Kreisjugendhilfeausschuss möchte keinen Vertreter der islamischen Gemeinden
Katholische und evangelische Kirche können weiterhin Vertreter in den Kreisjugendhilfeausschuss entsenden, die islamischen Gemeinden jedoch nicht. Bereits im September hatte der Kreistag über den Antrag der SBL debattiert, dass auch die drittgrößte Glaubensgemeinschaft einen Vertreter (ohne Stimmrecht) in den Jugendhilfeausschuss entsenden kann. Damals hatte der Kreistag entschieden, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit diesem Antrag befassen soll, und ihn an den Ausschuss überwiesen. Im Kreistag waren außerdem Zweifel geäußert worden, ob sich die islamischen Gemeinden überhaupt auf einen gemeinsamen Vertreter einigen könnten.
Dies stellte aber überhaupt kein Problem dar. Im Oktober fand eine Versammlung von Delegierten der islamischen Gemeinden im Kreisgebiet statt, auf der ein Vertreter und ein Stellvertreter nominiert wurden. Dies wurde über die SBL der Kreisverwaltung mitgeteilt.
Dem Kreisjugendhilfeausschuss wurde von der Verwaltung jedoch nur dieser Personalvorschlag vorgelegt, mit der Bemerkung, der Antrag sei nicht näher begründet. Vom eigentlichen Antrag der SBL und vom Überweisungsbeschluß des Kreistags erfuhren die Ausschussmitglieder nichts.
Das musste dann der Vertreter der SBL am Freitag im Jugendhilfeausschuss nachholen; wegen der Beratung des eigenen Antrags hatte die SBL hier ausnahmsweise einmal Rederecht. Dabei konnte die SBL auch klarstellen, dass – entgegen anderslautenden Behauptungen – das einschlägige Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, weitere beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Inhaltlich wies er darauf hin, dass viele Jugendliche mit Mitgrationshintergrund an den Angeboten der offenen Jugendarbeit (vor allem in den Häusern der Offenen Tür) teilnähmen und es daher sinnvoll wäre, den Dialog mit den Vertretern der islamischen Gemeinden weiter auszubauen. Integrationskonferenzen und -konzepte seien zwar sinnvoll, müßten aber in der praktischen Arbeit auch umgesetzt werden. Die Stadt Dortmund hat beispielsweise bereits einen Vertreter des islamischen Gemeinden in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen.
Der SBL wurde im Ausschuss vorgeworfen, sie hätte die Gesprächspartner aus den islamischen Gemeinden falsch informiert und falsche Erwartungen geweckt, da sie denen erzählt hätte, die Aufnahme ihrer Vertreter in den Jugendhilfeausschuss sei sicher – was schon deswegen nicht sein kann, weil diese Gesprächspartner am 25.09. – als im Kreistag über den Antrag der SBL beraten wurde – selbst als Zuhörer anwesend waren und daher kein Zweifel bestehen konnte, dass sie genau über die Ausgangslage informiert seien.
Viele Diskussionen gab es über die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden, dass das Anliegen der SBL berechtigt sei. Die hatte er am 25.09. im Kreistag gemacht, nachdem Mitglieder der islamischen Gemeinden als Zuhörer im Sitzungssaal erschienen waren, und sie steht eindeutig im Sitzungsprotokoll. Die SPD und CDU gaben sich alle Mühe zu erläutern, dass dies nicht so gemeint gewesen sei …
Inhaltlich war z.B. zu hören, dass es noch viele weitere Religionsgemeinschaften gebe, die auch nicht vertreten seien, oder dass die Vertreter der islamischen Gemeinden ja als Zuhörer am Ausschuss teilnehmen könnten. Oder sie sollten doch einen anerkannten Träger der freien Jugendarbeit gründen und dann versuchen, über den Kreisjugendring einen Sitz im KJHA zu erlangen. Der von der Verwaltung als Argumentationshilfe (für die Beteiligung des Islam) erwähnte Richter türkischer Abstammung war übrigens während der gesamten Sitzung nicht anwesend. Außerdem sei unklar, was ein Vertreter der islamischen Gemeinden überhaupt an Informationen einbringen oder weitertragen könnten…
Zum ersten Mal (nach Aussage von langjährigen Mitgliedern) wurde im KJHA geheim abgestimmt. Vorsitzender Diekmann erklärte, dass hätte bei ihm am Vorabend jemand beantragt, aber er wisse nicht mehr wer, und es meldete sich keiner. Schließlich erbarmte sich das Grüne Ausschussmitglied und stellte offiziell den entsprechenden Antrag, für den es dann die notwendigen 3 Ja-Stimmen gab. Bei der geheimen Abstimmung über den Antrag gab es von den 14 stimmberechtigten Mitgliedern 1 Ja- und 11 Stimmen, bei 2 Enthaltungen.
Ein Ausschussmitglied erklärte nach der Abstimmung, sie habe sich enthalten, und äußerte die Sorge, eine Berichterstattung über die ablehnenden Entscheidung des Ausschusses könnte ein negatives Bild erzeugen. Damit mag sie recht haben, aber in der Politik sei es ja wohl selbstverständlich, dass Entscheidungen anschliessend diskutiert werden dürfen.
Fazit:
Es wurde eine Chance vertan, Dialog und Integration voran zu bringen. Auch im Kreisgebiet der HSK leben nun mal viele Jugendliche mit Migrationshindergrund.