Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was wird aus der Sperrklausel für die Kommunalwahl?

By adminRL at 11:57 pm on Friday, June 9, 2017

Sperrklausel-Klage – Wer schreibt, der bleibt?

Jubiläum
Vor fast genau einem Jahr – am 10.06.2016 – hatte der NRW-Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Dafür wurde dann nicht nur das Kommunalwahlgesetz geändert, sondern auch die Landesverfassung.

Klagen
Mehrere kleinere Parteien und Wählergemeinschaften halten die Sperrklausel für alles andere als demokratisch. Sie reichten daher beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster fristgerecht eine Organklage ein. Ende des letzten Jahres lagen laut Medienberichten 9 Klagen vor. Zu den Klägern gehören beispielsweise die PIRATEN-Partei, DIE LINKE, PRO NRW, die ÖDP gemeinsam mit den FW sowie mit Schreiben vom 09.12.2016 die Wählergemeinschaft Sauerländer Bürgerliste e.V.
Anmerkung: Die SBL ist als Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) seit über 10 Jahren im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten.

Standpunkt
Zwischenzeitlich erhielt die SBL umfangreiche Schreiben aus Meerbusch und Münster. Um es kurz zu machen, der Bevollmächtigte des Landtags und der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW stellen sich auf den Standpunkt, dass der von der Sauerländer Bürgerliste e.V. eingereichte Antrag formal „unzulässig“ sei, da nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes und nicht kommunale Wählervereinigungen bei Organstreitverfahren auf Landesebene beteiligungsfähig wären.

Reaktion
Die Sauerländer Bürgerliste teilte daraufhin dem Landesverfassungsgerichtshof mit, sie sei mit der Verfahrensweise nicht einverstanden und führte dazu detailliert in 6 Punkten ihre Argumente aus.
Unwahrscheinlich, dass sich jemand damit die Zeit mit solchen Argumentationen zum Erhalt der Demokratie um die Ohren hauen möchte!? Trotzdem und für alle Fälle, hier die Ausführung zur Sache. Die Sauerländer Bürgerliste e.V. schrieb mit Datum vom 23.05.2017 an die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs:

1. Kommunale Wählervereinigung als Verein ohne überregionale Gliederung
Die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) ist tatsächlich keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, da sie nicht auf Bundes- und Landesebene aktiv ist und dies auch – entsprechend der Aufgabenstellung laut ihrer Satzung – nicht sein will. Damit kann sie die Anforderung laut § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, “an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken” zu wollen, nicht erfüllen.
Die SBL mit Sitz in Meschede ist als eigenständiger Verein in das örtlich zuständige Vereinsregister eingetragen. Ihre Tätigkeit ist gemäß § 2 der Vereinssatzung auf das Gebiet des Hochsauerlandkreises begrenzt. Seit 2006 ist die SBL ununterbrochen im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten und hat sich an den letzten beiden Kommunalwahlen 2009 und 2014 beteiligt. Die SBL ist – im Gegensatz zu den in ihrem Gebiet tätigen Parteigliederungen – nicht Untergliederung irgendeines Dachverbandes oder einer anderen Organisation. Daher ist die SBL gleichzeitig das “höchstrangige” Element auf Landesebene und kann ihre Rechte nur selbst wahrnehmen.
Im konkreten Streitfall ist die SBL von einer Entscheidung des Landtags so betroffen, dass die Fortdauer ihrer politischen Arbeit, also ihres Vereinszwecks, gefährdet ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den politischen Wettbewerb im Hochsauerlandkreis. Es gibt innerhalb des Kreisgebiets keine Institution, bei der die SBL ihre Rechte aus der Entscheidung des Landtags geltend machen und dagegen vorgehen könnte. Der einzig mögliche Rechtsweg ist also eine Organklage gegen den Landtag.

2. Rechtsstaatsprinzip
Aus Art. 20 GG ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat ist.
“Das Rechtsstaatsprinzip … ist grundsätzlich in Art. 20 Abs. 3 GG angelegt und verbindet in der Sache die Prinzipien des formalen und materialen Rechtsstaats. Während der formale Rechtsstaat die Staatsgewalt durch Kompetenz¬zuwei¬sungen, Verfahrensregelungen und Or-ganisationsprinzipien bindet, sieht sie sich durch den materialen Rechtsstaat – vor allem vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des Nationalsozialismus – auf inhaltliche Rechtswerte verpflichtet, zu denen Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zählen.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 102, Rn 28)

“Das Grundgesetz bekennt sich damit zu einer organisatorischen Ausgestaltung der Staatsgewalt, die sich an der tradierten Dreiteilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative orientiert. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 knüpft an die dieser Dreiteilung entsprechende funktionale Gewaltenteilung bzw. Gewaltenunterscheidung an.”
(Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 78)

Die Gewaltenteilung gehört also zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats.
Damit diese Gewaltenteilung funktioniert, muss ein gangbarer Rechtsweg eröffnet sein:
“Das Rechtsstaatsprinzip vermittelt hier nach Ansicht des BVerfG einen Anspruch auf Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte, der als Justizgewähranspruch bezeichnet wird.” (Maunz/Dürig, Komm zum GG, Art. 20, Rn 133).
Dieser Justizgewähranspruch wäre dann nicht erfüllt, wenn sich eine Kommunale Wählervereinigung nicht gegen verfassungswidrige und sie existentiell benachteiligende Entscheidun-gen des Landtags wehren kann.

3. Rechte von Wählervereinigungen
Die aus Art. 3 GG abgeleitete Chancengleichheit von Wählervereinigungen im Vergleich zu Parteien hat auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen hohen Rang. Hierzu ist insbesondere auf den Beschluss des BVerfG vom 17. April 2008 – 2 BvL 4/05 hinzuweisen. Darin heißt es u.a.: ”
“Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) ist verletzt, wenn Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände dagegen nicht.”
Auch in der Begründung bringt das BVerfG klar zum Ausdruck, dass kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Parteien und kommunalen Wählervereinigungen besteht. So wird ausdrücklich auf die “verfassungsrechtlich geforderte(n) Chancengleichheit im politischen Wettbewerb” hingewiesen und des BVerfG stellt fest, dass dieser Grundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt (C II).
Weiter heißt es dort:
“Für die Differenzierung zwischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden gibt es keine tragfähigen verfassungsrechtlichen Gründe… Beide Gruppen treten jedenfalls auf kommunaler Ebene in einen politischen Wettbewerb.”
Diese Grundsätze sind nicht nur für den Bereich des Steuerrechts anwendbar, sondern für die gesamte Tätigkeit der Parteien und Wählervereinigungen.

4. Wählervereinigungen im Steuerrecht
Der Bundesgesetzgeber behandelt Parteien und Wählervereinigungen auch im Einkommensteuergesetz hinsichtlich der sog. Parteispenden gleich und macht damit ihren Stellenwert deutlich.
In § 34g EStG werden
“politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes”
und
“Vereine ohne Parteicharakter, wenn
a) der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken”
in gleicher Weise genannt.
Der Bundesgesetzgeber macht auch damit deutlich, dass Parteien und Wählervereinigungen als Organisationen zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung einen gleichen Stellenwert haben.

5. Parteifähigkeit von politischen Parteien im Organstreitverfahren
Sogar in der vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs herausgegebenen “Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen” (Münster 2002) wird darauf hingewiesen, dass die Parteifähigkeit politischer Parteien vom Verfassungsgerichtshof weit ausgelegt wird. Pieroth führt dazu aus:
“Diese waren … schon früh in einer Plenarentscheidung als parteifähig im Organstreitverfah-ren anerkannt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das damit begründet, dass Art. 21 GG die politischen Parteien ‘zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus’ gemacht habe und sie bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben … Einbezogen wurden dabei auch die Untergliederungen der politischen Parteien.” (a.a.O., S. 108 f.).
All dies trifft auch für für den Kreistag kandidierende und im Kreistag vertretene Kommunale Wählervereinigungen zu, insbesondere für die Antragstellerin im laufenden Verfahren. Sie darf nach dem Gleichheitsgrundsatz in ihren rechtlichen Möglichkeiten nicht schlechter ge-stellt werden als Untergliederungen politischer Parteien im Land NRW.

6. Rechtsfolgen einer Nicht-Parteifähigkeit der SBL
Wenn nun kommunalen Wählervereinigungen jede Möglichkeit genommen würde, sich gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags durch eine Organklage zu wehren, würde dieses eine erhebliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu Parteien nach Parteiengesetz darstellen. Der Wettbewerb auf kommunaler Ebene würde zu Lasten der kommunalen Wählervereinigungen und zu Gunsten der Parteien erheblich beeinflusst. Denn die Parteien hätten dann die Möglichkeit, durch ihre Mandatsträger im Landtag die Gesetzgebung zum Nachteil kommunaler Wählervereinigungen zu gestalten und ihren lokalen Untergliederungen dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das könnte bis hin zu willkürlicher Gesetzgebung reichen.
Im konkreten Streitfall zeigt sich, dass sich im Landtag eine Mehrheit aus Landtagsabgeordneten großer und “etablierter” Parteien gefunden hat, die mit ihren Beschlüssen zur Sperrklausel die Wahlchancen kommunaler Wählervereinigungen verschlechtert hat.
Im Gegensatz zu anderen Wahlgebieten besteht im Hochsauerlandkreis die in der Organklage näher ausgeführte besondere Situation, dass im Kreistag durch die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition” (GaGaGroKo) gebildet wurde; die oppositionellen Parteien verfügen zusammen nur über 5 der 54 Sitze. Es droht bei der nächsten Kommu¬nalwahl durch eine Sperrklausel also der völlige Verlust jeglicher Opposition, wenn aufgrund der Gesetzgebung des Landtags im nächsten Kreistag des Hochsauerlandkreises SBL, Linke und Piraten nicht mehr vertreten sein sollten.
Diese Perspektive unterscheidet sich erheblich von derjenigen in anderen Wahlgebieten in NRW und findet sich auch in keiner der anderen gegen die Sperrklausel eingereichten Organklagen wieder. Sie würde daher vom Verfassungsgerichtshof nicht berücksichtigt werden, falls die Organklage der SBL nicht zugelassen werden würde.
In der Konsequenz bliebe im Falle einer Nichtzulassung der Organklage der Antragstellerin nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht, was auch erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die im Herbst 2020 in NRW anstehenden Kommunalwahlen zur Folge haben könnte.“

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Warum wurde das “Einsatz-Wörterbuch“ für die Feuerwehr immer noch nicht im gesamten HSK eingeführt?

By adminRL at 11:13 pm on Tuesday, October 27, 2015

Vor einem Jahr thematisierte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Kreistag das bei der Arnsberger Feuerwehr gebräuchliche Feuerwehrhandbuch. Aufgrund der Anfrage vom 21.10.2014 antwortete die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 04.11.2014), zwei weitere Feuerwehren im Hochsauerlandkreis hätten nach dem Einsatz-Wörterbuch gefragt. Darüber hinaus lägen zahlreiche Anfragen von außerhalb des HSK vor. Über das Handbuch haben wir u.a. hier berichtet.

Das Handbuch ist also offenbar sehr beliebt und erfolgreich. Es wird von vielen Seiten hochgelobt. Hier ein Beispiel:
http://www.cdu-hsk.de/component/content/article/2-uncategorised/350-arnsberger-feuerwehr-stellt-bundesinnenminister-innovative-konzepte-vor

Ein Jahr ist nun seit diesem Schriftwechsel vergangen. Die SBL-Fraktion hat seitdem dazu nichts mehr aus dem Kreishaus gehört. Deshalb fragte sie am 27.10.2015 noch einmal schriftlich nach und stellte der Kreisverwaltung dazu diese Fragen:
1. Welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich im HSK mit dem Einsatz-Wörterbuch gemacht?
2. Wo überall sind die Handbücher im HSK und außerhalb unseres Kreises im Einsatz?
3. Ist ein flächendeckender Einsatz im HSK beabsichtigt?
4. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Eine Begründung lieferte die SBL auch:
Wir meinen, das Handbuch sollte endlich flächendeckend im HSK eingeführt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass Alarm und Einsatz von Feuerwehren in Asylbewerberunterkünften zunehmen könn-ten, sollten u.E. die Mitarbeiter der Feuerwehren das „Einsatz-Wörterbuch“ immer und überall mit sich führen und jederzeit griffbereit haben. Schließlich ermöglicht und erleichtert das Handbuch die Kommunikation mit schlecht oder gar nicht Deutsch sprechenden Menschen. Im Ernstfall kann es viel kostbare Zeit sparen.

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BBL sammelt am bundesweiten Aktionstag Unterschriften gegen TTIP

By adminRL at 10:26 pm on Thursday, April 16, 2015

Etwa 1,66 Mio Menschen haben bisher mit ihrer Unterschrift gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP protestiert. Am Samstag, 18. April, findet ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem sich auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beteiligt. Von 9 – 13 Uhr gibt es einen Informationsstand auf dem Briloner Marktplatz. Dort wird über TTIP und CETA informiert, und es liegen Unterschriftenlisten aus.

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Worum geht es? In geheimen Verhandlungen wollen die EU und die USA eine umfassende transatlantische Freihandelszone schaffen. Angepriesen wird die geplante Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) als kostenloses Wachstumsprogramm. Die Erfahrung zeigt aber:
Freihandelsabkommen dienen nicht dem Wohl der All­gemeinheit. Vielmehr besteht die Gefahr, dass Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Mensch und Um­welt abgebaut werden; selbst die demokratische Rechtsstaatlichkeit könnte untergraben werden.

Ein besonderes Problem sind die geplanten nicht-öffentlichen Schiedsgerichte:
Ausländische Investoren sollen vor solchen Schiedsstellen gegen Staaten klagen können, wenn ihnen aus Gesetzesänderungen Gewinneinbußen erwachsen könnten. Obwohl allen Unter­nehmen der ordentliche Rechtsweg offen steht, sollen inter­nationale Investoren zusätzlich Sonder-Klagerechte in einem parallelen, völlig intransparenten Schiedssystem erhalten. Hoch bezahlte Juristen weniger Wirtschaftskanzleien fällen die Ent­scheidungen; Unabhängigkeit, Rechenschaftspflichten oder Be­rufungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Noch ist das Vorhaben zu stoppen. Viele Menschen und Organisationen aus Europa und USA setzen sich bereits dafür ein.

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Themenfrühschoppen mit attac-Referenten in Brilon zu TTIP

By adminRL at 10:12 pm on Thursday, March 19, 2015

Viele Menschen machen sich Sorgen um die Auswirkungen von TTIP und CETA. Diese von der Bundesregierung geplanten sogenannten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada können weit in die kommunale Daseinsvorsorge und in die Lebensumstände vieler Menschen eingreifen. Die Verhandlungen finden geheim statt. Ein besonders häufig kritisierter Punkt sind die in diesen Abkommen enthaltenen geheimen Schiedsgerichte, mit denen nicht-öffentlich und an der normalen Gerichtsbarkeit vorbei internationale Konzerne für sie günstige Entscheidungen erwirken können.
Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung könnten durch intransparente Verhandlungen und Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden.

Über die Auswirkungen von TTIP und CETA möchte die Briloner Bürger-Liste (BBL) informieren und diskutieren. Dazu hat sie den Ökonomen Steffen Stierle aus Berlin eingeladen. Sein Schwerpunkt ist die Politische Ökonomie der Europäischen Integration. Bei Attac ist er aktiv in der Projektgruppe Eurokrise und in der Kampagne “TTIP in die Tonne”. Das internationale Netzwerk Attac befasst sich mit der gesamten Bandbreite der Probleme neoliberaler Globalisierung.

Der Themen-Frühschoppen der BBL findet statt am Sonntag, 22. März, ab 10:30 Uhr in der “Alten Werkstatt”, Am Kalvarienberg 1 (in der Nähe des Derker Tores und der Engelbertschule). Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

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Naturschutz, Transparenz und Vielfalt bei der SBL besser vertreten

By adminRL at 11:05 am on Sunday, February 16, 2014

Gemeinsame Erklärung von Matthias Schulte-Huermann und Klaus Korn, in der laufenden Wahlperiode beide Mitglieder des Rates der Stadt Sundern, und Kandidaten der SBL für die Kreistagswahl am 25. Mai 2014:

Die Diskussion um die Ferienhausanlage Amecke begleitet den Rat schon seit 2006 und wir haben uns seitdem immer wieder kritisch mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und versucht Tranzparenz reinzubringen: Änderung des Regionalplans, Diskussion im Landschaftsbeirat und insbesondere die Diskussion um Dunkers Quellschnecke dürfte aus der Vergangenheit hinreichend bekannt sein. Insbesondere Klaus Korn mußte sich in dem Zusammenhang einige Häme gefallen lassen. Von Anfang an hielten wir die Anlage für viel zu groß dimensioniert und und für eine falsche Ausrichtung der touristischen Entwicklung Sunderns.

Rogollsche Luftschlösser waren nicht unbedingt unser Ding, im Gegensatz zu vielen anderen (auch von den Grünen), die seine Luftschlösser toll fanden. Das müßten auch diejenigen, die es wollten, mitbekommen haben. Ende 2008 kam dann die Verabschiedung des Bebauungsplans zur Ferienhausanlage im Rat gegen unserer beider Stimmen.

Wir hielten diesen rechtkräftigen Bebauungsplan für einen Kardinalfehler, da überhaupt noch nicht klar war wie und wer die Anlage betreiben sollte. Die Problematik, dass bei einem Konkurs der Gesellschaft die Ferienhausanlage vermutlich zwangsläufig in eine ganz normale Wohnbebauung umgewandelt wird ist von uns oft genug angesprochen worden

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir manchmal den Eindruck, dass wir in der Thematik Einzelkämpfer waren und auch noch gegen parteiinterne Widerstände ankämpfen mußten. Im Juni 2011 gab es eine Sitzung des Planungsausschusses, in der das überarbeitete Konzept zur Errichtung einer Ferienhausanlage und eines Freizeitbades vorgestellt wurde. Der Planungsausschuss stimmte einstimmig dafür (anwesend für Bündnis 90/Die Grünen war Antonius Becker).

Wir waren von daher umso erfreuter, dass sich endlich eine BI gründete, die sich des Themas annahm. Wir waren zwar der Meinung, dass das ganze etwas spät kam, aber die Hoffnung bestand, dass hier noch Verbesserungen erreichbar wären. Unser Ziel war es die Sachverhalte im Zusammenhang mit den Planungsmaßnahmen transparent darzustellen und Verbesserungen an dem Beschluß der Aufstellung des Bplans zu erreichen. Unsere Veröffentlichungen auf der Internetseite der Grünen und in der Presse haben dazu beigetragen.

Mit dem Konkurs der Sorpe Projekt GmbH kam nun eine neue Wendung in die Sache. Es dürfte hinreichend bekannt sein worum es geht, deswegen wollen wir das im Detail nicht mehr erläutern: Die BI Amecke 21 hat die richtigen Punkte benannt: Apartementhäuser für das Dauerwohnen, zu niedriger Preis für das Freibadgelände, die Frage des öffentlichen Schwimmens, scheinbarer Klüngel im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken und die weiterhin nicht hinreichend geklärte Frage wie die Ferienhausanlage eigentlich geführt werden wird. Ein Wirtschaftlichkeitsgutachten liegt hierzu immer noch nicht vor. Nur wenn das vorliegt kann man eventuell beurteilen ob die Anlage nur als Spekulationsobjekt geplant ist um sie in 10 Jahren in Konkurs gehen zu lassen oder ob ernsthafter Wille dahintersteht eine langfristige touristische Nutzung zu erhalten.

Nach unseren Erfahrungen der letzten 8 Jahre haben wir nun beschlossen nicht mehr für die Grünen zu kandidieren. Wir sehen den Naturschutz, die Transparenz und Vielfalt bei den Grünen Sundern auf Grund von Monopolstellungen nicht mehr gewährleistet. Von daher werden wir für die Sauerländer Bürgerliste, die nach unserer Auffassung die Themen besser vertritt, einen Kreistagswahlkreis zu besetzen. Wir wünschen den Grünen Sundern, dass sie wieder zur Vielfalt zurückfinden und den von uns eingeschlagenen Weg der Tranzparenz fortführen, und wir wünschen den Grünen Sundern viele helfende Hände im kommenden Wahlkampf.

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“Mitschuld am Elend vieler Millionen Menschen”

By adminRL at 9:22 am on Wednesday, February 5, 2014

Heute gibt es etwas ganz Seltenes auf diesen Seiten: Einen Link zu einer CDU-Internetseite.
Denn dort ist seit dem 3. Februar eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im Sunderner Stadtrat veröffentlicht, die sich mit erfreulicher Klarheit von denjenigen, die den Straßennamen Nelliusstraße in Hachen erhalten wollen, distanziert. Es heßt dort u.a.:

Aber wer ohne Not ein totalitäres und Menschen verachtendes System mit seiner Arbeit aktiv unterstützt hat, der trägt Mitschuld am Elend vieler Millionen Menschen, auch am Elend vieler Menschen in unserer Stadt in jener düsteren Zeit. Straßen in Sundern sollten nur Namen von Personen tragen deren gesamte Persönlichkeit, also Gesamtwerk, Wirken und Haltung beispielhaft waren. Georg Nellius trifft das nicht zu. Sicherlich lagen die Fakten bei der Namensgebung der Straßen schon vor. Wir gehen aber davon aus, dass sie den Mitgliedern des Stadtrates, die damals Verantwortung trugen nicht bekannt waren. Wir sind fest davon überzeugt, dass sie dann nicht so entschieden hätten. Wir sehen unseren Auftrag auch darin Schaden von Sundern abzuwenden. Mit der Benennung einer Straße nach einer Person die Mitverantwortung trägt für den Nationalsozialismus und dessen Konsequenzen ist der Ruf der Stadt Sundern gefährdet…

Mit der Umbenennung der Nelliusstraße setzt Sundern ein Zeichen gegen den Faschismus und solidarisiert sich mit den Opfern, auch denen aus Sundern.

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“Überzeugter Propagandakomponist”

By adminRL at 10:06 am on Monday, February 3, 2014

Der Rat der Stadt Sundern muss in dieser Woche über den Antrag einer Bürgerinitiative entscheiden, ein Bürgerbegehren zur Abstimmung zuzulassen. Es geht darin um den Namen einer Straße, die nach einem Komponisten namens Nellius benannt ist. Nachdem sich enge Verstrickungen dieses Komponisten zum Nazi-Regime herausstellten, hatte der Rat der Stadt Sundern im letzten Jahr eine Umbenennung der Straße beschlossen. Dagegen regte sich Widerstand, vor allem bei den Anliegern.

Bei allem Verständnis für die Beibehaltung eines gewohnten Straßennamens, muss man sich aber immer vergegenwärtigen, wer hier durch den Straßennamen geehrt wird. Peter Bürger und Werner Neuhaus haben in Zusammenarbeit mit Michael Gosmann vom Stadtarchiv Arnsberg nach umfangreichen Recherchen Ende Januar eine detaillierte Studie vorgelegt, die hier nachzulesen ist.

Auf 121 Seiten kommen sie u.a. zu folgenden Ergebnissen:

Georg Nellius stand bereits während der frühen Weimarer Republik in engem Kontakt zu völkisch-antisemitischen Kreisen und Hitler-Verehrern im Sauerland. Besonders als Vorsitzender des – zunehmend und schließlich eindeutig – nationalsozialistisch ausgerichteten „Sauerländer Künstlerkreises“ war er in der Spätphase der Weimarer Republik einer der Steigbügelhalter des NS im Sauerland. Dies wurde auch nachweislich von der Neheimer NSDAP so gesehen. Nellius bezeugt u.a. schon in persönlichen Aufzeichnungen vom 6.12.1931 die Lektüre von „Mein Kampf“ und sein vorauseilendes Bekenntnis zum „3. Reiche und seinem bewunderten Schmied Adolf Hitler“.

Aus der Zeit seiner Tätigkeit als Studienrat und NS-Kulturfunktionär in Herne (1933-1945) gibt es dann eine Fülle schriftlicher Aussagen von Nellius selbst, aber auch von Zeitgenossen, die eindeutig seine Führerverherrlichung und rassistisch-antisemitische Grundeinstellung und Tätigkeit belegen… Die im Historischen Centrum Hagen aufbewahrten Notenhandschriften des Komponisten (bis 1944) widerlegen eindeutig dessen spätere Behauptung, er habe in den 1930er Jahren lediglich unter Zwang einige wenige systemkonforme Texte nationalsozialistischer Dichter vertont.

Es trifft zu, dass Georg Nellius im September 1948 in seinem letzten Entnazifizierungsverfahren als sogenannter Entlasteter in Kategorie V eingestuft worden ist. Seine Entnazifizierungsakte in Düsseldorf und seine Personalakte in Münster enthalten jedoch zahlreiche Hinweise, dass diese „Entnazifizierung“ auf höchst widersprüchlichen und teilweise eindeutig falschen Aussagen von Nellius und der von ihm ausgewählten 43 Leumundszeugen beruht. Die 1946 und 1947 durchgeführten Verfahren, die ihn als „aktiven Nazi“ charakterisiert und in Kategorie III eingeordnet haben, entsprechen in weitaus höherem Maß den geschichtswissenschaftlich feststellbaren Sachverhalten.

Somit bleibt als durch zahlreiche Quellen sicher belegtes Fazit: Georg Nellius hat als Komponist, Dirigent und Kulturfunktionär während der Weimarer Republik und in der NS-Zeit wesentliche Bestandteile der NS-Ideologie bejaht; er hat über Jahrzehnte den „Führer“ Adolf Hitler und dessen Politik durch seine Kompositionen und in Selbstzeugnissen verherrlicht; er hat, wie jetzt nachzuweisen ist, als Funktionsträger im Musikwesen der NS-Zeit eine rassistische Judenfeindschaft an den Tag gelegt und Chorleitern negative Konsequenzen angedroht, falls „jüdische Musik“ nicht aus dem Programm genommen würde.

Georg Nellius gehört somit nicht zu den Persönlichkeiten, die durch einen Straßennamen öffentlich geehrt werden können.

Wissenschaftliche Unterstützung erhalten die drei Autoren durch Prof. Dr. Michael Custodis, den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik an der Universität Münster. Seine Stellungnahme ist im Blog ZOOM veröffentlicht. Einige Auszüge:

“Die Erfahrungen meiner Forschungen decken sich mit den Ergebnissen Ihrer gründlich recherchierten Studie… Dabei zeigt sich m.E. ganz eindeutig, dass man es bei Georg Nellius mit einem überzeugten Antisemiten und Nationalsozialisten der ersten Stunde zu tun hat, der nicht nur in der Chorarbeit sehr agil war (die in der populistischen Zielrichtung des Dritten Reiches große Bedeutung hatte) und als Pädagoge die Indoktrinierung der Jugend nach Kräften beförderte, sondern vor allem als Künstler seine Musik in den Dienst des NS-Staates stellte…

Wenn daher – wie im aktuellen Fall einer Diskussion zur Umbenennung einer Nellius-Straße – die Einlassungen einer Persönlichkeit mit dem Dritten Reich zu bewerten sind, ist bei Georg Nellius festzuhalten, dass man es mit einem überzeugten Propagandakomponisten zu tun hat, der die Vorliebe der Nationalsozialisten für Volkslieder und Märsche nach Kräften zu bedienen suchte und auch in seinen weiteren, mit programmatischen Texten versehenen Stücken keinen der einschlägigen, unmissverständlichen Topoi („Langemark“, „Sieg Heil“; Huldigung der Wehrmacht, Führerkult, Heldenverehrung, Soldatenromantik und Durchhalteparolen nach der Schlacht von Stalingrad) ausließ.

Dass Nellius nach mehreren Revisionen schließlich aus seinem Spruchkammerverfahren formal unbeschadet hervorging, sagt dabei wenig aus über seine tatsächlichen Verstrickungen in das NS-System, als viel mehr über die politischen Zeitumstände bei der Übergabe der öffentlichen Kontrolle von den Alliierten in deutsche Zuständigkeit…

Zusammenfassend muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Ehrung einer Person durch einen Straßennamen immer die gesamte Persönlichkeit einschließt. Im Wissen um die Verstrickungen von Georg Nellius in den Nationalsozialismus muss man sich folglich bewusst machen, dass dieser Straßenname einen gläubigen Nationalsozialisten und Antisemiten ehrt, was man im Fall einer Beibehaltung des Straßennamens anschließend öffentlich zu rechtfertigen hätte. Im Jahr des tragischen Jubiläums eines ersten, 1914 von Deutschland ausgegangenen Weltkriegs und vor dem Hintergrund der daraus entstandenen tödlichen Konsequenzen für Millionen NS-Opfer sollte man die Verantwortung, die für unsere Gegenwart daraus entsteht, daher wohl bedenken.”

Es wäre unverantwortlich und außerdem rufschädigend für das Sauerland, wenn nach all diesen aktuellen Erkenntnissen immer noch am Straßennamen Nellius festgehalten würde. Selbstverständlich ist das kein Grund, die Durchführung eines Bürgerbegehrens formell abzulehnen, wenn die notwendige Anzahl an Unterstützerunterschriften vorliegt. Wer es aber jetzt noch inhaltlich unterstützt, sollte wissen, für wen er sich hier einsetzt.

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Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt? (Teil II)

By admin at 11:59 pm on Sunday, November 10, 2013

Ja, aber noch nicht im nächsten Jahr.

Vor ein paar Tagen hatten wir bereits darüber berichtet, dass im Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung auch die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens vorgesehen ist. Vielen Bürgerinnen und Bürgern würde dadurch der teure und risikoreiche Gang zu den Gerichten erspart, ohne dass sie auf ihre Rechte verzichten müssen.

Die SBL erhielt von einer freundlichen Mitarbeiterin der Landesregierung in Düsseldorf auf Nachfrage die Information, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2014 nicht zu der Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens kommen wird. Die Verzögerung resultiere auch aus der Rücksichtnahme auf die Belange der Kommunen.

Doch bis Ende Dezember 2014 müssten die Beteiligten zu einem Ergebnis gelangt sein. Es sei aber zu erwarten, dass es nicht in allen Bereichen ein Zurück zu der bis 2008 gültigen Regelung gibt. Auf jeden Fall solle das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten aber im Bereich Soziales wieder eingeführt werden.

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Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt?

By admin at 9:04 pm on Monday, November 4, 2013

2008 schaffte die damalige CDU/FDP-Landesregierung in NRW unter dem freundlich klingenden Oberbegriff „Bürokratieabbau-Gesetz“ das Widerspruchsverfahren gegen Behördenbescheide ab. Die Befristung des Gesetzes läuft Ende 2013 aus. Seit 5 Jahren müssen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie mit Bescheiden der Verwaltung nicht einverstanden sind, in den meisten Fällen direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Dies erfordert viel Aufwand und enthält ein hohes Kostenrisiko, so dass viele Bescheide widerstandslos “geschluckt” werden. Angenehm für die Bürokratie…

Nun haben wir eine andere Landesregierung. Ob und wie der NRW-Innenminister die Wiedereinführung des bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahrens vorschlagen wird? Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen steht dazu:
Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.

Hoffen wir, dass Landesregierung und Landtagsmehrheit den Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt umsetzen!

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Aufklärung unerwünscht

By admin at 1:59 pm on Monday, September 9, 2013

Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 hatte der Vorstand der Sauerländer Bürgerliste den Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde aufgefordert, “im Fall des Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu veranlassen“. Reinhard Loos war nach Falschaussagen mehrerer Polizeibeamten zu Unrecht beschuldigt worden, eine falsche Verdächtigung gegen einen Polizeibeamten geäußert zu haben. Nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer wurde er vom Amtsgericht Brilon freigesprochen. Durch ein an einer Tankstelle aufgenommenes Überwachungsvideo bestätigte sich außerdem, dass ein Polizeibeamter am 14. Februar 2012 mit beiden Händen auf Reinhard Loos zugegangen war und ihm umgestoßen hatte. Der volle Wortlaut des Briefes des SBL an den Landrat findet sich hier.

Fünf Wochen lang geschah – nichts. Nach einer Erinnerung der SBL vom 19. August 2013 antwortete die Kreispolizeibehörde mit Schreiben vom 28. August 2013, mit 4 Textzeilen. Der Inhalt des Briefes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petering
– Abteilungsleiter Polizei –

Eine echte Aufklärung in so einem Fall sähe sicherlich anders aus.

Sehr auffällig: Das Schreiben der Kreispolizeibehörde ist ausgerechnet vom Polizeidirektor Petering unterschrieben. Das ist derjenige Polizeibeamte, der am 24. Mai 2012 die (manipulierte) Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte und daher für die Einleitung des Strafverfahrens, mit einem Strafbefehl über 3.000 Euro, verantwortlich ist. Dieser Polizeibeamte hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat…

Und dann: “keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten”??
Welcher Polizeibeamte ist denn hier überhaupt gemeint? Derjenige, der das Kreistagsmitglied umgestoßen hat? Einer von den Beamten, die unwahre schriftliche Aussagen zugunsten ihres Kollegen und zum Nachteil des von der Polizei Beschuldigten gemacht haben? Derjenige, der die Strafanzeige gegen Reinhard Loos aufgenommen hat? Derjenige, der diese Strafanzeige unterschrieben hat (das wäre der Polizeidirektor selbst)? Diejenigen Polizeibeamten, die fälschlicherweise behauptet haben, auf dem Video wäre die strittige Szene nicht zu sehen? Diejenigen, die auf der Polizeiwache unrichtige Protokolle erstellt haben? Diejenigen, die im Verdacht stehen, im Februar 2012 die Pressemitteilung der Polizei über das Ereignis manipuliert zu haben? Oder könnte es vielleicht sogar “Drahtzieher” in der Leitung der Kreispolizeibehörde gegeben haben, die hier eine Inszenierung veranlaßt haben und/oder Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen haben, wie ein handschriftlicher Vermerk in den Gerichtsakten vermuten läßt? Welche Rolle spielte der Oberstaatsanwalt Wolff, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied ist und in das Verfahren einbezogen war?

Offenbar hat sich die “eingehende Überprüfung” nur mit einem einzigen Beamten befaßt. Um wen es geht, erfahren wir nicht. Und herausgekommen ist bisher – nichts. Es wird also weitergehen müssen, denn es kann nicht im öffentlichen Interesse sein, dass durch solche Verhaltensweisen die notwendige Aufklärung eklatanter Mängel in der Arbeit der Polizei verhindert wird.

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Wenden Sie sich bitte an …

By admin at 11:37 am on Tuesday, August 6, 2013

Noch ein Beitrag zum Thema Organisation der Bürokratie:

In diesen Tagen schrieb ein Bürger im HSK eine Mail an seine Stadtverwaltung, und zwar an die Beamten A und B in derselben Abteilung. Noch in derselben Minute erhielt er zwei automatische “Abwesenheitsnotizen”. In beiden Antworten stand drin, dass die Angeschriebenen derzeit nicht zu erreichen seien.
Im Antworttext von Herrn A stand außerdem: “In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn B.”
Und in der Antwort von Herrn B hieß es: “In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn A.”

Das hilft richtig weiter…

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Bedauernswerte verlorengegangene Kultur??

By admin at 3:04 pm on Saturday, November 10, 2012

Aus dem aktuellen Pfarrbrief einer katholischen Kirchengemeinde im Sauerland:

Ich erinnere mich noch gut daran, dass mein verstorbener Heimatpastor die Herren des Kirchenvorstandes trotz Wahl eher „berief“, was schon als Auszeichnung galt. …
Man traf sich nach dem Hochamt in der Dorfkneipe und es gab nach dem „Durchwinken“ und „Abnicken“ das ersehnte Bier, worauf man sich schon vor Sitzungsbeginn freute und dem Vorsitzenden es dazu nicht erschwerte, die Sitzung künstlich zu verlängern. In einer Zeit der kirchlichen Selbstverständlichkeiten war das auch „normal“. Aus-einandersetzungen und Unstimmigkeiten, Uneinigkeit mit dem Pastor wurden bei einem Glas Bier schnell bereinigt und manch barsches Wort war dann auch vergessen. Diese Kirchenvorstandskultur ist weitgehend verloren gegangen! Schade!

Wir wissen, dass dieser Text des Pastors sicherlich eine Ausnahme darstellt und keineswegs typisch für die katholischen Gemeinden im Sauerland ist. Anderswo wird es sicher nicht bedauert, dass die “Kirchenvorstandskultur” des “Durchwinkens” und “Abnickens” vorbei ist.

Vielleicht ist es kein Zufall, dass in dieser Gemeinde ein SBL-Mitglied auf Vorschlag aus der Gemeinde bei der Neuwahl am 17./18. November für den Kirchenvorstand kandidiert?

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Profitieren Bürgerbewegungen vom Wahlkampf?

By admin at 11:19 pm on Sunday, April 22, 2012

Wer hätte vor einigen Jahren gedacht, dass im Sauerland Bürgerinitiativen aus den „round-up-gedüngten“ Böden sprießen wie die Pilze in Birkenwäldern!?
In Meschede-Wennemen wehrt sich z.B. seit rund drei Jahren die mitgliederstarke BI „Ruhrtaltrasse Nein“ gegen den Bau einer neuen Ortsumgehung und einer Monster-Brücke.
Klick: http://www.ruhrtaltrasse-nein.de

Die von Bürgerinnen und Bürgern aus Bestwig gegründeten BI „Giftfreies Sauerland“ warnt seit Monaten vor dem ausufernden Weihnachtsbaumanbau und erzielt Aufmerksamkeit und kleine Erfolge. Nichts desto trotz benötigt sie weiter Unterstützung. Das Landesforstgesetz ist noch nicht geändert. Die Weihnachtsbaum-Monokulturen und die Vergiftung der Böden im Sauerland nehmen ungehindert immer bedenklichere Ausmaße an, vom hässlichen Anblick der tristen „Landschaft“ ganz zu schweigen.
Klack: http://www.giftfreies-sauerland.de/

Und, ganz aktuell, fand Anfang April 2012 in Meschede die Gründungsversammlung der BI „Gegen Gasbohren Hochsauerland“ statt.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=2006

Zumindest diese neue Bürgerbewegung wird, so mein Eindruck, ein wenig von der Euphorie des Landtagswahlkampfs mitgetragen. Die Piraten entschlossen sich spontan zur Unterstützung.
Klack: http://www.schiebener.net/wordpress/?p=17748

Warum auch nicht?
„Gegen Gasbohren“, dafür braucht man ja schließlich viele engagierte Leute und einen langen Atem, quer durch alle politischen Lager.
Hoffentlich geht aber nach der Wahl nicht manchen gleich die Puste aus.

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Erfolgreicher Bürgerentscheid in Duisburg

By admin at 2:40 am on Monday, February 13, 2012

Duisburger OB Sauerland abgewählt
85,5 Prozent für Amtsaufgabe des Oberbürgermeisters

Die Mehrheit der Duisburger will Oberbürgermeister Adolf Sauerland nicht mehr im Amt sehen. 85,5 Prozent der Wähler unterstützten in einem Bürgerentscheid am Sonntag ein Bürgerbegehren zur Abwahl des CDU-Politikers. Damit war das erste Abwahlbegehren in der Geschichte des Landes erfolgreich. Die Wahlbeteiligung lag bei 41,6 Prozent.

„Wir sind erleichtert, dass das Abwahlbegehren nicht durch das hohe Zustimmungsquorum zu Fall gebracht wurde“, sagte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. „Wäre das Bürgerbegehren trotz Mehrheit ins Leere gelaufen, will ich mir nicht vorstellen, was jetzt in Duisburg los wäre“, so Slonka weiter. Viele Bürger würden dann wohl resignieren und sich aus der Politik zurück ziehen. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass ein Abwahlbegehren nur dann als erfolgreich gilt, wenn eine Mehrheit dafür mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmacht. Die Duisburger Abwahlinitiative hat diese Hürde von 91.228 Stimmen übersprungen.

“Mehr Demokratie e.V.” ermutigt die Kommunalpolitiker in Duisburg nun, den neuen Schwung bürgerschaftlichen Engagements aufzugreifen und die Bürger dauerhaft mehr in die Lokalpolitik miteinzubeziehen. „Es gibt viele Formen der Bürgerbeteiligung, mit denen die Stadt das politische Engagement ihrer Einwohner fördern kann“, meint Geschäftsführer Slonka.

Abwahlbegehren sind in NRW seit Mai vergangenen Jahres möglich. Damit ein Abwahlentscheid stattfindet, müssen je nach Gemeindegröße binnen vier Monaten zwischen 15 und 20 Prozent aller Wahlberechtigten ein solches Begehren unterschreiben.

In Nordrhein-Westfalen gab es vor der Abstimmung in Duisburg drei Abwahlverfahren, von denen zwei erfolgreich waren. 2002 musste der Ennigerloher Bürgermeister Hans-Ulrich Brinkmann (SPD) nach einem wegen umstrittener Kreditvergaben angesetzten Bürgerentscheid seinen Hut nehmen. 2007 stimmten die Bürger in Meckenheim für die Amtsenthebung von Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU), der in der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat unkooperatives Verhalten vorgehalten worden war. In der Eifelgemeinde Nideggen scheiterte 2006 hingegen ein wegen Korruptionsvorwürfen gestellter Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU). Der Abwahlentscheid in Duisburg war Folge massiver Kritik an OB Sauerland bei der Planung und Bewältigung der Loveparade 2010, die mit einem Unglück mit 21 Toten und hunderten Verletzten endete.

So weit die Presseerklärnug der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”. Die Duisburger Bürgerinnen und Bürger haben erfolgreich gezeigt, was bürgerschaftliches Engagement bewegen kann. Vielleicht gelingt ja im HSK demnächst auch mal ein erfolgreicher Bürgerentscheid; es muss ja nicht gleich um die Abwahl eines Bürgermeisters gehen!

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