Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

CDU Minister Laschet fordert Amnestie für Illegale. SBL sagt: Endlich fordert jemand das Richtige!

By admin at 10:15 pm on Sunday, October 11, 2009

Düsseldorf – “Wir sind ein Auswanderungsland geworden, benehmen uns aber immer noch nach dem Motto: Das Boot ist voll”, kritisiert Armin Laschet, Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen gegenüber dem SPIEGEL. Der Christdemokrat fordert eine gezielte Einwanderungspolitik und ein Bleiberecht für gut integrierte Kinder und Jugendliche, auch wenn deren Eltern illegal nach Deutschland gekommen sind.

Im vergangenen Jahr hatten erstmals mehr Menschen Deutschland verlassen als zugewandert sind – das Minus lag bei etwa 56.000.

“Wir können es uns allein aus demografischen Gründen nicht mehr leisten, solche jungen Menschen zu verlieren”, sagt Laschet und nennt als Beispiel den Fall eines Armeniers, der kurz nach seinem 18. Geburtstag während der laufenden Abschlussprüfungen aus Westfalen abgeschoben wurde. “Er war Klassenbester, perfekt integriert. Hier muss auf das Potential geachtet werden, nicht auf starre Rechtstitel.”

Ende des Jahres läuft die befristete Bleiberechtsänderung aus. Ohne Verlängerung oder grundsätzliche Änderungen wird es wohl zu weiteren Ausweisungen kommen. Laschet, der im Oktober den Vorsitz der Integrationsminister-Konferenz übernimmt, will nach der Bundestagswahl eine entsprechende Initiative starten.

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Spendenkonto für die Opfer des Familiendramas in Sundern:

By admin at 5:35 pm on Tuesday, August 25, 2009

Sundern (Hochsauerland) Der 44-Jährige, der am Samstag, 22.8.2009 auf offener Straße in Sundern seine Frau getötet und sich mit einer Pistole selbst in den Kopf geschossen hatte, ist tot. Er erlag drei Tage nach der Tat seinen Verletzungen.

Spendenkonto für die Opfer des Familiendramas in Sundern
Ein Spendenkonto hat die Stadt Sundern für die Opfer des Familiendramas am vergangenen Samstag (22.8.2009) eingerichtet.
Unter dem Stichwort “Opferhilfe” kann man Geld auf das Konto des Jugendhilfevereins einzahlen, das direkt den betroffenen vier Kindern und ihrer Familie zugute kommt:

Verein für Jugendhilfe Sundern
Kontonummer 3029220
bei der Sparkasse Arnsberg-Sundern
Bankleitzahl 466 500 05

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460 U3-Plätze für das Kindergartenjahr 2009/10

By admin at 5:38 pm on Monday, March 16, 2009

…, so lautet der Beschluss des Jugendhilfe-Ausschusses des Hochsauerlandkreises, der in der letzten Woche gemäß der Vorlage der Verwaltung gefasst wurde. Er betrifft etwa die Hälfte des Kreises, da die Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg eigene Jugendämter errichtet haben.

Mit diesem Beschluss wurde die von der Landregierung vorgegebene Quote von 495 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren um 35 Plätze unterschritten. Der Fachbereichsleiter „Schulen und Jugend“ begründete dieses Manko auf Nachfrage der SBL mit fehlenden Platzkapazitäten der Kitas.
Bis zum 01.03.09 lagen dem Kreisjugendamt nach eigenen Angaben im U3-Bereich Anmeldungen für 448 Kinder vor. Daraus errechnete das Jugendamt 419,325 Plätze, da einige Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden.

In Anbetracht dessen, dass der Anmeldeschluss für das Kindergartenjahr 2009/10 erst am 31.07.2009 ist, sind die 460 Plätze womöglich sehr knapp bemessen. Der SBL-Fraktion ist es daher unverständlich, warum die von der Landesregierung vorgegebene Quote von 495 U3-Plätzen nicht ausgeschöpft wird.

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4 Kreistagsfraktionen gegen Elternbefragung zu Kindergartenöffnungszeiten

By admin at 1:52 am on Thursday, March 5, 2009

Die Stadt Münster hat es vorgemacht. Dort wurden alle Eltern von Kindergartenkindern befragt, ob bei ihnen Bedarf für Früh- und Spätöffnungszeiten besteht.
Dasselbe wollte die SBL-Kreistagsfraktion auch im Hochsauerlandkreis durchführen lassen. Der Antrag wurde im Kreistag jedoch von den vier anderen Kreistagsfraktionen abgelehnt.
Die Begründungen wirken teilweise abenteuerlich. So wurde darauf hingewiesen, dass man mit einer solchen Umfrage unerfüllbare Erwartungen wecken würde oder es wurde behauptet, es gebe sowieso keinerlei Bedarf für erweiterte Öffnungszeiten.

Die Meinung der SBL dazu: Alle Eltern wissen, dass nicht jeder Kindergarten ganz lange Öffnungszeiten anbieten kann – und werden das auch nicht erwarten. Aber ob und wo tatsächlich ein Bedarf für Früh- und/oder Spätöffnungszeiten vorliegt, sollte zunächst erfragt und danach festgestellt werden. Die Feststellung, welche Wünsche realisierbar sind, ist dann der nächste Schritt. Durch Zusammenarbeit mehrerer Kindergärten wäre da sicherlich so einiges machbar.
Gerade ein Kreis wie der HSK mit stark abnehmenden Einwohner- und Schülerzahl sollte sich um paßgenaue Kinderbetreuungsangebote kümmern. Die Ablehnung aus den anderen Fraktionen erweckte den Eindruck, dass sie vor allem von der Geschäftsführern einiger Kindergartenträger im Kreisgebiet gesteuert wurden…

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Landrat möchte Elternbefragung zu Kita-Öffnungszeiten verhindern

By admin at 1:11 am on Wednesday, January 21, 2009

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im November 2008 zum einen eine Anfrage bzgl. der Erfahrungen und Ausblicke mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz gestellt, die Mitte Januar vom Jugendamt beantwortet worden ist. Zum anderen hatte die Fraktion Ende November einen Antrag an den Landrat gestellt, den Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten der Kitas zu ermitteln, so wie es beispielsweise in der Stadt Münster geschehen ist. Schließlich ist es im Sinne des neuen Gesetzes, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Landrat empfahl nun, den SBL-Antrag auf Durchführung einer Elternbefragung im Kreisjugendhilfeausschuss sowie im Kreistag abzulehnen. „Statt dessen“, so heißt es in der Vorlage, „soll die Verwaltung beauftragt werden, zunächst die aufgezeigten konzeptionellen Ansätze zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Betreuungsangebote zu folgen“.

Mit den „Ansätzen zur Weiterentwicklung….“ ist offenbar die Ausweitung der Kindertagespflege „als zweite Säule der Kinderbetreuung“ gemeint. Durch diese Maßnahme erhofft sich Jugendamt des HSK, “möglichst flächendeckend alle Bedarfslagen abzudecken“. In diesem Zusammenhang soll „die Qualifizierung von Tagespflegepersonen voran getrieben werden“.

Die SBL-Fraktion sieht einerseits, dass die Kosten für die öffentliche Hand durch KiBiz wie erwartet enorm gestiegen sind und eine große Belastung für die Haushalte der Kommunen darstellen. Andererseits bezweifelt die  Kreistagsfraktion, dass die vom HSK-Jugendamt angedachten Sparmaßnahmen durch die Verlagerung der Aufgaben von Kitas auf Tagesmütter greifen werden. Der recht dürftige Stundenlohn vor 4,10 Euro brutto oder, je nach Ausbildung, sogar nur 2,80 Euro pro zu betreuendem Kind, lässt keinen Boom bei der Anwerbung von qualifizierten Tagesmüttern und –vätern erhoffen.

Des Weiteren ist aus der Vorlage der Verwaltung ersichtlich, wie wenige Kindertagesstätten täglich über 17.00 Uhr hinaus geöffnet haben.

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Bevölkerung im HSK schrumpft stark

By admin at 5:41 pm on Monday, December 8, 2008

Mit nur noch 250.100 Einwohnern kann der Hochsauerlandkreis im Jahr 2025 rechnen. Aktuell (Stand 30.06.2008) sind es 273.000. Seine höchste Einwohnerzahl hatte der HSK Ende 1997 erreicht; damals lebten noch 284.400 Einwohner im Kreisgebiet.

Nach einer von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Studie muß der HSK nun von einem weiteren Bevölkerungsrückgang um mehr als 9% von 2006 bis zum Jahr 2025 ausgehen. Damit ist die Entwicklung erheblich ungünstiger als im Durchschnitt der Landes NRW, das einen Bevölkerungsrückgang von nur etwas über 2% zu erwarten hat.

Besonders hohe Rückgänge sind im Kreisgebiet bei den Altersgruppen der 3-5jährigen (-18%), 6-9jährigen (-24%), 10-15jährigen (-30%) und 16-18jährigen (-33%) zu erwarten. Daraus ergeben sich erhebliche Konsequenzen für die Schulplanungen.

Um fast ein Viertel sinkt die Zahl der jüngeren potentiellen Erwerbstätigen (25-44 Jahre). Das wird durch den Anstieg bei den älteren potentiell Erwerbstätigen (45-64 Jahre) um 4% nicht ausgeglichen. An diesen Zahlen wird aber deutlich, wie wichtig künftig die älteren Erwerbstätigen für die Betriebe sein werden.

Genau ein Viertel der Bevölkerung im Kreisgebiet wird 2025 65 Jahre oder älter sein. Die Anzahl der 80jährigen und älteren wird bis dahin um die Hälfte steigen und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung dann bei 8% liegen. Das Medianalter, das die Bevölkerung altersmäßig in zwei Hälften teilt, wird dann bei 46 ½ Jahre liegen, gut 5 Jahre höher als im Jahr 2006.

Ungünstig für die Geburtenzahlen wirken sich die vielen Fortzüge junger Menschen aus. Im HSK wird bis zum Jahr 2025 die Anzahl der 22-35jährigen um 12% abnehmen. Der Anteil dieser Altersgruppe mit den höchsten Geburtenwahrscheinlichkeiten wird dann nur noch knapp über 14% liegen und damit um 2 Prozentpunkte unter dem Landesschnitt.

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KiBiz – Erfahrungen, Ausblicke, Elternwünsche

By admin at 1:56 am on Friday, November 28, 2008

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat nach wie vor einige Kritikpunkte bzgl. des Kinderbildungsgesetzes und seiner Umsetzung. Nach Ansicht der Fraktionsmitglieder ist die derzeitige Regelung, für Kinder im Alter unter 3 Jahren nur dann einen Betreuungsplatz verbindlich vorzuhalten, wenn beide Elternteile berufstätig sind bzw. allein erziehend und berufstätig oder allein erziehend und in Ausbildung oder in einer Eingliederungs- oder Qualifizierungsmaßnahme befindlich, nicht familiengerecht und realitätsfern. Es gibt, so meint die SBL, weitere wichtige Gründe für eine U 3–Betreuung. Beispielsweise kann sich ein Elternteil in Ausbildung oder Studium befinden, arbeitssuchend oder erkrankt sein.

Die SBL-Fraktion ist auch der Meinung, dass durch die starre Handhabung der Betreuungsfenster den Eltern wie der Öffentlichen Hand Mehrkosten entstünden, die durch eine gewisse Flexibilität der Kitas sicherlich zu vermeiden wären. Bisher werde zu sehr auf die wöchentliche Gesamtdauer der Betreuungszeiten und zu wenig auf die Lage der Betreuungszeiten, insbesondere bei unterschiedlichen Bedarfen an einzelnen Tagen, geachtet.

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SBL beantragt Befragung zur Einrichtung einer Gesamtschule

By admin at 5:30 pm on Tuesday, November 4, 2008

Antrag für die nächste Sitzung des Schulausschusses sowie für die Sitzung des Kreistags

gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags

 

„Befragung der Eltern der Schülerinnen und Schüler der ersten drei Grundschulklassen, nach dem Wunsch und dem Bedarf der Einrichtung ein oder mehrerer Gesamtschulen im Kreisgebiet“

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

 

im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen und Städten in NRW besteht im Hochsauerlandkreis für Schülerinnen und Schüler immer noch nicht die Möglichkeit des Besuchs einer Gesamtschule. Die Anmeldezahlen z.B. aus Siegen und Paderborn belegen aber, dass diese Schulform auch aus Sicht vieler Eltern eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Schulformangebots darstellt.

 

Lt. Pressemitteilungen startete die Stadt Lippstadt am 20.10.08 eine Befragung der Eltern von rund 2000 Grundschulkindern. Die Aktion wurde verbunden mit der Versendung von Informationsmaterial des Ministeriums für Schule und Weiterbildung über verschiedene Schulformen. Außerdem hatte die Stadtverwaltung Ende September in einer Informationsveranstaltung über die vier Schulformen der Sekundarstufe I – Haupt,-, Real-, und Gesamtschule sowie Gymnasium berichtet. Rund 130 Eltern besuchten lt. Pressemitteilungen den Info-Abend. Die Eltern der Grundschülerinnen und –schüler erhielten 10 Tage Zeit, den Fragebogen auszufüllen und an die jeweilige Grundschule zurück zu reichen. Das Ergebnis der Befragung soll in die weiteren Planungen der Stadt einbezogen werden.

 

Die SBL-Fraktion ist der Ansicht, dass es dringend erforderlich ist, auch im Hochsauerlandkreis solch eine Befragung durchzuführen.

Da im gesamten Kreisgebiet bisher lediglich die klassischen Schulformen Haupt-, Realschulen und Gymnasien angeboten werden und offenbar bisher wenig Erkenntnisse darüber bestehen, ob und in welchen Städten und Gemeinden Eltern Interesse an der Errichtung von Gesamtschulen haben, hält die SBL-Fraktion es für sinnvoll, eine gemeindeübergreifende Umfrage unter Federführung der Kreisverwaltung durchzuführen.

11 von 12 kreisangehörigen Gemeinden sind zu klein für die Errichtung einer nur für eine Gemeinde bestimmten Gesamtschule. Daher sollte die Bedarfsfeststellung nicht nur innerhalb einer einzelnen Gemeinde erfolgen. Die SBL-Fraktion sieht hier für den Kreis eine sinnvolle Möglichkeit, eine koordinierende Funktion auszuüben, wie es auch bei der Errichtung der neuen weiterführenden Schule für Hallenberg und Medebach zu Anfang dieses Schuljahres erfolgt ist.

Für den Fall ausreichenden Interesses, kann im nächsten Schritt und im Einvernehmen mit den Kommunen eine gemeindeübergreifende Planung für die Errichtung einer oder mehrerer Gesamtschulen erfolgen. Diese Vorgehensweise erleichtert es, einen oder mehrere Schulstandorte zu finden, die für möglichst viele Schülerinnen und Schüler günstig zu erreichen sind.

 

 

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Die glückliche HSK- Ausländerbehörde

By admin at 11:27 am on Friday, August 22, 2008
Und wiederum kann sich die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreise glücklich schätzen das Glück einer Familie zerstört zu haben.
Deadline Sonntag, bis dahin muß die 4 köpfige Familie ihre Heimat in Arnsberg und Sundern verlassen und sich auf den Weg ins unbekannte Montenegro begeben . Der Vater hat seit 12 Jahren eine feste Arbeitsstelle, die Familie hat noch nie von Sozialhilfe oder sonstiger Unterstützung gelebt. Die Kinder werden aus einem vollkommen intakten Umfeld gerissen, Oma, Opa (seit 1970 hier lebend) Onkel und Tanten die alle in Hachen und Arnsberg leben verstehen die Welt nicht mehr.
Rechtlich ein wasserdichtes Verfahren: Bis zum OVG gericht ist juristisch entschieden, das die Entscheidung der Kreisbehörde einwandfrei ist.
Für die Härtefallkommission ist das kein Härtefall (seit wann ist auch zerstörtes Familienglück ein Härtefall?). Der Bürgermeister von Arnsberg, sonst bekannt als Freund unkonventioneller Lösungen sieht keine Möglichkeit , da seine Aufsichtsbehörde das Verfahren wasserdicht gestaltet hat.
Der Landrat, obwohl als direkt gewählter Volksvertreter zuständig für alle Familien im Kreis verschanzt sich hinter seiner Behörde.
Und die hat wie immer gute Arbeit geleistet. Zum Wohle des Staates (worin das Wohl hier allerdings liegt erschließt sich mir nicht) und auf Kosten einer bis jetzt intakten Familie.
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Der pure Wahnsinn – Planungen nach KiBiz

By admin at 1:04 am on Friday, March 14, 2008

Wer sich noch an die eigene Kindergartenzeit erinnert oder an die seiner Kinder, wird sich auch daran erinnern, dass ein Kindergarten meistens aus einer oder mehreren Gruppen bestand. Etwa 25 Kinder trafen sich mehr oder weniger regelmäßig mit ihren Erzieherinnen im Gruppenraum. Und ihre Gruppe hatten wohlklingende Namen, der meist aus dem Tierreich oder aus der Kinderliteratur stammte.

Doch mit KiBiz wird alles anders – zumindest in der Planung. Die NRW-Landesregierung hat den Jugendämtern und den Jugendhilfeausschüssen vorgeschrieben, dass von ihnen jetzt virtuelle Gruppen geplant werden müssen – für die Beantragung der Zuschüsse des Landes. Daran versuchte sich am 13. März der Jugendhilfeausschuß des Kreises. Die SBL hielt die Planungen für noch nicht verabschiedungsreif und hatte deshalb eine Verschiebung beantragt, die aber von Ausschuß nicht beschlossen wurde.

Und wie war geplant worden?

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Jugendamt belastet Gemeinden doppelt

By admin at 9:04 am on Monday, March 3, 2008

3 Tage vor der Kreistagssitzung gab es noch eine neue Vorlage: Die Jugendamtsumlage wird gegenüber dem Haushaltsentwurf um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dadurch werden die Städte und Gemeinden Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg und Winterberg mit insgesamt 700.000 Euro zusätzlich belastet. Arnsberg, Schmallenberg und Sundern bleiben verschont, denn sie haben ein eigenes Jugendamt.

Als Begründung für diese Maßnahme wurde genannt, dass die “Kindpauschalen” nicht ausreichen, die Betriebskosten für die Kindergärten zu finanzieren. Ab Sommer gibt es für die Kindergärten keinen Zuschuß nach den tatsächlichen Betriebskosten, sondern nur noch je Kind, der nach Gruppentyp und Betreuungszeit ermittelt wird. Die Erkenntnis, dass in den Pauschalen nicht alle Kosten enthalten sind, ist nicht neu: Bereits im Oktober, kurz vor der Verabschiedung des neuen Kinderbildungsgesetzes “KiBiz” im Landtag, hatte die SBL eine Resolution in den Kreistag eingebracht, in der dies kritisiert wurde. Damals sah das die Kreistagsmehrheit noch anders und lehnte jede kritische Äußerung zum KiBiz ab …

Diese Begründung ist aber nicht geeignet, die Erhöhung der Jugendamtsumlage zu erklären. Denn wenn die Kindpauschalen nicht ausreichen, belastet dies nicht das Kreisjugendamt, sondern den Träger der Einrichtung. Das sind Elternvereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und vielfach die Kommunen selbst. Die Träger erhalten vom Jugendamt einen Zuschuß in Höhe von z.B. 88% (für Kirchen) bzw. 79% (für Kommunen) der anhand der Kindpauschalen fiktiv errechneten Kosten des Kindergartens – die tatsächlichen Betriebskosten spielen dabei keine Rolle. Wenn dieser Zuschuß nicht ausreicht, muß der Träger den Rest selbst aufbringen, zusätzlich zu seinem Eigenanteil.

Das führt dazu, dass die Kommunen nun sowohl die ungedeckten Betriebskosten für ihre Kindergärten als auch die Erhöhung der Jugendamtsumlage finanzieren müssen! Freuen können sich die 3 Städte, die ein eigenes Jugendamt haben …

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Antrag zur Finanzierung kleiner Kindergärten

By admin at 12:34 pm on Friday, February 8, 2008

Im Sommer wird das neue Gesetz für die Kindergärten in NRW wirksam (genannt KiBiz). Dadurch wird sich die finanzielle Basis vor allem für kleinere Kindergärten in den Dörfern erheblich verschlechtern, denn künftig erhalten die Kindergartenträger keine Zuschüsse je Gruppe, sondern je Kind. Als kleiner, aber unzureichender Ausgleich ist im Gesetz die Möglichkeit vorgesehen, ab eingruppige Kindergärten einen zusätzlichen Zuschuß von bis zu 15.000 Euro im Jahr zu zahlen. Dafür hat das Kreisjugendamt einen Verfahrensvorschlag gemacht. Danach soll sich die Höhe des Zuschusses allein nach den durchschnittlichen Betriebskosten der letzten 3 Jahre richten. Das hält die Sauerländer Bügerliste (SBL) für ungerecht, denn der tatsächliche Bedarf hängt weniger von den bisherigen Betriebskosten als viel mehr von der Zahl der künftig betreuten Kinder und den angebotenen Betreuungszeiten ab. Daher hat die SBL den folgenden Änderungsantrag eingebracht, daß der zusätzliche Zuschuß für kleine Kindergärten nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen werden soll. Am Donnerstag soll der Kreisjugendhilfeausschuß des Hochsauerlandkreises darüber entscheiden.

Die SBL-Fraktion bringt folgenden Alternativantrag ein:

„Der Kreisjugendhilfeausschuß beschließt, den Trägern eingruppiger Kindertagesstätten einen zusätzlichen Zuschuß gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz zu gewähren.
Dieser Zuschuß bemißt sich nach der Differenz zwischen den für das jeweilige Jahr nachgewiesenen Betriebskosten (abzüglich des Trägeranteils) und dem als Pauschale je Kind gewährten regulären Zuschuß zu den Betriebskosten. Der zusätzliche Zuschuß beträgt maximal 15.000 Euro je Einrichtung.“

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Anfrage zum Elternbrief des Landrats

By admin at 10:00 am on Wednesday, January 23, 2008

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zur Beantwortung im Kreisjugendhilfeausschuss sowie im Kreistag;

Thema: Elternbrief zum Kindergartenjahr 2008/09

Sehr geehrter Herr Landrat,

in Ihrem „Elternbrief zum Kindergartenjahr 2008/09“ vom Dezember 2007 an Eltern der bisherigen und künftigen Kindergartenkinder teilen Sie den Eltern u.a. die drei üblichen „Betreuungsfenster“ von 25, 35 und 45 Stunden je Woche mit und schreiben weiter:

„Diese Angaben entsprechen dem Regelangebot in den Kindertageseinrichtungen, wobei nicht jeder Kindergarten alle Betreuungsfenster wird anbieten können. Fragen Sie also in Ihrem Wunschkindergarten nach, ob die von Ihnen gewünschte Betreuungszeit auch angeboten wird.“

Bekanntlich dürfen aber die Träger der Kindertagesstätten gar nicht selbst darüber entscheiden, welche Betreuungszeitenkontingente sie anbieten. Dies erfolgt durch den Jugendhilfeträger „als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung“ (vgl. § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 KiBiz). Die Entscheidung der Jugendhilfeplanung ist übrigens erst bis zum 15. März zu treffen (vgl. § 19 Abs. 3 KiBiz), also weit nach dem Anmeldeschluss für die Kindergärten.

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Presseerklärung der SBL: “Teure Ganztagsbetreuung im HSK”

By admin at 9:40 am on Saturday, December 15, 2007


Der Kreistag hat am 14. Dezember auch über die Elternbeiträge für Kindertagesstätten entschieden. Sie gelten ab August 2008 in den 9 Gemeinden des Hochsauerlandkreises, die kein eigenes Jugendamt haben. Für etwa die Hälfte der Einwohner des Kreises (in Arnsberg, Sundern und Schmallenberg) gelten jedoch die von den Räten dieser Städte beschlossenen Elternbeiträge.

Leider hat der Kreistag einen sehr hohen „Zuschlag“ für die Ganztagsbetreuung beschlossen: Für fast alle Kinder, die 45 Stunden pro Woche in der Kindertagesstätte betreut werden sollen, müssen zwischen 25% und 30% mehr als bei 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit bezahlt werden. „Glück“ haben nach der vom Kreisjugendamt entworfenen Beitragstabelle nur die Eltern mit einem Einkommen zwischen 25.000 und 37.000 Euro: Für diese eine Einkommensgruppe beträgt der Zuschlag lediglich 8%, alle andere müssen tief in die Tasche greifen. Die SBL hatte beantragt, diesen Zuschlag für alle Einkommensgruppen auf 10% zu reduzieren, damit die Ganztagesbetreuung nicht an zu hohen Kosten scheitert. Dieser Antrag wurde jedoch von allen anderen Kreistagsfraktionen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde im Kreistag ein weiterer Antrag der SBL: Danach wären von Familien mit 3 oder mehr Kindern, für die sie Kindergeld erhalten, keine Beiträge für die Betreuung im Kindergarten mehr erhoben worden. Die anderen Fraktionen waren leider nicht bereit, diese gezielte Unterstützung von kinderreichen Familien mitzutragen.

Die SBL wies in der Debatte im Kreistag darauf hin, daß in anderen Kreisen noch viel weitergehende Beschlüsse zur Entlastung der Familien von den Elternbeiträgen gefaßt worden sind. So hat der Kreistag im Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein vor wenigen Tagen beschlossen, daß ab 2011 überhaupt keine Elternbeiträge für die Kindertagesstätten mehr erhoben werden. Als erster Schritt werden die Elternbeiträge bereits ab August 2008 für alle Eltern halbiert und erst ab einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro erhoben.

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SBL beantragt geringere Kindergartenbeitraege

By admin at 1:09 am on Wednesday, December 5, 2007

Die Kreisverwaltung hat kurz vor der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am Donnerstag (6. Dezember) ein Vorschlag für eine neue Elternbeitragstabelle vorgelegt. Dazu hat die SBL-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht (die Stundenzahl stellt den von den Eltern gewünschten wöchentlichen Betreuungsumfang dar):

 Einkommen  25 Std/Wo   35 Std/Wo   45 Std/Wo

15.000            0                  0                  0

27.000            20                25                30

39.000            40                50                60

51.000            60                75                90

63.000            92                115              138

75.000            124              155              186

87.000            156              195              234

99.000            188              235              282

111.000          220              275              330

>111.000        252              315              378

Für das 3. und jedes weitere Kind einer Familie soll kein Elternbeitrag erhoben werden; maßgeblich für die Zählung der Kinder ist das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag.

In unserer Tabelle steigt der Beitrag für 35 Stunden/Woche bis zu einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 51.000 Euro um 25 Euro je Stufe, darüber um 40 Euro je Stufe. Für eine Betreuungszeit von 25 Stunden/Woche gibt es eine Ermäßigung von jeweils 20%, für eine Betreuungszeit von 40 Stunden einen Zuschlag von jeweils 10%.

Damit wären folgende Vorteile verbunden:

  • Das Beitragsniveau wäre etwas geringer.
  • Die 2. Stufe würde ebenso wie alle anderen Stufen eine Einkommensspanne von 12.000 € umfassen.
  • Es gäbe regelmäßige Steigerungen zwischen den einzelnen Stufen und Betreuungszeiten, während im Vorschlag der Verwaltung sehr ungleichmäßige Sprünge enthalten sind, die willkürlich wirken. (Z.B. würde nach der vorgeschlagenen Tabelle der Unterschied zwischen 45 und 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betragen: 15-25 T€: 8 €, 25-37 T€: 4€, 37-49 T€: 21€)
  • Die Zuschläge für die Übermittag-Betreuung (45 Stunden) würden erträglich ausfallen.
  • Kinderreiche Familien würden besonders gefördert.

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