6%, Olsberg 34,0%, Winterberg 31,2%, Hallenberg 27,3%, Eslohe 25,2 %.

Die Gegenüberstellung des „Bedarfs mit reduzierter Gewährleistungsverpflichtung“ im Vergleich zur tatsächlichen Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2012/13 ergibt ein unterschiedliches Bild. In vielen Kommunen fehlen Kita-Plätze für U3-Kinder, in wenigen anderen ergibt sich ein rechnerischer Überhang.

Fehlquote
in Bestwig – 6,2 %
in Brilon – 5,8 %
in Eslohe – 4,5 %
in Hallenberg – 1,8 %
in Marsberg + 3,8 %
in Medebach -12,6 % !
in Meschede – 6,4 %
in Olsberg + 0,8 %
in Winterberg +19,3 %!

Ein anderes und zwar wesentlich ungünstigeres Bild würde der Vergleich Betreuungswünsche/tatsächliche Betreuungsquote ergeben. In Brilon würden demnach
16,93 % U3-Plätze fehlen, in Eslohe 11,3 %. Olsberg geriete ins Minus von 8,1 %. Marsberg wäre bei minus 6,5 %. Lediglich in Winterberg bliebe es bei einem satten Plus von 11,1 %.

31% der Befragten im HSK wünschen sich ein Betreuungsvolumen von mehr als 30 Stunden pro Woche, weitere 32% eine Betreuungszeit zwischen 20 und 30 Stunden wöchentlich.

So viel steht fest, der Betreuungswunsch wird weiter steigen. Der Hochsauerlandkreis kann unter diesen Voraussetzungen der weiteren Entwicklung zuversichtlich entgegen sehen. So ungefähr steht im letzten Satz der Drucksache 8/902.

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Wie aus dürftigen Ergebnissen eine Erfolgsmeldung gestrickt wird…

By admin at 9:36 pm on Wednesday, July 31, 2013

Wir hatten auf diesen Seiten über das Ergebnis unserer Anfrage an den Landrat zum Thema Betreuungsgeld berichtet. Wie fast immer bei solchen Anfragen, haben wir unsere Pressemeldung auch Radio Sauerland zur Verfügung gestellt.
Der “Haussender” der Kreisverwaltung hat offensichtlich aus unserem Text eine Meldung verfasst, aber das Ergebnis ins Positive gewendet, und die SBL selbstverständlich nicht erwähnt:

Folgende Meldung ging heute morgen über den Lokalsender: http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2013/07/31/article/sauerlaender-eltern-nutzen-offenbar-das-neue-betreuungsgeld.html

31.07.2013 08:30
Sauerländer Eltern nutzen offenbar das neue Betreuungsgeld.

Beim HSK sind schon rund 20 Anträge gestellt worden.

REPORTERBERICHT Ab dem 1. August haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld für ihr Kleinkind, wenn sie es nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben. Pro Kind gibt es 100 Euro im Monat. Betreuungsgeld wird aber nur dann gezahlt, wenn die Familie kein Elterngeld mehr bekommt. Der Hochsauerlandkreis erwartet für dieses Jahr rund 1300 Anträge. Bundesweit ist das Betreuungsgeld sehr umstritten und kaum gefragt.

Die Zahlen werden also positiv für den HSK dargestellt, was bereits in der Überschrift zum Ausdruck kommt. Kann man wirklich einen Erfolg vermelden, wenn wenige Tage vor Leistungsbeginn am 1. August nur 1% der erwarteten Anträge eingegangen sind??
Und von den hohen Kosten für die Durchführung erscheint in der Meldung von Radio S – nichts.

Befinden wir uns vielleicht schon im Wahlkampf??

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Ist das Betreuungsgeld ein Flop? – Bis zum 24. Juli wurden im HSK 13 Anträge gestellt

By admin at 3:42 pm on Tuesday, July 30, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld. Der Bund will Medienberichte zufolge dafür im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Kurz vor dem Start dieser neuen familienpolitischen Leistung sieht es so aus als starte sie als Flop. Bei den Behörden sind bisher kaum Anträge eingegangen. Das geht jedenfalls aus diversen Presseveröffentlichungen, z.B. von „ZEIT ONLINE“ und „Spiegel Online“ hervor. Von Bayern bis Hamburg heißt es in den Meldungen: „Geringe Resonanz“. In Thüringen wurde laut „Spiegel“ (Ausgabe vom 28.07.2013) kein einziger Antrag gestellt. In Berlin lagen laut „Berliner Morgenpost“ (Ausgabe vom 29.07.2013) ganze 35 Anträge vor.

Wie ist die Situation im HSK? Dazu hatte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 23. Juli eine Anfrage an den Landrat gestellt. Die Antwort der Organisationseinheit „Finanzielle Familienförderung“ trägt das Datum vom 24.07.2013. Demnach waren bis Mittwoch, 24. Juli, im Hochsauerlandkreis 13 Anträge auf Betreuungsgeld eingegangen.

Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass für etwa 75 % der 1.726 Kinder, für die im Jahr 2012 Elterngeld beansprucht wurde, Anträge auf Betreuungsgeld zu erwarten sind, so dass für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 mit ca. 1.300 Anträgen zu rechnen sei. Für den Fall, dass der Anspruch ab 01.08.2014 auf die Kinder im Alter vom 25. bis 36. Lebensmonat ausgedehnt wird, geht die Verwaltung von einer Erhöhung der jährlichen Antragszahl auf insgesamt 1.800 Anträge aus.

Die SBL hatte auch nachgefragt, auf welche Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult würden. Dazu heißt es in der Antwort, es seien zwei Bedienstete der Kreisverwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei der Bezirksregierung Münster geschult worden. Wie hoch der Personalbedarf für die Bearbeitung des Betreuungsgelds ist, sei zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht zu beantworten. Zu den Unwägbarkeiten gehöre auch, dass das Betreuungsgeld bei den SGB II-Leistungen angerechnet werde, was in nahezu jedem Fall mit Sozialhilfebezug zu einem Erstattungsanspruch des jeweiligen Jobcenters führe.

Für Bezieher von SGB II-Leistungen macht es dann doch gar keinen Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen?!

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Wie hoch belastet der Anspruch auf das neue Betreuungsgeld den Haushalt des Hochsauerlandkreises?

By admin at 7:40 pm on Tuesday, July 23, 2013

Ab 1. August dieses Jahres haben Eltern Anspruch auf das Betreuungsgeld, falls sie ihr unter-3-jähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte betreuen lassen. Medienberichte zufolge will der Bund für diese neue Leistung (Kita-Verhinderungsprämie?) im nächsten Jahr mehr als eine Milliarde Euro bereitstellen. Für 2017 rechnen Experten mit 3,9 Milliarden Euro.

Die Finanzierung dieser neuen Leistung scheint unklar zu sein. Aus diesem und mehreren inhaltlichen Gründen wird die „Herdprämie“ von vielen Seiten kritisiert, auch von den Kommunalen Spitzenverbänden. Denn Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, auch diese Aufgabe, analog zum Elterngeld, umzusetzen. Es ist also mit einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung der Kommunen zu rechnen. Das ist offenbar der Grund dafür, dass Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbarten, im nächsten Jahr eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen, um ggf. einen Belastungsausgleich vorzunehmen.

Der Kreis Coesfeld befasste sich u.a. in seiner Sitzungsvorlage SV-8-0906 mit dem Betreuungsgeld. Die Berechnungen der Verwaltung ergeben demnach einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,95 Vollzeitstellen. Die Kosten für diese Stelle schätzt der Kreis Coesfeld auf rund 53.000 Euro zzgl. Sachaufwand.

Daher bat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 23. Juli 2013 den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen, die sich auf die personelle und finanzielle Belastung des HSK durch die Auszahlung des Betreuungsgeldes beziehen:

1. Gingen bereits erste Anträge auf Zahlung von Betreuungsgeld bei Ihrer Behörde ein, wenn ja, wie viele?

2. In welcher Weise wurden die MitarbeiterInnen für die neuen Aufgaben geschult?

3. Mit welchen Antragszahlen auf Auszahlung von Betreuungsgeld rechnen Sie?

4. Wie hoch schätzen Sie den Personalbedarf ein?

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Weniger Kinder in den Kitas, dafür längere Betreuungszeiten …

By admin at 10:40 am on Wednesday, March 13, 2013

… das ist die Situation auch im Hochsauerlandkreis.

Zu Beginn der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 6. März 2013 erläuterte Fachbereichsleiter Stolte, der Trend bei der Kita-Betreuung ginge zunehmend zur 45-Stunden-Woche. Das hätte man so vor einigen Jahren nicht für möglich gehalten. Aber auch die 25-Stunden-Buchung nehme zu. Entsprechend geringer falle daher die 35-Stunden-Buchung aus. Weniger Kinder, das sei der andere Trend. Doch die weniger gewordenen Kinder erforderten ein Mehr an Betreuungszeit.

In konkreten Zahlen bedeutet das für das Kindergartenjahr 2013/14:
476 Kinder mit 25 Wochenstunden
1.908 Kinder mit 35 Wochenstunden
1.678 Kinder mit 45 Wochenstunden.

Alle Eltern, die bisher keinen Betreuungsplatz für ihre Mädchen und Jungen haben, seien kontaktiert worden. 11 – 12 Kinder hingen jetzt noch in der Warteschleife, das aber wegen fehlender Rückmeldung.

Bisher war es im Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises (dazu gehören alle Städte und Gemeinden im HSK außer Arnsberg, Schmallenberg und Sundern – die drei Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt) übliche Praxis, nicht beanspruchte U3-Plätze mit älteren Kindern (Ü3-Kinder) zu belegen. Der Landkreistag halte diese Vorgehensweise aber für falsch, berichtete der Fachdienstleiter. Eventuell komme es zu Rückforderungen. Fraglich sei noch, wer zur Rückforderung herangezogen werde, ob das Jugendamt oder der Träger.

789 Plätze für unter Dreijährige (U3) stehen im neuen Kindergartenjahr im Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises zur Verfügung. Ob das Angebot letztlich ausreicht, wir wissen es nicht. Auf die Durchführung und die Ergebnisse der von der SBL in den letzten Jahren immer wieder angeregten und im letzten Monat endlich beschlossenen Elternbefragung nach Wunsch bzw. Bedarf an Kindergartenplätzen und Betreuungszeiten müssen wir ja noch einige Zeit warten.
Das Jugendamt der Stadt Arnsberg führte zwar bisher ebenfalls keine Elternbefragung durch; doch dort beschlossen Verwaltung und Jugendhilfeausschuss, im kommenden Kita-Jahr ein Überangebot an U3-Plätzen vorzuhalten. In einer WAZ-Presseveröffentlichung vom 25.02.2013 heißt es:
„Die Stadt Arnsberg registrierte bisher insgesamt 349 Anmeldungen für U3-Betreuung in städtischen und freien (meist kirchlichen) Kindertagesstätten. Insgesamt stehen aber 408 U3-Plätze in den Kitas zur Verfügung. Die Stadt Arnsberg geht davon aus, dass in den nächsten zwei Jahren auch diese jetzt überschüssigen U3-Plätze belegt sein werden. Denn zum einen kann es kurzfristig bis 1. August 2013 durch geänderte Arbeitsbedingungen der Eltern oder auch durch Zuzüge nach Arnsberg noch weiteren U3-Bedarf geben. Zum anderen wächst aufgrund des demografischen Wandels – es gibt insgesamt weniger Ü3-Kinder in den Kitas – der Anteil der Kinder in der U3-Betreuung. Der reinen Kopfzahl nach gibt es also zwar immer weniger Kinder in den Kindergärten, doch durch die vermehrte U3-Betreuung, die in kleineren Gruppen stattfindet, kann die Existenz von Kitas gesichert werden. Ohne U3-Betreuung hätte es sicherlich schon schmerzhafte Einschnitte in Arnsberger Kindergärten gegeben.“

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HSK beteiligt sich an bundesweitem Forschungsprojekt für Bedarf an U3-Betreuung

By admin at 4:09 pm on Thursday, February 14, 2013

Mit Unterstützung des Bundesfamilienministeriums führen die Technische Universität Dortmund und Das Deutsche Jugendinstitut München ein bundesweites Forschungsprojekt durch. In 100 Jugendamtsbezirken werden die Eltern von unter-3-jährigen Kindern nach ihrem Betreuungsbedarf befragt.

Die Ziele der Projekts:
“• Erstens sollen Erkenntnisse über die regionalspezifische Varianz des Elternbedarfes nach öffentlicher Betreuung für unter Dreijährige kleinräumig gewonnen werden.
• Zweitens sollen ursächliche Bedingungsfaktoren für einen solchen regionalspezifischen Betreuungsbedarf ausgelotet werden.
• Drittens sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie und in welcher Form Bedarfserhebungen durch postalische repräsentative Elternbefragungen im Kontext der Jugendhilfeplanung dauerhaft durchgeführt werden können.”

Die Beteiligung an diesem Projekt stand am Mittwoch auf der Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses. Wie bisher bei jeder beantragten Elternbefragung hatte das Kreisjugendamt auch dieses Mal wieder in seiner Sitzungsvorlage die Empfehlung geschrieben, dass keine Beteiligung erfolgen sollte. Die Verwaltung wüßte selbst, was die Eltern möchten… Und in der Vorlage hieß es wörtlich “Die Frage nach einem eventuellen Bedarf ist daher nach Auffassung der Verwaltung unseriös.” Zudem behauptete die Verwaltung, dass Kosten von 15.000 Euro entstehen würden. Informationen über das Projekt hatte das Kreisjugendamt den Ausschussmitgliedern nicht zur Verfügung gestellt.

Die SBL hatte jedoch selbst mit der TU Dortmund Kontakt aufgenommen. Alle wissenschaftlichen Arbeiten sind durch die Projektmittel finanziert; der Kreis hat nur die Portokosten für die Befragung zu übernehmen. Es ist mit Kosten von lediglich etwa 1.500 Euro zu rechnen. Dafür gibt es dann eine detailierte Auswertung, die auch Vergleichsmöglichkeiten zu den Ergebnissen in den anderen Jugendamtsbezirken bietet.

Ohne Gegenstimme und mit 4 Enthaltungen stimmte der Kreisjugendhilfeausschuss schließlich dem Antrag der SBL zu. Er wurde besonders von der SPD-Fraktion und vom Ausschussvorsitzenden Diekmann (CDU) unterstützt. Nun wird erstmals im Bereich des Kreisjugendamtes eine Befragung der Eltern von U3-Kindern nach ihren Betreuungswünschen stattfinden. Im Mai sollen die Fragebögen versandt werden. Daran schließen sich Interviews mit Expterten an.

Der Abschlussbericht soll im Dezmeber 2013 vorliegen. Die Ergebnisse des Projekts werden veröffentlicht.

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Besuch im Julie Postel-Haus im Bergkloster Bestwig

By admin at 11:05 am on Saturday, November 10, 2012

Die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) besuchten zum Auftakt ihrer Sitzung am 08.11.2012 das Julie Postel-Haus im Bergkloster Bestwig. Eine freundliche Mitarbeiterin der Mutter-Vater-Kind-Einrichtung führte die Gruppe durch die Räumlichkeiten und beantwortete geduldig einige Dutzend Fragen.

In der Einrichtung wohnen z.Z. 11 Mütter mit ihren Kleinkindern bzw. Schwangere, die hier bis zur Entbindung und darüber hinaus betreut und unterstützt werden. Jeder kleinen Familie steht ein gemütliches Zwei-Raum-Appartement mit eigenem Bad zur Verfügung. Mehrere freundlich und modern eingerichtete Gemeinschaftszimmer für Mütter und Kinder laden zum Aufenthalt ein. Am Wochenende kann auch vorübergehend Besuch in die kleine Wohnung einziehen. Selbstverständlich dürfen die jungen Frauen jederzeit ausgehen. Das Julie Postel-Haus ist trotz oder vielleicht gerade wegen der Nähe zum Kloster eine moderne, zeitgemäße Einrichtung.

Vor ihrem Einzug in das Gemeinschaftshaus lebten die jungen Frauen in schwierigen Verhältnissen und wurden mit ihrer Lebenssituation aus vielerlei Gründen nicht fertig. Schwangerschaft und die Geburt des Kindes bedeuten für sie ein weiteres, nicht zu bewältigendes Problem. Im geschützten Raum dieser Einrichtung im Bergkloster sollen die jungen Mütter psychisch gestärkt werden. Zudem ist das Ziel, gewisse Regeln und praktische Dinge des Lebens zu erlernen, auch im Umgang mit dem eigenen Kind. Die Frauen haben die Möglichkeit, im Bergkloster einen Schulabschluss nachzuholen. Ihre Kleinen besuchen in der Zeit den Kindergarten im Bergkloster oder werden anderweitig im Haus betreut. Der Altersdurchschnitt der im Julie Postel-Haus lebenden Mütter hat sich in den letzten Jahren erhöht. Die derzeit älteste Mitbewohnerin ist 32 Jahre alt. Mütter und Kinder wohnen auf unbestimmte Zeit in der Einrichtung, in einem Fall schon seit drei Jahren. Die überwiegende Zahl der Bewohnerinnen in der Mutter-Vater-Kind-Einrichtung lebte vor ihrem Um- bzw. Einzug nicht im Hochsauerlandkreis.

Die Maßnahmen finanziert das zuständige Jugendamt. Ein Platz kostet 4.000 Euro monatlich. Den Müttern stehen jeden Monat 80 Euro Taschengeld plus 50 Euro Bekleidungsgeld zur Verfügung. Das Kindergeld verbleibt beim Jugendamt. Manchmal kommt es vor, dass sich die Frauen nicht an die abgemachten Regeln halten. Dann kann die Aufenthalt im Julie Postel-Haus seitens des Kostenträgers abgebrochen werden.

Wieso nennt sich das Julie Postel-Haus „Mutter-Vater-Kind-Einrichtung“? Der Grund ist ein ganz simpler. Im Sinne der Gleichberechtigung können auch hilfesuchende Väter mit ihren Kindern hier auf unbestimmte Zeit wohnen.

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Prozente hin, Prozente her – Winterberg ist Spitze bei der U3-Versorgung

By admin at 5:25 pm on Monday, November 5, 2012

Am Donnerstag, dem 08.11.2012, tagt ab 16.30 Uhr in öffentlicher Sitzung der Kreisjugendhilfe-Ausschuss im „Julie-Postel-Haus“ im Bergkloster Bestwig.

Unter Tagesordnungspunkt Nummer 2 befasst sich das Gremium mit der Drucksache 8/704 „Kindergartenbedarfsplanung; U3-Ausbau“ bis 2015. (Mit U3 sind im aktuellen Sprachgebrauch Kinder unter 3 Jahren gemeint.) In der besagten Drucksache gibt die Kreisverwaltung eine Übersicht über die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen sowie über die Zahl der Tagespflegeplätze (Plätze bei sogenannten Tagesmüttern).

Für das Kindergartenjahr 2012/13 ist eine U3-Versorgungsquote von 30 % geplant. Am Stichtag 01.08.2012 waren nach den Angaben des Kreisjugendamtes 749 U3-Plätze belegt und 3.298 Ü3-Regelplätze (Kinder über 3 Jahren). Die Zahlen 749 und 3.298 beziehen sich allerdings nur auf die 9 Städte und Gemeinden des HSK, die zum Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises gehören, exklusive der 3 Städte mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern! Das Kreisjugendamt ist also nur für etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig.

Am 1. August dieses Jahres waren im Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises 2.703 Kinder im Alter unter drei Jahren registriert. Nach den Angaben der Kreisverwaltung gab es für die kleinen Mädchen und Jungen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 749 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Dazu kamen 147 Plätze in der Tagespflege.

Die U3-Betreuungsquote, so schreibt der HSK, liege im aktuellen Kindergartenjahr mit 33,1 % deutlich über der geplanten Versorgungsquote von 30 %. Der Anteil der U3-Tagespflegeplätze an den gesamten U3-Plätzen liege bei 16,4 %. In absoluten Zahlen werden demnach 147 Tagespflegeplätze angeboten, von denen am 01.08.2012 aber nur 87 in Anspruch genommen wurden. 60 Tagespflegeplätze waren Anfang August nicht vergeben.
Wenn wir die 60 freien Plätze aus der U3-Betreuungsquote heraus rechnen, sieht die Prozentzahl etwas anders aus. Nicht 33,1 % der U3-Kinder haben einen Betreuungsplatz, sondern 30,9 %. Die Zahl wäre dann aber immer noch im anvisierten „grünen Bereich“ von 30 %.

Die Punktlandung von 30 % plus x hat der HSK in erster Linie zwei Städten in der Peripherie zu verdanken, Winterberg und Marsberg. Mit 50,7 % bzw. 40,2 % U3-Versorgung hieven sie das Kreisjugendamt über die magische Quote. Richtige Durchhänger gibt es hingegen in Eslohe (20,7 %), Medebach (22,0 %) und Hallenberg (25,5 %). Die übrigen 4 Kommunen liegen bei etwas über 30 %, die Kreisstadt Meschede bei 30,2 %, Bestwig bei 32,3 %, Brilon bei 34,7 % und Olsberg bei 34,8 %.

Das Kreisjugendamt geht in der Drucksache 8/704 auf die enorm hohen regionalen Unterschiede in den 9 Kommunen ein. Bei der Berechnung der künftigen Bedarfe will sich die Behörde an der bisherigen Inanspruchnahme und den vorliegenden Wartelisten orientieren und für jeden Ort getrennt ermitteln.

Der Gesetzgeber schreibt vor, ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen! Der HSK geht davon aus, dass für durchschnittlich bis zu 80 % der zweijährigen Kinder eine Betreuung beansprucht wird.

In der Vorlage zur Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung heißt es: „Es ist eine Gratwanderung, ausreichend U3-Plätze zu schaffen, während die Kinderzahlen weiter zurückgehen.“

Für die erforderlichen Investitionen im U3-Bereich ist eine Menge Geld geflossen. Aus dem Bundesprogramm erhielt das Kreisjugendamt 772.861 Euro und aus dem Sonderprogramm NRW 612.353 Euro. Für 2013/14 sind weitere Bundesmittel reserviert.

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